Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen
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- Rudolf Schneider
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1 Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Früherkennung von traumatisierten Flüchtlingen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen
2 Rechtliche Grundlage: Die Bundesländer sind gemäß 44 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz verpflichtet, Aufnahmeeinrichtungen für die Unterbringung Asylbegehrender zu schaffen. Das Land Niedersachsen hat dies an den Standorten Braunschweig, Grenzdurchgangslager Friedland und Bramsche umgesetzt. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen liegt im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.
3 Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Aufbau der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ab voraussichtlich Sommer 2014 Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) mit Sitz in Braunschweig Behördenleitung Zentrale Verwaltung Standort Bramsche Erstaufnahmeeinrichtung Aufnahmekapazität: 500 Personen zusätzliche Aufnahme von Kontingent-und Resettlement-Flüchtlingen Standort Braunschweig Erstaufnahmeeinrichtung Aufnahmekapazität: 500 Personen Standort GDL Friedland Erstaufnahmeeinrichtung Aufnahmekapazität: 500 Personen zusätzliche Aufnahme von Kontingent-und Resettlement-Flüchtlingen Jüdische Emigranten Spätaussiedler Außenstelle Langenhagen Außenstelle Lüneburg Außenstelle Oldenburg
4 Nationalitätenliste Standort Braunschweig nach Hauptherkunftsländern Auszug Albanien Serbien Montenegro Algerien Russische Föderation Mazedonien Kosovo Elfenbeinküste Bosnien und Herzegowina Marokko Georgien Somalia Sudan Iran insgesamt 38 Nationen (Stand: )
5 Nationalitätenliste Standort GDL Friedland gesamt Afghanistan Eritrea Irak Libanon Pakistan Russische Föderation Syrien Türkei (Stand: )
6 Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Unterbringung und Verteilung Aufnahme des Flüchtlings als Direktantragsteller oder Weiterleitungsfall aus einem anderen Bundesland BAMF Asylantragstellung Verteilung Nds. Kommunen LAB NI als Erstaufnahme Verpflichtung bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zu 3 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
7 Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung 1. Tag Aufnahme des Flüchtlings und sozialverträgliche Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung Aufnahmegespräch und Anamnese im Sozialdienst unter Beteiligung eines Sprachmittlers Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, eventuell erste Hinweise auf eine posttraumatische Belastungsstörung Erste Hinweise auf weitere gesundheitliche Probleme Informationen zum Asylverfahren (u.a. auch Hinweis auf die unabhängige Asylverfahrensberatung des Caritasverbandes) und zum Ablauf des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung Klärung familiärer Bindungen innerhalb Niedersachsens wichtig für die spätere Verteilung
8 Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung 2. Tag Gesundheitsuntersuchung gem. 62 AsylVfG beim Gesundheitsamt bzw. Krankenhaus Ärztliche Untersuchung sowie Blutabnahme, Röntgenaufnahme der Lunge, Überprüfung des Impfstatus und ggfls. Impfauffrischung (freiwillig) 3. Tag Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylantragstellung Ggfls. vor Asylantragstellung und Anhörung Informationen des Sozialdienstes an das BAMF bzgl. einer möglichen PTBS, besonderen Schutzbedürftigkeit 4. Tag Sozialamt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Taschengeldzahlung, Bekleidungsgutscheine)
9 Verfahrensablauf in der Erstaufnahmeeinrichtung einige Wochen nach der Aufnahme Anhörungstermin beim BAMF Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen nach aktuell etwa 2 3 Wochen Aufenthalt in der EAE in den Folgemonaten BAMF-Entscheidung über den Asylantrag
10 Soziale Dienste in der LAB NI Allgemeiner Sozialdienst Gesundheitsdienst Kinderbetreuung Erstorientierungskurse Wegweiser für Deutschland Schulprojekt Vorbereitung auf die Regelschule
11 Soziale Beratung und Betreuung in der LAB NI Schwerpunkte der Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes: Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge: Identifizierung von psychisch erkrankten und traumatisierten Flüchtlingen Psychosoziale Beratung und Betreuung von psychisch erkrankten bzw. traumatisierten Flüchtlingen Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF): Inobhutnahme von UMF durch das jeweils zuständige Jugendamt Feststellung von Hilfen für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen etc. Identifizieren von vorhandenen Fähigkeiten und Entwicklungspotentialen im Hinblick auf die schulische und berufliche Qualifizierung und Integration auf den Arbeitsmarkt Krisenintervention: Abbau ethnischer, kultureller, religiöser und zwischenmenschlicher Spannungen (Wahrung des Sozialen Friedens in der Einrichtung) Innerfamiliäre Konfliktberatung
12 Soziale Beratung und Betreuung in der LAB NI Allgemeine Beratung und Betreuung: Informationen zum Asylverfahren (Asylantragstellung, Anhörung, BAMF-Entscheidung) Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden unabhängige Verfahrensberatung Unterstützung der Flüchtlinge bei Kontakten zu anderen Behörden (BAMF, Ausländerbehörden, Jugendämtern etc.) Hilfestellung bei Fragen des täglichen Lebens, Beratung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen Frauenspezifische Beratung und Betreuung Sport- und Freizeitaktivitäten Netzwerk-/Projektarbeit Öffentlichkeitsarbeit Planung und Durchführung von Gruppenveranstaltungen Durchführung von Schulungs- und Unterrichtseinheiten für Schulen, Justiz- und Polizeibeamte etc.
