Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger

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1 Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung Quelle: Seite 1 von 54

2 Herausgegeben vom Ministerium für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf 4139/2012 Seite 2 von 54 Quelle:

3 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 8/12 Sekarstufe II Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Vorläufige Lehrpläne RdErl. des Ministeriums für Schule Weiterbildung v Für den Unterricht in den Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung wurden unter verantwortlicher Leitung des Ministeriums für Schule Weiterbildung für das Land Nordrhein-Westfalen Lehrpläne erarbeitet. Dabei haben erfahrene Lehrkräfte Berufsstandsvertretungen mitgewirkt. Die Lehrpläne für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung basieren auf den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplänen. Sie treten zum als vorläufige Lehrpläne in Kraft. Die vorläufigen Lehrpläne werden im Bildungsportal ( oder veröffentlicht. Es ist vorgesehen, die vorläufigen Lehrpläne nach Abschluss der Verbändebeteiligung gemäß 77 SchulG (BASS 1-1) endgültig in Kraft zu setzen. Die bisher gültigen Richtlinien Lehrpläne (Anlage 2) treten ab dem auslaufend außer Kraft. Anlage 1 Vorläufige Lehrpläne für neue neugeordnete Ausbildungsberufe, die zum in Kraft treten: Heft Ausbildungsberuf Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen/ Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen Mechatronikerin/Mechatroniker 4181 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/ Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellter 4264 Schilder- - Lichtreklameherstellerin/ Schilder- Lichtreklamehersteller 4139 Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger 4284 Verfahrenmechanikerin für Kunststoff- Kautschuktechnik/ Verfahrenmechaniker für Kunststoff- Kautschuktechnik Quelle: Seite 3 von 54

4 Folgende Richtlinien Lehrpläne treten ab dem auslaufend außer Kraft: 1. Fachangestellte für Arbeitsförderung/Fachangestellter für Arbeitsförderung (RdErl. vom (BASS Nr. 209) Heft-Nr ) Anlage 2 2. Mechatronikerin/Mechatroniker (RdErl. vom (BASS Nr. 200) Heft-Nr ) 3. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellter (RdErl. vom (BASS Nr. 81) Heft-Nr. 4181) 4. Schilder- - Lichtreklameherstellerin/Schilder- Lichtreklamehersteller (RdErl. vom (BASS Nr.164) Heft-Nr. 4264) 5. Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger (RdErl. vom (BASS Nr. 39) Heft-Nr. 4139) 6. Verfahrenmechanikerin für Kunststoff- Kautschuktechnik/Verfahrenmechaniker für Kunststoff- Kautschuktechnik (RdErl. vom (BASS Nr. 184) Heft-Nr. 4284) Seite 4 von 54 Quelle:

5 Inhalt Seite 1 Rechtliche Grlagen Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich Stentafel Bündelungsfächer Zusammenfassung der Lernfelder Beschreibung der Bündelungsfächer Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre Integration der Datenverarbeitung KMK-Rahmenlehrplan Vorgaben Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich Deutsch/Kommunikation Evangelische Religionslehre Katholische Religionslehre Politik/Gesellschaftslehre Sport/Gesheitsförderung Vorgaben Hinweise zum Differenzierungsbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife Anlage Entwicklung Ausgestaltung einer Lernsituation Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation Quelle: Seite 5 von 54

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7 1 Rechtliche Grlagen Grlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind die geltende Verordnung über die Berufsausbildung vom 20. Juni 2012, veröffentlicht im Besgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30 S ff.) 1 2 der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kapitel 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß 4 5 BBiG bzw HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bes im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bildungsauftrag der Berufsschule zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher weiblicher Rollenprägungen die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern, ihren jeweiligen Zielformulierungen Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- Prüfungsordnung Berufskolleg APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Kernaufgabe bei der Umsetzung lernfeldorientierter Lehrpläne ist die Entwicklung, Realisation Evaluation von Lernsituationen, die sich an den didaktischen Kategorien Gegenwarts-, Zukunftsbedeutung sowie Exemplarität ausrichten. Lernsituationen sind didaktisch aufbereitete thematische Einheiten, die sich zur Umsetzung von Lernfeldern Fächern aus beruflich, gesellschaftlich oder privat bedeutsamen Problemstellungen erschließen. Solche Problemstellungen sind Ausgangspunkt, aber ebenso Zielperspektive eines handlungsorientierten Unterrichts zur Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz. Vor diesem Hintergr bereiten Lernsituationen Ziele Inhalte aus den Lernfeldern Fächern für die unterrichtliche Umsetzung didaktisch methodisch auf konkretisieren diese. Lernsituationen sind didaktisch als komplexe Lehr-Lern-Arrangements anzusehen. Sie schließen in ihrer Gesamtheit alle Erarbeitungs-, Anwendungs-, Übungs- Vertiefungsphasen sowie Erfolgskontrollen ein. 1 Hrsg.: Besanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Köln 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: Quelle: Seite 7 von 54

