Leitfaden zum neuen Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko. April Europäische Kommission, April 2018

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1 Leitfaden zum neuen Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko April 2018

2 Inhalt Überblick Von einem bestehenden zu einem neuen Abkommen In Zahlen Die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko Landwirtschaft Inwiefern kommt das Abkommen der EU zugute? Strategische Vorteile Ein neues Abkommen für das Zeitalter der Globalisierung Standards und Werte Ein fortschrittliches Abkommen, das eine nachhaltige Entwicklung fördert Schutzklauseln Sechs Wege zum Schutz der EU-Interessen Der Verhandlungsprozess Ablauf

3 Überblick Von einem bestehenden zu einem neuen Abkommen 2000 Zwischen der EU und Mexiko bestehen bereits enge Handels- und Investitionsbeziehungen haben die EU und Mexiko ein Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit geschlossen. Dieses als Globalabkommen bekannte Vertragswerk enthielt einen dem Handel gewidmeten Teil, der vor allem eine Liberalisierung des Warenhandels vorsah. Das entsprechende Handelsabkommen trat 2000 in Kraft. Der Teil des Abkommens, der den Handel mit Dienstleistungen betraf, trat 2001 in Kraft. Das bestehende Globalabkommen wird nun durch ein neues Abkommen ersetzt Dessen Handelsteil wird den mexikanischen Markt noch stärker für Exporteure und Investoren aus der EU öffnen, wobei jetzt neue Bereiche wie Dienstleistungen oder Nahrungsmittel und Getränke mit abgedeckt werden. Das neue Globalabkommen wird die Grundlage für die künftigen Beziehungen der EU zu Mexiko bilden. Beide Seiten verpflichten sich zudem, in Fragen des Klimawandels und der Menschenrechte zu kooperieren, und in Bereichen wie der Armutsbekämpfung oder der Arzneimittelforschung zusammenzuarbeiten.

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5 Das bestehende Handelsabkommen EU-Mexiko Bereits mit diesem Abkommen werden den EU-Unternehmen Exporte nach Mexiko erleichtert, wobei im Wesentlichen drei Faktoren zum Tragen kommen: 1. Warenhandel Das bestehende Handelsabkommen deckt Folgendes ab: Zölle Abschaffung der Zölle auf Industrieerzeugnisse, allerdings nicht auf Nahrungsmittel und Getränke Sonstige Maßnahmen Erleichterung von Warenausfuhren durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der EU und Mexikos in folgenden Bereichen: o o Zollverfahren internationale Produktnormen, Prüfungen, Kennzeichnung und Etikettierung, Lebensmittelsicherheit und Verfahren im Bereich der Tier- und Pflanzengesundheit 148 % Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko hat seit Inkrafttreten des bestehenden Handelsabkommens EU-Mexiko aus dem Jahr 2000 um 148 % zugenommen.

6 2. Öffentliches Beschaffungswesen Nach dem bestehenden Abkommen werden Unternehmen aus der EU und aus Mexiko in gleicher Weise behandelt, wenn sie sich um öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Mexiko oder in der EU bewerben. Ausschreibungen auf regionaler und lokaler Ebene in den mexikanischen Bundesstaaten werden vom bestehenden Abkommen jedoch nicht abgedeckt. 3. Wettbewerb Nach dem bestehenden Abkommen arbeiten die Wettbewerbsbehörden beider Seiten bei der Bekämpfung rechtswidrigen Marktverhaltens zusammen, allerdings haben sie unterschiedliche Arbeitsweisen.

7 Das neue Handelsabkommen EU-Mexiko Die EU und Mexiko heben jetzt ihre Handels- und Investitionsbeziehungen auf eine ganz neue Ebene. Wir haben das Globalabkommen rundum aktualisiert und ein neues, wesentlich umfassenderes Handelsabkommen integriert. Damit schaffen wir noch mehr Möglichkeiten für die EU-Unternehmen, zu wachsen und europaweit neue Arbeitsplätze zu generieren.

8 1. Dienstleistungshandel Besserer Zugang Der Handel mit Dienstleistungen ist in der heutigen globalen Wirtschaft eine wichtige Wachstumsquelle. Das neue Handelsabkommen wird EU-Unternehmen einen besseren Zugang zum mexikanischen Markt in folgenden Branchen verschaffen: Finanzen Telekommunikation Digitaler Handel Post- und Kurierdienste Verkehr Umwelt Darüber hinaus gibt das neue Handelsabkommen der EU und Mexiko einen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen in bestimmten reglementierten Berufen vor: Gleichbehandlung Die Regierung Mexikos hat sich einverstanden erklärt, bei der Regulierung ihrer Dienstleistungsmärkte Anbieter aus der EU genauso zu behandeln wie Anbieter aus Mexiko ( Inländerbehandlung ). Größere Berechenbarkeit Mexiko hat seinen Ansatz im Umgang mit den Dienstleistungsindustrien in jüngster Zeit umfassenden Reformen unterzogen und seine Märkte in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen für ausländische Unternehmen geöffnet. Mit dem Abkommen wird der nunmehr erreichte Umfang des Zugangs für EU-Unternehmen festgeschrieben, sodass ihr Markzugang heute und in Zukunft gesichert ist. Für die Unternehmen in der EU bedeutet dies Rechtssicherheit und Berechenbarkeit, was das nötige Vertrauen schaffen kann, um in Mexiko tätig zu werden oder die Tätigkeiten dort auszubauen. Wirtschaftsprüfer Architekten Ingenieure Rechtsanwälte

