Das behördliche Asyverfahren in Deutschland*

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1 Das behördliche Asyverfahren in Deutschland* Cyrielle Fernández _ Amnesty International *Diese Präsentation beruht auf dem Schulungsmaterial der Fachkommission Asyl von Amnesty International

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3 Zugang zum Asylverfahren Asylgesuch, 13 Abs. 3 AsylG - Erste Meldung! Keine förmliche Antragstellung! = Äußerung des Asylbegehrens gegenüber zuständigen Behörden = Schutzwunsch bei: Grenzbehörden, Ausländerbehörden, Polizei > Pflicht zur Weiterleitung an das BAMF ( 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 AsylG) > Pflicht zur Meldung beim BAMF ( 20 AsylG) - Unverzüglich - ABH und Polizei: erkennungsdienstliche Behandlung ( 19 Abs. 2 AsylG) > Fingerabdrücke + Lichtbild (ab 14 Jahre) - Erteilung einer BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender _ 63a AsylG) Bei Weiterleitung sind alle Unterlagen in Verwahrung zu nehmen, die für das Asylverfahren von Bedeutung sind ( 21 Abs. 1 AsylG)

4 Die Registrierung und die EAE - EASY = Erstverteilung der Asylbegehrenden. > Königsteiner Schlüssel > Freie Kapazitäten, Herkunftsland, Aufnahmequoten - Es besteht kein Anspruch darauf, in einem bestimmten Bundesland oder einer Stadt zu wohnen! Eine Umverteilung ist sehr schwierig (Ausnahmen: Kernfamilie, schwere gesundheitliche Probleme ) - Die Außenstellen des BAMF sind jeweils einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) bzw. einer Landesaufnahmeeinrichtung zugeordnet. - Die Registrierung findet in der EAE statt, die der zuständigen Außenstelle des BAMF zugeordnet ist. - Bis zu 6. Monate bzw. unbefristet für Ausländer aus einem sicherem Herkunftstaat ( 47 AsylG)

5 Zuständigkeiten - Während des Aufenthalts in der EAE ist die Landesaufnahmebehörde (LAB) bzw. die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) für die Registrierung und Unterbringung zuständig. - Nach der Verteilung werden die Kommunen für die Unterbringung und Versorgung zuständig (Landesflüchtlingsaufnahmegesetz). - Nach der Verteilung werden die kommunalen Ausländerbehörden für die Verlängerung der Aufenthaltspapiere und auch dafür zuständig, die aus dem Asylverfahren resultierenden Rechtsfolgen umzusetzen.

6 Asylantragstellung Welche Behörde ist für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig? 14 AsylG = das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Mindestens eine Außenstelle des BAMF per Bundesland. Was ist einen Asylantrag? 13 AsylG = das Begehren eines Ausländers, dass er im Bundesgebiet internationalen Schutz sucht schriftlich, mündlich oder auf andere Weise > Förmlicher Antrag > Unverzüglich ( 22 AsylG), persönlich > Erkennungsdienstliche Behandlung ( 16 AsylG) > Keine Fragen über die Fluchtgründe > Evtl.. 25 Fragen ( Kleine Anhörung bzw. erster Teil der Anhörung)

7 Inhatliche Prüfung des Asylantrags Was wird inhatlich überprüft?. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ( 3 AsylG). Die Asylanerkennung (Art. 16 a GG). Die Zuerkennung von subsidiärem Schutz ( 4 AsylG, 60 II AufenthG). Das Bestehen von Abschiebungsverboten ( 60 V, VII AufenthG) Die Prüfung erfolgt maßgeblich aufgrund der bei der persönlichen Anhörung!

8 Zuständigkeit für den Asylantrag Bei jeder Asylantragstellung wird zunächst geprüft, ob Deutschland für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist (= Dublin-Verfahren ) Erst nach Feststellung der Zuständigkeit erfolgt die Anhörung zu den Fluchtgründen und die inhaltliche Prüfung des Asylantrags. 27a AsylG: Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Hinweis: Das Dublin-Verfahren gilt für Asyl- und Aufgriffsfälle = Aufgriff illegal aufhältiger Personen, die in Dt. (noch) keinen Asylantrag gestellt haben

9 Fristen & Mitwirkungspflichten. Unverzüglich : ( 13, 20, 22, 23, 66 AsylG). Die schutzsuchende Person muss der gesetzlichen Verpflichtung zur Meldung ohne schuldhaftes Zögern nachkommen. Mögliche Folgen: Bearbeitung als Folgeantrag ( 71 AsylG), offensichtlich unbegründete Ablehnung ( 30 Abs. 3 AsylG) - Amtsermittlungsgrundsatz: 24 AsylG > Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen und Beweiserhebung > Unterrichtung über den Ablauf des Asylverfahrens und die Rechte und Pflichten als Asylantragsteller > Pflicht zur persönlichen Anhörung und Aufklärung von Widersprüchen - Persönliche Anhörung: 25 AsylG > Die Person muss selbst die Tatschen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung begründen und die erforderlichen Angaben machen > Sie hat auch alle Umstände anzugeben, die einer Abschiebung entgegenstehen

