Tätigkeitsbericht. Gefahr erkannt Gefahr gebannt!
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- Adolf Berger
- vor 5 Jahren
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1 Tätigkeitsbericht Gefahr erkannt Gefahr gebannt!
2 Die in 2013 erfassten Kontrollen, Verstöße und Anzeigen haben einen erheblichen Umfang. Häufig wurde auch festgestellt, dass bei Nachkontrollen neue Verstöße gegen die Auflagen der verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) zu beanstanden waren.
3 Monat Kontrollen gesamt ohne Beanstandung mit Beanstandungen mündliche Verwarnungen - geringemängel Barverwarnungen bis 35 Euro Anzeigen wegen Verstoß gegen Auflagen * Januar Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Gesamt * Punkt in Flensburg
4 Baustellenkontrollen 35,3 % ,7 % 40,2%, ,8%, 596 ohne Beanstandungen mit Beanstandungen
5 Verwarnungen & Anzeigen 18,6% 50 11,5% 31 30,2%, ,9% ,8%, 280 mündliche Verwarnungen Anzeigen Barverwarnungen bis 35
6 Auch Umzüge bedürfen einer Genehmigung, insbesondere wenn sie den ganzen Gehweg blockieren. Oftmals werden diese Arbeitsstellen nur mit Hütchen (sog. Pylonen) abgesperrt. Fußgänger müssen somit um das Fahrzeug herum und über die Straße laufen. Die Fachgruppe für Baustellen des Straßenverkehrsamtes veranlasste die sofortige Einstellung der Arbeiten und die Entfernung des Fahrzeuges und des Schrägaufzuges. Zusätzlich:Fertigung einer Anzeige, 1 Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro.
7 Die Baufirma konnte für diese Örtlichkeit keine verkehrsrechtliche Anordnung vorweisen. Es wurde einfach das Baufahrzeug auf dem Gehweg abgestellt und der Gehweg zur Materiallagerung verwendet. Fußgänger mussten auf die Fahrbahn ausweichen. Die Arbeiten wurden sofort eingestellt und der Kran abgebaut. Das Material wurde vom Gehweg entfernt. Zusätzlich: Fertigung einer Anzeige, 1 Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro.
8 Ein Gerüst war entgegen den Auflagen aufgestellt. Der Gehweg wurde somit komplett blockiert. Fußgänger mussten die Fahrbahn benutzen. Die Auflagen wurden kontrolliert. Eine Auflage vom Amt für Straßenbau und Erschließung war vorhanden. Darin war jedoch nur ein Arkadengerüst genehmigt. Die zuständige Firma wurde angerufen und eine Frist zum Abbau gesetzt. Diese Frist wurde nicht eingehalten, am nächsten Tag erfolgte ein weiterer Anruf bei der Firma, allerdings ohne Erfolg. Im Zuge der Gefahrenabwehr wurde eine Ersatzvornahme eingeleitet und die Baustelle durch eine Beschilderungsfirma ordnungsgemäß abgesichert. Zusätzlich:Fertigung einer Anzeige, 1 Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro; Kosten der Ersatzvornahme.
9 Neubau einer Kindertagesstätte. Die Genehmigung war fast 5 Monate abgelaufen, Teilsperrung der Rechtsabbiegerspur. Die Gesamtlänge der Abbiegespur betrug nur noch 4 Meter. Zusätzlich noch eine starke Verschmutzung des Rad-/ Gehweges. Anruf beim zuständigen Bauleiter, mit Fristsetzung zur Entfernung des Bauzauns, sowie der Baken im öffentlichen Verkehrsraum, damit die Rechtsabbiegerspur uneingeschränkt befahrbar wird. Erst nach mehrmaligen Anrufen beim Bauleiter und einem Ortstermin wurde die Baustelle ordnungsgemäß eingerichtet und die Genehmigung verlängert. Zusätzlich:Fertigung einer Anzeige, 1 Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro.
10 Baumschnittarbeiten sind notwendig und werden durch Fachfirmen durchgeführt. Eine Jahresgenehmigung nutzt jedoch nichts, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden. Da keinerlei Absicherung der Arbeitsstelle möglich war, wurden die Arbeiten eingestellt bzw. auf das Privatgrundstück verlegt. Zusätzlich:Verwarngeld in Höhe von 35 Euro an den Verantwortlichen.
11 Parkplätze sind rar. Wieso sollte man sich für einen Umzug oder für eine Baustelle eine Genehmigung holen und eine Firma zum Schilderaufstellen beauftragen? Holzbohlen tun es doch auch. Dies hat sich bestimmt auch der Verursacher gedacht. Da kein Verursacher ermittelt werden konnte, wurden die Holzbohlen kurzerhand entfernt und wieder freier Parkraum geschaffen.
12 Straßensperrung durch Baustellenarbeiten mittels eines Hebekrans. Auf Grund eines Beschwerdeanrufs eines Bürgers wurde die Fachgruppe für Baustellenkontrollen des Straßenverkehrsamtes tätig. Eine Genehmigung war vorhanden und wurde eingesehen. Allerdings beinhaltete diese nicht die Vollsperrung der Straße. Die Arbeiten wurden sofort eingestellt und der Hebekran entfernt. Des Weiteren wurde eine Nachbesserung zur Absicherung der Baustelle angeordnet. Zusätzlich: Ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro an den Bauleiter
13 Die Zufahrt zur Fußgänger-/Ladezonewar durch einen Bauzaun gesperrt. Da kein Verantwortlicher bzw. Verursacher ermittelt werden konnte, wurde kurzerhand der Bauzaun von der Fachgruppe für Baustellenkontrollen des Straßenverkehrsamtes beiseite geschoben und somit die Zufahrt wieder ermöglicht.
14 Ulrich Schöttler, Leiter des Straßenverkehrsamtes In einer pulsierenden Stadt, mit der vorhandenen Dichte und Enge, ist die Verkehrssicherheit von elementarer Bedeutung. Mit die größten Hindernisse für einen reibungslosen Verkehrsablauf sind Baustellen. Um die von Baustellen zwangsläufig ausgehenden Behinderungen zu minimieren, sind zielgerichtete Kontrollen zwingend erforderlich. Hierzu bedarf es der Bereitstellung von ausreichend Personal, das über fachspezifisches Wissen verfügt. Ständige Fort- und Weiterbildung sind hierfür unerlässlich. Mit der Philosophie (und deren Umsetzung) trägt das Straßenverkehrsamt dazu bei, die täglichen kleineren und größeren Verkehrshindernisse zu verringern oft sogar zu beseitigen. Rainer Michaelis, Leiter der Abteilung Verkehrssicherheit Verkehrssicherheit, ja bitte!
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