Praxiszurücklegung. Kündigung von Kassenverträgen. Einvernehmliche Auflösung ZURÜCKLEGUNG EINER KASSENPRAXIS

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1 Praxiszurücklegung ZURÜCKLEGUNG EINER KASSENPRAXIS Kündigung von Kassenverträgen Erlöschen des Kassenvertrages wegen Erreichen der Altersgrenze Der Einzelvertrag erlischt ab ohne Kündigung, wenn der Vertragszahnarzt das 70. Lebensjahr vollendet hat. Bei drohender vertragszahnärztlicher Unterversorgung sind Ausnahmen möglich. Dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Quartals Bei jeder Kasse muss einzeln gekündigt werden Kündigung TGKK umfasst auch SVB Empfohlen: Mittels eingeschriebenen Brief Kündigung von Kassenverträgen Kammer ist gerne bereit, Kündigungsschreiben zu verfassen Gleichzeitig auch Kammer von Kündigung in Kenntnis setzen plus Information über weitere Führung in der Zahnärzteliste Um nahtlose Besetzung der Kassenstelle zu ermöglichen ist Kündigung mind 6 Monate vor geplanter Beendigung notwendig Einvernehmliche Auflösung Wünscht ZA einen anderen Termin als Ende des Quartals, oder kann Frist nicht eingehalten werden (zb aus Krankheitsgründen) kann einvernehmliche Auflösung versucht werden, hier muss KVTr zustimmen Verpflichtungserklärung KUF kann jederzeit einseitig widerrufen werden. 1

2 Übergabe Kassenverträge? Kassenvertrag GKK und BVA muss immer ausgeschrieben werden Bewerber mit höchster Punkteanzahl erhält Vertrag Punktesammeln durch vorherige Kooperation zb Niederlassung am selben Ort in Praxisgemeinschaft oder Vertretungstätigkeit uu sinnvoll E card Ausstattung Kassenplanstellennachfolger kann e card Infrastruktur übernehmen Daher bei Kündigung dem Provider mitteilen, auch ob Nachfolge vorhanden E card Infrastruktur (router, GINA Box, Kartenleser) ist im Eigentum des providers Provider teilt mit, wie mit dieser zu verfahren ist bzw wann diese abgebaut wird Möglichkeiten des Weiterarbeitens STATUS IN DER ZAHNÄRZTELISTE Meldung/Weiterführung in der Zahnärzteliste Auflassung eines Berufssitzes und/oder Berufseinstellung ist der LZÄK schriftlich zu melden Streichung Außerordentliche Mitgliedschaft In beiden Fällen keine Ausübung zahnärztlicher Tätigkeit mehr erlaubt nur noch behandlungsberechtigt was Angehörige betrifft Weiterarbeiten in der Pension Wohnsitzzahnarzt Wenn man noch Praxisvertretungen machen möchte Wohlfahrtsfondsbeiträge und Kammerumlagen Führung als Wahlarzt (bei Zurücklegung der Kassenverträge) a.o. Mitgliedschaft Bei Berufseinstellung ist Zahnärzteausweis zu retournieren A.o. Mitglied hat Anspruch auf Ausstellung eins ZÄ Ausweises (mit Vermerk a.o.) A.O. Mitglied erhält Mitteilungsblatt Kammerbeitrag 62 p.a. (inkl Jahresabo ÖZZ, nur Beitrag für LZÄK Tirol 24) 2

3 Dokumentation ZAHNÄRZTLICHE DOKUMENTATION Im Falle einer Kassenplanstellen bzw. Ordinationsstättennachfolge kann der/die Vorgänger/Vorgängerin die Dokumentation seinem/seiner bzw. ihrem/ihrer Nachfolger/Nachfolgerin übergeben; bei Berufseinstellung hat der/die Vorgänger/Vorgängerin die Dokumentation an den/die Nachfolger/Nachfolgerin zu übergeben. Übernehmer hat die Dokumentation zu übernehmen und für die der Aufbewahrungspflicht entsprechende Dauer aufzubewahren und darf die Dokumentation nur mit Zustimmung des/der betroffenen Patienten/Patientin zur Erbringung zahnärztlicher Leistungen verwenden. Dokumentation und kein Nachfolger Bei Auflösung der Ordinationsstätte ohne zahnärztlichen/zahnärztliche Nachfolger/Nachfolgerin ist die Dokumentation vom/von der bisherigen Ordinationsstätteninhaber/Ordinationsstätten inhaberin für die der Aufbewahrungspflicht entsprechende Dauer aufzubewahren. Gleiches gilt für die Tätigkeit als Wohnsitzzahnarzt/Wohnsitzzahnärztin in diesem Fall: Sorgen Sie bitte dafür vor, dass Sie zumindest für die Kammer erreichbar bleiben und teilen Sie ev KollegInnen mit denen Sie zusammen gearbeitet haben mit, wie man Sie erreichen kann. Es kommt häufig vor, dass Patienten und PatientInnen von ZÄ im Ruhestand Informationen oder Dokumentationsteile benötigen. DIENSTNEHMER 3

4 Beendigungsarten Einvernehmliche Auflösung, an keine Fristen gebunden Kündigung Kündigungsfristen und Termine beachten! im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate Kündigungstermin nach KV für DG zum Letzten eines Kalendermonats Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (empfohlen eingeschrieben) Achtung minderjährige DN Kündigung auch an Erziehungsberechtigte Betriebsübergang Dienstzeugnis über Art und Dauer der Dienstleistung Postensuchtage Abfertigung alt/neu? Der neue Betriebsinhaber tritt in die vom Betriebsveräußerer abgeschlossenen Arbeitsverträge automatisch ein. Wird aufgrund des Betriebsüberganges eine Kündigung durch den Veräußerer ausgesprochen, ist diese unwirksam. Vereinbarung zw bisherigen DG und DN, dass einvernehmlich aufgelöst wird und das DV nicht übergehen soll, ist zulässig WEITERE NOTWENDIGE SCHRITTE Kündigung des Mietvertrages, ABER: Veräußert der ZA den Betrieb is einer Gesamtrechtsnachfolge (Betriebsübergang), so tritt der Nachfolger in das Hauptmietverhältnis ein. Kündigung Leasingverträge, Wartungsverträge, Softwareverträge, Versicherungsverträge Kündigung Berufshaftpflichtversicherung (bei Berufseinstellung) 4

5 Kündigung Telefon/Internetanschluss, Gas u Strom Abmeldung Wasser, Kanal, Müllabfuhr bei der Gemeinde Mitteilung Adressänderung an Banken, Versicherungen, Finanzamt etc Abmeldung AKM und GIS Nachsendeauftrag. 5

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