PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden
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- Ella Sachs
- vor 8 Jahren
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1 PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden Hinweise für die PROMOS-Stipendienbewerbung Der FernUniversität in Hagen stehen im Rahmen des BMBF / DAAD-geförderten PROMOS- Stipendienprogramms vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 (bzw. 28. Februar 2015) Mittel zur Verfügung, um kürzere Auslandsstudienaufenthalte zu fördern. Mit dem Stipendienprogramm sollen vor allem studienbezogene Auslandsaufenthalte ermöglicht werden, die nicht durch andere Programme förderbar sind. Dadurch möchte die FernUniversität einen Beitrag zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden leisten. Die Stipendien umfassen in der Regel eine monatliche Stipendienrate und / oder einen Fahrtkostenzuschuss. Folgende Stipendienprogramme des DAAD gibt es nicht mehr und gehen ab sofort in PROMOS auf: Ehemaliges Stipendienprogramm des DAAD* Semesteraufenthalte an einer ausländischen Hochschule Kurzfristige Studienaufenthalte für Abschlussarbeiten von Studierenden Kurzfristige Studienaufenthalte zur Anfertigung einer Masterarbeit Kurzstipendien für Praktika im Rahmen von auslandsbezogenen Studiengängen/ Förderung von selbstbeschafften Praktika in internationalen Organisationen (außer Förderungen von Praktika in EU-Institutionen, in Einrichtungen, die EU-Gelder verwalten, deutschen Auslandsvertretungen, in Deutschen Schulen im Ausland und den Praktikaaufenthalten an den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland) Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika (außer Förderungen im Rahmen von IAESTE, AIESEC, Bvmd, ZAD und DCGM) Jetzige PROMOS Programmschiene, für die Sie sich stattdessen bei der FernUniversität bewerben können Studienaufenthalte von Studierenden Praktikaaufenthalte von Studierenden Sommersprachkursstipendien Aufenthalte für Sprachkurse von Studierenden Fachkursstipendien Aufenthalte für Fachkurse von Studierenden
2 PROMOS ist ein reines Stipendienprogramm. Die Abteilung Forschung und Internationale Angelegenheiten der FernUniversität vermittelt den Bewerbern weder Studien- noch Praktikumsplätze oder Fach-/Sprachkurse. Diese müssen bei der Abgabe der Bewerbungsunterlagen bereits vorliegen. Bewerbungsvoraussetzungen: Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen Doktoranden sind von den Programmschienen 1 und 2 ausgeschlossen) der FernUniversität in Hagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. (In diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: Nicht gefördert werden können Zweit- Akademiehörer oder Studierende in Weiterbildungsstudiengängen. Außerdem sollten die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist bei der Abteilung Forschung und Internationale Angelegenheiten der FernUniversität in Hagen vorliegen. Bei Fristenüberschreitung bitte Abteilung Forschung und Internationale Angelegenheiten kontaktieren. Die unterschiedlichen Programmschienen von PROMOS: 1. Studienaufenthalte von Studierenden an ausländischen Hochschulen (bei Abschlussarbeiten auch in Unternehmen) von einem bis sechs Monaten Dauer mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen. Für das Anfertigen der Abschluss- bzw. Masterarbeit kann dieses Stipendium ebenfalls genutzt werden. (Bachelorstudierende können sich ab dem dritten Fachsemester, Masterstudierende schon ab dem ersten Fachsemester bewerben.) Bewerbungsfristen für Studienaufenthalte: für Studienaufenthalte während des Wintersemesters 2014/15 vollständige Unterlagen bis zum im Akademischen Auslandsamt abgeben bei Abschlussarbeiten orientieren Sie sich bitte an den Fristen der Praktika und Sprachkurse 2. Praktikumsaufenthalte von Studierenden von sechs Wochen bis sechs Monaten Dauer mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen grundsätzlich weltweit, außer in EU- Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei. Für diese Länder nutzen Sie bitte die Förderangebote des ERASMUS-Praktikums. Ausnahme sind Studierende, die bereits für einen Praktika- Aufenthalt im Rahmen von ERASMUS gefördert wurden und deshalb im Rahmen des ERASMUS- Programms keine Förderung mehr erhalten können. Hinweis: Für Praktika bei EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands und an den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten sowie den Deutschen Schulen im Ausland ist weiterhin eine Individual-Bewerbung beim DAAD notwendig. Eine PROMOS-Förderung ist hier nicht möglich. Mehr Infos finden Sie dazu unter folgender Adresse des DAAD: Parameter in die Stipendiendatenbank eingeben und auf <DAAD: Kurzstipendien für Praktika im Ausland> klicken Seite 2 von 5
