I N F O R M A T I O N
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- Ella Charlotte Böhme
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Sozial-Landesrätin Mag. a Gertraud Jahn am 3. Juni 2014 zum Thema "10 Jahre Grundversorgung für Flüchtlinge in Oberösterreich Rückblick und aktuelle Herausforderungen Weitere Gesprächsteilnehmer: Mag. a Marion Huber, Leitung Abteilung Flüchtlingshilfe, Caritas für Menschen in Not Christian Schörkhuber, Geschäftsführer der Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung Oberösterreich
2 Einleitung Wer aufgrund politischer Verfolgung oder anderer Asylgründe Schutz braucht, bekommt diesen Schutz bei uns. Oberösterreich hat seit 10 Jahren eine akkordierte Vorgehensweise mit dem Bund, was die Aufnahme von Flüchtlingen betrifft und seinen Anteil beigetragen, großteils sogar übererfüllt. Durch schwankende Flüchtlingsströme mussten Quartiere abgebaut werden, wo die entsprechende Qualität gefehlt hat. Durch den starken Anstieg von Asylsuchenden seit Mitte 2011 konnte die vereinbarte Mindestquote nicht mehr erfüllt werden. Das heißt, momentan werden dringend Quartiere gebraucht. Der Anfang der Grundversorgung in Oberösterreich Die Versorgung und Integration von Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen hat in Oberösterreich eine schon jahrzehntelange Tradition. Bereits unmittelbar nach Ende des 2. Weltkrieges wurden in Oberösterreich zahlreiche Kriegsflüchtlinge und Heimatvertriebene aufgenommen und zum Teil bis Ende der 1960er Jahre in Lagern versorgt. Die meisten dieser Menschen haben in Oberösterreich eine neue Heimat gefunden. Ein hoher Anteil der in den folgenden Jahren auftretenden Fluchtbewegungen (Tschechoslowakei, Vietnam, Polen) wurde vom Bundesministerium für Inneres über die Bundesbetreuungseinrichtungen Bad Kreuzen und Thalham (St. Georgen im Attergau) und von diesen angemieteten Gasthöfen in Oberösterreich organisiert. Bereits in den 1980er Jahren gab es auch Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Kostentragung für die Versorgung von Flüchtlingen. Schon damals wurde eine entsprechende Art.15a B-VG-Vereinbarung angedacht. Mit Beginn der Krise aufgrund des Zerfalls von Jugoslawien wurde erstmals eine Vereinbarung zwischen dem Bund und allen Ländern über die gemeinsame Versorgung und deren Finanzierung getroffen. Die sich daraus entwickelte gute Zusammenarbeit wurde zum Vorbild für die gemeinsame Versorgung von Asylwerber/innen und sonstigen hilfsbedürftigen Fremden genommen, welche in Form einer Art.15a B-VG-Vereinbarung ab 1. Mai 2004 umgesetzt wurde. Vor Inkrafttreten der Vereinbarung wurden österreichweit rund Personen (durch den Bund ca , davon in OÖ und durch die Länder ca , davon 410 in OÖ) versorgt.
