Amtsgericht Kehl. Geschäftsverteilungsplan. für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: )
|
|
- Justus Walter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Amtsgericht Kehl Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: ) Kehl,
2 - 2 - Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Kehl, bestehend aus: 1. Präsident des Landgerichts Dr. Reichert 2. Direktor des Amtsgerichts Hollederer 3. Richter am Amtsgericht als ständiger Huber Vertreter des Direktors 4. Richter am Amtsgericht Blümel 5. Richter am Amtsgericht Heise 6. Richterin am Amtsgericht Wiedemann beschließt gemäß 21e Abs. 1 GVG für das Geschäftsjahr 2017 folgende Geschäftsverteilung I. Neueingehende Verfahren: Die beim Amtsgericht Kehl neu eingehenden Verfahren werden nach der folgenden Regelung den einzelnen Richterabteilungen zugewiesen: A) Richterabteilung I (Richter am Amtsgericht H e i s e): 1. Strafrichtersachen gegen Erwachsene (Registerzeichen Ds, Cs, Bs und Gs) 2. Strafrichtersachen als Binnenschifffahrts- und Rheinschifffahrtssachen (Registerzeichen Ds, Cs, Bs und Gs), soweit sie nicht einem anderen Richter zugewiesen sind. 3. Entscheidungen nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz 4. Vorsitz im Schöffen- und Jugendschöffenwahlausschuss B) Richterabteilung II (Richterin am Amtsgericht W i e d e m a n n): 1. Jugendstrafsachen, einschließlich Bewährungs- und Führungsaufsicht, und sonstige Entscheidungen nach dem Jugendgerichtsgesetz einschließlich Binnenschifffahrts- und Rheinschifffahrtssachen
3 Strafsachen, die nach einer Abtrennung nach 103 Abs. 3 JGG in die Zuständigkeit des Strafrichters fallen. 3. Bußgeldsachen und sonstige Entscheidungen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz einschließlich Binnenschifffahrts- und Rheinschifffahrtssachen. Der Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren gemäß 81 OWiG berührt die ursprüngliche Zuständigkeit nicht. 4. Bußgeldsachen, die nach einer Abtrennung nach 103 Abs. 3 JGG in die Zuständigkeit des Strafrichters fallen. 5. Entscheidungen nach 96 OWiG (Erzwingungshaft) 6. Ermittlungsrichtersachen ( 162 StPO) 7. Verfahren nach dem Familienverfahrensgesetz, die polizeirechtliche Maßnahmen nach dem Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg oder dem Bundespolizeigesetz zum Gegenstand haben. 8. Verfahren der Bewährungsaufsicht für Erwachsene 9. Entscheidungen und richterliche Maßnahmen nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 10. Rechts- und Amtshilfeersuchen an das Amtsgericht Kehl in Strafsachen C) Richterabteilung III (Richter am Amtsgericht B l ü m e l ): 1. Familiensachen im Sinne des 2. Buches des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) 2. Zivilrechtliche Zwangsvollstreckungssachen, soweit nicht das Prozessgericht zuständig ist 3. Rechts- und Amtshilfeersuchen an das Amtsgericht Kehl, welche die unter Ziffer 1 bis 2 bezeichneten Rechtssachen betreffen 4. Sonstige Verfahren nach dem Familienverfahrensgesetz oder solche, in denen das Familienverfahrensgesetz für anwendbar erklärt wird und die keinem anderem Richter zugewiesen sind.
