Unterlagen zur Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium

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1 Unterlagen zur Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium für kurzfristige Studienaufenthalte und Praktika im Ausland, finanziert durch die Mittel aus dem DAAD-Programm PROMOS Inhalt Informationen zum Programm Bewerbungsformular

2 Informationen zum Programm Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch, in Ihrer Bewerbung um ein Stipendium bestätigen Sie, dass Sie die Inhalte kennen und akzeptieren! Förderung Gefördert werden Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat bis maximal 6 Monate. Die Aufenthalte können auch die Anfertigung von Studienarbeiten (Projektarbeiten) als Ziel haben. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationekeine Förderung möglich. Gefördert werden Auslandspraktika für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen bis maximal zwischen den betreffenden Fachbereichen ist 6 Monate. Bewerbungsvoraussetzungen Bewerben können sich an der Alanus Hochschule regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-,Staatsexamensstudiengängen taatsexamensstudiengängen usw.), die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Dabei handelt es sich um folgende Personen (dies sind Personen, die eine grundsätzliche BAföG-Bezugsberechtigung Bezugsberechtigung besitzen): heimatlose Ausländer, anerkannte Flüchtlinge, Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis s nach den 22, 23 Abs. 1 oder 2, den 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2, 104a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei ständigem Wohnsitz in Deutschland, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5, 31 AufenthG bei ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Aufenthalt von mindestens vier Jahren, Ehegatten und Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel, wenn sie selber eine Aufenthaltserlaubnis nach den 30, 32, 33 oder 34 AufenthG besitzen, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und gegebenenfalls (je nach Aufenthaltstitel des Ehepartners bzw. der Eltern) einen Aufenthalt von mindestens vier Jahren nachweisen können, Ausländer, die als Ehegatten oder Kinder von EU- und EWR-Staatsangehörigen ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben, 4 Studierende aus EU- und EWR-Ländern, die in Deutschland bereits vor Aufnahme des Studiums in einer mit dem Studium in inhaltlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit gearbeitet haben, Studierende aus EU- und EWR-Ländern mit Daueraufenthaltsrecht, Ausländer, die selbst vor Aufnahme ihres Studiums fünf Jahre oder deren Eltern während der letzten sechs Jahre vor dem Studium mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland erwerbstätig waren. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter:

3 Fördersätze Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den DAAD-Teilstipendienraten und den länderspezifischen DAAD-Pauschalen. Diese sind in ihrer Höhe nicht veränderbar, d.h. die Alanus Hochschule hat hierauf keinen Einfluss. DAAD-Gruppenversicherung Sofern Sie eine PROMOS-Förderung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich über den Gruppentarif des DAAD zu versichern (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung). Wir empfehlen ausdrücklich, dass Sie sich zur Auslandsversicherung beraten lassen! Tarifinformationen sowie die Anmeldebögen finden Sie auf der Webseite des DAAD: Bitte beachten Sie, dass die Mindestversicherungslaufzeit einen Monat beträgt (eine tageweise Versicherung unterhalb eines Monates ist damit nicht möglich). Für die Einreichung der Einzelanträge oder bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per an die Mitarbeiterinnen der DAAD-Versicherungsstelle: BAföG-Leistungen und PROMOS Inlandsbafög-Leistungen sind anrechnungsfrei. Bei Bezug von Auslandsbafög besteht nur eine Anrechnungsfreiheit von 300 EUR (PROMOS-Teilstipendienrate). Erhalten Sie zusätzlich eine Reisekostenpauschale, wird diese im Gesamten auf den Reisekostenzuschuss des Auslandsbafög angerechnet. Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslandsbafög erfolgt immer durch die BAföG-Stellen, bei denen Sie alle Einkommen (also auch die PROMOS-Förderung) angeben müssen. Entgeltliche Tätigkeiten und PROMOS Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden. Daher dürfen vergütete Tätigkeiten während der Laufzeit des Stipendiums nur mit Zustimmung der Hochschule durchgeführt werden. Bewerbungsunterlagen Bewerbungsformular Leistungsübersicht (erhältlich im Prüfungsamt) Motivationsschreiben Darstellung der Sprachkenntnisse (Sprachzeugnis oder schriftlicher Bericht über bisherige Unternehmungen zum Sprachenerwerb) Nachweis über Bewerbung/ Zulassung der Wunschhochschule bzw. bei Praktikum Bestätigung des Unternehmens mit Angabe zur Vergütung, Art der Tätigkeit und Dauer Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig bis zum (Eingangsdatum, nicht Poststempel!) im Akademischen Auslandsamt der Alanus Hochschule ein. Wir nehmen Ihre

