Schriftliche Anfragebeantwortung. Einl.Zahl 2504/1, Rahmenrichtlinie zur Unterbringung und Betreuung von UMF im Rahmen der Grundversorgung

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1 L A N D T A G STEIERMARK Schriftliche Anfragebeantwortung Von: LHStv. Siegfried Schrittwieser An: Ing. Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE Einl.Zahl 2504/2 Betreffend der schriftlichen Anfrage: Einl.Zahl 2504/1, Rahmenrichtlinie zur Unterbringung und Betreuung von UMF im Rahmen der Grundversorgung Antwort: 1. Wieviele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind mit Stand pro Quartier untergebracht? Mit Stand waren 128 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in folgenden Quartieren untergebracht: UMF Caritas 23 Franz Schmiedt,SV 1 UMF Toscana 34 Haus Bruck,Wisniewski 1 Pension Ganster 2 UMF Magistrat Graz 1 UMF Raic 9 UMF Diakoniewerk Deutschfeistritz 24 UMF-Pension Demiri, Keplerstraße Gesamtergebnis Wieviele Jugendliche wurden seit und bzw. zwischen und an die jeweiligen UMF-Unterkünfte zugewiesen? Bitte um Auflistung je nach Quartier. In den folgenden Tabellen sind Zuweisungen an die jeweiligen UMF-Quartiere dargestellt: Zeitraum: bis : UMF-Quartier aus Erstaufnahme-stellen GVS intern Summe UMF Caritas Graz Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 1

2 UMF Raic Graz (Eröffnung Februar 2014) UMF Demiri Keplerstraße 77 Graz UMF Demiri Keplerstraße 75 Graz UMF Magistrat Graz Jugendamt UMF Diakonie Deutschfeistritz UMF Toscana Gratwein Zeitraum: bis : UMF-Quartier aus Erstaufnahme-stellen GVS Intern Summe UMF Caritas Graz UMF Raic Graz UMF Demiri Keplerstraße 77 Graz UMF Demiri Keplerstraße 75 Graz UMF Diakonie Deutschfeistritz UMF Toscana Gratwein Gesamtsumme Nach welchen Kriterien werden UMF an die jeweiligen Unterkünfte zugewiesen? Werden Wünsche der AsylwerberInnen, beispielsweise in Graz untergebracht zu werden, um an einer Bildungsmaßnahme, wie z.b. dem Externen Hauptschulabschluss teilnehmen zu können, berücksichtigt? Die Zuweisung der UMF in die jeweiligen Unterkünfte erfolgt nach freien Kapazitäten und nach Herkunft, um ethnischen Konflikten in den Häusern präventiv vorzubeugen. Des Weiteren wird berücksichtigt, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Erstaufnahmestellen Freunde nennen, zu denen sie gerne verlegt werden möchten. Bei einer Verlegung wird auf bestehende Lehrverhältnisse sowie auf Besuch von speziellen Kursmaßnahmen Rücksicht genommen. Allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen steht neben den Deutschkursen im Quartier auch der Zugang zu weiteren Bildungsmaßnahmen offen. Der Besuch von Sprachkursen oder der externen Hauptschule ist jedem UMF möglich. UMF unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten von den Quartiergebern Fahrkarten, um Bildungsmaßnahmen besuchen zu können. 4. Wie soll das Betreuungsverhältnis 1:15 von den Quartierbetreibern ausgelegt werden? Bedeutet die Vorgabe ein Anwesenheitsquorum oder einen Personalstandsschlüssel? Warum wird diese Vorgabe in der Rahmenrichtlinie nicht konkretisiert? Gemäß Artikel 9 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 2

3 schutzbedürftige Fremde (AsylwerberInnen, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung Artikel 15a B-VG) LGBl.Nr. 39/2004, ist der Betreuungsschlüssel in der Wohnform Wohnheim mit 1:15 normiert. Wie in der Rahmenrichtlinie zur Unterbringung und Betreuung von UMF angeführt, stellt der Betreuungsschlüssel das Verhältnis zwischen BetreuerInnen und KlientInnen dar. Während des Tagdienstes muss, je nach Anzahl der anwesenden KlientInnen, die entsprechende Anzahl an BetreuerInnen anwesend sein. Des Weiteren müssen die Bestimmungen in der Leistungsbeschreibung sowie andere gesetzliche Normen eingehalten werden. Der Betreuungsschlüssel stellt ein Anwesenheitsquorum dar. 5. Wie wird das