Abteilung Interoperabilität Die Rolle der Eisenbahnagentur (ERA) zur Schaffung eines harmonisierten europäischen Eisenbahnraums

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1 Abteilung Interoperabilität Die Rolle der Eisenbahnagentur (ERA) zur Schaffung eines 2006/06/26

2 Inhalt 1. Rechtliche europäische Rahmenbedingungen 2. Arbeitsmethode der Agentur 3. Interoperabilität des Bahnsystems 4. Teilsystem Infrastruktur 5. Künftige Aufgaben n /06/26

3 1 Rechtliche Europäische Rahmenbedingungen 1992 Der Vertrag von Maastricht (Artikel ) hat erstmals eine rechtliche Grundlage zur Entwicklung der transeuropäischen Verkehrsnetze gelegt (TEN). Sie wurden als ein wichtiger Baustein des internen Marktes im Hinblick auf die Verknüpfung und Interoperabilität nationaler Netze gesehen Die erste Interoperabilitätsrichtlinie des europäischen Parlaments und des Rates ist die Richtlinie 96/48/EC für den transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsverkehr in der europäischen Gemeinschaft. n /06/26

4 1 Rechtliche Europäische Rahmenbedingungen Erstes Eisenbahnpaket Richtlinien 2001/ /EC über Eisenbahnverkehrsunternehmen, Kapazität, Nutzungsgebühren Richtlinie 2001/16/EC über Interoperabilität des transeuropäischen konventionellen Bahnsystems Zweites Eisenbahnpaket Richtlinie 2004/49/EC über Sicherheit Richtlinie 2004/50/EC verändert Interoperabilitätsrichtlinien Richtlinie 2004/51/EC über Güterverkehrsmarkt Regulation 2004/881 establishing ERA Drittes Eisenbahnpaket (2006?) Führerschein für Lokführer Passagierrechte n /06/26

5 2 Arbeitsmethode der Agentur Wie alles begann Ein erster Vorschlag der Kommission vom 23 Januar 2002 im Rahmen des zweiten Eisenbahnpaketes und am 29 April 2004 Annahme des Beschluss (EC) No 881/2004 zur Gründung der Europäischen Eisenbahnagentur! n /06/26

6 2 Arbeitsmethode der Agentur Arbeitsprogramm Verwaltungsrat Richtlinien Interoperabilität/Sicherheit Beschluss zur Gründung der Agentur Kommission Jährliches Arbeitsprogramm Gründungskonzept Haushaltsermächtigung Haushalt n /06/26

7 2 Arbeitsmethode der Agentur Arbeitsgruppen Europäisch anerkannte repräsentative Sektororganisationen*: UNIFE, CER, EIM, UITP, UIP, UIRR, ERFA, ETF, ALE Nationale Sicherheitsbehörden Unabhängige Experten Experten Arbeitsgruppe 1 Arbeitsgruppe 2 Arbeitsgruppe 3. Agentur * Liste erstellt vom Regelungsausschuss gemäß Artikel 21 am 22 Februar 2005 n /06/26

8 2 Arbeitsmethode der Agentur Grundsätze der Entscheidungsfindung Entscheidung Die Agentur hat keine eigene Entscheidungsgewalt, sie gibt Empfehlungen an die Europäische Kommission! Agentur Kommission Stellungnahme Regelungsausschuss Artikel 21 Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe Sozialpartner Reisende / Kunden n /06/26

9 2 Arbeitsmethode der Agentur Steuerung und Kontrolle (I) Der Verwaltungsrat: 1 Vertreter je Mitgliedsstaat 4 Vertreter der Europäischen Kommission 6 Vertreter der Sektororganisationen (Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Bahnindustrie, Gewerkschaften, Reisende, Güterkunden) ohne Stimmrecht n /06/26

10 2 Arbeitsmethode der Agentur Steuerung und Kontrolle (II) Haushalts- und Finanzkontrolle Bewertung Transparenz und Zugriff auf Dokumente Neutralität, Objektivität Professionalität n /06/26

11 2 Arbeitsmethode der Agentur Mitarbeiter kommen hauptsächlich aus dem Eisenbahnsektor (zeitlich befristete Verträge) n /06/26