4 Bewerbung per Post entgegen, alternativ können Sie diese in den Fristenbriefkasten werfen (Foyer Campus II, neben dem Kopierer) Beachten Sie dabei: verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Hochschule wird auch keine Unterlagen nachfordern, die Verantwortung liegt bei Ihnen. Auswahlverfahren Entscheidende Auswahlkriterien für die hochschulinterne Auswahl neben fristgerechter Übermittlung und Vollständigkeit sind: die Qualifikation und bisherige Studienleistung, die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium sowie bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheiden mindestens zwei Mitglieder des Stipendienausschuss der Alanus Hochschule über die eingegangenen Bewerbungen. Sie erhalten Ihre Antwort schriftlich, d.h. per Post oder per , voraussichtlich innerhalb von 2 Monaten. Wir bitten um Verständnis, dass wir eine Absage nicht näher erläutern. Annahme des Stipendiums Wählt der Stipendienausschuss Sie aus, so erhalten Sie eine Annahmeerklärung zum Stipendium, die Sie bitte unterschrieben zurücksenden. Ohne eine von Ihnen unterschriebene Annahmeerklärung kann das Stipendium nicht ausgezahlt werden. Die Alanus Hochschule behält sich vor, das Stipendium bei fehlender Rückmeldung an Mitbewerber zu vergeben. Sollten Sie sich auch für andere Stipendien beworben haben, müssen Sie eine PROMOS_Förderung auch dort angeben. Informationen für Praktika Gefördert wird grundsätzlich weltweit, außer im ERAS-MUS-Raum. Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht in PROMOS gefördert werden. Dies sind: Praktika bei Internationalen Organisationen (z.b. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten ( den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäolo-ischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland. Praktika können durch PROMOS ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt. Praktika, die durch die Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und ELSA vermittelt sind, werden weiterhin durch den DAAD mit Fahrtkostenzuschüssen gefördert. Bericht Sie verfassen einen kurzen Bericht (eine max. zwei DIN A4- Seiten) über Ihren Auslandsaufenthalt. Dieser Bericht ist am Ende des Auslandsaufenthaltes anzufertigen und spätestens 1 Monat nach Ihrer Rückkehr per (bevorzugt, bitte mit Lesebestätigung versenden) oder Post an das Akademische Auslandsamt zu leiten.

5 Sie sind damit einverstanden, dass Ihr Bericht ohne Nennung Ihres Namens öffentlich zugänglich gemacht wird, um anderen Studierenden einen Einblick zu geben. Viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Kontakt zum Akademischen Auslandsamt: Alanus Hochschule Akademisches Auslandsamt Villestr Alfter Sandra Lerchen Tel.: (022 22) sandra.lerchen@alanus.edu Servicezeiten während der Vorlesungszeit: Dienstag 13:30 15:30 Uhr (Campus II) Donnerstag 10:30 12:30 Uhr (Campus I) Gerne auch nach Vereinbarung!

6 Bewerbung um ein Stipendium für kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland Name, Vorname: geboren am:... Familienstand: Kinder:.. Staatsangehörigkeit: Adresse in Deutschland: Telefon/Fax: ... Ziel des Auslandsaufenthaltes (Land/ Ort/ Name der Hochschule):... Zweck des Auslandsaufenthaltes Studium Praktikum Sonstiges: Dauer des Aufenthaltes (Monat/ Jahr bis Monat/ Jahr).. bis.. Bitte weiter zu Seite Vom Akademischen Auslandsamt auszufüllen: Free Mover Praktikum sonstige Kooperation ERASMUS Leistung.. Sinnhaftigkeit.. Sprachkenntnisse.. Entscheidung Stipendienausschuss PROMOS 2013

7 Zu Ihrem Studium an der Alanus Hochschule Beginn des Studiums (Monat/ Jahr):... Voraussichtlicher Abschluss (Monat/ Jahr): Haben Sie ein Urlaubssemester für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes beantragt: Ja Nein Studienfach: Diplom Bachelor Master Semester:. Berufsbegleitend: Ja Nein Angaben zur finanziellen Situation Erwartete monatliche Ausgaben (bitte in angeben): - Studiengebühren an der Alanus Hochschule.... (im Studiengang BWL bitte nur angeben, falls Sie Selbstzahler sind) - Studiengebühren an der ausländischen Hochschule Miete Lebensunterhalt Krankenversicherung Summe:. Finanzierung des Auslandsaufenthaltes: - BAföG (Inlands- BAföG) nicht beworben, weil... beworben, aber bisher ohne Ergebnis bewilligt für Monate, in Höhe von monatlich... - Auslands-BAföG nicht beworben, weil... beworben, aber bisher ohne Ergebnis bewilligt für Monate, in Höhe von monatlich... - sonstige Förderung ja: Förderzweck:... keine - Sonstiges (z.b. Darlehen, etc.).. PROMOS 2013

8 Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und Sie das Informationsblatt Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland gelesen haben und die Bedingungen akzeptieren. Sofern Sie ein Stipendium für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten, verpflichten Sie sich zur unaufgeforderten Anfertigung eines Berichts über Ihren Auslandsaufenthalt innerhalb eines Monats nach Ihrer Rückkehr. Datum:... Unterschrift:... PROMOS 2013

