18, JAN. Seither sind eineinhalb Jahre vergangen und es stellen sich jetzt folgende Fragen:

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1 18, JAN Landesrat DI Dr. Bernhard Tilg DI Dr. Bernhard Tilg Herrn Landtagsabgeordneten Josef Schett Telefon Fax Im W ege über den Präsidenten DVR: des Tiroler Landtages im Hause Schriftliche Anfrage des LAbg. Josef Schett betreffend Umsetzung des einstimmigen Landtagsbeschlusses (92/15) zur Einrichtung einer medizinischen Modellregion Osttirol Geschäftszahl STI-LT-30/217 Innsbruck, Sehr geehrter Herr Schett! Sie haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Umsetzung des einstimmigen Landtagsbeschlusses (92/15) zur Einrichtung einer medizinischen Modellregion Osttirol mit folgenden Fragen gestellt: Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 einstimmig beschlossen, eine sog. "Modellregion Osttirol" mit dem Ziel der langfristigen Sicherstellung zur präklinischen Versorgung der Osttiroler Bevölkerung einzurichten. Dabei sollten ärztliche Kooperationsformen bzw. Bereitschaftsverbände, sowie Ausbildung- und Trainingssysteme für die teilnehmenden Ärzte in enger Kooperation mit der lokalen Krankenanstalt eingerichtet werden, um die Praxistauglichkeit für ganz Tirol zu prüfen. Seither sind eineinhalb Jahre vergangen und es stellen sich jetzt folgende Fragen: 1.) Wie weit sind die damals beschlossenen Maßnahmen zur Fusionierung der zum Zeitpunkt des Landtagsbeschlusses parallel geführten Bereitschaftsdienste (Notarztdienst, allgemeinmedizinischer Bereitschaftsdienst, kassenärztlicher Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, Ö S TE R R EIC H / A U S T R IA - Bitte Geschäftszahl immer anführen!

2 - 2 - Wochenendbereitschaftsdienst, Sprengelarztdienst) zu einem universellen ärztlichen Bereitschaftsdienst fortgeschritten? 2.) Um den Patienten auf kurzem Wege den Zugang zu Medikamenten zu ermöglichen sollten periphere Hausapotheken eingerichtet werden. Welche Maßnahmen zur Angebotserweiterung für Patienten wurden bisher getroffen? 3.) Durch die Initiative mehrerer engagierter Osttiroler Ärzte ist inzwischen der "Notarztverband Osttirol" mit entsprechend angepassten Statuten als vor Ort zu erfüllende Aufgabe gegründet worden. Dadurch konnte nach der Pensionierung des langjährigen Sprengelarztes Dr. Ottokar Wiedemair auch bereits ein umfassendes Versorgungssystem im Defereggental eingerichtet werden. Wurden mit dem Verein "Notärzteverband Osttirol" über die notwendigen Koordinierungen, die zur Umsetzung der Pilotregion Osttirol unbedingt erforderlich sind, entsprechende Gespräche geführt? Wurde die Weiterführung des Bereitschaftsdienstes im Defereggen in irgendeiner Form unterstützt? 4.) Bezüglich der neu aufgeflammten Diskussion um den Fortbestand bzw. die Finanzierung des allgemeinmedizinischer Nachtbereitschaftsdienstes stellt sich die Frage, inwieweit es für die in diesem System tätigen Ärzte überhaupt Planungssicherheit gibt. Wer gibt den betroffenen Ärzten die notwendigen Garantien? 5.) Bis wann kann mit der vollinhaltlichen Umsetzung des einstimmigen Landtagsbeschlusses zur Errichtung der medizinischen Modellregion Osttirol gerechnet werden? Nach 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages ist jeder Abgeordnete berechtigt, in den Angelegenheiten der Landesverwaltung an die Mitglieder der Landesregierung schriftliche Fragen über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches zu richten. Sofern diese Fragen in meine Angelegenheiten gemäß Anlage der Verordnung der Landesregierung vom 30. März 1999 über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBI. Nr. 14/1999, zuletzt geändert durch LGBI. Nr. 54/2013, fallen, erlaube ich mir, Ihre Anfrage gemäß 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages wie folgt zu beantworten:

