Qualitätssicherung Holzschutz

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1 = Lignum Holzwirtschaft Schweiz I Mühlebachstrasse Zürich TeI.+41 (0) I Fax+41 (0) I I info@lignum.ch Office romand de Lignum (Kontaktstelle für Holzschutz) Economie suisse du bois I En Budron H Le Mont-sur-Lausanne Tél +41 (0) I Fax+41 (0) I I info@cedotec.ch Qualitätssicherung Holzschutz LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" Garantiemarkenreglement des Bewertungsverfahrens von Hobelwaren für Fassadenschalungen in Holz Ausgabe Mai 2016

2 Reglement "Fassadenschalungen in Holz" 1/21 Inhalt 1 Allgemeines Zweck Gültigkeitsbereich / Rahmenbedingungen Publikation Trägerschaft Organisation und Abwicklung des Bewertungsverfahrens Bewertungsorganisation Bewertungsausschuss Bewertungsverfahren Antrag zur Produktbewertung Qualitätssicherung / Güteüberwachung Durchführung der Bewertung Kosten Qualitätsanforderungen Produktegruppen Hobelwaren Schnittarten Profil Oberfläche Beschichtungssystem Applikation Definition des Farbtons Kennzeichnung der Produkte Kontrollen Betriebsinterne Produktionskontrolle (Eigenkontrolle) Externe Produktions- und Qualitätskontrolle (Fremdkontrolle) Produktions- und Qualitätskontrolle (externe Kontrollstelle) Qualitätsprüfung (akkreditiertes Prüfinstitut) Pflichten für die Gebrauchsberechtigten des Gütezeichens Verletzung der Pflichten / Sanktionen Rekursrecht Streitigkeiten/Anwendbares Recht/Gerichtsstand Gültigkeitsdauer Literatur (informativ)... 8 Anhang 1 Antragsformular für das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" Anhang 2 Antrag zur Produktebewertung / Systembeschrieb Anhang 3 Produktionsprotokoll (Eigenüberwachung / QS-System) Anhang 4 Externe Produktionskontrolle (Fremdkontrolle) Anhang 5 Konzept zur Qualitätskontrolle (Fremdkontrolle) Anhang 6 Qualitätsprüfung (Fremdkontrolle) Anhang 7 Wichtige Adressen... 20

3 1 Allgemeines 1.1 Zweck Das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" soll sicherstellen, dass eine geprüfte, für den Verwendungszweck geeignete Qualität an industriell fertigbehandelten Fassadenbekleidungen aus Hobelwaren angeboten wird. Überwacht werden ausgewählte Qualitätskriterien der Hobelwaren in den drei Bereichen Holz (Substrat), Beschichtungssystem und Applikation. Das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" bezweckt die Förderung geeigneter und qualitativ hochstehender Fassadenbekleidungen aus Holz, welche gemäss festgelegten und überprüfbaren Qualitätsstandards unter Berücksichtigung neuer technischer Erkenntnisse hergestellt werden. Merkblätter und Empfehlungen informieren parallel dazu, welche konstruktiven Vorkehrungen und Wartungsmassnahmen berücksichtigt werden müssen, um eine lange Lebensdauer einer Holzfassade zu erreichen (Literatur Punkt 9). Das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" ist eine geschützte, eingetragene Garantiemarke. Das Gütezeichen wird unter Aufsicht der LIGNUM von verschiedenen produzierenden Unternehmen verwendet und soll sicherstellen, dass den Kunden von den Anbietern für den Anwendungszweck geeignete Qualität angeboten wird. Die Trägerschaft des Gütezeichens gibt damit jedoch den Kunden keine eigenständige Garantie- oder sonstige Zusage für den Einzelfall ab. Es gelten vielmehr ausschliesslich die vertraglichen Abmachungen zwischen Anbietern und Kunden bzw. die gesetzlichen Bestimmungen. 1.2 Gültigkeitsbereich / Rahmenbedingungen Der Gültigkeitsbereich dieses Reglements erstreckt sich auf alle industriell hergestellten Hobelwaren, welche für Fassaden eingesetzt werden. Das LIGNUM-Gütezeichen"Fassadenschalungen in Holz" bezieht sich ausschliesslich auf das Produkt "Fassadenschalung", jedoch nicht auf die fertig montierte Fassade, da Konstruktion und Montage vom Hobelwerk nur beschränkt beeinflusst werden können. Übertragbarkeit des Gütezeichens unter Produzenten: Da das Gütezeichen auf einem Betriebsaudit beruht, kann das Gütezeichen nicht übertragen werden. Die Beantragung und die Führung des Gütezeichens sind freiwillig. Die Vergabe des Gütezeichens unterliegt der LIGNUM und ist privatrechtlich organisiert 1.3 Publikation Die nach dem vorliegenden Reglement bewerteten und ausgezeichneten Holzprodukte sowie die Adressen der Gebrauchsberechtigten des Gütezeichens werden im Verzeichnis LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz publiziert. Das Verzeichnis wird als separate Publikation von der LIGNUM herausgegeben, auf der Homepage der LIGNUM publiziert und allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Das Verzeichnis wird jährlich aktualisiert. 1.4 Trägerschaft Das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" wird im Sinne seiner Zielsetzung von folgenden Fachorganisationen getragen: Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau (BFH-AHB) Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, Abt. Angewandte Holzforschung (EMPA) Fédération Romande des Entreprises de Charpenterie, d'ebénisterie et de Menuiserie (FRECEM) Holzbau Schweiz Holzwirtschaft Schweiz (LIGNUM) Gebäudehülle Schweiz Verband Schweizerischer Hobelwerke (VSH) Verein Schweizerischer Holzimprägnierwerke (VSHI) Verband der Schweizerischen Lack- und Farbindustrie (VSLF)