12 2 Arbeitsmethode der Agentur Executive Director Administration Unit Interoperability Unit Safety Unit ERTMS Unit Economic Evaluation Unit Human Resources Operational Sector TSI Sector Coordination Monitoring of Safety Performance Core Team Cost Benefit Analysis Information and Communication Technology Vocational Competences Traction Units National Safety Rules Quality Project Evaluation Documentation Management Registration of Rolling Stock Infrastructure Safety Certification and Authorisation Finance Accounting Procurement Workshop Certification Telematic Applications Common Safety Targets & Methods Operations Energy Accident Investigation Wide Gauge Passenger Carriages n /06/26

13 2 Arbeitsmethode der Agentur Aufgaben im Bereich der Interoperabilität Entwerfen der TSIs für das konventionelle Bahnsystem und überarbeiten existierender TSIs Zusammenarbeit mit benannten Stellen organisieren Fortschritt der Interoperabilität des Bahnsystems verfolgen, Bericht alle 2 Jahre Auf Anfrage der Kommission Infrastrukturprojekte mit europäischer Förderung aus Sicht der Interoperabilität bewerten Europäisches System zur Zertifizierung von Instandhaltungswerkstätten entwickeln Entwurf von Kriterien für Sprachanforderungen und deren Bewertung für Betriebs- und Instandhaltungspersonal (Priorität: Lokführer & Lehrer) Vorschlagen der Struktur eines nationalen Fahrzeugregisters n /06/26

14 3 Interoperabilität des Bahnsystems HEUTE Internationale Abkommen (COTIF, AGC, AGTC, ) + Internationale Regeln (UIC, RIV, RIC, EN Standard) + Nationale Regeln mit oder ohne gegenseitige Anerkennung MORGEN TSIs + Europäische Standards + Nationale Regeln n /06/26

15 3 Interoperabilität des Bahnsystems Definition der Interoperabilität Der Ausdruck Interoperabilität bezeichnet die Tauglichkeit des transeuropäischen Bahnsystems für den sicheren und durchgehenden Verkehr von Zügen, die den spezifizierten Leistungskennwerten entsprechen. Diese Fähigkeit beruht auf den gesamten ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gegeben sein müssen. Interoperabilität soll zu einem optimalen Niveau an technischer Harmonisierung führen: Internationale Angebote im Eisenbahnverkehr vereinfachen, verbessern und entwickeln Schrittweise Schaffung eines EU-internen Ausrüstungsmarktes Beitragen zur Interoperabilität n /06/26

16 3 Interoperabilität des Bahnsystems Struktur der Dokumente zur Interoperabilität Grundlegende Anforderungen Richtlinie Teilsysteme Technische Spezifikationen für Interoperabilität (TSI) Berechnungsverfahren mit der Festlegung von Werten Europäische Standards (EN) n /06/26

17 3 Interoperabilität des Bahnsystems Grundsätze des neuen Konzepts (1985) Schaffung eines internen Marktes auf der Grundlage eines freien Warenfluss Klare Trennung zwischen Gesetzgebung und Normung Aufgabe zur Erarbeitung technischer Normen von europäischen Normungsorganisationen Voraussetzung von Konformität Produktzertifizierung und Prüfung der Konformität durch benannte Stellen n /06/26

18 3 Interoperabilität des Bahnsystems Benannte Stellen AEA Technology Rail Ltd 1127 Aspect Assessment Ltd 1157 Bombardier Transportation Notified Body 1156 Correl Rail Ltd 1144 Railway Approvals 1125 Interfleet Technology Ltd 1133 Lloyd s Register 0038 Mott MacDonald Ltd 1124 WS Atkins Rail Ltd 1143 Halcrow Rail Approvals 1675 KEMA RTC 0930* Luxcontrol Netherland B.V. 1010* NedTrain Consulting B.V. 0967* Railcert B.V. 0941* Lloyd s Register 0676* SINTEF 1278* Belgorail 1615* * Also for 2001/16 Det Norske Veritas 1337 Det Norske Veritas 1347 Arsenal Research 0894 EBC 0893 Bahn Consult 1602 SNCH 0499 ADAF 0986* RINA SPA 0474* CERTIFER Consorzio Scirotuv 0942 n /06/26

