Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos
|
|
- Matilde Geier
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Amtsgericht Mosbach - Präsidium - E 320 AG Mos Geschäftsverteilung ab aufgrund Beschlusses vom Bei dem Amtsgericht Mosbach bestehen 8 Richterabteilungen. Ab werden die Dienstgeschäfte wie folgt verteilt: Richterabteilung I Direktorin des Amtsgerichts Dr. Scheuble 1. Dienstvorstand des Amtsgerichts, Erledigung von Justizverwaltungssachen; 2. Zivilprozesse mit den Buchstaben N-R 3. Zivilprozesse, die erbrechtliche Streitigkeiten (5. Buch des BGB) zum Gegenstand haben. 4. Vollstreckungssachen 5. WEG-Sachen 6. Landwirtschaftssachen 7. Betreuungs- und Unterbringungssachen betreffend Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Einrichtungen der Johannes-Diakonie Mosbach, Standort Mosbach mit Außenwohngruppen haben, soweit nicht Abteilung IV zuständig ist. 8. Insolvenz- und Konkursverfahren 9. Erinnerungen gegen den Kostenansatz der Notariate zu Ziff. 1: zu Ziff. 2-6, 8: zu Ziff. 7 betreffend Personen, die in der Johannes Diakonie Mosbach, Standort Mosbach mit Außenwohngruppen, aufgenommen und untergebracht sind: Richterin am Amtsgericht Haaß
2 2 zu Ziff. 1: im Turnus d. jeweils anwesende dienstälteste RAG/ RinAG zu Ziff. 2-8: Richterin am Amtsgericht Ederer-Kostik Richterabteilung II Richter am Amtsgericht Gaude 1. Vorsitzender des Schöffengerichts und des erweiterten Schöffengerichts 2. Vorsitzender des Jugendschöffengerichts 3. Aufgaben des Richters beim Amtsgericht in Angelegenheiten der Schöffen 4. Strafsachen gegen Erwachsene mit den Ziffern 4 (Aktenzeichen der StA; Eingang ab ). 5. Jugendrichter 6. Privatklagesachen 7. alle Verfahren, die nicht besonders aufgeführt sind 8. Verfahren aus der Richterabteilung III nach Zurückverweisung gemäß 354 Abs. 2 StPO 9. Abschiebehaftsachen Zu Ziffer. 1-7, 9 Richter am Amtsgericht Hupp zu Ziff. 8: Richterin am Amtsgericht Haaß im wöchentlichen Turnus abwechselnd, beginnend jeweils mit der 1. KW des Jahres: Direktorin des Amtsgerichts Dr. Scheuble
3 3 Richterabteilung III Richter am AG Hupp 1. Ermittlungsrichter in Strafsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende 2. Strafsachen gegen Erwachsene mit den Ziffern 1,2,3,5,6,7,8,9,0 (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft) ab Eingang Ordnungswidrigkeiten gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche 4. alle eingehende Rechtshilfeersuchen in Straf- und Bußgeldsachen; 5. Verfahren des Strafrichters aus der Richterabteilung II nach Zurückverweisung gemäß 354 Abs. 2 StPO 6. Bestätigung des Polizeigewahrsams zu Ziff. 1-4, 6 Richter am Amtsgericht Gaude zu Ziff. 5: Richterin am Amtsgericht Wolf-Jungmann im wöchentlichen Turnus abwechselnd, beginnend jeweils mit der 1. KW des Jahres: Direktorin des Amtsgerichts Dr. Scheuble Richterabteilung IV 1. Familiensachen mit den Buchstaben A bis K 2. Betreuungs- und Unterbringungssachen betreffend Personen, die sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits im ZfP Wiesloch befinden Zu Ziff. 1: Richterin am Amtsgericht Wolf-Jungmann Zu Ziff. 2:
4 4 Direktorin des AG Dr. Scheuble Richterin Haaß Richterabteilungen V Richterin am Amtsgericht Wolf-Jungmann 1. Familiensachen (außer Adoptionsverfahren) mit den Buchstaben L bis R, T 2. Adoptionsverfahren mit den Buchstaben A - K 3. Betreuungs- und Unterbringungsverfahren betreffend Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Gemeinden Fahrenbach, Limbach, Waldbrunn, Neckargerach und Binau, soweit nicht Abteilung IV zuständig ist. zu Ziff. 1 u. 2: Richterin am Amtsgericht Haaß zu Ziff. 3: Richterin am Amtsgericht Ederer-Kostik Richterabteilung VI Zivilprozesse mit den Buchstaben A-M und S-Z mit Ausnahme der gemäß Ziff. 2 der Richterabteilung I zugewiesenen Verfahren. Richterin am Amtsgericht Ederer-Kostik Direktorin des Amtsgerichts Dr. Scheuble
