Landtagsdirektion. Eingelangt am
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- Artur Lorenz
- vor 6 Jahren
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1 Landesrat DI Dr. Bernhard Tilg Landtagsdirektion Eingelangt am Herrn Landtagsabgeordneten Klaus Gasteiger Im Wege über den Präsidenten des Tiroler Landtages im Hause DI Dr. Bernhard Tilg Telefon Fax DVR: Schriftliche Anfrage des LAbg. Klaus Gasteiger betreffend Negative Jahresabschlüsse in Tiroler Sozial- und Gesundheitssprengeln (166/17) Geschäftszahl STI-LT-30/226 Innsbruck, Sehr geehrter Herr Abgeordneter Gasteiger! Sie haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Negative Jahresabschlüsse in Tiroler Sozial- und Gesundheitssprengeln mit folgenden Fragen gestellt: Die mobile Pflege und Betreuung in Tirol wird überwiegend durch die 62 Tiroler Sozial- und Gesundheitssprengel organisiert, die mit dem Land Tirol entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Daneben gibt es noch weitere acht Systempartner. Die Leistungen werden auf Grundlage der Richtlinie des Landes Tirol zur Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung in Tirol nach Normkostensätzen abgerechnet. Die durch die Selbstbehalte der Klienten nicht gedeckten Kosten werden vom Land Tirol und den Gemeinden über die Mindestsicherung im Verhältnis 65:35 getragen. Die Normkostensätze werden entsprechend dem Ergebnis der Gehaltsverhandlungen (SWÖ-KV) angepasst. Mit diesem System hat Tirol ein flächendeckendes und qualitätsvolles Angebot an mobiler Pflege und Betreuung geschaffen. Allerdings fällt auf, dass 40 bis 50 Prozent der Sozial- und Gesundheitssprengel negativ bilanzieren; die Jahresabschlüsse weisen ein Minus aus. Daraus ergeben sich die nachstehenden Anfragen: Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - Bitte Geschäftszahl immer anführen!
2 Ist Ihnen die schwierige finanzielle Situation vieler Tiroler Sozial- und Gesundheitssprengel bekannt und welche Grunde können Sie dafür anführen, dass bei 40 bis 50 Prozent die Jahresabschlüsse negativ ausfallen? 2. Sind die Normkostensätze gemäß der Richtlinie des Landes Tirol zur Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung in Tirol zu niedrig und ist daran gedacht, diese - über die periodischen SWÖ-KV Anpassungen hinaus - zu erhöhen? 3. Wenn nein, welche anderen Maßnahmen schlagen Sie vor um die finanzielle Situation der Sozial- und Gesundheitssprengel zu verbessern? 4. Bietet das Land Tirol den Sozial- und Gesundheitssprengeln Beratungsmöglichkeiten und/oder eine Betriebsanalyse an um Organisationsabläufe zu optimieren und Synergien zu heben? 5. Könnte eine Kooperation von Sozial- und Gesundheitssprengeln in organisatorischen Bereichen (z.b. Lohnverrechnung, Buchhaltung, Telefondienst etc.) eine geeignete Maßnahme sein um die Gebarung zu verbessern? 6. Wie stehen Sie zur - selbstverständlich freiwilligen - Zusammenlegung von kleineren Sozialund Gesundheitssprengeln zu einem größeren Sprengel? 7. Teilen Sie die Auffassung, dass die Sozial- und Gesundheitssprengel unverzichtbar sind, um das Tiroler System einer flächendeckenden und qualitätsvollen mobilen Pflege und Betreuung aufrecht zu erhalten? 8. Wenn ja, wie wollen Sie dieses System in Zukunft gewährleisten, wenn 40 bis 50 Prozent der Sozial- und Gesundheitssprengel negative Jahresabschlüsse ausweisen und damit mittelfristig ihre Existenz gefährdet ist? Nach 3 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages ist jeder Abgeordnete berechtigt, in den Angelegenheiten der Landesverwaltung an die Mitglieder der Landesregierung schriftliche Fragen über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches zu richten. Sofern diese Fragen in meine Angelegenheiten gemäß Anlage der Verordnung der Landesregierung vom 30. März 1999 über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBI. Nr. 14/1999, zuletzt geändert durch LGBI. Nr. 54/2013, fallen, erlaube ich mir, Ihre Anfrage gemäß 3 1 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages wie folgt zu beantworten: Z ur Frage 1
3 - 3 - Mit kam es zu einer Neustrukturierung der mobilen Pflege und Betreuung in Tirol. Die Schwerpunkte dieser Neuausrichtung waren landesweit gültige Normkostensätze, landesweit einheitliche, sozial gestaffelte Klientinnenselbstbehalte, und die Umstellung von einer Subventionsfinanzierung auf eine leistungsorientierte Unterstützung im Rahmen des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes. Seit dieser Neustrukturierung erfolgt die Abrechung der von den Sozial- und Gesundheitssprengeln erbrachten Leistungen nach landesweit einheitlichen Normkosten. Dies bedeutet für die Pflege- und Betreuungsorganisationen die sichere finanzielle Abgeltung der in den Basisdiensten Medizinische Hauskrankenpflege, Hauskrankenpflege, Heimhilfe und Hauswirtschaftsdienst sowie Organisations- und Beratungsleistungen erbrachten Leistungen. Die landesweit einheitlichen Normkostensätze wurden im Zuge der Umstellung auf eine leistungsgerechte Unterstützung auf Basis der von den Sozial- und Gesundheitssprengeln zur Verfügung gestellten Kostendaten ermittelt. Die Kalkulation der in den Normkosten