4 Reglement "Fassadenschalungen in Holz" 3/21 2 Organisation und Abwicklung des Bewertungsverfahrens 2.1 Bewertungsorganisation Die Holzschutzkommission der LIGNUM ist zuständig für die Erstellung und Revision des Reglements für das Bewertungsverfahren sowie für dessen Anwendung. Bei Bedarf kann sie dazu externe Fachleute beiziehen. Sie bestellt einen Bewertungsausschuss sowie die unabhängigen Prüf- und Kontrollorgane Bewertungsausschuss Der Bewertungsausschuss bewertet die Produkte und erteilt das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz". Der Sitz des Bewertungsausschusses ist der Sitz der LIGNUM. Die administrativen Arbeiten werden durch die LIGNUM ausgeführt. Dem Bewertungsausschuss gehören an: 1 Vertreter der LIGNUM (Vorsitz) 1 Vertreter des Prüfinstitutes (Labor- und Bewitterungsprüfungen) oder der Produktions-Kontrollstelle. Der Bewertungsausschuss ist auch zuständig für die Bestätigung des LIGNUM-Gütezeichens "Fassadenschalungen in Holz" sowie für einen allfälligen Entzug. Die Mitglieder des Bewertungsausschusses sind verpflichtet, Diskussionspunkte und Sitzungsergebnisse vertraulich zu behandeln und keiner aussenstehenden Person zukommen zu lassen (Ausnahme: Geschäftsleitung der LIGNUM). 2.2 Bewertungsverfahren Antrag zur Produktbewertung Der Antragsteller ist in jedem Fall der Hersteller (Hobelwerk, Lackierwerk, Imprägnierwerk). Dieser sendet zu Handen des Bewertungsausschusses einen schriftlichen Antrag zur Produktbewertung mit den Angaben gemäss Anhang 1 & 2. Jede wesentliche Produktänderung muss der Holzschutzkommission der LIGNUM gemeldet werden und führt zu einer neuen Prüfung Eine wesentliche Änderung ist dann gegeben, wenn das Produkt vom ursprünglichen Antrag zur Produktebewertung / Systembeschrieb (Anhang 2) abweicht. Der Bewertungsausschuss überprüft die Vollständigkeit eines Antrags. Bei Annahme leitet er/sie die Durchführung der Erstkontrolle innerhalb von 3 Monaten ein Qualitätssicherung / Güteüberwachung Die Güteüberwachung basiert auf der ständigen Eigenkontrolle des Herstellers (siehe Anhang 3) sowie auf einer periodischen Fremdkontrolle, bestehend aus einer Produktionskontrolle durch die unabhängige Kontrollstelle und aus einer Qualitätsprüfung durch ein akkreditiertes Prüfinstitut (siehe Anhänge 4 bis 6) Durchführung der Bewertung Anhand der von der externen Kontrollstelle und dem akkreditierten Prüfinstitut erstellten Prüfberichte erteilt der Bewertungsausschuss jenen Produkten (Fertigprodukte) das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz", welche die Anforderungen gemäss den Bestimmungen dieses Reglements erfüllen. Der Bewertungsausschuss orientiert den Antragsteller innert 30 Tagen schriftlich über die Resultate der Bewertung der kontrollierten Produkte. Der Bewertungsausschuss erteilt das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" in Form einer Bescheinigung zuhanden des Antragstellers mit Angaben der geprüften Produkte und der Gültigkeitsdauer. Die bewerteten Produkte werden durch die LIGNUM ins Verzeichnis LIGNUM-Gütezeichen,Fassadenschalungen in Holz'" aufgenommen. Dieses wird jährlich aktualisiert und im Internet publiziert. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer fordert der Bewertungsausschuss den Gebrauchsberechtigten des LIGNUM- Gütezeichens "Fassadenschalungen in Holz" zur erneuten Prüfung auf. Bei Nichterfüllung von verlangten Auflagen wird dem Produkt das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" entzogen. Die publizierten Einträge werden gelöscht

