Informationen zu rechtlichen Aspekten des Aufenthaltes und der Arbeitsaufnahme internationaler Absolventen und Absolventinnen

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1 Informationen zu rechtlichen Aspekten des Aufenthaltes und der Arbeitsaufnahme internationaler Absolventen und Absolventinnen 1

2 Aufenthalt Rahmenbedingungen des Ausländerrechts Studierende aus allen EU(EWR)-Ländern fallen unter das Freizügigkeitsgesetz. Bei ihnen tritt das deutsche Aufenthaltsgesetz nicht in Kraft ( 1 Abs. 2 AufenthG: Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich). Sie benötigen kein Visum und der Aufenthalt ist zeitlich nicht begrenzt. Lediglich für Kroatien gelten Einschränkungen hinsichtlich des Arbeitsrechts. 16 Aufenthaltsgesetz Studium, Sprachkurse, Schulbesuche 16 (Abs. 1) regelt das Studium von Studierenden und aus Drittstaaten 10 Jahre = maximale Dauer einer Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium inkl. Sprachkurs und Promotion/ Aufbau- oder Zusatzstudium Erteilung von Aufenthaltserlaubnis sowie Verlängerung: Voraussetzung: Ordnungsgemäßes Studium: regelmäßige Kontrolle von Leistungsnachweisen und die Beachtung der durchschnittlichen Studiendauer (+ Toleranzbereich) Finanzierung: eigene Mittel (z.b. Sperrkonto mit Guthaben), b)) Stipendium, Finanzierung über die Eltern oder Dritte (Verpflichtungserklärung) Beschäftigung 16 (Abs. 3) regelt die Ausübung einer Beschäftigung während des Studiums. Sie beinhaltet (bezogen auf ein Kalenderjahr): 120 Tage im Jahr 240 halbe Tage im Jahr universitäre studentische Hilfskrafttätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung und ohne Genehmigung) 2

3 Praktika: (Zeitkontingent für Beschäftigung) Pflichtpraktika: Wenn das Praktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, wird es nicht zu den 120 Tagen/240 halben Tagen angerechnet. Es kann zusätzlich zur Nebentätigkeit zustimmungsfrei absolviert werden. - Freiwillige Praktika: Wenn das Praktikum nicht explizit in der Prüfungsordnung erwähnt wird, muss es über die geregelten 120 Tagen/240 halben Tagen angerechnet werden. Sofern das Praktikum zusätzlich zu den gesetzlichen Beschäftigungstagen genehmigt werden soll/muss, ist ein Antrag bei der Ausländerbehörde stellen (Einzelfallentscheidung, sofern das Studium nicht beeinträchtigt wird; Mustervordruck Stellenbeschreibung) sonstige Beschäftigung: Eine sonstige Beschäftigung über das Zeitkontingent hinaus ist bei Studierende nur im Einzelfall bei Vorliegen einer besonderen Begründung unter Berücksichtigung des Studienverlaufs prüfbar. Es ist auch (unter Beteiligung der IHK, Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur) möglich, die Beschäftigung als selbständige Tätigkeit zu erlauben. Studierende aus Kroatien (EU) müssen einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Es erfolgt eine Arbeitsmarktprüfung. 3

4 Beschäftigung nach dem Studium Aufenthalt 16 (Abs. 4) Aufenthaltsgesetz regelt die Dauer zur Suche eines dem Studium angemessenen Arbeitsplatzes Absolventen und Absolventinnen eines Studiums in Deutschland (B.A. und M.A., aber nicht ausschließlich Promotion) haben direkt nach dem Abschluss des Studiums die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zu erhalten, um einen dem Studium angemessenen Arbeitsplatz zu suchen. Die Erwerbstätigkeit ist gestattet. Es muss nach der Abschluss des Studiums der Aufenthaltstitel im Pass bei der Ausländerbehörde geändert werden, da der Aufenthaltstitel i.d.r. mit einem Erlöschenstatbestand versehen ist ( erlischt mit Beendigung des Studiums ) 4

5 Qualifizierte Beschäftigung 18 Beschäftigung 18 Abs. 4 AufenthG i.v.m. 2 BeschV regelt, dass eine Aufenthaltserlaubnis ohne Zustimmung der Arbeitsagentur zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung erteilt werden kann. 19 a Blaue Karte EU Die Aufenthaltserlaubnis kann auch als Blaue Karte EU erteilt werden, sofern ein Mindestgehalt bezogen wird (monatlich derzeit 3967 /47600 brutto, bei Mangelberufen(Ärzte; Ingenieure, Naturwissenschaftler. Mathematiker, IT- Fachkräfte) 3094 brutto/37128 ). Vorteile der Blauen Karte ( 19a) gegenüber einer AE ( 18): Gültigkeit i.d.r. 4 Jahre bzw. Gültigkeit Arbeitsvertrag längerer Auslandsaufenthalt ohne Erlöschen des Aufenthaltstitels möglich (1 Jahr statt 6 Monate) unbefristete Verlängerung nach 21 Monaten möglich Mobilität innerhalb der EU nach 18 Monaten 5

