Ordnung. hochschuleigene Auswahlverfahren

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1 Ordnung für das hochschuleigene Auswahlverfahren der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) - AuswO - vom.17. April 2007 (in der Fassung vom ) Auf der Grundlage von 32 Abs. 3 Nr. 3 Hochschulrahmengesetz i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBL. I S. 18), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3835), in Verbindung mit 24 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung vom 13. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 169), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 27), hat die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH), nachfolgend HTWK Leipzig genannt, die nachstehende Ordnung als Satzung beschlossen: 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Bestimmungen 3 In Kraft-Treten Anlagen Anlage 1 Verfahren für den Studiengang Angewandte Mathematik - Bachelor Anlage 2 Verfahren für den Studiengang Buchhandel/Verlagswirtschaft Bachelor Anlage 3 Verfahren für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik Bachelor Anlage 4 Verfahren für den Studiengang Informatik - Bachelor Anlage 5 Verfahren für den Studiengang Internationales Management - Bachelor Anlage 6 Verfahren für den Studiengang Medieninformatik - Bachelor Anlage 7 Verfahren für den Studiengang Medientechnik Bachelor Anlage 8 Verfahren für den Studiengang Museologie - Bachelor Anlage 9 Verfahren für den Studiengang Sozialwesen Bachelor Anlage 10 Verfahren für den Studiengang Verlagsherstellung - Bachelor Personenbezeichnungen in dieser Ordnung sind grundsätzlich auf beide Geschlechter zu beziehen. 2

3 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt die Studienplatzvergabe im Rahmen der lt. Sächsischer Studienplatzvergabeverordnung zur Verfügung stehenden Quote für das hochschuleigene Auswahlverfahren der in der Anlage aufgeführten Studiengänge. 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Am hochschuleigenen Auswahlverfahren nimmt nur teil, wer a) sich form- und fristgerecht um einen Studienplatz beworben hat, b) die für die hochschuleigene Auswahl relevanten Angaben in Form einer beglaubigten Kopie nachweist und c) nicht im Rahmen einer vorweg abzuziehenden Quote am Vergabeverfahren teilnimmt. Die Hochschule kann verlangen, dass die der Zulassungsentscheidung zugrunde liegenden Dokumente bei der Einschreibung im Original vorzulegen sind. (2) Die Kriterien der hochschuleigenen Auswahl sind studiengangsbezogen und in den Anlagen 1-10 im Einzelnen benannt. (3) Die für die hochschuleigene Auswahl in den Anlagen 1 10 genannten Voraussetzungen müssen mit Ausnahme des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) jeweils bis zum des Jahres der Bewerbung erfüllt sein. Das Nachreichen der entsprechenden Nachweise muss bis zum des Jahres der Bewerbung erfolgen. (4) Sofern für einen Studiengang keine fachspezifischen hochschuleigenen Kriterien festgelegt sind, erfolgt die Vergabe der Studienplätze in dieser Quote nach dem Grad der Qualifikation (HZB). (5) Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt die Zulassung oder Ablehnung durch das Dezernat Studienangelegenheiten der HTWK Leipzig. 3

4 3 In-Kraft-Treten (1) Diese Ordnung ist vom Senat der HTWK Leipzig am 4. April 2007 beschlossen worden. (2) Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung an der HTWK Leipzig in Kraft und gilt erstmals für Studienbewerber zum Wintersemester 2007/08. Die Veröffentlichung erfolgt am Tag nach der Ausfertigung durch den Rektor der HTWK Leipzig. Leipzig, den 17.April 2007 Der Rektor der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) Prof. Dr.-Ing. Hubertus Milke 4