5 Reglement "Fassadenschalungen in Holz" 4/ Kosten Die Kosten für die Fremdkontrolle werden dem Antragsteller vom akkreditierten Prüfinstitut gemäss jährlich zu erneuernden Kostenschätzungen verrechnet. Für die Aufwendungen der LIGNUM wird dem Antragsteller nach Abschluss des Bewertungsverfahrens und für die Aktualisierung, Neuauflage und Verbreitung des Verzeichnisses LIGNUM-Gütezeichen, Fassadenschalungen in Holz'" eine jährliche Gebühr in Rechnung gestellt. Besondere Anfragen des Antragstellers, die einen zusätzlichen administrativen Aufwand erzeugen, werden erst nach Bezahlung der zuvor geschätzten Kosten behandelt. 3 Qualitätsanforderungen Primäres Ziel ist die Sicherstellung einer für den Verwendungszweck geeigneten Qualität des Gesamtsystems. Die Definition der Einzelkomponenten ist mit Ausnahme der unten aufgeführten Punkte Sache des Herstellers. Die in Lignatec 1/1995 (Anhang 8), 8/1999 (Anhang 9) und 13/2001 (Anhang 10) festgehaltenen Grundsätze sind zu beachten. 3.1 Produktgruppen Hobelwaren für Fassadenschalungen in Holz werden gemäss ihrer Oberflächenbehandlung in vier Produktgruppen aufgeteilt: Unbehandelt Fassadenschalung, welche unbehandelt ist, d.h. ohne Imprägnierung, Grundierung, Farbanstrich oder andere Anstrichstoffe montiert wird. Diese Produktgruppe ist nicht Gegenstand des LIGNUM-Gütezeichens. Behandlung nicht filmbildend Fassadenschalung, mit einem nicht filmbildenden, farblosen oder pigmentierten Produkt behandelt (Trockenschichtdicke < 20 pm). Transparent farbig Fassadenschalung mit einem Beschichtungs-System, das die Holzstruktur gut erkennbar lässt. Deckend farbig Fassadenschalung mit einem Beschichtungs-System, das die Holzstruktur nicht mehr erkennen lässt. Die im Gütezeichen deklarierte Produktgruppe ist für zertifiziere Systeme verbindlich. 3.2 Hobelwaren Der Hersteller wählt eine geeignete Holzart. Es gelten die Sortierkriterien für Hobelwaren (Lignum, Holzbau Schweiz, HIS, Waldwirtschaft CH) (Anhang 11). Die Sortierqualität entspricht N1. Holzarten Anwendungsmöglichkeiten: Fichte und Tanne sind austauschbar. Ansonsten ist die Übertragung auf andere Holzarten ausgeschlossen Schnittarten Fassadenschalungen sind aus Reif- resp. Kernholz herzustellen (2 oder 3 ex-log). Nicht zulässig sind Seitenbretter und Herzbretter mit einem markanten Mark und Herzrissen. Alle anderen Einschnittarten sind zugelassen (vergl. technisches Merkblatt Holzbau Schweiz und VSH Nr /D Anhang 12) Profil Das Profil einer Schalung muss der Montageart (vertikal oder horizontal) entsprechend ausgebildet sein. Das Abrunden der Kanten ist für alle Behandlungsarten empfohlen. Bei einer filmbildenden Beschichtung sind alle wetterbeanspruchten Kanten obligatorisch zu runden (Radius >=2,5 mm, vergl. technisches Merkblatt Holzbau Schweiz und VSH Nr /D Anhang 13) Für die Produktgruppen filmbildend "transparent farbig" und filmbildend "deckend farbig" sind offene Schalungen, wie zum Beispiel Rhomboid Schalungen, nicht erlaubt Oberfläche Die Oberfläche des Holzes ist so vorzubereiten, dass der Anstrich eine genügende Haftung ausbilden kann und der Farbauftrag homogen ist. Es werden grundsätzlich 2 Oberflächengruppen unterschieden: 1. Strukturiert: feingesägt, gebürstet, sägeroh 2. Gehobelt oder geschliffen Wenn eine Farbe oder Lasur auf einer gehobelten bzw. geschliffenen Oberfläche die Prüfung besteht, darf sie auch auf strukturiert, feingesägt, gebürstet oder sägerohen Oberflächen angewendet werden, sofern die Auftragsmenge entsprechend der Oberflächen-Beschaffenheit angepasst wird. Das System zum Ausflicken von Fehlstellen ist zu dokumentieren.

