Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

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1 Name: Vorname Matrikel-Nr. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Bezeichnung der Hochschule Anschrift der Hochschule Studiengang auf Module des Studiengangs - REHABILITATIONSPÄDAGOGIK (Bachelor of Arts) - (BPO 2005 vom ) der Fakultät Rehabilitationswissenschaften Technische Universität Dortmund Bitte beachten Sie die Hinweise ab Seite 11!

2 Module des ersten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: EW I Entscheidungsmodul* BA 1 Einführung in das Studium der Rehabilitationspädagogik Einführung in das Studium der Rehabilitationspädagogik plus Tutorien Heterogenität BA 2 Grundlagen der Rehabilitationspädagogik Allgemeine und geschlechterspezifische Grundlagen Grundlagen einer Soziologie der Behinderung Praktikumsbegleitende Veranstaltung Praxisphase o o o Hospitation Praktikum Präsentation 1 Woche (40 Std.) 2 Wochen (80 Std.) 3 Wochen (120 Std.) 4 Wochen (160 Std.) BA 3 Grundlagen der Rehabilitationspsychologie Modelle von Gesundheit und Krankheit Psychologische Grundlagen in Sondererziehung und Rehabilitation Wahlpflichtveranstaltung AWT Arbeit, Wirtschaft, Technik in der Rehabilitation Grundlagen der Rehabilitationstechnik Arbeit und Wirtschaft Wahlveranstaltung aus Arbeit und Wirtschaft Technik BKM 1 Ästhetische Bildung und Kreativtherapien Grundlagen der Ästhetischen Bildung Wahlveranstaltung aus Bewegung Kunst Musik Wahlveranstaltung aus Bewegung Kunst Musik * Das Modul EW I fällt in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für das Modul anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. 2

3 Module des zweiten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: EW III Erziehung, Bildung, Sozialisation* EuG Ethik und Gesellschaft Ethische Frage der Rehabilitationswissenschaften Grundlagen der Soziologie Behinderung und Ethik Spezielle Soziologie BA-PR Professionsspezifische Grundlagen der sozialen Rehabilitation Reharecht Barrierefreiheit und Infrastruktur Querschnittsaufgabe Qualitätsmanagement * Das Modul EW III fällt in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für das Modul anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. 3

4 Ich beantrage die Anerkennung von: Studienschwerpunkt Psychosoziale Rehabilitation (PSR) PSR 1 Systeme der psycho-sozialen Rehabilitation Hilfesysteme in der Rehabilitation Hilfesysteme für Kinder Hilfesysteme für Jugendliche und Erwachsene Hilfesysteme für Erwachsene und Senioren Hilfesysteme für ausgewählte Risikogruppen Hilfesysteme für Kinder Hilfesysteme für Jugendliche und Erwachsene Hilfesysteme für Erwachsene und Senioren Hilfesysteme für ausgewählte Risikogruppen PSR 2 Vorbereitung des Praktikums Praktikumsbegleitende Veranstaltung Empirische Sozialforschung Praktikum PSR 3 Entwicklung und Rehabilitation Entwicklungspsychologie PSR 4 Individuum und System im Kindesalter im Jugendalter im Erwachsenenalter im Kindesalter im Jugendalter im Erwachsenenalter Organisation und neue Steuerung in der Rehabilitation Strukturen und Handlungsfelder in der psychosozialen Rehabilitation Internationale rehabilitative und sozialpolitische Entwicklungen 4

5 Ich beantrage die Anerkennung von: ST 1 - Medizin Studienschwerpunkt Sprachtherapie (ST) Medizinische Stimm- und Sprachheilkunde Grundlagen der pädagogischen Audiologie Systematik der Sprachstörungen und - behinderungen aus erziehungs- und sprachwissenschaftlicher Sicht, Teil II Entwicklungsneurologie Vorlesungsreihe Phoniatrie und Pädaudiologie Kombination mit Tutorium Audiologie ST 2 Grundlagen und Systematik der Linguistik und Logopädie Linguistische und kommunikationstheoretische Grundlagen Systematik der Sprachstörungen und - behinderungen aus erziehungs- und sprachwissenschaftlicher Sicht, Teil I ST 3 Praxis- und Projektstudium Phonetische Grundlagen Sprachtherapie mit Kindern Analyse der Sprachtherapie Dokumentation und Analyse der Sprachtherapie Behandlungsverfahren in der Sprachrehabilitation anhand von Fallbeispielen (Diagnose, Therapieziele, Therapiekonzepte) Fallbesprechung: Supervision in der Sprachrehabilitation Hospitationen im Sprachtherapeutischen Ambulatorium der Fakultät Rehabilitationswissenschaften Praktikum ST 4 Spracherwerb und Sprachentwicklungsstörung I Entwicklung der Sprach- und Symbolisierungsfähigkeit Verfahren der Sprachdiagnostik Spezielle Bereiche der Sprachentwicklung Kinder mit Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten Diagnostik im schulischen Rahmen 5