3 - 3 - Z ur Frage 1: Ich möchte zunächst in besonderer Weise hervorheben, dass ich das Engagement der im Rahmen der Gesundheitsversorgung in Osttirol aktiven Ärztinnen und Ärzte sehr wertschätze. Nur dank den engagierten Ärztinnen ist es möglich, die kurative Versorgung, die notärztliche Versorgung, die sprengelärztliche Versorgung sowie auch die Nacht-, Wochenend- und Feiertagsbereitschaften zu gewährleisten. Insbesondere der Vorschlag eines universellen Bereitschaftsdienstes stellt eine besondere Herausforderung dar. Dank ihres Engagements wird von den für die Modellregion in Betracht kommenden Ärztinnen und Ärzten die Idee des universellen Bereitschaftsdienstes im Bezirk Lienz bereits gelebt. Die formelle Implementierung eines solchen universellen Bereitschaftsdienstes liegt jedoch nicht im ausschließlichen Einflussbereich des Landes Tirol, zumal zahlreiche weitere Systempartner wichtige Aspekte mitentscheiden: Für die Organisation und Sicherstellung der notärztlichen Versorgung zeichnet das Land Tirol zuständig. Die in den Zuständigkeitsbereich der Abt. Zivilund Katastrophenschutz fallenden Verträge betr. Einrichtung eines notärztlichen Bereitschaftsdienstes (Bereiche Defereggental, Iseltal, Pustertal und Lienzer Talboden) sind bis dato aufrecht; zudem sind hier seitens des Landes keine Änderungen in diesem Bereich angedacht. Hingegen liegt die Zuständigkeit für die Sicherstellung der kurativen Versorgung - einschließlich der Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste - bei der Ärztekammer für Tirol bzw. den Sozialversicherungsträgern. Von diesen Seiten bestehen nach wie vor Vorbehalte, die kurative Versorgung mit der notärztlichen Versorgung - in der in Osttirol angedachten Form - zu verschränken; vor allem von Seiten der Ärztekammer wird immer wieder die Trennung dieser Bereiche gefordert. Für den sprengelärztlichen Bereich arbeiten die Dienststellen des Landes an entsprechenden Anpassungen des Gemeindesanitätsdienstgesetzes; eine entsprechende Novellierung soll im ersten Halbjahr 2017 mit den Gemeinden bzw. dem Tiroler Gemeindeverband abgestimmt werden. Auch wenn die ursprüngliche Kernidee, den sprengelärztlichen Dienst mit dem kurativen Bereitschaftsdienst zu verschränken, nicht in allen Sanitätssprengeln in Tirol umgesetzt werden können, erfolgt diese Verschränkung im Bezirk Lienz bereits jetzt sehr gut. Bei der anstehenden Novellierung wird natürlich die Frage nach der zweckmäßigen Anzahl der Sanitätssprengel nach dem Gemeindesanitätsdienstgesetz zu klären sein; insgesamt erscheint die Anzahl von derzeit 78 Sanitätssprengel zu hoch; wenn es tirolweit zu Veränderungen der Sprengeleinteilung kommt, kann dies auch Auswirkungen auf die Situation im Bezirk Lienz haben. Die angesprochene Verschränkung der derzeit parallel geführten Bereitschaftsdienste zu einem universellen ärztlichen Bereitschaftsdienst ist in den für die Modellregion vorgesehenen Teilen des Bezirkes Lienz in Ansätzen bereits gut etabliert; die notwendigen Abstimmungen mit den Systempartnern Ärztekammer und Sozialversicherung laufen noch bzw. gibt es hier - wie oben dargelegt - Vorbehalte gegen die Fusionierung der kurativen Dienste mit dem Notarztbereich.

