Anfrage des Landtagsklubs der SPÖ Tirol betreffend Begleitung und Betreuung von Palliativpatientinnen (14/11)

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1 Landesrat DI Dr. Bernhard Tilg Frau Landtagsvizepräsidentin Gabi Schiessling Im Wege über den Präsidenten des Tiroler Landtages im Hause Landtagsdirektion Eingelangt am 15. MRZ K" y Dl Dr. Bernhard Tilg Telefon 0512/ Fax 0512/ buero.lr.tllg@tirol.gv.at DVR: Anfrage des Landtagsklubs der SPÖ Tirol betreffend Begleitung und Betreuung von Palliativpatientinnen (14/11) Geschäftszahl STI-LT Innsbruck, Sehr geehrte Frau Landtagsvizepräsidentin! Sie haben an mich folgende schriftliche Anfrage betreffend Begleitung Betreuung von Palliativpatientinnen gestellt: und Die dezentrale Begleitung und Betreuung von Palliativpatientinnen ist der Tiroler Landespolitik seit vielen Jahren ein großes Anliegen. Pflegerische, ärztliche und sonstige therapeutische Hilfestellungen sind zur Verfügung zu stellen, um den Menschen ein würdevolles Sterben zu Haus im Kreise ihrer Angehörigen zu ermöglichen. Das Land Tirol hat unter Einbeziehung vieler hochrangiger Expertinnen vor einigen Jahren ein Palliativ- und Hospizkonzept erstellt, das darauf abzielt, die dezentrale stationäre Betreuung auszubauen und mit der häuslichen Betreuung zu vernetzen. In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung der nachstehenden Anfragen: 1. Wie weit sind die Pilotprojekte in Reutte und Lienz fortgeschritten? 2. Wie beurteilen Sie diese Projekte insbesondere im Hinblick auf die landesweite Umsetzbarkeit und deren Finanzierung? 3. Wann soll die Umsetzung dieser Konzepte in den anderen Tiroler Bezirken erfolgen? Eduard-Walinöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA -

2 -2-4. Wie soll die ärztliche Versorgung (ärztliches Palliativteam) im ambulanten Bereich umgesetzt werden? 5. Gibt es dazu Gespräche mit der Tiroler Ärztekammer? Ich erlaube mir gemäß 31 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages Ihre schriftliche Anfrage wie folgt zu beantworten: Zu FRAGE 1: Das Projekt Palliativ- und Hospizversorgung Tirol - Modellprojekte Lienz und Reutte" befindet sich nach den bisherigen Vorbereitungsmodulen nunmehr seit Beginn des Jahres 2011 im 3. und letzten Modul. Dieses 3. Modul hat die Etablierung der regionalen Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung sowie die Formulierung von Transferempfehlungen für die Umsetzung von Palliativ Gare in den übrigen Tiroler Bezirken zum Ziel. Das Modul 3 soll bis Ende 2011 umgesetzt werden. Die geplanten Bausteine des Konzeptes gehen mit Beginn des Monats April 2011 in eine 2jährige Pilotphase. In beiden Modellregionen werden Palliativteams etabliert, die aus je 2 Vollzeitäquivalenten, davon % VZÄ Ärztlicher Dienst und 1 % VZÄ Pflege, bestehen. Integriert in das Palliativteam ist die Funktion der/des Regionalen Palliativkoordinatorln. Die Teams werden in den jeweiligen Bezirkskrankenhäusern, BKH Lienz und BKH Reutte, als Stabsstelle der Kollegialen Führung geführt. Sie fungieren zum einen als Palliativkonsiliardienst innerhalb des Krankenhauses, haben aber auch Agenden eines Mobilen Palliativdienstes, d.h. sie beraten und unterstützen die regelversorgenden Strukturen, wie Hausarzt und Mobile Dienste, sowie auch die Angehörigen der Patientinnen. Darüber hinaus obliegt der/dem Regionalen Palliativkoordinatorln die Förderung und Koordination der Entwicklung von Palliativ Gare in der Region durch eine enge Kooperation mit Hausärzten, Hospizdiensten, Hauskrankenpflege und Pflegeheimen, sowie durch Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzungstreffen und Veranstaltungen. Ein weiterer Baustein, der zur Umsetzung gelangt, Ist die Integrierte Palliativbetreuung daheim und im Pflegeheim". Hier handelt es sich um eine integrierte Versorgung von Palliativpatientinnen durch die Leistungserbringer der Regelversorgung, also durch den Hausarzt und die Mobilen Dienste, bzw. das Pflegepersonal des Pflegeheimes mit Unterstützung und Beratung der Palliativteams. Diese Betreuungsform soll ermöglichen, dass Patientinnen am Lebensende zuhause gut versorgt werden. Ziel ist es, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, die für die/den Kranke/n und seine Familie entstehenden Kosten annähernd so gering zu halten, wie es bei einem Kran-

