DAAD-Gruppenversicherungen

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1 DAAD-Gruppenversicherungen Kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über den Gruppenvertrag des DAAD mit der Continentalen Krankenversicherung ag Dortmund und der Generali Versicherung AG München Nachstehend genannte Personengruppen, die von folgenden Vermittler- bzw. Stipendienorganisationen sowie von Partnerorganisationen des DAAD (s. Link Partnerorganisationen) gefördert oder betreut werden, können das Versicherungsangebot in Anspruch nehmen: Deutsche Praktikanten im Ausland und ausländische Praktikanten in Deutschland Anmeldeformular Tarif 720 Hinweise und Bedingungen zu Tarif 720 DAAD (z.b. Kurzstipendium und DAAD-Fahrtkostenzuschuss) Deutsches Komitee der AIESEC e.v. Deutsches Komitee der IAESTE Bundesverband Medizinstudierender (BVMD) Erasmus (SMP) International Association of Agricultural Students (IAAS) Zahnmedizinischer Austauschdienst (ZAD) Deutsche Studierende/Bildungsinländer während eines Pflichtpraktikums im Rahmen der Studienordnung Studierende, Graduierte und Doktoranden ins Europäische Ausland Anmeldeformular Tarif 726 Hinweise und Bedingungen zu Tarif 726 DAAD (z.b. Erasmus (SMS, Go East - free mover, Leonardo da Vinci (LLP)) Mitglieder des DAAD (Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen z.b. für Abschlussarbeiten/Diplomarbeiten Studierende, Graduierte und Doktoranden aus dem europäischen Ausland Anmeldeformular Tarif 762 Hinweise und Bedingungen zu Tarif 762 DAAD (z.b. Erasmus (SMS), Go West free mover, Leonardo da Vinci (LLP) Mitglieder des DAAD (Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen z.b. für Abschlussarbeiten/Diplomarbeiten Deutsche Studierende, Graduierte und Doktoranden nach Übersee Anmeldeformular Tarif 750 Hinweise und Bedingungen zu Tarif 750

2 DAAD (z.b. ISA-Programm, Förderung über Zuwendungsvertrag) Mitglieder des DAAD (Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen z.b. für Abschlussarbeiten/Diplomarbeiten/freiwillige Praktika Absolventen) Ausländische Studierende, Graduierte und Doktoranden aus Übersee Anmeldeformular Tarif 780 Hinweise und Bedingungen zu Tarif 780 DAAD (z.b. CAPES, CNPQ, NSC, Regierungsstipendien u.a.) Teilnehmer an DAAD-geförderten Internationalen Studiengängen (Master) oder DAAD-betreute Promotionsvorhaben (PhD) Deutsche Studierende und Wissenschaftler im Ausland, die von Partnerorganisation des DAAD gefördert werden Ausland Anmeldeformular Tarif 751 Hinweise und Bedingungen zu Tarif 751 Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) Kernforschungszentrum Jülich (KfJ) Mitglieder des DAAD (Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen) u.a. (s. Partnerorganisationen/befreundete Organisationen) Ausländische Studierende, Graduierte, Doktoranden (aus nicht EU-Ländern) und Wissenschaftler von Partnerorganisationen Anmeldeformular Tarif 790 Hinweise und Bedingungen zu Tarif 790 Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) Kernforschungszentrum Jülich (KfJ) Mitglieder des DAAD (Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen) und andere (s. Partnerorganisationen) Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die Versicherungsstelle des DAAD: Tel.: Mo-Fr von : 0228/ , -505, -630 Mo-Do von : 0228/ Klappliste Anmeldeformulare: Tarif: 720 Versicherungsprämie pro Monat: EUR 23,50