9 2. Warenhandel Die EU führt bereits jetzt große Warenmengen nach Mexiko aus. Geflügel bisher Zölle von bis zu 100 % jetzt (unter dem neuen Abkommen) O % bisher jetzt Käse Zölle von bis zu 45 % O % Jedoch bestehen nach wie vor Hindernisse, die die Warenexporte aus der EU erschweren. Die meisten dieser Hindernisse werden durch das neue Abkommen beseitigt. Schweinefleisch bisher Zölle von bis zu 45 % jetzt O % 2.1 Nahrungsmittel und Getränke bisher jetzt Abschaffung mexikanischer Zölle Mit dem neuen Abkommen werden die meisten der noch verbliebenen Warenzölle abgeschafft. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Zölle auf Nahrungsmittel und Getränke. Diese werden innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens wegfallen. Dank dem neuen Abkommen wird die EU jetzt Produkte, bei denen sie eine gute Exportbilanz außerhalb Europas vorzuweisen hat, auch nach Mexiko ausführen können: Schokolade Teigwaren über 20 % bisher Zölle von bis zu 20 % O % jetzt 0 %

10 Schutz für geografische Angaben der EU Bei den sogenannten geografischen Angaben handelt es sich um typische Lebensmittel und Getränke aus bestimmten Regionen der EU. Nach dem neuen Abkommen sollen Nachahmungen von 340 typischen Lebensmitteln und Weinen aus bestimmten Regionen der EU, etwa Champagner, Parmaschinken und Balsamico-Essig aus Modena, in Mexiko nicht mehr verkauft werden dürfen. Damit werden diese Produkte in Mexiko einen vergleichbaren Schutz genießen wie in der EU. Sie kommen zu den bereits jetzt geschützten geografischen Angaben für Spirituosen aus der EU hinzu. Beispiele für geografische Angaben der EU, die von dem Abkommen geschützt werden Wein, Bier, Spirituosen usw. Käse Fleisch Obst, Nüsse, Süßwaren Spanien Frankreich Deutschland Griechenland Jerez Comté Nürnberger Bratwürste Elia kalamatas Die Förderung und der Schutz von Europas berühmten Lebensmittel- und Getränkespezialitäten außerhalb der EU ist ein prioritäres Anliegen. Schutz für 340 Lebensmittel und Getränke aus der EU Käse Queijo S. Jorge

11 Schutz für sensible EU-Waren Einige sensible EU-Waren sind in besonderem Maße dem Wettbewerb ausgesetzt. Das neue Abkommen wird solche Waren schützen durch eine Beschränkung der Menge dieser Waren, die Mexiko unter Gewährung von Präferenzzöllen in die EU ausführen kann, sowie durch die Möglichkeit für die EU, zu Präferenzzöllen getätigte Einfuhren aus Mexiko zu stoppen für den Fall eines plötzlichen Anstiegs der Einfuhren und eines daraus erwachsenden Risikos für EU-Produzenten. Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Pflanzengesundheit Mit dem neuen Abkommen werden es Mexiko und die EU den Produzenten durch zwei weitere Maßnahmen erleichtern, Lebensmittel und Getränke auszuführen: Standards Mexiko hat sich bereit erklärt, seine Anforderungen an internationalen Standards für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und der Tier- und Pflanzengesundheit, gemeinhin als gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften ( SPS- Regeln ) bezeichnet, auszurichten. 2.2 Industrieerzeugnisse Fortbestehen des zollfreien Zugangs Bereits unter dem ursprünglichen Handelsabkommen EU-Mexiko konnten Industrieerzeugnisse aus der EU zollfrei nach Mexiko eingeführt werden. Das neue Abkommen wird diesen freien Zugang auch weiterhin gewährleisten. Zudem wird das Abkommen es für Exporteure in der EU leichter machen, die in Mexiko geltenden technischen Produktanforderungen zu erfüllen, etwa in Bezug auf Kennzeichnungen zum Zwecke der Verbraucherinformation und auf die Verfahren, die EU-Exporteure zu durchlaufen haben, um den Nachweis zu erbringen, dass ihre Erzeugnisse mexikanischen Standards genügen ( Konformitätsbewertungsverfahren ). Vereinfachung der Zollverfahren Mit dem Abkommen werden neue Regeln eingeführt, die einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren und der Warenuntersuchungen beim mexikanischen Zoll dienen. Damit wird gewährleistet, dass die Zollbehörden der EU und Mexikos in ähnlicher Weise mit Warensendungen umgehen. Zusammenarbeit Mexiko hat sich bereit erklärt, dafür zu sorgen, dass seine für die Ausarbeitung und Durchsetzung von SPS- Regeln zuständigen Stellen in regelmäßigem Kontakt mit den entsprechenden Stellen in der EU stehen. Von der Beseitigung solcher Hindernisse werden die EU-Exporte in mehreren Branchen profitieren, insbesondere in folgenden: Maschinen mineralische Brennstoffe Arzneimittel Beförderungsmittel

12 Erleichterungen im Hinblick auf die Erfüllung der technischen Anforderungen Mexikos Mit dem Abkommen werden auch die Unterschiede zwischen der EU und Mexiko bei den technischen Produktanforderungen, etwa in Bezug auf Funktionsweise, Sicherheitstests oder Kennzeichnung, angegangen. Dabei handelt es sich um Hindernisse, die allgemein als technische Handelshemmnisse bezeichnet werden. Die bestehenden Unterschiede können es EU- Unternehmen erschweren, sich im Wettbewerb auf dem mexikanischen Markt zu behaupten. Um hier für Erleichterungen zu sorgen, enthält das Abkommen Regelungen zu folgenden Bereichen: Internationale Normen Einfachere Produktkontrollen Förderung der Anwendung internationaler, EU-weit und weltweit üblicher Normen, wie etwa solcher der Internationalen Organisation für Normung, bei sämtlichen Produkten, von Maschinen bis hin zu Spielzeugen Erleichterungen für EU- Unternehmen im Hinblick auf die Erfüllung von Verfahrensanforderungen, wie etwa Sicherheitsprüfungen zum Nachweis dessen, dass EU- Produkte den in Mexiko geltenden technischen Anforderungen genügen (Zertifizierung) In dem Abkommen vereinbaren die EU und Mexiko ferner, eine sogenannte gute Regulierungspraxis anzuwenden. Wenn Regulierungsbehörden neue Regelungen ausarbeiten oder eine Aktualisierung bestehender Regelungen planen, gewährleisten sie völlige Transparenz, indem sie beispielsweise vorab eine Liste der Themen oder Produkte veröffentlichen, die Gegenstand einer Regulierung sein werden, Konsultationen mit Unternehmen, Verbrauchern, der Zivilgesellschaft oder sonstigen interessierten Personen führen, es für Unternehmen leichter machen, die geltenden Regelungen online zu finden. Darüber hinaus werden die Regulierungsbehörden Folgendes prüfen: die Notwendigkeit einer Regulierung, die voraussichtlichen Auswirkungen der von ihnen vorgeschlagenen Regulierung, die tatsächlichen Auswirkungen nach erfolgter Regulierung. All dies wird es den EU-Regulierungsbehörden leichter machen zu verstehen, wie ihre mexikanischen Partner Regulierungsentscheidungen treffen, und den mexikanischen Regulierungsbehörden leichter machen zu verstehen, wie solche Entscheidungsprozesse bei ihren EU-Partnern ablaufen. Und das wiederum wird das gegenseitige Vertrauen stärken. Leicht auffindbare Informationen Gewährleistung einer leichten Auffindbarkeit für EU-Unternehmen von Einzelheiten zu den in Mexiko geltenden Produktvorschriften und -normen