9 Unterlagen zur Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium für kurzfristige Studienaufenthalte und Praktika im Ausland, finanziert durch die Mittel aus dem DAAD-Programm PROMOS Inhalt Informationen zum Programm Bewerbungsformular

10 Informationen zum Programm Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch, in Ihrer Bewerbung um ein Stipendium bestätigen Sie, dass Sie die Inhalte kennen und akzeptieren! Förderung Gefördert werden Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat bis maximal 6 Monate. Die Aufenthalte können auch die Anfertigung von Studienarbeiten (Projektarbeiten) als Ziel haben. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationekeine Förderung möglich. Gefördert werden Auslandspraktika für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen bis maximal zwischen den betreffenden Fachbereichen ist 6 Monate. Bewerbungsvoraussetzungen Bewerben können sich an der Alanus Hochschule regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-,Staatsexamensstudiengängen taatsexamensstudiengängen usw.), die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Dabei handelt es sich um folgende Personen (dies sind Personen, die eine grundsätzliche BAföG-Bezugsberechtigung Bezugsberechtigung besitzen): heimatlose Ausländer, anerkannte Flüchtlinge, Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis s nach den 22, 23 Abs. 1 oder 2, den 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2, 104a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei ständigem Wohnsitz in Deutschland, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5, 31 AufenthG bei ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Aufenthalt von mindestens vier Jahren, Ehegatten und Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel, wenn sie selber eine Aufenthaltserlaubnis nach den 30, 32, 33 oder 34 AufenthG besitzen, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und gegebenenfalls (je nach Aufenthaltstitel des Ehepartners bzw. der Eltern) einen Aufenthalt von mindestens vier Jahren nachweisen können, Ausländer, die als Ehegatten oder Kinder von EU- und EWR-Staatsangehörigen ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben, 4 Studierende aus EU- und EWR-Ländern, die in Deutschland bereits vor Aufnahme des Studiums in einer mit dem Studium in inhaltlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit gearbeitet haben, Studierende aus EU- und EWR-Ländern mit Daueraufenthaltsrecht, Ausländer, die selbst vor Aufnahme ihres Studiums fünf Jahre oder deren Eltern während der letzten sechs Jahre vor dem Studium mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland erwerbstätig waren. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter:

11 Fördersätze Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den DAAD-Teilstipendienraten und den länderspezifischen DAAD-Pauschalen. Diese sind in ihrer Höhe nicht veränderbar, d.h. die Alanus Hochschule hat hierauf keinen Einfluss. DAAD-Gruppenversicherung Sofern Sie eine PROMOS-Förderung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich über den Gruppentarif des DAAD zu versichern (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung). Wir empfehlen ausdrücklich, dass Sie sich zur Auslandsversicherung beraten lassen! Tarifinformationen sowie die Anmeldebögen finden Sie auf der Webseite des DAAD: Bitte beachten Sie, dass die Mindestversicherungslaufzeit einen Monat beträgt (eine tageweise Versicherung unterhalb eines Monates ist damit nicht möglich). Für die Einreichung der Einzelanträge oder bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per an die Mitarbeiterinnen der DAAD-Versicherungsstelle: BAföG-Leistungen und PROMOS Inlandsbafög-Leistungen sind anrechnungsfrei. Bei Bezug von Auslandsbafög besteht nur eine Anrechnungsfreiheit von 300 EUR (PROMOS-Teilstipendienrate). Erhalten Sie zusätzlich eine Reisekostenpauschale, wird diese im Gesamten auf den Reisekostenzuschuss des Auslandsbafög angerechnet. Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslandsbafög erfolgt immer durch die BAföG-Stellen, bei denen Sie alle Einkommen (also auch die PROMOS-Förderung) angeben müssen. Entgeltliche Tätigkeiten und PROMOS Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden. Daher dürfen vergütete Tätigkeiten während der Laufzeit des Stipendiums nur mit Zustimmung der Hochschule durchgeführt werden. Bewerbungsunterlagen Bewerbungsformular Leistungsübersicht (erhältlich im Prüfungsamt) Motivationsschreiben Darstellung der Sprachkenntnisse (Sprachzeugnis oder schriftlicher Bericht über bisherige Unternehmungen zum Sprachenerwerb) Nachweis über Bewerbung/ Zulassung der Wunschhochschule bzw. bei Praktikum Bestätigung des Unternehmens mit Angabe zur Vergütung, Art der Tätigkeit und Dauer Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig bis zum (Eingangsdatum, nicht Poststempel!) im Akademischen Auslandsamt der Alanus Hochschule ein. Wir nehmen Ihre