3 Durch die Grundversorgungsstelle Oberösterreich wurden alle in der Bundesbetreuungsstelle Thalham befindlichen Personen in neue Quartiere übernommen, um Thalham in seiner neuen Funktion als Erstaufnahmestelle zu unterstützen. Die Grundversorgungsvereinbarung Mit trat die zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 15a B-VG geschlossene Vereinbarung über die Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder in Kraft. Das Land Oberösterreich war von Beginn an bemüht, seinen Anteil zur Aufnahme und Versorgung der entsprechenden Anzahl von Fremden zu leisten. Rechtliche Grundlagen die Grundversorgungsvereinbarung, LGBl. Nr. 93/2004 das Oö. Grundversorgungsgesetz, LGBl. 12/2006, sowie die "Aufnahmerichtlinie" der EU, RL 2003/9/EG Die Zielgruppe sind Asylwerber/innen, über deren Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde Fremde, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind Subsidiär Schutzberechtigte Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung soweit und solange sie hilfsbedürftig sind. Art und Umfang der Grundversorgung Die Grundversorgung umfasst insbesondere eine Krankenversicherung durch Anmeldung bei der Oö. Gebietskrankenkasse (inklusive Rezeptgebührenbefreiung), sowie eine Versorgung, die in zwei verschiedenen Varianten zur Verfügung steht: Variante 1: Organisiertes Wohnen Quartiere mit Vollversorgung (die Unterbringung und Verpflegung wird zur Gänze vom Quartiergeber geleistet und mit der GVS verrechnet, zusätzlich werden monatlich 40.- Euro Taschengeld pro Person ausbezahlt) oder Selbstversorgungsquartiere (die Unterbringung wird vom Quartiergeber geleistet, an Verpflegungsgeld werden 5,50 Euro täglich für Erwachsene und rund 4,-- Euro täglich für Kinder ausbezahlt)
4 Variante 2: Privates Wohnen Für diese Variante werden monatliche Mietzuschüsse von Euro für Familien bzw Euro für Einzelpersonen gewährt. Für die Verpflegung werden Euro für Erwachsene und 90.- Euro für Kinder monatlich ausbezahlt. weitere Leistungen Zusätzlich gibt es bei Bedarf pro Person eine Bekleidungshilfe (jährlich max Euro) sowie bei schulpflichtigen Kindern eine Schulbeihilfe (pro Schuljahr max Euro). Darüber hinaus umfasst die Grundversorgung besondere Maßnahmen für unbegleitete Minderjährige und Pflegebedürftige, Rückkehrhilfe und -beratung, Übernahme von Transportkosten und Begräbniskosten, Information- Beratung und soziale Betreuung durch geeignetes Personal. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Art oder Form der Grundversorgung. Die Entwicklung der Verteilung auf die Versorgungsarten
5 Organisierte Quartiere haben den Vorteil, dass die Asylwerber/innen verstärkt durch Angebote der Träger in diesem Bereich (Volkshilfe und Caritas) unterstützt und begleitet werden. So werden beispielsweise Deutschkurse oder Lernunterstützung für Kinder und Jugendliche in den Quartieren angeboten. Bei positiven Asylentscheidungen erhalten die Personen verstärkt Integrationsangebote und Unterstützung etwa bei der Arbeits- und Wohnungssuche. Ziel ist es die Asylwerber/innen sobald wie möglich zu integrieren um den Start, bei positiven Entscheidungen, so gut wie möglich zu gestalten. Bei negativen Entscheidungen erfolgt eine Rückkehrberatung um die Asylwerber/innen bestmöglich auf die Rückkehr vorzubereiten. Die Quotenerfüllung Im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung wurde eine Übereinkunft getroffen, dass jedes Bundesland abhängig von der jeweiligen Bevölkerungsanzahl einen gewissen Anteil an zu versorgenden Asylwerber/innen übernehmen soll. Im Fall von Oberösterreich bedeutet dies, dass 16,83 Prozent der zugelassenen Asylwerber/innen zu versorgen sind. Mit bezogen Personen in Österreich Leistungen der Grundversorgung, davon müsste Oberösterreich 16,83 Prozent versorgen. Da sich in der historischen Betrachtung allerdings gezeigt hat, dass vor allem in Wien mehr Flüchtlinge versorgt werden als es gemäß der Grundversorgungsvereinbarung notwendig wäre - und somit die anderen Bundesländer ihren Anteil nicht erfüllen können - haben sich
