Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab

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1 GVÄnderung Das Präsidium des Amtsgerichts Lingen, den Ea - 1. Aus Anlass der Pensionierung des Kollegen RiAG Böhm, des Dienstantritts des Kollegen Richter Wilhelm und der Erledigung der Schöffensache 27 Ls (730 Js 12075/12) 7/13 wird die Geschäftsverteilung vom zum wie folgt geändert: Die Abtlg. 12a (VRiLG Dr.Reichenbach) entfällt. Die unter d) in der Abtlg.8 eingetragenen Sachen werden der Abtlg. 2 (RiAG Foppe) übertragen. Die unter b) in der Abtlg.8 eingetragenen sonstigen Rechtshilfesachen werden mit Ausnahme der Rechtshilfesachen auf dem Gebiet des Zivilrechts der Abtlg. 12 (RiAG Kienle) übertragen. Die Abtlg. 8 wird Richter Wilhelm zugewiesen. Dieser Abteilung werden übertragen: o Die in der Abtlg. 4 (Richter Hohdorf) unter a) eingetragenen Sachen Endziffer 1 Vorziffer 8, Endziffer 2 sowie Endziffer 0/ Vorziffern 0-4, o die in der Abteilung 5 (RiAG Dr.Schwartze) unter g) und h) eingetragenen Sachen, o die in der Abtlg.11 (Ri'inAG Dr. Mannhart) unter a) eingetragenen Sachen Endziffer 5 sowie Endziffer 8, Vorziffern 5 und 6. o Soweit es sich bei den unter b) in der Abtlg.8 (Richter Wilhelm) eingetragenen Sachen um Rechtshilfesachen auf dem Gebiet des Zivilrechts handelt, werden sie nach dem Verteilungsschlüssel der C-Sachen den Abtlg.4 (Richter Hohdorf) 8, (Richter Wilhelm), 9 (RiAG Dr. Horstmann) und 11 (Ri'inAG Dr.Mannhart) zugewiesen. Die unter b) in der Abtlg. 11 (Ri'inAG Dr.Mannhart) eingetragenen Sachen werden der Abtlg. 10 (RiAG Hardt) übertragen. Die in der Abtlg. 11 (Ri'inAG Dr.Mannhart) unter a) eingetragenen Sachen Endziffer 8, Vorziffern 2-4 werden der Abtlg.9 (RiAG Dr. Horstmann) übertragen. Die unter b) und c)in der Abtlg. 10 (RiAG Hardt) eingetragenen Sachen N-Q,U,V,X - Z werden der Abtlg.11 (Ri'inAG Dr.Mannhart) übertragen. Richter Wilhelm tritt an die Stelle des ausscheidenden RiAG Böhm. 2. Die Geschäftsverteilung im Richterdienst lautet wie folgt: Beschluss zur Geschäftsverteilung im Richterdienst ab Vorbemerkungen: Alle Zivilprozesssachen werden in der Reihenfolge ihres Einganges eingetragen. Zivilsachen, die einmal beim Amtsgericht Lingen eingetragen sind oder waren und durch Abgabe oder aus anderen Gründen bei einem anderen Gericht anhängig oder rechtshängig geworden sind, fallen - nach Neueintragung - in die Ursprungsabteilung zurück, wenn sie erneut zum Amtsgericht Lingen kommen. Der Abteilungsrichter, der die Hauptsache i.s.d. 919, 937, 943 ZPO bzw. das anhängige Verfahren i.s.d. 486 I ZPO bearbeitet, ist auch für die einstweilige Verfügung bzw. den Arrest bzw. das selbständige Beweisverfahren zuständig. Der Abteilungsrichter, der das selbständige Beweisverfahren bzw. Arrestverfahren bzw. Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bearbeitet oder bearbeitet hat, ist auch für das damit zusammenhängende Hauptsacheverfahren zuständig. Abgetrennte Widerklageverfahren bleiben im Ursprungsdezernat ohne Anrechnung auf den Verteilerschlüssel. Güterichter/innen im Sinne des 278 Abs. 5 ZPO werden nicht bestimmt. Jedoch können Verfahren zur Durchführung der Güteverhandlung an die hierfür jeweils bestimmten Güterichter/innen des Landgerichts Osnabrück erfolgen. Den streitentscheidenden Richter/innen steht es frei, im Einzelfall an eine/n übernahmebereite/n Güterichter/in eines anderen Gerichts nach entsprechender Absprache zu verweisen. I. Die richterlichen Geschäfte werden wie folgt zugewiesen:

2 Abteilung 1:(Direktor des Amtsgerichts Dr. Schwickert) a) Justizverwaltungssachen b) Familiensachen (S-T), Adoptionssachen c) Rechtshilfeverfahren in Familiensachen (S-T) einschließlich Adoptionen d) Grundbuchsachen e) Entscheidungen nach 27 Abs. 3 S.1 StPO und nach 45 Absatz 2 ZPO f) alle sonstigen in diesem Geschäftsverteilungsplan nicht gesondert erfassten Geschäfte g) Landwirtschaftssachen Vertretung zu a): nach dem Gesetz Vertretung zu b,c): 1.Robben 2.Hardt 3.Dr.Mannhart 4.Wilhelm 5.Dr.Schwartze 6.Hohdorf 7.Büter-Kötting 8.Foppe 9.Kienle 10.Dr. Horstmann 11.Keck Vertretung zu d)-g) 1. Foppe 2. Robben 3. Dr. Mannhart 4. Wilhelm 5. Dr.Horstmann 6. Dr. Reichenbach 7. Keck 8. Kienle 9. Büter-Kötting 10. Hohdorf 11.Hardt Abteilung 2:(Richter am Amtsgericht Foppe) a) Justizverwaltungssachen b) Strafvollstreckungssachen nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK c) M-Sachen d) Entscheidungen nach 6 FamFG Vertretung zu a): nach dem Gesetz Vertretung zu b): nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK Vertretung zu c) und d): 1. Dr. Schwickert 2. Robben 3. Dr. Mannhart 4. Wilhelm 5. Dr. Horstmann 6. Dr. Schwartze 7. Keck 8. Kienle 9. Büter-Kötting 10. Hohdorf 11. Hardt Abteilung 3:(Richter am Amtsgericht Robben) a) Familiensachen (A H, R, W), b) Rechtshilfeverfahren in Familiensachen (A H, R, W) c) Vormundschaftssachen d) Rechtshilfeverfahren in Vormundschaftssachen Vertretung: 1. Dr. Schwickert 2. Hardt 3. Dr. Mannhart 4. Wilhelm 5. Dr.Schwartze 6. Keck 7. Foppe 8. Büter-Kötting 9. Hohdorf 10. Kienle 11. Dr. Horstmann Abteilung 4: (Richter Hohdorf) a) Die eingetragenen und die neu eingehenden C-Sachen und H-Sachen sowie Endziffer 1, Vorziffer 7, Endziffer 7, Endziffer 9 Vorziffern 8,9 Endziffer 0 Vorziffern 5-9 b) Beisitz im erweiterten Schöffengericht c) WEG-Sachen d) Strafvollstreckungssachen nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK Vertretung zu a), b), c): 1. Dr.Horstmann 2. Dr.Mannhart 3. Wilhelm 4.Hardt 5. Dr. Schwickert 6. Kienle 7. Dr. Schwartze 8. Büter-Kötting 2

