Information zur Pressekonferenz. FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr. "Mindestsicherung Neu" für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
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- August Holzmann
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1 Linz, 20. Juni 2016 Information zur Pressekonferenz FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr "Mindestsicherung Neu" für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte Klub der FPÖ-Landtagsabgeordneten, T: 0732/ , M: 0664 / manuel.danner@ooe.gv.at
2 In der letzten Landtagssitzung wurde ein ausgewogenes Gesamtpaket der "Bedarfsorientierten Mindestsicherung Neu" für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte beschlossen. Dieses Paket umfasst eine Unterstützung für Alleinerziehende, Erleichterungen beim Wohnen und einen "Jobbonus" für alle Mindestsicherungsbezieher. Weiters gibt es einen Integrationsbonus, der an eine Integrationserklärung gebunden ist. Zusätzlich sind gesonderte Zuschüsse für den Schulbedarf und zu Fahrkosten sowie ein monatliches Taschengeld vorgesehen. Der Flüchtlingsstrom stellt uns, vor allem in finanz- und sozialpolitischer Hinsicht, vor immer größere Herausforderungen. Um unserer sozialen Verantwortung gerecht zu werden, sind wir jetzt gefordert zu handeln, um unsere Sozialleistungen nachhaltig abzusichern. Nachdem die notwendigen, entsprechenden Regelungen auf nationaler und EU-Ebene nicht zustande kommen, ist es unsere Aufgabe, dort wo der Oö. Landtag selbst gestalten kann, Maßnahmen zu setzen. In der letzten Sitzung ist mit dem ausgewogenen Gesamtpaket der "Mindestsicherung Neu" die Regelungen für befristete Asylund subsidiär Schutzberechtigte auf neue Beine gestellt worden. Mit 1. Juli 2016 wird das neue Gesetz in Kraft treten. "Auf Basis aktueller Prognosen wäre aufgrund der Flüchtlingsbewegungen bis 2019 mit einem dramatischen Kostenanstieg bis zu 200 Mio. Euro zu rechnen, wenn wir jetzt nicht gehandelt hätten. Damit unsere sozialen Systeme nicht kippen, mussten wir rechtzeitig Reformen vorantreiben. Dadurch ist garantiert, dass wir auch in Zukunft Schutzbedürftige entsprechend unterstützen können", betont der freiheitliche Klubobmann Ing. Herwig Mahr. Aufgrund der neuen Regelung gehen Experten von einem kumulierten Kostendämpfungspotenzial von mehr als 70 Millionen Euro bis 2019 aus. "Die Reduktion der Unterstützungsleistungen für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ist auch ein Signal nach außen. Es ist kein Zufall, dass neben Österreich auch Deutschland und Schweden besonderen Zulauf an Flüchtlingen haben", so Mahr. Seite 2
3 Gründe für Neugestaltung der Mindestsicherung für Asylberechtigte Attraktivität Österreichs als Zielland senken und damit den Zustrom von Flüchtlingen begrenzen. Arbeitsanreiz erhöhen: Es braucht einen spürbaren Unterschied von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen. Oö. Sozialsystem vor Überlastung schützen und nachhaltig absichern. Experten bestätigten in vier Unterausschuss-Sitzungen die Notwendigkeit zu handeln Die Ausnahmesituation im Flüchtlingsbereich rechtfertigt und erfordert eine Neugestaltung der Mindestsicherung. Gesetzliche Spielräume müssen ausgenützt werden. Sozialleistungen sind attraktive Faktoren für ungebremsten Zuzug nach Österreich. Die Höhe der Mindestsicherung ist in ihrer jetzigen Form kein Leistungsanreiz für die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Mindestsicherungsausgaben für Asylberechtigte würden ohne Reform bis 2019 auf mehr als 65 Mio. Euro pro Jahr steigen. Das Sozialsystem wäre auf Dauer nicht finanzierbar. Seite 3