3 Fahrtkostenzuschüsse können weiterhin für Praktika, die im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und DCGM durchgeführt werden, durch den DAAD gefördert werden. Bewerbungen sind allerdings direkt über diese genannten Organisationen einzureichen. Bewerbungsfristen für Praktikumsaufenthalte: Die Bewerbungsfristen richten sich nach Praktikumsbeginn. Praktikumsbeginn Bewerbungsfrist im Mai oder Juni April 2014 im Juli oder August Mai 2014 im September oder Oktober Juli 2014 im November oder Dezember September Aufenthalte für Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden von drei Wochen bis sechs Monaten Dauer mit Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,- Förderbar sind ausschließlich Kurse an staatlichen Hochschulen im Ausland; Kurse privater Institute und Träger können nicht gefördert werden. 4. Aufenthalte für Fachkurse von Studierenden und Doktoranden von bis sechs Monaten Dauer mit Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale in Höhe von 500,-. Förderbar sind ausschließlich Kurse, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden. Bewerbungsfristen für Sprach-, Fachkursaufenthalte: Die Bewerbungsfristen richten sich nach Sprach-, Fachkursbeginn. Sprach-, Fachkursbeginn Bewerbungsfrist im Mai oder Juni April 2014 im Juli oder August Mai 2014 im September oder Oktober Juli 2014 im November oder Dezember September 2014 Hinweise und Höhe des Stipendiums Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den länderspezifischen DAAD-Teilstipendienraten, den DAAD-Reisekostenpauschalen und der Pauschale für die Kursgebühren. Bei dem Bezug von Auslandsbafög besteht lediglich eine Anrechungsfreiheit bis 300,00, darüber hinausgehende Förderungen werden auf die Auslands-BAföG-Leistungen angerechnet werden. Studierende, die Auslandsbafög beziehen, können keine Reisekostenpauschale erhalten. Des Weiteren dürfen Bewerber kein weiteres Stipendium für den Auslandsaufenthalt beziehen, da sich eine Doppelförderung ausschließt. Bei Studienaufenthalten besteht die Förderung aus einer Reisekostenpauschale sowie einer monatlichen Stipendienrate für die Dauer des Aufenthaltes. Seite 3 von 5
4 Bei Praktikumsaufenthalten besteht die Förderung aus einer Reisekostenpauschale sowie einer monatlichen Stipendienrate für die Dauer des Aufenthaltes bei einem Praktikumsentgelt bis zu 300,00 ; bei einer Vergütung über 300,00 entfällt die monatliche Stipendienrate. Bei Sprach- und Fachkursen besteht die Förderung aus einer Reisekostenpauschale sowie einer Pauschale für die Kursgebühren. Über die tatsächliche Höhe des Stipendiums entscheidet, im Fall einer Stipendienzusage, eine Auswahlkommission aufgrund der abgegebenen Bewerbungsunterlagen. Ein persönliches Auswahlgespräch wird nicht stattfinden. Bewerbungsunterlagen Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen in einer einzigen Klarsichthülle, ungetackert, ungeklammert zur jeweiligen Frist bei der Abteilung Forschung und Internationale Angelegenheiten ein. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören: 1. PROMOS-Bewerbungsformular 2. Bestätigung der Gastinstitution mit Angabe der Dauer des Aufenthalts; 3. Tabellarischer Lebenslauf (mit Passfoto) 4. Darstellung des Studienvorhabens im Ausland bzw. Motivationsschreiben von maximal 2 Seiten (DIN-A4) Länge 5. 1 aktuelles Gutachten von einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer 6. ggf. akademische Zeugnisse (z.b. Bachelor oder Zwischenprüfung) 7. Auflistung aller bisher abgeschlossenen Module mit Notenspiegel 8. Sprachnachweis beispielsweise durch Studiengang (bei Sprachen), DAAD-Sprachtest, UNIcert, VHS-Kurs o.ä., bei Vorliegen der Zulassung nicht zwingend notwendig 9. Die Bestätigung des Prüfungsamtes, dass das zusätzliche Modul für das Studium anerkannt werden kann - Learning Agreement 10. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Die Studienbescheinigung für das Semester, in dem das Auslandssemester absolviert wird, kann ggf. nachgereicht werden. 11. Erklärung, dass ein ausreichender Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für die Zeit des geplanten Auslandsstudiums besteht, bzw. dass dieser noch abgeschlossen wird. Auswahlkriterien zur Vergabe von Stipendien: Vollständigkeit und Form der Bewerbung akademische Leistungen und Studienfortschritt Qualität des Bewerbungs-/Motivationsschreibens sowie Studienvorhabens Ggf. Sprachkenntnisse Die Auswahl erfolgt über eine hierfür durch das Rektorat eingesetzte Auswahlkommission, die aus Vertreterinnen/Vertretern der Fakultäten besteht. Seite 4 von 5
5 Nach Beendigung des Auslandssemesters: - Bestätigung der aufnehmenden Universität über den Studienaufenthalt, den Sprach- oder Fachkursaufenthalt oder des Unternehmens über den Praktikumsaufenthalt - bei Studienaufenthalten: Transcript of records - Studierendenbericht innerhalb eines Monats Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen fristgerecht ein bei: FernUniversität in Hagen Dez Abteilung für Forschung und Internationale Angelegenheiten z.hd. Mareike Siewert Universitätsstraße Hagen Seite 5 von 5
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