5 5 Richterabteilung VII Richterin am Amtsgericht Ederer-Kostik Betreuungs- und Unterbringungssachen sofern nicht eine Zuständigkeit der Richterabteilungen I, IV, V und VIII besteht. Richterin am AG Wolf-Jungmann Richterabteilung VIII Richterin am Amtsgericht Haaß 1. Familiensachen (außer Adoptionssachen) mit den Buchstaben S, U-Z mit Ausnahmen rückständiger Verfahren des Buchstaben S bis einschließlich Adoptionssachen mit den Buchstaben L - Z 3. Betreuungs- und Unterbringungssachen betreffend Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Einrichtungen der Johannes-Diakonie Mosbach, Standort Schwarzach mit Außenwohngruppen haben, soweit nicht Abteilung IV zuständig ist 4. Beratungshilfeangelegenheiten, die nicht dem Rechtspfleger zugewiesen sind 5. Sonstige Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nicht anderen Richterabteilungen zugewiesen sind. 6. zweiter Amtsrichter beim erweiterten Schöffengericht zu Ziff. 1 u. 2: zu Ziff. 3-5: Direktorin des Amtsgerichts Dr. Scheuble zu Ziff. 6: Richter am Amtsgericht Hupp
6 6 zu Ziff. 1 u. 2 Richterin am Amtsgericht Wolf-Jungmann zu Ziff. 3-5: Richter am Amtsgericht Hupp zu Ziff. 6: Rechtshilfesachen: Rechtshilfesachen werden unbeschadet besonderer Regelung in diesem Geschäftsverteilungsplan von der Richterabteilung erledigt, welche zuständig wäre, wenn das betreffende Verfahren in der Hauptsache beim Amtsgericht Mosbach anhängig wäre; ist eine derartige Zuständigkeit nicht gegeben, obliegt die Erledigung der Richterabteilung I. Ergänzende Bestimmungen über die Zuständigkeit in Zivilsachen und Familiensachen: 1. Bei natürlichen Personen entscheidet der Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Beklagten, des Antragsgegners bzw. des Schuldners. Adelsbezeichnungen und dergleichen wie "Freiherr", "von", "van der", "Dr." usw. sind nicht zu beachten. Ist in Familiensachen ein gemeinsamer Familienname nicht vorhanden, so entscheidet der Anfangsbuchstabe des Beklagten bzw. Antragsgegners, bei Familiensachen gemäß 111 Nr. 2 und 3 FamFG der Anfangsbuchstabe des Namens des Kindes. 2. Im übrigen ist der erste in der Bezeichnung des Beklagten bzw. Schuldners vorkommende Familienname maßgebend. Enthält diese keinen Familiennamen, so entscheidet das (dem Artikel folgende) erste Wort, z.b. "Kath. Fürsorgeverein" der Buchstabe "K". Bei Familiensachen ist der gemeinsame Ehename maßgeblich.
7 7 3. Bei Firmen, Vereinen, Genossenschaften usw. ist die - in Zweifelsfällen festzustellende Eintragung im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister maßgebend. Ist in der Firmenbezeichnung ein Familienname enthalten, so richtet sich die Sachbearbeitung nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens. Falls in der Firmenbezeichnung mehrere Familiennamen enthalten sind, ist der erste dieser Namen maßgebend. Wenn neben der Firma Einzelpersonen verklagt werden, so ist die Firma maßgebend. Ist gerichtskundig o- der wird in Zweifelsfällen im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister festgestellt, dass eine Firma usw. in einer für die Zuständigkeit der Abteilung erheblichen Weise unrichtig bezeichnet oder daß die als Firma bezeichnete Beklagte nicht eingetragen ist, so ist dies von der angegebenen Abteilung neben dem Beklagten zu vermerken. Es ist dann die Abteilung zuständig, die nach der richtigen Bezeichnung zuständig ist. Falls die als Firma bezeichnete Beklagte nicht eingetragen ist, bestimmt sich die Zuständigkeit nach der im Betreff angegebenen Bezeichnung gemäß Ziff. 1. Bei mehreren Beklagten entscheidet der Anfangsbuchstabe des nach der Buchstabenfolge vorgehenden Namens. Fällt ein Beklagter weg, etwa durch Klagrücknahme, so verbleibt das Verfahren dem vor dem Wegfall zuständigen Richter. Ebenso verbleibt das Verfahren bei einer Abteilung, wenn nachträglich eine andere Partei hinzutritt oder wenn an die Stelle des ursprünglich Beklagten ein anderer tritt. Geht ein besonderes Prozesskostenhilfeverfahren voraus, so ist der hierzu zuständige Richter auch für den nachfolgenden Prozess zuständig. 4. Richtet sich ein Mahnbescheid gegen mehrere Schuldner und hat nur ein Teil dieser Schuldner Widerspruch oder Einspruch eingelegt, so bestimmt sich die Zuständigkeit für den Zivilprozess nach den Anfangsbuchstaben der Schuldner, die im Zeitpunkt der Beschlussfertigung über die Abgabe der Sache durch die Mahnabteilung Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben. Spätere Widersprüche oder Einsprüche weiterer Schuldner vermögen an der damit geschaffenen Zuständigkeit nichts zu ändern. 5. Bei Klagen gegen Gemeinden und Versicherungen entscheidet der Anfangsbuchstabe des Namens der Gemeinde bzw. der Versicherung.
