Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der. Bezeichnung der ehemaligen Hochschule. Anschrift der ehemaligen Hochschule

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1 Name: Vorname: Matrikel-Nr.: Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Bezeichnung der ehemaligen Hochschule Anschrift der ehemaligen Hochschule Ehemaliger Studiengang auf Module des Studiengangs - LEHRAMT FÜR SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG (Master of Arts) - (MPO vom 8.0.0) der Fakultät Rehabilitationswissenschaften Technische Universität Dortmund Bitte beachten Sie die Hinweise ab Seite 0!

2 . Förderschwerpunkt Ich beantrage die Anerkennung von: für: SFL Unterricht Beratung und Schulentwicklung im Förderschwerpunkt Lernen Wird von der Hochschule ausgefüllt! Vermerk des Fachvertreters/ der Fachvertreterin Note Planung und Evaluation von individueller Förderung im Förderschwerpunkt Lernen Diagnose und Intervention im Lernbereich Deutsch Diagnose und Intervention im Lernbereich Mathematik Modulprüfung: Mündliche Prüfung à 0 Min. SFL 4 Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Lernen Konzepte und Methoden der sonderpädagogischen Förderung in ausgewählten Lernbereichen Berufswahlorientierung, Berufs- und Alltagsvorbereitung Forschendes Lernen im Förderschwerpunkt Lernen SFE Unterricht, Beratung und Schulentwicklung im Förderschwerpunkt Emotionale Entwicklung Didaktik und Unterrichtsorganisation Spezifische Fragestellungen zur Unterrichtsorganisation Lehrergesundheit als Aspekt professionellen Handelns Modulprüfung: Mündliche Prüfung à 0 Min.

3 SFE 4 Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Ausgewählte Verfahren zur Prävention und Intervention Kooperation im Kontext sonderpädagogischer Förderung Wissenschaftliches Arbeiten als Vorbereitung auf die Masterarbeit Modulprüfung: Klausur á 40 Min.

4 . Förderschwerpunkt Ich beantrage die Anerkennung von: für: SFL Unterricht Beratung und Schulentwicklung im Förderschwerpunkt Lernen Wird von der Hochschule ausgefüllt! Vermerk des Fachvertreters/ der Fachvertreterin Note Planung und Evaluation von individueller Förderung im Förderschwerpunkt Lernen Diagnose und Intervention im Lernbereich Deutsch Diagnose und Intervention im Lernbereich Mathematik 4 Modulprüfung: Mündliche Prüfung à 0 Min. SFL 4 Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Lernen Konzepte und Methoden der sonderpädagogischen Förderung in ausgewählten Lernbereichen Berufswahlorientierung, Berufs- und Alltagsvorbereitung Forschendes Lernen im Förderschwerpunkt Lernen SFE Unterricht, Beratung und Schulentwicklung im Förderschwerpunkt Emotionale Entwicklung Didaktik und Unterrichtsorganisation Spezifische Fragestellungen zur Unterrichtsorganisation Lehrergesundheit als Aspekt professionellen Handelns Modulprüfung: Mündliche Prüfung à 0 Min.

5 SFE 4 Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Ausgewählte Verfahren zur Prävention und Intervention Kooperation im Kontext sonderpädagogischer Förderung Wissenschaftliches Arbeiten als Vorbereitung auf die Masterarbeit Modulprüfung: Klausur á 40 Min. SFG Unterricht, Beratung und Schulentwicklung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Institutionelle Rahmenbedingungen, soziales und professionelles Umfeld der Schule Vertiefende Aspekte der Unterrichtsmethodik und Didaktik 5 Modulprüfung: Mündliche Prüfung à 0 Min. SFG 4 Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung EG 4. EG 4. EG 4. SFK Unterricht, Beratung und Schulentwicklung im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Anfangsunterricht Spezifische Ansätze der Förderung von Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen bzw. chronischen Erkrankungen Spezifische Kommunikationsformen und Medien

6 Modulprüfung: Mündliche Prüfung à 0 Min. SFK 4 Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Spezifische Konzepte der Bewegungsförderung Besondere Bereiche und Konzepte der Förderung Theoriebildung und Forschung im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 6 Modulprüfung: Klausur á 90 Min. oder Hausarbeit SFS Unterricht, Beratung und Schulentwicklung im Förderschwerpunkt Sehen Diagnostik als Voraussetzung für Unterricht Gemeinsames Lernen Wahlveranstaltung Modulprüfung: Mündliche Prüfung à 0 Min. SFS 4 Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Sehen Überblicksveranstaltung zum Projekt Vertiefungsveranstaltung zum Projekt SFSK Unterricht, Beratung und Schulentwicklung im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation Spezifische Didaktik und Methodik Aktuelle Themen im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation I Aktuelle Themen im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation II

