Flüchtlinge. Veranstaltung: Flüchtlingsinitiative Eckental FLEck e.v. Einrichtung: Asyl- und Flüchtlingsberatung. Datum:

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1 Spiegel-online Flüchtlinge Veranstaltung: Flüchtlingsinitiative Eckental FLEck e.v. Einrichtung: Asyl- und Flüchtlingsberatung Referentin: Brigitte Fartaj

2 Ausgewählte Fakten zu den Flüchtlingszahlen - weltweit Zum ersten Mal seit dem 2. Weltkrieg hat die Zahl der Flüchtlinge weltweit 50 Millionen überschritten (51,2 Mio.). 9 von 10 Flüchtlingen (86%) leben in Entwicklungsländern. 50% der Flüchtlinge weltweit waren 2013 Kinder - der höchste Anteil im letzten Jahrzehnt. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Zahl der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen, die von UNHCR versorgt werden, mehr als verdoppelt von 15 Millionen 2004 auf 35,6 Millionen heute.

3 Asylbewerberzahlen Deutschland die Top Ten Somalia 5% Mazedonien 5% Bosnien 5% Kosovo 6% Albanien 7% Afghanistan 8% Top Ten 2014 Eritrea 11% Irak 4% Syrien 34% Serbien 15% Zum Vergleich: 2014 wurden insgesamt Asylanträge gestellt, Allein in Bayern waren es insgesamt , davon Erstanträge und Folgeanträge. Das ist trotzdem im Vergleich zum Jahr 1990 noch weniger ( ) und sogar noch weit entfernt mit dem Höchststand von Asylsuchenden im Jahr Aktuelle Zahlen entnommen aus der Geschäftsstatistik des BAMF für Dezember 2014 Hauptherkunftsländer 2014 Syrien Serbien Eritrea Afghanistan 9115 Albanien 7865 Kosovo 6908 Bosnien 5705 Mazedonien 5614 Somalia 5528 Irak 5345

4 Asylbewerberzahlen, die Top Ten Top Ten Jan. - Jun % 2% 2% 7% 6% 5% 25% Syrien Kosovo Albanien Serbien 11% Irak 23% Afghanistan Mazedonien 16% Eritrea Nigeria Pakistan Zum Vergleich: im ersten Halbjahr 2015 stellten bereits Personen Asylantrag wurden insgesamt Asylanträge gestellt, Allein in Bayern waren es insgesamt , davon Erstanträge und Folgeanträge. Das ist trotzdem zum Vergleich in den 1990er noch weniger ( ), aber immer noch weit entfernt mit dem Höchststand: (1993) Aktuelle Zahlen entnommen aus der Geschäftsstatistik des BAMF für März 2015

5 Asylbewerber Ein Leben mit ungewissem Ausgang

6 Ablaufschema des deutschen Asylverfahrens Meldung als Asylsuchender (BÜMA ) Verteilung auf die Bundesländer (EASY-Erstverteilung der Asylbegehrenden) Verteilung nach dem Königssteiner Schlüssel( jährlich neu festgelegt nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl) Meldung in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung Asylantragstellung beim Bundesamt Anhörung beim Bundesamt

7 Aufenthaltsgestattung Identitätsnachweis während des Asylverfahrens I.d.R sechs Monate Gültigkeit In den ersten 3 Monaten nach Einreise mit Arbeitsverbot versehen, danach nachrangige Arbeitserlaubnis

8 Zuweisung in eine staatliche oder dezentrale Unterkunft Verpflichtung, bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben Ausnahme: Befreiung durch die Regierung Mittelfranken bzw. Stadt/Landkreis bei schwerer Krankheit oder Erwerbstätigkeit oder nach dem Landtagsbeschluss

9 Situation in den Unterkünften Die Unterkünfte sind sehr unterschiedlich, nicht alle Unterkünfte sind mit Familien belegt Meist gibt es Gemeinschaftsküchen, -toiletten, - duschen Einige Unterkünfte haben kindgerechte Außenflächen Die Dauer de Aufenthalts in den Unterkünften ist theoretisch unbegrenzt Die ZAE Zirndorf teilt zu:» Grundsätzlich hat die Kommune keinen direkten Einfluss auf die Nationalität, Familienstand, Geschlecht; es kann lediglich der Wunsch geäußert werden, um möglichst Konflikte in der Unterkunft zu vermeiden