8 8 6. Sind Zivilverfahren in verschiedenen Zivilabteilungen anhängig, deren Verbindung beantragt ist oder ein Sachzusammenhang besteht, so fällt die Zuständigkeit in die Richterabteilung in der das ältere Verfahren anhängig ist. 7. Bei Klage gegen den Fiskus ist der Eigenname maßgebend, z.b. "Bundesrepublik Deutschland" der Buchstabe "D", bei "Land Baden- Württemberg" der Buchstabe "B". 8. Sind Familiensachen mit gleichen Parteien in verschiedenen Richterabteilungen anhängig, so ist bei Anhängigkeit einer Ehesache die für die Ehesache zuständige Abteilung für alle Verfahren zuständig. Im Übrigen fällt die Zuständigkeit in die Richterabteilung, in der das erste Verfahren anhängig geworden ist. 9. Bei Abtrennungen bleibt der Richter zuständig, bei dem die Sache ursprünglich anhängig war. 10. Der Güterichter nach 278 Abs. 5 ZPO, 36 Abs. 5 FamFG ist der jeweilige Vertreter der Abteilung. Ergänzende Bestimmungen über die Zuständigkeit: Über Befangenheit und Ausschluss des Dezernatsrichters entscheidet der jeweilige Verhinderungsvertreter; über Befangenheit und Ausschluss des Dezernatsvertreters entscheidet der Richter der Abt. I und bei dessen Verhinderung der Richter der Abt. VI. Bei Befangenheit des Verhinderungsvertreters entscheidet der Richter der Abt. I. Bei dessen Befangenheit entscheidet der jeweils dienstjüngste Richter.
9 9 Dr. Ganter Dr. Scheuble Rosenfeld Terhorst Vizepräs. d. LG DAG RAG RAG Gaude Wolf-Jungmann Haaß RAG RiAG RiAG
Amtsgericht Kehl. Geschäftsverteilungsplan. für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: )
Amtsgericht Kehl Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 (Stand: 01.01.2017) Kehl, 16.12.2016 - 2 - Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Kehl, bestehend aus: 1. Präsident des Landgerichts
MehrBeschluss über die Geschäftsverteilung
Beschluss über die Geschäftsverteilung der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Neunkirchen für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Allgemeine Bestimmungen Soweit sich die Verteilung
MehrVerteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. April 2015
Amtsgericht Northeim Northeim, 27.03.2015-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. April 2015 Richterabteilung I - Dir'inAG Sell (zugleich Aufsichtsrichterin) 1. F-Sachen einschließlich
MehrVerteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2015
Amtsgericht Northeim Northeim, 15.12.2014-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2015 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrSa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem Beschluss des Präsidiums vom
1 Sa - 1 XIV 14 Geschäftsverteilungsplan der Richter des Amtsgerichts St. Wendel ab dem 01.01.2015 Beschluss des Präsidiums vom 18.12.2015 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrAmtsgericht Bad Iburg. Beschluss
Amtsgericht Bad Iburg - 32 E - Beschluss [. ] und zum Ausgleich unterschiedlicher Belastungen gilt ab dem 03.04.2018 folgender richterlicher Geschäftsverteilungsplan: 32 E - Richterlicher GVP Dez.: Tätigkeiten:
MehrAmtsgericht Bad Iburg. Beschluss
Amtsgericht Bad Iburg - 32 E - Beschluss [ ] zum Ausgleich unterschiedlicher Belastungen gilt ab dem 01.11.2018 folgender richterlicher Geschäftsverteilungsplan: 32 E - Richterlicher GVP Dez.: Tätigkeiten:
MehrGeschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018
Das Präsidium des J e v e r, den 07.12.2017 Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E Beschluss Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Januar 2018 I. Zuständigkeiten
MehrAmtsgericht Zweibrücken
G 5394 I/1 3/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.08.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht
MehrAmtsgericht Zweibrücken
G 5394 I/1 1/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.02.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht
MehrAmtsgericht Zweibrücken
G 5394 I/1 4/18 Amtsgericht Zweibrücken Geschäftsverteilung des richterlichen Dienstes 2018 Stand: 01.11.2018 2 A. Aufteilung der Referate Referat I Direktor des Amtsgerichts Biehl Richter am Amtsgericht
MehrAmtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /14. B e s c h l u s s
Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2018-3 1/14 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich für das Geschäftsjahr 2018 wird aufgrund
MehrRichterliche Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Brakel für das Jahr I. Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung
32-20.26 Richterliche Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Brakel für das Jahr 2018 I. Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsverteilung 1. Allgemeine Hinweise Bei der Verteilung nach Buchstaben entscheidet
MehrAmtsgericht Einbeck Das Präsidium
Amtsgericht Einbeck Das Präsidium Beschluss Die richterlichen Dienstgeschäfte werden beim Amtsgericht Einbeck ab dem 01.08.2017 wie folgt geregelt: Dezernat I (Direktor des Amtsgerichts Döhrel) 1. Bis
MehrAmtsgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht Waldshut-Tiengen -Präsidium- E 320 a Das Präsidium des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen beschließt gemäß 21 e GVG wegen der Zuweisung von Frau Direktorin des Amtsgerichts Goj mit Wirkung vom 29.09.2017
MehrGeschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst beim Amtsgericht Bitburg
- G 5253/1 - Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst beim Amtsgericht Bitburg Die Geschäftsverteilung für den richterlichen Dienst für das Geschäftsjahr 2018 wird wie folgt gefasst: Es bearbeiten:
MehrAmtsgericht Waldshut-Tiengen
Amtsgericht Waldshut-Tiengen -Präsidium- E 320 a Im Hinblick auf die Rückkehr des bisherigen Stelleninhabers auf die Abteilung 4 und eine beabsichtigte Entlastung der Direktorin wird eine Änderung der
MehrGeschäftsverteilung. der. Richter am Amtsgericht Aichach. für das. Jahr 2011
Geschäftsverteilung der am Amtsgericht Aichach für das Jahr 2011 Über die Besetzung, die Vertretung und die Verteilung der Geschäfte im Jahre 2011 hat das Präsidium gemäß 21 e GVG folgendes beschlossen:
MehrJahresgeschäftsverteilung
320 Eb Jahresgeschäftsverteilung Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht ldstein werden ab 01.01.2019 wie folgt verteilt: A. Allgemeine Bestimmungen für Zivilsachen 1) Bei Klagen und sonstigen
MehrRichterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab
Anlage II. zum Präsidiumsprotokoll vom 19.09.2012 Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Greifswald ab 01.10.2012 A. Allgemeiner Teil: 1. Für nicht verteilte Angelegenheiten ist der Direktor
MehrVerteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Sept. 2017
Amtsgericht Northeim Northeim, 31.08.2017-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Sept. 2017 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrVerteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2017
Amtsgericht Northeim Northeim, 16.12.2016-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 01. Januar 2017 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrB e s c h l u s s. Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017
Das Präsidium des J e v e r, den 13. Januar 2017 Amtsgerichts Jever Geschäftsnummer: 320 a E B e s c h l u s s Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Jever ab dem 01. Februar 2017
MehrAmtsgericht Schleiden. Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr Teil I: Allgemeine Regelungen
Schleiden Richterliche Geschäftsverteilung für das Jahr 2018 Teil I: Allgemeine Regelungen A) Die Geschäftsverteilung, die nach Dezernaten erfolgt, gilt grundsätzlich für die ab Anfang des Geschäftsjahres
MehrAmtsgericht Bad Urach. Beschluss des Präsidiums vom 26. November Änderung des Geschäftsverteilungsplans für Richter 2014.
Aktenzeichen: E 32-60 Amtsgericht Bad Urach Beschluss des Präsidiums vom 26. November 2014 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans für Richter 2014 und Geschäftsverteilungsplan für Richter 2015 Mitwirkende:
MehrBESCHLUSS. Wegen des Ausscheidens des Richters Oliva und Eintritts des Richters Seidel ist eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig.
