BESCHLUSS. Wegen des Ausscheidens des Richters Oliva und Eintritts des Richters Seidel ist eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig.
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- Lennart Arnold
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1 BESCHLUSS Wegen des Ausscheidens des Richters Oliva und Eintritts des Richters Seidel ist eine Änderung der Geschäftsverteilung nötig. Die richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Korbach werden für die Zeit ab dem 1. August 2018 wie folgt verteilt: I. Es bearbeiten (jeweils inklusive der Rechtshilfesachen): 1. Direktor des Amtsgerichts Kalhöfer-Köchling: 1.1. Geschäfte des Direktors des Amtsgerichts 1.2. Erwachsenenschöffengerichtssachen 1.3. Strafsachen gegen Erwachsene einschließlich der Strafbefehlsanträge mit den Aktenzeichenendziffern 6 und Führung der Bewährungsaufsicht einschließlich der erforderlich werdenden Entscheidungen in Strafsachen, soweit die Zuständigkeit des Strafrichters begründet ist, mit den Aktenzeichenendziffern 6 und Gs-Sachen gegen Erwachsene einschließlich der Haftsachen mit den geraden Aktenzeichenendziffern Strafsachen des Jugendschöffengerichts, wenn ein Urteil dieses Gerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Abteilung desselben Gerichts zurückverwiesen worden ist 1.7. Strafsachen des Jugendrichters gegen Heranwachsende und Jugendliche, wenn ein Urteil dieses Gerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Abteilung desselben Gerichts zurückverwiesen worden ist 1.8. Bereitschaftsdienst in Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene und in Betreuungs- und Unterbringungssachen in ungeraden Kalenderwochen außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
2 Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen, deren Betroffene ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Gemeinden Vöhl und Willingen haben oder bei denen das Bedürfnis der Fürsorge in diesem Ort auftritt oder zuletzt auftrat, sofern diese überhaupt keinen gewöhnlichen Aufenthalt in den übrigen zum Bezirk des Amtsgerichts Korbach gehörenden Orten haben Entscheidungen nach dem HSOG inklusive Freiheitsentziehungssachen Landwirtschaftssachen Standesamtssachen Sonstige Verfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Sämtliche sonst nicht ausdrücklich aufgeführten richterlichen Geschäfte 2. Richter am Amtsgericht Dr. Wolf 2.1. Zivilprozesssachen: die bis zum beim Amtsgericht Korbach und beim Amtsgericht Bad Arolsen anhängig gewordenen Verfahren 2.2. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) mit der Aktenzeichenendziffer 6, soweit sie ab dem anhängig geworden sind oder werden 2.3. Familiensachen Anfangsbuchstaben A bis H und W bis Z 3. Richter am Amtsgericht Ludwig: 3.1. Jugendschöffengerichtssachen 3.2. Strafsachen gegen Heranwachsende und Jugendliche einschließlich Vollstreckungen sowie der Strafbefehlsanträge gegen Heranwachsende 3.3. Gs-Sachen gegen Heranwachsende und Jugendliche inklusive Haftsachen 3.4. OWI-Sachen gegen Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene 3.5. Strafsachen des Schöffengerichts, wenn ein Urteil dieses Gerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Abteilung desselben Gerichts zurückverwiesen worden ist
3 Strafsachen des Einzelrichters gegen Erwachsene, wenn eine Entscheidung dieses Gerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Abteilung desselben Gerichts zurückverwiesen worden ist 3.7. Vorsitzender des Ausschusses zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen; Angelegenheiten, die Schöffen und Jugendschöffen betreffen 3.8. Registersachen 3.9. Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen, deren Betroffene ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Städten Korbach und Waldeck oder den Gemeinden Diemelsee und Twistetal haben oder bei denen das Bedürfnis der Fürsorge dort auftritt oder zuletzt auftrat, sofern diese überhaupt keinen gewöhnlichen Aufenthalt in den übrigen zum Bezirk des Amtsgerichts Korbach gehörenden Orten haben Güterichtersachen Bereitschaftsdienst in Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene und in Betreuungs- und Unterbringungssachen in geraden Kalenderwochen außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 4. Richter am Amtsgericht Koch: 4.1. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) mit den Aktenzeichenendziffern 3, 5 und 7, soweit sie ab dem anhängig geworden sind oder werden 4.2. Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen, deren Betroffene ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Städten Bad Arolsen oder Lichtenfels haben oder bei denen das Bedürfnis der Fürsorge in diesen Orten auftritt oder zuletzt auftrat, sofern diese überhaupt keinen gewöhnlichen Aufenthalt in den übrigen zum Bezirk des Amtsgerichts Korbach gehörenden Orten haben 4.3. Insolvenz-, Konkurs- und Vergleichssachen 4.4. Angelegenheiten des Datenschutzbeauftragten