19 Normungsauftrag und -prozess 3 Interoperabilität des Bahnsystems bestätigt (Regelungsausschuss gemäß Artikel 21) EC Richtlinie veröffentlicht im OJEC Mandat veröffentlicht im OJEC gefördert durch EC NSB s EFTA JPC Rail = Organisation = Dokument = Entscheidung Koordinierung Europäische Normungsorganisation Europäische Norm(EN) CEN CENELEC ETSI Ja ERA (AEIF*) Technische Spezifikation für Interoperabilität (TSI ) EN erforderlich? Nein TSI ausreichend finanziert durch EC (UNIFE, UIC, UITP) * European Association for Railway Interoperability n /06/26

20 3 Interoperabilität des Bahnsystems Anwendung des neuen Konzepts zur Interoperabilität des Bahnsystems Richtlinien 96/48 & 2001/16 legen grundlegende Anforderungen fest: Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, Gesundheit, Umweltschutz, Technische Kompatibilität und spezifische Anforderungen je Teilsystem. Die Richtlinie fordert nicht direkt europäische Normen, sondern zwischengeordnete verpflichtende Regeln: Technische Spezifikationen zur Interoperabilität - TSI n /06/26

21 3 Interoperabilität des Bahnsystems Modellstruktur für TSIs Einführung Grundlegende Anforderungen Umsetzung der TSI Bewertung der Konformität Anwendungsbereich Interoperabilitätskomponenten Beschreibung des Teilsystems n /06/26

22 3 Interoperabilität des Bahnsystems Verbindlicher Aspekt : TSIs enthalten lediglich verpflichtende Funktionalitäten, Spezifikationen und Testverfahren Freiwilliger Aspekt: Normen beschreiben die Funktionalität, Spezifikation und Testverfahren mit Empfehlungen die der Eisenbahnsektor verwendet Wird in den TSI ausdrücklich auf eine bestimmte europäische Norm verwiesen, so ist die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen verbindlich vorgeschrieben. Der Auftrag zur Erstellung neuer Normen wird von der Europäischen Kommission an die europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) gegeben. n /06/26

23 3 Interoperabilität des Bahnsystems Harmonisierte Norm beauftragt durch die Europäische Kommission im Rahmen einer Richtlinie des neuen Konzepts erarbeitet gemäß allgemeiner interner Regeln europäischer Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) großes Einvernehmen über derartige Normen setzen Konformität gegenüber grundlegender Anforderungen der entsprechenden Richtlinie/TSI voraus Referenznummern werden im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) veröffentlicht und anschließend in nationales Recht umgesetzt sind von selbst nicht verbindlich n /06/26

24 3 Interoperabilität des Bahnsystems Leitfaden zur Anwendung der HGV TSIs die Kommission hat 2003 einen Leitfaden entwickelt Leitfaden ist gemeinsam mit der Richtlinie und der TSI zu verwenden Leitfaden ist eine Hilfe zur richtigen Anwendung der TSIs Leitfaden ist gedacht für Behörden und Handelnde im Eisenbahnsektor: IB, EVU, Hersteller, benannte Stellen... n /06/26

25 3 Interoperabilität des Bahnsystems Aufgabe benannter Stellen Der Auftrag der mit der EG-Prüfung eines Teilsystems betrauten benannten Stelle erstreckt sich über den gesamten Zeitraum von der Planung über den Bau bis hin zur Abnahme vor Inbetriebnahme des Teilsystems. Er umfasst auch die Prüfung der Schnittstellen des betreffenden Teilsystems mit dem System, dessen Teil es bildet, und zwar auf der Grundlage der in der jeweiligen TSI und in den in Artikel 24 vorgesehenen Registern verfügbaren Informationen. EC DIR 2001/16 Art n /06/26