8 Es gibt Lernsituationen, die ausschließlich zur Umsetzung eines Lernfeldes entwickelt werden neben den Zielen Inhalten eines Lernfeldes die Ziele Inhalte eines oder mehrerer weiterer Fächer integrieren ausschließlich zur Umsetzung eines einzelnen Faches generiert werden neben den Zielen Inhalten eines Faches solche eines Lernfeldes oder weiterer Fächer integrieren. Lernsituationen knüpfen häufig aneinander an. Sie ermöglichen eine zielgerichtete, planvolle individuelle Kompetenzentwicklung der Lernenden, die auch eine zunehmende Komplexität im Bildungsgangverlauf ausdrücken kann. (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung 1 ). 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen dabei auch Besonderheiten der Region der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, 6 14 (3)) plant realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Hinweise Anregungen zur Entwicklung Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung Didaktische Jahresplanung. 1 Danach sind insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen unter Beachtung des Kompetenzzuwachses Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichtigung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (s. Kapitel 3.4) unter Einbezug der im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation oder Wirtschafts- Betriebslehre der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs Zuordnung von einzuführenden oder zu vertiefenden Arbeitstechniken zu den Lernsituationen Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen Planung der Lernorganisation Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: Seite 8 von 54 Quelle:

9 zusammenhängende Lernzeiten Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams sächliche Ressourcen Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (vgl. Handreichung Doppelqualifikation im dualen System 1 ) Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Handlungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbewertungen sind Grlage für die Planung Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe Beratungen mit Schülerinnen Schülern zu deren Leistungsprofilen Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Sekarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: der Umfang die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten Fertigkeiten die Selbstständigkeit bei der Leistungserbringung die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie das Engagement soziale Verhalten in Lernprozessen Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht fließen dort in die Bewertung ein. Leistungen in den Fächern Wirtschafts- Betriebslehre Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Im Fach Fremdsprachliche Kommunikation wird dabei unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Fachlehrplans für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatzspektrum -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache Intonation, Diskurskompetenz sowie Redefluss -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens, an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zusätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Um allen Schülerinnen Schülern gleiche Lernchancen zu ermöglichen, werden unterschiedliche Vorkenntnisse in der Fremdsprache grsätzlich durch ein binnendifferenziertes Unterrichtsangebot auf zwei unterschiedlichen Niveaustufen oder durch Kursbildung berücksichtigt. 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: Quelle: Seite 9 von 54

10 Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO-BK. 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken ( 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grlagen Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit ( Reflexive Koedukation ) sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule Weiterbildung zu entnehmen. 1 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: Seite 10 von 54 Quelle:

11 3 Vorgaben Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich 3.1 Stentafel I. Berufsbezogener Lernbereich Unterrichtssten 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe Umwelttechnik Energieberatung Wärmeanlagentechnik Gebäude- Anlagentechnik Fremdsprachliche Kommunikation Wirtschafts- Betriebslehre Summe: II. Differenzierungsbereich Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Die Stentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 A 3.2, gelten entsprechend. 1 In die Lernfelder sind auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der KMK vom in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtssten Wirtschafts- Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. Quelle: Seite 11 von 54