13 3. Öffentliches Beschaffungswesen Das bestehende Abkommen EU-Mexiko ermöglicht es EU-Anbietern, sich um Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu bewerben, die von Stellen der mexikanischen Bundesregierung vergeben werden. Nach dem neuen Abkommen können EU-Unternehmen sich auch um Aufträge bewerben, die von anderen Stellen der mexikanischen Bundesregierung vergeben werden, können EU-Unternehmen Angebote für Aufträge im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften in Mexiko einreichen. Darüber hinaus hat sich Mexiko verpflichtet, mit den mexikanischen Bundesstaaten Verhandlungen aufzunehmen, um den EU-Unternehmen bis zur Unterzeichnung des Abkommens die Möglichkeit zu geben, Angebote für öffentliche Aufträge auf bundesstaatlicher Ebene einzureichen. Es wird das erste Mal sein, dass Mexiko seinen Markt für öffentliche Aufträge auf bundesstaatlicher Ebene für nicht mexikanische Unternehmen öffnet. Im Jahr 2015 hat die mexikanische Bundesregierung Aufträge im Wert von über 30 Mrd. EUR vergeben. 4. Geistiges Eigentum Mit dem neuen Abkommen wird sich in Mexiko der Schutz des geistigen Eigentums von Personen oder Unternehmen aus der EU verbessern. Unter anderem bedeutet dies, dass Nachahmungen von typischen Lebensmitteln und Getränken aus bestimmten Regionen der EU, etwa Champagner, Parmaschinken und Balsamico-Essig aus Modena, in Mexiko nicht mehr verkauft werden dürfen, Werke von Künstlern aus der EU geschützt werden, indem beispielsweise die Anfertigung nicht genehmigter Kopien ihrer Werke oder deren Nutzung ohne Zahlung von Lizenzgebühren in Mexiko untersagt werden. Ferner wird das Abkommen dazu führen, dass Mexiko seine Vorschriften über Transparenz und Nichtdiskriminierung mit den Bestimmungen des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen in Einklang bringt, neue Bestimmungen zu den Themen Umwelt und sozial verantwortliche Beschaffung enthalten, wobei Aspekte abgedeckt werden wie o menschenwürdige Arbeit o soziale Inklusion o ethischer Handel, dafür sorgen, dass Mexiko seine Ausschreibungsverfahren transparenter gestaltet, indem es Ausschreibungen auf einer zentralen Website veröffentlicht.

14 5. Digitaler Handel Mit dem neuen Abkommen soll sichergestellt werden, dass die Menschen in der EU und in Mexiko alles, was sie offline erledigen können, wie etwa einander Dinge verkaufen, auch online tun können, und zwar genauso leicht und genauso sicher. Das Abkommen beseitigt Hindernisse für den Online-Handel, führt Regeln ein, die den Unternehmen Sicherheit für ihre Online-Geschäfte verschaffen, und gewährleistet den Online-Schutz von Verbrauchern. Beseitigung von Hindernissen Einführung von Regeln Unnötige Hindernisse für den Online-Handel werden beseitigt, indem beispielsweise beide Seiten darauf verzichten, Zölle auf elektronische Datenübermittlungen zu erheben, wie etwa das Herunterladen von Apps auf ein Smartphone. Es werden klare Regeln für die Online-Abwicklung von Geschäften eingeführt; diese werden es den Unternehmen ermöglichen, in vollem Vertrauen auf geregelte Rahmenbedingungen (also mit der nötigen Rechtssicherheit) zu planen und tätig zu werden, wenn beispielsweise gewährleistet ist, dass elektronische Verträge, elektronische Signaturen oder digitale Zertifikate rechtsgültig sind, Mexiko und die EU von Unternehmen nicht verlangen dürfen, dass sie Zugriff auf den Quellcode ihrer Software gewähren (der für Unternehmen von zentraler Bedeutung ist). Die Sicherheit der Verbraucher beim Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen wird gewährleistet, indem Schutz der Verbraucher klare Regeln für ihren Schutz festgelegt werden, das Problem der Verbreitung von Junk-Mail (Spam) angegangen wird, für einen leichten Zugang zum offenen Internet gesorgt wird, sodass sie o jeden Online-Dienst und jede Anwendung ihrer Wahl nutzen können und o mit jedem Gerät ihrer Wahl ins Internet gehen können.

