Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mineralogie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 20.

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1 Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Studienordnung für den Diplom-Studiengang Mineralogie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 20.September 1994 Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg folgende Studienordnung: Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Studienordnung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen und die für Frauen bestehenden Nachteile zu beseitigen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen (z.b. Bewerberin/Bewerber) wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint. 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Mineralogie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg vom 27. Juli 1982 (KMBl II S. 712) in der jeweils geltenden Fassung (DPO) Ziele, Inhalte und Aufbau des Diplomstudienganges Mineralogie an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. 2 Studiendauer Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit und das Prüfungsverfahren neun Fachsemester ( 3 Abs.2 DPO). 3 Studienbeginn Das Studium kann sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Der Beginn im Wintersemester wird empfohlen. 4 Studienvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium ist die durch die Hochschulreife nachgewiesene allgemeine Studierfähigkeit; darüber hinausgehende schulische oder bildungsmäßige Voraussetzungen bestehen nicht. (2) Allgemeine Studienvoraussetzungen sind Fähigkeiten zum selbständigen Lernen und Arbeiten, mathematisch-naturwissenschaftliches Interesse und gute englische 1

2 Sprachkenntnisse, da Lehrbücher und wissenschaftliche Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Mineralogie häufig in englischer Sprache abgefasst sind. 5 Ziele und Inhalte des Studiums (1) Das Studium bereitet auf den Beruf des Diplom-Mineralogen vor. Aufgrund der bestandenen Diplom-Prüfung wird der akademische Grad des "Diplom- Mineralogen Univ." (abgekürzt "Dipl.-Min. Univ.") verliehen, an Absolventinnen auf Antrag in weiblicher Form als "Diplom-Mineralogin Univ." (abgekürzt "Dipl.-Min. Univ."). (2) Die Mineralogie ist eine Wissenschaft, die sich mit dem Aufbau, den Eigenschaften und Bildungsbedingungen von Festkörpern unter besonderer Berücksichtigung geowissenschaftlicher Fragestellungen befasst. Zu den vielfältigen Aufgaben der Mineralogen in Grundlagenforschung und praktischer Anwendung gehören beispielsweise: Untersuchung von Auftreten Zusammensetzung, Gefüge und Eigenschaften von Mineralien und Gesteinen und vergleichbaren technischen Produkten. Synthese, Analyse, Bestimmung der Struktur und Eigenschaften von Kristallen. Entwicklung und Verbesserung insbesondere anorganischer Werkstoffe wie Bindemittel, Baustoffe, Keramik, Glas und Halbleiter. Synthese von Mineralien und Gesteinen mit dem Ziel, Bildungsbedingungen, thermische und mechanische Geschichte natürlicher Stoffe zu rekonstruieren und zu verstehen. Untersuchung der Verteilung der chemischen Elemente in der Erde unter Einschluss der stofflichen Wechselwirkungen zwischen Gesteinen, anthropogenen Ablagerungen, Gewässern und Atmosphäre in Gegenwart und Erdgeschichte. Sichere Entsorgung von Abfallstoffen. (3) Mineralogen sind in den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen vieler Wirtschaftszweige tätig, in denen Mineralien und Gesteine als Rohstoffe verwendet werden, so beispielsweise in der Produktion und Verarbeitung von Zement und Baustoffen, der keramischen Industrie, in der Herstellung von Glas, der chemischen Industrie, der Industrie der Steine und Erden und im gesamten Umweltbereich. Außerhalb der Industrie arbeiten Mineralogen an Hochschulen, Fachhochschulen, hochschulfreien Forschungsinstituten, Ministerien und Behörden. (4) Die Vielfalt der Arbeitsgebiete und Forschungsmethoden erfordert eine breite Ausbildung des Mineralogen. Der Hochschulabsolvent soll nicht nur gründliche Fachkenntnisse in der Mineralogie, sondern vor allem die Fähigkeit erwerben, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, die Ergebnisse darzustellen und zu beurteilen. Er soll befähigt sein, seine Beobachtungen und experimentellen Ergebnisse auf physikalische, physikalisch-chemische und chemische Gesetzmäßigkeiten zurückzuführen. Die Fähigkeit zu naturwissenschaftlichem Denken ist daher unerlässlich. Das weite Berufsfeld verlangt, daß der Mineraloge einen Überblick über die Zusammenhänge seines Faches mit den anderen Naturwissenschaften und auch den Werkstoffwissenschaften der Technischen Fakultät erwirbt. 2