10 Zimmer in der Unterkunft Jedem Asylbewerber stehen 7 qm (bei neuen staatlichen Unterkünften) zu Die Zimmer sind mit standardisierten Mobiliar bestückt. Sie besteht aus einem Tisch und pro Person einem Stuhl, einem Spint und einem Bett. In diesem Raum spielt sich alles ab, es wird hier geschlafen, gegessen, Besuch empfangen, Fern gesehen, telefoniert, sich an- und ausgezogen. Rückzugsmöglichkeit gibt es nicht Flüchtlingskinder haben faktisch keine Räume, in denen sie für sich sein können. Die Eltern versuchen durch Schrank oder Vorhang das Zimmer in Schlaf- und Wohnbereich aufzuteilen

11 Kleinkinder in den Unterkünften Für Wiege oder Kinderwagen ist in der Regel kein Platz Für Spielsachen ist in der Regel durch die Enge des Zimmers kein Platz Inzwischen gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz Spielmöglichkeiten vor der Unterkunft sind manchmal vorhanden

12 Schulkinder in den Unterkünften Ab dem 6. Lebensjahr besteht Schulpflicht Schulmittelpauschale und BuT-Gutscheine werden bewilligt. Im Zimmer gibt es in der Regel keinen Platz für einen Schreibtisch zur Erledigung der Hausaufgaben Meistens gibt es keine Hausaufgabenbetreuung in der Gemeinschaftsunterkunft Die Kosten für Hortplätze oder Mittagsbetreuung werden übernommen Mitgliedschaft im Sportverein kostenfrei möglich Oft schämen die Kinder sich Freunde aus Kindergarten oder Schule einzuladen

13 Jugendliche in der Unterkunft Eigene Zimmer für ältere Jugendliche sind nicht möglich Es ist keine Intimsphäre vorhanden Oft müssen sie einen schulischen Bruch verkraften (statt Gymnasium Mittelschule) Unterschwellige Wut den Eltern gegenüber (eigene Lebensplanung wurde ihnen entzogen) Spannung zwischen Integration und Erwartungen der Eltern, an der eigenen Kultur festzuhalten Sie müssen oft bei Behörden oder Ärzten dolmetschen, Parentisierung der Kinder Erleben der Ohnmacht der Eltern, das Leben der Familie zu planen

14 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Jedem Asylbewerber steht im Monat ein Barbetrag, gestaffelt nach Haushaltsangehörigkeit (etwas weniger als Arbeitslosengeld II) zur Verfügung Derzeit beläuft sich der Betrag für Alleinstehende auf 325,45 /Monat (Kinder je nach Alter, zum Beispiel von 7 14 Jahre erhalten 266,16, etc.) Kleidung wird monatlich gewährt (Durchschnitt: 30,- ), ist im Betrag enthalten, muss gespart werden Krankenschein wird vom Sozialamt ausgestellt, gültig für ein Quartal ( nach 15 Monaten Versicherung über Krankenkasse möglich) Zahnbehandlungsschein ebenso Operationen/Hilfsmittel/Therapien müssen genehmigt werden

15 Arbeitserlaubnis In den ersten drei Monaten: keine Arbeitserlaubnis Danach: nachrangige Arbeitserlaubnis möglich, d. h. die Agentur für Arbeit prüft, ob ein Deutscher, ein EU-Ausländer oder ein anderer Ausländer für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht und ob die Stelle den arbeitsgesetzlichen Grundlagen entspricht. Auch hier muss die Ausländerbehörde zustimmen. Auf Grund der wirtschaftlichen Situation in Nürnberg sind meist nur Aushilfsjobs (z.b. Gebäudereinigung) möglich Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber/innen, Vergütung: 1,05 /Stunde Betriebliche Ausbildung nach drei Monaten möglich Nach vierjährigem Aufenthalt uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt

16 Entscheidungsmöglichkeiten über das Asylbegehren Flüchtlings- Asyl Subsidiärer Abschiebungsschutz Schutz verbote ( 3 AsylVfG) (Art.16 a GG) ( 4 AsylVfG) ( 60 Abs. 5 und Abs. 7 S. 1 AufenthG) Vortrag bei FlEck

17 Asylberechtigung Vortrag bei FlEck

18 Flüchtlingsschutz Vortrag bei FlEck

19 . Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG Nach 3 Jahren: Niederlassungserlaubnis ALG II Privatwohnung Freizügigkeit Integrationskurs Familienzusammenführung Anerkennung der schulischen/ beruflichen Qualifikation Erleichterte Einbürgerung Vortrag bei FlEck

20 Subsidiärer Schutz Vortrag bei FlEck

21 Abschiebungsverbote Vortrag bei FlEck

22 Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 2 AufenthG Europarechtlicher subsidiärer Schutz Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr Heimatpass ALG II Integrationskurs Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang Familiennachzug möglich (Voraussetzungen) Privatwohnung Vortrag bei FlEck

