Beschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber

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1 Arbeitgeber-Service Oberberg Beschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber Informationsveranstaltung in Hückeswagen

2 Übersicht Themen des heutigen Abend: 1. Personenkreise 2. Arbeitsmarktzugang 3. Unterstützungsmöglichkeiten der BA 4. Kontakt Seite 2

3 Personenkreise Flüchtlinge Personenkreise nach dem Aufenthaltsgesetz: Asylsuchende Asylbewerber/innen Geduldete Asylberechtigte/anerkannte Flüchtlinge Kontingentflüchtlinge Seite 3

4 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 1/4 Asylsuchende sind eingereist und registriert, erhalten eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) nach 63a AsylG, haben noch keinen Asylantrag beim BAMF gestellt. Seite 4

5 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 2/4 Asylbewerber/innen haben einen Asylantrag beim BAMF gestellt, sind Inhaber einer Aufenthaltsgestattung nach 55 AsylG, befinden sich im laufenden Asylverfahren, dürfen frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung oder betriebliche Berufsausbildung aufnehmen, erhalten i.d.r. keine Erlaubnis auf Beschäftigung, wenn sie aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. Seite 5

6 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 3/4 Geduldete der Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung ist gegenwärtig aber nicht möglich, eine Duldung nach 60a AufenthG wurde ausgestellt, dürfen i.d.r. frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung aufnehmen, können ohne Einhaltung einer Wartezeit eine Ausbildung beginnen, erhalten die Erlaubnis zur Beschäftigung maximal bis zum Ende der Duldung. Seite 6

7 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 4/4 Asylberechtige / anerkannte Flüchtlinge der Asylantrag wurde anerkannt bzw. positiv entschieden, eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des AufenthG wurde ausgestellt, die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung ist ohne Einschränkungen erlaubt. Seite 7

8 Vor Aufnahme einer Beschäftigung ist der Arbeitsmarktzugang zu Prüfen! Das Arbeitserlaubnisverfahren berücksichtigt die aktuelle Arbeitsmarktsituation schützt bevorrechtigte Bewerber vor Verdrängung Beinhaltet: Vorrangprüfung Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Seite 8

9 Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Personen mit Duldung Monat Wartefrist Monat Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung (Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch die Agentur für Arbeit) Monat nachrangiger Arbeitsmarktzugang* (Vorrangprüfung und Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch die Agentur für Arbeit) ab 49. Monat Beschäftigungserlaubnis (ohne Zustimmung der BA) *für z.b. Fachkräfte ( Positivliste ) entfällt die Vorrangprüfung Seite 9

10 Verfahren Antrag Beschäftigungserlaubnis Seite 10

11 Arbeitsmarktzugang Der Status einer Person ergibt sich aus den Ausweispapieren hier sind auch Einträge zur Erlaubnis hinsichtlich Arbeitsaufnahme hinterlegt Die Beschäftigung ist gestattet: kann auf Antrag erlaubt werden: ist verboten: Seite 11

12 Unterstützungsmöglichkeiten

13 Vermittlung Unterstützung bei der Vermittlung von: Arbeitsstellen Ausbildungsstellen Praktikumsstellen Seite 13

14 Fördermöglichkeiten 1/2 Vor der Beschäftigung: Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) zur Eignungsfeststellung bzw. Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse am Arbeitsplatz Während der Beschäftigung: Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Ausgleich von Minderleistungen Qualifizierung (WeGebAU) zur Förderung betrieblicher Weiterbildung Seite 14

15 Fördermöglichkeiten 2/2 Vor der Ausbildung: Asylbewerber/innen und Geduldete: Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung Während der Ausbildung: Geduldete nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland: (Asylbewerber/innen haben keinen Anspruch auf diese Förderleistung) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) zur Sicherung eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses Assistierte Ausbildung (AsA) als Unterstützung für Auszubildende und Betriebe vor und während der Ausbildung Seite 15

16 Netzwerk Seite 16

17 Ansprechpartner oder Was mache ich konkret?

18 Sie kontaktieren Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice Ihnen ist Ihr Ansprechpartner noch nicht bekannt? Arbeitgeberservice Oberberg: Jan Gerhard APA Oberberg: Frank Simon Hotline Seite 18

19 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 19

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