BESCHLUSS Wegen des Ausscheidens des Richters Oliva und Eintritts des Richters Seidel ist eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig. Die richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Korbach werden für die
MehrBeschluss 320 E 1. Amtsgericht Geldern. Das Präsidium
320 E 1 Amtsgericht Geldern Das Präsidium Beschluss Im Hinblick auf die bevorstehende Pensionierung der Richterin am Amtsgericht Eichholz wird die richterliche Geschäftsverteilung mit Wirkung ab 01.04.2014
MehrB e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem. Amtsgericht Blomberg. ab dem
B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Blomberg ab dem 1.1.2017 I. Dienstbezeichnung Name: Direktor des Amtsgerichts Salzenberg Aufgabengebiet: Dezernat 1: neben
MehrB e s c h l u s s. über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem. Amtsgericht Blomberg. ab dem
B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Blomberg ab dem 1.1.2018 I. Dienstbezeichnung Name: Direktor des Amtsgerichts Salzenberg Aufgabengebiet: Dezernat 1: neben
MehrVerteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2019
Amtsgericht Northeim Northeim, den 17.12.2018 Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2019 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrI. Die richterliche Geschäftsverteilung für das Amtsgericht Lünen wird für das Jahr 2018 wie folgt geregelt:
3204 E 1. 11 Bd. 2 Beschluss I. Die richterliche Geschäftsverteilung für das Amtsgericht Lünen wird für das Jahr 2018 wie folgt geregelt: Dezernat 1: Direktor des Amtsgerichts Dr. Nowatius a) die Aufgaben
MehrVerteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018
Amtsgericht Northeim Northeim, den 15.12.2017-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 1. Januar 2018 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrAmtsgericht Wismar. Richterliche. Geschäftsverteilung
1 Amtsgericht Wismar Richterliche Geschäftsverteilung 2014 2 Inhaltsübersicht A Allgemeiner Teil 1. Grundsätze 2. Behandlung eingehender Sachen 3. Vertretung 4. Bereitschaftsdienst 5. Richter beim Amtsgericht
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, den Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, den 19.09.2018 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s I. Direktor des Amtsgerichts Dr. Wrobel scheidet mit Ablauf des 30.09.2018 aus den Diensten des Amtsgericht Dülmen
MehrGeschäftsverteilungsplan Die richterliche Geschäfte beim Amtsgericht Halle (Westfalen) werden ab dem wie folgt verteilt:
320 a E 8 (19) Geschäftsverteilungsplan 2019 Die richterliche Geschäfte beim Amtsgericht Halle (Westfalen) werden ab dem 1.1.2019 wie folgt verteilt: Es bearbeiten: A.: I. Direktorin des Amtsgerichts Lehmann-Schön:
MehrAmtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr /13. B e s c h l u s s
Amtsgericht Wittlich Richterliche Geschäftsverteilung Geschäftsjahr 2016-4 1/13 5259 B e s c h l u s s Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Wittlich wird infolge Abordnung von Richter
MehrBeschluss. A. Verteilung der Geschäfte. 1. Abschnitt: Zivilsachen, Wohnungseigentumssachen, Zwangsvollstreckungssachen und Nachlasssachen
320 E SH 1.15 Beschluss Im Hinblick auf die andauernden Erkrankungen von RAG Köster RAG Werner, der weiteren Abordnung des DAG Schippers der Abordnung des RLG Lischka an das Amtsgericht Perleberg werden
MehrP r ä s i d i u m s b e s c h l u s s. Richterin Brandt tritt zum ihren Dienst bei dem Amtsgericht Viersen an.
3204 E 1-58 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Richterin Brandt tritt zum 05.05.2014 ihren Dienst bei dem Amtsgericht Viersen an. Für die richterliche Geschäftsverteilung wird daher mit Wirkung zum
MehrBeschluss. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. 28. Februar 2018
G 5384 a I - 1/2018 Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom an der teilgenommen haben 28. Februar 2018 Direktor des Amtsgerichts Richter am Amtsgericht
MehrAmtsgericht Grevenbroich
320 E SH 1-67 Amtsgericht Grevenbroich Richterin am Amtsgericht Meyburg befindet sich in Mutterschutz und wird sodann ihren Erziehungsurlaub antreten. Aus diesem Anlass sowie aus Anlass des Dienstantritts
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 13.12.2017 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2018 wird wie folgt geregelt:
MehrGeschäftsverteilung der Richter. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab wie folgt geregelt:
320 Ea- IV -2016/3 Geschäftsverteilung der Richter Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Bad Schwalbach werden mit Wirkung ab 01.01.2017 wie folgt geregelt: Es übernehmen: I. Direktor des Amtsgerichts
MehrAmtsgericht Speyer. Richterliche Geschäftsverteilung. für das Geschäftsjahr in der konsolidierten Gesamtfassung
Amtsgericht Speyer Richterliche Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2018 in der konsolidierten Gesamtfassung gültig ab 01.03.2018 Richterdezernat I Stricker, Direktor des Amtsgerichts 1. Jugendrichter