5 Anlage 1 Verfahren für den Studiengang Angewandte Mathematik - Bachelor (2) Sofern eines der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Merkmale zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt eine Kumulierung der Boni. Besondere Eignung durch Einzelnoten 1 bzw. 2 in relevanten Fächern der HZB: Merkmale Note 1 Note 2 Mathematik Leistungskurs *) Bonus 0,5 Bonus 0,3 Mathematik Nicht-Leistungskurs **) Bonus 0,4 Bonus 0,2 Beste Note aus Physik, Chemie, Informatik **) Bonus 0,2 Bonus 0,1 *) Prüfungsnote HZB Gymnasium/Berufliches Gymnasium oder Fachgymnasium **) Prüfungsnote HZB Gymnasium/Berufliches Gymnasium oder Fachgymnasium bzw. Abschlussnote HZB aller anderen Schularten Anlage 2 Verfahren für den Studiengang Buchhandel/Verlagswirtschaft - Bachelor (2) Sofern der Bewerber eine in der nachfolgenden Liste aufgeführte Berufsausbildung absolviert hat, wird die Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus von 0,7 verbessert. Liste berufsqualifizierender Abschlüsse: Buchhändler/in (Kaufmann/-frau im Buchhandel) Verlagsbuchhändler/in Verlagskaufmann/-frau Mediengestalter/in Drucktechniker/in Buchbinder/in Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Kaufmann/-frau im Einzelhandel 5

6 Anlage 3 Verfahren für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik - Bachelor (2) Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1-6 zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt eine Kumulierung der Boni. Merkmal 1: Teilnahme an naturwissenschaftlichem Leistungskurs bzw. Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau (Bonus 0,5) Merkmal 2: erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung ODER laufende duale Berufsausbildung (Bonus 0,5) Merkmal 3: erfolgreich abgeschlossene HZB mit naturwissenschaftlichem oder technischem Profil (Bonus 0,3) Merkmal 4: Preisträger bei nationalen und internationalen Schülerwettbewerben in der Sekundarstufe II ODER Teilnahme am Frühstudium mit erfolgreich bestandener Prüfung (Bonus 0,3) Merkmal 5: absolvierte Industriepraktika von mindestens 4 Wochen (Bonus 0,1) Anlage 4 Verfahren für den Studiengang Informatik - Bachelor (2) Sofern eines der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Merkmale zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt eine Kumulierung der Boni. Besondere Eignung durch Einzelnoten 1 bzw. 2 in relevanten Fächern der HZB: Merkmale Note 1 Note 2 Informatik **) Bonus 0,5 Bonus 0,3 Mathematik Leistungskurs *) Bonus 0,5 Bonus 0,3 Mathematik Nicht-Leistungskurs **) Bonus 0,4 Bonus 0,2 *) Prüfungsnote HZB Gymnasium/Berufliches Gymnasium oder Fachgymnasium **) Prüfungsnote HZB Gymnasium/Berufliches Gymnasium oder Fachgymnasium bzw. Abschlussnote HZB aller anderen Schularten 6

7 Anlage 5 Verfahren für den Studiengang Internationales Management - Bachelor (2) Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1-3 zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt eine Kumulierung der Boni. Merkmal 1: Bei deutschen Bewerbern Ausbildung im Ausland von mehr als fünf Monaten (Bonus 0,5) oder Praktikum von mindestens drei Monaten im Ausland (Bonus 0,3) Merkmal 2: Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung (Bonus 0,3) Merkmal 3: Erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung im Frühstudium (Bonus 0,2) Anlage 6 Verfahren für den Studiengang Medieninformatik - Bachelor (2) Sofern eines der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Merkmale zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt eine Kumulierung der Boni. Besondere Eignung durch Einzelnoten 1 bzw. 2 in relevanten Fächern der HZB: Merkmale Note 1 Note 2 Informatik **) Bonus 0,5 Bonus 0,3 Mathematik Leistungskurs *) Bonus 0,5 Bonus 0,3 Mathematik Nicht-Leistungskurs **) Bonus 0,4 Bonus 0,2 *) Prüfungsnote HZB Gymnasium/Berufliches Gymnasium oder Fachgymnasium **) Prüfungsnote HZB Gymnasium/Berufliches Gymnasium oder Fachgymnasium bzw. Abschlussnote HZB aller anderen Schularten 7