15 6. Kleine Unternehmen Das neue Abkommen unterstützt kleine Unternehmen in der EU bei der Ausweitung ihrer Exporte, indem es ihnen den Zugang zu den von ihnen benötigten Informationen erleichtert, es die technischen Anforderungen an Produkte sowie die Prüfungen von Produkten, die nach Mexiko eingeführt werden sollen, vereinfacht. 7. Korruptionsbekämpfung Das neue Abkommen wird das erste von der EU geschlossene Handelsabkommen sein, das Maßnahmen zur besseren Koordinierung der Korruptionsbekämpfung im privaten und im öffentlichen Sektor enthält. Darüber hinaus sollen unter anderem Programme zur Umsetzung folgender Konzepte unterstützt werden: Soziale Verantwortung der Unternehmen Unternehmen sollen zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung angehalten werden. Nachhaltigkeitssicherung Den Unternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden nachzuweisen, dass sie ihre Produkte auf sozialverträgliche und umweltverträgliche Weise herstellen. Nachhaltige Beschaffung Es sollen Zertifizierungsverfahren eingeführt werden zum Nachweis dessen, dass Unternehmen natürliche Ressourcen wie etwa Holz in einer Weise nutzen, die deren Erhalt für künftige Generationen sichert. Darüber hinaus sieht es Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche vor. 8. Umwelt und Arbeitnehmerrechte Das neue Abkommen erleichtert nicht nur den Handel zwischen der EU und Mexiko, sondern fördert auch eine nachhaltige Entwicklung, indem rechtsverbindliche Zusagen in folgenden Bereichen festgeschrieben werden: Umweltschutz Wahrung der Arbeitnehmerrechte

16 9. Investitionen Im neuen Abkommen haben die EU und Mexiko Maßnahmen vereinbart, mit denen Folgendes angestrebt wird: Erleichterungen für EU-Unternehmen bei Investitionen in Mexiko Festlegung von Vorschriften zum Schutz von Investoren vor unfairer Behandlung durch Regierungen Merkmale der neuen Investitionsgerichtsbarkeit Unabhängigkeit Unabhängige Berufsrichter, die an einen strengen Verhaltenskodex gebunden sind Öffentliche Anhörungen Das neue Abkommen ersetzt bestehende Abkommen und wird ein hohes Schutzniveau für Investitionen zwischen der EU und Mexiko gewährleisten. In zahlreichen bestehenden Handelsabkommen ist ein älterer Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Regierungen die sogenannte Investor- Staat-Streitbeilegung (ISDS) vorgesehen. Die EU und Mexiko werden diese Regelung durch ein neues Investitionsgerichtssystem ersetzen. Transparenz Fairness Online-Veröffentlichung von Dokumenten zu den Fällen Klare Definition der Gründe, aus denen ein Investor gegen einen Staat klagen kann

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18 In Zahlen 1 Die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko Mexiko 128 Mio. Bevölkerung EUR Durchschnittliches Jahreseinkommen 1,05 Bio. EUR Jährliche Größe der Volkswirtschaft (BIP) Bedeutung als Handelspartner 3. Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Mexikos beim Warenhandel. 13. Mexiko ist der dreizehntgrößte Handelspartner der EU beim Warenhandel. 1 Quelle: Internationaler Währungsfonds, Europäische Kommission (Eurostat, GD TRADE). Zahlen zum Warenhandel: Zahlen zum Dienstleistungshandel: 2016.

19 Ausfuhren aus der EU nach Mexiko 38 Mrd. EUR 10 Mrd. EUR Einfuhren aus Mexiko in die EU 24 Mrd. EUR 5 Mrd. EUR EU-Handelsbilanz beim Warenhandel mit Mexiko 38 Mrd. EUR Ausfuhren aus der EU nach Mexiko - 24 Mrd. EUR Einfuhren aus Mexiko in die EU = 14 Mrd. EUR EU-Überschuss

20 Ausfuhren aus der EU nach Mexiko nach Kategorien Waren (2017) Dienstleistungen (2016) Maschinen 13,6 Mrd. EUR, 36 % Beförderungsmittel 6,3 Mrd. EUR, 16 % Chemische Erzeugnisse 5,4 Mrd. EUR, 14 % Unedle Metalle 2,8 Mrd. EUR, 7 % Kunststoff, Kautschuk 1,8 Mrd. EUR, 5 % Sonstiges 8,0 Mrd. EUR, 21 % Summe 38,0 Mrd. EUR, 100 % Sonstige Unternehmensdienstleistungen* 3,2 Mrd. EUR, 32 % Verkehr (Personen- und Güterverkehr) 1,7 Mrd. EUR, 17 % Informationstechnologie, Telekommunikation 1,4 Mrd. EUR, 14 % Reisen (Einwohner Mexikos, die in die EU reisen) 1,2 Mrd. EUR, 12 % Nutzung geistigen Eigentums 1,0 Mrd. EUR, 10 % Sonstiges 1,5 Mrd. EUR, 15 % Summe 9,8 Mrd. EUR, 100 % *Zu den sonstigen Unternehmensdienstleistungen gehören: Rechnungsführung Leasing Werbung Juristische Architektur Dienstleistungen Beratung Öffentlichkeitsarbeit Ingenieurwesen Forschung und Entwicklung

21 Investitionsströme zwischen der EU und Mexiko, Mrd. EUR 18 Mrd. EUR Gesamtinvestitionen zwischen der EU und Mexiko (Investitionsbestände; Mrd. EUR), 2015 Unternehmen und Arbeitsplätze in der EU mit Mexiko-Bezug % Zahl der Unternehmen in der EU, die nach Mexiko ausführen Anteil der kleineren Unternehmen an den EU-Unternehmen, die nach Mexiko ausführen Zahl der Arbeitsplätze in der EU, die mit Exporten nach Mexiko zusammenhängen

22 Landwirtschaft Inwiefern kommt das Abkommen der EU zugute? 1,4 Mrd. EUR 2 Wert der jährlichen Nahrungsmittel- und Getränkeausfuhren aus der EU nach Mexiko Mexikos Rang unter den EU-Handelspartnern in Lateinamerika EU-Erzeugnis 1. Abschaffung der Zölle Mexikos Zölle Bisher Unter dem neuen Abkommen Geflügel Bis zu 100% Käse Bis zu 45 % Schweinefleisch Bis zu 45 % Schokolade, Süßwaren Mexikanischer Zollsatz auf EU- Ausfuhren Über 20 % Volumen der jährlichen EU- Ausfuhren, die zu einem Zollsatz von 0 % nach Mexiko eingeführt werden können Keine Obergrenze für wirtschaftlich relevante Erzeugnisse Keine Obergrenze für Blauschimmelkäse, Tonnen für Frischkäse und Schmelzkäse und für andere Käsesorten Keine Obergrenze für praktisch alle Erzeugnisse Keine Obergrenze Teigwaren Bis zu 20 % Keine Obergrenze