MehrDas Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2017 des Amtsgerichts
Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2017 des Amtsgerichts - 320 E - ================= Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2018 Das Präsidium des Amtsgerichts hat in der heutigen
MehrGeschäftsverteilungsplan. für den richterlichen Dienst bei dem Amtsgericht Büdingen für das Jahr
Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst bei dem Amtsgericht Büdingen für das Jahr 2018 Vorbemerkung A Präsidium Dem Präsidium gehören an: Direktorin des Amtsgerichts Inge Staples Richter
Mehr1. Änderung der Geschäftsverteilung der Richterinnen und Richter Amtsgericht Aichach für das Jahr Anlass:
1. Änderung der Geschäftsverteilung der innen und Amtsgericht Aichach für das Jahr 2017 Anlass: Beendigung der Abordnung des RiAG Konopka an das Landgericht Augsburg zum 01.07.2017 Über die Besetzung,
MehrB e s c h l u s s. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Werl werden ab dem 05. März 2019 wie folgt verteilt:
B e s c h l u s s Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Werl werden ab dem 05. März 2019 wie folgt verteilt: A. Dezernat I Zu den Geschäften der Dienstaufsicht und der Justizverwaltung 1. die
MehrVerteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 3. September 2018
Amtsgericht Northeim Northeim, den 31.8.2018-320 E 5 - Verteilung der richterlichen Dienstgeschäfte ab dem 3. September 2018 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrPräsidium des Amtsgerichts Kandel/Pfalz
G 5383 a 1/18 Das Präsidium des Amtsgerichts Kandel/Pfalz nimmt zur Kenntnis, dass Richter Zwick seit dem 11. Juli 2016 bis auf Weiteres und Richter Dr. Schilpp ab dem 15.01.2018 bis auf Weiteres ein Dienstleistungsauftrag
MehrBeschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab
GVÄnderung01.05.2013 Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 29.04.2013-320 Ea - 1. Der Beschluss über die Änderung der Geschäftsverteilung zum 01.05.2013 wird wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit
MehrDAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN
DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS KÖTHEN (auszugsweiser) Beschluss über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Köthen im Geschäftsjahr 2016 (Stand: 01.01.2016) Das Präsidium des Amtsgerichts
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 14. Dezember 2016 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2017 wird wie folgt
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem
GV 2016-1- Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 23.12.2015-320 Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem 01.01.2016 Vorbemerkungen: Alle Zivilprozesssachen werden in der Reihenfolge
MehrBeschluss. Geschäftsverteilungsplan zum 01. Januar 2017
1 Beschluss Geschäftsverteilungsplan zum 01. Januar 2017 für den richterlichen Dienst beim Amtsgericht Luckenwalde Erster Teil A) Allgemeine Hinweise I. Bei der Verteilung nach Buchstaben ist bestimmend
MehrAmtsgericht Rheda-Wiedenbrück das Präsidium
32 E 53 (26) Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück das Präsidium 1. Änderungsbeschluss zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück für das Jahr 2018 Zum 30.04.2018 wird Richterin
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab
GVÄnderung 01.01.2015 Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 19.12.2014-320 Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab 01.01.2015 Vorbemerkungen: Alle Zivilprozesssachen werden in der
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem
GV Änderung 01.06.2015 Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 27.05.2015-320 Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem 01.06.2015 1. Aus Anlass des Ausscheidens der Kollegin Richterin
MehrBeschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab
GVÄnderung 01.03.2014 Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 26.02.2014-320 Ea - 1. Aus Anlass der Pensionierung des Kollegen RiAG Böhm, des Dienstantritts des Kollegen Richter Wilhelm und der Erledigung
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts Dülmen, 20. Juni 2016 Az.: 320-32.33 Sdh. B e s c h l u s s Die Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Dülmen für das Geschäftsjahr 2016 wird wegen der
MehrBeschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab
GVÄnderung 01.05.2014 Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 11.04.2014-320 Ea - 1. Aus Anlass der Ausbildung des DirAG Dr. Schwickert zum Mediator, des Dienstantritts der Kollegin Ri inag Dr. Knipper
MehrBeschluss. 21. Dezember G 5384 a I - 10/2017. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz beschließt in seiner Sitzung vom
G 5384 a I - 10/2017 Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz beschließt in seiner Sitzung vom an der teilgenommen haben 21. Dezember 2017 Direktor des Amtsgerichts Richter am Amtsgericht
MehrGeschäftsverteilungsplan
