Zur Navigation. Nachrichten. Anhaltend hoher Asyl-Zugang im Oktober I. Aktueller Monat. 1 von :29. Pressemitteilung
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1 Diese Seite vorlesen [ url=https%3a%2f%2fwww.bmi.bund.de%2fshareddocs%2fpressemitteilungen%2fde%2f2015%2f11%2fasylantraegeoktober-2015.html%3bjsessionid%3d02a677936f8367c2e0525c _cid295&charset=utf-8] [ /startseite_node.html;jsessionid=02a677936f8367c2e0525c _cid295] Zur Navigation Nachrichten Pressemitteilung Anhaltend hoher Asyl-Zugang im Oktober 2015 Im Oktober 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 157,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober Entschieden hat das Bundesamt im Oktober 2015 über die Anträge von Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 142,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2014 ( Entscheidungen) Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (50,1 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 181 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 187 Personen (0,6 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Die Zahl der tatsächlichen Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland lag auch im Oktober 2015 deutlich höher, da die formale Asylantragstellung teilweise erst zeitlich verzögert möglich ist. So sind im EASY-System im Monat Oktober 2015 bundesweit etwa Zugänge von Asylsuchenden registriert worden. Von Januar bis Oktober 2015 waren es insgesamt ca Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen. Die Zahlen im Einzelnen: I. Aktueller Monat Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben Personen im Oktober 2015 einen förmlichen Asylantrag gestellt, davon als Erstanträge und als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um Personen (+157,9 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um Personen (+27,4 Prozent) jeweils gestiegen. Insgesamt Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien- Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 15,6 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge. 1 von :29
2 Hauptherkunftsländer im Oktober 2015 (auch im Vergleich zu den zwei vorangegangenen Monaten): Hauptherkunftsländer im Oktober 2015: Zum Vergleich: August 2015 September 2015 Oktober Syrien Albanien Irak Afghanistan Serbien Eritrea Ungeklärt Mazedonien Pakistan Kosovo Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Oktober 2015: Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im September 2015: Gesamt davon: Syrien Albanien Irak Afghanistan Serbien Eritrea Ungeklärt Mazedonien Pakistan Kosovo Die Zahl der Asylerstanträge im Oktober 2015 (52.730) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (18.415) um 186,3 Prozent und gegenüber dem Vormonat (40.487) um 30,2 Prozent an. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Albanien und Irak. Die Zahl der Asylfolgeanträge im Oktober 2015 (2.147) sank im Vergleich zum Vorjahresmonat (2.864) um - 25,0 Prozent und gegenüber dem Vormonat (2.584) um -16,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Syrien. 2 von :29
3 Im Oktober 2015 hat das Bundesamt über die Anträge von Personen (Vorjahresmonat: , Vormonat: ) entschieden Personen (50,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Oktober 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 106 Personen (0,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie Personen (49,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Im Oktober 2015 erhielten 181 Personen (0,6 Prozent) nach 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Oktober 2015 bei 187 Personen (0,6 Prozent) Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von Personen (34,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.b. durch Dublin- Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von Personen (14,5 Prozent). II. Laufendes Jahr 2015 In der Zeit von Januar bis Oktober 2015 haben insgesamt Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter als Erstanträge und als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr ( Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 129,1 Prozent. Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren: Die Hauptherkunftsländer von Januar bis Oktober 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum: Jan.-Okt Jan.-Okt Syrien Albanien Kosovo Serbien Irak Afghanistan Mazedonien Eritrea Bosnien-Herzegowina Pakistan Verteilung der Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis Oktober 2015: Gesamt davon: Syrien von :29
4 Albanien Kosovo Serbien Irak Afghanistan Mazedonien Eritrea Bosnien-Herzegowina Pakistan Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2015 ( ) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum ( ) um 144,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Albanien und Kosovo. Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2015 (30.927) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (22.446) um 37,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Syrien. Von Januar bis Oktober 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Entscheidungen getroffen, mehr als doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres (99.546). Insgesamt Personen (39,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Oktober 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren Personen (0,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie Personen (38,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Weitere Personen (0,7 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Oktober 2015 bei Personen (0,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von Personen (37,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.b. durch Dublin- Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von Personen (20,9 Prozent). Ende Oktober 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei , davon als Erstanträge und als Folgeanträge (Vormonat: anhängige Verfahren, davon Erst- und Folgeanträge; zum 30. Oktober 2014 waren Verfahren anhängig, davon Erst- und Folgeanträge). III. Registrierte Zugänge im EASY-System Im Monat Oktober 2015 wurden im EASY-System Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren: Oktober 2015 Insgesamt Syrien Afghanistan Irak von :29
5 4 Pakistan Iran Von Januar bis Oktober 2015 wurden im EASY-System Zugänge von Asylsuchenden registriert. Die Hauptherkunftsländer waren: Januar bis Oktober 2015 Insgesamt Syrien Albanien Afghanistan Irak Kosovo Weitere Informationen finden Sie unter [ Mediathek Hier gelangen Sie zur Mediathek Zur Mediathek [ /mediathek_node.html;jsessionid=02a677936f8367c2e0525c _cid295] Publikationen Hier gelangen Sie zur Gesamtübersicht der Publikationen Zu den Publikationen Abo Box Newsletter RSS-Feed [ /RSS/rss_node.html;jsessionid=02A677936F8367C2E0525C _cid295] Youtube-Channel [ Bundesministerium des Innern von :29
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