4 - 4 - D) Richterabteilung IV (Direktor des Amtsgerichts H o l l e d e r e r): 1. Zivilsachen (Registerzeichen C und H) nach der Verteilungsregelung gemäß Ziffer VII 2. Zivilrechtliche Binnenschifffahrts- und Rheinschifffahrtssachen 3. Streitigkeiten nach 43 Nr. 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes 4. Rechts- und Amtshilfeersuchen an das Amtsgericht Kehl in Zivilsachen, soweit nicht ein anderer Richter zuständig ist 5. Sonstige Entscheidungen des Richters am Amtsgericht und Verfahren, die keinem anderen Richter zugewiesen sind. E) Richterabteilung V (Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors H u b e r): 1. Betreuungs- und Unterbringungssachen im Sinne des 3. Buches des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) 2. Zivilsachen (Registerzeichen C und H) nach der Verteilungsregelung gemäß Ziffer VII II. Bereits anhängige Verfahren Für bereits vor Inkrafttreten dieses Geschäftsverteilungsplans beim Amtsgericht Kehl eingegangene Verfahren bleibt vorbehaltlich einer besonderen Regelung in diesem Geschäftsverteilungsplan die bisherige Richterabteilung zuständig. Eine Wiederaufnahme, die Beantragung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer in diesem Verfahren ergangenen Entscheidung oder ein sonstiges Weiterbetreiben eines zunächst abgeschlossenen Verfahrens berührt die ursprüngliche Zuständigkeit vorbehaltlich einer besonderen Regelung nicht. III. Vertretung der Richter: Die Richterabteilungen werden wie folgt vertreten: 1. die Richterabteilung I von Richterabteilung II 2. die Richterabteilung II von Richterabteilung I 3. die Richterabteilung III von Richterabteilung IV
5 die Richterabteilung IV von Richterabteilung V 5. die Richterabteilung V von a. Richterabteilung III in I E 1 b. Richterabteilung IV in allen übrigen Fällen Bei Verhinderung des nach dieser Regelungen berufenen Vertreters wird der Richter zuständig, der in der Reihenfolge Richter I, II, III, IV, V der jeweils nächste nach dem ursprünglich zuständigen Richter ist. IV. Entscheidung über Ablehnungen: Hinsichtlich der Entscheidungen über die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit und über eine Selbstanzeige wegen Besorgnis der Befangenheit gilt die Regelung über die Vertretung der Richter entsprechend. V. Zuständigkeit bei Zurückverweisungen durch ein Rechtsmittelgericht: Bei Zurückverweisung einer Sache durch ein Rechtsmittelgericht an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Kehl fällt diese Sache in die Zuständigkeit der Richterabteilung, die jene Richterabteilung vertritt, deren Entscheidung vom Rechtsmittelgericht aufgehoben wurde. VI. Ausscheiden oder Zuweisung eines weiteren Richters: Bei Versetzung oder sonstigem Ausscheiden eines Richters tritt der vom Justizministerium zugewiesene Nachfolger an die Stelle des Ausscheidenden. VII. Verteilungsregelungen: A - Verteilungsregelung in Zivilsachen: Die Zivilverfahren (Registerzeichen C und H) mit Ausnahme der Verfahren nach 43 Nr. 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetz werden nach einem Turnus auf die betroffenen Richterabteilungen verteilt. Die Zuweisung der Verfahren erfolgt in der Reihenfolge der vergebenen Registernummern. Der Richterabteilung V wird das jeweils vierte eingehende Verfahren zugewiesen (5 C). Der Richterabteilung IV werden alle übrigen Verfahren zugewiesen (4 C). B - Verteilungsregelung in Strafsachen gegen Erwachsene: Diese Verteilungsregelung betrifft die Strafrichtersachen (Registerzeichen Ds, Cs, Bs und Gs) - mit Ausnahme der Binnenschifffahrts- und Rheinschifffahrts-
6 - 6 - sachen. Ungeachtet der bestehenden einheitlichen Zuständigkeit von Richterabteilung I für Strafrichtersachen, werden diese weiterhin nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennahmes des ersten Beschuldigten aufgeteilt (2 und 3 Ds bzw. Gs und Cs). Adelsbezeichnungen sowie andere Namenszusätze, wie de, von, van, Mac, O, zu, usw., bleiben außer Betracht. Danach werden die Verfahren wie folgt zugewiesen: 1. 3 Ds (Gs/Cs) die Verfahren mit den Anfangsbuchstaben A-G 2. 2 Ds (Gs/Cs) alle übrigen Verfahren. VIII. Güterichter: Die Zuständigkeit des Güterichters bestimmt sich nach der jeweils aktuellen vom Präsidium des Landgerichts Offenburg im Einvernehmen mit den Präsidien der Amtsgerichte für den gesamten Landgerichtsbezirk beschlossenen Regelung. Dr. Reichert Präsident des Landgerichts Hollederer Direktor des Amtsgerichts Huber Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors Blümel Heise Wiedemann Richter am Amtsgericht Richter am Amtsgericht Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos
Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Geschäftsverteilung ab 01.01.2015 aufgrund Beschlusses vom 29.12.2014 Bei dem Amtsgericht Mosbach bestehen 8 Richterabteilungen. Ab 01.01.2015 werden die
MehrGeschäftsverteilungsplan 2015 II
Amtsgericht Demmin - Das Präsidium - Geschäftsverteilungsplan 2015 II Bei Abfassung des Geschäftsverteilungsplanes für das Jahr 2015 ist versehentlich der Bereich der Stadt Dargun für den Aufgabenbereich
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust. Beschluss vom 11. Dezember 2015
Das Präsidium des Amtsgerichts Ludwigslust Geschäfts-Nr.: 3204 E-2SH(Bd. 7)-01/15 Beschluss vom 11. Dezember 2015 Die Bearbeitung und Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Ludwigslust
MehrGeschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem
Geschäftsverteilungsplan der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Ahaus ab dem 01.01.2017 1 A. Allgemeine Zuständigkeiten I. 1. Dienstaufsicht und Verwaltung 2. Grundbuchsachen 3. Urkundsregistersachen
MehrAmtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s
Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2016-4 1/13 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich wird infolge Abordnung von Richter
MehrAmtsgericht Königs Wusterhausen. Geschäftsverteilungsplan 2016
320 ae-5-5 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2016 (Stand: 03.08.2016) Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2016 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Entscheidungen
MehrVerteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016
320a E - 67 Verteilung der richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Gütersloh für 2016 A. Geschäftsverteilungs- und Vertretungsplan Es bearbeiten: I. Direktor des Amtsgerichts Meyer Vertreter: Richter
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016
Amtsgericht Prenzlau Das Präsidium G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n 2016 für den richterlichen Dienst. Wegen Endens des Dienstleistungsauftrags der Richterin Schulze und Abordnung des Richters
MehrGeschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016
Geschäftsverteilung und Besetzung der Kammern des Landgerichts Bad Kreuznach für das Geschäftsjahr 2016 ( Stand 01.01.2016 ) I. Zuständigkeit der Zivilkammern: Es bearbeiten: 1. die 1. Zivilkammer a) alle
MehrAmtsgericht Rathenow - Präsidium -
3204 E-Sdb.1.13 (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. Januar 2016 - 2 - I. Das Präsidium hat folgende Geschäftsverteilung beschlossen:
MehrDas Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts
Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts - 320 E - ================= Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Das Präsidium des Amtsgerichts hat in der heutigen
MehrZweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014.
Zweite Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Aichach für den richterlichen Dienst im Geschäftsjahr 2014. Anlaß: Versetzung der Ri inag Sporer an das Landgericht Augsburg und Eintritt
MehrAmtsgericht Rathenow - Präsidium -
3204 E-Sdb.1.1 (Geschäftszeichen) Amtsgericht Rathenow - Präsidium - Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst ab 1. Oktober 2014 - 2 - I. Der Geschäftsverteilungsplan für das Amtsgericht Rathenow
MehrGeschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rahden für das Geschäftsjahr 2017
Das Präsidium des Amtsgerichts 32.17-722 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rahden für das Geschäftsjahr 2017 A. Aufgaben der Richterinnen und Richter Ab dem 01.01.2017 bearbeiten: I. Direktor des
MehrBESCHLUSS. Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem Teil A
320 E 4 BESCHLUSS Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Kempen für den richterlichen Dienst ab dem 01.01.2016 Teil A Verteilung der richterlichen Geschäfte einschließlich der regelmäßigen Vertretung
MehrGeschäftsverteilung der Richter:
Geschäftsverteilung der Richter: Abteilung I Richter: Direktor des Amtsgerichts Dr. Schlachter Vertreter: a. Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan. Amtsgericht Neustadt a. Rbge (Stand )
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan Amtsgericht Neustadt a. Rbge. 2016 (Stand 01.09.2016) I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Giers Buchstaben A E, I, J (soweit nicht Richter am Amtsgericht Dr. Walch zuständig
MehrAmtsgericht Besigheim
Amtsgericht Besigheim Geschäftsverteilungsplan für die Verteilung der richterlichen Geschäfte, Fassung ab 1. Januar 2014 A. Bezirk und Zuständigkeit Das Amtsgericht Besigheim ist über den eigenen Bezirk
MehrBeschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal
Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal Am 15.06.2014 endet der Dienstleistungsauftrag von Richter Zimmermann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal. Die Abordnung von RAG Dr. Florstedt
MehrGeschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015
Landgericht Waldshut-Tiengen 9. Dezember 2014 Präsidium E 320 a Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Das Präsidium beschließt folgende Geschäftsverteilung für das Jahr 2015: Anhängige Verfahren Grundsätzlich
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den
320 E I - 284 Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 18.02.2016 I. Zum 01.03.2016 wird Richterin Günther an das Amtsgericht Detmold abgeordnet. Die Abordnung von Richterin Dr. Remde an das Amtsgericht
MehrAmtsgericht Bruchsal E 320
Amtsgericht Bruchsal E 320 Geschäftsverteilung für das Jahr 2015 (Stand: 01.10.2015) Richterinnen und Richter - 2 - Inhaltsverzeichnis Richterinnen und Richter 1. Abteilungen für Strafsachen 3-9 Turnusregelung
MehrBESCHLUSS. Bei dem Amtsgericht Delbrück werden die richterlichen Geschäfte für das Jahr 2017 wie folgt verteilt:
32 36. 1 AMTSGERICHT DELBRÜCK BESCHLUSS Bei dem Amtsgericht Delbrück werden die richterlichen Geschäfte für das Jahr 2017 wie folgt verteilt: 1. Direktorin des Amtsgerichts Vinck übernimmt als Jugendrichterin
MehrGeschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2017
Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2017 2. Nachtrag A. 1. Das Beschäftigungsverbot nach der Mutterschutzverordnung beginnt für a) Richterin Bellmann am 30. Januar 2017; b) Richterin
MehrBeschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr A - Allgemeines
320 a E Beschluss über die Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Herford im Kalenderjahr 2016 - A - Allgemeines 1. Soweit für die Zuständigkeit eines Richters ein Name maßgebend ist,
MehrGeschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt)
Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Flensburg (gekürzt) Zivilsachen Neben der allgemeinen Zuständigkeit gibt es zahlreiche Spezialzuständigkeiten der Zivilkammern. Die nicht unter die nachfolgend
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 06.10.2014 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor des Amtsgerichts zuständig. Ist ein Direktor
Mehrund Sitzungsplan gültig ab
1 Amtsgericht Oranienburg Anlage zum - Das Präsidium - Beschluss vom 11.12.2014 Az.: 320-14 (P) 2015 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 und Sitzungsplan gültig ab 1.1.2015 2 I. Allgemeiner
MehrAmtsgericht Stralsund. Verteilung der richterlichen Geschäfte im Jahre 2014
Amtsgericht Stralsund Verteilung der richterlichen Geschäfte im Jahre 2014 Stand: 13.12.2013 J:\verwaltg\Geschäftsverteilungspläne\Richter\2014\GVP Richter 2014_Stand 01.01.2014.odt A. Allgemeine Bestimmungen
MehrGeschäftsverteilungsplan der richterlichen Geschäfte ab
Geschäftsverteilungsplan der richterlichen Geschäfte ab 01.01.2017 Die Richter des Arbeitsgerichts Elmshorn haben nach Anhörung des Beisitzerausschusses die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte
MehrARBEITSGERICHTS SAARLOUIS
RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES ARBEITSGERICHTS SAARLOUIS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 (GVP 2017) 2 Gemäß 6 a ArbGG werden die richterlichen Geschäfte mit Wirkung vom 01.01.2017 im Einvernehmen
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab geltenden Fassung
ARBEITSGERICHT PASSAU -C II 2- Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2016 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) in der ab 01.05.2016 geltenden Fassung Vorbemerkung Infolge der Ernennung von RiArbG als ständiger Vertreter
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Nürnberg für das Jahr 2015
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG C I 3 a/1/15 - Präsidium - Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts Nürnberg für das Jahr 2015 1. Besetzung der Kammern 1.1 Am Landesarbeitsgericht
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den
320 E I - 283 Das Präsidium des Amtsgerichts Detmold, den 19.01.2016 I. Die Abordnung von Richterin Lübbemeier an das Amtsgericht Detmold endet am 31.01.2016. Aus diesem Grund wird der Geschäftsverteilungsplan
MehrGeschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Plauen für das Geschäftsjahr 2014
Das Präsidium Plauen, den 18.12.2013 des Amtsgerichts Plauen Geschäftszeichen: E 320/1-3/13 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Plauen für das Geschäftsjahr 2014 I. Richterliche Geschäftsaufgaben
MehrB e s c h l u s s. Teil A. Verteilung der Geschäfte. b) die Betreuungssachen (Abteilung 60 und Abteilung 62)
32-1.19 B e s c h l u s s Die richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) werden ab 01.08.2016 aufgrund des Hinzukommens der Richterin Dr. Raupach wie folgt verteilt: Teil A Verteilung
Mehrund Sitzungsplan gültig ab
1 Amtsgericht Oranienburg - Das Präsidium - Az.: 320-14 (P) 2016 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 und Sitzungsplan gültig ab 1.1.2016 2 I. Allgemeiner Teil 1. Bestimmung der Zuständigkeit
MehrBeschluss 01/2017. Teil 1: Richterdezernate
Das Präsidium des Amtsgerichts Elmshorn -32 Ea - Beschluss 01/2017 Die Geschäftsverteilung für das Jahr 2017 wird geregelt wie folgt: Teil 1: Richterdezernate I. Direktor des Amtsgerichts Behnke 1. Familiensachen
Mehr5. N a c h t r a g. zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015
3204 OLG M Geschäftsverteilung 2015 des Oberlandesgerichts München 5. N a c h t r a g zur Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München für das Jahr 2015 I. Anlass zur Änderung der Geschäftsverteilung:
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan 2017 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG)
ARBEITSGERICHT PASSAU ARBG-Pa-100-1/2 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2017 ( 6a ArbGG; 21a ff. GVG) I. Kammern und Kammervorsitzende Kammer 1: Kammer 1 besteht aus dem Referat Hauptgericht (Passau)
MehrB e s c h l u s s. Erster Teil
B e s c h l u s s Die Verteilung der Richtergeschäftsaufgaben bei dem Amtsgericht Unna wird für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt geregelt: Erster Teil A) Allgemeines I. Soweit für die Zuweisung einer Richtergeschäftsaufgabe
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrStand: Strafabteilung I (Schöffen- und Strafrichtersachen) Richterliche Geschäftsverteilung
E 3210_1/2-49/17 Stand: 09.01.2017 Strafabteilung I (Schöffen- und Strafrichtersachen) Richterliche Geschäftsverteilung 1. Übersicht und Besetzung 3 2. Geschäftsverteilung (allgemeine Bestimmungen) 4 3.
MehrGeschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch -
32 E-2016- Geschäftsverteilungsplan für den nichtrichterlichen Dienst hier: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - außer Verwaltung und Grundbuch - Stand: 13.12.2016 I Frau Bauermeister Nachlasssachen
MehrAMTSGERICHT TÜBINGEN - DAS PRÄSIDIUM -
AMTSGERICHT TÜBINGEN - DAS PRÄSIDIUM - 32 AG Tübingen 659/4 Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Tübingen für das Jahr 2014 Stand: 010.2014 - 2 - Der nachstehende
MehrAmtsgericht Dillingen an der Donau
Amtsgericht Dillingen an der Donau St-Ulrichs-Platz 3, 89407 Dillingen an der Donau Telefon: 09071/5002-128; Fax: 09071/5002-501 Geschäftszeichen: 32 a E - 2014 Dillingen, 22.09.2014 1. Änderung der Richtergeschäftsverteilung
MehrB e s c h l u s s XIII/2016
B e s c h l u s s XIII/2016 Das Präsidium des Amtsgerichts Bernau bei Berlin hat die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin für das Geschäftsjahr 2016 aus Anlass der Zuweisung
MehrGeschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Potsdam
Das Präsidium des Amtsgerichts Potsdam Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Potsdam 2016 Verteilung der richterlichen Geschäfte 2 Der nachstehende Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2016 wurde
MehrBeschluss. (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar)
G5243/1a Beschluss (der vollständige Beschluss ist auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einsehbar) Der Geschäftsverteilungsplan für die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein wird daher
MehrGeschäftsverteilungsplan ab
Das Präsidium des Amtsgerichts 28857 Syke, den 03.05.2016 - Az.: 32 E V - Geschäftsverteilungsplan ab 10.05.2016 Wegen des Ausscheidens von Herrn RiAG Hartleif und dessen dauerhafter Abwesenheit ab 10.05.2016
MehrAmtsgericht Schwerin. Geschäftsverteilung 2015. beschlossen am 17.12.2014
Amtsgericht Schwerin Geschäftsverteilung 2015 beschlossen am 17.12.2014 Seite 1 Inhaltsübersicht A. Allgemeiner Teil 1. Grundsätze 2. Behandlung eingehender Sachen 3. Vertretung 4. Bereitschaftsdienst
MehrAG Hamburg-Harburg Geschäftsverteilung Stand:
Stand: 01.12.2016 Direktor des Amtsgerichts DirAG Huland Ständige Vertreterin: Weitere Vertreter: Frau RiAG Thomas Frau RiAG Sjursen-Stein RiAG Arnold Geschäftsleiter: Vertreter: JR Oellerich JA Frau Gyszas
MehrGeschäftsverteilungsplan. für die Richter des. Amtsgerichts Waiblingen
Geschäftsverteilungsplan für die Richter des Amtsgerichts Waiblingen ab 01. Januar 2015 I. Zivilabteilung, Freiwillige Gerichtsbarkeit Rdnr. 1 Referat 1 a) Zivil- und Räumungsschutzverfahren (C- und H-Sachen)
MehrGeschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2016
Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2016 8. Nachtrag A. Die Elternzeit von Wiesinger-Kleinlein endet mit Ablauf des 27. September 2016. Ab diesem Zeitpunkt steht er wieder mit seiner
MehrRichtergeschäftsverteilung des Amtsgerichts Landsberg am Lech
Geschäftszeichen: 32 a E - 3/15 Landsberg am Lech, den 28.07.2016 Richtergeschäftsverteilung des Amtsgerichts Landsberg am Lech für das Geschäftsjahr 2016 (Stand nach 3. Änderung zum 01.09.2016) Beschluss
MehrB e s c h l u s s. Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht in Witten für das Geschäftsjahr 2016