12 Bewerbung per Post entgegen, alternativ können Sie diese in den Fristenbriefkasten werfen (Foyer Campus II, neben dem Kopierer) Beachten Sie dabei: verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Hochschule wird auch keine Unterlagen nachfordern, die Verantwortung liegt bei Ihnen. Auswahlverfahren Entscheidende Auswahlkriterien für die hochschulinterne Auswahl neben fristgerechter Übermittlung und Vollständigkeit sind: die Qualifikation und bisherige Studienleistung, die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium sowie bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheiden mindestens zwei Mitglieder des Stipendienausschuss der Alanus Hochschule über die eingegangenen Bewerbungen. Sie erhalten Ihre Antwort schriftlich, d.h. per Post oder per , voraussichtlich innerhalb von 2 Monaten. Wir bitten um Verständnis, dass wir eine Absage nicht näher erläutern. Annahme des Stipendiums Wählt der Stipendienausschuss Sie aus, so erhalten Sie eine Annahmeerklärung zum Stipendium, die Sie bitte unterschrieben zurücksenden. Ohne eine von Ihnen unterschriebene Annahmeerklärung kann das Stipendium nicht ausgezahlt werden. Die Alanus Hochschule behält sich vor, das Stipendium bei fehlender Rückmeldung an Mitbewerber zu vergeben. Sollten Sie sich auch für andere Stipendien beworben haben, müssen Sie eine PROMOS_Förderung auch dort angeben. Informationen für Praktika Gefördert wird grundsätzlich weltweit, außer im ERAS-MUS-Raum. Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht in PROMOS gefördert werden. Dies sind: Praktika bei Internationalen Organisationen (z.b. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten ( den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäolo-ischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland. Praktika können durch PROMOS ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt. Praktika, die durch die Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und ELSA vermittelt sind, werden weiterhin durch den DAAD mit Fahrtkostenzuschüssen gefördert. Bericht Sie verfassen einen kurzen Bericht (eine max. zwei DIN A4- Seiten) über Ihren Auslandsaufenthalt. Dieser Bericht ist am Ende des Auslandsaufenthaltes anzufertigen und spätestens 1 Monat nach Ihrer Rückkehr per (bevorzugt, bitte mit Lesebestätigung versenden) oder Post an das Akademische Auslandsamt zu leiten.

13 Sie sind damit einverstanden, dass Ihr Bericht ohne Nennung Ihres Namens öffentlich zugänglich gemacht wird, um anderen Studierenden einen Einblick zu geben. Viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Kontakt zum Akademischen Auslandsamt: Alanus Hochschule Akademisches Auslandsamt Villestr Alfter Sandra Lerchen Tel.: (022 22) sandra.lerchen@alanus.edu Servicezeiten während der Vorlesungszeit: Dienstag 13:30 15:30 Uhr (Campus II) Donnerstag 10:30 12:30 Uhr (Campus I) Gerne auch nach Vereinbarung!

14 Bewerbung um ein Stipendium für kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland Name, Vorname: geboren am:... Familienstand: Kinder:.. Staatsangehörigkeit: Adresse in Deutschland: Telefon/Fax: ... Ziel des Auslandsaufenthaltes (Land/ Ort/ Name der Hochschule):... Zweck des Auslandsaufenthaltes Studium Praktikum Sonstiges: Dauer des Aufenthaltes (Monat/ Jahr bis Monat/ Jahr).. bis.. Bitte weiter zu Seite Vom Akademischen Auslandsamt auszufüllen: Free Mover Praktikum sonstige Kooperation ERASMUS Leistung.. Sinnhaftigkeit.. Sprachkenntnisse.. Entscheidung Stipendienausschuss PROMOS 2013

15 Zu Ihrem Studium an der Alanus Hochschule Beginn des Studiums (Monat/ Jahr):... Voraussichtlicher Abschluss (Monat/ Jahr): Haben Sie ein Urlaubssemester für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes beantragt: Ja Nein Studienfach: Diplom Bachelor Master Semester:. Berufsbegleitend: Ja Nein Angaben zur finanziellen Situation Erwartete monatliche Ausgaben (bitte in angeben): - Studiengebühren an der Alanus Hochschule.... (im Studiengang BWL bitte nur angeben, falls Sie Selbstzahler sind) - Studiengebühren an der ausländischen Hochschule Miete Lebensunterhalt Krankenversicherung Summe:. Finanzierung des Auslandsaufenthaltes: - BAföG (Inlands- BAföG) nicht beworben, weil... beworben, aber bisher ohne Ergebnis bewilligt für Monate, in Höhe von monatlich... - Auslands-BAföG nicht beworben, weil... beworben, aber bisher ohne Ergebnis bewilligt für Monate, in Höhe von monatlich... - sonstige Förderung ja: Förderzweck:... keine - Sonstiges (z.b. Darlehen, etc.).. PROMOS 2013

16 Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und Sie das Informationsblatt Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland gelesen haben und die Bedingungen akzeptieren. Sofern Sie ein Stipendium für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten, verpflichten Sie sich zur unaufgeforderten Anfertigung eines Berichts über Ihren Auslandsaufenthalt innerhalb eines Monats nach Ihrer Rückkehr. Datum:... Unterschrift:... PROMOS 2013

17 Unterlagen zur Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium für kurzfristige Studienaufenthalte und Praktika im Ausland, finanziert durch die Mittel aus dem DAAD-Programm PROMOS Inhalt Informationen zum Programm Bewerbungsformular