23 Ablehnungsbescheid durch das Bundesamt für Migration Abschiebungsandrohung mit Ausreisefrist (30 Tage) Klageerhebung beim Verwaltungsgericht (innerhalb 14 Tage nach Zustellung) Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor dem VG nicht unbedingt erforderlich Gegen den Ablehnungsbescheid vom Verwaltungsgericht ist Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) möglich Vortrag bei FlEck

24 Ablehnungsbescheid offensichtlich unbegründet Klageerhebung beim Verwaltungsgericht innerhalb 1 Woche Beantragung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebung Verwaltungsgericht entscheidet über aufschiebende Wirkung im Eilverfahren kaum Chancen auf Erfolg Überlegungen zur freiwilligen Rückkehr Vortrag bei FlEck

25 Sichere Herkunftsstaaten Serbien, Mazedonien, Bosnien/Herzegowina Anträge werden schneller bearbeitet In der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt Rückführung innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung Rechtzeitige Überlegungen zur freiwilligen Rückkehr Vortrag bei FlEck

26 Asylverfahren - Schema Einreise nach Deutschland; Antragsstellung in der ZAE Es wird durch das Bamf geprüft Antrag zulässig? Asylberechtigt? Politisch Verfolgte nach Art. 16a GG Anerkennung Aufenthaltsrecht für drei Jahre Befristete Erlaubnis Aufenthaltsrecht für ein Jahr Duldung (nach 18 Monaten AE nach 25 V AufenthG möglich ) Nein Nein Flüchtlingsschutz? Personen die nach Genfer Flüchtlingskonvention (z. B. wg. Rasse, Geschlecht) verfolgt werden Nein Subsidiärer Schutz? Europäischer /nationaler subsidiärer Schutz Es wird durch die Ausländerbehörde geprüft Reiseunfähigkeit? Med. Behandlung notwendig Nein Freiwillige Ausreise/ Abschiebung Abweisung

27 Neue Entwicklungen Der Ministerrat hat folgende asylpolitische Maßnahmen am beschlossen: (Grenznahe) Aufnahme-Einrichtungen für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit In Bayern werden zwei, möglichst grenznahe, Aufnahme-Einrichtungen nur für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit aus sicheren Herkunftsländern sowie aus Albanien, Kosovo und Montenegro geschaffen. Hierfür werden Einrichtungen mit ausreichenden Kapazitäten errichtet, an denen alle für eine schnelle Verfahrensabwicklung erforderlichen Behörden des Bundes und des Landes sowie die Verwaltungsgerichtsbarkeit vor Ort zusammenarbeiten: Registrierung (ggfs. Weiterleitung in andere Bundesländer), Gesundheitsuntersuchung und Asylantragstellung erfolgen innerhalb der drei ersten Tage in der Einrichtung. In den Einrichtungen herrscht Vorrang für das Sachleistungsprinzip. Die Beratung zur freiwilligen Ausreise setzt sofort ein. Zu jedem Zeitpunkt wird eine freiwillige Ausreise ermöglicht und unterstützt. Anhörung, Entscheidung und Zustellung der Entscheidung durch das BAMF erfolgen binnen zwei Wochen. bei offensichtlich unbegründeten Anträgen wird innerhalb von zwei Wochen auch gerichtlich entschieden. Abschiebungen erfolgen unmittelbar und kontinuierlich aus der Einrichtung nach der abschließenden endgültigen Entscheidung. Ein politischer Leitungsstab aus Bund, Freistaat Bayern und Kommunen wird ab sofort die Umsetzung in die Wege leiten. Nach Unterzeichnung des neuen Bleibe- und Aufenthaltsrecht durch den Bundespräsidenten kann bei o.u. Ablehnungen eine Schengen-weite Wiedereinreisesperre verhängt werden ( gilt für alle o.u. Ablehnungen, die Balkanländer stellen aber im Moment 90 % der o.u. Abgelehnten).

28 Neue Entwicklungen Alters-und stichtagsunabhängiges Bleiberecht ( noch nicht in Kraft getreten- von den Geduldeten werden vermutlich davon profitieren) 8 Jahre ( bei Familien 6 Jahre) Aufenthalt ausreichende Deutschkenntnisse Sicherung des Lebensunterhalts ( keine Sozialhilfe) Aufenthalt für gut integrierte Jugendliche (Höchstalter bei Antragsstellung 21 Jahre) 4 Jahre Voraufenthalt 4 Jahre Schulbildung oder Schul/Berufsabschluss Studienorientierung für Geflüchtete bei der FAU Nürnberg-Erlangen Diskussionen, Hochqualifizierte Flüchtlinge aus den Asylverfahren zu nehmen und eine Blaue Karte zu erteilen Geforderte/geplante Erklärung von Albanien, Montenegro und Kosovo zu sicheren Herkunftsstaaten

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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