6 im Jahr 2012 alle Bundesländer darauf geeinigt, dass von diesem - anteilig an der Bevölkerung berechneten Aufteilungsschlüssel jedes Bundesland zumindest 88 Prozent erfüllen muss. Die aktuelle Situation Das Land Oberösterreich kümmert sich seit 2004 um die Aufnahme und Versorgung der entsprechenden Anzahl hilfs- und schutzbedürftiger Flüchtlinge und hat bis zum Jahr 2010 die vereinbarte Quote stets erfüllt. Zu manchen Zeiten auch mehr als 100 Prozent. Danach kam es zu einem starken Rückgang von Asylwerber/innen in Österreich. In dieser Zeit wurden Quartiere, die nicht mehr den geforderten Standards entsprachen, aufgelassen. Nach längerfristigem Abbau von Grundversorgungsfällen und einem starkem Rückgang der Asylanträge im Jahr 2010 kam es ab Juli 2011 wieder zu einem starkem Anstieg der Asylanträge. Im Jahr 2012 wurden 593 zusätzliche Plätze geschaffen, und von Jänner bis Ende April Leider gestaltet sich die Quartiersuche zunehmend schwierig, weil die Immobilienpreise bzw. die Mieten stark gestiegen sind, während die zur Verfügung stehenden Tagsätze annähernd gleichbleibend sind. Es sind daher gemeinsame Kraftanstrengungen erforderlich, um die mit dem Bund vereinbarte Mindestaufnahmequote zu erreichen. Mit 2. Juni 2014 liegt die Quotenerfüllung in Oberösterreich bei 84,02 Prozent. Das heißt, es fehlen 158 Versorgungsplätze, um die mit dem Bund vereinbarte Mindestaufnahmequote von 88 Prozent zu erfüllen. "Wir suchen mit Hochdruck Quartierplätze und arbeiten eng mit humanitären, kirchlichen und privaten Einrichtungen zusammen", betont Landesrätin Gertraud Jahn. Aufgrund der Installierung des neuen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, der Übertragung der Aufgaben des Asylgerichtshofes an das Bundesverwaltungsgericht sowie der Inbetriebnahme eines neuen elektronischen Informationssystems sind auch Bearbeitungsrückstände angefallen. Dies führt dazu, dass in den letzten Monaten weniger Verfahren abgeschlossen werden konnten, es dadurch zu weniger Entlassungen aus der Grundversorgung gekommen ist und daher auch die Zahl der in Grundversorgung stehenden Personen zusammen mit den Neuaufnahmen stark angestiegen ist. Die internationale Lage hat zu einer Verschärfung der Situation beigetragen. Im September des letzten Jahres hat der Bund bekannt gegeben, dass Österreich im Rahmen einer humanitären Aktion 500 Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen wird. Letzte Woche hat das Innenministerium eine Übernahme von zusätzlich 1000 Personen aus Syrien bekannt gegeben. Die Aufnahme
7 dieser 1000 Syrer/innen wird voraussichtlich im Sommer 2014 beginnen. Insgesamt hat sich die Zahl der Syrer/innen, die nach Österreich geflüchtet sind und sich nun in der Grundversorgung befinden, im Vergleich zum Jänner des Vorjahres nahezu verdreifacht. Zur Zeit werden in Oberösterreich Flüchtlinge versorgt, davon befinden sich 371 Personen in der Bundesbetreuungseinrichtungen St. Georgen im Attergau. Rund 91 Prozent der Flüchtlinge wohnen in einem der 76 organisierten Quartiere. Übersicht Überstellungen, Asylanträge seit 2005 (bundesweit) Überstellungen Gesamt Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Gesamt Ø monatlich Asylanträge Überstellungen in % von Asylanträgen 35,98 37,69 37,61 38,77 31,36 35,67 43,85 49,34 43,24 39,45