3 9. Keck 10. Foppe 11. Robben Vertretung zu d): nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK Abteilung 5:(Richter Dr.Schwartze) a) Jugendschöffengericht I und Jugendrichtersachen b) Jugendschöffenangelegenheiten c) Strafbefehlssachen gegen Heranwachsende d) Gs-Sachen gegen Jugendliche und Heranwachsende und Jugendschutzsachen e) Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Heranwachsende und Jugendliche und solche, in denen das Gericht einen Hinweis gem. 81 OwiG erteilt hat f) Schöffengericht II (Auffangschöffengericht für nach 210 Abs. 3 oder 354 Abs. 2 StPO zurückverwiesene Sachen g)strafvollstreckungssachen nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK Vertretung zu a) - e) 1. Keck 2. Kienle 3. Foppe 4. Robben 5. Dr. Mannhart 6. Wilhelm 7. Dr. Horstmann 8. Dr.Schwickert 9. Büter-Kötting 10. Hohdorf 11.Hardt Vertretung zu f) 1. Keck 3. Foppe 3. Robben 4. Dr. Mannhart 5. Wilhelm 6. Dr. Horstmann 7. Dr.Schwickert 8. Büter-Kötting 9. Hohdorf 10. Hardt 11.Kienle Vertretung zu g) nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK Abteilung 6:(Richter am Amtsgericht Keck) a) Cs-Sachen b) Strafrichter- und Privatklagesachen c) Die an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesenen Bußgeldsachen aus der Abteilung 7 und Jugendrichtersachen aus der Abteilung 5 d) Gs-Sachen gegen Erwachsene e) Maßnahmen der Gefahrenabwehr nach dem Nds.SOG f) Freiheitsentziehende Maßnahmen nach dem Nds.SOG, BPolG, BSeuchG g) Die in das Strafverfahren übergeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Erwachsene Vertretung zu a), c-g) : 1. Dr.Schwartze 2.Kienle 3. Foppe 4. Büter-Kötting 5. Dr. Horstmann 6. Robben 7. Wilhelm 8. Hohdorf 9. Dr. Schwickert 10. Hardt 11.Dr. Mannhart Vertretung zu b) : 1. Kienle 2.Dr.Schwartze 3. Foppe 4. Büter-Kötting 5. Dr. Horstmann 6. Robben 7. Wilhelm 8. Hohdorf 9. Dr. Schwickert 10. Hardt 11.Dr.Mannhart Abteilung 7: (Richterin am Amtsgericht Büter-Kötting) a) Strafvollstreckungssachen nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK b) Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Erwachsene, mit Ausnahme der Bußgeldverfahren, in denen das Gericht einen Hinweis gem. 81 OwiG erteilt hat: Vertretung zu a): nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK Vertretung zu b): 1. Kienle 2. Dr. Schwartze 3. Keck 4. Wilhelm 5. Dr.Schwickert 6.Dr.Horstmann 7.Hohdorf 8.Foppe 9. Dr. Mannhart 10. Robben 11.Hardt 3

4 Abteilung 8:(Richter Wilhelm) a) Betreuungs- und Unterbringungssachen (C - K) b) Rechtshilfeverfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (C - K) c) Die eingetragenen und die neu eingehenden C Sachen und H-Sachen sowie Endziffer 1, Vorziffer 8, Endziffer 2, Endziffer 5, Endziffer 8, Vorziffern 5 und 6, Endziffer 0, Vorziffern 0-4. d) Rechtshilfeverfahren, soweit nicht in den Abteilungen 1,3,5,9,10,11 und 12 bzw. unter c) eingetragen. e) Die Verfahren mit der Registerbezeichnung II mit Ausnahme der in Abteilung 6 unter e)und f) bezeichneten Sachen. Vertretung zu a) und b): 1.Dr.Horstmann 2.Kienle 3.Dr.Schwartze 4.Dr.Mannhart 5.Robben 6.Hohdorf 7.Hardt 8.Dr.Schwickert 9.Büter-Kötting 10. Foppe 11.Keck Vertretung zu c)- e): 1.Dr.Mannhart 2.Hohdorf 3.Dr.Horstmann 4. Hardt 5.Dr.Schwickert 6. Dr. Schwartze 7. Robben 8. Foppe 9. Keck 10. Büter-Kötting 11. Kienle Abteilung 9:(Richter am Amtsgericht Dr. Horstmann) a)die eingetragenen und die neu eingehenden C Sachen und H-Sachen sowie Endziffer 1, Vorziffern 1-6, Endziffer 4, Vorziffern 0-4, Endziffer 6, Endziffer 8, Vorziffern 0-4 Endziffer 9, Vorziffern 0-7 b) Betreuungs- und Unterbringungssachen A, B, L Q c) Rechtshilfeverfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen A, B, L Q d) Abschiebehaftsachen Vertretung zu a): 1. Hohdorf 2. Wilhelm 3.Dr.Mannhart 4.Hardt 5.Dr. Schwartze 6. Kienle 7.Keck 8. Foppe 9. Büter-Kötting 10. Robben 11. Dr. Schwickert Vertretung zu b) und c): 1.Kienle 2.Wilhelm 3.Dr.Schwartze 4.Dr.Mannhart 5.Hohdorf 6.Robben 7.Keck 8.Foppe 9.Büter-Kötting 10.Hardt 11. Dr.Schwickert Vertretung zu d): 1. Kienle 2. Dr. Schwickert 3. Dr.Schwartze 4. Dr. Mannhart 5. Robben 6. Büter-Kötting 7. Foppe 8. Hardt 9. Hohdorf 10. Keck 11.Wilhelm Abteilung 10:(Richter am Amtsgericht Hardt) a) Zwangsvollstreckungssachen in das unbewegliche Vermögen Insolvenzverfahren b) Familiensachen (I-M) c) Rechtshilfeverfahren in Familiensachen (I-M) d) Nachlassachen Vertretung zu a und d): 1. Dr. Mannhart 2. Dr.Horstmann 3. Dr. Schwickert 4. Kienle 4