6 Reglement "Fassadenschalungen in Holz" 5/ Beschichtungssystem Es wird empfohlen, bewährte resp. geprüfte Beschichtungssysteme, bestehend aus aufeinander abgestimmten Teilschichten, zu verwenden (gemäss EN 927-2). Nur das deklarierte und geprüfte Beschichtungsprodukt darf das Gütezeichen tragen. Bei Rezeptänderungen ist das Hobelwerk verpflichtet, die Lignum zu benachrichtigen. 3.4 Applikation Die Art der Applikation ist Sache des Herstellers. Zulässig sind nur definierte, auf das Beschichtungssystem abgestimmte industrielle Applikationsprozesse. Diese sind detailliert zu dokumentieren. Die erste Behandlung (Grundierung) ist allseitig aufzutragen. 3.5 Definition des Farbtons Die Farbpalette des Farbherstellers des betreffenden Beschichtungsmittels soll im Rahmen der Instandhaltungs-Richtlinien des SMGV (Belastungsindex < 75%) (Anhang und der BFS Grundlagen (26- A bis) abgedeckt sein. (siehe 10 Literatur, Seite 8/21) Sonderfarbtöne, wie alu- oder andere metall-haltige Beschichtungsprodukte müssen spezifisch geprüft werden. 3.6 Kennzeichnung der Produkte Alle geprüften Produkte sind mit dem LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" zu kennzeichnen. 4 Kontrollen 4.1 Betriebsinterne Produktionskontrolle (Eigenkontrolle) Der Hersteller betreibt ein System zur werkseigenen Produktionskontrolle, welches mindestens die im Anhang 3 (Produktionsprotokoll, Eigenüberwachung/ QS-System) aufgelisteten Punkte abdeckt. Die entsprechenden Produktionsdokumente sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. 4.2 Externe Produktions- und Qualitätskontrolle (Fremdkontrolle) = Produktions- und Qualitätskontrolle (externe Kontrollstelle) Die von der Holzschutzkommission bezeichnete externe Kontrollstelle führt nach Eingang eines Antrages eine Erstkontrolle des Herstellers durch und protokolliert deren Ergebnis zu Handen des Bewertungsausschusses (Anhang 4 Checkliste) Die Produktionskontrolle wird alle zwei Jahren wiederholt. Der Kontrollstelle sind alle notwendigen Unterlagen vorzulegen. Ferner ist ihr, soweit notwendig, der Einblick in Verfahren und schriftliche Unterlagen, welche die Holz- und Beschichtungsqualität betreffen, zu gewähren. Es bleibt der Kontrollstelle vorbehalten, unangemeldete Kontrollen beim Hersteller und allfälligen Unterakkordanten vorzunehmen. Bei der Antragstellung muss sichergestellt sein, dass allfällige Unterakkordanten Produktionskontrollen durch die Kontrollstelle zulassen. Bei der Erstkontrolle sowie alle 6 Jahre überprüft die externe Kontrollstelle ferner anhand einer Stichprobe die Qualität der Produkte im Betrieb (Anhang 5 - Ablauf der Qualitätskontrolle). Für die weitergehenden Qualitätsprüfungen zieht die externe Kontrollstelle eine Stichprobe aus einer Produktionscharge (definierte

7 Reglement "Fassadenschalungen in Holz" 6/21 Farbtöne gemäss Anhang A 6.2) und übergibt die benötigte Anzahl Schalungsbretter an das akkreditierte Prüfinstitut. Das Werk stellt dazu im Bedarfsfall Mitarbeiter zur temporären Unterstützung zur Verfügung. Es werden nur jene Produkte kontrolliert, welche mit dem LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" ausgezeichnet werden sollen Qualitätsprüfung (akkreditiertes Prüfinstitut) Die Qualitätsprüfung (gemäss Anhang 6) wird durch das von der Holzschutzkommission bestimmte akkreditierte Prüfinstitut durchgeführt. Über die Ergebnisse der Prüfungen wird ein schriftlicher Prüfbericht zuhanden des Bewertungsausschusses, des Antragstellers und der externen Kontrollstelle erstellt. Die Qualitätsprüfung erfolgt weitgehend in Anlehnung an die Normenreihe EN 927. Diese Normen sind bei der Lignum und bei der Prüfstelle einsichtbar. Die Freibewitterung dauert ein Jahr. Das beauftragte Prüfinstitut bestimmt den Eingabezeitpunkt der Prüflinge. Zur Bündelung der Prüfungen können zwei Start-Termine pro Jahr festgelegt werden. Die Qualitätsprüfung der mit dem LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" ausgezeichneten Produkte ist alle sechs Jahre zu wiederholen, andernfalls erlischt die Berechtigung zur Auszeichnung mit dem LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" für das nicht mehr geprüfte Produkt. 5 Pflichten für die Gebrauchsberechtigten des Gütezeichens Alle Produkte, für welche ein LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" angestrebt wurde resp. welche mit dem LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" verkauft werden, sind entsprechend zu kennzeichnen (siehe 3.5). Für jede Produktelieferung muss vom Hersteller ein Produktionsprotokoll erstellt und archiviert werden. Das Produktionsprotokoll ist dem Kunden auf Verlangen auszuhändigen. Der Hersteller, der das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" erhält, darf dieses soweit für seine Korrespondenz und Werbung verwenden, als eindeutig hervorgeht, für welche Produkte das Gütezeichen gilt. 6 Verletzung der Pflichten / Sanktionen = Erfüllt ein Hersteller bei einer Fremdkontrolle die gestellten Anforderungen nicht oder liegt eine generelle Verletzung des Reglements vor, sind folgende angemessenen Sanktionen vorgesehen: Fall 1 Wird ein Mangel oder eine Verletzung des Reglements zum ersten Mal festgestellt, erhält der Hersteller eine 1. Mahnung. Er hat unverzüglich für Verbesserung zu sorgen. Ein ermahnter Hersteller muss den Bewertungsausschuss schriftlich über seine Verbesserungsmassnahmen und -ergebnisse informieren. Die mangelhafte Ware darf nicht mehr mit dem LIGNUM-Gütezeichen verkauft werden. Die LIGNUM behält sich das Recht vor, die Marktpartner über die Mahnung zu benachrichtigen. Fall 2 Wird ein Mangel oder eine Verletzung des Reglements direkt nach einer Mahnung festgestellt, d. h. bei der nächsten Fremdkontrolle oder innerhalb eines Jahres, dann wird dem Hersteller das LIGNUM-Gütezeichen entzogen. Die mangelhafte Ware darf nicht mit dem LIGNUM-Gütezeichen verkauft werden. Die LIGNUM behält sich das Recht vor, die Marktpartner über den Entzug zu benachrichtigen. Nach einem Jahr kann der Hersteller das LIGNUM-Gütezeichen neu beantragen. Fall 3 Wird ein Missbrauch des LIGNUM-Gütezeichens festgestellt, so kann dem Hersteller der Gebrauch des LIGNUM-Gütezeichens verboten werden. Die LIGNUM behält sich das Recht vor, die Marktpartner über das Verbot zu benachrichtigen. Die Kosten für eventuelle zusätzliche Kontrollen sowie für den administrativen Aufwand gehen zu Lasten des Herstellers.