8 10 Jahre Grundversorgung Oberösterreich in Zahlen Überstellungen aus den Erstaufnahmestellen (bis Ende April 2014) Personen in Grundversorgung Durchschnittliche Quotenerfüllung von 96,94% Ausgaben von jährlich durchschnittlich 25,2 Millionen Euro Mehr als 120 organisierte Quartiere, davon noch 76 aktuell Mehr als 140 Beschäftigte bei von der Grundversorgung beauftragten Organisationen und Betrieben Christian Schörkhuber Der erfolgreiche oberösterreichische Weg Innerhalb kurzer Zeit ist es in Oberösterreich nach Einführung der Grundversorgung gelungen, neue und menschenwürdige Unterkünfte für Flüchtlinge zu organisieren. Die positive Zusammenarbeit zwischen Land OÖ und den NGOs wurde damals von der Presse als der oberösterreichische Weg in der Flüchtlingsbetreuung bezeichnet. Situation vor Einführung der Grundversorgung Es gab keinerlei Rechtsanspruch auf medizinische Versorgung und Unterbringung. Jede Woche wurden den NGOs lange Listen mit Entlassungen aus der damaligen Bundesbetreuung übermittelt. Als Volkshilfe haben wir Unterbringungsmöglichkeiten bei Privatpersonen gesucht und zwei Obdachlosenquartiere für Asylwerber/innen selbst geführt. Zudem haben wir einen ehrenamtlichen Ärztepool organisiert, um die notwendige medizinische Versorgung der Flüchtlinge sicher zu stellen. Gleichzeitig wurden von den österreichischen Flüchtlingsorganisationen Klagen gegen die Republik eingebracht mit dem Ziel, einen Rechtsanspruch auf Grundversorgung zu erreichen. Mit Juni 2004 wurde dieser Rechtsanspruch verwirklicht.
9 Angebote der Volkshilfe in Oberösterreich Zehn Jahre nach Einführung Grundversorgung haben wir als Volkshilfe in Oberösterreich 33 Quartiere für Flüchtlinge mit über 1000 Plätzen, davon drei Projekte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Massenquartiere im Rahmen der damaligen Bundesbetreuung (zum Beispiel Lunzerstraße in Linz mit mehr als 1000 Plätzen) wurden geschlossen und kleinere, menschenwürdige Quartiere eröffnet. Zusätzliche soziale Angebote, wie z.b. Therapie für traumatisierte Flüchtlinge (insbesondere Folteropfer) sind wenn auch im bescheidenen Rahmen vorhanden. Im Gegensatz zu den früheren Quartieren des Bundes, die nicht betreten werden durften, sind die Quartiere der Volkshilfe frei zugänglich. Viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen ergänzen so das hauptamtliche Betreuungsangebot. Reform der Grundversorgung notwendig Die aktuelle Grundversorgungsvereinbarung hemmt die Erfüllung der Quote in Oberösterreich. Seit Einführung 2004 wurde erst ein einziges Mal am 01. März der Tagsatz für die Unterbringung und Verpflegung um zwölf Prozent angehoben. Im selben Zeitraum stiegen hingegen die Erhöhungen für Heizkosten oder Personal um mehr als das doppelte an. Die Anmietung von neuen Unterkünften ist kaum mehr leistbar. Darüber hinaus wären mehr Mittel für ein höheres Betreuungsverhältnis wünschenswert. Statement Mag.a Marion Huber, Leiterin Caritas-Flüchtlingshilfe Die Caritas-Flüchtlingshilfe führt im Auftrag des Landes OÖ 15 eigene Häuser für Asylwerber/innen und 4 Beratungsstellen, betreut 12 private Quartiere mobil und ist in 4 Projekten tätig. Projekte: Rückkehrhilfe : Unterstützung von Menschen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten. In den vergangenen 10 Jahren sind Menschen mit Unterstützung der Caritas-Rückkehrhilfe in OÖ freiwillig zurück gereist. (Finanzierung: Europäischer Rückkehrfonds und Innenministerium) Milekiko ( Miteinander lernen Kinder Konzentration ): Spielgruppen-Projekt für traumatisierte Flüchtlingskinder in den Caritas-Einrichtungen. Die Kinder können dadurch