8 Anlage 7 Verfahren für den Studiengang Medientechnik - Bachelor (2) Sofern der Bewerber eine in der nachfolgenden Liste aufgeführte Berufsausbildung absolviert hat, wird die Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus von 0,5 verbessert. Liste berufsqualifizierender Abschlüsse: Fachinformatiker/in Fachrichtung Anwendungsentwicklung Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration Fachkraft für Veranstaltungstechnik Film- und Videoeditor/in Film- und Videolaborant/in Fotomedienlaborant/in Gestaltungstechnische/r Assistent/in, Schwerpunkt Medien/Kommunikation Gestaltungstechnische/r Assistent/in, Schwerpunkt Grafik Gestaltungstechnische/r Assistent/in, Schwerpunkt Grafik-, Objekt- und Mediendesign Informatikkaufmann/-frau Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/in Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/-frau Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien Mediengestalter/in Bild und Ton Mediengestalter/in für Digital und Printmedien (alle Fachrichtungen) Werbekaufmann/-frau Anlage 8 Verfahren für den Studiengang Museologie - Bachelor (2) Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1-4 zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt eine Kumulierung der Boni. Merkmal 1: Abiturprüfungsfach Geschichte mit der Einzelnote 3,0 oder besser (Bonus 0,5) 8

9 Merkmal 2: Abiturprüfungsfach Informatik mit der Einzelnote 3,0 oder besser (Bonus 0,5) Merkmal 3: erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung als Erzieherin* Erzieherin für Jugend- und Heimerziehung* Fachangestellte für Medien und Informationsdienste* Fachinformatikerin (Anwendungsentwicklung/Systemintegration)* Böttcherin Buchbinderin Büchsenmacherin Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin), Holzspielzeugmacherin Edelsteinschleiferin, Edelsteingraveurin Fotografin Geigenbauerin Glasbläserin Glas- und Porzellanmalerin Glasveredlerin Gold- und Silberschmiedin Handzuginstrumentenmacherin Holzbildhauerin Holzblasinstrumentenmacherin Keramikerin Klavier-, Cembalobauerin Kürschnerin Maßschneiderin Metallbildnerin Metallblasinstrumentenmacherin Metall- und Glockengießerin Modeschneiderin Modistin Orgel-, Harmoniumbauerin Sattlerin, Feintäschnerin Schuhmacherin Steinmetzin, Steinbildhauerin Stuckateurin Tischlerin Uhrmacherin Vergolderin Zupfinstrumentenmacherin (Bonus je 0,5) Alle genannten Berufsausbildungen schließen männliche Personen ein. Alle Berufsabschlüsse ohne * beziehen sich auf Berufe aus Anlage A oder B der Handwerksordnung (Gesellenbrief). Merkmal 4: die Ableistung von Freiwilligendiensten oder beruflichen Tätigkeiten wie folgt (Bonus 0,5) Ableistung eines Freiwilligen Jahres in der Denkmalpflege 9