3 Die Versicherung kann nur von Studierenden abgeschlossen werden, die entweder im Rahmen ihrer Studienordnung (Immatrikulation an einer Hochschule) ein Pflichtpraktikum ableisten oder von Absolventen, sofern sie von einer der genannten Vermittlerorganisationen gefördert werden. Die deutschen Studierenden müssen aufgrund ihrer Immatrikulation an einer deutschen Hochschule ihre Krankenversicherung ((gesetzlich oder privat) fortführen. Grundsätzliche sollte die Versicherung ab dem Tag der Einreise ins Zielland bzw. Abreise aus dem Heimatland (spätestens aber mit Beginn des Praktikums) abgeschlossen werden. Die Versicherung kann an jedem beliebigen Tag eines Monats beginnen und läuft somit im 30 bzw. 31 Tage-Rhythmus (Beispiel: bis jeweils zum 13. des Monats für den den gesamten Zeitraum in einer Summe überwiesen werden. Bei längerer Die Versicherung kann über den beantragten Zeitraum hinaus verlängert werden (s. auch Hinweise und Bedingungen), wenn auch das Praktikum verlängert wird. Bitte informieren Sie uns per Fax 0228/ oder per Tarif 726 Versicherungsprämie pro Monat: EUR 54,50 Grundsätzlich sollte die Versicherung ab dem Tag der Ausreise (spätestens aber mit Beginn des Studiums) abgeschlossen werden. Die Versicherung kann an jedem beliebigen Tag eines Monats beginnen und läuft somit im 30 bzw. 31 Tage-Rhythmus (Beispiel: bis jeweils zum 13. des Monats für den Versicherungsbeiträge entrichtet worden sind). Die Versicherungsprämie kann nicht tage- oder wochenweise berechnet werden. Der Versicherungsbeitrag sollte nach Möglichkeit für den gesamten Zeitraum in einer Summe überwiesen werden. Bei längerer Versicherungsdauer bitten wir zumindest um vierteljährliche Zahlung. Bitte geben Sie ab der zweiten Prämienzahlung immer Ihre Versicherungsnummer an. der studienbedingte Aufenthalt im Ausland verlängert. Zudem kann die Versicherung für maximal sechs Monate zur Überbrückung im Ausland verlängert werden (s. Hinweise und Bedingungen). Bitte informieren Sie uns per Fax 0228/ oder per Tarif 762 Versicherungsprämie pro Monat: EUR 54,50

4 Grundsätzlich muss die Versicherung ab dem Tag der Einreise abgeschlossen werden. Die Versicherung kann an jedem beliebigen Tag eines Monats beginnen und läuft somit im 30 bzw. 31 Tage-Rhythmus (Beispiel: bis jeweils zum 13. des Monats für den den gesamten Zeitraum nach Einreise in einer Summe überwiesen werden. Bei längerer der studienbedingte Aufenthalt in Deutschland verlängert. Generell kann die Versicherung für maximal drei weitere Monate zur Überbrückung (Wechsel in eine andere deutsche Krankenversicherung) verlängert werden (s. Hinweise und Bedingungen). Bitte informieren Sie uns per Fax 0228/ der per Tarif 750 Versicherungsprämie pro Monat: Männer EUR 111,00 Frauen EUR 111,00 Kinder EUR 121,00 bis zum vollendetem 18. Lebensjahr Grundsätzlich sollte die Versicherung ab dem Tag der Ausreise (spätestens aber mit Beginn der Aufnahme des Studiums oder Lehrtätigkeit) abgeschlossen werden. Die Versicherung kann an jedem beliebigen Tag eines Monats beginnen und läuft somit im 30 bzw. 31 Tage- Rhythmus (Beispiel: bis jeweils zum 13. des Monats für den Versicherungsbeiträge entrichtet worden sind). Die Versicherungsprämie kann nicht tage- oder wochenweise berechnet werden. Der Versicherungsbeitrag sollte nach Möglichkeit für den gesamten Zeitraum in einer Summe überwiesen werden. Bei längerer Versicherungsdauer bitten wir zumindest um vierteljährliche Zahlung. Bitte geben Sie ab der zweiten Prämienzahlung immer Ihre Versicherungsnummer an. Die Versicherung kann über den ursprünglich beantragten Zeitraum hinaus (maßgebend ist der Zeitraum des Studiums bzw. studienbedingten Aufenthalt) im Ausland für max. 6 Monate verlängert werden (s. Hinweise und Bedingungen). Bitte informieren Sie uns per Fax 0228/ oder per versicherungsstelle@daad.de und entrichten die Versicherungsbeiträge wie zuvor. Bei Verlängerung der Versicherung benötigen wir kein neues Anmeldeformular. Tarif 780 Versicherungsprämie pro Monat Männer: EUR 111,00