8 Reglement "Fassadenschalungen in Holz" 7/21 7 Rekursrecht Der Entscheid der Holzschutzkommission über die Nichterteilung oder den Entzug des Lignum Gütezeichens bzw. die Verweigerung des Gebrauchsrechts der Garantiemarke kann, mittels Rekurs an die Geschäftsleitung der Lignum, angefochten werden. Der Antragsteller anerkennt mit der Anmeldung/Auftragserteilung die Geschäftsleitung der Lignum in der jeweiligen Zusammensetzung als einzige Instanz zur Schlichtung und Entscheidung in derartigen Streitfällen. Der Rekurs ist vom Rekurrent innert 30 Tagen, nach Eröffnung des Entscheids der Holzschutzkommission, schriftlich an die Geschäftsleitung der Lignum einzureichen. Die Geschäftsleitung der Lignum überprüft den Entscheid der Holzschutzkommission. Der Präsident der Geschäftsleitung der Lignum kann dem Rekurs aus wichtigen Gründen aufschiebende Wirkung erteilen. Die Verfahrenskosten trägt die unterliegende Partei. Kosten für übermässige administrative Aufwendungen, welche durch Anträge entstehen könnten, werden dem Antragsteller vorgängig schriftlich gemeldet. Bestätigt der Antragsteller nicht schriftlich, diese Kosten gegebenenfalls zu übernehmen, wird auf seinen Antrag nicht eingetreten. 8 Streitigkeiten/Anwendbares Recht/Gerichtsstand Im Falle einer Auseinandersetzung bemühen sich die Holzschutzkommission und der Hersteller, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor sie den Rechtsweg beschreiten. Sie verpflichten sich entstehende Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Lignum Gütezeichen, der Geschäftsleitung der Lignum zu unterbreiten. Die Geschäftsleitung der Lignum versucht unter den Parteien zu vermitteln und eine aussergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Den Parteien steht es ausser den Streitigkeiten gemäss Ziffer 7 somit frei, anschliessend ein staatliches Gericht anzurufen. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen gilt der Gerichtsstand Zürich. 9 Gültigkeitsdauer = Das Gütezeichen wird für sechs Jahre erteilt und kann nach bestandenen Kontrollen erneuert werden.