3 -3- kenhausaufenthalt der Fall ist, und die dazu erforderlichen Leistungen für die Dienstleister der Regelversorgung abzugelten. Die Implementierung der beiden zuvor genannten Bausteine wird begleitet von einem Aus- und Fortbildungskonzept. Hier sind unter anderem ein interprofessioneller Universitätslehrgang in Palliativ Gare, Hospizkurse für Ehrenamtliche sowie In-House-Schulungen in Gesundheitseinrichtungen vorgesehen. zu FRAGE 2: In der 15. Sitzung der Tiroler Gesundheitsplattform vom konnte, unter Beteiligung der Sozialversicherungsträger, die Finanzierung für den Betrieb der oben unter Frage 1 angeführten Maßnahmen im Rahmen einer 2jährigen Pilotphase sichergestellt werden. Bezogen auf die Pilotphase wird von Seiten der Gesundheitsplattform besonderer Wert auf eine begleitende und abschließende Evaluation gelegt. Es soll analysiert werden, wie sich die unter Frage 1 dargelegten Maßnahmen auf die Qualität der Versorgung auswirken. Es wird weiters erwartet, dass sich hierdurch sowohl die Kosten für eine landesweite Ausrollung, aber auch Verschiebungs- und Einsparpotentiale konkretisieren lassen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Bausteine der abgestuften Palliativ- und Hospizversorgung zwar in den Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2010 Aufnahme gefunden haben, aber auch an unterschiedlichen Stellen (S. 1 letzter Absatz, S. 89 erster Absatz) im Österreichischen Strukturplan Gesundheit angemerkt wird, dass sich hieraus zum jetzigen Zeitpunkt keine Zuständigkeiten für die Finanzierung ableiten lassen bzw. die Zuordnung der Kompetenzen bis auf weiteres bestehen bleiben. Es gibt bis dato keine abschließende Einigung zwischen Sozial- und Gesundheitsministerium im Hinblick auf die Finanzierung des gesamten Palliativ- und Hospizbereiches. Um einen Betrieb der implementierten Strukturen über die 2jährige Pilotphase hinaus zu ermöglichen, ist im Rahmen der Projektlaufzeit vorgesehen, ab dem späteren Frühjahr 2011 eine Arbeitsgruppe zu installieren, die zum Ziel hat, nachhaltige, nach Ablauf der Pilotphase greifende Finanzierungperspektiven zu entwickeln. Die dann entstehenden Finanzierungsmodelle müssen sicherlich die gesamte Palliativversorgungslandschaft in Tirol berücksichtigen und für bereits jetzt bestehende Einrichtungen, wie auch neu entstehende Einrichtungen Gültigkeit haben.