3 (5) Voraussetzung für die Einstellung des Mineralogen in der Industrie ist in vielen Fällen die Promotion. Diese erfordert einen zusätzlichen Zeitaufwand von zwei bis drei Jahren nach dem Diplomerwerb. 6 Gliederung und Umfang des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in das viersemestrige Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird und in ein Hauptstudium mit einer Dauer von 5 Semestern einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit und der Ablegung der mündlichen Diplomprüfung. (2) In der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Mineralogie ist der Höchstumfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen auf 160 Semesterwochenstunden, verteilt auf 8 Fachsemester, begrenzt. Über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen, Seminaren, Praktika, Geländekursen und Exkursionen werden Bescheinigungen ausgestellt. (3) Grundstudium. Im Laufe des Grundstudiums sollen die allgemeinen Grundlagen in den Fächern Chemie, Geologie, Mathematik, Mineralogie und Physik erarbeitet werden. Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung in folgenden Prüfungsfächern abgeschlossen: 1. Mineralogie 2. Experimentalphysik 3. Anorganische Chemie 4. Allgemeine Geologie oder Mathematik nach Wahl des Kandidaten Zum Grundstudium gehören Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Kolloquien, Exkursionen und Kurse) im Umfang bis zu 80 Semesterwochenstunden in den nachfolgend aufgeführten Fächern. Bei der Meldung zur Diplomvorprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an den in 7 mit (S) gekennzeichneten Lehrveranstaltungen mit einem Schein nachzuweisen. 1. Mineralogie - Einführungsvorlesungen und Übungen in Mineralogie und Kristallographie, - Einführungsübung zur Kristalloptik und zum Gebrauch des Polarisationsmikroskops, - allgemeine Petrologie, - Röntgenkurs, - Praktikum der Gesteins- und Rohstoffanalyse sowie Mineralogische Exkursionen. 2. Experimentalphysik - Einführungsvorlesungen in Experimentalphysik, - Physikalisches Praktikum für Anfänger I und II. 3. Anorganische Chemie - Einführungsvorlesungen in allgemeiner und anorganischer Chemie, - Grundlagen der organischen Chemie, - anorganisch-analytisches Praktikum für Anfänger einschließlich Gesteins- und Rohstoffanalyse. 4. Allgemeine Geologie - Einführungsvorlesungen in allgemeiner Geologie, - geologische Exkursionen, 3

