Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Stadt Warstein
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- Käthe Berger
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1 Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Stadt Warstein Informationsveranstaltung am 29. Januar 2015 im Forum des Gymnasiums Warstein
2 Entwicklung der Aufnahmezahlen Stand: 26. Januar Aktuelle Aufnahmequote: 94,07 % (-8 Personen) Stand: jeweils
3 31 Herkunftsländer Pakistan; 3 Sonstige Staaten (15); 27 Serbien; 37 Syrien; 3 Bangladesch; 7 Libanon; 5 Irak; 4 Albanien; 20 Aserbeidschan; 5 Türkei; 6 Guniea; 3 Algerien; 3 Marokko; 5 Nigeria; 5 Eritrea ; 10 Kosovo; 9 Rußland; 3 Bosnien-Herzegowina; 7
4 Zuständigkeiten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (Außenstellen in Dortmund u. Bielefeld) Durchführung des Asylverfahrens Ausländeramt Kreis Soest Erteilung von ausländerrechtlichen Erlaubnissen (in Abhängigkeit vom Asylverfahren), Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen Stadt Warstein Sicherstellung des Lebensunterhaltes, Unterbringung, medizinische Versorgung
5 Sicherstellung des Lebensunterhaltes Asylbewerber erhalten in den ersten 15 Monaten folgende Leistungen Regelsatz Haushaltsvorstand: 359,00 pro Monat Angemessene Kosten der Unterkunft (Kosten Übergangsheim, Miete) Übergangsheime sind möbliert Betten, Bettwäsche, Schrank, Tische, Stühle, einfacher Hausrat werden im Übergangsheim und in den städt. Mietwohnungen gestellt Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (Schulbedarf 100,00, Kosten für Klassenfahrten, Vereinsbeiträge bis 120,00 pro Jahr, Kosten des Mittagessen in Kita und Schule (Eigenanteil 1,00 pro Mahlzeit), ggf. Nachhilfeunterricht Mit dem Regelsatz sind folgenden Ausgaben abgedeckt: Lebensmittel, Hausrat, Putzmittel, Bekleidung, Körperpflege, Strom, ÖPNV, Nach 15 Monaten erhalten Asylbewerber idr den gleichen Betrag wie Bezieher von SGB II-Leistungen (Hartz IV) 399,00 pro Monat Die Kosten der medizinischen Versorgung trägt die Stadt Warstein Krankenscheine für Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Frauenarzt, Zahnarzt Notwendigkeit von Operationen, psychiatrischen Behandlungen, Hilfsmitteln, Zahnersatz, pp. wird im Einzelfall ggf. unter Beteiligung des Gesundheitsamtes geprüft Regelsätze und Leistungen werden durch den Bund festgelegt!
6 Unterbringungskonzept Übergangsheime Von-Möller-Straße 3 in Warstein Kirchweg 111 in Niederbergheim Städtische Mietwohnungen derzeit 4 Private Mietwohnungen derzeit 32
7 Unterbringungskapazitäten Aktuelle Personenzahl: davon Kinder: Max. Belegung: Belegbare Plätze: Kirchweg 111: Von Möller Straße 3: Städt. Mietwohnungen Private Mietwohnungen Gesamt:
8 Art der Unterbringung Private Mietwohnungen; 54 Städt. Mietwohnungen; 8 Übergangsheime; 98
9 Unterbringung in Mietwohnungen Die Unterbringung soll weiter verstärkt in privaten Mietwohnungen erfolgen 1. Ankunft im Übergangsheim oder einer städtischen Mietwohnung 2. Wechsel in eine private Mietwohnung Die Errichtung eines weiteren Übergangsheimes ist (derzeit) nicht geplant, Entscheidung ist aber abhängig von der Zahl der Zuweisungen Die Kosten für die Anmietung einer Wohnung werden im Rahmen einer Einzelfallentscheidung übernommen Grundlage sind die Rahmenvorgaben des Kreises Soest für angemessene Wohnungsgrößen und kosten (vgl. SGB II-Leistungen bzw. Grundsicherung) Mieter ist der Asylbewerber, nicht die Stadt Warstein Kriterien: Familien mit Kindern Gesundheitliche Gründe Dauer des Aufenthaltes im Übergangsheim Ausländerrechtlicher Status
10 Bestehende Hilfsangebote Zahlreiche Hilfs- und Unterstützungsangebote durch öffentliche Stellen und ehrenamtliche Kräfte, z.b. Kleiderkammern in Warstein und Belecke Warsteiner Tafel Deutschkurse Behördenbegleitung Weitere Angebote sind noch denkbar
11 Weiterer Unterstützungsbedarf für die Menschen vor Ort Hilfen beim Zurechtfinden in einem fremden Land, in einer fremden Stadt Hilfen bei der Suche von Wohnungen und beim Umzug in Wohnungen Hierzu brauchen wir Ihre Unterstützung!
12 Wie kann die Unterstützung aussehen? Organisation und Vernetzung auf Ortsebene wäre wünschenswert Ansprechpartner, Koordination Runder Tisch? Wer macht mit?
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