13 Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig Persönliches Gespräch im Sozialdienst (event. Screening mit Hilfe des Protect-Fragebogens ), Bericht des Flüchtlings über Angstzustände, Schlafstörungen, selbstzerstörerisches Verhalten, gereiztes Verhalten, Wutausbrüche etc. Ärztliche Bescheinigungen, die bei der Aufnahme von dem Asylsuchenden vorgelegt werden Vorstellung bei den Ärzten im Gesundheitsdienst, bei Fachärzten, AWO- Psychiatriezentrum Königslutter, Klinikum Braunschweig- Psychiatrie Bescheinigung Diagnose PTBS zur Vorlage beim BAMF, Antrag auf Psychotherapie mit Weiterleitung zur Entscheidung an das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig Nach Entscheidung des Gesundheitsamtes erneutes Gespräch im Sozialdienst (Erläuterung des weiteren Verfahrens, medizinische Betreuung und weitere Hilfsangebote, Unterstützung ggfls. auch durch die Wohlfahrtsverbände etc.) Kontaktaufnahme zum NTFN (Datenübermittlung, Schweigepflichtsentbindung, Suche eines geeigneten Therapeuten etc.) Kontaktaufnahme zur LAB-Verteilungsstelle (Einflussnahme auf den Verteilungsort) Weitergabe der entsprechenden Informationen an die neue Kommune
14 Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig Info an das BAMF Netzwerk Partner Flucht und Asyl Früherkennung im Sozialdienst Gesundheitsamt Stadt Braunschweig Begutachtung Psychotherapie Kontaktaufnahme zum NTFN (Datenübermittlung, Suche eines geeigneten Therapeuten) Gesundheitsdienst Antrag auf Psychotherapie Zusammenarbeit mit AWO-Psychiatriezentrum Königslutter
15 Früherkennung PTBS, Verfahren in Braunschweig Planungen, Wünsche an das NTFN: Psychologische Diagnostik zur Früherkennung einer PTBS analog zum Friedländer Modell : Suche nach einem Kooperationspartner am Standort Braunschweig, bspw. Institutsambulanz, Klinik etc. Wunsch an das NTFN, einer vertiefenden Fortbildung für die Sozialarbeiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie den Kooperationspartnern (Asklepiosklinik u.a.) an den einzelnen Standorten im Hinblick auf Früherkennung von PTBS (Screening-Verfahren etc.)
16 Friedländer Modell Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland Der Flüchtling bricht zusammen Der Flüchtling spricht über Folter und/oder Vergewaltigung Der Flüchtling erzählt von Angstzuständen, Verfolgungswahn, Schlaflosigkeit Der Flüchtling legt ein aggressives oder selbstverletzendes Verhalten an den Tag Die Körpersprache und Haltung des Flüchtlings ist stark verkrampft Der Flüchtling starrt durch einen hindurch
17 Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland BAMF Früherkennung im Sozialdienst Malteser Krankenstation Asklepios Institutsambulanz 3 Diagnose- Termine
18 Früherkennung PTBS, Verfahren in Friedland Zust. Sozialamt Verteilung Sozialdienst Nachsorge Caritativ e Verbände NTFN Asklepios Institutsambulanz Diagnosebericht
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
20 Anhang: Der Protect Fragebogen:
21 Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste Berlin Der Protect Fragebogen
22
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