4 - geologische Übungen und Praktika für Anfänger. 5. Mathematik Zwei Vorlesungen mit Übungen für Naturwissenschaftler oder für Physiker, beispielsweise Mathematik für Naturwissenschaftler I und II mit Übungen, oder lineare Algebra und analytische Geometrie I und II mit Übungen. (4) Hauptstudium. Zum Hauptstudium gehören Lehrveranstaltungen im Umfang bis zu 80 Semesterwochenstunden in den Fächern, die Bestandteil der Diplomprüfung sind. Da das volle Studium des gesamten Gebiets der Mineralogie eine Überforderung darstellt, werden im Hauptstudium, ebenso wie in anderen naturwissenschaftlichen Fächern, Schwerpunkte gesetzt. Mineralogiestudenten an der Universität Erlangen- Nürnberg können im Hauptstudium zwischen den Richtungen Petrologie- Geochemie-Allgemeine und Angewandte Mineralogie und Kristallographie wählen. Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Sie umfasst als Pflichtfächer in der Studienrichtung Petrologie-Geochemie, Allgemeine und Angewandte Mineralogie: 1. Petrologie und Geochemie, 2. Allgemeine und Angewandte Mineralogie in der Studienrichtung Kristallographie: 1. Kristallographie, 2. Allgemeine und Angewandte Mineralogie Von folgenden Wahlfächern sind für die Diplomprüfung zwei auszuwählen: a) Geologie (ohne Paläontologie) oder Angewandte Geologie oder Petrologie und Geochemie (diese dürfen nicht einem Pflichtfach entsprechen). b) Kristallographie (dieses darf nicht einem Pflichtfach entsprechen) oder Mathematik oder Theoretische Physik. c) Anorganische Chemie oder Physikalische Chemie. d) Experimentalphysik oder Geophysik. e) Ein Fach aus einer der Studienrichtungen Werkstoffwissenschaften der Technischen Fakultät. In der mündlichen Diplomprüfung ist für alle Studenten das Pflichtfach Allgemeine und Angewandte Mineralogie verbindlich. Studienrichtung Petrologie-Geochemie-Allgemeine und Angewandte Mineralogie Studenten dieser Richtung sollen in den folgenden 4 Semestern des Hauptstudiums vertiefte Kenntnisse in der Kristallographie, der Petrologie, Geochemie und Lagerstättenkunde, der physikalisch-chemischen Mineralogie, sowie der Mineralogie und Kristallchemie sowohl natürlicher Festkörper als auch ausgewählter technischer Produkte erwerben. In den Lehrveranstaltungen werden Theorie und Praxis der Mineralund Gesteinsbestimmung mit Polarisationsmikroskopie einschließlich der Universaldrehtischmethoden, Röntgenbeugung an Einkristallen und Pulvern, Thermodynamik und Phasenlehre zum Verständnis insbesondere silikatischer Mehrstoffsysteme und ihre Anwendung auf Probleme der Praxis vermittelt. In mehreren Kursen lernen die Studenten dann Grundlagen und Anwendung ausgewählter Analysenmethoden kennen wie zum Beispiel Atomabsorptions-Spektralanalyse, Röntgenfluoreszenz, Infra- 4

5 rotspektroskopie, thermische Analyse, quantitative und qualitative röntgenographische Phasenanalyse von Mineralgemischen und technischen Produkten. Studienrichtung Kristallographie Studenten der Richtung Kristallographie müssen ihre Kenntnisse im Verlauf des Hauptstudiums insbesondere in der Kristallographie, der Chemie, Physik und Physikalischen Chemie von Festkörpern ebenso wie in der Allgemeinen und Angewandten Mineralogie vertiefen. In Vorlesungen, Übungen und Praktika spielen insbesondere die mathematischen Methoden in der Kristallographie, die Kristallstrukturlehre einschließlich der Symmetriegruppen, die Röntgenbeugung an Einkristallen und polykristallinen Proben sowie Theorie und Praxis der Kristallstrukturbestimmung eine wichtige Rolle. Außerdem wird gefordert, daß sich Studenten der Richtung Kristallographie in Lehrveranstaltungen der Mineralogie mit Theorie und Praxis der Polarisationsmikroskopie, der apparativen chemischen und thermischen Analytik, der physikalischen Chemie natürlicher Festkörper und insbesondere der Phasenlehre und ihre Anwendung auf silikatische und oxidische Mehrstoffsysteme vertraut machen. Studenten beider Studienrichtungen müssen Lehrveranstaltungen aus den Fächern der Diplomprüfung belegen und Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den in 8 aufgeführten Übungen, Praktika, Exkursionen und Seminaren vorlegen. (5) Der zum Erwerb eines Leistungsnachweises erforderliche Wissensstand (erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung) wird durch Klausuren, Kolloquien, Referate oder Hausarbeiten nachgewiesen. Zu Beginn der Lehrveranstaltung gibt der für sie verantwortliche Hochschullehrer bekannt, welche Leistungen für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme nötig sind. 7 Studieninhalte des Grundstudiums Zum Grundstudium gehören die folgenden Lehrveranstaltungen im Umfang bis zu 80 Semesterwochenstunden. Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomvorprüfung ist entsprechend 19 Abs. 1 der DPO der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den mit (S) gekennzeichneten Lehrveranstaltungen. 1. Grundzüge der Mineralogie und Kristallographie von insgesamt 18 SWS - Kristallographie I 2 SWS - Übungen zur Kristallographie I (S)2 SWS - Kristallographie II 1 SWS - Röntgenkurs 2 SWS - Mineralogie II 3 SWS - Mineralogisches Praktikum II (S) 2 SWS - Mikroskopisches Praktikum I (S) 2 SWS - Allgemeine Petrologie 2 SWS - Petrographie I 2 SWS 2. Grundzüge der Geologie von insgesamt 8 SWS - Einführung in die Allgemeine Geologie 4 SWS - Geologisches Praktikum, davon 2 Stunden Kartenpraktikum (S) 4 SWS - Geologische Exkursion (S) 3. Anorganische Chemie von insgesamt 20 SWS - Allgemeine und anorganische Chemie I 4 SWS - Allgemeine und anorganische Chemie II 3 SWS - Grundlagen der organischen Chemie 4 SWS 5

