DARABOS. Herrn Präsident. im Hause. GeOLT an. welchen. möglich sind. 3. Nach. Kriterien. abschließen? Vereinbarung

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1 LANDESRAT MAG. NORBERT DARABOS Herrn Präsident Christian Illedits Burgenländischer Landtag im Hause Eisenstadt, am 23. Dezember 2015 Sehr geehrter Herr Präsident! Die von Frau Landtagsabgeordneter Mag. Regina Petrik gemäß Art. 44 L-VG ivm 29 der GeOLT an mich gerichtete schriftliche Anfrage vom 10. November 2015, Zahl , beantwortee ich schriftlich wie folgt: 1. Auf welchem Weg erfahren potentielle PartnerInnen in der Asylquartierbetreuung, wennn für ein Quartier eine betreuende Organisation gesucht wird?? Potentiellee PartnerInnen in der Asylquartierbetreuung melden sich normalerweise in der Grundversorgungsstelle oder auch online und erhalten bei Nachfrage auch Auskunft, welchee betreuenden Organisationen für die Quartierbetreuung möglich sind. 2. Gibt es Ausschreibungenn und wennn ja, wo werden diesee veröffentlicht? Wenn Quartiergeber an das Land herantreten und AsylwerberInnen unterbringen möchten, bedarf es keiner Ausschreibung. 3. Nach welchen Kriterien werden die Organisationen Vereinbarung abschließen? über die AsylwerberInnen-Betreuung ausgesucht, die dann einee mit demm Land Burgenland Betreuende Organisationen können von den Besitzern der Objekte selbst ausgesucht werden.. Erst danach wird mit der vom Besitzer ausgesuchten Organisation eine Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen. Burgenländische Landesre egierung A-7000 Eisenstad dt Europaplatz 1 t: +43 (0) f: +43 (0) norbert.darabos@bgld.gv.at DVR: UID: ATU

2 4. Welche Qualifikationen müssen die MitarbeiterInnen der Organisationen für das Management eines Quartiers sowie für die sozialarbeiterische Betreuung der Asylwerbenden vorweisen? Die im Burgenland tätigen Organisationen verfügen über zahlreiche Mitarbeiter mit den verschiedensten Ausbildungen, auch in sozialarbeiterischer Hinsicht, auf die sie zurückgreifen können. Die Anstellung der MitarbeiterInnen obliegt den Organisationen selbst. 5. Werden den Betreuungsorganisationen die Tagsätze in Gesamtsumme ausbezahlt, oder gibt es eine Aufteilung nach Tagsätzen für die Verpflegung und Tagsätzen für die Unterkunft bzw. die Betreuung? Den Betreuungsorganisationen werden die in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegten Tagsätze ausbezahlt, die Unterkunft und Verpflegung beinhalten, und zwar auch so, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen. Die Betreuungsorganisationen müssen für eine ausgewogene und ausreichende Verpflegung sorgen und dies aus dem übermittelten Tagsatz finanziell begleichen. 6. In welcher Weise legen die Organisationen Rechenschaft über die Verwendung der ihnen überwiesenen Finanzmittel ab? Eine Rechenschaft ist in diesem Fall nicht erforderlich, zumal es sich um keine Förderungen handelt, sondern eine vereinbarte Leistung abgegolten wird. Dem Land wird jeweils eine Rechnung über die erbrachte Leistung im Monat (Unterkunft und Verpflegung) gelegt. 7. Gibt es mit den betreuenden Organisationen Vereinbarungen, wie die Arbeit mit den freiwilligen und ehrenamtlichen HelferInnen organisiert wird? Nach welchen Qualitätskriterien und Grundsätzen gestalten die betreuenden Organisationen diese Zusammenarbeit? Die Organisation und Betreuung von freiwilligen HelferInnen ist nicht Gegenstand von Vereinbarungen zwischen dem Land und Betreuungsorganisationen. 8. Welche Organisationen haben mit Stichtag Vereinbarungen über die Betreuung von Asylwerbernden in Quartieren mit dem Land Burgenland? Wie viele Quartiere mit wie vielen Asylwerbenden werden von diesen jeweils betreut? Eine Abfrage in dieser Form ist aus diesem System nicht möglich. Derzeit jedenfalls betreiben die Caritas, der Arbeiter Samariterbund (ASB) und die Diakonie selbst Quartiere im Burgenland und zwar im folgenden Ausmaß:

3 Diakonie: 10 Quartiere mit insgesamt 64 Asylwerbern ASB: 6 Quartiere mit insgesamt 143 Asylwerbern Caritas: 16 Quartiere mit insgesamt 143 Asylwerbern. 9. Gibt es beim Verpflegungsgeld für PrivatquartiergeberInnen unterschiedliche Sätze nach Alter der untergebrachten Personen? Ja. 10. Woran liegt es, dass angebotene Quartiere zum Teil wochenlang leer stehen, obwohl sie bezugsfertig sind, während Asylwerbende unterkunftlos sind? Dies liegt daran, dass die Quartierlogistik des BMI mit den viel zitierten Verteilerzentren neu aufgestellt wurde. Diese Herangehensweise zur Verteilung der AsylwerberInnen hat nicht funktioniert. Zu dieser Einsicht ist auch das BM.I. gelangt und hat mittlerweile eine Koordinationsstelle für die Quartierlogistik eingerichtet. Ob dies nunmehr funktionieren wird, werden die nächsten Wochen und Monate zeigen. 11. Welche Funktion hat es, dass vor Unterbringung von AsylwerberInnen bei privaten QuartiergeberInnen der/die BürgermeisterIn kontaktiert wird? Das Land Burgenland hat sich zum Ziel gesetzt, die Asylunterbringung gemeinschaftlich mit den Gemeinden und den Menschen in den Gemeinden zu lösen. Dazu gehört es auch, dass die jeweilige Gemeinde bzw. der Bürgermeister in diese Überlegungen miteinbezogen wird, um möglichst partnerschaftlich die beste Lösung für die Gemeinde zu finden. 12. Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Wohnraumbeschaffung für AsylwerberInnen im Burgenland ohne weitere Verzögerungen voranzutreiben und damit Frustrationen und Ärgernisse bei helfenden und engagierten BürgerInnen zu vermeiden? Wir haben die MitarbeiterInnen im zuständigen Referat seit meinem Amtsantritt verdoppelt. Weiters wurde auf jeder Bezirkshauptmannschaft ein/e MitarbeiterIn eingeschult, die dem Land angebotene Quartiere zum Zwecke der AsylwerberInnenunterbringung seit 7. Dezember 2015 geprüft und im Falle einer positiven Beurteilung für AsylwerberInnen benützt werden. 13. Wird das Projekt Wohnraumspende, das von der Diakonie durchgeführt und ein halbes Jahr lang vom ORF finanziert wird, in der Folge durch das Land Burgenland finanziert werden? Sind dafür für das Haushaltjahr 2016 bereits Budgetmittel vorgesehen?

4 Ob das Projekt verlängert werden wird, hängt davon ab, wie das Feedback der Arbeit der Diakonie ausfallen wird. 14. Welche Überlegungen gibt es, damit AsylwerberInnen, die nach Stellung eines Asylantrages von der Polizei in Notschlafstellen untergebracht werden - da in Traiskirchen kein Platz ist zügig und zum Wohle aller Beteiligten in die burgenländische Grundversorgung aufgenommen werden können? Gemäß der rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland ist es die Verpflichtung des BM.I., die Verteilung der AsylwerberInnen auf die Bundesländer vorzunehmen. Es sei darauf hingewiesen, dass das Land Burgenland bis dato aber alle obdachlosen AsylwerberInnen, die vom BM.I. in das Burgenland geschickt wurden in Landesunterkünften untergebracht hat. 15. Wer kümmert sich um die notwendige medizinische TBC Untersuchung? Das Land führt gemeinsam mit dem BMI die notwendige TBC-Untersuchung im Burgenland durch. 16. Welche Maßnahmen setzt das Land Burgenland, um Versäumnisse des Innenministeriums wettzumachen und den Neuankömmlingen jene Information zu übermitteln, die ihnen Klarheit über die ersten Schritt in unserem Land geben, nämlich: WIE kommen sie in ihr Verteilerquartier? WO haben sie sich anzumelden? WAS müssen sie machen, wenn ihnen eine Privatperson ein Quartier anbietet? Das Land kann in diesem Bereich keine Maßnahmen setzen, weil es keine Zuständigkeiten gibt und die rechtlichen Voraussetzungen aus heutiger Sicht nicht gegeben sind. Die Zuständigkeit obliegt alleine dem Innenministerium. Maßnahmen könnten nur dann gesetzt werden, wenn es zu einer inhaltlichen Veränderung der Art 15a B-VG-Vereinbarung kommt. Hierfür müssten allerdings alle Bundesländer und auch die Bundesregierung bzw. der Nationalrat zustimmen. Erste Ansprechperson der Menschen ist aber grundsätzlich immer der Quartiergeber, der auch von Seiten des Landes alle notwendigen Informationen erhält, um diese im Anschluss an die AsylwerberInnen weitergeben zu können. 17. Asylwerbende, die nach Stellung eines Asylantrags ohne Zuweisung durch das BMI auf der Straße stehen, werden oft zur Pannonischen Tafel, zur Caritas, zur Diakonie, ins Haus der Begegnung oder zur Dompfarre in Eisenstadt gebracht, wo sie auf Eigeninitiative und auf eigene Kosten von BürgerInnen und Vereinen versorgt werden obwohl dies in der Verantwortung der öffentlichen Hand läge. Was gedenken Sie in

5 ihrer Verantwortung als Landesrat zu tun, um den helfenden Organisationen ihre Auslagen zu ersetzen? Sämtliche oben genannten Quartiere wurden bereits in die burgenländische Grundversorgung übernommen. 18. Welche Schritte werden Sie setzen, um die Koordination mit dem BMI zu verbessern? Es gibt regelmäßige Abstimmungstreffen zwischen dem Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung und den jeweiligen LandesflüchtingsreferentInnen, im Rahmen derer gegenständliche Probleme diskutiert werden, um anschließend Maßnahmen setzen zu können, damit diese Probleme auch gelöst werden können. Mit freundlichen Grüßen

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