23 2. Schutz für 340 geografische Angaben Mit den sogenannten geografischen Angaben werden charakteristische Lebensmittel, Weine und Spirituosen aus bestimmten Regionen der EU bezeichnet. Mit dem neuen Abkommen sollen Nachahmungen von 340 dieser durch geografische Angaben gekennzeichneten Erzeugnisse in Mexiko nicht mehr verkauft werden dürfen. Damit werden sie dort rechtlich ähnlich gut vor Nachahmung geschützt wie in der EU. Die Förderung und der Schutz namhafter europäischer Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnisse in Ländern außerhalb der EU ist in dem neuen Handelsabkommen ebenso wie in allen anderen Handelsabkommen der EU eine wichtige Priorität. Beispiele, typischer Lebensmittel- und Getränkeprodukte aus der EU, die das Abkommen schützen würde Wein, Bier und Spirituosen Käse Fisch und Fleisch Obst, Nüsse und Süßigkeiten Ursprung Produkt Ursprung Produkt Ursprung Produkt Ursprung Produkt Tschechien České pivo Niederlande Gouda Holland Österreich Tiroler Speck Zypern Loukoumi Geroskipou Italien Chianti Dänemark Danablu Ungarn Szegedi szalámi Griechenla nd Elia kalamatas Portugal Porto Italien Fontina Reggiano Slowenien Kranjska klobasa Frankreich Pruneaux d'agen Spanien Rioja Portugal Queijo S. Jorge Deutschland Nürnberge r Bratwürst e Rumänien Magiun de prune Topoloveni

24 Deutschland Bayerisches Bier Griechenland Feta Italien Prosciutt o di Parma Frankreich Champagne Belgien Jambon d'ardenn e Ungarn Tokaj Großbritanni en Scottish farmed salmon Schweden Swedish Aquavit* Kroatien Baranjski kulen Polen Polnischer Wodka * Bulgarien Dunavska ravnina Litauen Original litauischer Wodka * Irland Irish Cream* Slowakei Spišská borovička* Finnland Wodka von Finnland *

25 3. Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in der EU Das Abkommen schützt die geltenden EU-Standards für Lebensmittelsicherheit und für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen sowie das Recht der Regierungen, in Zukunft neue Standards einzuführen. Außerdem wird das sogenannte Vorsorgeprinzip aufrechterhalten. Wahrung der EU-Standards Wahrung des Regelungsrechts Wahrung des Vorsorgeprinzips Das neue Handelsabkommen wahrt das Recht der EU, allen in Europa verkauften Waren und Dienstleistungen unsere eigenen Standards zugrunde zu legen. Alle Einfuhren aus Mexiko müssen den geltenden EU- Vorschriften zu folgenden Aspekten entsprechen: technische Normen für Produkte Verbrauchersicherheit Umweltschutz Tier- und Pflanzengesundheit Lebensmittelsicherheit und genetisch veränderte Organismen (GVO) Wir können auch mit dem neuen Handelsabkommen in der EU Regelungen erlassen, wie wir es wünschen. Das bedeutet, wir können jederzeit höhere Standards und Schutzniveaus für die Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie für Arbeits- und Umweltschutz einführen. Mit dem Abkommen wird das Regelungsrecht der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem wie in anderen Bereichen geschützt. Das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthält solche Schutzklauseln. Die Regierungen der EU- Mitgliedstaaten haben das Recht, in einer von ihnen für geeignet erachteten Weise tätig zu werden, um die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder die Umwelt zu schützen, sobald eine Gefahr festgestellt wird. Dies gilt selbst dann, wenn dazu keine eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen wenn die Regierungen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips tätig werden wollen. Das Vorsorgeprinzip ist im Unionsrecht verankert, das bei Handelsabkommen der EU eingehalten werden muss. Auch in dem neuen Handelsabkommen wird dieser Grundsatz gewahrt.

26 Förderung des Tierschutzes Die EU und Mexiko haben sich darüber verständigt, enger zusammenzuarbeiten, um die Tierschutzstandards für zur Fleischerzeugung aufgezogene Tiere anzuheben. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, Tiere als fühlende Wesen anzuerkennen (im EU-Recht bereits der Fall) und die Umsetzung der Tierschutzgesetze zu verbessern. Die Landwirte sehen sich mit unterschiedlichen Anforderungen an das Wohlbefinden ihrer Tiere konfrontiert je nachdem, wie die Aufzucht erfolgt und welche Vorschriften und Regelungen sie einzuhalten haben. Die Beamten der EU und Mexikos werden diese Unterschiede bei ihren Verhandlungen berücksichtigen. Bekämpfung der Antibiotikaresistenz und andere Fragen Die EU und Mexiko haben sich darauf geeinigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, damit ihre im Agrarbereich tätigen Beamten und Wissenschaftler regelmäßig zusammentreten können. Sie werden sich in diesem Rahmen über Fachwissen, Erfahrungen und bewährte Verfahren austauschen und auf diese Weise voneinander lernen. In ihren Gesprächen werden sie über folgende Themen beraten: das wachsende Problem der Antibiotikaresistenz, insbesondere bei zur Fleischerzeugung gehaltenen Tieren, und den Tierschutz. Das Abkommen wird beide Seiten in die Lage versetzen, internationale Diskussionen zu diesen Themen zu beeinflussen und unsere Überwachungssysteme für antimikrobielle Resistenzen und den Tierschutz zu stärken.