12 3.2 Bündelungsfächer Zusammenfassung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über die Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt. Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern in den einzelnen Ausbildungsjahren 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1, LF 3 LF 8 LF 11 Umwelttechnik Energieberatung LF 2, LF 4 LF 5, LF 6 LF 10 Wärmeanlagentechnik LF 7 LF 9, LF 12 Gebäude- Anlagentechnik Beschreibung der Bündelungsfächer Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- Geschäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Umwelttechnik Energieberatung Das Bündelungsfach Umwelttechnik Energieberatung fasst alle Lernfelder zusammen, die ausgehend von einem professionellen Verständnis der Berufsrolle von Schornsteinfegerinnen Schornsteinfegern auch durch hoheitlichen Auftrag die Präsentation den Verkauf von Produkten Dienstleistungen, sowie eine umfassende Kenberatung zum Gegenstand der Kompetenzentwicklung haben. Im ersten Jahr stellen dabei die Schülerinnen Schüler im Hinblick auf ihre beruflichen Tätigkeits- Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Schornsteinfegerhandwerk Arbeitsgebiete, Arbeitsabläufe Rechtsformen von Betrieben dar unterscheiden schornsteinfegerrechtliche Regelungen. Sie planen dokumentieren Arbeitsabläufe unter Verwendung von technischen Richtlinien betrieblichen Unterlagen. Berufsbezogene Gesheits-, Arbeitsschutz- Unfallverhütungsvorschriften werden analysiert beschrieben (LF 1, LF 3). Im zweiten Jahr der Ausbildung ermitteln die Schülerinnen Schüler Kenwünsche prüfen diese auf ihre Umsetzbarkeit. Sie lernen, Serviceleistungen Produkte anzubieten (LF 8). Der Schwerpunkt des dritten Ausbildungsjahres liegt in der Kenberatung auf dem Aspekt der Gebäudeeffizienz entsprechender Optimierungsvorschläge. Die Schülerinnen Seite 12 von 54 Quelle:

13 Schüler wirken mit bei der Koordination Überwachung von Maßnahmen anderer Auftragnehmer der Kin bzw. des Ken dokumentieren die Energieeffizienz von Gebäuden (LF 11). Wärmeanlagentechnik Das Bündelungsfach Wärmeanlagentechnik umfasst die Lernfelder, die das Reinigen, Messen Überprüfen von Feuerungs- Lüftungsanlagen beinhalten. Dazu zählen das Überprüfen Messen von Gebäuden Anlagen im Hinblick auf Brand-, Immissions-, Klima Gesheitsschutz, das Überwachen der Betriebs- Brandsicherheit von Feuerungs Lüftungsanlagen das Feststellen Dokumentieren von Mängeln Funktionsstörungen an Feuerungs- Lüftungsanlagen. Im 1. Ausbildungsjahr werden die Reinigungsverfahren unterschiedlicher Feuerstätten, Abgasanlagen Zusatzeinrichtungen unterschieden angewandt. Die Schülerinnen Schüler stellen bei der Kehrarbeit Mängel an der Feuerungsanlage fest dokumentieren diese entsprechend der Vorschriften. Sie gestalten betriebliche Arbeitsprozesse individuelle Handlungen in Bezug auf den Schutz von Mensch Umwelt unterscheiden den vorbeugenden abwehrenden Brandschutz (LF 2, LF 4). In den Lernfeldern des 2. Ausbildungsjahres erwerben die Schülerinnen Schüler mathematische, naturwissenschaftliche technologische Kenntnisse Fertigkeiten, um selbstständig Messungen an Feuerungs- Lüftungsanlagen unter Berücksichtigung der schornsteinfegerrechtlichen Regelungen durchzuführen. Die Schülerinnen Schüler unterscheiden dazu Verfahren zur Überprüfung von Feuerungs- Lüftungsanlagen Zusatzeinrichtungen. Sie stellen Mängel fest dokumentieren diese. Sie sind in der Lage, Facharbeiten zur Bewertung Reflexion zu systematisieren (LF 5, LF 6). Das 3. Ausbildungsjahr beinhaltet die Optimierung wärmetechnischer Anlagen. Dazu beraten die Schülerinnen Schüler, Kinnen Ken hinsichtlich der Optimierung baulicher technischer Anlagen. Sie erstellen Konzepte für die Modernisierung wärmetechnischer Anlagen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben (LF 10). Gebäude- Anlagentechnik Das Fach Gebäude- Anlagentechnik fasst die Lernfelder zusammen, deren Schwerpunkt darin liegt, dass die Schülerinnen Schüler Kompetenzen entwickeln, um Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Gebäuden Anlagen sowie zur Verbesserung der Nutzungsfähigkeit von Abgasanlagen Rauchableitungen durchführen können. Im zweiten Ausbildungsjahr entwickeln die Schülerinnen Schüler Strategien zur Überprüfung von Gebäuden Anlagen. Sie erwerben Kompetenzen, um die Funktion von sicherheitstechnischen Einrichtungen zu kontrollieren hinsichtlich der Energieeffizienz zu beurteilen. Fähigkeiten zu Kenkommunikation Kenberatung werden systematisch erweitert (LF 7). Im 3. Ausbildungsjahr beurteilen die Schülerinnen Schüler Anlagen bauliche Einrichtungen auf ihre Betriebs- Brandsicherheit auf der Grlage von gesetzlichen Bestimmungen technischen Normen setzen Informations- Kommunikationstechnik fachgerecht ein (LF 9). Die Schülerinnen Schüler entwickeln Beratungskonzepte zur sachgemäßen Wohnraumlüftung, um den Immissions-, Klima- Gesheitsschutz zu gewährleisten (LF 12). Quelle: Seite 13 von 54

