Grundkurs Asylbegleitung

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1 Grundkurs Asylbegleitung Die Aufnahme und der Status von Flüchtlingen mit Blick auf das Ausländerrecht und Asylrecht Christoph Koldewey/ Domenica Hollmann Fachdienst Sicherheit und Ordnung des Landkreises Diepholz Ausländerbehörde 1

2 Wie ist die Ausländerbehörde organisiert? Landkreis Diepholz, Fachdienst Sicherheit und Ordnung Standort zentralisiert in Diepholz 2 Anlaufstellen (in Syke und Diepholz) Aufgaben werden in den Aufgabengebieten wahrgenommen: Allgemeines, Aufenthaltsrecht Asylrecht Visaangelegenheiten Fachaufsicht: Nds. Ministerium für Inneres und Sport 2

3 Bezeichnung Flüchtlinge Flüchtlinge sind Menschen, die wegen Gefahr für Leib und Leben ihre Heimat verlassen (müssen) und an anderen Orten dauernd oder vorübergehend ihre Wohnung nehmen 3

4 Wer ist gemeint? Asylsuchende (Asylbewerber) Menschen, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte bzw. Feststellung ihres Schutzbedürfnisses gestellt haben und über den noch nicht entschieden wurde. 4

5 Wer ist gemeint? Anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes Art. 16a Flüchtlingsschutz (im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, z.b. Gruppenverfolgung wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit) Europäischer subsidiärer Schutz (Folter, unmenschliche Behandlung oder Bestrafung, erhebliche individuelle Gefahr für Leib und Leben wegen bewaffneten Konflikts) Nationaler Abschiebungsschutz (z.b. allgemeine unzureichende Versorgungslage im Herkunftsland kann für den kranken Ausländer eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten) 5

6 Wer ist gemeint? und auch Flüchtlinge, die im Rahmen von Aufnahmeaktionen des Bundes oder der Länder aufgenommen werden (Stichwort: Syrien) Duldungsinhaber, deren Ausreiseverpflichtung verfügt wurde aber die Abschiebung zunächst ausgesetzt wird. 6

7 Wer entscheidet über den Asylantrag? Zuständig für die Aufnahme und Entscheidung von bzw. über Asylanträgen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesamt teilt der Ausländerbehörde die Entscheidung über den Asylantrag mit. Mit der Entscheidung ergeht ggf. auch die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung. Die Ausländerbehörde ist an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden! 7

8 Wie läuft der Aufnahmeprozess? Asylsuchende melden sich nach Einreise bei Grenzbehörde, Polizei oder Ausländerbehörde Weiterleitung an die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder (Landesaufnahmebehörde Niedersachsen: Braunschweig, Bramsche, Friedland, Osnabrück, Oldenburg) Dortiger Aufenthalt 2 Wochen bis 3 Monate Registrierung, Fingerabdrücke 8

9 Wie läuft der Aufnahmeprozess? Gesundheitsuntersuchung Aufnahme des Asylantrags und Anhörung durch das BAMF Bescheinigung über den aufenthaltsrechtlichen Status (Aufenthaltsgestattung) Verteilung auf die Landkreise und deren Kommunen (Grundlage: Nds. Aufnahmegesetz; Königssteiner Schlüssel) 9

10 Wie läuft die Aufnahme und Unterbringung in den Kommunen? Zuweisung in die Kommune Grundsätzlich dezentrale Unterbringung Aktualisierte Aufenthaltsgestattung oder Bescheinigung über das Asylbegehren durch die Ausländerbehörde Verpflichtung in der zugewiesenen Kommune zu wohnen Gestatteter Aufenthaltsbereich in den ersten 3 Monaten beschränkt auf Niedersachsen und Bremen 10

11 Wie läuft das Asylverfahren? Grundlage: Asylverfahrensgesetz Persönliche Antragstellung bei zuständiger Außenstelle des BAMF Aufnahme der Personaldaten u. Vergleich mit bereits erfassten Asylbewerbern Erkennungsdienstliche Maßnahmen (ab 14. LJ) Vorgelegte Urkunden und Unterlagen werden geprüft 11

12 Wie läuft das Asylverfahren? Anhörung durch das BAMF BAMF muss Antragsteller persönlich anhören Einladung zur Anhörung (Briefkasten?) Vorstellung Entscheider und Dolmetscher Belehrung zu Rechten u. Pflichten Nachfrage der gesundheitlichen Lage Gelegenheit, Gründe für Antrag zu schildern Befragung durch den Entscheider 12

13 Wie läuft das Asylverfahren? Anhörung durch das BAMF Der Entscheider hat Umfassende u. aktuelle Kenntnisse über Asyl- und Ausländerrecht und die Herkunftsländer der Antragsteller Hohes Maß an Einfühlungsvermögen Großes Erfahrungswissen 13

14 Wie ist der aufenthaltsrechtliche Status während des laufenden Asylverfahrens? Aufenthaltsgestattung oder eine Bescheinigung über das Asylbegehren (durch BAMF/Ausländerbehörde). Asylbewerber sind verpflichtet in der zugewiesenen Kommune zu wohnen. Antrag auf Wohnsitzwechsel bei der Ausländerbehörde. Der Aufenthalt ist in der Regel in den ersten drei Monaten auf Niedersachsen und Bremen beschränkt. Ausnahmen (z.b. für Besuche) durch die Ausländerbehörde. 14