26 3 Interoperabilität des Bahnsystems Konformitätsbewertungsverfahren für IKs Der Hersteller wählt die benannte Stelle und das Bewertungsmodul Die benannte Stelle (soweit nach Modul erforderlich) bewertet die IK stellt ein Konformitätszertifikat aus Der Hersteller stellt die EG-Konformitätserklärung aus bringt die IK in Verkehr im EU-Markt n /06/26

27 3 Interoperabilität des Bahnsystems Konformitätsbewertungsverfahren für Teilsysteme Der Auftraggeber (EVU oder IB) wählt die benannte Stelle und das Bewertungsmodul Die benannte Stelle führt die EG-Prüfung durch stellt die technische Dokumentation zusammen stellt Konformitätszertifikat aus Der Auftraggeber (EVU oder IB) stellt EG-Prüferklärung aus Der Mitgliedsstaat genehmigt die Inbetriebnahme des Teilsystems n /06/26

28 4 Teilsystem Infrastruktur Struktur der Teilsysteme vorgegeben durch die Interoperabilitätsrichtlinien Funktionelle Bereiche Telematikanwendung für den Personenverkehr Instandhaltung Telematikanwendung für den Güterverkehr Strukturelle Bereiche Zugsteuerung, Zug- Sicherung und Signalgebung Fahrzeuge Energie Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung Infrastruktur Querschnittsbereiche Sicherheit in Eisenbahntunneln Reisende mit eingeschränkter Mobilität n /06/26

29 4 Teilsystem Infrastruktur Beispiele von Schnittstellen Fahrzeuge (RST) Lichtraumprofil (kinematische Fahrzeugbegrenzung) Gleislagestabilität (statische Radsatzlast, Wirbelstrombremse) Energie (ENE) elektrische Kennwerte (Schutzeinrichtungen für den Rückstrom) Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung (CCS) Lichtraum für ZZS-Einrichtungen (Signalsicht) Übertragung von Signalströmen im Gleis (Zugortungssysteme) Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung (OPE) Ausführung von Arbeiten (Gestörter Betrieb) Mitteilungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen (Unterlagen für den Triebfahrzeugführer) Sicherheit in Eisenbahntunneln (SRT) Fluchtwege Reisende mit eingeschränkter Mobilität (PRM) Bahnsteige (Bahnsteighöhe) n /06/26

30 4 Teilsystem Infrastruktur Hilfsmittel zum Sicherstellen der Vollständigkeit und Konsistenz von TSIs Modellstruktur für TSIs Modell einer Architektur des Bahnsystems als Referenz für alle TSIs gegenseitige Prüfung von Schnittstellen zwischen Teilsystemen interne Qualitätskontrolle der Dokumente Hinweise der Experten und kompetenter Parteien berücksichtigen feste Regeln für die Arbeit der Arbeitsgruppen Einführungsstrategie spezifische Arbeitsmethoden für die Abteilung Interoperabilität der Agentur n /06/26

31 4 Teilsystem Infrastruktur ERA Recommendation NSA Network for Interoperability Economic Survey Group (ESG) Standardisation Bodies (SB) meeting ERA Steering Committee (SC) Conformity Survey group (CSG) Restricted Group (RG) Working party 1 (WP) Interface Group (IG) Working party 2 (WP) n /06/26

32 4 Teilsystem Infrastruktur Etappen der Erarbeitung der Infrastruktur TSIs Veröffentlichung der HGV TSIs (Entscheidung 2002/731/EC September 2002) Revision der HGV TSI (Auftrag an AEIF 2003) Zustimmung zu den überarbeiteten HGV TSIs (Regelungsausschuss gemäß Artikel 21 im Juni 2006) Dritte Gruppe der KV TSI s (Auftrag an ERA im Februar 2006) n /06/26

33 4 Teilsystem Infrastruktur Vorgegebene Termine zum Erarbeiten der TSI Infrastruktur 2 Monate Arbeitsprogramm und -weise 12 Monate erster Zwischenbericht 24 Monate erster Entwurf der TSI 30 Monate endgültiger Entwurf der TSI n /06/26