14 3.3 Hinweise Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Als weitere Fächer werden die im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation, Wirtschafts- Betriebslehre die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs bezeichnet. Der Unterricht in diesen Fächern ist für die Förderung umfassender Handlungskompetenz unverzichtbar Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation Grlage für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Die im Umfang von 40 Sten in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans über die gesamte Ausbildungszeit hinweg enthaltenen fremdsprachlichen Ziele Inhalte sind entsprechend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unterrichtlich umzusetzen im Fach Fremdsprachliche Kommunikation zu benoten. Zusätzlich zu den integrierten Sten werden mindestens 40 Sten Fremdsprachliche Kommunikation angeboten. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhafte Anknüpfungspunkte für die fremdsprachliche Kommunikation in den Lernfeldern 1 für den Ausbildungsberuf aufgeführt: Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Produktion Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Informationen über Arbeitsgebiete, Arbeitsabläufe Rechtsformen von Betrieben übertragen Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 1 Informationen über schornsteinfegerrechtliche Regelungen verstehen auswerten Informationen über die Zusammensetzung von Brennstoffen verstehen auswerten typische Aufgaben Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb beschreiben sich über Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebs austauschen Lernfeld 2 Mängel Funktionsstörungen an Feuerungsanlagen beschreiben sich über Mängel an Feuerungsanlagen Abhilfemaßnahmen austauschen Lernfeld 3 Arbeitsabläufe zeitlich organisatorisch anhand von technischen Richtlinien betrieblichen Unterlagen beschreiben Arbeitsabläufe übertragen sich im Team über Arbeitsabläufe abstimmen Lernfeld 4 Informationen über Umweltbelastungen, die beim Betreiben von Feuerungs- Lüftungsanlagen entstehen, verstehen auswerten Informationen über den ordnungsgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen, deren Lagerung Entsorgung übertragen sich über Brandschutz, Verhaltensweisen bei Bränden Maßnahmen zur Brandbekämpfung austauschen 1 Ziele Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Seite 14 von 54 Quelle:

15 Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Erfassen der wesentlichen Aussagen fremdsprachlicher Texte (hörend lesend) Produktion Erstellen von mündlichen schriftlichen Mitteilungen aller Art in der Fremdsprache Mediation Übertragen von Texten, Sachverhalten Problemstellungen von einer Sprache in die andere Interaktion Führen von Gesprächen Austausch schriftlicher Mitteilungen in der Fremdsprache Lernfeld 5 Bestimmungen des Arbeits- Gesheitsschutzes übertragen sich über Bestimmungen des Arbeits Gesheitsschutzes austauschen Lernfeld 6 Mängel Funktionsstörungen an Feuerungs- Lüftungsanlagen Zusatzeinrichtungen beschreiben sich über Mängel Funktionsstörungen an Feuerungs- Lüftungsanlagen Zusatzeinrichtungen austauschen Lernfeld 7 die Ergebnisse der Überprüfung der Funktion von sicherheitstechnischen Einrichtungen die Ergebnisse in Bezug auf die Energieeffizienz beschreiben Informationen über das Gesamtsystem des Gebäudes der Anlagen übertragen sich mit Kinnen/ Ken über Resultate der Überprüfung dokumentierten Prüfergebnisse austauschen Lernfeld 8 Informationen über Produkte Serviceleistungen verstehen auswerten Serviceleistungen Produkte präsentieren Informationen zur energetischen Bewertung technischer Anlagen übertragen sich mit Kinnen/ Ken über Serviceleistungen, deren Umsetzbarkeit Produkte austauschen Lernfeld 9 Planungsvorschläge für Anlagen unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr präsentieren sich mit Kinnen/ Ken über besondere Brandgefahren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr austauschen Lernfeld 10 Aufträge verstehen auswerten Informationen zur Modernisierung unter ökologischen Gesichtspunkten übertragen sich mit Kinnen/ Ken über die Optimierung baulicher technischer Anlagen Fördermöglichkeiten austauschen Lernfeld 11 Vorschläge zu Bau Sanierungsmaßnahmen präsentieren Informationen zur sinnvollen Abfolge der verschiedenen Maßnahmen der ökonomischen ökologischen Zielsetzung übertragen sich mit Kinnen/ Ken über Aufträge hinsichtlich der Steigerung der Energieeffizienz austauschen Lernfeld 12 Informationen über den Einfluss von Lüftungseinrichtungen auf den Betrieb von Feuerstätten präsentieren Informationen über verschiedene Lüftungssysteme übertragen sich mit Kinnen/ Ken über sachgemäße Wohnraumlüftung austauschen Quelle: Seite 15 von 54