5 Frauen: EUR 111,00 pro Kind: EUR 121,00 bis zur Vollendung 18. Lebensjahr Grundsätzlich muss die Versicherung ab dem Tag der Einreise abgeschlossen werden. Die Versicherung kann an jedem beliebigen Tag eines Monats beginnen und läuft somit im 30 bzw. 31 Tage-Rhythmus (Beispiel: bis jeweils zum 13. des Monats für den den gesamten Zeitraum nach Einreise in einer Summe überwiesen werden. Bei längerer der studienbedingte Aufenthalt in Deutschland verlängert. Die Versicherung kann außerdem im Rahmen der gesetzlichen Regelung nach Abschluss des Studiums zur Arbeitsplatzsuche für maximal 12 Monate verlängert werden. Bitte informieren Sie uns per Fax 0228/ oder per Tarif 751 Versicherungsprämie pro Monat: Männer EUR 123,00 Frauen EUR 123,00 Kinder EUR 199,50 Grundsätzlich sollte die Versicherung ab dem Tag der Ausreise (spätestens aber mit Beginn der Aufnahme des Studiums oder Lehrtätigkeit) abgeschlossen werden. Die Versicherung kann an jedem beliebigen Tag eines Monats beginnen und läuft somit im 30 bzw. 31 Tage- Rhythmus (Beispiel: bis jeweils zum 13. des Monats für den Versicherungsbeiträge entrichtet worden sind). Die Versicherungsprämie kann nicht tage- oder wochenweise berechnet werden. Der Versicherungsbeitrag sollte nach Möglichkeit für den gesamten Zeitraum in einer Summe überwiesen werden. Bei längerer Versicherungsdauer bitten wir zumindest um vierteljährliche Zahlung. Bitte geben Sie ab der zweiten Prämienzahlung immer Ihre Versicherungsnummer an. Die Versicherung kann nur für die Dauer der Förderung abgeschlossen werden. Nach Ende der Förderung ist eine Verlängerung für einen Übergangszeitraum von maximal 6 Monate im Ausland möglich (s. Hinweise und Bedingungen). Bitte informieren Sie uns per Fax 0228/ oder per versicherungsstelle@daad.de und entrichten die Versicherungsbeiträge wie zuvor.

6 Tarif 790 Versicherungsprämie pro Monat Männer: EUR 123,00 Frauen: EUR 123,00 pro Kind: EUR 199,50 (bis zur Vollendung 18. Lebensjahr) Grundsätzlich muss die Versicherung ab dem Tag der Einreise abgeschlossen werden. Die Versicherung kann an jedem beliebigen Tag eines Monats beginnen und läuft somit im 30 bzw. 31 Tage-Rhythmus (Beispiel: bis jeweils zum 13. des Monats für den den gesamten Zeitraum nach Einreise in einer Summe überwiesen werden. Bei längerer der studienbedingte Aufenthalt in Deutschland verlängert. Die Versicherung kann außerdem im Rahmen der gesetzlichen Regelung nach Abschluss des Studiums zur Arbeitsplatzsuche für maximal 12 Monate verlängert werden. Bitte informieren Sie uns per Fax 0228/ oder per und entrichten die Versicherungsbeiträge wie zuvor.

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