10 Die Anhörung - Ablauf

11 Die Anhörung - Der Termin zur persönlichen Anhörung wird schriftlich mitgeteilt. - Der WICHTIGSTE Teil des Asylverfahrens!! (One Chance only) - Nicht erschienen ohne genügende Entschuldigung: Entscheidung nach Aktenlage ( 25 Abs. 4 S. 4 und 25 Abs. 5 AsylG) - Verfahrensfähigkeit: ab 18 Jahre ( 12 AsylG); unter 18 J. nur mit Vormund. - Prüfung der Glaubhaftigkeit + relevanten Tatsachen - Protokoll der Anhörung ( 25 Abs. 7 AsylG) = Niederschrift

12 Rechten während der Anhörung - Recht auf Information - Recht auf eine/n bestimmte/n Entscheider/in? (ja nach Einzelfall, ja! Z.B. Anhörer/in des gleichen Geschlechts) - Recht auf Vertraulichkeit der Anhörung - Recht auf eine/n Dolmetscher/in ( 17 AsylG) - Recht auf Teilnahme / Begleitung ( 25 Abs. 6 AsylG) - Recht auf Rückübersetzung der Niederschrift der Anhörung (Protokoll) - Recht Niederschrift nicht zu unterzeichnen - Frau, die Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung/sexueller Gewalt geworden sind, haben das Recht, von einer Frau angehört zu werden. - Es gibt beim BAMF auch Anhörer/innen mit Sonderaufgaben, die für die Befragung von Flüchtlingen mit besonderem Schutzbedürfnis geschult sind.

13 Die Anhörung - Das BAMF wird seine Informationen mit denen von anderen Behörde (z.b. Polizei) vergleichen! - Das BAMF prüft sehr viel (25 Fragen zur Familie, Herkunft, Schule ) - Eheleute und Familienangehörige werden in der Regel getrennt angehört. - Beweise, Unterlagen Recht auf eine Kopie! ( 21 Abs. 4 AsylG) - Zeitlich unbegrenzt. - Rückübersetzung: direkt mitgeschrieben oder Diktiergerät. Protokoll Niederschrift - Unterschrift des / der Antragstellers/in

14 Die Anhörung Nachträgliches Vorbringen? - muss begründet werden - kann der Glaubhaftigkeit schaden (Widersprüche?) - keine Pflicht des BAMF, Informationen bei zeitlicher Verzögerung zu berücksichtigen ( 25 Abs. 3 AsylG) - vor Entscheidung des BAMF alle Informationen unverzüglich mitteilen - Hinderungsgründe mitteilen

15 Rolle der BeraterInnen - Erläuterung des Verfahrensablaufs und der Rechte und Pflichten - Vorbereitung auf die Anhörung - Aufarbeitung der Fluchtgeschichte - Zusammentragen aller Dokumente / Nachweise - Hinweis auf Bedeutung der Anhörung - Hinweis auf mögliche Wartezeiten, Ablauf, Inhalt, Fragetechnik, Rückübersetzung - Begleitung zur Anhörung - Besprechung/ Kontrolle der Niederschrift über die Anhörung - Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin

16 Rechtsstellung während des Asylverfahrens. Aufenthaltsrecht: - BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender): 63a AsylG - Aufenthaltsgestattung: 55 AsylG - Räumliche Beschränkung: 56 AsylG - Duldung (Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung): 60a AufenthG. Unterbringung: - EASY_ Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Länder - Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), bis zu 6 Monate : 47 AsylG; bzw. bis zum Ende des Asylverfahrens: 47 Abs. 1a AsylG - Gemeinschaftsunterkunft (GU, Heim ): 53 AsylG. Erwerbstätigkeit: - 3 bzw. 6 Monate Wartepflicht ; Unbefristetes Arbeitsverbot für alle Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsstaaten: 61 AsylG - Danach Vorrangprüfung bis zum 15. Monat

17 Wichtige Informationsquellen Allgemeine Verfahrens- und Länderinformationen / Kontaktstellen: AI Jahresberichte / / / / / (auch wichtige Rechtsprechungsdatenbank) Europäischer Flüchtlingsrat: Literaturhinweise: Asylmagazin - Leitfaden Flüchtlingsrecht von Kirsten Eichler - Recht für Flüchtlinge, Hubert Heinhold - Schrott-Mehrings, Tillmann: Asylverfahren und Dublin III für die Grenzpolizei, Lübecker Medien Verlag Informationsverbund Asyl und Migration, Basisinformationen Nr. 1: Das Asylverfahren

18 Vielen Dank

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