4 4 5. Richterin Meyerrose 5.1. Strafsache gegen Erwachsene einschließlich der Strafbefehlsanträge mit dem Aktenzeichenendziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 8 und Führung der Bewährungsaufsicht einschließlich der erforderlich werdenden Entscheidungen in Strafsachen, soweit die Zuständigkeit des Strafrichters begründet ist, mit den Aktenzeichenendziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 8 und Gs-Sachen gegen Erwachsene einschließlich der Haftsachen mit den ungeraden Aktenzeichenendziffern 5.4. Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen, deren Betroffene ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den Städten oder Gemeinden Diemelstadt und Volkmarsen haben oder bei denen das Bedürfnis der Fürsorge in diesen Orten auftritt oder zuletzt auftrat, sofern diese überhaupt keinen gewöhnlichen Aufenthalt in den übrigen zum Bezirk des Amtsgerichts Korbach gehörenden Orten haben Zweite Richterin beim erweiterten Schöffengericht 6. Richter Seidel 6.1. Familiensachen Buchstaben I U 6.2. Vormundschaftssachen und andere vormundschaftsgerichtliche Angelegenheiten 7. Richterin Mahret 7.1. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) mit den Endziffern 0, 1, 2, 4, 8 und 9 soweit sie ab dem anhängig geworden sind oder werden 7.2. Nachlasssachen 7.3. Haftanordnungen (ZPO)
5 Genehmigungen nach 758 ZPO 7.5. Erinnerungen aus allen Gebieten der Zwangsvollstreckung, soweit diese nicht schon unter die aufgeführten Zuständigkeiten fallen 7.6. Erzwingungshaftanträge 7.7. Beratungshilfesachen 7.8. Gleichstellungsbeauftragte für den richterlichen Dienst Für die Zuständigkeit in Familiensachen ist in Kindschaftssachen und Abstammungssachen der Anfangsbuchstabe des Familiennamens des betroffenen Kindes, bei mehreren Kindern des jüngsten Kindes, in Adoptionssachen der Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Annehmenden und in allen anderen Verfahren der Anfangsbuchstabe des gemeinsamen oder früheren gemeinsamen Ehenamens der Beteiligen oder der Anfangsbuchstabe des Familiennamens, unter dem bereits ein Verfahren der Beteiligten hier anhängig gewesen ist, hilfsweise der Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Antragsgegners maßgebend. II. Es werden vertreten: 1. Direktor des Amtsgerichts Kalhöfer-Köchling: 1.1. in Geschäften des Direktors durch Richter am Amtsgericht Dr. Wolf, zweiter Vertreter ist insoweit Richter am Amtsgericht Ludwig 1.2. im Übrigen durch Richter am Amtsgericht Ludwig, insoweit ist zweite Vertreterin Richterin Meyerrose 2. Richter am Amtsgericht Dr. Wolf: 2.1. durch Richter Seidel; 2.2. zweiter Vertreter ist Richter am Amtsgericht Ludwig
6 6 3. Richter am Amtsgericht Ludwig: 3.1. durch Direktor des Amtsgerichts Kalhöfer-Köchling 3.2. zweiter Vertreter ist Richter Seidel 4. Richter am Amtsgericht Koch: 4.1. durch Richterin Meyerrose 4.2. zweite Vertreterin ist Richterin Mahret in Zivilsachen und im Übrigen ist zweiter Vertreter Richter am Amtsgericht Ludwig 5. Richter Seidel 5.1. durch Richter am Amtsgericht Dr. Wolf 5.2. zweiter Vertreter ist Direktor des Amtsgerichts Kalhöfer-Köchling 6. Richterin Meyerrose 6.1. In Strafsachen durch Richterin Mahret 6.2. Im Übrigen durch Richter am Amtsgericht Ludwig 6.3. Zweiter Vertreter ist Richter am Amtsgericht Koch 7. Richterin Mahret 7.1. durch Richter am Amtsgericht Koch 7.2. zweiter Vertreter ist Richter am Amtsgericht Dr. Wolf Ist keiner der genannten Vertreter erreichbar, so sind als nächste Vertreter berufen: 1. in den Geschäften des Direktors des Amtsgerichts (Ziffer 1.1) der jeweils dienstälteste erreichbare Richter und 2. im Übrigen der jeweils dienstjüngste im Hause erreichbare Richter und nach Dienstschluss der Bereitschaftsrichter.