27 4. Nahrungsmittel- und Getränkeausfuhren nach Mexiko Wine, cider, vinegar 135 mln 10% Pet food 82 mln 6% Proteins, starches, sugar syrups 147 mln 10% Nahrungsmittel- und Getränkeausfuhren aus der EU nach Mexiko, 2016 Gesamtwert: 1,4 Mrd. EUR Other 815 mln 57% Spirits and liqueurs 240 mln 17%

28 Strategische Vorteile Das Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko hilft uns in der EU, unsere Ziele in der Welt zu erreichen. Damit können wir unsere engen Beziehungen zu Mexiko weiter vertiefen, uns zum offenen Handel bekennen und die globalen Handelsregeln nach unseren gemeinsamen Werten gestalten. Ein neues Abkommen für eine neue Ära Zwischen der EU und Mexiko bestehen bereits enge Handels- und Investitionsbeziehungen. 148 % Seit Inkrafttreten des bestehenden Handelsabkommens zwischen der EU und Mexiko im Jahr 2000 ist der Warenhandel zwischen den beiden Handelspartnern um 148 % gestiegen Zahl der Arbeitsplätze in der EU, die mit Exporten nach Mexiko zusammenhängen Und wir haben uns dabei sowohl an den Wortlaut als auch an den Sinn unseres bestehenden Handelsabkommens gehalten. Beide Seiten haben davon profitiert. Nun ist es an der Zeit, dass das alte Abkommen durch ein neues ersetzt wird. Dafür gibt es mehrere Gründe. 2 Schätzung von

29 1. Anpassung an die sich wandelnden Volkswirtschaften In den 20 Jahren, die seit der Unterzeichnung des bestehenden Abkommens zwischen der EU und Mexiko vergangen sind, hat die EU 13 neue Mitgliedstaaten hinzugewonnen, ihren Binnenmarkt vertieft und den Euro eingeführt. Und Mexiko hat sich zu einer der dynamischsten Volkswirtschaften der Welt entwickelt. Seit 2000 ist das Durchschnittseinkommen in Mexiko gestiegen, und zwar um 2. Mehr Aspekte im Bereich Handel und Investitionen abdecken... fast 20 % 3. Unsere gemeinsamen Ambitionen in die Praxis umsetzen Die EU und Mexiko sind strategische Partner. Rechtsgrundlage für diese Partnerschaft ist das Globalabkommen zwischen der EU und Mexiko, einschließlich des bestehenden Handelsabkommens. Nun wollen wir, dass der Bereich Handel den Ambitionen unserer Partnerschaft gerecht wird. Daher ist es an der Zeit, das Abkommen zu ersetzen. Dies wird Europa folgende Vorteile bringen: Schaffung von Arbeitsplätzen, die im Durchschnitt höher bezahlt sind als die nicht an Exporte gebundenen Arbeitsplätze Senkung der Preise und Erhöhung des Angebots an Produkten und Dienstleistungen für die Verbraucher Schaffung von Investitionsanreizen für Unternehmen Seitdem die EU und Mexiko das bestehende Abkommen unterzeichnet haben, hat die EU Handelsabkommen mit anderen Partnern geschlossen, in denen Handel und Investitionen umfassender abgedeckt werden. Diese Abkommen umfassen Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen: Gewährleistung eines fairen Umgangs der Regierungen mit ausländischen Investoren (Investitionsschutz) Schutz des geistigen Eigentums und Verhinderung rechtswidriger Nachahmungen Das neue Handelsabkommen deckt diese Bereiche ebenfalls ab.

30 Ein klares Bekenntnis zu einem offenen und fairen Handel Von offenem Handel spricht man dann, wenn Waren- und Dienstleistungsströme ungehindert über Grenzen hinweg fließen. Offener Handel erschließt neue Märkte und schafft Wachstum und besser bezahlte Arbeitsplätze, macht unsere Unternehmen wettbewerbsfähiger, da sie die für ihre Produkte nötigen Rohstoffe und Teile leichter beziehen können, und hilft uns bei der Gestaltung der Regeln für einen fairen globalen Handel, der wirtschaftliches Wachstum, Arbeitnehmerrechte und den Umweltschutz fördert. Das neue Abkommen sendet ein Signal an den Rest der Welt: Zwei hochentwickelte Volkswirtschaften setzen sich für offenen Handel ein. Das spiegelt sich auch in den Abkommen zwischen der EU und Kanada bzw. Japan wider. Das neue Abkommen zwischen der EU und Mexiko fördert offenen Handel. Auf diese Weise hilft es uns in der EU, die Früchte der Globalisierung zu ernten den zunehmenden Fluss von Waren und Dienstleistungen, Kapital, Ideen und Kultur um die ganze Welt. Aus diesen Gründen sind die EU und Mexiko überzeugt, dass es an der Zeit ist, Brücken zu schlagen statt Mauern zu bauen. Wir können die Herausforderungen für unsere Gesellschaften nur durch einen offenen Handel bewältigen, und nicht durch protektionistische Maßnahmen, wie z. B.: Erhebung oder Anhebung von Zöllen auf die Einfuhren von Waren Anwendung von Quoten (Begrenzung der Einfuhrmengen) sonstige Handelsbeschränkungen

31 Wir stehen auch vor zahlreichen Herausforderungen mit globaler Dimension wie z. B. Gemeinsam die Globalisierung gestalten Die EU muss mit gleich gesinnten Ländern und Regionen zusammenarbeiten. Und Mexiko ist ein guter Partner für die EU, mit dem wir viele Werte teilen. Wir beide sind gefestigte Demokratien, setzen hohe Standards für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Produkten, haben ähnliche Vorstellungen über die zum Schutz unserer Gesellschaften erforderlichen Vorschriften. Umweltschutz, Bewältigung des Klimawandels, Sicherung einer zuverlässigen Energieversorgung. Mit dem neuen EU-Mexiko-Abkommen bauen wir auf unserer bisherigen Zusammenarbeit und unseren gemeinsamen Werten auf, um diese Herausforderungen anzugehen. Wir wollen die Globalisierung so gestalten, dass jeder in unserer Gesellschaft davon profitiert etwa indem wir sicherstellen, dass der Handel zwischen uns den Umweltschutz und die Arbeitnehmerrechte fördert.