18 Informationen zum Programm Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch, in Ihrer Bewerbung um ein Stipendium bestätigen Sie, dass Sie die Inhalte kennen und akzeptieren! Förderung Gefördert werden Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat bis maximal 6 Monate. Die Aufenthalte können auch die Anfertigung von Studienarbeiten (Projektarbeiten) als Ziel haben. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationekeine Förderung möglich. Gefördert werden Auslandspraktika für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen bis maximal zwischen den betreffenden Fachbereichen ist 6 Monate. Bewerbungsvoraussetzungen Bewerben können sich an der Alanus Hochschule regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-,Staatsexamensstudiengängen taatsexamensstudiengängen usw.), die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Dabei handelt es sich um folgende Personen (dies sind Personen, die eine grundsätzliche BAföG-Bezugsberechtigung Bezugsberechtigung besitzen): heimatlose Ausländer, anerkannte Flüchtlinge, Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis s nach den 22, 23 Abs. 1 oder 2, den 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2, 104a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei ständigem Wohnsitz in Deutschland, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5, 31 AufenthG bei ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Aufenthalt von mindestens vier Jahren, Ehegatten und Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel, wenn sie selber eine Aufenthaltserlaubnis nach den 30, 32, 33 oder 34 AufenthG besitzen, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und gegebenenfalls (je nach Aufenthaltstitel des Ehepartners bzw. der Eltern) einen Aufenthalt von mindestens vier Jahren nachweisen können, Ausländer, die als Ehegatten oder Kinder von EU- und EWR-Staatsangehörigen ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben, 4 Studierende aus EU- und EWR-Ländern, die in Deutschland bereits vor Aufnahme des Studiums in einer mit dem Studium in inhaltlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit gearbeitet haben, Studierende aus EU- und EWR-Ländern mit Daueraufenthaltsrecht, Ausländer, die selbst vor Aufnahme ihres Studiums fünf Jahre oder deren Eltern während der letzten sechs Jahre vor dem Studium mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland erwerbstätig waren. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter:

19 Fördersätze Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den DAAD-Teilstipendienraten und den länderspezifischen DAAD-Pauschalen. Diese sind in ihrer Höhe nicht veränderbar, d.h. die Alanus Hochschule hat hierauf keinen Einfluss. DAAD-Gruppenversicherung Sofern Sie eine PROMOS-Förderung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich über den Gruppentarif des DAAD zu versichern (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung). Wir empfehlen ausdrücklich, dass Sie sich zur Auslandsversicherung beraten lassen! Tarifinformationen sowie die Anmeldebögen finden Sie auf der Webseite des DAAD: Bitte beachten Sie, dass die Mindestversicherungslaufzeit einen Monat beträgt (eine tageweise Versicherung unterhalb eines Monates ist damit nicht möglich). Für die Einreichung der Einzelanträge oder bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per an die Mitarbeiterinnen der DAAD-Versicherungsstelle: BAföG-Leistungen und PROMOS Inlandsbafög-Leistungen sind anrechnungsfrei. Bei Bezug von Auslandsbafög besteht nur eine Anrechnungsfreiheit von 300 EUR (PROMOS-Teilstipendienrate). Erhalten Sie zusätzlich eine Reisekostenpauschale, wird diese im Gesamten auf den Reisekostenzuschuss des Auslandsbafög angerechnet. Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslandsbafög erfolgt immer durch die BAföG-Stellen, bei denen Sie alle Einkommen (also auch die PROMOS-Förderung) angeben müssen. Entgeltliche Tätigkeiten und PROMOS Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden. Daher dürfen vergütete Tätigkeiten während der Laufzeit des Stipendiums nur mit Zustimmung der Hochschule durchgeführt werden. Bewerbungsunterlagen Bewerbungsformular Leistungsübersicht (erhältlich im Prüfungsamt) Motivationsschreiben Darstellung der Sprachkenntnisse (Sprachzeugnis oder schriftlicher Bericht über bisherige Unternehmungen zum Sprachenerwerb) Nachweis über Bewerbung/ Zulassung der Wunschhochschule bzw. bei Praktikum Bestätigung des Unternehmens mit Angabe zur Vergütung, Art der Tätigkeit und Dauer Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig bis zum (Eingangsdatum, nicht Poststempel!) im Akademischen Auslandsamt der Alanus Hochschule ein. Wir nehmen Ihre

