Amtsgericht Ludwigslust - Präsidium -

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1 Aktenzeichen: 3204 E 2 SH (8) ON 1 Amtsgericht Ludwigslust - Präsidium - Beschluss vom In dem Dezernat 15 (Richterin am Amtsgericht Haller) sind am , 12:54 Uhr, laufende Einspruchsverfahren in Bußgeldsachen anhängig. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der weiteren Perspektive erscheint eine Entlastung der Richterin geboten. Der Beschluss des Präsidiums vom über die Bearbeitung und Verteilung der richterlichen Geschäfte bei dem Amtsgericht Ludwigslust für das Geschäftsjahr 2018 wird deshalb mit Wirkung vom wie folgt geändert, wobei die Nummerierung des vorgenannten Beschlusses beibehalten wird und die nicht aufgeführten Regelungen des Beschlusses unverändert weiter gelten: A. Allgemeines VIII. Bußgeldsachen VIII.1 Die ab dem in der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust neu eingehenden Bußgeldsachen gelangen im Turnus an die zuständigen Dezernate. Die Zuteilung erfolgt mit einer gleichen Gewichtung der Verfahren von jeweils 1,0. VIII.2 Am Turnus nehmen die Dezernate 15 (OE 21), 16 (OE 25) und 17 (OE 26) teil. VIII.3 Der Turnus besteht aus aufeinanderfolgenden Runden mit jeweils einem Durchlauf. Ein Durchlauf enthält 20 Verfahren. Der Turnus beginnt am im Dezernat 16 (OE 25). VIII.4 In jedem Durchlauf entfallen, jeweils im Wechsel, auf das Dezernat 15 (OE 21): 9 Verfahren, das Dezernat 16 (OE 25): 9 Verfahren, das Dezernat 17 (OE 26): 2 Verfahren. VIII.5 Für die Reihenfolge der Zuteilung ist der Eingang der einzelnen Sache bei der Zentralen Eingangsgeschäftsstelle für Bußgeldsachen (ZEGOWi) maßgebend. Gehen bei der ZEGOWi gleichzeitig mehrere Sachen ein, ergibt sich die Reihenfolge aus dem Alphabet, beginnend bei Buchstabe A. Maßgebend ist der Nachname des ältesten Betroffenen. Bei selben Nachnamen entscheidet der (erste) Vorname. D:\DOKUMENTE\GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLÄNE-BEREITSCHAFTSPLÄNE\RICHTER\2018\2018_06_01\GVP_AB_ STAND DOCX

2 - Seite 2 - C. Sachgebiete und ihre Bearbeitung in der Zweigstelle Parchim IV. Dezernat 15 (Richter am Amtsgericht Haller, OE 21) 1.1 die bis zum in dem Dezernat anhängig gewordenen und die ab dem neu anhängig werdenden Strafsachen des Jugendrichters gegen Jugendliche und Heranwachsende (Cs, Ds, Gs, BRs bzw. BwR, VRJs, AR[S]) einschließlich der Rechtshilfeersuchen, soweit die Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust örtlich zuständig ist; 1.2 die bis zum in dem Dezernat anhängig gewordenen Bußgeldsachen Jugendliche, soweit nicht für Verfahren über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (Bußgeldsachen OWi StA) die Zuständigkeit der Dezernate 16, 17 oder 18 gegeben ist; 1.3 die ab dem in der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen sowie der gem. 81 OWiG in ein Strafverfahren übergehenden Bußgeldverfahren gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche im Turnus gem. Ziff. A.VIII; 1.4 Verhandlung und Entscheidung in Verfahren aus dem Dezernat 17, die das Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverweist. 2.1 Richter am Amtsgericht Jacobsen, auch für den Fall der Ablehnung der Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit; 2.2 Direktor des Amtsgerichts Merklin; 2.3 Richterin Jendersie. 3. Sitzungstage: Dienstag, Donnerstag (Saal 2)