10 Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kultur/eines Freiwilligen Kulturellen Jahres/eines Freiwilligen Europäischen Jahres, sofern es durchgehend (mindestens 11 Monate) in einem Museum oder in einer Gedenkstätte stattfand. Berufspraktische Erfahrungen im Umfang von einem Kalenderjahr vollzeitiger Beschäftigung in einer Fachwerkstatt für Restaurierung (Verband der Restauratoren e. V.) oder in einem Museum in den Aufgabenfeldern Sammlungsverwaltung, Bestandsbewahrung, Ausstellungsgestaltung und/oder Museumspädagogik Mehrjährige unentgeltliche Tätigkeit (Ehrenamt), entsprechend den o.g. berufspraktischen Erfahrungen, kann auf Antrag mit detailliertem, glaubhaftem Nachweis durch Einzelfallentscheid anerkannt werden (Bonus je 0,5) Anlage 9 Verfahren für den Studiengang Soziale Arbeit - Bachelor (2) Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1-5 zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt mit Bezug auf Absatz 4 eine Kumulierung der Boni. Merkmal 1: a) Leistungskurs (Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau) im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Fächer: Philosophie / Sozialkunde / Politik / Geographie / Geschichte) mit der Einzelnote 2,0 oder besser (Bonus 0,5) b) Leistungskurs (Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau) im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld (Fächer: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie) mit der Einzelnote 2,0 oder besser (Bonus 0,5) Merkmal 2: Leistungskurs (Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau) Englisch mit der Einzelnote 2,0 oder besser (Bonus 0,5) Diesem Merkmal äquivalent sind - Cambridge Certificate in Advanced English Grades A, B und C oder - 94 bis 107 Punkte im Test of English as a Foreign Language (TOEFL ibt) oder - Gesamtbewertungen i.h. v. 6.5 oder 7.0 im International English Language Testing Systems (IELTS)-Test oder - Test of English in International Communication (TOEIC) Certificate Level 2+ mit 785 bis 900 Punkten - UNIcert III, Noten 1 und 2 10

11 Merkmal 3: Erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Fachschulausbildung als - Erzieherin/Erzieher - Altenpflegerin/Altenpfleger - Krankenpflegerin/Krankenpfleger (Bonus 0,5) Merkmal 4: a) Erfolgreicher Abschluss jeder anderen Berufsausbildung von mindestens 2 ½ Jahre entsprechend dem Berufsausbildungsvertrag (Bonus 0,3) b) Nachweis einer mindestens dreijährigen Vollzeitberufstätigkeit im sozialen, technischen, handwerklichen oder administrativen Bereich (Bonus 0,3) Merkmal 5: Nachweis sonstiger relevanter Erfahrungen a) Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ, FSJ Kultur) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten (Bonus 0,3) (Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres BGBl. IS v ; Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres BGBl. IS v Dieses Merkmal schließt anerkannte Kriegsdienstverweigerer ein, die sich schriftlich zu einem Freiwilligen Sozialen Jahr verpflichtet haben und deshalb keinen Zivildienst ableisten müssen.) b) Eine mindestens dreijährige ehrenamtliche Tätigkeit (oder mindestens 750 Stunden), die dem Merkmal 3 gleichkommt (Bonus 0,3) c) Ein Auslandsaufenthalt von mindestens 11 Monaten nach dem schulischen Abschluss (z.b. als Aupair oder Arbeitnehmer) oder im Rahmen nicht gesetzlich geregelter Freiwilligen-Dienste (Entwicklungshilfe, Friedensdienste, Europäischer Freiwilligendienst) (Bonus 0,3) (Als Auslandsaufenthalt gilt der Aufenthalt in einem Land, zu dem die Studienbewerberin/der Studienbewerber keine Staatsangehörigkeit besitzt.) (3) Werden innerhalb eines Merkmals gleichzeitig mehrere Untermerkmale erfüllt, findet nur ein Bonuswert Berücksichtigung (z.b. Merkmal 5a und 5c = 0,3). (4) Erfüllt der Studienbewerber mehrere Merkmale, so wird der Bonus addiert bis zu einem maximalen Wert von 1,0. Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) kann sich durch den Bonus folglich allenfalls um eine Note verbessern, bis maximal 1,0. (5) Die Auswahl erfolgt auf Basis der verbesserten HZB. 11

12 Anlage 10 Verfahren für den Studiengang Verlagsherstellung - Bachelor (2) Sofern der Bewerber eine in der nachfolgenden Liste aufgeführte Berufsausbildung absolviert hat, wird die Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus von 0,5 verbessert. Liste berufsqualifizierender Abschlüsse: Verlagskaufmann/Verlagskauffrau Verlagsbuchhändler/in; Buchhändler/in Mediengestalter/in und entsprechende medienorientierte Berufsausbildungen Schriftsetzer/in, Drucker/in, Reprograf/in, Druckvorlagenhersteller/in alle weiteren technischen Berufe des grafischen Gewerbes 12

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