4 Das Gesamtpaket der "Mindestsicherung Neu" Die Höhe der Mindestsicherung ist auf 520 Euro netto für erwachsene Einzelpersonen reduziert worden. Darin enthalten ist ein "Integrationsbonus" in Höhe von 155 Euro, der an die Unterzeichnung und Erfüllung einer Integrationserklärung (Beilage 1) gekoppelt ist. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern erhalten künftig in Summe 1.493,- Euro netto monatlich (statt bisher 1.961,40). Summe: ,00 200,00 Summe: ,00 150,00 215,00 310,00 300,00 430,00 Fam. - Beihilfe Kind (Verpflegung) Integrationsbonus Wohnen Verpflegung 1 Erwachsener 2 Erw. + 2 Kinder Noch nicht berücksichtigt z.b.: Taschengeld (40,-/Monat), Schulbeihilfe (200,-/Jahr), Bekleidungsbeihilfe (150,-/Jahr), Fahrtkostenzuschuss (100,-/Jahr), Krankenversicherung, Pflegegeld, Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz, weitere Ermäßigungen. Die neue Regelung gilt ab 1. Juli 2016 für alle jene, die den Status befristet Asylberechtigt (Stichwort Asyl auf Zeit ) oder subsidiär Schutzberechtigt erhalten. Die Bundesländer Salzburg, Burgenland und Niederösterreich haben übrigens bereits bei subsidiär Schutzberechtigten eine Differenzierung bei der Seite 4
5 Mindestsicherung vorgenommen. In diesen drei Bundesländern erhalten jene Personen 365,- Euro. In Oberösterreich wird diese Gruppe mit Asylberechtigten gleichgestellt und erhält somit 520,- Euro monatlich. Zusätzliche Leistungen für Asyl- und Schutzberechtigte in Oberösterreich: Taschengeld pro Erwachsener (40 Euro/Monat) Freizeitaktivitäten in organisierten Quartieren (10 Euro/Monat) Schulbedarf für Schüler und kindergartenpflichtige Kinder (200 Euro/Jahr) Bekleidungshilfe (150 Euro/Jahr) Fahrtkosten für unerlässliche Behördenwege mit öffentlichen Verkehrsmitteln (100 Euro/Jahr) Fahrtkosten für Schulbesuch Weitere Transfer- und Sozialleistungen: Familienbeihilfe (je nach Alter des Kindes 111,80 bis 162,- Euro zusätzlich gegebenenfalls Geschwisterstaffelung und Mehrkindzuschlag) beitragsfreier Kindergarten Krankenversicherung inkl. Mitversicherungsmöglichkeit für Angehörige und freier Arztwahl Rezeptgebührenbefreiung Pflegegeld Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz Zugang zu Sozialmärkten Ermäßigungen von Gemeinden und Städten (wie bspw. Aktivpass in Linz). Seite 5
6 3-Punkte-Paket für Alleinerziehende, Wohnen und (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt: Kinderbonus für Alleinerziehende: Pro Kind gibt es zusätzlich eine degressive Kinderstaffel das heißt: 100 Euro für das erste Kind, 75 Euro für das zweite, 50 Euro für das dritte und 25 Euro für jedes weitere. Verlängerte Wohnmöglichkeit im Grundversorgungsquartier: Wer eine positive Entscheidung im Asylverfahren bekommt, kann bis zu zwölf Monate (statt bisher vier) in der Grundversorgung inkl. dem Bezug von Verpflegungs- bzw. Taschengeld bleiben. Jobbonus, um den Anreiz einen Arbeitsplatz anzunehmen, zu erhöhen: Bei Aufnahme einer Tätigkeit bezahlt das Land OÖ befristet auf zwölf Monate einen Aufschlag von 1/3 des Einkommens, höchstens aber 140 Prozent der Mindestsicherung. (Beilage 2) Seite 6
