Clearingverfahren. (soll 100 Tage nicht überschreiten!)

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1 Clearingverfahren (soll 100 Tage nicht überschreiten!) Sicherstellung der pädagogische Betreuung und Versorgung Ärztliche Abklärung Psychologisches Clearing Deutsch-Integrationskurs/ Schulstanderhebung Ausländerrechtlich Begleitung Verfahren und Dokumentation des Clearing Dolmetscherleistungen

2 Ärztliche Abklärung Bei dem Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist ein Krankenschein zu ordern. Tel Alle ärztlichen Kosten werden hierüber abgerechnet. Die Jugendlichen sind einem Allgemeinmediziner vorzustellen. Der Arzt und Jugendliche entscheiden gemeinsam, welche notwendigen gesundheitlichen Abklärungen erforderlich sind. Zu Arztgesprächen ist grundsätzlich ein Dolmetscher mitzunehmen. (Bitte keinen Dolmetscher einsetzen, der auch ansonsten für die Jugendlichen oder die gesamte Gruppe dolmetscht.) Ggfs. Sind allgemeine Impfungen erforderlich. Dies entscheidet der behandelnde Arzt. Die TBC Untersuchungen werden durch das Jugendamt Frau Tel.221- koordiniert. Frau teilt das Datum und den Ort der Untersuchung mit. Zu diesem Termin sollte Jugendliche begleitet werden. In der Regel werden mehrere Jugendlichen aus einer Einrichtung zu dem Termin bestellt. Medikamentenverordnungen sind zu dokumentieren. Augentest beim Optiker?.

3 Pädagogische Betreuung und Versorgung Alltagsstrukturierung Anmeldung zu einem Sprachkurs, Sicherstellung der Grundbedürfnisse (Ernährung, Kleidung) Anleitung zu lebenspraktischen Bereichen (Haushaltsführung, Einkauf, Hygiene, Umgang mit dem Euro, Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Ordnung, Regeln des Zusammenlebens, Freizeitgestaltung Begleitung zu Ämtern (Amtsgericht, Jugendamt, Ausländeramt etc.), Hilfestellung bei der Orientierung im fremden Kulturkreis Klärung familiärer und soziokultureller Hintergrunde Stellungnahme zur Alterseinschätzung bzw. Begleitung zur medizinsichen Alterseinschätzung Ermittlung eines Jugendhilfebedarfs Am für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln

4 Psychologisches Clearing Im Rahmen von 4-6 Gesprächen mit einem (externen) Psychologen soll eine Erhebung der biographischen Anamnese zwecks Klärung der persönlichen und soziokulturellen Hintergründe, psychodiagnostische Gespräche zur Exploration der psychischen Befindlichkeit, Symptomanalyse und diagnostische Einschätzung, Ggfs. Begleitung zu Kinder- und Jugendpsychiatern wenn empfohlen oder /und erforderlich.

5 Deutsch- Integrationskurs/ Schulstanderhebung Die Jugendlichen sind in der Sprachenschule anzumelden. Dort werden Sie für 3-6 Monate einen Deutschkurs machen damit erzieherisch auf sie eingewirkt werden kann. Dadurch erhalten Sie eine Fahrkarte, damit sie den Deutschkurs besuchen können. Schulstanderhebung, Test beim Schulamt

6 Ausländerrechtlich Begleitung: Begleitung zum Ausländeramt zwecks ausländerrechtlicher Erfassung. Begleitung zu unabhängigen Beratungsstellen GGfs. Erhebung von Informationen über Verwandte im In- und Ausland. Eruierung der Möglichkeit, Dokumente aus dem Herkunftsland zu beschaffen Ggfs. Rückführungswünsche der Jugendlichen mit dem Vormund und dem Jugendamt besprechen und begleiten Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln

7 Kooperation mit dem gesetzlichen Vertreter Sofern es bereits eine Vormundschaft gibt, ist der Vormund über die Betreuung, Wichtige Erkenntnisse und Vorkommnisse zu unterrichten Kontakte mit dem Vormund sind zu begleiten bzw. herzustellen. Für die Klärung der aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten und der Perspektiven zum aufenthaltsrechtlichen Verfahren ist der Vormund verantwortlich!

8 Verfahren und Dokumentation des Clearings: Nach 6 Wochen Betreuung ist eine erste kurze Einschätzung über den Jugendlichen in Hinblick auf seine Ressourcen und pädagogischer Bedarf in schriftlicher Form, an den zuständigen Sachbearbeiter zu übermitteln. Im Regelfall erfolgt ein Fachgespräch nach cirka10 Wochen. Zur Vorlage des Fachgespräches ist ein ausführlicher Bericht zu erstellen, aus dem der zukünftige pädagogische Förderbedarf, die vorhandenen Ressourcen und ein zusammenfassendes Ergebnis der bisherigen Betreuungserkenntnisse. Gemeinsam mit dem Vormund, Bezugsbetreuer, dem Jugendlichen und der Sachbearbeiter wird die weitere pädagogische Perspektive erörtert. Die Mitarbeiter schließen sich mit den Bezugsbetreuern kurz und suchen eine entsprechende Folgeeinrichtung bzw. Anschlussmaßnahme. Es ist ausgesprochen wichtig, dass den Jugendlichen vermittelt wird, dass sie wahrscheinlich nicht in Köln bleiben. Zu jedem Jugendlichen ist eine Dokumentationsmappe zu erstellen, die folgende Inhalte haben sollte. TBC Test, ärztliche Dokumente und Medikamentenverordnungen, Passfoto, Duldung, Ergebnis Schulstanderhebung, die wichtigsten Kontaktdaten des Jugendlichen

9 Dolmetscherleistungen: Im Rahmen des Clearing können neben den ärztl. und psychologischen Dolmetscherstunden auch noch 6 Dolmetscherstunden für pädagogische Bedarfe verwendet werden. Diese sind anlassbezogen (z.b. Krisenintervention, Regel-Absprachenvermittlung, etc.) und personenbezogen zu dokumentieren. Insbesondere der Abschlussberichtung zum Clearingverfahren ist mit dem Klienten Unter Hinzuziehung eines Dolmetschers zu besprechen.

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