Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang für humanitäre Zuwanderer
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- Caroline Lorentz
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1 Dresden, den 12. November 2015 Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang für humanitäre Zuwanderer Seite 1
2 Gliederung Hintergrund Asylverfahren Zugang zum Arbeitsmarkt Zugang zur Ausbildung Förderung SGB III Beschäftigungscheck für Unternehmen Wichtige Kontakte Zusammenfassung Links Seite 2
3 Hintergrund Migration nach Deutschland Verschiedene Wege Bürger der EU, EWR, Schweiz (Freizügigkeit) Aussiedler und Rückkehrer Visa (für Arbeit, Studium oder Ausbildung) Anwerbung Familiennachzug Flucht In 2015 ca Asylanträge in Deutschland (+ 300 % zu 2014) Davon werden Sachsen ca. 5,1 % ( Personen) zugewiesen. Hauptherkunftsländer in Sachsen: Syrien, Kosovo, Albanien, Afghanistan, Irak, Libyen, Serbien, Marokko, Pakistan, Tunesien Seite 3
4 Hintergrund Voraussetzungen und Probleme Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration: hohe Bleibewahrscheinlichkeit vorliegende Qualifikationen notwendige Sprachkenntnisse hohe Lernmotivation und Arbeitswille Hindernisse einer erfolgreichen Integration: unsicherer und teilweise sehr kurz befristeter Aufenthaltsstatus schlecht organisierte behördenübergreifende Zusammenarbeit oft fehlende oder unzureichende Qualifikationsnachweise multiple Problemlagen (z.b. Traumata, Familiennachzug, prekäre Unterbringung, relative Mittellosigkeit) keine Regelsprachförderung Seite 4
5 Hintergrund Altersstruktur der humanitären Zuwanderer 2014 Seite 5
6 Hintergrund Asylverfahren Das Asylverfahren in Deutschland Einreise nach Deutschland Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung Antrag auf Asyl bei Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Aufenthaltsgestattung (= Aufenthaltsstatus während des laufenden Asylverfahrens) Persönliche Anhörung beim BAMF Entscheidung über Asylantrag Positiv = befristete Aufenthaltserlaubnis / Negativ = Duldung o. Abschiebung Seite 6
7 Hintergrund Titel und Leistungen während des Asylverfahrens EINREISE/ ASYLANTRAG Titel: Aufenthaltsgestattung Leistung: AsylbLG/ SA ABLEHNUNG/ AUSREISEPFLICHT BEWILLIGUNG/ ASYLBESCHEID Titel: Aufenthaltserlaubnis Leistung: analog SGB II AUSSETZUNG DER ABSCHIEBUNG Titel: Duldung Leistung: AsylbLG/ SA FREIWILLIGE AUSREISE/ ABSCHIEBUNG Seite 7
8 Zugang zum Arbeitsmarkt 3 Monate Einreise und Asylantragstellung 15 Monate Nachrangiger AM-Zugang 48 Monate Gleichrangiger AM-Zugang Freier AM-Zugang Seite 8
9 Nachrangiger Arbeitsmarktzugang Genehmigung durch Ausländerbehörde und BA Ausländerbehörde Unternehmen/ Bewerber BA: ZAV + regionale AG-S Seite 9
10 Zugang zu Praktika und Ausbildung Aufenthaltserlaubnis PRAKTIKA / AUS- BILDUNG: Zugang ohne Zustimmung der ABH und BA sofort möglich Aufenthaltsgestattung PRAKTIKA: 1. bis 3. Monat schulische Kontext ab 4. Monat alle Praktika AUSBILDUNG: 1. bis 3. Monat schulische Ausbildungen Ab 4. Monat alle Ausbildungsarten Duldung PRAKTIKA: ab 1.Tag alle Praktika möglich AUSBILDUNG: Ab 1.Tag alle Ausbildungsarten sind möglich NUR MIT ERLAUBNIS DER ABH MÖGLICH Seite 10
11 Zugang zum Ausbildungsmarkt Für betriebliche Ausbildungen und schulische Ausbildungen mit betrieblichen Praktika ist eine Beschäftigungserlaubnis erforderlich. Dies trägt die Ausländerbehörde in die Nebenbestimmungen im Ausweis ein. Personen mit Aufenthaltsgestattung: 1. bis 3. Monat schulische Ausbildungen sind möglich ab 4. Monat alle Ausbildungen möglich (ohne Zustimmung der BA) Personen mit Duldung: ab 1. Tag alle Ausbildungen sind möglich (ohne Zustimmung der BA) Aufenthaltserlaubnis: ab AE-Erteilung sind alle Ausbildungen möglich Seite 11
12 Zugang zu Praktika, Hospitationen und Freiwilligendiensten Für Praktika ist auch eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich. Keiner Zustimmung der BA bedürfen Praktika zu Weiterbildungszwecken, z.b. im schulischen Kontext, während des Studiums oder im Rahmen von EU-geförderten Programmen. Personen mit Aufenthaltsgestattung: 1. bis 3. Monat nur Praktika im schulischen Kontext ab 4. Monat Einholen der Praktikumserlaubnis bei der Ausländerbehörde Personen mit Duldung: ab 1. Tag Einholen der Praktikumserlaubnis bei der Ausländerbehörde Aufenthaltserlaubnis: ab AE-Erteilung alle Praktika möglich, da uneingeschränkte Arbeitserlaubnis Hospitationen und Freiwilligendienste sind generell zustimmungsfrei durch die BA. Die Erlaubnis der Ausländerbehörde sollte eingeholt werden. Seite 12
