Grundversorgung von Asylwerbern. und anderen nicht abschiebbaren Fremden. in Niederösterreich
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- Robert Linden
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2 Grundversorgung von Asylwerbern und anderen nicht abschiebbaren Fremden in Niederösterreich
3 Politische Zuständigkeit Flüchtlingswesen: LR Ing. Maurice Androsch 3
4 Verwaltungszuständigkeit Amt der NÖ Landesregierung 1. Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen AL Mag. Peter Anerinhof 2. Abteilung Kinder- und Jugendhilfe (umf) AL Mag. Reinfried Gänger 4
5 Prognosen für 2015 Was kann aufgrund der derzeitigen Situation erwartet werden? 5
6 Asylanträge bis 2014 Jährliche Asylanträge in Österreich seit Datenreihen
7 Asylanträge 1998: ca : ca : ca : ca : ca bis dato: ca Prognose für 2015:
8 Top 6 der Asylwerber Syrien Afghanistan Irak Pakistan Somalia 8
9 Grundversorgungszahlen - bundesweit 2012: : ca derzeit: Prognose 2015:
10 Grundversorgungszahlen - NÖ Juni 2013: (ohne Traiskirchen) November 2014: (ohne Traiskirchen) Juni 2015: (ohne Traiskirchen) Erforderliche Plätze bis Ende des Jahres weitere Plätze 10
11 Org. Unterkünfte neue org. Unterkünfte ca. 400 Plätze 27 sind u-10 5 sind u-15 Keine Unterkunft über 30 11
12 Grundversorgte - Bezirke ca. zwischen AW Nur ein Bezirk über 1% (LF) Großteil liegt unter 0,3% 12
13 Familienstrukturen % Einzelpersonen (Rest Familien) eher jüngere Flüchtlinge kaum christliche Familien 13
14 Rechtsgrundlagen RL 2013/33/EU NÖ Grundversorgungsgesetz Grundversorgungsvereinbarung Art. 15a Genfer Flüchtlingskonvention 14
15 Grundversorgungsvereinbarung Bund - Länder Abschluss: 2004 Inhalt: Zielgruppe Aufgabenteilung Leistungen Quoten Abrechnung Kostenteilung 15
16 Zielgruppe der Grundversorgungsvereinbarung Asylwerber (Asylantragstellung rk. Entscheidung) Asylberechtigte (die ersten 4 Monate) Subsidiär Schutzberechtigte Nicht abschiebbare Fremde (ohne Aufenthaltsrecht) 16
17 Wie kommen AW in die NÖ Grundversorgung? Asylantragstellung Verbringung in Erstaufnahmestelle Klärung der Zuständigkeit von Österreich Landesquartiere 17
18 Versorgungsformen Organisierte Unterbringung Individuelle Unterbringung Betreiber führt für das Land NÖ ein Quartier Vollversorgung/Selbstversorgung Mobile Betreuung Fremder mietet Wohnung selbst Monatl. Zahlung von BVB Keine mobile Betreuung 18
19 Organisierte Unterbringung Vollversorgung Selbstversorgung AW erhält volle Versorgung Frühstück, Mittag- und Abendessen Quartierbetreiber erhält max. 19/Tag/Pers) Flüchtlinge kochen selbst 5,50 pro Tag (kein Taschengeld) Quartierbetreiber erhält max. 13,50/Tag/Person AW erhält 40,- Taschengeld monatlich 19
20 Wie viele org. Unterkünfte in NÖ Anzahl: ca. 140 Größe: Personen Größte Dichte: Lilienfeld/Neunkirchen 20
21 Leistungen der Quartierbetreiber Essen (od. 5,50) Zimmer (9,15,+5) Bettwäsche Sanitäres Warmwasser Heizung, Reinigung Kühlmöglichkeiten Windeln Hygieneartikel Diätkost TV Betreuung Sicherheit Meldepflichten Anmeldungen Ladungen Transport KH/Arzt Hausordnung Infoblätter/Arzt Zusatzleistungen 21
22 Individuelle Unterbringung Einzelperson Familie Miete: 120,- (mtl) Miete: 240,- (mtl) Verpflegung: 200,- (mtl) Bekleidung: 150,- (jährlich) Schulbedarf: 200 (jährlich) Verpflegung/E: 200,- (mtl) Verpflegung/M: 90,- (mtl) Bekleidung: 150,- (jährlich) Schulbedarf: 200 (jährlich 22
23 Verhältnis der Unterbringungsformen 75% organisierte Unterbringung 25% private Unterbringung 23
24 Leistungen der Grundversorgung Unterbringung Verpflegung Taschengeld Krankenversicherung Information, Beratung, Betreuung Transportkosten Schülerfreifahrt Bekleidung ( 150.-/J) Schulbedarf ( 250.-/J) Freizeitgestaltung ( 10,-/Monat) 24
25 Krankenversicherung Jeder AW ist krankenversichert Voller Zugang zur Gesundheitsversorgung E-Card-Ersatzbeleg (keine E-Card) 25
26 Beschäftigung von Asylwerbern Kein freier Zugang zum Arbeitsmarkt BB nach 3 Monaten theoretisch möglich nur gewisse Branchen (z.b. Erntehelfer) Ersatzkräfteverfahren Kaum Ausstellung von BB 26