4 - 4 - Betreffend die inhaltlichen und prozessualen Aspekte einer landesweiten Umsetzung von Palliative Gare ist es vorgesehen, bereits zum Ende der Projektphase Ende 2011 Erfahrungen aus dem Projektprozess als Transferempfehlungen zu formulieren. zu FRAGE 3: Seitens des Landes besteht das Interesse, ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizversorgung zu schaffen. Das Projekt Palliativ- und Hospizversorgung Tirol - Modellprojekte Lienz und Reutte" soll Erkenntnisse liefern, wie konkrete Umsetzungsschritte gesetzt werden können und wie regionale Strukturen berücksichtigt und eingebunden werden können. Dabei gilt es zu beachten, bereits bestehende Strukturen einzubinden, aber auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es regional unterschiedliche Initiativen des Aufbaus und der Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung gibt. Es ist zu ena/arten, dass während der laufenden Pilotphase auch in Tiroler Regionen, die nicht in das Modellprojekt eingebunden sind, neue Strukturen der Palliativ- und Hospizversorgung aus Initiative unterschiedlicher Träger entstehen. Gleichzeitig muss sich der Blick aber auch auf Regionen richten, die Lücken in der Palliativversorgung aufweisen, um mit Hilfe der, aus dem Projekt und der Pilotphase gewonnenen Erkenntnisse, dort Unterstützung anzubieten. Hingewiesen werden soll auch auf den Tiroler Krankenanstaltenplan 2009, der eine flächendeckende Versorgung mit Palliativbetten, und somit eine wichtige Säule der Palliativversorgung in jeder Versorgungsregion vorsieht. Die Einrichtung dieser Betten obliegt den jeweiligen Krankenanstaltenträgern. zu FRAGE 4: Eines der Hauptziele des Projektes Palliativ- und Hospizversorgung Tirol - Modellprojekte Lienz und Reutte" ist es, die hospizliche und palliative Versorgungskultur in bestehenden Einrichtungen und bei vorhandenen Dienstleistern der Regelversorgung weiterzuentwickeln. Die Palliativversorgung im ambulanten Bereich, d.h. bei Patientinnen, die sich daheim oder im Pflegeheim befinden, wird weiterhin der Hausarzt oder die Hausärztin übernehmen, jedoch steht ihm oder ihr nun das Palliativteam beratend und unterstützend zur Seite. Anzumerken ist, dass es ein ärztliches Palliativteam", wie in Ihrer Frage erwähnt, in dieser Form nicht gibt. Palliativversorgung im

5 -5- Allgemeinen und Palliativteams im Speziellen arbeiten multidisziplinär. Wie bereits oben unter Frage 1 beschrieben, setzen sich die geplanten Palliativteams sowohl aus ärztlichen, wie auch pflegerischen Stellen zusammen. Weitere Professionen wie Diplomsozialarbeiter, Geistliche, Psychologen etc. können bei Bedarf hinzugezogen werden. zu FRAGE 5: Die Tiroler Ärztekammer ist seit Beginn dieses Projektes in vielfacher Weise eingebunden, so ist sie zum Beispiel im Beratungsteam des Projektes vertreten. Da die Tiroler Ärztekammer auch über einen Sitz in der Tiroler Gesundheitsplattform verfügt, ist sie nicht nur informell involviert, sondern war auch an der Verabschiedung des Finanzierungskonzeptes für die Umsetzung der oben geschilderten Maßnahmen beteiligt. Die kontinuierliche Information der Ärztekammer ist zudem dadurch gewährleistet, dass das Mitglied des Projektleitungsteams, Fr. Dr. Medicus, zum einen für die Dauer des Projektes als Landes-Palliativbeauftragte fungiert, aber auch als Referentin für Palliativmedizin der Tiroler Ärztekammer bestellt ist. Für das Modell der Integrierten Palliativbetreuung daheim und im Pflegeheim" wird zur Zeit mit den Sozialversicherungsträgern und der Abteilung Soziales des Amtes der Tiroler Landesregierung die Administration abgestimmt. Es ist geplant, zum einen mit der Tiroler Ärztekammer die ausgearbeitete Vorgehensweise abzustimmen, zum anderen auf Bezirksebene für die niedergelassenen Ärzte der beiden Modellregionen Informationsveranstaltungen abzuhalten. Mit freundlichen Grüßen DI Dr. Bernhard Tilg Landesrat

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