Grundsätzliches zum Asylverfahren
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- Roland Dieter
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2 Woher kommt der Begriff Asyl und was bedeutet er Asylon = Zufluchtsstätte 1949 Aufnahme im Grundgesetz Allgemeine Notsituationen keine Asylgründe
3 Asylverfahren Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylantragstellung, Prüfung Dublin-Verfahren, Anhörung, Entscheidung Ggf. Verwaltungsgericht Klageverfahren und vorläufiger Rechtsschutz Falls Schutzgewährung: Bleiberecht bzw. befristetes Aufenthaltsrecht Falls Ablehnung: grundsätzlich Ausreisepflicht
4 Verfahrensschritte Land/Kommunen Erstaufnahme (max. 3 Monate) Vorläufige Unterbringung (bis Abschluss des Asylverfahrens, jedoch höchstens 24 Monate) Anschlussunterbringung (soweit und solange erforderlich) Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA): Registrierung Erkennungsdienstliche Behandlung Ggf. Verteilung in anderes Bundesland Gesundheitsuntersuchung Nach höchstens 3 Monaten Zuteilung und Weiterleitung in die Stadt- und Landkreise nach Einwohnerschlüssel
5 Verfahrensschritte Land/Kommunen Erstaufnahme (max. 3 Monate) Vorläufige Unterbringung (bis Abschluss des Asylverfahrens, jedoch höchstens 24 Monate) Anschlussunterbringung (soweit und solange erforderlich) Unterbringung in vom Landkreis angemieteten Gebäuden oder Wohnungen Versorgung und Sozialbetreuung durch untere Aufnahmebehörde Nach höchstens 24 Monaten Weiterverteilung in die kreisangehörigen Gemeinden nach Einwohnerschlüssel
6 Verfahrensschritte Land/Kommunen Erstaufnahme (max. 3 Monate) Vorläufige Unterbringung (bis Abschluss des Asylverfahrens, jedoch höchstens 24 Monate) Anschlussunterbringung (soweit und solange erforderlich) Unterbringung durch die Städte und Gemeinden Hinwirken auf Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen
7 Aufenthaltsstatus Erstaufnahme (max. 3 Monate) Grundsätzliches zum Asylverfahren Vorläufige Unterbringung (bis Abschluss des Asylverfahrens, jedoch höchstens 24 Monate) Anschlussunterbringung (soweit und solange erforderlich) Aufenthaltsgestattung Mit dreimonatiger Residenzpflicht, danach Bewegungsfreiheit im Bundesgebiet Wohnsitzbeschränkung Falls Ablehnung (BAMF, ggf. VermG): Freiwillige Ausreise bzw. Abschiebung Ggf. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) Falls Schutzgewährung (BAMF, ggf. VermG): Aufenthaltsgenehmigung Wohnsitzbeschränkung, soweit Bezug öffentlicher Leistungen
8 Arbeitserlaubnis Erstaufnahme (max. 3 Monate) Grundsätzliches zum Asylverfahren Vorläufige Unterbringung (bis Abschluss des Asylverfahrens, jedoch höchstens 24 Monate) Anschlussunterbringung (soweit und solange erforderlich) Dreimonatiges Arbeitsverbot Danach Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig, jedoch Vorrangprüfung zugunsten bevorrechtigter Arbeitssuchender Nach 15 Monaten grundsätzlich Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt Ggf. individuelles Arbeitsverbot bei Täuschung oder z.b. bei mangelnder Mitwirkung bei der Passbeschaffung
9 Entwicklung der Asylantragszahlen 1992 Höchststand , seither sank Zahl ständig auf in : bundesweit = 90 Landkreis 2012: bundesweit = 210 Landkreis 2013: bundesweit = 360 Landkreis 2014: bundesweit = 600 Landkreis = 50 pro Monat 2015: Steigende Tendenz; Prognose bundesweit = 900 Landkreis; aktuelle Aufnahmeverpflichtung im April 78 Personen, ergibt einen Bedarf von über bis Wohnplätzen.
10 Woher kommen die Flüchtlinge a. bundesweit 2014 Sonstige 33,2 % Syrien 22,7 % Serbien 9.9 % Eritrea 7,6 % Afghanistan 5,3 % Albanien 4,5 % Kosovo 4,0 % Bosnien 3,3 % Mazedonien 3,2 % Somalia 3,2 % Irak 3,1 % Anerkennungsquote 2014: 1,8 %; sonstiger Schutz 29,7 %; Gesamtschutzquote 31,5 %
11 b. bundesweit 1. Quartal 2015 Kosovo 28,1 % Sonstige 20,7 % Syrien 19,6 % Albanien 8,4 % Serbien 7,6 % Afghanistan 4,2 % Irak 4,0 % Mazedonien 2,5 % Eritrea 1,8 % Bosnien 1,6 % Nigeria 1,5 % Anerkennungsquote 1,1 %; sonstiger Schutz 34,8 %; Gesamtschutzquote 35,9 %
12 Aktuelle Zahlen für den Landkreis, Stand Personen, Gesamtkapazität von 933 Plätzen an über 45 Standorten. davon männlich 64% davon weiblich 36%
13 Hauptherkunftsländer im Landkreis Tübingen Stand Syrien 114 Serbien 103 Kosovo 103 Gambia 95 Nigeria 59 Mazedonien 55 Pakistan 42 Irak 38 Russische Föderation 37 Bosnien 34
14 Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge Dezentrale Unterbringung im Landkreis Tübingen Geldleistungen seit dem Wohnpflicht in der Unterkunft Kinder gehen in Kindetageseinrichtungen bzw. in die Schule Kostenlose Sprachkurse in Tübingen, Rottenburg und Mössingen Betreuung der Unterkünfte und Bewohner mit Sozialarbeitern und Hausmeistern
15 8. Rechtliche Begriffe Grundsätzliches zum Asylverfahren Name Aufenthaltsgestattung Aufenthaltsgenehmigung Nach rechtskräftiger Asylanerkennung Nach sonstiger rechtskräftiger Schutzgewährung Duldung Bedeutung Asylverfahren des Inhabers noch nicht abgeschlossen Bleiberecht unbefristet befristet Aussetzung der Abschiebung Wohnpflicht in der vorläufigen Unterbringung Ja, längstens 24 Monate Nein, Wohnungssuche möglich Nein, Wohnungssuche möglich Endet, aber Verteilung in die Anschlussunterbringung; keine Wohnungssuche möglich
16 Name Erstaufnahme Vorläufige Unterbringung Anschlussunterbringung Bedeutung Unterbringung unmittelbar nach Asylantragstellung, in Baden-Württemberg in den LEAs Nach Zuteilung in die Kreise für die Dauer des Asylverfahrens, längstens aber 24 Monate Nach Abschluss des Asylverfahrens durch die Gemeinden
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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