Der Weg nach Deutschland
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- Cornelia Reuter
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1 Der Weg nach Deutschland Anzahl der Asylanträge (insgesamt) in Deutschland von 2005 bis Anzahl der Asylanträge (insgesamt) in Sachsen von 2005 bis Die Asylbewerber werden innerhalb Deutschlands auf die Bundesländer nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft verteilt ( Königsteiner Schlüssel ). Sachsen erhält so momentan 5,1 Prozent der insgesamt nach Deutschland kommenden Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen
2 Wer kommt nach Deutschland, wer nach Sachsen? Asylbegehrende nach Hauptherkunftsländern im Jahr 2014 Asylbegehrende nach Hauptherkunftsländern vom 1. Januar bis 31. Juli 2015 Sachsen Gesamtzahl: Syrien 22,6% Tunesien 8,0% Libyen 7,5% Kosovo 7,4% Sachsen Gesamtzahl: Syrien 23,7% Albanien 13,0% Kosovo 11,7% Afghanistan 7,6% sonstige 25,9% 463 Russische Föderation 3,9% 470 Indien 4,0% 483 Marokko 4,1% 519 Georgien 4,4% 709 Eritrea 6,0% Serbien 6,1% sonstige 19,3% 388 Russische Föderation 2,7% 388 Marokko 2,7% 392 Eritrea 2,7% 488 Serbien 3,3% 560 Pakistan 3,8% 575 Libyen 3,9% Irak 5,6% Deutschland Gesamtzahl: Syrien, Arab. Republik 22,7% Serbien 9,9% Eritrea 7,6% Deutschland Gesamtzahl: Syrien, Arab. Republik 21,5% Kosovo 15,3% Albanien 15,0% sonstige 33,1% Irak 3,1% Somalia 3,2% Mazedonien 3,2% Bosnien und Herzegowina 3,3% Kosovo 4,0% Albanien 4,5% Afghanistan 5,3% sonstige 23,0% Pakistan 1,7% Nigeria 1,7% Eritrea 2,5% Mazedonien 2,8% Afghanistan 5,2% Irak 5,4% Serbien 5,9%
3 Die Ankunft in Chemnitz Die Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Vor Zutritt erfolgt bei Neuankömmlingen eine Kontrolle auf Alkohol, Drogen und Waffen. Es schließt sich eine erste Sichtung der mitgeführten Dokumente an. Von der Landesdirektion beauftragter Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz-Ebersdorf ist der Malteser Hilfsdienst e. V. Von den Maltesern erhalten die Neuankömmlinge erste Informationen zum Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung sowie einen Notausweis, Hygieneartikel und Bettzeug. Anschließend erfolgt die Zuweisung von Zimmer und Bett in der Erstunterkunft.
4 Die Erfassung in der Zentralen Ausländerbehörde Auf dem Areal der Erstaufnahmeeinrichtung befinden sich die Aufnahmebüros der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen. Neuankömmlinge in der Einrichtung werden am ersten Werktag ihres Aufenthalts von den Maltesern dorthin geleitet. Die offizielle Aufnahme der Person in Deutschland beginnt mit einem Foto der Person erster Befragung zu den Personalien und der Klärung familiärer Beziehungen dem Kopieren aller vorgelegten Unterlagen und der Erfassung von Ausweisdokumenten der Aushändigung der Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber, einer Belehrung, einer Informationsbroschüre und eines Gesundheitsfragebogens in Landessprache der Mitteilung eines Termins für die Antragstellung auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Polizei schließt ihre erkennungsdienstliche Behandlung mit der Abnahme von Fingerabdrücken und der Übernahme der Angaben zur Person an.
5 Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung dient der Durchführung des Asylverfahrens und darf höchstens ein Vierteljahr andauern. Sollte in diesem Zeitraum keine Entscheidung über den Asylantrag vorliegen, werden die betreffenden Asylbewerber in die Landkreise und nach Dresden, Leipzig sowie bei der Stadt Chemnitz weiter verteilt und dort untergebracht.
6 Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung Speisesaal: Neben der kostenlosen Verpflegung der Asylbewerber, geben die Betreuer z. B. Hilfestellung bei der Zubereitung von Babynahrung. Gebetsraum Freizeitangebot: Asylbewerber können sich Spielkarten, Gesellschaftsspiele, Bälle, Tischtennisschläger u. ä. ausleihen.
