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1 3. Beschluss zur Änderung der Geschäftsverteilung 2017 vom Waidenfels wird ab an das Arbeitsgericht versetzt und als ständiger des Direktors ernannt werden. Es sind daher folgende Änderungen des Geschäftsverteilungsplanes veranlasst: 1. Ab dem wird die Zuteilung der Ca Verfahren auf die n des Hauptgerichts unterbrochen und der 2 werden 40 Ca-Verfahren des Hauptgerichts ohne Anrechnung auf den Turnus zugeteiit. Danach wird die Zuteiiung gemäß Abschnitt III Ziffer 2.2 des Geschäftsverteiiungspians fortgesetzt. 2. Von den am offenen Ca-Verfahren (nach durchgeführter Güteverhandlung, ohne Abschluss eines widerruflichen Vergleichs, kein ruhendes Verfahren, kein Verfahren mit Termin auf Antrag) des Hauptgerichtes mit Eingang ab geben die n 3, 4, 5 und 9 jeweils 12 Verfahren und die n 6 und 10 jeweils 6 Verfahren mit den niedrigsten Ordnungszahlen aus dem Jahr 2017 zum Stichtag an die 2 ab. 3. Von den am offenen Ca-Verfahren (nach durchgeführter Güteverhandlung, ohne Abschluss eines widerruflichen Vergieichs, kein ruhendes Verfahren, kein Verfahren mit Termin auf Antrag) der mit Eingang ab geben die n 1 und 8 jeweiis 12 Verfahren mit den niedrigsten Ordnungszahien aus dem Jahr 2017 zum Stichtag an die 2 ab. 4. Von den am offenen Ca-Verfahren (nach durchgeführter Güteverhandlung, ohne Abschluss eines widerruflichen Vergieichs, kein ruhendes Verfahren, kein Verfahren mit Termin auf Antrag) des Gerichtstags Donauwörth mit Eingang ab gibt die 7 insgesamt 12 Verfahren mit den niedrigsten Ordnungszahien aus dem Jahr 2017 zum Stichtag an die 2 ab.

2 5. Abschnitt III Ziffer 1.1 des Geschäftsverteilungsplanes \A/ird ab wie folgt gefasst: 1 und Direktor Taubert Waidenfels als ständiger des Direktors 2 Waidenfels als ständiger des Direktors Direktor Taubert 3 Nieberle-Schreiegg Dr. Lippert 4 Dr. Oehme Gericke 5 und Heilig Angstenberger 6 Vorsitzende Gericke Dr. Oehme 7 und Gerichtstag Donauwörth Dr. Leirer 8 und Angstenberger Heilig 9 Dr. Lippert Nieberle-Schreiegg 10 und Vorsitzende Gerichtstag Donauwörth Dr. Leirer

3 Ist eine weitere Stellvertretung erforderlich, so wird diese von denn Vorsitzenden der nächst folgenden wahrgenommen. Für die 10 beginnt die Reihenfolge mit der 1. Dabei handelt es sich um eine Vertretung des ursprünglich zuständigen Richters, nicht um eine solche des Stellvertreters. 6. Abschnitt III Ziffer wird ab wie folgt gefasst: Die Im Bereich der Aussenkammer eingehenden Rechtsstreitigkeiten und Mahnverfahren werden den n 1, 5 und 8. zugeteilt. Es werden jeweils 20 aufeinander folgende Rechtsstreitigkeiten zugeteilt. In Mahnverfahren 5 Rechtsstreitigkeiten. Es gelten folgende besondere Regelungen: Der 1 und der 5 wird jeweils jeder zweite Turnus (d.h. abwechselnd In der Reihenfolge etc.) zugeteilt. Der am noch laufende Turnus der 1 oder der 8 wird nach der bisherigen Regelung aufgefüllt. Der folgende Turnus wird der 5 zugeteilt. f 7. Abschnitt III Ziffer 2.2 wird ab wie folgt gefasst: Die nicht dem Gerichtstag Donauwörth und der zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten und Mahnverfahren werden In der Reihenfolge Ihres zeitlichen Eingangs turnusmäßig den n 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9 und 10 (= n des Hauptgerichts) zugeteilt. 8. Abschnitt III Ziffer wird ab wie folgt gefasst: Es werden jeweils 20 aufeinander folgende Rechtsstreitigkeiten zugeteilt. Die Zuteilung der Mahnverfahren erfolgt In einem Turnus von 5. Es gelten folgende besondere Regelungen: Den n 1, 5 und 6 wird jeder zweite Turnus zugeteilt, wobei 1 In Ca Verfahren nur 8 Rechtsstreitigkeiten zugeteilt werden. Die n 7 und 8 werden vom Eingang des Hauptgerichtes freigestellt. Der 10 wird jeder zweite Turnus unter Berücksichtigung von Ziffer zugeteilt.

4 9. Abschnitt III Ziffer wird ab wie folgt gefasst: Wohnt ein zu vernehmender Zeuge im Bereich einer Aussenkammer oder eines Gerichtstages, so ist der Vorsitzende der 7 bei Wohnsitz des Zeugen im Bereich des Gerichtstages Donauwörth sowie die Vorsitzenden der n 1, 5 und 8 bei Wohnsitz des Zeugen im Bereich der für die Erledigung des AR zuständig. 10. Abschnitt III Ziffer wird ab wie folgt gefasst: Die Übrigen nach dem Vorstehenden gesondert zuzuteilenden Verfahren werden in der Reihenfolge ihres Eingangs fortlaufend auf die n des Hauptgerichts und der Aussenkammer verteilt, wobei im Übrigen die Ziffern sinngemäß gelten. 11. Abschnitt III Ziffer 3 wird wie folgt gefasst: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 SS IV SS 1 N 2 SS III N SS IV SS II V 3 SS MV SS II V 4 SS III N SS HIV SS HIV 5 SS IV SS 1 N SS IV 6 SS HIV SS HIV 7 SS Hl N 8 SS 1 N SS Hl N SS IV 9 SS II V SS 1 N SS 1 N 10 SS HIV SS II V Frei SS Hl N

5 , den Das Präsidium ( es Arbeitsgerichts Direktor des Arbeitsgerichts, Angstenber Richte Arb^gericht Richtei:^atfrArb^sgericht Dr.l Richter ar Arßeitsgericht Nieberle-Sehreisgg.arfiArbeiltsieriqöt

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