6 Aufenthaltsrechtliche Perspektiven Niederlassungserlaubnis 18 b AufenthG 2 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Tätigkeit ( 18, 19a oder Selbständigkeit) Weiterhin eine dem Studienabschluss angemessene Beschäftigung Sicherstellung des Lebensunterhalts 2 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ausreichende Sprachkenntnisse, Wohnraum, Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung, keine Straftaten 19 a Abs. 6 AufenthG Besitz einer Blauen Karte seit 21 Monaten (Zeiten nach 18 AufenthG können angerechnet werden) Weiterhin eine dem Studienabschluss angemessene Beschäftigung Sicherstellung des Lebensunterhalts ausreichende Sprachkenntnisse, Wohnraum, Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung, keine Straftaten 9 AufenthG Allgemeine Rechtsgrundlage für Niederlassungserlaubnis, u.a. 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis, 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, ausreichende Sprachkenntnisse, Wohnraum, Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung, keine Straftaten, Studienzeiten können zur Hälfte angerechnet werden. 28 Abs. 2 AufenthG Familiäre Lebensgemeinschaft mit deutschem Ehegatten/Kind sowie 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis nach 28 Abs. 1 AufenthG, Sicherstellung des Lebensunterhalts, Qualität der Tätigkeit ist unerheblich Einbürgerung 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Verkürzung möglich bei Vorlage besonderer Integrationsleistungen 6

7 Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer 1 D Aufenthaltserlaubnis D Niederlassungserlaubnis D Duldung 1. Angaben zur Person Familienname Geburtsname I früherer Ehename Vorname (n) Staatsangehörigkeit (en) Geburtsort und Geburtsland Geburtsdatum 1 Geschlecht D männlich D weiblich Familienstand seit D 1edig D verwitwet D getrennt lebend 2. Angaben zur Wohnung Anschrift: Straße, PLZ, Ort 3. Angaben zum Aufenthaltszweck D verheiratet D geschieden 336 Bielefeld --- Weitere Wohnsitze in oder außerhalb von Deutschland? D Erwerbstätigkeit D Ausbildung, Studium D Sprachkurs D Familiennachzug D völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe Dauer des Aufenthaltes D dauerhaft D befristet von bis Arbeitgeber, Ausbildungsstätte, Schule, Sprachschule, Universität und Studienfach Ersteinreise Art der Beschäftigung 4. Angaben zur Sicherung des Lebensunterhaltes Aus welchen Mittel bestreiten Sie oder Personen, denen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind, ihr Einkommen? D D eigenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit Einkommen des Ehegatten Einkommen der Eltern D Stipendium durch D Unterhaltszahlungen von D Rente, Vermögen D öffentliche Mittel, z.b. ALG II, Sozialhilfe o. Wohngeld. Euro D es gibt Familienmitglieder im selben Haushalt, die öffentliche Mittel beziehen Krankenversicherung D nein Dia, bei 5. Angaben zum Passdokument D eigener Pass D Ausweisersatz D Reiseausweis D im Pass der Mutter D im Pass des Vaters Passnummer: ausgestellt von: ausgestellt am: gültig bis: 6. Sonstiges Sind Sie einer Person gegenüber unterhaltspflichtig? Gegenüber wem? D ja D nein ~~:'.!.:_ :_i_~ -~-~~-~'.1.~-~~:-~ -~~.'.'.!! _~~j!9_~~'.1) Haben Sie Kinder im Inland oder Ausland? (bitte ein gesondertes Blatt beifügen) D ja D nein Haben Sie Rechtsverstöße begangen oder laufen aktuell Ermittlungsverfahren gegen Sie? Bitte geben Sie den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum Ihrer Eltern an : D nein Dia welche? Hinweis Datenschutz Aufenthaltsgesetz: 86 Erhebung personenbezogener Daten! Die mit der Ausführung dieses Gesetz.es betrauten Behörden dürfen zum Zweck der Ausführung dieses Gesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen personenbezogene. Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist. Ich versichere, vorstehende Angaben nach besten Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass falsche und unzutreffende Angaben ein Grund für den Entzug des Aufenthaltstitels sind. Außerdem kann eine Strafanzeige erstattet werden.

8 Nachweis zum bisherigen Verlauf des Studiums Familienname Vorname Straße, PLZ, Ort Studienfach (bitte Studentendatensatz beifügen) Matrikel-Nr.: Bisher habe ich im Rahmen meines Studiums folgende Leistungsnachweise erworben: (bitte Kopien beifügen) 1) 2) 3) 4) 5) 6) ggf. Rückseite verwenden! Hiermit erteile ich den nachstehenden Ausschüssen die Erlaubnis, über meinen Studienverlauf Auskünfte zu erteilen. Datum Unterschrift des/ der Studenten/in Bestätigung durch den Prüfungsausschuss der Hochschule Hiermit bestätigt der o.g. Ausschuss, dass Frau/ Herr die oben genannten und für ihr/ sein Studium nach der gültigen Prüfungsordnung notwendigen Leistungsnachweise bzw. Veranstaltungen D erworben hat D nicht erworben hat. Nach dem derzeitigen Studienverlauf ist damit zu rechnen, dass das Studium frühestens im beendet sein wird. Die durchschnittliche Studiendauer für das o.a. Studienfach beträgt Semester. Es wird eine Studiengebühr bzw. ein Studienbeitrag i.h.v. D erhoben D nicht erhoben Datum Prüfungsausschuss für Stempel und Unterschrift des Ausschusses

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