32 a (AG. Ro.) - 1/60-3. Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN
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1 32 a (AG. Ro.) - 1/60-3 Amtsgericht Rottweil GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN im Jahr 2016 ab
2 2 DAS PRÄSIDIUM DES AMTSGERICHTS ROTTWEIL Beschluss vom Mitwirkende: Präsident des Landgerichts Dr. Foth Direktorin des Amtsgerichts Wagner Richter am Amtsgericht Henninger Richter am Amtsgericht Wagner Zum wird Herr Richter am Amtsgericht Wagner das Amtsgericht verlassen. Neu eintreten wird Frau Richterin Wiech. Das Referat 5 bleibt zunächst weiter unbesetzt. Im Hinblick auf diese Entwicklung beschließt das Präsidium bei grundsätzlich gleichbleibender Zuweisung unter Beachtung der sogenannten Pebb y-pensen in Modifizierung mit der Arbeitsgruppe Dr. Steinle für die Zeit ab folgenden richterlichen Geschäftsverteilungsplan: * Fettdruck kennzeichnet aktuelle Änderungen
3 3 A. Referate: Besetzung und Zuständigkeit (1) Referat 1: Richterin Wiech (1) richterliche Entscheidungen in Ermittlungsverfahren und mit diesen im Zusammenhang stehende Emtscheidungen, soweit diese nicht Referat 2 oder Referat 3 zugewiesen sind; (2) Vorsitz des gemeinsamen Jugendschöffengerichts einschließlich aller nach Urteilen des Jugendschöffengerichts notwendig werdenden richterlichen Entscheidungen und der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, soweit der Angeschuldigte bzw. die Mehrzahl der Angeschuldigten bei Anklageerhebung seinen bzw. ihren Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Freudenstadt oder Horb hat bzw. haben oder, sofern keiner der Angeschuldigten seinen Wohnsitz im Bezirk des Landgerichts Rottweil hat, sofern der Tatort in den Amtsgerichtsbezirken Freudenstadt oder Horb liegt; (3) Alle offenen Bewährungs- oder Vollstreckungsüberwachungen, die sich auf Urteile beziehen, die bis zum im Referat 8 ergingen und bei denen der Verurteilte bzw. die Mehrzahl der Verurteilten seinen bzw. ihren Wohnsitz im Urteilszeitpunkt im Amtsgerichtsbezirk Freudenstadt oder Horb hatten oder, sofern keiner der Verurteilten seinen Wohnsitz im Bezirk des Landgerichts Rottweil hat, sofern der Tatort in den Amtsgerichtsbezirken Freudenstadt oder Horb lag; (4) Strafverfahren aus Referat 6 und 8, welche von Rechtsmittelgerichten an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen sind; (5) Entscheidungen über Ablehnungsgesuche gegen Referat 2 Ziff.(1)-(4) und Referate 6 und 8; (6) Folgende Geschäfte des Zivilrichters: (6.1.) Die am im Referat 1 anhängigen C-Sachen, soweit diese ab dem eingegangen sind; (6.2.) bei allen C-Verfahren, die ab dem neu eingehen, im 50-er Turnus: Turnus 1 bis 4: Verfahren 1 bis 5 Turnus 5: Verfahren 1 bis 6 (1) bis (5): Frau Wagner, dann Regel B II (2) des GVP (6) :Frau Böhler, Zweitvertretung Frau Wagner
4 4 (2) Referat 2: Richterin Böhler (1) Folgende Geschäfte des Zivilrichters: (1.1.) Die am im Referat 2 anhängigen C-Sachen (1.2.) Bei allen C-Verfahren, die ab dem neu eingehen, im 50-er Turnus: Turnus 1 bis 4: Verfahren 6 bis 10 Turnus 5: Verfahren 7 bis 10 (2) H-Sachen; (3) Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen; (4) Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen; (5) Verfahren nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen (insbesondere Abschiebehaftsachen); (6) sämtliche Rechtshilfesachen, soweit diese nicht anderen Referaten zugeteilt sind und keine Strafsachen betreffen; (7) richterliche Entscheidungen in Ermittlungsverfahren, soweit richterliche Vernehmungen betroffen sind, (8) Ablehnungsgesuche gegen Referat 1 Ziff. (6), Referat 4 Ziff (1) bis (4) und (6) für (1) bis (4) und (6) und (8),: Frau Wiech, bei (8) Zweitvertretung Frau Wagner für (5): Frau Bauer, Zweitvertretung Herr Henninger, Drittvertretung Frau Wagner für (7): Frau Bauer
5 5 (3) Referat 3: Richterin Bauer (1) Alle zum im Referat 3 anhängigen Strafverfahren und alle sodann eingehenden Strafverfahren gegen Erwachsene wie folgt: i. Strafverfahren gegen Erwachsene (Ds- und Cs-Sachen), einschließlich der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz; ii. Strafsachen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz vom aus dem gesamten Landgerichtsbezirk einschließlich der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, iii. Strafsachen wegen Steuer- und Monopolvergehen gemäß 391, 410 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung aus dem gesamten Landgerichtsbezirk, ausgenommen sind die Sachen, die zum Jugendrichter gehören; (2) sämtliche Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz einschließlich Verfahren, die Steuerund Monopolordnungswidrigkeiten betreffen, Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz sowie die Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen gegen Jugendliche und Heranwachsende gemäß 98, 97 OWiG; (3) Zustimmungen zu Einstellungen nach der StPO vor Eingang einer