32 ae AMTSGERICHT WITTEN B e s c h l u s s Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht in Witten für das Geschäftsjahr 2016 A) Allgemeine Grundsätze I Soweit sich in dieser Geschäftsverteilung
MehrPRÄSIDIALBESCHLUSS. 1. Kammer. pp. 2. Kammer
A 341 74 PRÄSIDIALBESCHLUSS Durch Präsidialbeschluss vom 9. Mai 2017 wird der Präsidialbeschluss vom 20. Dezember 2016 in der Fassung vom 28. Februar 2017 gemäß 6 SGG in Verbindung mit 21 e Abs. 1 GVG
MehrA) Allgemeine Grundsätze:
32 ae 9 1. 6 AM TSGERICHT WITTEN B e s c h l u s s Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht in Witten für das Geschäftsjahr 2015 A) Allgemeine Grundsätze: I. In Strafsachen und allen
MehrGeschäftsverteilung 2016 für das Arbeitsgericht Lörrach und die Kammern des Arbeitsgerichts Lörrach in Radolfzell
- 1 - Arbeitsgericht Lörrach 3204 Waldshut, 17.12.2015 Geschäftsverteilung 2016 für das Arbeitsgericht Lörrach und die Kammern des Arbeitsgerichts Lörrach in Radolfzell -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrVerteilung der richterlichen Geschäfte. bei dem Amtsgericht Bottrop
32 E 3 18 (Bd. 7) Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bottrop ab dem 01.01.2016 A. Allgemeine Grundsätze Die Verteilung der richterlichen Geschäfte erfolgt - vorbehaltlich der Bereitschaftsdienst-
MehrStand: Abteilung für allgemeine Zivilsachen. Richterliche Geschäftsverteilung
E 3210_1-9/16 Stand: 01.09.2016 Abteilung für allgemeine Zivilsachen Richterliche Geschäftsverteilung 1 Übersicht und Besetzung 1 Übersicht und Besetzung 1 2 Geschäftsverteilung 2 2.1 Allgemeine Zuständigkeiten
MehrArbeitsgericht Rosenheim
Arbeitsgericht Rosenheim Richterlicher Geschäftsverteilungsplan 2015 A V 5b/1/15 2 I. Organisation 1. GERICHTSBEZIRK Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rosenheim umfasst die Amtsgerichtsbezirke - Altötting
MehrGeschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2016
Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2016 6. Nachtrag A. Engl wird mit Wirkung vom 1. Juli 2016 zum Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ernannt.
MehrBeschluss. über die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Amtsgericht Siegen ab :
32 VI 1. Beschluss über die Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Amtsgericht Siegen ab 01.01.2017: A. I. Zuständigkeit nach Buchstaben Soweit sich die Zuständigkeit nach Buchstaben richtet,
MehrAmtsgericht Freiburg
Amtsgericht Freiburg Geschäftsverteilungsplan - Gerichtsabteilungen - für das Geschäftsjahr 2015 Der Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Freiburg i. Br. für das Geschäftsjahr
MehrAmtsgericht Hamburg-Wandsbek
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Gültig ab dem 01.01.2017 Direktor: Ständige Vertreterinnen: Herr DirAG Focken Frau Ri inag Bluhm Frau Ri inag Zimmerling
Mehr32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016
32-3 (2016) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2016 - 11 - Amtsgericht Wedding 32-3 (2016) 2016 Besonderer Teil Verteilung der Geschäfte I. Justizverwaltungssachen
MehrBeschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Meldorf betreffend die richterliche Geschäftsverteilung ab dem 01. September 2015.