16 3.3.2 Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- Betriebslehre Grlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Der Lehrplan berücksichtigt die Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtssten abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtssten, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtssten sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtssten zu realisieren sind. Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung, Kapitel ). Dabei ist der für die Zwischen- Abschlussprüfung bzw. Teil 1 Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Die folgende Zusammenstellung zeigt Möglichkeiten der Umsetzung der Handlungsbezüge aus dem Lehrplan Wirtschafts- Betriebslehre im Zusammenhang mit den Lernfeldern 2 des Bildungsgangs Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger auf: Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern berufliche Identität entwickeln berufliche Perspektiven auch unter Berücksichtigung von Familienplanung entwickeln Chancen Risiken beruflicher Entwicklung abwägen Kosten beurteilen mit Kinnen/ Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren Abnehmerinnen/ Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Arbeitsprozesse planen steuern mit Ressourcen schonend umgehen Arbeit human gestalten Interessen im Betrieb wahrnehmen sich in einer veränderten Lebenssituation orientieren die individuelle Rolle im Betrieb reflektieren gesetzliche, tarifliche betriebliche Rahmenbedingungen berücksichtigen als Auszubildende/Auszubildender handeln Mitbestimmungsmöglichkeiten wahrnehmen Interessen abwägen 1 s. Linksammlung zum Lehrplan: 2 Ziele Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Seite 16 von 54 Quelle:

17 Lernfeld 4 Lernfeld 5 Lernfeld 6 Lernfeld 7 Lernfeld 8 Lernfeld 9 Lernfeld 10 Lernfeld 11 Handlungsbezüge Wirtschafts- Betriebslehre die berufliche Existenz sichern Kosten beurteilen Möglichkeiten der Existenzsicherung wahrnehmen unternehmerische Chancen Risiken abwägen Kostenverläufe planen Investitionsentscheidungen vorbereiten Wirtschaftlichkeit der Unternehmen prüfen Kosten ermitteln Preise kalkulieren Preisuntergrenzen ermitteln Personalkosten analysieren mit Kinnen/ Ken sowie Auftragnehmern kommunizieren verantwortlich handeln ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern situationsgerecht kommunizieren Abnehmerinnen/ Abnehmer in die Nutzung von Produkten Dienstleistungen einweisen Schadensersatzansprüche erkennen Konflikten begegnen Wettbewerbssituationen bewerten Handlungen daraus ableiten ein Unternehmen präsentieren in seiner Identität fördern verantwortlich handeln Verträge schließen mit Vertragsfolgen umgehen Wettbewerbssituationen bewerten Handlungen daraus ableiten Lernfeld 12 Kosten ermitteln situationsgerecht kommunizieren Schadensersatzansprüche erkennen Produktionsabläufe/Dienstleistungen organisieren Materialbeschaffung Lagerhaltung organisieren mit Ressourcen schonend umgehen Arbeitsprozesse planen steuern Qualitätsstandards gewährleisten Arbeit human gestalten Termine planen Leistungsanreize durch Entlohnungssysteme beurteilen Interessen im Betrieb wahrnehmen im Team arbeiten Rechte einzeln oder gemeinsam vertreten zu einem positiven Betriebsklima beitragen Quelle: Seite 17 von 54

18 3.3.3 Integration der Datenverarbeitung Ziele Inhalte der Datenverarbeitung sind in die Lernfelder integriert. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Seite 18 von 54 Quelle:

19 3.4 KMK-Rahmenlehrplan RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin 1 2 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) 1 Hrsg.: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Besrepublik Deutschland, Bonn 2 s. Linksammlung zum Lehrplan: Quelle: Seite 19 von 54

20 Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bes (erlassen vom Besministerium für Wirtschaft Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Besministerium für Bildung Forschung) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan baut grsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf beschreibt Mindestanforderungen. Auf der Grlage der Ausbildungsordnung des Rahmenlehrplans, die Ziele Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische berufliche Fort- Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Bei der Unterrichtsgestaltung sollen jedoch Unterrichtsmethoden, mit denen Handlungskompetenz unmittelbar gefördert wird, besonders berücksichtigt werden. Selbstständiges verantwortungsbewusstes Denken Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung muss Teil des didaktisch-methodischen Gesamtkonzepts sein. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan erzielte Ergebnis der fachlichen zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. Seite 20 von 54 Quelle:

21 Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülern Schülerinnen berufliche allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Gr- Fachbildung zum Ziel erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt Gesellschaft in sozialer ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für die Berufsschule geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf beseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln: - Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder - Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) des Bes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) hat die Berufsschule zum Ziel, - eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner sozialer Art verbindet; - berufliche Flexibilität Mobilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln; - die Bereitschaft zur beruflichen Fort- Weiterbildung zu wecken; - die Fähigkeit Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule - den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; - unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; - ein differenziertes flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt Gesellschaft gerecht zu werden; - Einblicke in unterschiedliche Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln, um eine selbstverantwortliche Berufs- Lebensplanung zu unterstützen; - im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte Benachteiligte umfassend stützen fördern; - auf die mit Berufsausübung privater Lebensführung verbenen Umweltbedrohungen Unfallgefahren hinweisen Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Quelle: Seite 21 von 54

22 Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht, soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie zum Beispiel - Arbeit Arbeitslosigkeit, - friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität, - Erhaltung der natürlichen Lebensgrlage sowie - Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, auf der Grlage fachlichen Wissens Könnens Aufgaben Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet selbstständig zu lösen das Ergebnis zu beurteilen. Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen Einschränkungen in Familie, Beruf öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung, soziale Beziehungen zu leben zu gestalten, Zuwendungen Spannungen zu erfassen zu verstehen sowie sich mit Anderen rational verantwortungsbewusst auseinander zu setzen zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung Solidarität. Bestandteil sowohl von Fachkompetenz als auch von Humankompetenz als auch von Sozialkompetenz sind Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz Lernkompetenz. Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte). Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen darzustellen. Lernkompetenz ist die Bereitschaft Befähigung, Informationen über Sachverhalte Zusammenhänge selbstständig gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit Bereitschaft, im Beruf über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken Lernstrategien zu entwickeln diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. Seite 22 von 54 Quelle:

23 Teil III Didaktische Grsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen Anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) geben. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen für das Lernen in aus der Arbeit geschaffen. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass das Ziel die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grlage lerntheoretischer didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). - Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). - Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, gegebenenfalls korrigiert schließlich bewertet werden. - Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. - Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. - Handlungen sollen auch soziale Prozesse, zum Beispiel der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- Lebensplanung einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergr Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet Schüler Schülerinnen - auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. Quelle: Seite 23 von 54

24 Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger/zur Schornsteinfegerin ist mit der Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung vom 20. Juni 2012 (BGBl. I Nr. 30 S ff.) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- Sozialke wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grlage der Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- Sozialke gewerblich-technischer Ausbildungsberufe (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) vermittelt. Der vorliegende Rahmenlehrplan geht von folgenden schulischen Zielen aus: Die Reihenfolge der Lernfelder entspricht einem systematischen Kompetenzaufbau in Bezug auf: - Reinigen, Messen Überprüfen von Feuerungs- Lüftungsanlagen - Überprüfen Messen von Gebäuden Anlagen in Hinblick auf Brand-, Immissions-, Klima- Gesheitsschutz - Überwachen der Betriebs- Brandsicherheit von Feuerungs- Lüftungsanlagen - Feststellen Dokumentieren von Mängeln Funktionsstörungen; Einleiten von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr - Einleiten Überwachen von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Gebäuden Anlagen - Verbesserung der Nutzungsfähigkeit von Abgasanlagen Rauchableitungen - Präsentation Verkauf von Produkten Dienstleistungen - Kenberatung. Die Schülerinnen Schüler wenden effektiv moderne Technik Technologien an. Sie nutzen branchenübliche Software zur Verarbeitung Ausgabe von Daten auf unterschiedlichen Medien sowie ihrer Weiterverwendung. Die konsequente Einhaltung von Regeln des Datenschutzes der Datensicherheit sind für Schornsteinfeger Schornsteinfegerinnen Werkzeuge ihrer täglichen Arbeit immer im Zusammenhang mit den Lernfeldern zu vermitteln. Die fremdsprachlichen Ziele Inhalte sind mit 40 Sten in die Lernfelder integriert. Den Arbeitsabläufen unterschiedlicher Einsatzbereiche sowohl bei hoheitlichen Aufgaben als auch bei privaten Kenaufträgen ist Rechnung zu tragen. Die Schülerinnen Schüler entwickeln Kompetenzen, die dazu führen, sich beruflich persönlich in unterschiedliche Aufgabenstellungen selbstständig teamorientiert einzuarbeiten. Sie wenden Methoden Maßnahmen zur Qualitätssicherung an, reflektieren ihre Arbeitsergebnisse kritisch handeln betriebswirtschaftlich kenorientiert. Die Schülerinnen Schüler wenden Grsätze Maßnahmen der Sicherheit des Gesheitsschutzes bei der Arbeit zur Vermeidung von Unfällen Gesheitsschäden an erkennen mögliche Umweltbelastungen in verschiedenen Arbeitsabläufen. Sie beachten Regeln Maßnahmen des Umweltschutzes. Seite 24 von 54 Quelle:

25 Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtssten Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Beruf repräsentieren Produkte Dienstleistungen beschreiben 40 2 Feuerungs- Lüftungsanlagen reinigen Arbeitseinsatz planen dokumentieren 40 4 Mensch Umwelt durch Kehr-, Mess- Überprüfungstätigkeit schützen Feuerungs- Lüftungsanlagen messen 80 6 Feuerungs- Lüftungsanlagen überprüfen Prüfungen Messungen an Gebäuden Anlagen durchführen Dienstleistungen Produkte präsentieren anbieten Betriebs- Brandsicherheit gewährleisten Wärmetechnische Anlagen optimieren Ken hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden beraten Maßnahmen koordinieren Ken über Wohnraumlüftung beraten 40 Summen: insgesamt 840 Sten Quelle: Seite 25 von 54

26 Lernfeld 1: Beruf repräsentieren Produkte Dienstleistungen beschreiben 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler stellen im Hinblick auf ihre beruflichen Tätigkeits- Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Schornsteinfegerhandwerk Arbeitsgebiete, Arbeitsabläufe Rechtsformen von Betrieben dar wenden schornsteinfegerrechtliche Regelungen an. Sie beschreiben die geschichtliche Entwicklung der Berufsarbeit von der reinen Kehrtätigkeit zur umfassenden Dienstleistung im Kenauftrag vertreten ihre berufliche Identität. Sie präsentieren Aufbau, Organisation, Produkte Dienstleistungen ihres Ausbildungsbetriebes beschreiben die Organisation der Berufsverbände sowie die Aufgaben der zuständigen Stelle nach Handwerksordnung. Die Schülerinnen Schüler erläutern die ökonomischen ökologischen Zielsetzungen sowie die gesamtgesellschaftliche Verantwortung ihres Betriebes in Bezug auf Klima- Umweltschutz sowie Ressourcenschonung stellen diese in einen historischen politischen Kontext. Sie setzen sich mit Aufgaben, Rechten Pflichten der Beteiligten im dualen System der Berufsausbildung auseinander. Die Schülerinnen Schüler beurteilen die Bedeutung von Tarifverträgen die Rolle der Sozialpartner bei Tarifverhandlungen. Sie sind mit den wesentlichen arbeits- sozialrechtlichen Grlagen des Berufs vertraut können ihre Rechte Pflichten als Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmer beurteilen wahrnehmen. Sie sind in der Lage berufliche Fort- Weiterbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Schülerinnen Schüler respektieren bei der Ausübung ihres Berufs kulturelle Identitäten. Die Schülerinnen Schüler planen ihre Lernprozesse, entwickeln Lernstrategien nutzen für das Lernen Informations- Kommunikationssysteme. Sie dokumentieren präsentieren ihre Arbeitsergebnisse. Inhalte: - Seite 26 von 54 Quelle:

27 Lernfeld 2: Feuerungs- Lüftungsanlagen reinigen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Sten Ziel: Die Schüler Schülerinnen unterscheiden Verfahren zum Reinigen von unterschiedlichen Feuerstätten, Abgasanlagen Zusatzeinrichtungen wenden sie an. Sie stellen bei der Kehrarbeit Mängel an der Feuerungsanlage fest dokumentieren diese. Die Schülerinnen Schüler verschaffen sich einen Überblick über die Zusammensetzung von Brennstoffen übertragen ihre Kenntnisse auf den Ablauf der Verbrennungsvorgänge. Dabei erläutern sie die Entstehung verschiedener Rußarten. Sie wählen Arbeitsgeräte aus reinigen Abgasanlagen. Sie entsorgen die Rückstände umweltgerecht. Sie beurteilen den Aufstellraum einschließlich der Verbrennungsluftversorgung bereiten ihn für die Überprüfung vor. Die Schülerinnen Schüler erstellen Dachskizzen Belegungspläne werten technische Unterlagen aus. Sie führen verbrennungstechnische Berechnungen durch. Die Schülerinnen Schüler erkennen beschreiben Mängel Funktionsstörungen an Feuerungsanlagen schlagen Abhilfemaßnahmen vor. Sie dokumentieren Mängel nach rechtlichen Vorschriften auch unter Anwendung von Kommunikationssystemen. Inhalte: - Quelle: Seite 27 von 54