6 - Anorganisch-Chemisches Praktikum für Geowissenschaftler einschließlich Gesteins- und Rohstoffanalyse (S) 9 SWS 4. Grundzüge der Experimentalphysik von insgesamt 21 SWS - Experimentalphysik für Naturwissenschaftler I 4 SWS - Übungen zur Experimentalphysik für Naturwissenschaftler I 1 SWS - Experimentalphysik für Naturwissenschaftler II 4 SWS - Übungen zur Experimentalphysik für Naturwissenschaftler II 2 SWS - Physikalisches Praktikum für Anfänger I (S) 5 SWS - Physikalisches Praktikum für Anfänger II (S) 5 SWS 5. Mathematik von insgesamt SWS - Mathematik für Naturwissenschaftler I 2 SWS - Übungen zur Mathematik für Naturwissenschaftler I (S) 4 SWS - Mathematik für Naturwissenschaftler II 2 SWS - Übungen zur Mathematik für Naturwissenschaftler II (S) 2 SWS oder Vorlesungen und Übungen nach Wahl, beispielsweise - Lineare Algebra und analytische Geometrie I 4 SWS - Übungen zur linearen Algebra und analytischen Geometrie I (S) 2 SWS - Lineare Algebra und analytische Geometrie II 4 SWS - Übungen zur linearen Algebra und analytischen Geometrie II (S) 2 SWS (empfohlen für Studenten mit Wahlpflichtfach Mathematik) 8 Studieninhalte des Hauptstudiums (1) Zum Hauptstudium gehören die folgenden Lehrveranstaltungen im Umfang bis zu 80 Semesterwochenstunden. Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung ist entsprechend 27 Abs. 1 der DPO der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den mit (S) gekennzeichneten Lehrveranstaltungen. (2) Für alle Studenten sind im Hauptstudium folgende Pflichtveranstaltungen im Umfang von 41 SWS verbindlich: - Physikalische Chemie 3 SWS - Physikalisch-chemisches Grundpraktikum für Naturwissenschaftler (S) 8 SWS - Mikroskopisches Praktikum II (S) 2 SWS - Petrologische Systeme 2 SWS - Angewandte Mineralogie 2 SWS - Physikalisch-Chemische Mineralogie I 2 SWS - Physikalisch-Chemische Mineralogie II 2 SWS - Programmierkurs oder Rechenmethoden in der Mineralogie und Kristallographie (S) 2 SWS - Praktikum für Fachmineralogen mit Einzelaufgaben (S) 15 SWS - Mineralogisches Seminar (S) 2 SWS - Mineralogisches Kolloquium 1 SWS - Fachbezogene Industrieexkursion (S) (3) Für Studenten der Studienrichtung Petrologie-Geochemie-Allgemeine und Angewandte Mineralogie sind die weiteren Lehrveranstaltungen im Umfang von 39 SWS verbindlich: - Petrographie II 2 SWS - Petrographie III 2 SWS - Petrographie IV oder spezielle Methoden der experimentellen und 6