Betreuungsverhältnis 1:15 von den jeweiligen Quartieren ausgelegt? Wieviele BetreuerInnen sind mindestens während der Tageszeiten im Quartier anwesend? Hat die Umsetzung in den jeweiligen Quartieren Auswirkungen auf die Zuweisung in das entsprechende Quartier? Es wird auf die Ausführungen der Frage 4. hingewiesen. Alle Betreiber eines UMF-Quartiers legten bis Ende März 2014 ein adaptiertes Betreuungskonzept gemäß den Bestimmungen der Leistungsbeschreibung der Rahmenrichtlinie zur Unterbringung und Betreuung von UMF vor. Ebenso waren Dienstpläne, Qualifikationen der MitarbeiterInnen usw. vorzulegen und zu prüfen. Die Leistungsbeschreibung ist integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen dem Betreiber einer UMF-Einrichtung und dem Land Steiermark. Eine Nichteinhaltung des Vertrages führt dazu, dass keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in das Quartier zugewiesen und der Vertrag nicht verlängert bzw. beendet wird. 6. Die Quartiere Keplerstraße 75 und 77 werden vom selben Betreiber geführt, wie viele MitarbeiterInnen gibt es pro Quartier? Gibt es für die Häuser jeweils eine pädagogische Leitung bzw. eine Quartiersleitung, die im erforderlichen Stundenausmaß nachweislich beschäftigt ist? Das UMF-Quartier in der Keplerstraße 75 wurde mit auch auf Grund des starken Rückganges an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geschlossen. Im Quartier Keplerstraße 77 gibt es 11 MitarbeiterInnen inkl. Quartiersleitung und pädagogische Leitung. Diese sind im erforderlichen Stundenausmaß beschäftigt. 7. Bedenkt man die in der Rahmenrichtlinie festgelegte Maximalzahl von 40 Jugendlichen pro Quartier, wie rechtfertigen Sie den Umstand, dass durch die Nähe der Unterkünfte Keplerstraße 75 und 77 (wenn voll ausgelastet) 80 Jugendliche am selben Ort untergebracht sind? Im Jahr 2012 wurden vermehrt Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Fremden in Österreich gestellt. Um diese Jugendlichen bestmöglich zu versorgen, wurden vermehrt UMF Quartiere in der Steiermark eröffnet. Auch die Unterkünfte in der Keplerstraße 75 und 77 wurden in diesem Jahr eröffnet. Wie im Punkt 6 ausgeführt, wurde das UMF-Quartier Keplerstraße 75 mit geschlossen. Derzeit befinden sich noch einige, mit volljährig gewordene UMF in diesem Quartier. Diese werden bis Herbst 2014 in andere Unterkünfte verlegt. 8. Warum werden in der Steiermark ausschließlich Wohnheime (Betreuungsschlüssel 1:15) und keine Wohngruppen (1:10) geführt? Gibt es in der Steiermark keine Jugendlichen mit besonderem Betreuungsbedarf? Mit der Rahmenrichtlinie zur Unterbringung und Betreuung von UMF wird ein einheitlicher Leistungsstandard für die Betreuung von UMF festgelegt. Wird über die Kinder- und Jugendhilfe ein besonderer Betreuungsbedarf festgestellt, werden die Jugendlichen über die Kinder- und Jugendhilfe betreut. Dies ist in einzelnen Fällen der Fall. Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 3

4 9. Wer beurteilt den psychischen Gesundheitszustand von neu angekommenen UMF in den jeweiligen Quartieren? Welche psychologische Hilfe wird Jugendlichen mit psychischen Belastungen in den jeweiligen Quartieren angeboten? Werden psychologische Einzelberatung/- begleitung und psychologische Gruppenangebote mit Schwerpunkt Psychoedukation, wie in der Rahmenrichtlinie (3.1.1 Gesundheit) gefordert, angeboten? Bitte um Auflistungen der Angebote und deren Nutzung je nach Quartier. UMF-Quartier Raic Graz Individuelle psychotherapeutische Beratung und psychotherapeutische Sitzungen werden von einem Psychotherapeuten im Haus organisiert. Bei den psychiatrischen Heilverfahren werden die Jugendlichen von dazu ausgebildeten Fachkräften therapiert. Zurzeit sind zwei Jugendliche in einer psychotherapeutischen Betreuung, alle Jugendlichen sind zur Gruppen-Psychoedukation im Haus eingeladen. UMF-Toscana Gratwein