32 Standards und Werte Ein fortschrittliches Abkommen, das eine nachhaltige Entwicklung fördert Das neue Abkommen zwischen der EU und Mexiko ist ein fortschrittliches Handelsabkommen. Das bedeutet, dass es einige der weitestgehenden Verpflichtungen, die jemals in einem Handelsabkommen eingegangen wurden, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung enthält, bei der das Wirtschaftswachstum eines Landes oder einer Region angekurbelt, die Arbeitnehmerrechte gestärkt und die Umwelt geschützt werden. In dem Abkommen sagen beide Seiten die Anwendung internationaler Regeln in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz zu. Mexiko verpflichtet sich zur Bekämpfung von Korruption und zur Verteidigung der Menschenrechte. Diese Zusagen sind ebenso rechtlich bindend wie alle anderen Bestimmungen des neuen Handelsabkommens zwischen der EU und Mexiko. Korruption bekämpfen Das neue Handelsabkommen EU-Mexiko ist Teil eines umfassenderen Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko, das unter anderem Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption enthalten wird. Beide Seiten verpflichten sich, Bestechung für Beamte zur Straftat zu erklären, auch im Zusammenhang mit Unternehmen die Schaffung eines Straftatbestands der Bestechung in Erwägung zu ziehen, dafür zu sorgen, dass Privatpersonen oder Unternehmen für korruptes Verhalten belangt werden können. Darüber hinaus werden die EU und Mexiko im Bereich der Korruptionsverhütung tätig werden. Sie bekräftigen, dass sie Verhaltenskodizes für Beamte einführen und Unternehmen dazu anhalten, ihr Personal in Ethikfragen zu schulen und ihre Rechnungslegung offiziell prüfen zu lassen und sie zu veröffentlichen. Die beiden Seiten werden auch die Geldwäsche bekämpfen. Die EU und Mexiko wollen sicherstellen, dass die Identität des tatsächlichen Eigentümers eines Bankkontos, eines Treuhandvermögens oder eines Fonds stets bekannt ist und dass Steuer-, Justiz- und sonstige zuständige Behörden Zugang zu dieser Information haben.

33 Regelmäßige Treffen Menschenrechte verteidigen Gemeinsam eine nachhaltige Entwicklung fördern In dem neuen Handelsabkommen verpflichten sich die EU und Mexiko, Das Handelsabkommen ist Teil des umfassenderen neuen Globalabkommens zwischen der EU und Mexiko, das die Zusammenarbeit u. a. in Form regelmäßiger hochrangiger Treffen zwischen Mexiko und der EU in den Bereichen Menschenrechte, Sicherheit und Justiz stärken wird. Förderprogramme Die EU wird weiterhin Projekte unterstützen, die von Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden, um die Menschenrechte, den sozialen Zusammenhalt und die Sicherheit in Mexiko sowie die Rolle der Zivilgesellschaft zu fördern. bei arbeits- und umweltrechtlichen Fragen mit Bezug zum Handel zusammenzuarbeiten, alle multilateralen Umweltübereinkommen, denen sie beigetreten sind, umzusetzen, und zwar einschließlich des Klimaschutzübereinkommens von Paris. Zusagen in Bezug auf Fischbestände, Wälder und biologische Vielfalt Einbindung der Zivilgesellschaft Das neue Abkommen wird es der EU und Mexiko ermöglichen, eine Palette von Themen wie die Menschenrechte mit zivilgesellschaftlichen Akteuren zu erörtern, etwa mit: Gewerkschaften Umweltaktivisten Menschenrechtsgrupp en Wirtschaftsverbänden Journalisten Hochschulen und Denkfabriken Das Abkommen enthält zudem Verpflichtungen in folgenden Bereichen: Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung von Fischbeständen und Wäldern Erhaltung der biologischen Vielfalt Bekämpfung des illegalen Handels mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen Die EU und Mexiko werden darüber hinaus den Handel mit umweltfreundlichen Produkten wie nachhaltig erzeugtem Kakao und Kaffee fördern. Die EU wird so über mehr Möglichkeiten verfügen, mit Mexiko das Thema Menschenrechte zu erörtern, als derzeit. Arbeitnehmerrechte schützen Das neue Handelsabkommen verpflichtet die EU und Mexiko, weiter auf die Ratifizierung und Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hinzuarbeiten. Diese tragen dazu bei, die Grundrechte der Menschen am Arbeitsplatz zu schützen.

34 Weitere Initiativen fördern Die EU und Mexiko haben zudem vereinbart, Initiativen zu fördern, die sich auf Folgendes konzentrieren: Bestärkung von Unternehmen, o o verantwortungsvoll zu handeln, unter anderem durch Achtung der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte, ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen beispielsweise, indem sie offen darlegen, wo sie die Vorleistungen für ihre Produkte beziehen faire Handelsregelungen Energieeffizienz und Einsatz klimafreundlicher Technologien Recycling Bei den Standards einen Wettlauf nach unten verhindern Zu einem Wettlauf nach unten kommt es dann, wenn Staaten miteinander konkurrieren, um Investitionen ausländischer Unternehmen anzuziehen, indem sie ihre Arbeits- oder Umweltstandards senken um die Kosten der Unternehmen zu reduzieren. In dem neuen Handelsabkommen sind sich beide Seiten einig, dass mehr Handel und Investitionen nicht auf Kosten des Umweltschutzes oder zulasten von Arbeitnehmerrechten erreicht werden sollten. Vielmehr setzen sich die EU und Mexiko dafür ein, mit dem neuen Handelsabkommen dafür zu sorgen, dass Wirtschaftswachstum, soziale Entwicklung und Umweltschutz Hand in Hand gehen. Durchsetzung und Rolle der Zivilgesellschaft Mit dem neuen Handelsübereinkommen erhalten zivilgesellschaftliche Gruppen der EU und Mexikos eine wichtige Rolle bei der praktischen Umsetzung der im Abkommen eingegangenen Verpflichtungen. Zu diesen Gruppen gehören Gewerkschaften, Umweltorganisationen und Wirtschaftsverbände. Die Verpflichtungen sind durchsetzbar. Das bedeutet, dass es ein völlig transparentes Verfahren gibt, um mögliche Bedenken der Zivilgesellschaft, wie das neue Handelsübereinkommen umgesetzt wird, auszuräumen. Sowohl die EU als auch Mexiko müssen sich an das Verfahren halten und es innerhalb einer vereinbarten Frist durchführen. Eingebunden sind die Regierungen, ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, zivilgesellschaftliche Gruppen, die Internationale Arbeitsorganisation.