15 Wie ist der aufenthaltsrechtliche Status während des laufenden Asylverfahrens? Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs Räumliche Beschränkung auf den Landkreis Diepholz, vorübergehender Aufenthalt im Land Niedersachsen und im Stadtgebiet der Freien Hansestadt Bremen erlaubt Nach 3 Monaten erlischt räumliche Beschränkung. Die Ausländerbehörde kann in Ausnahmefällen (z.b. bei Straftätern) erneute Beschränkung verfügen. 15

16 Wie ist der aufenthaltsrechtliche Status während des laufenden Asylverfahrens? Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist in den ersten drei Monaten ausgeschlossen. Danach kann auf Antrag bei der Ausländerbehörde die unselbständige Arbeit erlaubt werden. Die Aufenthaltsgestattung erlischt, wenn die Ablehnung des Asylantrags bestandskräftig geworden ist. Das weitere Verfahren ist mit der Ausländerbehörde zu klären. 16

17 Anerkennung Schutzbedürfnis und Rechtsfolge Anerkennung Asylberechtigung im Sinne des Grundgesetzes Art. 16a und/oder Flüchtlingsschutz (im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention) und/oder Europäischer subsidiärer Schutz und/oder Nationaler Abschiebungsschutz) 17

18 Anerkennung Schutzbedürfnis und Rechtsfolge Rechtsfolge: Bleiberecht Bei Asyl/Flüchtlingsschutz zunächst auf 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis Danach erneute Prüfung durch BAMF, evtl. Niederlassungserlaubnis Den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt (außer Wahlrecht) Unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt Erleichterter Familiennachzug nach Deutschland (Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung) 18

19 Anerkennung Schutzbedürfnis und Rechtsfolge Rechtsfolge: Bleiberecht Bei unionsrechtlichen/nationalem Schutz zunächst auf mind. 1 Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis Verlängerung nach 7 Jahren Niederlassungserlaubnis - möglich Den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt (außer Wahlrecht), Ausnahmen: Kein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt Familiennachzug nur unter engen Voraussetzungen Ggf. Beschränkung des Wohnsitzes (strittig) 19

20 Ablehnung des Asylantrags Mit Bescheid des BAMF Der Antrag als wird abgelehnt Der Antrag als wird als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Gleichzeitig Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung Aufenthaltsgestattung erlischt, wenn Entscheidung unanfechtbar Besonderheit DUBLIN-Abkommen: Erfolgte die Einreise über das europäische Ausland, ist für die Prüfung des Asylantrags das Land der Ersteinreise zuständig (z.b.: Einreise nach Deutschland über Belgien, dann Belgien für Asylantrag und Aufnahme zuständig. Das Bundesamt ordnet dann die Rückkehr in das zuständige Land an). 20

21 Ablehnung des Asylantrags Rechtsmittel: Klage gegen die negative Entscheidung des BAMF beim zuständigen Verwaltungsgericht möglich Fristen abhängig von der Entscheidung des BAMF ( ggf. nur 1 Woche nach Bekanntgabe ) Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides beachten Ggf. Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht 21

22 Was macht die Ausländerbehörde nach der negativen Entscheidung des Bundesamtes? Das BAMF informiert die Ausländerbehörde über die Ent-scheidung und die Ausreiseverpflichtung Die Ausländerbehörde lädt die Person zu einem Gespräch, ggf. mit einem Dolmetscher ein. Weist auf die Ausreiseverpflichtung und die Folgen der Nicht-beachtung (Abschiebung) hin Informiert über die Möglichkeit einer Härtefalleingabe Informiert über finanzielle Rückkehrhilfen Prüft, ob eine asylunabhängiges Aufenthaltsrecht gewährt werden kann. 22

23 Was macht die Ausländerbehörde nach der negativen Entscheidung des Bundesamtes? Prüft, ob die Abschiebung aktuell rechtlich oder tatsächlich möglich ist (z.b. Abschiebestopp? Passpapiere?). Führt persönliche Ausreisegespräche Wenn keine Abschiebung möglich ist, setzt die Ausländerbehörde die Abschiebung vorübergehend aus (Duldung) Wenn möglich, setzt die Ausländerbehörde die Ausreispflicht ggf. zwangsweise durch (Abschiebung). 23

24 Wie ist der aufenthaltsrechtliche Status der Personen mit Duldungen? Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreise-pflichtigen Ausländern Bei Sozialhilfebezug grundsätzlich verpflichtet, weiterhin in der zugewiesenen Kommune zu wohnen. Antrag auf Wohnsitzwechsel bei der Ausländerbehörde. Der Aufenthalt ist in der Regel in den ersten drei Monaten auf Niedersachsen beschränkt. Ausnahmen (z.b. für Besuche) sind bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Nach 3 Monaten erlischt diese räumliche Beschränkung. Die Ausländerbehörde kann dennoch in Ausnahmefällen (z.b. bei Straftätern) eine erneute Beschränkung verfügen. 24

25 Wie ist der aufenthaltsrechtliche Status der Personen mit Duldungen? Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist in den ersten drei Monaten ausgeschlossen. Nach drei Monaten kann auf Antrag bei der Ausländer-behörde die unselbständige Arbeit erlaubt werden. Ggf. wird die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Die Duldung wird abgelehnt oder widerrufen, wenn ein Ausreisehindernis nicht bzw. nicht mehr besteht. Duldungsinhaber haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. 25

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