enthaltenen Personalkosten erfolgt seit dem Jahr 2012 nach dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich, welcher für rund 80% der Angestellten der mobilen Pflege- und Betreuungsorganisationen Anwendung findet: Die Rechnungsabschlüsse der mobilen Pflege- und Betreuungsorganisationen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vollständig vor. Im Jahr 2015 lag der Anteil jener, die einen Bilanzgewinn verzeichneten, bei 65%. Zudem wurden insgesamt Rücklagen in der Höhe von rund 7 Mio. an die Abteilung Soziales gemeldet. Die landesweit einheitlichen Normkosten sind für eine bestimmte Größeneinheit, d.h. eine bestimmte Anzahl an Leistungsstunden, kalkuliert. Damit ist ein positives Wirtschaften Finanzielle Schwierigkeiten sind auch dadurch entstanden, dass das neue System eine transparente Zuordnung aller Kosten und somit eine konsequente Kostenwahrheit erfordert. Mit dem neuen Modell sind keine Quersubventionierungen für z.b. Essen auf Rädern, Familienhilfe, Heilbehelfsverleih etc. mehr möglich, sondern werden durch die festgelegten Normkostensätze ausschließlich die Kosten für die Leistungsstunden der oben angeführten Basisdienste abgegolten. Für die Kalkulation der Normkosten wurde für die Einstufungen des Personals der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich herangezogen. Einige Organisationen entlohnen jedoch ihre Mitarbeiterinnen, vor allem im Bereich des Führungspersonals, nicht nach den Einstufungen des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich. Dadurch entstehen zumeist erhöhte Overheadkosten, welche durch die Normkosten nicht gedeckt werden.
4 - 4 - Z ur Frage 2 Die Normkostensätze beinhalten die Lohnkosten/Personalkosten, welche auf Basis des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich für Angestellte im Sozial- und Gesundheitsbereich kalkuliert wurden, sowie Personalkosten für den Overhead, Sachkosten und Investitionskosten. Die Sach- und Investitionskosten werden auf Basis der von den Sozial- und Gesundheitssprengeln zur Verfügung gestellten Kostendaten ermittelt. Die Personalkosten in den Normkostensätzen werden auf Grundlage der Gehaltsstufe 9 des Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich kalkuliert, was einer durchschnittlichen Dienstzeit von Jahren entspricht. Mit dem Pflege-Paktum Gleiches Geld für gleiche Arbeit sind das Land Tirol, die Stadt Innsbruck und der Tiroler Gemeindeverband einerseits, sowie der österreichische Gewerkschaftsbund Tirol, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und die einzelnen Fachgewerkschaften andererseits, übereingekommen, die Gehälter im Bereich der mobilen Pflege und Betreuung und der stationären Pflege in den Wohn- und Pflegeheimen zu vereinheitlichen. Es wurde vereinbart, als Basis für die Angleichung der Gehälter des für die Tirol Kliniken GmbH, ausverhandelten Gehaltspaketes Neu heranzuziehen. Z ur Frage 3 Die landesweit einheitlichen Normkosten sind für eine bestimmte Größeneinheit, d.h. eine bestimmte Anzahl an Leistungsstunden, kalkuliert. Damit ist ein positives Wirtschaften Die Nutzung von Synergien mit einem Wohn- und Pflegeheim oder einem anderen Sozialund Gesundheitssprengel wäre eine Möglichkeit, um Verwaltungskosten einzusparen. Z ur Frage 4 Den mobilen Pflege- und Betreuungsorganisationen wurde von der Fachabteilung eine entsprechende organisatorische und auch finanzielle Unterstützung in der Umstellungsphase angeboten. Von diesem Angebot haben die meisten der betroffenen Einrichtungen Gebrauch gemacht. Dabei ist es in den meisten Fällen auch gelungen, durch organisatorische und strukturelle Veränderungen eine wesentliche Verbesserung zu erreichen. Zudem findet seitens der Fachabteilung im Rahmen von Organisationsanalysen eine wirtschaftliche Beurteilung statt, zu welcher Empfehlungen für den wirtschaftlichen Bereich ausgesprochen werden.
5 - 5 - Z ur Frage 5 Ja, eine Kooperation von Sozial- und Gesundheitssprengeln in organisatorischen Bereichen könnte eine geeignete Maßnahme sein, um die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Dies wird von Seiten der Fachabteilung teilweise empfohlen, jedoch nur bedingt umgesetzt. Z ur Frage 6 Die Zusammenlegung von kleineren Sozial- und Gesundheitssprengeln zu einem größeren Sprengel wird unterstützt. Z ur Frage 7 Die Sozial- und Gesundheitssprengel sind zur flächendeckenden und qualitätsvollen mobilen Pflege, in allen Gemeinden Tirols, unverzichtbar. Durch die gemeindenahe Struktur ist eine lokale Organisation der mobilen Pflege und Betreuung rasch und unbürokratisch Z ur Frage 8 Durch die landesweit einheitlichen Normkostensätze auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung ist die sichere finanzielle Abgeltung der in den Basisdiensten Medizinische Hauskrankenpflege, Hauskrankenpflege, Heimhilfe und Hauswirtschaftsdienst sowie Organisations- und Beratungsleistungen erbrachten Leistungen gewährleistet. Eine Optimierung der Strukturen, u.a. um Synergien zu nutzen, würde dazu beitragen, das System längerfristig zu sichern. Mit freundlichen Grüßen DI Dr. Bernhard Tilg Landesrat \
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