Berechtigungsgruppen SGB-II-Berechtigte, SGB XII-Berechtigte, Wohngeldund Kindergeldbezieher, ggf. Asylbewerber (Analogleistung nach dem 48.
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- Ruth Zimmermann
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Transkript
1 Berechtigungsgruppen SGB-II-Berechtigte, SGB XII-Berechtigte, Wohngeldund Kindergeldbezieher, ggf. Asylbewerber (Analogleistung nach dem 48. Monat) Leistungsberechtigte allgemein < 25 Jahren Einschränkung bei Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben < 18 Jahren Voraussetzung: Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule oder Kein Erhalt von Ausbildungsvergütung oder Besuch einer Kindertagesstätte 1
2 Koordinierung und Federführung bei 40/2 Geschäftsstelle Bildungspaket Leiterin: Frau Silvia Blömacher Tel / Vertretung: Frau Uta Buchwald Tel / Mitarbeiterinnen für die Themenschwerpunkte Ermäßigtes Mittagessen, Lernförderung,Klassenfahrten/ Ausflüge, Abschluss von Leistungsvereinbarungen Frau Carina Hubrich Tel / Frau Marina Heyse Tel / Mitarbeiterinnen für die Themenschwerpunkte Abrechnung von Gutscheinen sowie allgemeine Fragen Frau Mirela Ahmetovic Tel / Frau Nancy Schurig Tel / Frau Monika Mauer Nur per mail: 2
3 Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungspaket? Berechtigtengruppen: - SGB-II-Berechtigte (Arbeitslosenhilfe) - SGB XII-Berechtigte (Sozialhilfe), - Bezieher von Wohngeld- und Kinderzuschlag - Asylbewerber ab dem 49. Aufenthaltsmonat Leistungsberechtigte: allgemein < 25 Jahren aber: soziale und kulturelle Teilhabe < 18 Jahren Weitere Voraussetzung für Leistungen im Bereich der Schule/Kita: Besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule Kein Erhalt von Ausbildungsvergütung Besuch einer Kindertagesstätte/ Tagespflege 3
4 Leistungen im Einzelnen: Mehrtägige Klassenfahrten Eintägige Schulausflüge Schulbedarfspaket persönlicher Schulbedarf 70 im August/ 30 im Februar (im Regelfall ohne Antrag als Geldleistung) Schülerbeförderung Angemessene Lernförderung Ermäßigte Mittagsverpflegung mit 1,-- Eigenanteil Soziale und kulturelle Teilhabe 4
5 Wie kommen die Leistungen zu den Leistungsberechtigten? 5
6 Antrags- und Abrechnungsverfahren Klassenfahrten Schule stellt Bescheinigung über die Klassenfahrt aus Eltern stellen den Antrag beim Amt für Soziales und Senioren oder dem Jobcenter Köln vor Antritt der Klassenfahrt. Schulleiter bestätigt die Klassenfahrt auf dem Antrag. Kontodaten der Schule oder des Klassenlehrers sind anzugeben Bewilligungsbescheid ergeht an Eltern, Gutschein wird direkt an die Geschäftsstelle Bildungspaket versandt Überweisung erfolgt seitens der Geschäftsstelle Bildungspaket auf das angegebene Konto
7 Eintägige Ausflüge Antrag kann von den Eltern generell vorab gestellt werden Gutschein wird durch Amt für Soziales und Senioren oder Jobcenter Köln erstellt und an Eltern versandt Eltern behalten den Gutschein und strecken während des Bewilligungszeitraums für Ausflüge vor. Gezahlte Kosten werden durch Klassenlehrer auf Gutscheinrückseite (mit Stempel der Schule/Kita) vermerkt und unterschrieben Eltern senden den Gutschein nach Ablauf des Bewilligungszeitraums an die Geschäftsstelle Bildungspaket. Die Kosten werden auf das Konto der Eltern erstattet
8 Lernförderung Die Schule bestätigt durch die Schulleitung (oder eine/n Beauftragte/n), dass diese notwendig ist. Hierzu ist der entsprechende Vordruck zu benutzen! Antragstellung erfolgt beim Jobcenter Köln oder Amt für Soziales und Senioren Gutschein geht an Eltern, diese leiten ihn dann an den Anbieter weiter Anbieter schließt mit Geschäftsstelle Bildungspaket eine Leistungsvereinbarung ab und rechnet mit dem Gutschein auf dieser Basis ab 8
9 Bildungspaket -Inhaber eines gültigen Köln-Passes mit Merkmal B oder -Personen mit aktuell gültigem Bescheid über Leistungen: - des Jobcenters - nach SGB XII - Wohngeld - Kinderzuschlag - nach AylbLG (nach mindesten 48 Aufenthaltsmonaten) Anspruchsberechtigte Landesfonds Alle Kinder essen mit Inhaber eines gültigen Köln-Passes ohne Merkmal B. Teilnahme ohne gültigen Köln- Pass nicht möglich Ein Antrag pro Schuljahr! Antragstellung Ein Antrag pro Schulhalbjahr! Anträge werden beim Jobcenter oder Amt für Soziales und Senioren bearbeitet. Gutscheine gehen direkt anträger oder Caterer. Eintrag auf Abrechnungsliste (Gutschein Nummer und Nummer des Köln- Passes B unbedingt eintragen! Abrechnung Anträge werden von den Erziehungsberechtigten beim Träger oder im Schulsekretariat ausgefüllt und unterschrieben und verbleiben in den Sekretariaten oder beim Träger! Der Antrag gilt mit der Unterschrift des Erziehungsberechtigten als bewilligt, ein Bescheid oder Gutschein wird nicht erteilt Eintrag auf Abrechnungsliste (Nummer des Köln-Passes unbedingt eintragen!) In beiden Fällen müssen die Sekretariate die Rechnungen des Caterers prüfen (Namen und Kennzeichnung B ) und an Geschäftsstelle Bildungspaket weiterleiten
10 Soziale und kulturelle Teilhabe Eltern suchen für Ihr Kind einen Anbieter aus (für Musik, Ferienfreizeit, Sport) aus der Internet-Seite der Stadt Köln Antragstellung erfolgt beim Jobcenter Köln oder Amt für Soziales und Senioren mit Angaben zum Anbieter Gutschein geht an Eltern, diese leiten ihn dann an den Anbieter weiter Anbieter schließt mit Jugendamt und Sportamt eine Leistungsvereinbarung ab und rechnet mit dem Gutschein auf dieser Basis ab 10
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PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
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