7 7 Der Vertreter entscheidet auch über die Ablehnung und Selbstablehnung nach 27, 30 StPO, 45, 48 ZPO, 6 FamFG. Jeder Richter ist in seinem Arbeitsbereich auch zuständig für die Gestattung von Einsicht der Akten durch dritte Personen ( 299 Abs. 2 ZPO, 13 FamFG) einschließlich bereits weggelegter Akten. Dies gilt auch für die Gestattung von Einsicht in das Register für Adoptionssachen und die Erteilung von Auskünften aus diesem Register. Welcher Richter an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen Bereitschaftsdienst hat, ist in der Beschlussanlage festgelegt, insoweit ist die Vertretung mit derjenigen des Geschäftsverteilungsplanes identisch. Korbach, den 13. Juli 2018 /7 Das Präsidium dsämtsgerichts Sjp36'n Präsident des Landgerichts Direktor des Amtsgerichts Dr. Wolf Richte m Amtsge cht Ludwig Richter am Amtsgericht Richter 'ärn,amtigericht
8 An age zum Beschluss vom : Bereitschaftsdienst an vvocnenenaen una reiertagen zults ea 1.Ö. August September Oktober November Dezember Mi 1 Sa 1 Meyerrose Mo 1 40 Do 1 Allerheiligen* Sa 1 Seidel Do 2 So 2 Meyerrose Di 2 Fr 2 So 2 Seidel Fr 3 Mo 3 36 Mi 3 Seidel Sa 3 Koch Mo 3 49 Sa 4 Dr. Wolf Di 4 Do 4 So 4 Koch Di 4 So 5 Dr. Wolf Mi 5 Fr 5 Mo 5 45 Mi 5 Mo 6 32 Do 6 Sa 6 Meyerrose Di 6 Do 6 Nikolaus Di 7 Fr 7 So 7 Meyerrose Mi 7 Fr 7 Mi 8 Sa 8 Kalhöfer-Köchling Mo 8 41 Do 8 Sa 8 Ludwig Do 9 So 9 Kalhöfer-Köchling Di 9 Fr 9 So 9 Ludwig Fr 10 Mo Mi 10 Sa 10 Seidel Mo Sa 11 Ludwig Di 11 Do 11 So 11 Seidel Di 11 So 12 Ludwig Mi 12 Fr 12 Mo Mi 12 Mo Do 13 Sa 13 Kalhöfer-Köchling Di 13 Do 13 Di 14 Fr 14 So 14 Kalhöfer-Köchling Mi 14 Fr 14 Mi 15 Mariä Himmelfahrt* Sa 15 Dr. Wolf Mo Do 15 Sa 15 Koch Do 16 So 16 Dr. Wolf Di 16 Fr 16 So 16 Koch Fr 17 Mo Mi 17 Sa 17 Meyerrose Mo Sa 18 Koch Di 18 Do 18 So 18 Meyerrose Di 18 So 19 Koch Mi 19 Fr 19 Mo Mi 19 Mo Do 20 Sa 20 Dr. Wolf Di 20 Do 20 Di 21 Fr 21 So 21 Dr. Wolf Mi 21 Buß- und Bettag* Fr 21 Mi 22 Sa 22 Ludwig Mo Do 22 Sa 22 Dr. Wolf Do 23 So 23 Ludwig Di 23 Fr 23 So 23 Dr. Wolf Fr 24 Mo Mi 24 Sa 24 Kalhöfer-Köchling Mo 24 Kalhöfer-Köchling Sa 25 Seidel Di 25 Do 25 So 25 Kalhöfer-Köchling Di 25 Kalhöfer-Köchling So 26 Seidel Mi 26 Fr 26 Mo Mi 26 Kalhöfer-Köchling Mo Do 27 Sa 27 Ludwig Di 27 Do 27 Di 28 Fr 28 So 28 Ludwig Mi 28 Fr 28 Mi 29 Sa 29 Koch Mo Do 29 Sa 29 Ludwig Do 30 So 30 Koch Di 30 Fr 30 So 30 Ludwig Fr 31 Mi 31 Reformationstag* Mo 31 Koch 53 Kalhöfer-Köchling Tel. 100 bzw Meyerrose Tel. 700 bzw Koch Tel. 500 bzw Seidel Tel. 200 bzw Ludwig Tel. 600 bzw Dr. Wolf Tel. 800 bzw
9 /18-KB-GVP-V-2017/21471 BESCHLUSS In Ergänzung des Geschäftsverteilungsbeschlusses vom 13. Juli 2018 wird bestimmt, dass Richter Seidel (vgl. Ziffer 1.6. des Beschlusses vom 13. Juli 2018) mit sofortiger Wirksamkeit auch die Familiensachen mit dem Anfangsbuchstaben V bearbeitet. Korbach, den L 2 t9 Das Präsidium es Amtsgerichts Dr. ikoi Vizepräsident des Landgerichts Kalhöfe' r-köchlini Direktor des Amtsgerichts Dr. Wolf Ric er am Amtsgerich Ludwig Richter am Amtsgericht. Richter am Amts ericht
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