7 Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung Zur Betreuung der Asylbewerber und zur Realisierung eines reibungslosen Aufenthaltes in der EAE gehören u. a. folgende Aufgaben: Information der Asylbewerber über ihre Termine bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Begleitung durch die Betreuer Tägliche Kontrolle der Anwesenheit der Asylbewerber und Eintragung der Abwesenden in die Fehlliste Kontrolle der Zimmer, Flure, Treppenaufgänge, Toiletten- und Duschräume auf Vollständigkeit, Ordnung und Sauberkeit Wöchentlicher Bettwäsche- und Handtuchtausch Ausgabe besonderen Bedarfs bei Frauen, Babys und Kleinkindern Ausgabe von Wischzeug, Besen und Reinigungsmitteln zur Zimmerreinigung Mithilfe bei der Essensversorgung in der Kantine durch einen Betreuer Organisation und Vergabe von Arbeiten nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an die Asylbewerber, Ausgabe der Arbeitsmaterialien und Kontrolle der Arbeit Ausgabe, Registrierung und Abrechnung von Fahrtickets bei Terminen beim Gesundheitsamt, beim Arzt sowie bei Behörden und der Polizei
8 Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung 4 Die EAE Chemnitz im Luftbild Pforte 2 Haus 5, Sitz BAMF Außenstelle Chemnitz 3 Haus 4, Unterbringungsgebäude 4 Haus 3, Sozialgebäude, Küche, Speisesaal 5 Haus 2, Sitz Verwaltung Malteser Werke und Unterbringungsgebäude 6 Haus 1, Sitz Zentrale Ausländerbehörde + Sitz Landes- und Bundespolizei 7 Außengelände 8 Wohncontainer (tlw. genutzt) 9 Zelte (Notkapazität) Neben kostenloser Unterkunft, Verpflegung, Hygieneartikeln, akutmedizinischer Versorgung und Bett- sowie Haushaltswäsche erhalten die Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung ein Taschengeld zur freien Verfügung. Das Taschengeld wird wöchentlich ausgezahlt und ist nach Status und Alter der Asylbewerber gestaffelt. Tagessatz Ankunft am Montag Ankunft am Dienstag Ankunft am Mittwoch Ankunft am Donnerstag Ankunft am Freitag Alleinstehend 4,76 33,32 28,56 23,80 19,04 14,28 Ehepaare (Partner einzeln) 4,30 30,10 25,80 21,50 17,20 12,90 Ehepaare (Gemeinsam) 8,60 60,20 51,60 43,00 34,40 25,80 Kinder über 18 Jahren 3,80 26,60 22,80 19,00 15,20 11,40 Kinder zwischen 15 und 17 Jahren 2,83 19,81 16,98 14,15 11,32 8,49 Kinder zwischen 7 und 14 Jahren 3,06 21,42 18,36 15,30 12,24 9,18 Kinder zwischen 0 und 6 Jahren 2,80 19,60 16,80 14,00 11,20 8,40
9 Die Gesundheitserstuntersuchung Die Gesundheitserstuntersuchung der Asylbewerber ist bundesrechtlich ( 62 Asylverfahrensgesetz - AsylVfG) vorgeschrieben und erfolgt unmittelbar nach Registrierung in der EAE durch das Gesundheitsamt Chemnitz. Mit wie viel Personal führt das Gesundheitsamt die Untersuchungen durch? Derzeit mit zwei bis drei Schwestern und zwei Ärzten vor Ort, sowie weiterem Personal im Gesundheitsamt. Wie viele Asylbewerber werden durchschnittlich untersucht? Die Untersuchung wird von Montag bis Freitag bei momentan etwa 300 Neuankömmlingen durchgeführt. Untersuchungsumfang Asylbewerber gemäß 62 AsylVfG Untersuchung Altersgruppen Parameter körperlich Alle Orientierend zur Feststellung übertragbarer Krankheiten: Gesamt- und Ernährungszustand Temperatur Husten, Auswurf Auskultationsbefund der Lunge Haut, Haare (Krätze, Läuse, Wunden, Ausschlag) Stuhlprobe Alle Typhus, Paratyphus, Shigellose, Giardiasis Tuberkulose Alle Tuberkulose (TB)-Anamnese (durchgemachte TB, aktuelle Symptome, Grunderkrankung mit TB-Risiko) Ab 15 Jahre Kinder < 15 Jahre, Schwangere Blutentnahme Ab 13 Jahre mit unklarem Impfstatus Röntgen-Thorax Körperliche Untersuchung, Anamnese, Gamma-Interferon-Test (IGRA) oder Tuberkulin-Hauttest (THT) Immunstatus Masern, Windpocken Was geschieht mit Asylbewerbern, wenn einer der Tests positiv verläuft? Das entscheidet der Arzt im Einzelfall. Je nach Krankheit und Testergebnis folgen Nachuntersuchungen bis hin zur Einweisung in eine Klinik.