Bei neu angekommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, wird der psychische Gesundheitszustand durch einen Facharzt vom Verein Omega begutachtet und durch einen medizinisch-psychiatrischen Befund dokumentiert. Bei besonderen psychischen Belastungen/Auffälligkeiten stehen dem Patienten/der Patientin ein Psychiater und ein Psychotherapeut für Einzelgespräche zur Verfügung, auch die Überweisung durch den Hausarzt an weitere Fachärzte ist möglich. Durch den angestellten Psychotherapeuten werden in dieser UMF-Einrichtung Einzelberatungen und Gruppenangebote mit maximal 10 TeilnehmerInnen mit Schwerpunkt Psychoedukation in regelmäßigen Abständen durchgeführt und dokumentiert. UMF-Caritas Graz Im Team Caritas Welcome ist eine Psychologin (mit Zusatzausbildung zur klinischen und Gesundheitspsychologin) angestellt. Sie führt Erstgespräche mit den Jugendlichen und erstellt eine erste Beurteilung. Des Weiteren führt sie ein Screening-Verfahren bei Verdacht auf psychische Störung durch und verweist wenn nötig auf geeignetere Institutionen. Sie bietet offene Sprechstunden an und hält in regelmäßigen Abständen zu unterschiedlichen Themenbereichen Gruppensitzungen ab. Nachdem in einem Erstgespräch psychologisch relevante Information erhoben wurden (Asylgründe, Fluchtgeschichte, Familien-, Sozial- und Krankheitsanamnese, Überblick über Lebensstil, Identifikation von Stressoren, Ressourcen und Interessen), werden psychologische Fragestellungen verfasst und ins Team eingebracht. Psychologisch-diagnostische Verfahren werden durchgeführt und dienen als Basis für die weitere Beratung bzw. machen klar ob eine externe Psychotherapie oder psychiatrische Behandlung von Nöten ist. Im Einzelsetting werden anschließend Ziele zusammen mit der Klientin/dem Klienten erarbeitet. In der Beratung werden unterschiedliche Methoden angewandt (Psychoedukation, Ressourcenaktivierung, Trauerverarbeitung, Stabilisierung bei Trauma, usw.). Weitere Angebote sind Verhaltenstherapie aber auch Zielüberprüfung sowie Krisenintervention mithilfe von Selbst- und Fremdbeobachtung. UMF Keplerstraße 77 Graz Bei jedem neuen angekommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling wird am Anfang wie in der Rahmenrichtlinie vorgesehen der Gesundheitszustand abgeklärt. Die Erstaufnahme wird von einem entsprechenden qualifizierten Mitarbeiter durchgeführt. Es wird eine erste Anamnese durchgeführt und bei Belastungen, Auffälligkeiten im Bedarfsfall eine psychologische Einzelberatung durch eineklinische und Gesundheitspsychologin angeboten. In Zusammenarbeit wird entschieden ob die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine weitere psychologische Behandlung bzw. Psychotherapie brauchen. Bei neurologischer Symptomatik werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge an einen Facharzt für Neurologie überwiesen. Bei entsprechender Notwendigkeit wird auch die Landesnervenklinik Sigmund Freud, Abteilung für Kinder und Jugendpsychiatrie kontaktiert. Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 4

5 Es findet regelmäßig eine Psychoedukation statt. Sowohl Einzel- als auch Gruppentherapien mit den Themen wie Sucht, Sexualität, Depression werden angeboten. Bei Bedarf werden externe ReferentInnen hinzu gezogen. UMF Diakonie Deutschfeistritz Die Erstanamnese wird durch einen Facharzt für Psychiatrie und durch eine klinische und Gesundheitspsychologin in Zusammenarbeit mit der/dem BezugsbetreuerIn gemacht. Bei Bedarf werden zusätzliche Fachärzte kontaktiert. Es gibt wöchentliche psychologische Einzel- und Gruppengespräche und wöchentliche psychiatrische Sprechstunden vor Ort. Zusätzlich gibt es drei Fixplätze für Psychotherapie in einer psychotherapeutischen Praxis. Einige Jugendliche besuchen Psychotherapien beim Verein Zebra und beim Institut für Kind, Jugend und Familie. Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf bekommen einen Erziehungshelfer gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beigestellt oder einen Paten über den Verein Zebra oder den Arbeitslosenfonds der Diözese Graz. Jugendliche mit Suchtproblemen werden zur Drogenberatungsstelle des Landes Steiermark vermittelt. Diverse Workshops runden das Angebot ab: Antiaggressionstraining, Sexualaufklärung und Umgang mit der ersten Liebe sowie Verhütungsmethoden, Drogenprävention, Alkohol- und Suchtprävention, Gefahren der Internetnutzung. Diese Workshops werden von verschiedensten Vereinen und Institutionen durchgeführt. Die MitarbeiterInnen werden regelmäßig zu den Themen Suizidalität, Sucht und Drogen, Interkulturalität, Deeskalation, Traumapädagogik usw. geschult. Alle Maßnahmen werden von geschulten DolmetscherInnen begleitet. Die Nutzung findet in notwendigem Ausmaß statt. Nachdem ein Großteil der Leistungen über die Tagsätze abgegolten ist, liegen keine Zahlen über die tatsächliche Inanspruchnahme vor. 10. Welche Form der Kooperation findet zwischen den Quartierbetreibern und der Jugendwohlfahrt statt? Wann, wie und von wem wird festgestellt, ob Jugendliche Hilfe im Rahmen der Jugendwohlfahrt über die Grundversorgung hinausgehend benötigen? Wird die Jugendwohlfahrt informiert, wenn minderjährige AsylwerberInnen von der Grundversorgung ausgeschlossen werden? Wird die Jugendwohlfahrt informiert, wenn unbegleitete Minderjährige in Quartiere, in denen Erwachsene untergebracht sind und die keine Betreuung für Minderjährige anbieten, verlegt werden? Die in den UMF-Quartieren beschäftigten MitarbeiterInnen stehen in enger Kooperation mit PsychologInnen, TherapeutInnen und MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe. Der Obsorgeträger, im Falle der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist dies der öffentliche Kinder- und Jugendhilfeträger, sorgen bei entsprechender Indikation für die Bereitstellung von Kinder- und Jugendhilfen. Zum Zeitpunkt der Übertragung der Obsorge erfolgt die Diagnose im Auftrag des öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträgers. Die Information über eine Quartierverlegung oder den Ausschluss von der Grundversorgung hat seitens des Referates Flüchtlingsangelegenheiten an den Obsorgeträger zu erfolgen. Jede Verlegung wird schriftlich zwischen dem Referat Flüchtlingsangelegenheiten und dem öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträger/Obsorgeträger behandelt. Erst nach Zustimmung des Kinder- und Jugendhilfeträgers/Obsorgeträgers erfolgt eine Verlegung in ein Erwachsenenquartier. 11. Wie rechtfertigen Sie als Aufsichtsbehörde der Jugendwohlfahrt den Umstand, dass in Graz nur bei 5 UMF im Jahre 2012 das Vorliegen einer Jugendwohlfahrtsindikation festgestellt und entsprechende Hilfen im Rahmen der Jugendwohlfahrt gewährt wurden? Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und Fremden waren im Jahr Akten im Amt für Jugend und Familie, der Stadt Graz anhängig. Es handelte sich um neue und laufende Fälle, in denen die gesetzliche Vertretung, bzw. rechtliche Vertretung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren durchzuführen war. Insgesamt wurden im Jahr 2012 bei 12 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Maßnahmen Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 5