27 Remunerantentätigkeiten (Gemeinnützige Arbeit) Bei Asylwerber zulässig Zulässig für Quartierbetreiber, Gemeinde, Land oder Bund (Schneeräumung, Straßenreinigung usw.) Anerkennungsbeitrag: 3,5 5,- pro Stunde Ab 120,- pro Monat Anrechnung auf Grundversorgung AW sind kranken- aber nicht unfallversichert 27
28 Integration von Asylwerbern kein gesicherter Verbleib in Österreich daher keine klassischen Integrationsmaßnahmen Jedoch organisierte Tagesstrukturierung 28
29 Tagesstrukturierung Förderung von Selbstversorgerquartieren (Kochen, Reinigung, sonstige Tätigkeiten) Remunerantentätigkeiten Deutschkurse Freizeitgestaltung ( 10.-/Monat) Zusatzleistungen der Quartierbetreiber (organisierter Sport usw) 29
30 Betreuung durch Quartierbetreiber Einfache Betreuung und Beratung in Alltagsfragen (Anfragen und Beschwerden) Einweisung in die örtliche Umgebung Zustellung von Ladungen Ständige Ansprechperson Hausordnung in Muttersprache Transport zu KH und Arzt bei dringenden Anlässen 30
31 Mobile Betreuung durch Caritas und Diakonie Caritas: Wein- und Industrieviertel Diakonie: Wald- und Mostviertel Betreuungsschlüssel von 1:140 31
32 Betreuungsleistungen der Caritas und Diakonie Perspektivenabklärung(Beratung, Aufenthalt, Ticketbeschaffungen, Hilfe bei Ladungen) Unterstützung am Arbeits- u. Wohnungsmarkt Hilfe in Schule und Kindergarten Auszahlung Schulbedarf-/Bekleidungshilfe Zusammenarbeit mit relevanten Behörden Bereitstellung von Dolmetschleistungen Unterstützung bei der Integration 32
33 Teilung der Grundversorgungskosten Bund und Länder teilen sich die Kosten Bund 60%, die Länder 40% 100 % Bund bei Verfahren über 1 Jahr 33
34 Grundversorgungskosten Gemeinden? Die Gemeinden sind in Niederösterreich nicht an den Grundversorgungskosten beteiligt in anderen Bundesländern schon 34
35 Kostenbeteiligung der Gemeinden bei BMS? Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf BMS Anders als bei Österreichern leistet die Gemeinde aber keine direkte Abgabe an die BVB 35
36 Schule Schulpflicht für Asylwerberkinder Sprachförderkurse Entscheidung trifft Landesschulrat auf Antrag der Schule 36
37 Kindergarten Verpflichtendes Kindergartenjahr Interkulturelle MitarbeiterInnen (vom Land NÖ bezahlt) Marianne Erasimus; Abteilung Kindergärten (02742/9005/15574). 37
38 Dolmetscher über Caritas und Diakonie z.b. für Schule bei Ärzten/KH oder sonstigen Fällen Onlineratgeber (19 Sprachen - Homepage) Infobroschüre (18 Sprachen - Homepage) Hausordnung in mehreren Sprachen 38
39 Deutschkurse Mangels gesicherten Aufenthalts für AW keine hochschwelligen Deutschkurse Deutschkurse über den Bereich Freizeitgestaltung Deutschkurse aus Sonderbudget des Landes Quartierbetreiber bei Zusatzleistungen 39
40 Qualitätssicherung in Quartieren Behördliche Kontrollen Meldepflichten der Caritas und Diakonie Quartiersbeirat (tagt vierteljährlich) Pflichten des Quartierbetreibers 40
41 Zuteilungen und Verlegungen Erfolgt über die NÖ Flüchtlingsstelle Verlegungen aus disziplinären Gründen Über Ersuchen der Caritas und Diakonie 41
42 Verbleibedauer Bei Syrern schnelle Entscheidungen (-6 M) Asylverfahren beschleunigt (max. 9 Monate) Bei Beschwerdeverfahren auch länger 42
43 Unterstützung durch Bevölkerung Gerne, wenn in strukturierter Form Vorrangig würden neue Quartiere benötigt In Absprache mit Quartierbetreiber, Caritas oder Diakonie 43
44 Schnittstellen (BMS GV) Asylwerber Asylberechtigte Kein Anspruch auf BMS Anspruch auf BMS Nur Anspruch GV GV die ersten 4 Monate 44
45 Schnittstellen - Integration Asylwerber Keine Integrationsmaßnahmen Asylberechtigte Subsidiär Schutzberechtigte Anspruch auf Integrationsmaßnahm. Projektbezogene Tagesstrukturierung Remuneranten, Deutschkurse, sonstige Freizeitprojekte Abt. IVW2, Integrationsservice (LAK) Caritas, Diakonie oder andere Projektträger Berufs- und Sprachqualifikationen, Wohnberatung usw. 45
46 Nicht zuständig für! Asylverfahren Fremdenpolizeiliche Verfahren Abschiebungen Rückführungen Dublin-Verfahren Schulunterricht 46
Asylanträge bis 2014
1 Asylanträge bis 2014 Jährliche Asylanträge in Österreich seit 1960 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 39.354 15.000 10.000 5.000 5.178 3.066 9.259 22.789 5.920 6.9916.719 13.805 20.129 18.284
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