10 Der Ablauf des deutschen Asylverfahrens 1 Erstmalige Äußerung des Asylgesuchs/ -begehrens innerhalb des Bundesgebiets z.b. bei den Grenzbehörden, Ausländerbehörden, Sicherheitsbehörden, Aufnahmeeinrichtungen Erstverteilung der Asylbegehrenden (EASY) auf die Bundesländer + Meldung in der nach EASY zuständigen Aufnahmeeinrichtung Persönliche Asylantragstellung bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Prüfung Dublinverfahren Weitere Prüfung des Antrags im nationalen Asylverfahren bei Zuständigkeit Deutschlands Anhörung des Asylantragstellers Sachentscheidungsmöglichkeiten im nationalen Asylverfahren: Zuerkennung: Flüchtlingseigenschaft ggf. zusätzlich Asylberechtigung Zuerkennung: subsidiärer Schutz Ablehnung: Flüchtlingseigenschaft Asylberechtigung Feststellung: Abschiebungsverbot Ablehnung: Flüchtlingseigenschaft Asylberechtigung subsidiärer Schutz Ablehnung: Flüchtlingseigenschaft Asylberechtigung subsidiärer Schutz Abschiebungsverbote Ablehnung als offensichtlich unbegründet: Flüchtlingseigenschaft Asylberechtigung Ablehnung: subsidiärer Schutz Abschiebungsverbote Abschiebungsandrohung mit 30-Tage-Frist für freiwillige Ausreise Abschiebungsandrohung mit einer Wochenfrist für freiwillige Ausreise Rechtsmittel Aufenthaltsrecht / Bleiberecht Ausreisepflicht Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr (bei Verlängerung für zwei weitere Jahre) In der Regel Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung nach Ablauf der Ausreisefrist bzw. Entscheidung des Verwaltungsgerichts 1 Vereinfachte Darstellung eines Asylerstverfahrens eines volljährigen Antragstellers. Nicht jede theoretische Variante eines Einzelfalles ist abgebildet.
11 Die Verteilung auf Landkreise und Kreisfreie Städte Prognose: Voraussichtlich aufzunehmende Asylbewerber in den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Jahre 2015 Gesamtzahl: Sächs. Schweiz- Osterzgebirge 6,08% Lkr. Görlitz 6,46% Stadt Dresden 13,15% Lkr. Meißen 6,02% Lkr. Bautzen 7,60% Lkr. Nordsachsen 4,87% Lkr. Leipzig 6,36% Stadt Chemnitz 6,00% Vogtlandkreis 5,76% Stadt Leipzig 13,24% Lkr. Mittelsachsen 7,75% Erzgebirgskreis 8,66% Lkr. Zwickau 8,06% Nach spätestens drei Monaten Aufenthalt müssen die Asylbewerber die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen und werden an Landkreise und Kreisfreie Städte weiter verteilt. Diese sorgen dann für die weitere Unterbringung, Verpflegung und Betreuung. (Kern-)Familien werden stets zusammen untergebracht - entweder in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer Wohnung. Die Unterbringung in der Fläche dauert an, bis eine Entscheidung im eigentlichen Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen und rechtskräftig ist. In der Zeit Ihres Aufenthaltes bei Landkreisen und Kreisfreien Städten haben Asylbewerber keine Residenzpflicht vor Ort und können nach einem Vierteljahr Aufenthalt in Deutschland auch eine Arbeit aufnehmen. Kinder können in Kindereinrichtungen untergebracht werden, ältere Kinder sind schulpflichtig.
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