6 gemäß dem Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetz eingesetzt. Nicht alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge benötigen eine Kinder- und Jugendhilfe. Wird ein besonderer Betreuungsbedarf festgestellt oder liegt eine entsprechende Indikation vor, wird eine passgenaue Hilfe im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gewährt. 12. Entspricht es den Tatsachen, dass gegen den Betreiber der UMF-Unterkunft Toscana in Gratwein ein Strafverfahren in Zusammenhang mit der Behandlung der Jugendlichen anhängig ist? Welche Relevanz hätte ein solcher Umstand für die Zuweisung in das betroffene Quartier? Eine Anzeige liegt bei der Staatsanwaltschaft Graz auf. Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) besagt, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld unschuldig ist. Es gilt daher die Unschuldsvermutung. Nach bekannt werden der Umstände wurden von der zuständigen Jugendwohlfahrtsbehörde sowie dem Referat Flüchtlingsangelegenheiten Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt. Dabei wurden keine Gefährdungslagen festgestellt. Es gilt das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten. Selbstverständlich werden laufende Überprüfungen durchgeführt. 13. Warum werden private gewinnorientierte Quartierbetreiber forciert? Welche Interessen bestehen, die Quartierbetreiber der Unerkünfte Demiri in der Keplerstraße und Toscana in Gratwein zu bevorzugen? Gibt es persönliche Naheverhältnisse zwischen MitarbeiterInnen des Referats Flüchtlingswesen und den Quartierbetreibern der Unterkünfte Demiri in der Keplerstraße und Toscana in Gratwein? Die genannten privaten Anbieter haben, wie auch die Caritas und Diakonie, im Rahmen der laufenden öffentlichen Interessentensuche, den Zuschlag für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erhalten. Ein Ausschluss privater gewinnorientierter Anbieter im Bereich der Flüchtlingsbetreuung ist rechtlich nicht vorgesehen. Dies wäre auf Grund des Gleichheitsgrundsatzes und aufgrund des Art. 6 Staatsgrundgesetz, durch Art. 149 Abs. 1 B-VG im Verfassungsrang, sowie des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht möglich. Dennoch wurde 2012 versucht, zuerst auf kirchliche Einrichtungen zurück zu greifen: Anlässlich der starken Asylantragszahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den Erstaufnahmestellen des Bundesministeriums für Inneres im Jahr 2012 und dem dringenden Ersuchen auch von UNHCR um Bereitstellung von Plätzen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden die Caritas als auch die Diakonie um Eröffnung von weiteren Häusern für Jugendliche ersucht. Auch Einrichtungen die in der Betreuung von Jugendlichen tätig sind, wurden kontaktiert. Da seitens der NGOs keine Möglichkeit für die Bereitstellung der dringend erforderlichen Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bestand, wurde an private Anbieter herangetreten. Zwischen den MitarbeiterInnen des Referates Flüchtlingsangelegenheiten und den Quartierbetreibern bestehen keine Nahverhältnisse. 14. Wie erklären Sie sich, dass in allen Bundesländern außer der Steiermark es Standard ist, private gewinnorientierte Quartierbetreiber von der Betreuung von UMF auszuschließen? Siehe auch Antwort 13. In der Grundversorgungsvereinbarung - Artikel 15a B-VG LGBl.Nr. 39/2004 und dem Steiermärkischen Betreuungsgesetz LGBl.Nr. 101/2005 i.d.g.f. ist normiert, dass sich das Land und auch der Bund humanitärer, kirchlicher oder privater Einrichtungen bei der Durchführung der Versorgung von in Grundversorgung stehenden Personen bedienen kann. Um sicherzustellen, dass alle UMF in der Steiermark nach den gleichen Standards betreut werden, wurde eine Rahmenrichtlinie zur Unterbringung und Betreuung von UMF erarbeitet. Diese Richtlinie wurde von Betreibern bestehender UMF Einrichtungen, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, dem Amt für Jugend und Familie sowie weiteren fachlich anerkannten NGOs begutachtet. Die Stellungnahmen wurden in die vorliegende Rahmenrichtlinie einbezogen. Die im Konzept inkludierte Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 6

7 Leistungsbeschreibung ist integrierter Bestandteil der Verträge zwischen Betreibern einer UMF Einrichtung und dem Land Steiermark. Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 7

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