1. Änderung Geschäftsverteilungsplan für den richterlichen Dienst bei dem Amtsgericht Büdingen für das Jahr 2018 Aufgrund der Abordnung von Richterin Petri mit einer halben Stelle an das Amtsgericht Büdingen
MehrGeschäftsverteilungsplan 2015 II
Amtsgericht Demmin - Das Präsidium - Geschäftsverteilungsplan 2015 II Bei Abfassung des Geschäftsverteilungsplanes für das Jahr 2015 ist versehentlich der Bereich der Stadt Dargun für den Aufgabenbereich
Mehrder richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017
1 32/II a V e r t e i l u n g der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2017 1. Direktor des Amtsgerichts D r. K o n r a d (Zivilreferat 3 C) a) Zivilsachen des Referats
Mehr3204 E Bd. 2 Beschluss
3204 E 1. 11 Bd. 2 Beschluss I. Wegen der Abordnung der Richterin Addicks an das Amtsgericht Lünen wird die richterliche Geschäftsverteilung für das Amtsgericht Lünen für das Jahr 2018 ab dem 01.09.2018
MehrRichterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom ) A. Allgemeiner Teil
Das Präsidium des Amtsgerichts Waren (Müritz) 32.0 E-3 Richterliche Geschäftsverteilung 2017 (Fassung vom 28.12.2016) A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort/Zweigstelle Das Amtsgericht Waren (Müritz) nimmt
MehrBeschluss. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Brilon werden ab dem wie folgt verteilt:
3204 E 484 Beschluss Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Brilon werden ab dem 01.01.2019 wie folgt verteilt: 1. Direktor des Amtsgerichts Schwens a) Aufsichtsrichterangelegenheiten (Richter
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Rheine, den
Das Präsidium des Amtsgerichts Rheine, den 20.12017 32-1-101.62 B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Rheine hat zum 01.01.2018 den folgenden Geschäftsverteilungsplan beschlossen: Dezernat I:
MehrRichterliche Geschäftsverteilung 2018
Das Präsidium des Amtsgerichts Waren (Müritz) 32.0 E-3 Richterliche Geschäftsverteilung 2018 A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort/Zweigstelle Das Amtsgericht Waren (Müritz) nimmt Aufgaben an seinem Hauptstandort
MehrV e r t e i l u n g. der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen. für das Geschäftsjahr 2018
32/II a V e r t e i l u n g der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Kitzingen für das Geschäftsjahr 2018 1. Direktorin des Amtsgerichts M ü l l e r (Zivilreferat 3 C) a) Zivilsachen des Referats
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem
GV Änderung 09.11.2015 Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den 06.11.2015-320 Ea - Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab dem 05.11.2015 1. Aus Anlass des Ausscheidens der Kollegin Richterin
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Nauen hat in seiner Sitzung vom. folgenden neuen Geschäftsverteilungsplan mit Wirkung ab 1.1.
Amtsgericht Nauen Das Präsidium des Amtsgerichts Nauen hat in seiner Sitzung vom 6.11.2017 folgenden neuen Geschäftsverteilungsplan mit Wirkung ab 1.1.2018 beschlossen: 2 G e s c h ä f t s v e r t e i
MehrP r ä s i d i u m s b e s c h l u s s
G 5366 17/17 P r ä s i d i u m s b e s c h l u s s Unter Hinweis auf 21 a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 und 21 e GVG werden die richterlichen Dienstgeschäfte bei dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße für das
MehrPräsidiumsbeschluss. Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim
G 5362 17/17 Präsidiumsbeschluss Richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim Die richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Bad Dürkheim ab 01.01.2018 wird wie folgt geregelt ( 21
MehrBeschluss Nr. 1/2018
320 E (R) Beschluss Nr. 1/2018 Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Emden werden für das Jahr 2018 wie folgt verteilt: A. Direktor des Amtsgerichts Bergholz 1. Jugendschöffengerichtssachen (bls),
MehrG 5372a-24-1/19 Kaiserslautern, den
G 5372a-24-1/19 Kaiserslautern, den 05.02.2019 B e s c h l u s s Das Präsidium des Amtsgerichts Kaiserslautern nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleistungsauftrag von Frau Richterin Otto bei dem Amtsgericht
MehrBeschluss. Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom. 09. April 2018
G 5384 a I 3/2018 Beschluss Das Präsidium des Amtsgerichts Landau in der Pfalz nimmt in seiner Sitzung vom an der teilgenommen haben 09. April 2018 Direktorin des Amtsgerichts Winstel Lintz Wagner Steinel
MehrBeschluss. 1. Direktor des Amtsgerichts Schwens a) Aufsichtsrichterangelegenheiten (Vertretung: Richter am Amtsgericht Härtel folgend kurz RAG Härtel)
3204 E-484 Beschluss Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Brilon werden aus Anlass der Rückkehr aus der Elternzeit von Frau Richterin am Amtsgericht Arens zum 01.02.2019 mit Wirkung zum 01.02.2019
MehrAmtsgericht Naumburg Naumburg, den Das Präsidium 320 E 1
Amtsgericht Naumburg Naumburg, den 17.10.2014 Das Präsidium 320 E 1 Die richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Naumburg wird für das Jahr 2014 infolge des Beginns der Abordnung des Richters
