Personen mit Fluchthintergrund: Integration in Arbeit und Ausbildung

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2 Personen mit Fluchthintergrund: Integration in Arbeit und Ausbildung Jakob Grau Agentur für Arbeit Rosenheim Geschäftsführer operativ Tel ; Marinco Krstevski Teamleiter Arbeitgeber-Service Lkr. Miesbach + Bad Tölz/Wolfratshausen Tel ; Marinco.Krstevski@arbeitsagentur.de Gertraud Käsweber Teamleiterin Kundengruppe Arbeitnehmer Landkreis Miesbach Tel ; Gertraud.Kaesweber@arbeitsagentur.de Yvonne Moschall Migrationsbeauftragte der AA Rosenheim Tel ; Yvonne.Moschall@arbeitsagentur.de Seite 2

3 Ausgangslage Die Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge in Städten und Landkreisen steigt stetig an. Viele Asylbewerber haben in ihrem Heimatland eine Qualifikation erworben, sind motiviert und wollen auch in Deutschland wieder beruflich Fuß fassen. Bei einem großen Teil kann man davon ausgehen, dass sie eine Bleibeperspektive haben und auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit in Deutschland bleiben. Bei geringer Arbeitslosigkeit haben wir bereits heute in vielen Berufen einen Fachkräfteengpass. Z.T. fällt es selbst für einfache Tätigkeiten schwer, den Bedarf zu decken. Zuwanderung ist eines von mehreren Handlungsfeldern zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Asylbewerber und Flüchtlinge sind heute schon da und stellen ein wertvolles Potenzial für Gesellschaft und Arbeitsmarkt dar. Der Arbeitsmarktzugang wurde durch den Gesetzgeber erleichtert (jetzt mit Vorrangprüfung nach 3 Monaten Aufenthalt) Sprache ist der Schlüssel zur sozialen wie beruflichen Integration. Die öffentlich finanzierte Sprachförderung als Teil der Allgemeinbildung reicht nicht aus, private und ehrenamtliche Initiativen springen vielfach ein. Seite 3

4 Flüchtlinge und Asylbewerber Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Aufenthalts- erlaubnis Einbürgerung (dt. Nationalpass) Jobcenter Bewilligung Einreise in die BRD ohne Visum Asylantrag beim BAMF Aufenthalts- gestattung Ablehnung Duldung Bundesagentur für Arbeit freiwillige Ausreise oder Abschiebung Seite 4

5 Flüchtlinge und Asylbewerber Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Aufenthaltsgestattung / Personen mit Duldung Monat Monat Monat Wartefrist nachrangiger Arbeitsmarktzugang Vorrangprüfung + Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen KEINE Vorrangprüfung Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen ab 49. Monat Arbeitserlaubnis (ohne Zustimmung der BA) Seite 5

6 Zielsetzung: bessere Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen im Netzwerk vor Ort alle relevanten Partner runde Tische etablieren Ansprechpartner festlegen Ausländerbehörde Identifikation von Bewerbern mit Bleibeperspektive rasche Klärung der Arbeitserlaubnis Kommunen, Netzwerke, Freistaat, BAMF Unterstützung Sprachförderung Soziale Betreuung, Unterstützung Wohnungssuche, Einbindung Ehrenamt Agentur für Arbeit, Jobcenter Kompetenzfeststellung, Unterstützung der Anerkennung von Abschlüssen Durchführung Vorrangprüfung und Vermittlung in Praktikum, Ausbildung oder Arbeit Seite 6

7 Interne Kennung FLUCHT Aktueller Stand an Kennungen am : SGB II (ohne Miesbach): 159 SGB III: 48, davon 4 von Berufsschule Miesbach Seite 7

8 Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung / Duldung) Ausübung geringqualifizierter Tätigkeiten Die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt hängt von Sprachkenntnissen ab diese sind so früh wie möglich zu erwerben Monate Arbeitserlaubnis (ohne Zustimmung der BA) 48 Prüfung Beschäftigungsbedingungen 15 Prüfung Vorrang/ Beschäftigungsbedingungen Berufliche Weiterbildung Eingliederungszuschuss Maßnahmen nach 45 SGB III Bewerbungskosten, Anerkennung Nachweise (VB) Vermittlung und JOBBÖRSE 3 Arbeitsverbot Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse Intensivkurse und Einstufungstest Deutsch in der LERNBÖRSE exklusiv (Anleitung in Englisch) Beratung A1 A2 B1 B2 C1 C2 Sprachkompetenz GER Seite 8

9 Basisangebot Berufsorientierung/Beratung/Vermittlung gute Deutschkenntnisse sind das Kernelement der Integration Flüchtlinge in Vorbereitungsklasse I (BIJ I) EU-Ausländer Flüchtlinge im Berufsintegrationsjahr (BIJ II) EU-Ausländer Berufsschule weiterführende Schule Berufsorientierung & Clearingberatung Berufsberater + Fachdienste (ggf. Deutschtest ) Sprache zusätzlicher Unterstützungsbedarf individuelle Berufsvorbereitung weitere Sprachförderung Vertiefung Lebensweltorientierung AA/JC (speziell geschulte Fachkräfte) Träger Netzwerkpartner EQ 54a [BvB]* [abh]* Arbeit Ausbildung [AsA]* Betriebe *BvB, abh und asa sind für Asylberechtigte und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention sofort zugänglich. Für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 AufenthG ist eine Förderung mit BvB, abh und AsA derzeit nach 48 Monaten Aufenthalt in Deutschland, ab vorauss. nach 15 Monaten möglich. Seite 9

10 Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung (Stand 01/2015) Arbeitserlaubnis bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und für Personen mit Duldung und Asylbewerber AN beantragt Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde. Prüfverfahren je nach Aufenthaltsstatus Ausländerbehörde prüft Voraussetzungen und entscheidet eigenständig: Ausländer/innen mit einer Aufenthaltserlaubnis (grundsätzlich befristet und zweckgebunden) Personen mit Duldung (Abschiebung vorübergehend ausgesetzt) oder Aufenthaltsgestattung (zur Durchführung des Asylverfahrens) für die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf für eine Tätigkeit als Hochqualifizierte/r, Führungskraft, Wissenschaftler/in, für gesetzlich geregelte Freiwilligendienste, schulische und von der EU geförderte Praktika und für eine zustimmungsfreie Beschäftigung bei seit vier Jahren ununterbrochenem Aufenthalt, erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung Ausländerbehörde richtet Antrag auf Zustimmung an das AE- Team der ZAV: Geduldete/r Ausländer/in nach einem dreimonatigen ununterbrochenen Aufenthalt Asylbewerber/in mit einer Aufenthaltsgestattung und Aufenthalt im Bundesgebiet nach dreimonatiger Wartezeit ZAV leitet Anfrage an örtlichen AG-S Prüfung Vorrang und Beschäftigungsbedingungen (bis 15 Monate Aufenthalt) Prüfung der Beschäftigungs -bedingungen ( Monat Aufenthalt) AG-S sendet Stellungnahme (pos. oder neg.) an ZAV (48h Reaktionszeit) Wegfall der Vorrangprüfung bei: Blaue Karte EU für Hochschulabsolventen in Mangelberufen Zulassung in Ausbildungsberufe nach Positivliste Teilnahme an einer Maßnahme zur Anerkennung von Berufsqualifikationen ZAV entscheidet über Zustimmungsanfrage, d.h. erteilt ggf. Zustimmung zum Aufenthaltstitel gegenüber Ausländerbehörde Erteilung durch Ausländerbehörde am Wohnort des Arbeitnehmers

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 11

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