35 Schutzklauseln Sechs Wege zum Schutz der EU-Interessen Wie alle Handelsabkommen der EU schützt auch das Abkommen der EU mit Mexiko die Interessen der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger Wahrung der EU- 4 Standards Gewährleistung des 5 Regelungsrechts der Regierungen Verhinderung eines 6 Wettlaufs nach unten bei Standards Wahrung des Rechts auf Schutz der Gesundheit (Vorsorgeprinzip) Schutz öffentlicher Dienstleistungen Schutz für sensible EU- Waren

36 Wahrung der EU-Standards Das neue Handelsabkommen wahrt das Recht der EU, allen in Europa verkauften Waren und Dienstleistungen unsere eigenen Standards zugrunde zu legen. Alle Einfuhren aus Mexiko müssen den geltenden EU-Vorschriften zu folgenden Aspekten entsprechen: technische Normen für Produkte Verbrauchersicherheit Umweltschutz Tier- und Pflanzengesundheit Lebensmittelsicherheit und genetisch veränderte Organismen (GVO) Gewährleistung des Regelungsrechts der Regierungen Wir können auch mit dem neuen Handelsabkommen in der EU Regelungen erlassen, wie wir es wünschen. Das bedeutet, wir können jederzeit höhere Standards und Schutzniveaus für die Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie für Arbeits- und Umweltschutz einführen. Mit dem Abkommen wird das Regelungsrecht der EU und ihrer Mitgliedstaaten in diesem wie in anderen Bereichen geschützt. Das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthält entsprechende Garantien. Verhinderung eines Wettlaufs nach unten bei Standards Zu einem Wettlauf nach unten kommt es dann, wenn Staaten miteinander konkurrieren, um Investitionen ausländischer Unternehmen anzuziehen, indem sie ihre Arbeitsoder Umweltstandards senken um die Kosten der Unternehmen zu reduzieren. Mit dem neuen Handelsübereinkommen ist diese Gefahr gebannt. Regierungen dürfen keine Ausnahmen machen oder von der Durchsetzung ihres nationalen Rechts absehen, um Anreize für Handel oder Investitionen zu schaffen. Durch das Abkommen werden Unternehmen außerdem zu verantwortungsvollem und transparentem Handeln angehalten zum Beispiel, indem sie offenlegen, wer ihre Lieferanten sind. Wahrung des Vorsorgeprinzips Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, in einer von ihnen für geeignet erachteten Weise tätig zu werden, um die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder die Umwelt zu schützen, sobald eine Gefahr festgestellt wird. Dies gilt selbst dann, wenn dazu keine eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen wenn die Regierungen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips tätig werden wollen. Das Vorsorgeprinzip ist im Unionsrecht verankert, das bei Handelsabkommen der EU eingehalten werden muss. Auch in dem neuen Handelsabkommen wird dieser Grundsatz gewahrt. Schutz öffentlicher Dienstleistungen Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben nach wie vor uneingeschränkt das Recht, öffentliche Dienstleistungen in öffentlicher Hand zu belassen und selbst zu entscheiden, wie sie in den Bereichen Gesundheitsversorgung oder Bildung oder bei anderen Dienstleistungen verfahren. Schutz für sensible EU-Waren Einige Waren aus der EU sind besonders gefährdet, wenn sie der Konkurrenz durch Einfuhren von außerhalb der EU ausgesetzt werden. Sie werden als sensible Waren bezeichnet. Das neue Handelsabkommen wird EU- Waren wie etwa Rindfleisch schützen durch eine Beschränkung der Menge, die Mexiko unter Gewährung von Präferenzzöllen in die EU ausführen kann, sowie durch die Möglichkeit für die EU, zu Präferenzzöllen getätigte Einfuhren aus Mexiko zu stoppen für den Fall eines plötzlichen Anstiegs der Einfuhren und eines daraus erwachsenden Risikos für EU- Produzenten.

37 AUSHANDLUNG VON EU-HANDELSABKOMMEN ABLAUF Die Kommission Der Verhandlungsprozess Die Europäische Kommission führt ein Scoping und eine Folgenabschätzung durch, einschließlich einer öffentlichen Konsultation legt dem Rat der EU einen Vorschlag für Verhandlungsrichtlinien vor übermittelt ihren Vorschlag gleichzeitig dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten veröffentlicht den Vorschlag online, um eine öffentliche Debatte zu erleichtern Der Rat nimmt die Verhandlungsrichtlinien an und weist die Kommission an, im Namen der EU zu verhandeln Die Kommission führt die Verhandlungen im Namen der 28 EU-Länder Während des gesamten Prozesses: Rat und Parlament überwachen genauestens den weiteren Fortgang ABLAUFDIAGRA kommen regelmäßig mit den Verhandlungsführern zusammen erhalten die Verhandlungsdokumente und -berichte Die Kommission veröffentlicht im gesamten Verlauf der Gespräche die Verhandlungsvorschläge der EU, Berichte über die einzelnen Verhandlungsrunden und Hintergrunddokumente Die Verhandlungsführer der Kommission halten regelmäßig Treffen mit Interessenträgern und Vertretern der Zivilgesellschaft ab Nach Abschluss der Verhandlungen veröffentlicht die Kommission so bald wie möglich den Wortlaut des Abkommens Wenn es sich um ein reines EU- Wenn es sich um ein gemischtes Abkommen handelt: Abkommen handelt: Der Rat billigt die Verhandlungsergebnisse Das Parlament erteilt seine Zustimmung zu dem Abkommen Der Rat billigt die Verhandlungsergebnisse Das Parlament erteilt seine Zustimmung zu dem Abkommen Die nationalen Parlamente in den einzelnen EU-Ländern ratifizieren das Abkommen

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