MehrAmtsgericht Grevenbroich
320 E SH 1-65 Amtsgericht Grevenbroich Aus Anlass der Abordnung von Richterin Ley an das Amtsgericht Grevenbroich zum 03.02.2014 wird der richterliche Geschäftsverteilungsplan mit Wirkung ab dem 03.02.2014
MehrBeschluss 320 E 1. Amtsgericht Geldern. Das Präsidium
320 E 1 Amtsgericht Geldern Das Präsidium Beschluss Infolge des am 01.09.2017 beginnenden Dienstleistungsauftrages für die Richterin Staczan wird die richterliche Geschäftsverteilung mit Wirkung ab 01.09.2017
MehrBeschluss. a) Aufsichtsrichterangelegenheiten (Richter am Amtsgericht Härtel folgend kurz
3204 E 1.477 Beschluss Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Brilon werden aus Gründen der Rückkehr der Richterin am Amtsgericht Lücke von Rüden aus der Erprobung (01.04.2018) und der Teilabordnung
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Lüdinghausen, Az.: Sdh. B e s c h l u s s
Das Präsidium des Amtsgerichts 59348 Lüdinghausen, 09.04.2018 Az.: 32-1.11-5 Sdh. B e s c h l u s s Aufgrund der Abordnung von Richterin Veith an das Amtsgericht Lüdinghausen werden die richterlichen Geschäfte
MehrBeschluss. 2. die Strafsachen einschließlich der Gs-Sachen gegen Jugendliche und Heranwachsende,
Beschluss I. Bei dem Amtsgericht Warburg werden die richterlichen Geschäfte ab dem 01. Januar 2018 anlässlich der Abordnung der Richterin am Amtsgericht Möllenberg an das Amtsgericht Marsberg sowie der
MehrDas Präsidium des Amtsgerichts Lebach
Das Präsidium des Amtsgerichts Lebach Gen. 32 b Lebach, den 19. Dezember 2017 B e s c h l u s s über die richterliche Geschäftsverteilung bei dem Amtsgericht Lebach ab dem 01. Januar 2018 Es werden vier
MehrDas Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts
Das Präsidium Cloppenburg, 12. Dezember 2016 des Amtsgerichts - 320 E - ================= Richterlicher Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2017 Das Präsidium des Amtsgerichts hat in der heutigen
MehrBESCHLUSS. Bei dem Amtsgericht Delbrück werden die richterlichen Geschäfte für das Jahr 2018 wie folgt verteilt:
32 38.16 AMTSGERICHT DELBRÜCK BESCHLUSS Bei dem Amtsgericht Delbrück werden die richterlichen Geschäfte für das Jahr 2018 wie folgt verteilt: 1. übernimmt als Jugendrichterin die Vollstreckungsleitung
MehrBeschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011
Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil Richterin Varelmann ab dem 01.05.2011 ihren Dienstleistungsauftrag
MehrRichterliche Geschäftsverteilung. des Amtsgerichtes Neubrandenburg. für das Geschäftsjahr Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen
Richterliche Geschäftsverteilung des Amtsgerichtes Neubrandenburg für das Geschäftsjahr 2015 Besetzung und Zuständigkeit der Abteilungen gültig ab 01. Februar 2015 1 A. Allgemeiner Teil 1. Besondere Zuständigkeiten
MehrGeschäftsverteilung der Richterinnen und Richter am Amtsgericht Aichach für das Jahr 2018
Geschäftsverteilung der innen und am Amtsgericht Aichach für das Jahr 2018 Über die Besetzung, die Vertretung und die Verteilung der Geschäfte im Jahre 2018 hat das Präsidium gemäß 21 e GVG folgendes beschlossen.
MehrPRÄSIDIUMSBESCHLUSS. Die richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) wird ab wie folgt geregelt ( 21 a ff GVG):
G 5363-25/18 PRÄSIDIUMSBESCHLUSS Die richterliche Geschäftsverteilung am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) wird ab 01.01.2019 wie folgt geregelt ( 21 a ff GVG): - 2 - Dr. STEITZ DirAG Vertreter: 1. Registersachen
MehrRichterliche Geschäftsverteilung 2019
Das Präsidium des Amtsgerichts Waren (Müritz) 32.0 E-3 Richterliche Geschäftsverteilung 2019 A. Allgemeiner Teil 1. Hauptstandort / Zweigstelle Das Amtsgericht Waren (Müritz) nimmt Aufgaben an seinem Hauptstandort
MehrBeschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011
Beschluss über die 3. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2011 Es ist eine Änderung der Geschäftsverteilung für die Richter/-innen erforderlich, weil RAG Hoffmann beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal
MehrBeschluss: A: Coesfeld, den Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld E -
Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld - 3204 E - Coesfeld, den 7.04.2017 Das Präsidium des Amtsgerichts Coesfeld fasst wegen der Abordnung des Richters Braun an ein anderes Gericht für die richterliche
MehrBeschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012
Beschluss über die 4. Änderung des Geschäftsverteilungsplans 2012 Zum 15. Oktober 2012 kehrt Richter König aus Elternzeit und Urlaub zurück. Richterin Sperner ist durch den in Vollzeit tätigen Richter
MehrAmtsgericht Höxter. Beschluss. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Höxter werden ab dem wie folgt verteilt:
32 28 1. 19 Amtsgericht Höxter Beschluss I. Die richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Höxter werden ab dem 01.01.2018 wie folgt verteilt: Für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.01.2018: Dezernat
Mehr