5 5. Hohdorf 6. Dr. Schwartze 7. Robben 8. Foppe 9. Keck 10. Böhm 11. Büter-Kötting Vertretung zu b), c): 1.Dr.Mannhart 2.Robben 3.Dr.Schwickert 4. Wilhelm 5. Dr.Schwartze 6. Keck 7. Foppe 8. Büter-Kötting 9. Hohdorf 10. Dr. Horstmann 11. Kienle Abteilung 11:(Richterin am Amtsgericht Dr. Mannhart) a) Die eingetragenen und die neu eingehenden C Sachen und H-Sachen sowie Endziffer 1, Vorziffern 9 und 0, Endziffer 3, Endziffer 4, Vorziffern 5, 6, 7, 8, 9, Endziffer 8, Vorziffern 7, 8, 9 b) Familiensachen (N-Q,U,V,X-Z) c) Rechtshilfeverfahren in Familiensachen (N-Q,U,V,X-Z) Vertretung zu a): 1. Wilhelm 2. Dr.Horstmann 3.Hohdorf 4.Hardt 5.Dr.Schwickert 6. Foppe 7. Keck 8.Kienle 9.Büter-Kötting 10.Robben 11.Dr.Schwartze Vertretung zu b),c): 1.Hardt 2.Robben 3.Dr.Schwickert 4.Dr. Horstmann 5.Wilhelm 6. Foppe 7.Keck 8.Kienle 9.Büter-Kötting 10.Hohdorf 11.Dr.Schwartze Abteilung 12:( Richter am Amtsgericht Kienle) a) Strafvollstreckungssachen nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK b) Schöffengericht I c) Schöffenangelegenheiten d) Jugendschöffengericht II (Auffangjugendschöffengericht für nach 210 Abs. 3 oder 354 Abs. 2 StPO zurückverwiesene Sachen) e) die an das Amtsgericht zurückverwiesenen Strafbefehls-,Jugend- Strafrichter- und Privatklagesachen aus den Abteilungen 5 und 6 f) Betreuungs- und Unterbringungssachen R Z g) Rechtshilfesachen in Betreuungs- und Unterbringungssachen R-Z Vertretung zu a): nach dem Geschäftsverteilungsplan der StVK Vertretung zu b), c), e) : 1. Keck 2.Foppe 3.Dr.Schwartze 4.Büter-Kötting 5. Dr. Mannhart 6. Hohdorf 7. Hardt 8. Dr. Schwickert 9. Robben 10. Dr. Horstmann 11.Wilhelm Vertretung zu d): 1. Keck 2.Foppe 3.Büter-Kötting 4. Dr. Mannhart 5. Hohdorf 6. Dr. Schwickert 7. Robben 8. Dr. Horstmann 9. Wilhelm 10. Hardt 11.Dr.Schwartze Vertretung zu f) und g): 1.Wilhelm 2. Dr.Horstmann 3.Dr.Schwartze 4.Dr.Schwickert 5.Dr.Mannhart 6.Robben 7.Hardt 8.Foppe 9.Keck 10.Büter-Kötting 11. Hohdorf II. Vertretung Die Vertretung geschieht in der bei jedem Dezernenten aufgeführten Reihenfolge der Vertreter. Im Falle weiterer Verhinderung ist der dem Dienstalter nach jüngste Richter zuständig. III. Bereitschafts-, Wochenend- und Feiertagsdienst: 5

6 1. Zum Wochenend- und Feiertagsdienst werden die Richter nach der dem Geschäftsverteilungsplan beigefügten Wochenend- und Feiertagsliste eingeteilt, in der sie nach dem Lebensalter aufgeführt sind. Bei Ausscheiden eines Richters während des laufenden Geschäftsjahres rückt der neu eintretende Richter an seine Stelle. 2. Im Übrigen ist die Zuständigkeit von Herrn RiAG Keck für Eilmaßnahmen begründet. Herr RiAG Keck ist zu diesem Zweck über ein Handy nach Absprache mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft erreichbar. Die Vertretung richtet sich nach der unter Abteilung 6 festgelegten Reihenfolge. Dr. Schwickert Dr. Horstmann Robben Hardt Foppe 6

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