Anklage; (4) Privatklagesachen; (5) Strafsachen, Ordnungswidrigkeitssachen und Privatklagesachen, die dem Amtsgericht von einem übergeordneten Gericht übertragen oder die von einem solchen hierher verwiesen werden; (6) Rechtshilfesachen in Strafsachen, die Strafverfahren gegen Erwachsene betreffen; (7) Rechtshilfeverfahren in sämtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren; (8) sämtliche weitere Rechtshilfesachen, soweit diese nicht anderen Referaten zugeteilt sind; (9) Wiederaufnahmeverfahren, die Verfahren des Strafrichters und des Bußgeldrichters betreffen (10) Mitwirkung im erweiterten Schöffengericht. (11) Verfahren, die die Anordnung von Erzwingungshaft zum Gegenstand haben; (12) Folgende Geschäfte des Jugendrichters: (12.1) am im Referat 3 noch offene Ds- und Cs-Sachen einschließlich der Bewährung und Vollstreckung und Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz; (12.2) Neueingänge ab im Turnus 1 :1 nach Ziff. D dieses GVP, getrennt nach Cs und Ds, mit dem Referat 6 (12.3) Wiederaufnahmeverfahren, die Verfahren des Jugendrichters betreffen für (1) sowie (4), soweit Strafsachen betroffen sind, (5),, und (12): Frau Wagner im Übrigen: Frau Wiech
6 6 (4) Referat 4: Richter am Amtsgericht H e n n i n g e r (1) Familiensachen sowie Rechtshilfesachen, soweit sie sich auf das Familiengericht beziehen; (2) Personenstandssachen; (3) Verfahren nach dem Transsexuellengesetz; (4) Verfahren in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie nicht anderen Referaten zugeteilt sind (insbesondere Betreuungsverfahren, Unterbringungsverfahren nach dem BGB und Anordnungen nach dem Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg) sowie Rechtshilfeverfahren aus diesem Bereich (5) Ablehnungsgesuche gegen Referat 2 Ziff (5) bis (11) (6) sämtliche richterlichen Tätigkeiten in Einzelzwangsvollstreckungssachen; (1) bis (3): Frau Wiech (4) bis (6): Frau Wagner, Zweitvertretung Frau Wiech
7 7 (5) Referat 5 derzeit N.N. (1) Verfahren nach der Insolvenzordnung (2) Unterbringungsverfahren nach dem Gesetz für die Unterbringung psychisch Kranker sowie Rechtshilfeverfahren aus diesem; (3) Verfahren nach dem Landwirtschaftsgesetz; (4) Ablehnungsgesuche gegen Referat 1 Ziff. (7), Referat 4 Ziff (1) bis (4) und (6) (1) Herr Henninger, Zweitvertretung Frau Wagner (2) Frau Wiech, Zweitvertretung Frau Wagner (3) Frau Böhler, Zweitvertretung Frau Wagner (4) Frau Böhler
8 8 (6) Referat 6: Direktorin des Amtsgerichts W a g n e r (1) Vorsitz im Schöffengericht und im erweiterten Schöffengericht einschließlich der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz einschließlich der Entscheidungen über Bewährungen und Vollstreckungen; (2) Im Referat 6 zum anhängige Bewährungs- bzw. Vollstreckungsüberwachungen; (3) Wiederaufnahmeverfahren, die Verfahren des Schöffengerichts betreffen; (4) Die allgemeinen Schöffenangelegenheiten, nämlich Wahl der Schöffen, Auslosung der Schöffen und Streichungen von Schöffen im Bereich des Jugendschöffengerichts und des Schöffengerichts; (5) Strafverfahren aus den Referaten 1 und 3, welche von Rechtsmittelgerichten an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen sind; (6) Entscheidungen über Ablehnungsgesuche gegen Referat 1 Ziff.(1) bis (3) und Ref. 3; (7) die Geschäfte des Jugendrichters (Ds- und Cs-Sachen) einschließlich der Bewährung und Vollstreckung und Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz in folgendem Umfang: am im Referat noch offene Verfahren und in der Bewährung oder Vollstreckung befindliche Verfahren; Neueingänge ab im Turnus 1 :1 mit dem Referat 3, nach Ziff. D dieses GVP, getrennt nach Ds und Cs) (8) sämtliche Rechtshilfeverfahren in Strafsachen gegen Heranwachsende und Jugendliche einschließlich von anderen Gerichten abgegebener VRJs-Sachen; (9) sämtliche Geschäfte, die nicht anderen Referaten zugewiesen sind (10) Folgende Geschäfte des Zivilrichters: Die am im Referat 1 anhängigen C-Sachen, soweit diese bis zum eingegangen sind; für (1), bis (4) : Frau Wiech für (7) und (8): Frau Bauer für (10): Frau Wiech
9 9 (7) Referat 8: Direktorin des Amtsgerichts W a g n e r (aus redaktionellen Gründen -forum Star- getrennt von Ref.6) (1) Vorsitz des gemeinsamen Jugendschöffengerichts einschließlich aller nach Urteilen des Jugendschöffengerichts notwendig werdenden richterlichen Entscheidungen einschließlich der Entscheidungen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz mit Ausnahme der dem Referat 1 zugewiesenen Geschäfte. (2) Alle offenen Bewährungs- oder Vollstreckungsüberwachungen, die sich auf Urteile beziehen, - die bis zum im Referat 1 ergingen oder - für die keine Bewährungsüberwachung ab dem dem Referat 1 zugewiesen ist. (3) Wiederaufnahmeverfahren, die Verfahren des Jugendschöffengerichts betreffen; (4) Alle VRJs Zuständigkeiten, soweit im Geschäftsverteilungsplan keine andere Regelung besteht; (1) bis (3) : Frau Wiech (4) Frau Bauer
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