6 Module des dritten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: BA 4 Professionsspezifische Themen der Rehabilitation Profession und Arbeitsfeld Lebenslagen, Lebensstile und Lebenswelten Qualitäts- und Ressourcenmanagement Ich beantrage die Anerkennung von: Studienschwerpunkt Psychosoziale Rehabilitation (PSR) PSR 5 Methoden der empirischen Sozialforschung Methoden der empirischen Sozialforschung PSR 6 Salutogenese und Partizipation Begleitseminar zu Methoden der empirischen Sozialforschung Projektbetreuung mit Abschlussbericht Gesundheitsförderung und Prävention Prävention im psychosozialen Feld Individuelle Kompetenzen stärken Unterstützende Umwelten schaffen PSR 7 Diagnostik und Intervention Psychologische Diagnostik und Intervention Diagnostik und Intervention bei einzelnen Störungen und Behinderungen Konzepte zur Diagnostik, Prävention und Intervention 6

7 Ich beantrage die Anerkennung von: Studienschwerpunkt Sprachtherapie (ST) ST 5 Spracherwerb und Sprachentwicklungsstörung II Diagnostik und Therapie bei Entwicklungsstörungen im phonetischen und phonologischen Bereich Diagnostik und Therapie bei Entwicklungsstörungen im grammatischen Bereich Diagnostik und Therapie bei Entwicklungsstörungen im lexikalischen Diagnostik und Therapie der Erzählfähigkeit ST 6 Rede Redefluss Stimmstörung Redestörungen: Stottern und psychogene Störungen bei Kinder (Mutismus) Redeflussstörungen: Stottern und Poltern Stimmstörungen Laryngektomie ST 7 Zentrale Sprachstörungen Methoden der Unterstützten Kommunikation Dysphagie Aphasie Apraxie Unterstützte Kommunikation und Sprache 7

8 Ergänzungsbereich Berufliche und soziale Rehabilitation (BSR) Ich beantrage die Anerkennung von: BSR 1 Berufliche und sozialen Rehabilitation Berufliche Entwicklung Förderung beruflicher Kompetenz BSR 2 - Gemeinwesenorientierung Forschungs- und Entwicklungsprojekt Konzepte und Wirkungen animativer Freizeitgestaltung in unterschiedlichen rehabilitationspädagogischen Handlungsfeldern Wahlpflicht Wohnen Konzepte und Institutionen Gemeinwesenorientierte bedarfs- und zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote Kolloquium zur Bachelorarbeit Konzepte und Wirkungen animativer Freizeitgestaltung in unterschiedlichen rehabilitationspädagogischen Handlungsfeldern Wahlpflicht Wohnen Konzepte und Institutionen Gemeinwesenorientierte bedarfs- und zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote Kolloquium zur Bachelorarbeit Konzepte und Wirkungen animativer Freizeitgestaltung in unterschiedlichen rehabilitationspädagogischen Handlungsfeldern Wahlpflicht Wohnen Konzepte und Institutionen Gemeinwesenorientierte bedarfs- und zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote Kolloquium zur Bachelorarbeit 8

9 Ich beantrage die Anerkennung von: Ergänzungsbereich Ästhetische Praxis (Bewegung) BKM 2 Praxis der Ästhetischen Bildung (Vertiefung) Konzepte der Ästhetischen Praxis in der Rehabilitation Erweiterte Grundlagen der Bewegungserziehung- und therapie Ausgewählte Praxiserfahrungen BKM 3 Pädagogisch-therapeutische und kulturpädagogische Konzeptionen Ich beantrage die Anerkennung von: Motodiagnostik Bewegungsentwicklung und Bewegungslernen in der Lebensspanne Praxiserfahrungen in ausgewählten pädagogischen und therapeutischen Anwendungsfeldern Ergänzungsbereich Ästhetische Praxis (Kunst) BKM 2 Praxis der Ästhetischen Bildung (Vertiefung) Konzepte der Ästhetischen Praxis in der Rehabilitation Praxisveranstaltung aus dem Bereich Kunst Praxisveranstaltung aus dem Bereich Kunst BKM 3 Pädagogisch-therapeutische und kulturpädagogische Konzeptionen Praxisveranstaltung aus dem Bereich Kunst Praxisveranstaltung aus dem Bereich Kunst Praxisveranstaltung aus dem Bereich Kunst 9