7 Integrationserklärung: Integrations- und Arbeitswilligkeit als Schlüssel zur Aufstockung der Mindestsicherung Klare Regeln zur Integration und des Zusammenlebens werden in einer Integrationserklärung festgeschrieben, die von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten gegenüber der Behörde abzugeben ist. Für den Bezug des Integrationsbonus müssen weiters folgende Punkte erfüllt werden: erfolgreiche Teilnahme an Werte- und Orientierungskursen; Erwerb von Deutschkenntnissen und deren Nachweis durch internationale Sprachlevels; Bereitschaft und aktives Bemühen, ehestmöglich die notwendigen Qualifikationen zu erwerben und in ein Beschäftigungsverhältnis einzutreten. "Mit dem Integrationsbonus haben wir für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte Anreize geschaffen, die deutsche Sprache zu lernen, selber Geld zu verdienen und sich aktiv in unsere Gesellschaft einzubinden. Damit kann Integration nachhaltig gelebt werden und gelingen", sagt Mahr. Bei Integrationsunwilligkeit oder Verweigerung einzelner Maßnahmen ist der Integrationsbonus von der Behörde von Amts wegen stufenweise zu kürzen beziehungsweise zu streichen. Dadurch wird ein klarer Anreiz zur Integration gesetzt. Seite 7
8 2.000,00 Summe: 1.961,40 Summe: 1.931,70 253, ,00 Summe: 1.493,00 Summe: 1.410,00 Summe: 1.243,90 253,00 119,60 465, ,00 Summe: 914,00 Summe: 989,60 100,00 119, ,40 310, ,70 Kinderbonus Fam.-Beihilfe Integrationsbonus BMS (Verpflegung, Miete) 155,00 500,00 914,00 Summe: 520,00 155, ,30 930,00 945,00 615,00 365,00 0,00 Alt Neu Alt Neu Alt Neu Alt Neu 1 Erwachsener 1 Erw. + 1 Kind 2 Erw. + 2 Kinder 3 Erwachsene Klub der FPÖ-Landtagsabgeordneten, T: 0732/ , M: 0664 / manuel.danner@ooe.gv.at Noch nicht berücksichtigt z.b.: Taschengeld (40,-/Monat), Schulbeihilfe (200,-/Jahr), Bekleidungsbeihilfe (150,-/Jahr), Fahrtkostenzuschuss (100,-/Jahr), Krankenversicherung, Pflegegeld, Leistungen gemäß Chancengleichheitsgesetz, weitere Ermäßigungen.
9 Integrationserklärung I. Präambel Die Republik Österreich bekennt sich umfassend zur Einhaltung der Menschenrechte und gewährt Ihnen als Konventionsflüchtling oder subsidiär Schutzberechtigten ein Aufenthaltsrecht. Ihnen wird mit Respekt begegnet. Im Gegenzug erwartet die Republik Österreich Ihren Respekt gegenüber unserer Gesellschaft und der geltenden Rechtsordnung im Sinne der christlich abendländischen Wertegesellschaft. Die Republik Österreich und das Land Oberösterreich erbringen einen großen Einsatz für die Integration von Flüchtlingen. Das Land Oberösterreich erwartet daher von Ihnen die aktive Mitarbeit im Rahmen der Integration sowie die Achtung und Befolgung der Grundregeln unserer Gesellschaft. Maßnahmen, die der Integration entgegenstehen, sind zu unterlassen. Das Land Oberösterreich möchte Sie hiermit über die Grundregeln des Zusammenlebens und die angebotenen Integrationsmaßnahmen informieren. Diese Integrationsmaßnahmen sind die Voraussetzung, um soziale Sicherheit und ein positives Zusammenleben zu gewährleisten. II. Wichtige Grundwerte und regeln des Zusammenlebens Österreich ist eine demokratische Republik. Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Religionsbekenntnisses sind ausgeschlossen. Österreich ist ein Rechtsstaat. Staatliches Handeln basiert auf Grundlage der österreichischen Verfassung sowie der Bundes- und Landesgesetze. Die Gesetzgebung obliegt dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen, die von demokratisch gewählten Vertretern besetzt sind. Aus den Gesetzen ergeben sich darüber hinaus Regeln für das menschliche Zusammenleben in Form von Verordnungen oder behördlichen Anordnungen. Jegliche körperliche und psychische Gewalt gegenüber allen Menschen, insbesondere auch gegenüber Kindern und Frauen, ist verboten. Das gilt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. In Österreich kann jeder Mensch sein Leben hinsichtlich seines Glaubens, seiner Tradition, seiner Interessen, seiner Sexualität und seiner politischen Gesinnung selbst gestalten. Er darf dabei aber nicht gegen die geltenden Gesetze und die Integrität anderer Menschen verstoßen.