9 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 8/21 10 Literatur (informativ) = EN 927-1:2013. Lacke und Anstrichstoffe - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Aussenbereich - Teil 1: Einteilung und Auswahl EN 927-2:2006. Lacke und Anstrichstoffe - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Aussenbereich - Teil 2: Leistungsanforderungen EN 927-3:2012. Lacke und Anstrichstoffe - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Aussenbereich - Teil 3: Freibewitterung EN 927-5:2006. Lacke und Anstrichstoffe - Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Aussenbereich - Teil 5: Beurteilung der Wasserdurchlässigkeit SIA 118/265:2004. Allgemeine Bedingungen für Holzbau Die EN 927 sowie die SIA Norm unterliegen dem Urheberrecht und können von uns nicht veröffentlicht werden. Sie können bei der LIGNUM und bei der Prüfstelle kostenlos eingesehen werden. Lignatec 1/1995. Holzschutz im Bauwesen (Anhang 8) Lignatec 8/1999. Fassadenverkleidungen aus unbehandeltem Holz (Anhang 9) Lignatec 13/2001. Oberflächenschutz von Holz für Fassaden (Anhang 10) (Anhänge 11-13) LIGNUM: Verzeichnis LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" (jährliche Neuauflage)(Anhang 14) LIGNUM: Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz> und <Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau> (2010)(Anhang 15) Technische Merkblätter VSH Verein schweizerischer Hobelwerke info@vsh.ch SMGV Instandhaltungs-Richtlinien I info@smgv.ch (Anhang 16) BFS Grundlagen (26- A bis) (Anhang 17)

10 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 9/21 Das vorliegende Reglement wurde von der LIGNUM-Geschäftsleitung, BFH-AHB, EMPA, FRECEM, Holzbau Schweiz, Gebäudehülle Schweiz, VSH, VSHI und VSLF genehmigt. Das Reglement tritt ab den in Kraft. Mont-sur-Lausanne, LIGNUM, Holzwirtschaft Schweiz Direktor Direktor, Cedotec, Office romand Lignum Christoph Starck Daniel Ingold Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau (BFH-AHB) Direktor BFH-AHB Projektleiter F&E René Graf Thomas Volkmer EMPA, Abteilung Angewandte Holzforschung Abteilungsleiterin Holztechnologie/Oberflächentechnologie Dr. Tanja Zimmermann Martin Arnold FRECEM, Fédération Romande des Entreprises de Charpenterie, d'ebénisterie et de Menuiserie Le Président Le Directeur Pascal Schwab Daniel Bornoz

11 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 10/21 Zentralpräsident Holzbau Schweiz Direktorin Hans Rupli Gabriela Schlumpf Zentralpräsident Gebäudehülle Schweiz Leiter Technik Walter Bisig Hansueli Sahli Präsident VSH VSH, Verband Schweizerischer Hobelwerke Präsident TK-VSH Peter Marty Bernhard Dubach VSHI, Verein Schweizerischer Holzimprägnierwerke Präsident VSHI Verantwortlicher Gütezeichen Guido Thalmann Armin Fuchs VSLF, Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie Direktor VSLF Stellvertretender Vorsitzender der KTÖ Matthias Baumberger Wolfram Selter Die Anhänge sind integrierende Bestandteile des Reglements

12 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 11/21 Lignum Holzwirtschaft Schweiz I Mühlebachstrasse 8 I 8008 Zürich Tel.+41 (0) I Fax+41 (0) I I info@lignum.ch Office romand Economie suisse du bois I En Budron H6 I 1052 Le Mont-sur-Lausanne Tél.+41 (0) I Fax+41 (0) I I info@cedotec.ch Qualitätssicherung Holzschutz Anhang LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" = Reglement des Bewertungsverfahrens von Hobelwaren für Fassadenschalungen in Holz Ausgabe November 2014

13 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 12/21 Anhang 1 Antragsformular für das LIGNUM-Gütezeichen (Version Nov. 2014) "Fassadenschalungen in Holz" Antrag zur Erlangung des LIGNUM-Gütezeichens "Fassadenschalungen in Holz" Antragsteller Datum: Firma: Name / Vorname: PLZ: Ort: Strasse: Tel.: Fax: Internet: QS-Verantwortlicher, wenn nicht oben erwähnte Person: Lignum-Mitglied: ja nein (nicht Voraussetzung für die Erlangung des Lignum-Gütezeichens) Antrag auf das LIGNUM-Gütezeichen für Schalungsprodukte aus folgenden Hauptgruppen (entsprechende Gruppe(n) mit einem X markieren) Behandlung nicht filmbildend Transparent farbig Deckend farbig Bitte geben Sie an, welche Produkte mit LIGNUM-Gütezeichen Sie in welchen Hauptgruppen einsetzen wollen. Gruppe Oberflächenbehandlungsmittel / Holzschutzmittel Behandlung nicht filmbildend: Transparent farbig: Deckend farbig: =