10 Ich beantrage die Anerkennung von: Ergänzungsbereich Ästhetische Praxis (Musik) BKM 2 Praxis der Ästhetischen Bildung (Vertiefung) Konzepte der Ästhetischen Praxis in der Rehabilitation Praxisveranstaltung aus dem Bereich Musik Praxisveranstaltung aus dem Bereich Musik BKM 3 Pädagogisch-therapeutische und kulturpädagogische Konzeptionen Angewandte Musik Musik in Therapie, Förderung und Kulturarbeit Vertiefung in Methoden Ästhetischer Praxis Musik und Musiktherapie in regionalen und internationalen Zusammenhängen Veranstaltung zur kulturpädagogischen Arbeit mit Musik Einstufungsvorschlag: Semester Ort, Datum 10 Unterschrift (Prof. Dr. Irmgard Merkt)

11 Hinweise für Studienbewerberinnen und bewerber für ein höheres Studiensemester 1. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. ( 12 Abs. 1 BPO 2005) 2. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden anrechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Im Rahmen von ECTS erworbene Credits werden bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen angerechnet. Vor Abreise der Studentin/des Studenten ins Ausland soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Studentin/dem Studenten, einer Beauftragten/einem Beauftragten des Prüfungsausschusses und einer Vertreterin/einem Vertreter des Lehrkörpers an der Gasthochschule erfolgen, die Art und Umfang der für eine Anrechnung vorgesehenen Credits regelt, es sei denn, der Austausch erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. ( 12 Abs. 2 BPO 2005) 3. Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in staatliche anerkannten Fernstudien in vom Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund entwickelten Fernstudieneinheiten gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. ( 12 Abs. 3 BPO 2005) 4. Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten können vom Prüfungsausschuss als Praktikum anerkannt werden. ( 12 Abs. 4 BPO 2005) 5. Leistungen, die mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung am Oberstufenkolleg Bielefeld in dem entsprechenden Fach erbracht worden sind, werden als Studienleistungen auf das Studium angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. ( 12 Abs. 5 BPO 2005) 6. Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die aufgrund einer Einstufungsprüfung gemäß 67 Hochschulgesetz berechtigt sind, das Studium in einem höheren Fachsemester aufzunehmen, werden die in der Einstufungsprüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Studien- und Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung angerechnet. Die Feststellungen im Zeugnis über die Einstufungsprüfung sind für den Prüfungsausschuss bindend. ( 12 Abs. 6 BPO 2005) 7. Zuständig für die Anrechnungen nach den Absätzen 1 bis 6 ist der Prüfungsausschuss. Vor Feststellungen über die Gleichwertigkeit sind zuständige Fachvertreterinnen und Fachvertreter zu hören. ( 12 Abs. 7 BPO 2005) 8. Werden Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die n soweit die nsysteme vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren nsystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet. ( 12 Abs. 8 BPO 2005) 9. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 6 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung. Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Aufgrund von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 6 anzurechnen sind, können insgesamt höchstens 120 Credits erworben werden. ( 12 Abs. 9 BPO 2005) 10. Es können im Voraus weder Aussagen darüber gemacht werden, ob eine Prüfungsleistung anerkannt werden kann noch darüber, ob ein freier Studienplatz im entsprechenden Fachsemester verfügbar ist. 11

12 11. Bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf jeden Fall frühzeitig, damit dem Prüfungsausschuss die für eine Beurteilung Ihrer an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen notwendige Zeit verbleibt. Die Bewerbungsfristen können Sie der Homepage des Studierendensekretariats entnehmen: Führen Sie unbedingt alle Fächer auf, auf die sich Ihr Anrechnungsantrag bezieht. 13. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen fügen Sie Ihrem Antrag bitte als beglaubigte Kopie bei: Nachweis über des beantragten Faches Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen 14. Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bedingt immer auch eine Anrechnung von Studienzeiten (d. h. Sie werden so behandelt, als ob Sie bereits ein bzw. mehrere Semester in dem betreffenden Studiengang studiert hätten.) 15. Der Studienbewerber erlangt durch die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen keinen Anspruch auf ein seinem Studienfortschritt entsprechendes Lehrangebot. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Bachelor-Prüfungsausschuss Studierendensekretariat Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Technische Universität Dortmund Prof. Dr. Irmgard Merkt (Vorsitzende) Tel.: 0231/ Frau Betzer Tel.: 0231/ Frau Nientiedt-Kopp Tel.: 0231/ Frau Rogalla Tel.: 0231/ Die Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen müssen im Büro der Prüfungskoordination (Fakultät Rehabilitationswissenschaften) zur Weiterbearbeitung eingereicht werden. Stand: 12/

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