34 4 Teilsystem Infrastruktur Zeitplan erstes Treffen der AG 08/11/2005 erster Zwischenbericht erster Entwurf der TSI endgültiger Entwurf der TSI ID Task Nam e 1 Set TSI Scope 2 Submission of the mandate 3 Draft Basic Parameters 4 Draft Essential Requirements 5 Define line categories 6 Identify Basic Parameters 7 Analyse Impact of a Basic Parameter 8 Determine Interoperability Constituants 9 Identify Interfaces between subsystems 10 Check interfaces with other TSIs 11 Specify Interoperability Constituants 12 Specify Test Procedures for Interoperability Constituants 13 Specify Test Procedures for Subsystems 14 Draft Intermediate Report 15 Submit intermediate report to Commission 16 Draft Preliminary TSI 17 Complete intermediate report 18 Set Values for Basic Parameters 19 Continue Test Procedures 20 Continue check interfaces with other TSIs 21 Evaluate Economic Impact of BP 22 Cost Benefit Analysis 23 Evaluation of specific cases 24 Migration Strategy 25 Draft Presentation Report 26 Draft Preliminary TSI 27 Submit TSI and Report to Commission 28 Draft Final TSI 29 Consult users and social partners 30 Draft Final TSI 31 Draft report on Consultation Phase 32 Submit TSI to Commission 2005 Qtr 1, 2006 Qtr 2, 2006 Qtr 3, 2006 Qtr 4, 2006 Qtr 1, 2007 Qtr 2, 2007 Qtr 3, 2007 Qtr 4, 2007 Qtr 1, 2008 Qtr 2, 2008 Qtr 3, Nov Dec Jan Feb Mar Apr May Jun Jul Aug Sep Oct Nov Dec Jan Feb Mar Apr May Jun Jul Aug Sep Oct Nov Dec Jan Feb Mar Apr May Jun Jul 100% % 100% % % % n /06/26

35 Arbeitsfluss zum Erarbeiten der TSI 4 Teilsystem Infrastruktur n /06/26

36 4 Teilsystem Infrastruktur Einführung (Kapitel 1) Geographischer Anwendungsbereich der HGV TSI (Richtlinie 96/48/EC) Strecken des transeuropäischen HGV-Netzes (festgelegt mit Entscheidung No 1692/96/EC) Geographischer Anwendungsbereich der KV TSI (Richtlinie 2001/16/EC) Strecken des transeuropäischen konventionellen Netzes (festgelegt mit Entscheidung No 1692/96/EC) soll schrittweise auf das gesamte konventionelle Netz ausgeweitet werden; Auswirkung dieser Ausweitung auf die technischen Parameter soll in der TSI aufgezeigt werden n /06/26

37 4 Teilsystem Infrastruktur Vorläufige Übersicht über das Teilsystem (Kapitel 2) OPE ENE TAF PRM RST SRT CCS Functions of the Railway system Interfaces with INF Support and guide the train Supply trains Load freight Load passengers Maintain data on infrastructure Prepare operations of trains Operate a train Provide services for passengers n /06/26

38 4 Teilsystem Infrastruktur Grundlegende Anforderungen und Beispiele entsprechender technischer Parameter aus dem Bereich der HGV TSI (Kapitel 3) Sicherheit Mindestlichtraumprofil Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit Gleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler Gesundheit Maximale Druckschwankungen in Tunneln Umweltschutz Lärm und Vibrationen Technische Kompatibilität Spurweite n /06/26

39 4 Teilsystem Infrastruktur Streckenkategorien für HGV (Kapitel 4) Kategorie I: eigens für Hochgeschwindigkeit gebaute Strecken, die für Geschwindigkeiten von im Allgemeinen mindestens 250 km/h ausgerüstet sind Kategorie II: eigens für Hochgeschwindigkeit ausgebaute Strecken, die für Geschwindigkeiten von rund 200 km/h ausgerüstet sind Kategorie III: eigens für Hochgeschwindigkeit ausgebaute oder eigens für Hochgeschwindigkeit gebaute Strecken, bei denen aufgrund von topographischen, gelände- und umweltbedingten oder städtebaulichen Zwängen die Geschwindigkeit im Einzelfall angepasst werden muss n /06/26