7 Modulprüfung: Mündliche Prüfung à 0 Min. SFSK 4 Spezifische Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation Ausgewählte Verfahren zur Prävention und Intervention Ausgewählte Verfahren zur Prävention und Intervention II Mitarbeit in angewandten Forschungsprojekten Ort, Datum Unterschrift (Prof. Dr. Matthias Hastall)

8 Hinweise für Studienbewerber für ein höheres Studiensemester. Leistungen in dem gleichen Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt ( Abs. MPO 0).. Leistungen in anderen Studiengängen an der TU Dortmund oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Leistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellenden, wenn Leistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Leistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kulturministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz 8 gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Im Rahmen von ECTS erworbene Leistungspunkte werden bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen angerechnet: Vor Abreise der Studentin/des Studenten ins Ausland soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Studentin/dem Studenten, einer Beauftragten/einem Beauftragten des Prüfungsausschusses und einer Vertreterin/einem Vertreter des Lehrkörpers an der Gasthochschule erfolgen, die Aart und Umfang der für eine Anrechnung vorgesehenen Leistungspunkte regelt, es sei denn, der Austausch erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung ( Abs. MPO 0).. Für die Anrechnung von Leistungen in staatlich anerkannten Fernstudien oder in vom Land Nordrhein- Westfalen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund entwickelten Fernstudieneinheiten gelten die Absätze und entsprechend. ( Abs. MPO 0). 4. Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die aufgrund einer Einstufungsprüfung gemäß 49 Abs. HG berechtigt sind, das Studium in einem höheren Fachsemester aufzunehmen, werden die in der Einstufungsprüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Leistungen der Bachelorprüfung angerechnet. Die Feststellungen im Zeugnis über die Einstufungsprüfung sind für den Prüfungsausschuss bindend ( Abs. 5 MPO 0). 5. Leistungen, die nicht nach Abs. bis 5 gleichwertig sind, jedoch im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in einem Staat erbracht wurden, der das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabonner Anerkennungskonvention vom.4.99) ratifiziert hat, werden auf Grundlagen der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch dann angerechnet, wenn kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen des Studiengangs festgestellt wird, zu dem eine Anrechnung beantragt wird ( Abs. 6 MPO 0). 6. Bei der Anrechnung von Leistungen in gleichen oder verwandten Studiengängen werden nicht nur bestandene, sondern auch nicht bestandene Prüfungen berücksichtigt ( Abs. 6 MPO 0).. Zuständig für die Anrechnung en nach den Absätzen bis 8 ist der Prüfungsausschuss. Vor Feststellungen über die Gleichwertigkeit oder über nicht wesentliche Unterschiede sind zuständige Fachvertreterinnen und Fachvertreter zu hören ( Abs. 9 MPO 0). 8. Werden Leistungen angerechnet, sind die Noten soweit die Notensysteme vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet ( Abs. 0 MPO 0).

9 9. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze bis 6 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung. Die Anrechnung von Leistungen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Aufgrund von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach den Bestimmungen der Absätze bis anzurechnen sind, können insgesamt höchstens 0 Leistungspunkte erworben werden ( Abs. MPO 0). 0. Aussagen darüber, ob eine Prüfungsleistung anerkannt werden kann, können im Voraus nicht getroffen werden.. Bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf jeden Fall frühzeitig, damit dem Prüfungsausschuss die für eine Beurteilung Ihrer an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen notwendige Zeit verbleibt.. Führen Sie unbedingt alle Fächer auf, auf die sich Ihr Anrechnungsantrag bezieht.. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen fügen Sie Ihrem Antrag bitte als beglaubigte Kopie bei: Nachweis über Note des beantragten Faches Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen 4. Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bedingt immer auch eine Anrechnung von Studienzeiten (d. h. Sie werden so behandelt, als ob Sie bereits ein bzw. mehrere Semester in dem betreffenden Studiengang studiert hätten.) 5. Die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber erlangt durch die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen keinen Anspruch auf ein seinem Studienfortschritt entsprechendes Lehrangebot. 9 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Master-Prüfungsausschuss Studierendensekretariat der Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Technischen Universität Dortmund: Prof. Dr. Matthias Hastall Vorsitzender des Prüfungsausschusses matthias.hastall@tu-dortmund.de Info-Hotline: 0/55-45 Die Formulare zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen müssen im Postkasten des Dekanats Fakultät Rehabilitationswissenschaften mit dem Stichwort Anerkennungen zur Weiterbearbeitung eingereicht werden. Nach Bearbeitung wird der Antragssteller / die Antragsstellerin per informiert und um Abholung der Unterlagen gebeten. Stand: November 06

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