7 Angewandten Mineralogie 2 SWS - Geochemie 3 SWS - Mikroskopisches Praktikum III (S) 4 SWS - Mikroskopisches Spezialpraktikum (Universaldrehtischmethoden oder Auflichtmikroskopie) (S) 2 SWS - Geochemisches Praktikum (anorganische Spurenanalyse) oder Praktikum der Explorationsgeochemie oder Praktikum der - Röntgen-Fluoreszenzanalyse (S) 7 SWS - Röntgenographische Übung für Fortgeschrittene (Pulvermethoden, ausgewählte Einkristallmethoden oder Kristallstrukturanalyse) (S) 5 SWS - Fachbezogene Geländeexkursion (S) - Vorlesungen und Übungen aus den Wahlpflichtfächern 12 SWS (4) Für Studenten der Studienrichtung Kristallographie sind die weiteren Lehrveranstaltungen im Umfang von 39 SWS verbindlich: - Festkörperchemie I 2 SWS - Festkörperchemie II 2 SWS - Festkörperphysik I 2 SWS - Festkörperphysik II 2 SWS - Kristallographie III 2 SWS - Kristallographie IV 2 SWS - Strukturbestimmung I 2 SWS - Strukturbestimmung II 2 SWS - Strukturbestimmungspraktikum (S) 4 SWS - Übungen zur Kristallographie für Fortgeschrittene (S) 4 SWS - Kristallographisches Seminar (S) 2 SWS - Kristallographisches Kolloquium 1 SWS - Vorlesungen und Übungen der Wahlpflichtfächer 12 SWS (5) Gegenstand der Diplomprüfung ist auch die Diplomarbeit (s.a. 31 der Diplomprüfungsordnung). 9 Prüfungen (1) Das Lehrangebot ist so angelegt, daß das Grundstudium in vier Semestern, das Hauptstudium, einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Diplomarbeit und die mündliche Diplomprüfung, in weiteren fünf Semestern absolviert werden kann. (2) Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen, das gesamte Studium mit der Diplomprüfung. (3) Die Diplomvorprüfung sollte vor dem fünften, die Diplomprüfung im neunten Semester abgeschlossen werden. (4) Die Zulassungsvoraussetzungen, die Prüfungsfächer, die Prüfungsformen, das Prüfungsverfahren, Fristen, Wiederholungen, Anrechnungen usw. regelt die Diplomprüfungsordnung. 7

8 10 Studienplan Auf der Grundlage dieser Studienordnung stellt die Naturwissenschaftliche Fakultät III einen Studienplan auf. Er bezeichnet die Lehrveranstaltungen und gibt die Zahl der Semesterwochenstunden an. Der Studienplan soll den Studenten als Empfehlung für einen sach- und zielgerechten Aufbau des Studiums dienen. 11 Studienberatung (1) Für die Beratung in allen Studien- und Prüfungsfragen im Diplomstudiengang Mineralogie steht am Lehrstuhl für Mineralogie im Institut für Geologie und Mineralogie ein Studienfachberater zur Verfügung, dessen Name und Sprechzeiten dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden können. Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen durchgeführt. Darüber hinaus geben alle Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Mineralogie Auskünfte und Ratschläge für die Gestaltung des Studiums. (2) Die Studienfachberatung sollte besonders in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden: - zu Beginn des Studiums, - bei Unsicherheit über die Wahl des Studienfaches, - nach nicht oder nur knapp bestandenen Prüfungen, - bei Überschreitung der Fristen, - bei Entscheidungen über die Studienrichtung, - vor einem beabsichtigten Wechsel des Studienfaches oder der Hochschule, - bei beabsichtigtem Auslandsstudium. 12 Schlussbestimmungen Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 8

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