20 Bewerbung per Post entgegen, alternativ können Sie diese in den Fristenbriefkasten werfen (Foyer Campus II, neben dem Kopierer) Beachten Sie dabei: verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Hochschule wird auch keine Unterlagen nachfordern, die Verantwortung liegt bei Ihnen. Auswahlverfahren Entscheidende Auswahlkriterien für die hochschulinterne Auswahl neben fristgerechter Übermittlung und Vollständigkeit sind: die Qualifikation und bisherige Studienleistung, die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium sowie bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheiden mindestens zwei Mitglieder des Stipendienausschuss der Alanus Hochschule über die eingegangenen Bewerbungen. Sie erhalten Ihre Antwort schriftlich, d.h. per Post oder per , voraussichtlich innerhalb von 2 Monaten. Wir bitten um Verständnis, dass wir eine Absage nicht näher erläutern. Annahme des Stipendiums Wählt der Stipendienausschuss Sie aus, so erhalten Sie eine Annahmeerklärung zum Stipendium, die Sie bitte unterschrieben zurücksenden. Ohne eine von Ihnen unterschriebene Annahmeerklärung kann das Stipendium nicht ausgezahlt werden. Die Alanus Hochschule behält sich vor, das Stipendium bei fehlender Rückmeldung an Mitbewerber zu vergeben. Sollten Sie sich auch für andere Stipendien beworben haben, müssen Sie eine PROMOS_Förderung auch dort angeben. Informationen für Praktika Gefördert wird grundsätzlich weltweit, außer im ERAS-MUS-Raum. Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht in PROMOS gefördert werden. Dies sind: Praktika bei Internationalen Organisationen (z.b. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten ( den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäolo-ischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland. Praktika können durch PROMOS ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt. Praktika, die durch die Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und ELSA vermittelt sind, werden weiterhin durch den DAAD mit Fahrtkostenzuschüssen gefördert. Bericht Sie verfassen einen kurzen Bericht (eine max. zwei DIN A4- Seiten) über Ihren Auslandsaufenthalt. Dieser Bericht ist am Ende des Auslandsaufenthaltes anzufertigen und spätestens 1 Monat nach Ihrer Rückkehr per (bevorzugt, bitte mit Lesebestätigung versenden) oder Post an das Akademische Auslandsamt zu leiten.

21 Sie sind damit einverstanden, dass Ihr Bericht ohne Nennung Ihres Namens öffentlich zugänglich gemacht wird, um anderen Studierenden einen Einblick zu geben. Viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Kontakt zum Akademischen Auslandsamt: Alanus Hochschule Akademisches Auslandsamt Villestr Alfter Sandra Lerchen Tel.: (022 22) sandra.lerchen@alanus.edu Servicezeiten während der Vorlesungszeit: Dienstag 13:30 15:30 Uhr (Campus II) Donnerstag 10:30 12:30 Uhr (Campus I) Gerne auch nach Vereinbarung!

22 Bewerbung um ein Stipendium für kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland Name, Vorname: geboren am:... Familienstand: Kinder:.. Staatsangehörigkeit: Adresse in Deutschland: Telefon/Fax: ... Ziel des Auslandsaufenthaltes (Land/ Ort/ Name der Hochschule):... Zweck des Auslandsaufenthaltes Studium Praktikum Sonstiges: Dauer des Aufenthaltes (Monat/ Jahr bis Monat/ Jahr).. bis.. Bitte weiter zu Seite Vom Akademischen Auslandsamt auszufüllen: Free Mover Praktikum sonstige Kooperation ERASMUS Leistung.. Sinnhaftigkeit.. Sprachkenntnisse.. Entscheidung Stipendienausschuss PROMOS 2013

23 Zu Ihrem Studium an der Alanus Hochschule Beginn des Studiums (Monat/ Jahr):... Voraussichtlicher Abschluss (Monat/ Jahr): Haben Sie ein Urlaubssemester für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes beantragt: Ja Nein Studienfach: Diplom Bachelor Master Semester:. Berufsbegleitend: Ja Nein Angaben zur finanziellen Situation Erwartete monatliche Ausgaben (bitte in angeben): - Studiengebühren an der Alanus Hochschule.... (im Studiengang BWL bitte nur angeben, falls Sie Selbstzahler sind) - Studiengebühren an der ausländischen Hochschule Miete Lebensunterhalt Krankenversicherung Summe:. Finanzierung des Auslandsaufenthaltes: - BAföG (Inlands- BAföG) nicht beworben, weil... beworben, aber bisher ohne Ergebnis bewilligt für Monate, in Höhe von monatlich... - Auslands-BAföG nicht beworben, weil... beworben, aber bisher ohne Ergebnis bewilligt für Monate, in Höhe von monatlich... - sonstige Förderung ja: Förderzweck:... keine - Sonstiges (z.b. Darlehen, etc.).. PROMOS 2013

24 Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und Sie das Informationsblatt Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland gelesen haben und die Bedingungen akzeptieren. Sofern Sie ein Stipendium für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten, verpflichten Sie sich zur unaufgeforderten Anfertigung eines Berichts über Ihren Auslandsaufenthalt innerhalb eines Monats nach Ihrer Rückkehr. Datum:... Unterschrift:... PROMOS 2013

25 Unterlagen zur Bewerbung um ein PROMOS-Stipendium für kurzfristige Studienaufenthalte und Praktika im Ausland, finanziert durch die Mittel aus dem DAAD-Programm PROMOS Inhalt Informationen zum Programm Bewerbungsformular