320 E Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Meldorf betreffend die richterliche Geschäftsverteilung ab dem 01. September 2015. Am 01. September 2015 tritt Richterin am Amtsgericht Maaßen ihren Dienst
MehrB e s c h l u s s. Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Recklinghausen wird ab dem wie folgt geregelt:
Amtsgericht Recklinghausen B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Recklinghausen wird ab dem 01.12.2016 wie folgt geregelt: I. Grundsätzliche Bestimmungen 1. Die
MehrGeschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Weinheim für das Jahr 2015
Amtsgericht Weinheim - Präsidium - Geschäftsverteilung unter den Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Weinheim für das Jahr 2015 Direktor des Amtsgerichts : Vertreter: Burk Richterin am Amtsgericht
MehrLANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN ( Auszug )
G 5240/1 LANDGERICHT MAINZ GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN 2008 ( Auszug ) Das Präsidium des Landgerichts Mainz hat die Verteilung der richterlichen Geschäfte für das Geschäftsjahr 2008 durch B E S C H L U S
MehrGESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN
GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN des Landgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2015 (Beschluss des Präsidiums vom 19. Dezember 2014 - zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.08.2015) I. Allgemeine Bestimmungen
MehrGeschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2016
Geschäftsverteilung bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth für 2016 4. Nachtrag A. Für Richterin am Landgericht Gerdes beginnt am 27. März 2016 das Beschäftigungsverbot nach der Mutterschutzverordnung. Sie
MehrGeschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Potsdam
Das Präsidium des Amtsgerichts Potsdam Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Potsdam 2017 Verteilung der richterlichen Geschäfte hier: Stand 20./21.12.2016 Präsidiumsbeschlusses Nr. 13/16 vom 20.12.2016
MehrGeschäftsverteilung. beim. Amtsgericht Neustrelitz. für die Zeit
1 AZ.: 32.04 E-1 Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Neustrelitz für die Zeit vom 01.09.2013 bis zum 31.12.2013 - Richterlicher Dienst - 2 I. Allgemeine Regeln für die Zuständigkeit 2 A. Allgemeines 1.
MehrRICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN
RICHTERLICHER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN DES ARBEITSGERICHTS SAARBRÜCKEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017 1/9 Gemäß 6a ArbGG i. V. m. 21e GVG werden die richterlichen Geschäfte mit Wirkung vom 01.01.2017 aufgrund
MehrB e s c h l u s s. Jeder Dezernent ist für die seinem Zuständigkeitsbereich entsprechenden Rechtshilfeersuchen zuständig.
Amtsgericht Recklinghausen B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Recklinghausen wird für das Geschäftsjahr 2013 wie folgt geregelt: Stand: 11.03.2013 I. Grundsätzliche
MehrGeschäftsverteilung 2016 Amtsgericht Hamburg St. Georg 1 gültig ab
Geschäftsverteilung 2016 Amtsgericht Hamburg St. Georg 1 1. Verwaltung Abteilung 901: Justizverwaltungssachen, Gerichtszahlstelle, Gerichtsvollzieherangelegenheiten Aufsicht führende Richterin: Ständiger
MehrRichterliche Geschäftsverteilung
Richterliche Geschäftsverteilung des Landgerichts Landshut für das Geschäftsjahr 2014 2 A. Bei dem Landgericht Landshut sind eingerichtet: 8 Zivilkammern, 2 Kammern für Handelssachen, 1 Kammer für Baulandsachen,
Mehr32-3 (2014) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2014
32-3 (2014) Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Wedding für das Geschäftsjahr 2014 - 11 - Amtsgericht Wedding 32-3 (2014) 2014 Besonderer Teil Verteilung der Geschäfte I. Justizverwaltungssachen
MehrT e l e f o n v e r z e i c h n i s
T e l e f o n v e r z e i c h n i s des Amtsgerichts Emmendingen mit Geschäftsverteilung in Kurzform (nur Schwerpunkte und ohne Grundbuchamt) Stand: 01.01.2016 Zentrale: 07641 96587-800 Durchwahl: 07641
MehrGeschäftsverteilungsplan Rechtsprechung des Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern für das Geschäftsjahr 2017
Geschäftsverteilungsplan Rechtsprechung des Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern für das Geschäftsjahr 2017 Beschluss des Präsidiums vom 12.12.2016 mit Wirkung vom 01.01.2017 Richterlicher Dienst A. Besetzung
MehrAmtsgericht Freiburg
Amtsgericht Freiburg Geschäftsverteilungsplan - Gerichtsabteilungen - für das Geschäftsjahr 2013 Der Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Freiburg i. Br. für das Geschäftsjahr
MehrGeschäftsverteilungsplan. für den richterlichen Dienst