4 - 4 - Freilich kann das Land Tirol die Fusionierung ohne Zustimmung von Seiten der Ärztekammer und der Sozialversicherung nicht erzwingen. Zum ärztlichen Nachtbereitschaftsdienst an Wochentagen kommt erschwerend dazu, dass ein aktueller Bericht des Landesrechnungshofes vom Sommer 2016 diesbezüglich dringenden Abstimmungsbedarf mit der Ärztekammer und der Sozialversicherung fordert. Entsprechende Gespräche wurden in der Zwischenzeit aufgenommen. Von Seiten des Landesrechnungshofes wurde in demselben Bericht jedoch auch kritisiert, dass die ursprünglich angestrebte Entlastung der Spitalsambulanzen der öffentlichen Spitäler nicht eingetreten ist. Folglich wurde auch der hohe Finanzierungsanteil des Tiroler Gesundheitsfonds bezogen auf den allgemeinmedizinischen ärztlichen Nachtbereitschaftsdienst in Frage gestellt. Es kann daher auch bezogen auf den Bezirk Lienz den Ergebnissen der weiteren Abklärungsgespräche nicht vorgegriffen werden. Z ur Frage 2: Gerade für die Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung in ländlichen Regionen, in besonderer Weise auch in einzelnen Gebieten Osttirols, ist die Frage der Medikamentenversorgung von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang darf ich auf zahlreiche Interventionen des Landes Tirol beim zuständigen Gesundheitsministerium im Hinblick auf eingeforderte Novellierungen des Apothekengesetzes hinweisen; diese Interventionen gehen auf nachhaltige Forderungen des Tiroler Landtages zurück. Zuletzt hat nun der Bund mit der Novelle BGBl. I Nr. 30/2016 das Apothekengesetz geändert und Adaptierungen auch betreffend die Zulässigkeit von ärztlichen Hausapotheken vorgenommen. In der Praxis wird sich daher zeigen, inwieweit diese Novellierung Lösungsmöglichkeiten für betroffene Regionen bieten kann; im Bezirk Lienz war es aktuell im Zuge der Nachfolge für den in Pension getretenen Arzt für Allgemeinmedizin, Dr. Widemair, möglich die ärztliche Hausapotheke auch für den Nachfolger zu sichern. Z ur Frage 3: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, anerkenne ich das Engagement und die Zusammenarbeit der im Verein Notarztverband Osttirol kooperierenden Ärzte. Ich bin überzeugt, dass diese Form der Zusammenarbeit maßgeblich für die nachhaltige Sicherstellung der zukünftigen Gesundheitsversorgung ist. Weiters darf ich bestätigen, dass mit dem Obmann des Vereins, Dr. Gernot Wälder, sowohl durch mich als auch durch Mitarbeiter der Dienststellen des Landes, laufend Gespräche geführt wurden und werden. Dabei werden unterschiedlichste Punkte thematisiert und reflektiert: Zum Beispiel die Idee des universellen Bereitschaftsdienstes, die

5 - 5 - zukünftige Rolle der Ärzte für Allgemeinmedizin in der Primärversorgung, Entlastungsmöglichkeiten für die Spitalsambulanzen, die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Sozial- und Gesundheitssprengeln, oder die Gewährleistung der Lehrpraxisausbildung im Bezirk Lienz. An dieser Stelle muss ich jedoch nochmals darauf hinweisen, dass diverse Fragestellungen zu den zuvor angeführten Themen mit der Ärztekammer und der Sozialversicherung abzustimmen sind, bevor konkrete Aussagen zur Modellregion abgegeben werden können. Von Seiten des Landes wurde die Fortführung des periphären Notarztsystems im Defereggental besonders gefördert: Konkret wurde vom Land Tirol am mit Dr. Gernot Wälder ein Vertrag über die Einrichtung eines notärztlichen Bereitschaftsdienstes für das Gebiet der Gemeinden St. Jakob in Defereggen und St. Veit in Defereggen abgeschlossen. Ziel dieses Vertrages ist die Einbindung von Notärzten (niedergelassene Ärzte oder Wohnsitzärzte, jeweils mit der Qualifikation Notarzt ) in eine möglichst zuverlässige rettungsdienstliche Notfallversorgung des Versorgungsgebietes. Hierfür wird zwischen dem Auftraggeber Land Tirol und den Auftragnehmern (diverse Notärzte) ein durchgehender Bereitschaftsdienst (24 Stunden x 365/366 Tage / Jahr) vereinbart. Gem. Pkt des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, sich (zb im Urlaub) für die Absolvierung eines oder mehrerer Dienste von einem Arzt, welcher die Qualifikation Notarzt aufweisen muss, vertreten zu lassen. Nach Auskunft der Leitstelle Tirol GmbH steht im Defereggental ein Notarzt durchgängig zur Verfügung. Von Seiten des Landes wird auch - vorbehaltlich vorzunehmender Adaptierungen aufgrund der aktuellen Empfehlungen des Landesrechnungshofes - die Fortführung des ärztlichen Nachtbereitschaftsdienstes unterstützt; wie bei Frage 1 ausgeführt, bedürfen Adaptierungen im Bereich der kurativen Bereitschaftsdienste Abstimmungen mit der Ärztekammer und den Sozialversicherungen. Z ur Frage 4: Hier verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 1 und hebe nochmals hervor, dass es eine aktuelle Prüfung des Landesrechnungshofes mit einschlägigen Empfehlungen gibt. Ich habe unmittelbar die Ärztekammer und die Sozialversicherung über den Bericht des Landesrechnungshofes informiert. Aktuell laufen Verhandlungen über Adaptierungen, insbesondere auch über den Finanzierungsschlüssel. Diesen Verhandlungen kann nicht vorgegriffen werden. Insgesamt steht aber außer Streit, dass es auch bezogen auf den ärztlichen Nachtbereitschaftsdienst Anpassungen geben soll, vor allem was die Anzahl der Sprengel, die Verschränkung mit dem sprengelärztlichen Dienst bzw. die bessere Abstimmung mit dem notärztlichen Dienst anbelangt. Die Gesundheitsplattform des Tiroler Gesundheitsfonds hat in ihrer Sitzung vom dennoch beschlossen, den ärztlichen Nachtbereitschaftsdienst jedenfalls im Jahr 2017 fortzuführen, da angedachte Änderungen und Systemadaptierungen