26 Informationen zum Programm Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch, in Ihrer Bewerbung um ein Stipendium bestätigen Sie, dass Sie die Inhalte kennen und akzeptieren! Förderung Gefördert werden Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen für einen Zeitraum von mindestens 1 Monat bis maximal 6 Monate. Die Aufenthalte können auch die Anfertigung von Studienarbeiten (Projektarbeiten) als Ziel haben. Bei bestehenden ERASMUS-Kooperationekeine Förderung möglich. Gefördert werden Auslandspraktika für einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen bis maximal zwischen den betreffenden Fachbereichen ist 6 Monate. Bewerbungsvoraussetzungen Bewerben können sich an der Alanus Hochschule regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-,Staatsexamensstudiengängen taatsexamensstudiengängen usw.), die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Dabei handelt es sich um folgende Personen (dies sind Personen, die eine grundsätzliche BAföG-Bezugsberechtigung Bezugsberechtigung besitzen): heimatlose Ausländer, anerkannte Flüchtlinge, Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis s nach den 22, 23 Abs. 1 oder 2, den 23a, 25 Abs. 1 oder 2, den 28, 37, 38 Abs. 1 Nr. 2, 104a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei ständigem Wohnsitz in Deutschland, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5, 31 AufenthG bei ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Aufenthalt von mindestens vier Jahren, Ehegatten und Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel, wenn sie selber eine Aufenthaltserlaubnis nach den 30, 32, 33 oder 34 AufenthG besitzen, ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und gegebenenfalls (je nach Aufenthaltstitel des Ehepartners bzw. der Eltern) einen Aufenthalt von mindestens vier Jahren nachweisen können, Ausländer, die als Ehegatten oder Kinder von EU- und EWR-Staatsangehörigen ein Recht auf Einreise und Aufenthalt haben, 4 Studierende aus EU- und EWR-Ländern, die in Deutschland bereits vor Aufnahme des Studiums in einer mit dem Studium in inhaltlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit gearbeitet haben, Studierende aus EU- und EWR-Ländern mit Daueraufenthaltsrecht, Ausländer, die selbst vor Aufnahme ihres Studiums fünf Jahre oder deren Eltern während der letzten sechs Jahre vor dem Studium mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland erwerbstätig waren. In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter:

27 Fördersätze Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den DAAD-Teilstipendienraten und den länderspezifischen DAAD-Pauschalen. Diese sind in ihrer Höhe nicht veränderbar, d.h. die Alanus Hochschule hat hierauf keinen Einfluss. DAAD-Gruppenversicherung Sofern Sie eine PROMOS-Förderung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich über den Gruppentarif des DAAD zu versichern (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung). Wir empfehlen ausdrücklich, dass Sie sich zur Auslandsversicherung beraten lassen! Tarifinformationen sowie die Anmeldebögen finden Sie auf der Webseite des DAAD: Bitte beachten Sie, dass die Mindestversicherungslaufzeit einen Monat beträgt (eine tageweise Versicherung unterhalb eines Monates ist damit nicht möglich). Für die Einreichung der Einzelanträge oder bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per an die Mitarbeiterinnen der DAAD-Versicherungsstelle: BAföG-Leistungen und PROMOS Inlandsbafög-Leistungen sind anrechnungsfrei. Bei Bezug von Auslandsbafög besteht nur eine Anrechnungsfreiheit von 300 EUR (PROMOS-Teilstipendienrate). Erhalten Sie zusätzlich eine Reisekostenpauschale, wird diese im Gesamten auf den Reisekostenzuschuss des Auslandsbafög angerechnet. Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslandsbafög erfolgt immer durch die BAföG-Stellen, bei denen Sie alle Einkommen (also auch die PROMOS-Förderung) angeben müssen. Entgeltliche Tätigkeiten und PROMOS Der Zweck des geförderten Auslandsaufenthalts darf durch die Ausübung der Tätigkeit nicht gefährdet werden. Daher dürfen vergütete Tätigkeiten während der Laufzeit des Stipendiums nur mit Zustimmung der Hochschule durchgeführt werden. Bewerbungsunterlagen Bewerbungsformular Leistungsübersicht (erhältlich im Prüfungsamt) Motivationsschreiben Darstellung der Sprachkenntnisse (Sprachzeugnis oder schriftlicher Bericht über bisherige Unternehmungen zum Sprachenerwerb) Nachweis über Bewerbung/ Zulassung der Wunschhochschule bzw. bei Praktikum Bestätigung des Unternehmens mit Angabe zur Vergütung, Art der Tätigkeit und Dauer Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig bis zum (Eingangsdatum, nicht Poststempel!) im Akademischen Auslandsamt der Alanus Hochschule ein. Wir nehmen Ihre