14 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 13/21 Anhang 2 Antrag zur Produktebewertung / Systembeschrieb Neuantrag Erneuerung Systemänderung Antragsteller Firma Adresse Tel./Fax Mail/Internet Verantwortliche Person Produktebezeichnung Hobelware Lieferant (Hobelwerk) Holzart / Sortiment Holzqualität / Sortierung Oberflächenbearbeitung / -qualität strukturiert: feingesägt, gebürstet, sägeroh gehobelt oder geschliffen Ausflicken von Fehlstellen ja nein Geometrie / Dimensionen Profil Breite [mm] Dicke [mm] Länge [mm] (unberücksichtigt im Leistungstests!) Beschichtungssystem (Bezeichnung) Charakterisierung EN Fülle (Schichtdicke) Deckvermögen Glanz Anwendungsempfehlung Vorhandene Gütezeichen / Prüfzertifikate zur Feuchteschutzwirkung des verwendeten Beschichtungssystems (obligatorisch gemäss A6.4) Ja (Das Zertifikat liegt dem Antrag bei, oder es wird vor Ende des Bewitterungsprüfung nachgesendet. Achtung: Ohne Prüfzertifikat kann kein Gütezeichen vergeben werden.) Nein (muss spätestens bis Ende der Bewitterungsprüfung nachgesendet werden. Achtung: Ohne Prüfzertifikat kann kein Gütezeichen vergeben werden.) Vorbehandlung Beschichtungsaufbau 1. Auftrag 2. Auftrag 3. Auftrag Bezeichnung / Funktion Produkt Hersteller / Lieferant

15 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 14/21 Festkörpergehalt [%] angebotene Farbpalette Auftrag rückseitig ja nein ja nein ja nein Applikation 1. Auftrag 2. Auftrag 3. Auftrag Name des Beschichters Auftragsverfahren Auftragsmenge nass [g/m 2 ] Trocken-Schichtdicke [µm] Total [µm] Auftrag rückseitig ja nein ja nein ja nein beantragte Produktegruppe Behandlung nicht filmbildend transparent farbig deckend farbig Datum: Unterschrift Antragsteller: Eingang Holzschutzkommission: LIGNUM-Gütezeichen erteilt am:

16 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 15/21 Anhang 3 Produktionsprotokoll (Eigenüberwachung / QS-System) Im Rahmen der Qualitätssicherung für das LIGNUM-Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" sind mindestens folgende Daten zu protokollieren und für den Abnehmer zu dokumentieren: Massivholz Holzart: Holzqualität: Holzoberfläche: Profil: Brettbreite: Brettdicke: Beispiele nord. Fichte N1 gehobelt, geschliffen Steilfas, Kanten gerundet 113 mm 20 mm Oberflächenbehandlung Erstauftrag/Imprägnierung/Grundierung: 1 x allseitig Produkt Verfahren: Flut-, Walz-, Bürstverfahren Auftragsmenge: 60 g/m 2 Zweitauftrag/Grundierung: = VerfahrenW Auftragsmenge: Deckschicht: 1 x sichtseitig Produkt Verfahren: Spritzverfahren Auftragsmenge: 150 g/m 2 Trockenschichtdicke: 70 µm Produktion Herstelldatum der Oberfläche: 3. Juli 2014 Produktionsverantwortlicher: Peter Muster

17 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 16/21 Anhang 4 Externe Produktionskontrolle (Fremdkontrolle) Antragsteller Firma Adresse Tel./Fax Mail/Internet Verantwortliche Person Bereich Unterbereich Bemerkungen QS-System Dokumentation Produktionsmittel Kennzeichnung gütegesicherte Schalung Produktionsprotokolle Allgemein Holzlager Hobelanlage Beschichtungssysteme Applikationssysteme Sortiervorschriften Konzept Ausflicken von Fehlstellen rohe Schalung fertige Schalung Inhalt / Vollständigkeit Ablage Bemerkungen: Datum Fremdkontrolle: Kontrolleur:

18 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 17/21 Anhang 5 Konzept zur Qualitätskontrolle (Fremdkontrolle) Qualitätskontrolle rohe Schalung fertige / beschichtete Schalung Stichprobe aus Lager / Produktion Stichprobe aus Lager / Produktion n = m 2 Kontrolle: profilierte, rohe Schalungsbretter - Holzqualität / Sortierung - Oberflächenqualität - Profil / Kantenrundungen Kontrolle: fertige Schalungsbretter - visuelle Kontrolle auf Fehlstellen Unter-Stichprobe n = m 2 Rücklauf in Produktion Prüfung: vollkantige Abschnitte ohne Profil, mit Ästen, 2 Farbtonvarianten - Schichtdicke ISO Feuchteschutz EN Witterungsbeständigkeit EN Ausführung durch: ext. Kontrollstelle akkred. Prüflabor Das akkreditierte Prüflabor kann zugleich die Rolle der externen Kontrollstelle übernehmen. Qualitätskontrolle im Betrieb (externe Kontrollstelle) Hobelware Überprüfung Sortierqualität Sortierkriterien für Hobelwaren von Holzbau Schweiz und VSH Holzqualität Qualität N1, Schnittart (gemäss 3.2.1) Geometrie/Dimensionen: Oberflächenqualität Beschichtungssystem Überprüfung Dokumentation Applikation Überprüfung Dokumentation Stichprobe aus Produktion Profil, Kantenrundung (min. 2,5 mm, sichtseitig bei nachfolgender Beschichtung) Schleifqualität, Ausflicken von Fehlstellen visuelle Kontrolle auf Fehlstellen (Äste, Schäden durch Verblockung, Rückseitenbeschichtung) Qualitätsprüfung (akkreditiertes Prüfinstitut) gemäss Anhang 6.