3 - Seite 3 - V. Dezernat 16 (Richter am Amtsgericht Jacobsen, OE 25) 1.1 Bußgeldsachen: die bis zum in dem Dezernat (OE 25) anhängig gewordenen Bußgeldsachen Jugendliche; die ab dem in der Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen sowie der gem. 81 OWiG in ein Strafverfahren übergehenden Bußgeldverfahren gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche im Turnus gem. Ziff. A.VIII.; Verhandlung und Entscheidung in Verfahren aus dem Dezernat 15, die das Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverweist; von den im Dezernat 15 (Richterin am Amtsgericht Haller) in der Zeit vom bis zum anhängig gewordenen und noch nicht erledigten Verfahren über den Rechtshilfeersuchen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche die zweiten 100 Verfahren. Maßgeblich ist die diesem Beschluss beigefügte Liste der im Dezernat 15 im Zeitraum bis eingegangenen Verfahren über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (301 Bußgeldsachen OWi StA), Stand , 12:42 Uhr. Eine Anrechnung dieser Sachen auf den Turnus findet nicht statt. 1.2 die von diesem Geschäftsverteilungsplan nicht erfassten richterlichen Geschäfte der Zweigstelle Parchim. 2.1 Richterin am Amtsgericht Haller, auch für den Fall der Ablehnung der Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit; 2.2 Direktor des Amtsgerichts Merklin; 2.3 Richter am Amtsgericht Hackbarth.

4 - Seite 4 - VI. Dezernat 17 (Direktor des Amtsgerichts Merklin, OE 26) 1.1 die bis zum in dem Dezernat anhängig gewordenen Bußgeldsachen Jugendliche; 1.2. die ab dem in der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust neu anhängig werdenden Bußgeldsachen einschließlich der Rechtshilfeersuchen sowie der gem. 81 OWiG in ein Strafverfahren übergehenden Bußgeldverfahren gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche im Turnus gem. Ziff. A.VIII.; 1.3 von den im Dezernat 15 (Richterin am Amtsgericht Haller) in der Zeit vom bis zum anhängig gewordenen und noch nicht erledigten Verfahren über den Rechtshilfeersuchen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche die ersten 101 Verfahren. Maßgeblich ist die diesem Beschluss beigefügte Liste der im Dezernat 15 im Zeitraum bis eingegangenen Verfahren über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (301 Bußgeldsachen OWi StA), Stand , 12:42 Uhr. Eine Anrechnung dieser Sachen auf den Turnus findet nicht statt. 1.4 die richterlichen Entscheidungen in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Grundbuchsachen; 1.5 die Entscheidung über die in der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichts Ludwigslust anhängigen und neu anhängig werdenden Anträge auf Ablehnung oder die Selbstanzeige der anderen Richterinnen und Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; 1.6 Verhandlung und Entscheidung in Verfahren aus dem Dezernat 16, die das Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverweist. 2.1 Richter am Amtsgericht Jacobsen, auch für den Fall der Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; 2.2 Richterin am Amtsgericht Haller; 2.3 Richter am Amtsgericht Manke.

5 - Seite 5 - VII. Dezernat 18 (Richter am Amtsgericht Feilert, OE 27) von den im Dezernat 15 (Richterin am Amtsgericht Haller) in der Zeit vom bis zum anhängig gewordenen und noch nicht erledigten Verfahren über den Rechtshilfeersuchen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche die mit dem Verfahren mit der Geschäftsnummer 21 OWi 507/18, eingegangen am , beginnenden 99 Verfahren. Maßgeblich ist die diesem Beschluss beigefügte Liste der im Dezernat 15 im Zeitraum bis eingegangenen Verfahren über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (463 Bußgeldsachen OWi StA), Stand , 14:02 Uhr. 2.1 Direktor des Amtsgerichts Merklin, auch für den Fall der Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit; 2.2 Richter am Amtsgericht Jacobsen; 2.3 Richterin am Amtsgericht Haller. Merklin Feilert Haller Manke Rehbein Direktor des Amtsgerichts Richter am Amtsgericht Richterin am Amtsgericht Richter am Amtsgericht Richter am Amtsgericht

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