28 Lernfeld 3: Arbeitseinsatz planen dokumentieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler planen dokumentieren Arbeitsabläufe zeitlich organisatorisch anhand von technischen Richtlinien betrieblichen Unterlagen. Dabei beachten sie berufsbezogene Gesheits-, Arbeitsschutz- Unfallverhütungsvorschriften. Die Schülerinnen Schüler führen Gespräche mit Vorgesetzten Kolleginnen Kollegen berücksichtigen dabei fremde eigene Interessen. Sie übernehmen Verantwortung für sich im Team. Sie stellen Sachverhalte dar können fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden. Die Schülerinnen Schüler erkennen Gefährdungen in Bezug auf Sicherheit Gesheit am Arbeitsplatz können Maßnahmen zur Vermeidung planen. Sie beschreiben Verhaltensweisen bei Unfällen erläutern erste Maßnahmen. Sie bearbeiten Arbeitsaufträge mit Hilfe von Informations- Kommunikationssystemen setzen Anwenderprogramme ein. Die Schülerinnen Schüler planen vorgeschriebene Prüfungen an Werkzeugen, Geräten, Maschinen technischen Einrichtungen dokumentieren diese. Inhalte: - Seite 28 von 54 Quelle:

29 Lernfeld 4: Mensch Umwelt durch Kehr-, Mess Überprüfungstätigkeit schützen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Sten Ziel: Die Schülerinnen Schüler gestalten betriebliche Arbeitsprozesse individuelle Handlungen in Bezug auf den Schutz von Mensch Umwelt sowie den vorbeugenden abwehrenden Brandschutz. Die Schülerinnen Schüler beschreiben bewerten Umweltbelastungen, die beim Betreiben von Feuerungs- Lüftungsanlagen entstehen. Sie analysieren bewerten die Zusammensetzung von Brennstoffen die bei der Verbrennung entstehenden Emissionen auf lokale globale Auswirkungen. Sie berechnen, dokumentieren werten Schadstoffkonzentrationen aus. Sie reflektieren die Festlegung von Grenzwerten nennen Maßnahmen zur Vermeidung von Luft- Wasserverunreinigungen. Die Schülerinnen Schüler erläutern Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes. Sie beschreiben Verhaltensweisen bei Bränden erklären Maßnahmen zur Brandbekämpfung. Sie erkennen Gefahrstoffe berücksichtigen den ordnungsgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen, ihre Lagerung Entsorgung. Sie vermeiden betriebsbedingte Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich. Die Schülerinnen Schüler nützen die Möglichkeiten der wirtschaftlichen umweltschonenden Energie- Materialverwendung. Sie vermeiden Abfälle führen Stoffe Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zu. Inhalte: - Quelle: Seite 29 von 54

30 Lernfeld 5: Feuerungs- Lüftungsanlagen messen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Sten Ziel: Die Schüler Schülerinnen führen selbstständig unter Berücksichtigung der schornsteinfegerrechtlichen Regelungen Messungen an Feuerungs- Lüftungsanlagen ähnlichen Einrichtungen durch dokumentieren sie. Sie wenden die Bestimmungen des Arbeits Gesheitsschutzes an. Die Schüler Schülerinnen systematisieren physikalische Größen Messprinzipien. Die Schülerinnen Schüler wählen Messgeräte Betriebsmittel aus, bereiten deren Einsatz vor wenden sie an. Sie pflegen die Messgeräte halten sie instand. Die Schüler Schülerinnen führen selbstständig Messungen an Feuerungs- Lüftungsanlagen ähnlichen Einrichtungen durch. Sie ermitteln die technischen Daten auf der Grlage von Messwerten, interpretieren diese, führen entsprechende Berechnungen durch bewerten die Ergebnisse. Bei Messtätigkeiten erstellen sie die entsprechenden Protokolle erläutern diese den Ken auch unter Berücksichtigung des Gesheits- Umweltschutzes. Sie dokumentieren ihre Mess- Überprüfungsergebnisse auch unter Anwendung der Datenverarbeitung. Inhalte: - Seite 30 von 54 Quelle:

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