6 - 6 - nicht kurzfristig umgesetzt werden können. Auch diese Fragen sind eng mit der Ärztekammer und den Sozialversicherungsträgern abzustimmen. Z ur Frage 5: Wie bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 zum Ausdruck gebracht bedürfen Systemadaptierungen der entsprechenden Abklärung mit den betroffenen Systempartnern; bezogen auf den ärztlichen Nachtbereitschaftsdienst sollen diese Abstimmungen im Jahr 2017 erfolgen. Sollte es hier zu Adaptierungen kommt, kann dies natürlich auch Auswirkungen auf den Bezirk Lienz haben. Aufgrund Prüfung und Empfehlungen des Landesrechnungshofes kann bezogen auf den Bezirk Lienz nicht vorgegriffen werden. Ähnlich verhält es sich mit dem Bereich der sprengelärztlichen Versorgung. Wie ausgeführt gibt es hier Reformbestrebungen des Landes, die mit den Gemeinden abzustimmen sind. Abschließend weise ich - im Flinblick auf die geforderte Modellregion - noch auf einen sehr wesentlichen Aspekt hin: Ende 2016 konnte zwischen dem Bund, den Ländern und der Sozialversicherung die Fortführung der Gesundheitsreform für die Jahre 2017 bis 2021 vereinbart werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt im Zuge der Fortführung der Gesundheitsreform wird die Weiterentwicklung und Forcierung der Primärversorgung sein. Unter anderem sollen in den Ländern gemeinsam mit der Sozialversicherung und weiteren Partnern Pilotprojekte zur Etablierung von Primärversorgungseinheiten entwickelt werden. Zahlreiche wichtige Fragen, die im Rahmen der Modellregion Osttirol angesprochen wurden, betreffen den Bereich der Primärversorgung: die Zusammenarbeit der Ärzte bzw. die Kooperation mit den mobilen Pflegediensten in Form von Netzwerken; eine bessere Abstimmung mit den Krankenhäusern im Rahmen der ambulanten Versorgung. Auch diesen Reformüberlegungen konnte bezogen auf die Modellregion Lienz nicht vorgegriffen werden. Es wird daher notwendig sein, bei weiteren Überlegungen zu einer möglichen Modellregion Osttirol die Rahmenvorgaben der Gesundheitsreform zu beachten. Auf Anfrage von Dr. Gernot Wälder findet am 25. Jänner 2017 im Kreise Land Tirol, Tiroler Ärztekammer und Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) eine weitere Gesprächsrunde statt. Mit freundlichen Grüßen DI Dr. Bernhard Tilg Landesrat

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