40 4 Teilsystem Infrastruktur Streckenkategorien für konventionellen Verkehr (Kapitel 4) Verkehrsart Güterverkehr Personenverkehr Mischverkehr Streckenart neue Hauptstrecke ausgebaute Hauptstrecke neue Nebenstrecke ausgebaute Nebenstrecke IV-P V-P IV-F V-F IV-M V-M VI-M VII-M jede Streckenkategorie ist gekennzeichnet durch betriebliche Kennzahlen wie Lichtraumprofil, Achslast, Streckengeschwindigkeit und Zuglänge n /06/26

41 4 Teilsystem Infrastruktur Vorläufige Beispiele für Eckwerte der Infrastruktur im konventionellen Netz (Kapitel 4) Nennspurweite (4.2.2), Mindestlichtraumprofil (4.2.3), Gleisabstand (4.2.4), Maximale Neigungsverhältnisse (4.2.5), Kleinster Bogenhalbmesser (4.2.6), Überhöhung (4.2.7), Überhöhungsfehlbetrag (4.2.8), Äquivalente Konizität (4.2.9), Gleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler (4.2.10), Schienenneigung (4.2.11) n /06/26

42 4 Teilsystem Infrastruktur Interoperabilitätskomponenten (Kapitel 5) Mögliche IKs für KV Schwierigkeitsgrad der Normung Investition bestehende Normen Instandhaltung Lebensdauer aktuelle Lieferanten Bemerkung Schiene niedrig EN niedrig niedrig Schwelle niedrig EN EN niedrig niedrig mehr als 50 regionaler Markt, genug Lieferanten Befestigung hoch EN niedrig niedrig geschlossener Markt Weichen und Kreuzungen sehr hoch EN hoch hoch mehr als 15 kein EU Markt, eine gemeinsame Norm ist sehr aussichtsreich, jedoch mit hoher Einführungskosten n /06/26

43 4 Teilsystem Infrastruktur Konformitätsbewertungsverfahren (Kapitel 6) Interoperabilitätskomponenten Verfahren Schiene Befestigung Schwellen Weichen und Kreuzungen bewährte Komponente nach der Veröffentlichung der TSI auf den Gemeinschaftsmarkt gebracht Bauartprüfung + Qualitätssicherungssystem der Produktion Bauartprüfung + Prüfung der Produkte Umfassendes Qualitätssicherungssystem Interne Fertigungskontrolle Umfassendes Qualitätssicherungssystem Teilsystem Einzelprüfung umfassendes Qualitätssicherungssystem mit Entwurfsprüfung n /06/26

44 4 Teilsystem Infrastruktur Umsetzung der TSI Infrastruktur (Kapitel 7) Strecken innerhalb des geographischen Anwendungsbereiches der TSI, die nach deren Inkrafttreten in Betrieb genommen werden Ausgebaute und erneuerte Strecken Ausbau bedeutet umfangreiche Arbeiten zur Änderung eines Teilsystems oder eines Teils davon welche die Leistungsfähigkeit verbessern Erneuerung bedeutet umfangreiche Arbeiten zum Ersatz eines Teilsystems oder eines Teils davon ohne Änderung der Leistungsfähigkeit Permanente oder temporäre Sonderfälle 40 Neigung auf HGV-Strecke Köln-Frankfurt (P-Fall) Abweichungen von der TSI sind unter bestimmten Bedingungen möglich und müssen der Kommission im voraus mitgeteilt werden, e.g. fortgeschrittenes Entwicklungsstadium eines Projektes wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Projektes beeinträchtigt n /06/26

45 5 Künftige Aufgaben Erfahrung bei der praktischen Anwendung der TSI, z.b. Interoperabilitätskomponenten Finanzierung von Projekten (TEN) und Abweichungen von der TSI Ausweitung der geographischen Geltungsbereiches der TSI auf das gesamte Netz (2009?) eigene Richtlinie für ÖPNV Baltische Staaten und Interoperabilität mit Drittländern Netzzugangsbedingungen, Infrastruktur- und Fahrzeugregister Information, Public Relation und Training n /06/26

46 n /06/26

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