10 zur Ruhe kommen, ihre kindgerechte Rolle wieder finden und das mit der Flucht verbundene Trauma besser verarbeiten. (Finanzierung: Europäischer Flüchtlingsfonds, Land OÖ., Licht ins Dunkel) Dialog St. Georgen : Streetwork-Projekt in Thalham/Attergau. Das Projekt leistet durch persönlichen Kontakt mit der Bevölkerung, regelmäßige Gespräche mit örtlichen Geschäftsleuten, Begegnungsveranstaltungen, Schulprojekte und Netzwerkarbeit einen Beitrag zum besseren Zusammenleben von Einheimischen und Menschen mit Migrationshintergrund. (Finanzierung: Innenministerium und Land OÖ.) WIO ( Wir im Ort ): als Kooperationspartnerin der Volkshilfe führen wir Informations- und Begegnungsveranstaltungen an den Standorten unserer Einrichtungen durch. Unterbringung: Bei der Eröffnung neuer Quartiere gibt es oft massive Ängste und Bedenken aus der Bevölkerung, die deutlich machen, wie negativ besetzt der Begriff Asylwerber ist. Dabei kann aus unserer langjährigen Erfahrung gesagt werden, dass sich die Aufregung vor Ort meist rasch legt, sobald es zu persönlichen Begegnungen kommt. Denn dann werden plötzlich die Menschen hinter dem Wort Flüchtling oder Asylwerber gesehen und oft gibt es aus der Bevölkerung eine große Bereitschaft zur Unterstützung. Mehr als 70 Gemeinden in OÖ beherbergen Asylwerber/innen und es läuft überall recht gut. Auch in Orten, wo zu Beginn große Aufregung geherrscht hat, ist schon lange Alltag eingekehrt. Bei der Suche nach neuen Standorten ist es ganz wichtig, dass das Gebäude in einer Gemeinde mit guter Infrastruktur liegt. Da Asylwerber/innen kein Auto haben, müssen ein Geschäft, öffentliche Verkehrsmittel, der Hausarzt usw. zu Fuß erreichbar sein. Einzelne Wohnungen oder ganz kleine Einheiten sind sehr schwierig zu betreuen, die Unterkunft soll mindestens Platz für rund 15 Personen bieten. Unsere Betreuung sieht vor, dass an den Wochentagen zu den Bürozeiten eine oder mehrere Ansprechperson/en (je nach Größe der Einrichtung), vor Ort sind und für die Anliegen der Bewohner/innen als auch der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Wir organisieren auch Deutschkurse vor Ort und führen Veranstaltungen durch, z.b. einen Tag der offenen Tür, um Begegnung zu ermöglichen. In vielen Einrichtungen arbeiten Ehrenamtliche mit, die besonders für Freizeitaktivitäten für die in der Betreuung wenig Zeit bleibt aber auch für Deutschkurse und Lernunterstützung zur Verfügung stehen.
11 Veränderungen seit Einführung der Grundversorgung: Vor Einführung der Grundversorgung war die flächendeckende Versorgung von Asylwerber/innen nicht gewährleistet. Unsere Beratungsstellen waren extrem stark frequentiert und den Betroffenen konnte oft nur notdürftig geholfen werden, z.b. mit der Ausgabe von Lebensmitteln oder Verteilung von Decken. Verfügbare Schlafplätze gab es kaum und viele Menschen waren obdachlos. Dafür bestand bis kurz vor Einführung der Grundversorgung noch Zugang zum Arbeitsmarkt, sodass einige in der Lage waren, sich selbst zu versorgen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine langjährige Forderung der Caritas, da unserer Erfahrung nach die oft jahrelange Untätigkeit, verbunden mit der Aufenthaltsunsicherheit, zu einer extremen psychischen Belastung wird. Die Einführung der Grundversorgung hat insgesamt große Verbesserungen für die Betroffenen gebracht. Auch wenn es bei der Einhaltung von Standards in manchen Quartieren Verbesserungsmöglichkeiten gibt, ist die Basisversorgung gewährleistet und es muss niemand mehr auf der Straße schlafen.
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