28 Bewerbung per Post entgegen, alternativ können Sie diese in den Fristenbriefkasten werfen (Foyer Campus II, neben dem Kopierer) Beachten Sie dabei: verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Hochschule wird auch keine Unterlagen nachfordern, die Verantwortung liegt bei Ihnen. Auswahlverfahren Entscheidende Auswahlkriterien für die hochschulinterne Auswahl neben fristgerechter Übermittlung und Vollständigkeit sind: die Qualifikation und bisherige Studienleistung, die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium sowie bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheiden mindestens zwei Mitglieder des Stipendienausschuss der Alanus Hochschule über die eingegangenen Bewerbungen. Sie erhalten Ihre Antwort schriftlich, d.h. per Post oder per , voraussichtlich innerhalb von 2 Monaten. Wir bitten um Verständnis, dass wir eine Absage nicht näher erläutern. Annahme des Stipendiums Wählt der Stipendienausschuss Sie aus, so erhalten Sie eine Annahmeerklärung zum Stipendium, die Sie bitte unterschrieben zurücksenden. Ohne eine von Ihnen unterschriebene Annahmeerklärung kann das Stipendium nicht ausgezahlt werden. Die Alanus Hochschule behält sich vor, das Stipendium bei fehlender Rückmeldung an Mitbewerber zu vergeben. Sollten Sie sich auch für andere Stipendien beworben haben, müssen Sie eine PROMOS_Förderung auch dort angeben. Informationen für Praktika Gefördert wird grundsätzlich weltweit, außer im ERAS-MUS-Raum. Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht in PROMOS gefördert werden. Dies sind: Praktika bei Internationalen Organisationen (z.b. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten ( den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäolo-ischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland. Praktika können durch PROMOS ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt. Praktika, die durch die Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und ELSA vermittelt sind, werden weiterhin durch den DAAD mit Fahrtkostenzuschüssen gefördert. Bericht Sie verfassen einen kurzen Bericht (eine max. zwei DIN A4- Seiten) über Ihren Auslandsaufenthalt. Dieser Bericht ist am Ende des Auslandsaufenthaltes anzufertigen und spätestens 1 Monat nach Ihrer Rückkehr per (bevorzugt, bitte mit Lesebestätigung versenden) oder Post an das Akademische Auslandsamt zu leiten.

29 Sie sind damit einverstanden, dass Ihr Bericht ohne Nennung Ihres Namens öffentlich zugänglich gemacht wird, um anderen Studierenden einen Einblick zu geben. Viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Kontakt zum Akademischen Auslandsamt: Alanus Hochschule Akademisches Auslandsamt Villestr Alfter Sandra Lerchen Tel.: (022 22) sandra.lerchen@alanus.edu Servicezeiten während der Vorlesungszeit: Dienstag 13:30 15:30 Uhr (Campus II) Donnerstag 10:30 12:30 Uhr (Campus I) Gerne auch nach Vereinbarung!

30 Bewerbung um ein Stipendium für kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland Name, Vorname: geboren am:... Familienstand: Kinder:.. Staatsangehörigkeit: Adresse in Deutschland: Telefon/Fax: ... Ziel des Auslandsaufenthaltes (Land/ Ort/ Name der Hochschule):... Zweck des Auslandsaufenthaltes Studium Praktikum Sonstiges: Dauer des Aufenthaltes (Monat/ Jahr bis Monat/ Jahr).. bis.. Bitte weiter zu Seite Vom Akademischen Auslandsamt auszufüllen: Free Mover Praktikum sonstige Kooperation ERASMUS Leistung.. Sinnhaftigkeit.. Sprachkenntnisse.. Entscheidung Stipendienausschuss PROMOS 2013

31 Zu Ihrem Studium an der Alanus Hochschule Beginn des Studiums (Monat/ Jahr):... Voraussichtlicher Abschluss (Monat/ Jahr): Haben Sie ein Urlaubssemester für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes beantragt: Ja Nein Studienfach: Diplom Bachelor Master Semester:. Berufsbegleitend: Ja Nein Angaben zur finanziellen Situation Erwartete monatliche Ausgaben (bitte in angeben): - Studiengebühren an der Alanus Hochschule.... (im Studiengang BWL bitte nur angeben, falls Sie Selbstzahler sind) - Studiengebühren an der ausländischen Hochschule Miete Lebensunterhalt Krankenversicherung Summe:. Finanzierung des Auslandsaufenthaltes: - BAföG (Inlands- BAföG) nicht beworben, weil... beworben, aber bisher ohne Ergebnis bewilligt für Monate, in Höhe von monatlich... - Auslands-BAföG nicht beworben, weil... beworben, aber bisher ohne Ergebnis bewilligt für Monate, in Höhe von monatlich... - sonstige Förderung ja: Förderzweck:... keine - Sonstiges (z.b. Darlehen, etc.).. PROMOS 2013

32 Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und Sie das Informationsblatt Stipendien für kurzfristige Studienaufenthalte im Ausland gelesen haben und die Bedingungen akzeptieren. Sofern Sie ein Stipendium für Ihren Auslandsaufenthalt erhalten, verpflichten Sie sich zur unaufgeforderten Anfertigung eines Berichts über Ihren Auslandsaufenthalt innerhalb eines Monats nach Ihrer Rückkehr. Datum:... Unterschrift:... PROMOS 2013

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