Amtsgericht Oldenburg Oldenburg, den 28.11.2016 - Das Präsidium - - 320 E 1 - Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst Stand 01. Dezember 2016 1 A. Straf- und Bußgeldsachen Richter am Amtsgericht
MehrB e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem. Amtsgericht Blomberg. ab dem 30.04.2015
B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Blomberg ab dem 30.04.2015 I. Direktorin des Amtsgerichts Borgschulte wechselt mit Wirkung zum 30.04.2015 zum Amtsgericht
MehrAmtsgericht Augsburg. Richtergeschäftsverteilungsplan. Stand: 1. Juli 2017
Amtsgericht Augsburg Richtergeschäftsverteilungsplan 2017 Stand: 1. Juli 2017 Richtergeschäftsverteilung des Amtsgerichts Augsburg für das Geschäftsjahr 2017 Anschriften: Hausanschrift Postanschrift Justizhauptgebäude
MehrSaarländisches Oberlandesgericht
Saarländisches Oberlandesgericht Präsident des Oberlandesgerichts (Hr. Prof. Dr. Rixecker) Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts (Fr. Sandhöfer) Referat I Referat II Referat III Referat IV (Fr. Sandhöfer)
Mehr2. Änderung der Geschäftsverteilung. für das Berufsgericht für Heilberufe. Geschäftsjahr 2016
Verwaltungsgericht Münster Postfach 8048 48043 Münster 31. Oktober 2016 Seite 1 von 7 Aktenzeichen 6235 bei Antwort bitte angeben Durchwahl 0251 597380 2. Änderung der Geschäftsverteilung für das Berufsgericht
MehrAmtsgericht Tiergarten
Amtsgericht Tiergarten 2015 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Tiergarten richterliche Geschäfte Der Geschäftsverteilungsplan wurde vom Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten in seiner Sitzung vom
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N
G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N des Sozialgerichts Osnabrück für das Geschäftsjahr 2017 Stand: 01.01.2017 Die nachfolgende Geschäftsverteilung bezieht sich nur auf Neueingänge ab 01.01.2017.
MehrG e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n
G e s c h ä f t s v e r t e i l u n g s p l a n Rechtsprechung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern für das Geschäftsjahr 2013 Beschluss des Präsidiums vom 30. Oktober 2013 mit Wirkung vom 30. Oktober
MehrDekret über die Organisation des Bezirksgerichts Baden
Dekret über die Organisation des Bezirksgerichts Baden Vom 14. März 1989 (Stand 1. Mai 2008) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 78 Abs. 2 der Kantonsverfassung sowie 26 Abs. 2 und 32 Abs.
Mehrfür den richterlichen Dienst Geschäftsjahr 2017
Arbeitsgericht Rheine Stand: 20.12.2016-3204- Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst Geschäftsjahr 2017 A. Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Kammern I. Die Verteilung der richterlichen
MehrAmtsgericht Tiergarten
Amtsgericht Tiergarten 2014 Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Tiergarten richterliche Geschäfte Der Geschäftsverteilungsplan wurde vom Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten in seiner Sitzung vom
Mehr3204 E 789. Landgericht Krefeld. Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
3204 E 789 Landgericht Krefeld Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2014 2 A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern I. Zivilkammern 1. Zivilkammer: a) die nicht besonders aufgeführten
MehrDas Kantonsgericht des Staates Freiburg
Reglement für das Kantonsgericht betreffend seine Organisation und seine Arbeitsweise Inkrafttreten: 01.01.2016 Änderung vom 12. November 2015 Das Kantonsgericht des Staates Freiburg gestützt auf das Justizgesetz
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
1 Ss 4/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5301 Ss 1/08 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 Ns 79/07, 22 Ns 32/07 Landgericht Potsdam 3.2 Ls 41/06 Amtsgericht Königs Wusterhausen 4152
MehrG E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N
G E S C H Ä F T S V E R T E I L U N G S P L A N des Sozialgerichts Osnabrück für das Geschäftsjahr 2016 Stand: 01.10.2016 Die nachfolgende Geschäftsverteilung bezieht sich nur auf Neueingänge ab 01.10.2016.
MehrRICHTERLICHE GESCHÄFTSVERTEILUNG
E 3204-2/16 Bd. 1 RICHTERLICHE GESCHÄFTSVERTEILUNG des Landgerichts Chemnitz für das Jahr 2017 Fassung ab 1. Januar 2017 Telefon: 0371/453-0 Telefax: 0371/302174 Anschrift: Hohe Straße 19/23, 09112 Chemnitz
Mehr(1) Für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer wird ein Anwaltsgericht errichtet. Es hat seinen Sitz an demselben Ort wie die Rechtsanwaltskammer.
92 Bildung des Anwaltsgerichts (1) Für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer wird ein Anwaltsgericht errichtet. Es hat seinen Sitz an demselben Ort wie die Rechtsanwaltskammer. (2) Bei dem Anwaltsgericht
Mehr