Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Nordwestmecklenburg. Veranstaltung am
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- Agnes Schubert
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1 Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Nordwestmecklenburg Veranstaltung am
2 Asylbewerber und Flüchtlinge im LK NWM Inhalt 1. Definitionen 2. Ablauf des Asylverfahrens 3. Unterbringungssituation 4. Unterbringung und Leistungen 5. Betreuung 6. Zuständigkeiten 7. Anlaufstellen
3 1. Definitionen Asylbewerber: - Personen, die in einem fremden Staat um Schutz und Aufnahme vor Verfolgung bitten (Definition nach dem Asylverfahrensgesetz) - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - in der Öffentlichkeit wird generell von Flüchtlingen gesprochen, die ihre Heimat aus unterschiedlichen Gründen verlassen, um in einem anderen Land zu leben - fachlich werden gemäß Aufenthaltsgesetz und Asylverfahrensgesetz unterschieden: - Asylbewerber - abgelehnte Asylbewerber - Migranten mit Aufenthalt aus humanitären Gründen
4 2. Ablauf des Asylverfahrens Verteilung: - Verteilung (Bundesgebiet) nach dem Königsteiner Schlüssel - in M-V auch nach bestimmten Schlüssel - LK NWM 7,29% (ab : 9,91 %) Antragstellung: - ein Ausländer kann in jeder Ausländerbehörde und Polizeidienststelle um Asyl nachsuchen Weiterleitung: - nach Aufnahme der persönlichen Angaben wird der Ausländer an die im jeweiligen Bundesland zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in Mecklenburg-Vorpommern: - Nostorfer Str. 1, Nostorf / OT Horst (Boizenburg) - seit : Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung M-V auf dem ehemaligen Armeegelände in Schwerin Stern Buchholz Aufgrund der Überbelegung der EAE wurden im Landkreis NWM 2 vorübergehende Notunterkünfte für die Erstaufnahme in Wismar und Meetzen eingerichtet (weitere notwendig). Asylverfahren: - aufgrund der Asylantragstellung wird ein Asylverfahren durchgeführt - das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft und entscheidet über das Asylbegehren - für diese Zeit wird dem Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt
5 3. Unterbringungssituation - Hauptherkunftsländer im LK NWM: - Syrien, Afghanistan, Iran, Westbalkanländer - Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft Haffburg Personen - derzeit erfolgt Umbau und Renovierung Haus 1 - bisher keine weitere zentrale Gemeinschaftsunterkunft im LK NWM geplant - Dezentrale Unterbringung in Wohnungen im Landkreis Personen - in Bad Kleinen, Bobitz, Dorf Mecklenburg, Gadebusch, Gägelow, Grevesmühlen, Groß Stieten, Hohenkirchen, Stepenitztal, Warin - Notunterkünfte (für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes) - 65 Personen in Meetzen - 49 Personen in Wismar - weitere Notunterbringungsmöglichkeiten erforderlich
6 4.Unterbringung und Leistungen Leistungen Wohnungsausstattung - 6 qm Wohnfläche pro Person (ohne Bad, Küche und Verkehrsfläche) - Bad und Küche - 1 Bett in Vollausstattung - 1 Schrank, abschließbar, zweitürig - 1 Tisch, 1 Stuhl Finanzielle Ausstattung der Asylbewerber - Grundsätzlich Geldleistungen, keine Sachleistungen - Grundleistung setzt sich aus Regelbedarf und Taschengeld zusammen - Regelbedarf/ Taschengeld (Stand ): - Alleinstehend: 216 / 143, weiterer Erwachsener: 174 / Kinder bis 7 Jahre: 133 / 84, Kinder ab 7 Jahre: 157 / 93 - für Personen in der Gemeinschaftsunterkunft erfolgt ein Abzug vom Regelbedarf (Unterkunft als Sachleistung)
7 5. Betreuung Betreuung durch den Landkreis: - Sozialarbeiter im Fachdienst Soziales nach einem festen Betreuungsschlüssel (Zentral: 7 Asylbewerberplätze = 1 Sozialarbeiterstunde/ Tag, Dezentral: 1-10 gemeldete Asylbewerber = 1 Sozialarbeiterstunde/ Tag - derzeit für die zentrale Betreuung 7,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) und für die dezentrale Betreuung 5,625 VZÄ zur Verfügung Den Sozialarbeitern des Landkreises bleiben vorbehalten: - Behördliche Kontakte, Schul-und Kita-Anmeldungen und weiterer Kontakt zu den Einrichtungen - Bearbeitung von Behördenpost und Beantragung von Leistungen - Vorbereitung von Arztbesuchen Ehrenamtliches Engagement ist möglich z.b. bei: - Begleitung zu Arztbesuchen, sprachlichen Hilfen bis hin zum ehrenamtl. Unterricht Nachbarschaftshilfe etc.
8 6. Zuständigkeiten Landkreis Nordwestmecklenburg: Fachdienst Soziales: in allen Fragen zu Leistungen nach dem Aslybewerberleistungsgesetz, Betreuung, Unterbringung und Ehrenamt Fachdienst Ordnung und Sicherheit: in allen Fragen des Aufenthaltes Fachdienst Jugend - in Fragen zur Betreuung von minderjährigen Asylbewerbern Mitmachzentrale des Ehrenamtes, DRK NWM: - Koordinierung des ehrenamtlichen Engagements (Frau Frey und Frau Schröder) AWO Kreisverband Wismar e.v. (Integrationslotsen): - Betreuung von Flüchtlingen, die kurzfristig in der Erstaufnahme einrichtung die Anerkennung und den Aufenthaltstitel erhalten (Frau Müller und Herr Feuersenger)
9 7. Anlaufstellen Spenden Kleidung Arbeitslosenverband Deutschland Ortsverein Gadebusch Wismarsche Straße 7b Gadebusch Tel.: Arbeitslosenverband Deutschland Ortsverein Bad Kleinen e.v. Gallentiner Chaussee Bad Kleinen Tel.: Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Mecklenburg- Vorpommern Rosa-Luxemburg- Straße Grevesmühlen Tel.: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Nordwestmecklenburg e.v. Hans-Grundig-Straße Wismar Tel.: Spenden Möbel FAW ggmbh NOVI- LIFE in Wismar Rostocker Str Wismar Tel.: Öffnungszeiten: Mo bis Fr 09:00 17:00 FAW ggmbh NOVI- LIFE in Grevesmühlen Bahnhofstraße Grevesmühlen Tel.: Öffnungszeiten: Mo bis Fr 09:00 17:00 Uhr Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Nordwestmecklenburg e.v. Hans-Grundig-Straße Wismar Tel.: Spendenkonto für die Flüchtlingshilfe beim Landkreis Nordwestmecklenburg IBAN: DE BIC: NOLADE21WIS Kreditinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
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