10 Frauen und Männer haben in Österreich die gleichen Rechte. Das Zusammenleben von Frauen und Männern ist geprägt von Respekt und Wertschätzung. In Oberösterreich besteht eine allgemeine Kindergarten- und Schulpflicht für Mädchen und Buben. Detaillierte und weiterführende Informationen zu diesen Grundregeln erhalten Sie in den verpflichtenden Werte- und Orientierungskursen, die vom Österreichischen Integrationsfonds in Kooperation mit dem Land Oberösterreich durchgeführt werden. Das Land Oberösterreich erwartet von Ihnen: Die Achtung der Grundwerte und Regeln des Zusammenlebens sowie die erfolgreiche Teilnahme an Werte- und Orientierungskursen. III. Erlernen der deutschen Sprache Das Beherrschen der deutschen Sprache ist unumgänglich und eine notwendige Grundlage, um eine Ausbildung absolvieren zu können und im Erwerbsleben erfolgreich zu sein. Für die Verständigung in unserem Land ist die deutsche Sprache eine Grundvoraussetzung. Sie bildet die Basis für das gesellschaftliche Leben und das soziale Miteinander in Österreich. Das Land Oberösterreich erwartet von Ihnen: Den Erwerb von Deutschkenntnissen und deren Nachweis entsprechend internationaler Sprachlevels. IV. Arbeit und Sozialsystem Unser Ziel ist es, möglichst für alle Menschen Arbeit zu schaffen und Sie in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Hohe Beschäftigung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren der menschlichen Gemeinschaft. Finanzielle bzw. wirtschaftliche Unabhängigkeit jedes Einzelnen ist ein wichtiges Ziel der Integration. Das Land Oberösterreich erwartet von Ihnen: Die Bereitschaft und ein aktives Bemühen, ehestmöglich in ein Beschäftigungsverhältnis einzutreten oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ebenso wird erwartet, Qualifikationen zu erwerben, die zur Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt beitragen.
11 Hiermit nehme ich den Inhalt der Integrationserklärung einschließlich der Informationen über die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens und die Integration in Oberösterreich zur Kenntnis und erkläre mich damit einverstanden. Die Einhaltung dieser Integrationserklärung ist Voraussetzung für den Bezug des Integrationsbonus im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Die Verweigerung einzelner Maßnahmen der Integrationserklärung führt zu einer stufenweisen Kürzung des Integrationsbonus. Ort, Datum Unterschrift
12 Beispiele Beschäftigungs-Einstiegsbonus: 1. Alleinstehender Vollbezieher: BMS-Bezug: 914,00 Euro, Obergrenze BB 1.279,60 Euro (140%) Netto-Einkommen: 650,00 Euro Höchstmöglicher BB (1/3): 216,67 Euro BMS-Aufzahlung (Aufstocker): 264,00 Euro Gesamteinkommen (inkl. BB): ,67= 1.130,67 Euro Monatliche Ersparnis Land: 433,33 Euro Netto-Einkommen: 900,00 Euro Höchstmöglicher BB (1/3): 300,00 Euro BMS-Aufzahlung (Aufstocker): 14,00 Euro Gesamteinkommen (inkl. BB): = 1.214,00 Euro Monatliche Ersparnis Land 600,00 Euro Netto-Einkommen: 1.200,00 Euro Höchstmöglicher BB (1/3): 400,00 Euro tatsächlich ausgezahlter BB: 79,60 Euro BMS-Aufzahlung: 0,00 Euro Gesamteinkommen (inkl. BB): ,60 = 1.279,60 Euro Monatliche Ersparnis Land: 834,40 Euro 2. In gemeinsamen HH lebende Person: BMS-Bezug: 643,90 Euro, Obergrenze BB 901,46 Euro (140%) Netto-Einkommen: 650,00 Euro Höchstmöglicher BB (1/3): 216,67 Euro BMS-Aufzahlung (Aufstocker): 0,00 Euro Gesamteinkommen (inkl. BB): ,67 = 866,67 Euro Monatliche Ersparnis Land: 427,23 Euro 3. Alleinstehender AB oder Subs: BMS-Bezug: 520,00 Euro, Obergrenze BB 728,00 Euro (140%) Netto-Einkommen: 300,00 Euro Höchstmöglicher BB (1/3): 100,00 Euro BMS-Aufzahlung (Aufstocker): 220,00 Euro Gesamteinkommen (inkl. BB): = 620,00 Euro Monatliche Ersparnis Land: 200,00 Euro Netto-Einkommen: 650,00 Euro Höchstmöglicher BB (1/3): 216,67 Euro tatsächlich ausgezahlter BB: 78,00 Euro BMS-Aufzahlung (Aufstocker): 0,00 Euro Gesamteinkommen (inkl. BB): = 728,00 Euro Monatliche Ersparnis Land: 442,00 Euro
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