13 Förderung SGB III Arbeitgeber- und Ausbildungsförderung Leistungen an den Arbeitgeber (z.b. EQ, EGZ, WeGebAU) sind mit dem nachrangigen Arbeitsmarktzugang und den weiteren Voraussetzungen nach drei Monaten förderfähig. Die Förderinstrumente BAB, BvB, abh und BAföG können erst angewendet werden, bei Aufenthaltsgestattung, wenn die Person mindestens 5 Jahre erwerbstätig in BRD war. Oder wenn ein Elternteil in den letzten sechs Jahren drei Jahre in Deutschland erwerbstätig war. Duldung im 1. bis 4. Jahr, wenn mindestens ein Elternteil innerhalb von 6 Jahren mindestens 3 Jahre erwerbstätig war/ist. Duldung nach 4 Jahren, wenn eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde. Aufenthaltserlaubnis (nur SGB III-betreffenden), wenn die Person mindestens 5 Jahre erwerbstätig in BRD war. Aufenthaltserlaubnis (alle SGB II-betreffenden), ab Erteilung der AE. Seite 13
14 Ausblick Ausbildungsförderung ab Aufenthaltsgestattung - UNVERÄNDERT - Wenn die Person mindestens fünf Jahre erwerbstätig in BRD war. Wenn ein Elternteil in den letzten sechs Jahren drei Jahre in Deutschland erwerbstätig war. Duldung nach 60 AufenthG - NEU nach 15 Monaten Voraufenthalt - Berufsausbildungsbeihilfe nach 56 SGB III Assistierte Ausbildung nach 130 SGB III ausbildungsbegleitende Hilfen nach 75 SGB II Aufenthaltserlaubnis nach 22; 23 Abs.1,2,4; 23a 25 Abs.1,2; 25a,b; 28; 30; ; 38 Abs. 1 Nr.2; 104a - NEU nach 15 Monaten Voraufenthalt (SGB III) - Berufsausbildungsbeihilfe nach 56 SGB III Assistierte Ausbildung nach 130 SGB III ausbildungsbegleitende Hilfen nach 75 SGB II Seite 14
15 Gesetzeslage Residenzpflicht Für Asylbewerber und Geduldete gilt die Residenzpflicht ( Wohnsitzauflage ) für die ersten drei Monaten des Aufenthalts. Die Personen können sich dann frei im Bundesgebiet bewegen, d.h. auch zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme bzw. Stellensuche. Allerdings wird für Asylbewerber und Geduldete, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist, der Wohnsitz festgelegt, an dem Sozialleistungen erbracht werden. Seite 15
16 Beschäftigungscheck für Unternehmen 1. Welche Staatsangehörigkeit hat der Bewerber? 2. Wie alt ist der Bewerber? 3. Seit wann ist der Bewerber in Deutschland bzw. wann hat der seinen Antrag auf Asyl gestellt? 4. Besteht ein aktuelles Aufenthaltsrecht für die BRD? (Aufenthaltserlaubnis, Gestattung, Duldung) 5. Über welche Qualifikationen verfügt der Bewerber? Gibt es dafür Nachweise? Ist eine Anerkennung notwendig? 6. Ab wann soll welche Tätigkeit für wie lange ausgeführt werden? 7. Weist der Fall eventuell Besonderheiten auf? Seite 16
17 Wichtige Kontakte I Der örtliche Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Die Landesnetzwerke des bundesweiten Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen (IBAS): Anerkennungsund Qualifizierungsberatung , anerkennung@exis.de Die Netzwerke des ESF-Bundesprogramms Integration von Asylsuchenden und Flüchtlnigen (IvAF) Sächsischer Flüchtlingsrat: Beratung zu Ausbildung, Beruf und Arbeitsmarktzugang RESQUE PLUS / Continued , bildung-arbeit@saechsischer-fluechtlingsrat.de Seite 17
18 Wichtige Kontakte II Ausländerbehörde Dresden SG Ausreise- und Asylangelegenheiten Beantragung der Beschäftigungserlaubnis Information zu Arbeitsmarktzugang, Verfahrensstand, Theaterstraße 15, Dresden Tel: / 6458 Fax: auslaenderbehoerde@dresden.de Berufsvorbereitungsklassen mit DaZ (Deutsch als Zweitsprache) an Berufsschulzentren und anderen Schulen (v.a. VHS) Seite 18
19 Zusammenfassung Der Zuwachs an jungen Menschen mit Migrationshintergrund ist eine große Herausforderung mit vielschichtigen Hindernissen für alle beteiligten Partner. Die Migration ist aber auch eine riesige Chance für unsere Gesellschaft und als solche eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung. Durch die Nutzung aller zur Verfügung stehenden Förderinstrumente und Qualifizierungsmaßnahmen muss eine logische Förderkette konstruiert werden, um eine Integration durch Bildung zu ermöglichen. Seite 19
20 Links Flyer für Arbeitgeber: w/mjcz/~edisp/l dstbai pdf Merkblatt Praktika: w/mjcz/~edisp/l dstbai pdf Positivliste: w/mta4/~edisp/l dstbai pdf Mangelberufe: Content/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf-Stellen/Fachkraefte/BA-FK- Engpassanalyse pdf Antrag zur Ausübung einer Beschäftigung: df Liste der Integrationskursträger: /Kurstraeger/ListeKurstraeger/liste-der-zugelassenen-kurstraeger-pdf.pdf Seite 20
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