19 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 18/21 Anhang 6 Qualitätsprüfung (Fremdkontrolle) A 6.1 Prinzip Leistungsprüfungen erfolgen weitgehend in Anlehnung an die Normenreihe EN 927. Abweichungen: - Substrat ist gegeben (Holzart, Jahrringstellung, Strukturstörungen) - Bewitterungsprüfung EN 927-3: 5 Wiederholungsproben, keine ICP-Proben, Probenbreite = Orginalbreite. Prüfkriterien und Anforderungen sind produktegruppenspezifisch. A 6.2 Proben Von Kontrollstelle ausgewählte Stichprobe aus Produktion / Lager: je 5 Stück 2m-Abschnitte von verschiedenen, repräsentativen Schalungsbrettern (verschiedene Schnittarten resp. Jahrringstellung, mit Ästen!), pro System in 2 definierten Farbtonvarianten (Produktegruppe transparent farbig : z. Bsp. Eiche und Nussbaum, Produktegruppe deckend farbig : weiss RAL grau NCS S 4500-N) Probenentnahme je 1 Stück für Schichtdicke, Feuchteschutz und Bewitterungsprüfung pro Schalungsbrett (= 5 Wiederholungsproben pro System und Farbtonvariante) + 1 Referenzprobe pro System und Farbtonvariante (aus einem der 5 Brettabschnitte) Auswahl Brettbereiche (mit/ohne Äste), Zuschnitt Proben, Beschriftung Probengrösse: - Schichtdicke: 2 cm Streifen über ganzen Brettquerschnitt - Freibewitterung: 375 x Originalbreite x Originaldicke - Referenzprobe: 375 x Originalbreite x Originaldicke Versiegelung: - Bewitterung: nur Schmalflächen (Rückseite wie im Systembeschrieb) - Die Feuchteschutzwirkung ist durch den Farblieferant nachzuweisen (siehe Anhang A6.4) A 6.3 Schichtdicke Messung unter Mikroskop an angeschliffenem Brettquerschnitt gemäss EN 927-3:2006 resp. EN ISO 2808: Einzelmessungen pro Probe über gesamten Brettquerschnitt, Einzelschichten (wo erkennbar) und Gesamtschichtdicke Gegebenenfalls Fotos von Normalfall und allfälligen Abweichungen Anforderungen: Mittelwert der 10 Messungen der Probeentnahme. Der Toleranzwert ist folgender +/- 15 µm bis 75 µm Trockenschichtdicke, über >75 µ ist die Toleranz +/- 20%. (Definition für feingesägt: 50% Talmessungen, 50% Bergmessungen) Wenn die gemessene Schichtdicke nicht in diesem Rahmen mit der Angegebenen übereinstimmt, wird keine Freibewitterung durchgeführt. Der Antragssteller muss die Schichtdicke korrigieren (neues Muster), bevor das Muster der Freibewitterung ausgesetzt werden kann. A 6.4 Feuchteschutzprüfung Die Feuchteschutzwirkung bei der definierten Schichtdicke ist durch den Farblieferant beim Produkteantrag nachzuweisen. (siehe Anhang 2, Seite 13/21) Methode: Flüssigwasseraufnahme (durch die Beschichtung) von im Wasser liegenden Brettproben während 72 h in Anlehnung an EN 927-5:2006 Details: Proben ohne Äste

20 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 19/21 Anforderungen: Produktegruppe gemäss Oberflächenbehandlung Behandlung nicht filmbildend transparent farbig deckend farbig in Anlehnung an EN 'nicht masshaltig' in Anlehnung an EN 'beschränkt masshaltig' in Anlehnung an EN 'masshaltig' (keine Beschränkung) Wasseraufnahme 250g/m 2 Wasseraufnahme 250g/m 2 Bemerkung: Für transparent und deckend farbige Beschichtungen wird die Einhaltung des Grenzwertes der Flüssigwasseraufnahme von 250g/m 2 (für beschränkt masshaltige Bauteile in Anlehnung an EN 927-2/-5) durch den Beschichtungshersteller unter Bezug auf die dafür notwendige Schichtdicke belegt. Der Grenzwert für die Produktegruppe deckend farbig ist bei sägeroher Oberfläche infolge geringerer Trockenschichtdicke allenfalls schwierig einzuhalten und daher evtl. höher anzusetzen. A 6.5 Freibewitterung Methode: 12monatige verschärfte Freibewitterung (45, Südexposition) von Brettproben mit Originalprofil in Anlehnung an EN 927-3:2006 Details: - Proben mit Ästen - Fotos als Dokumentation Probenzustand (5 Proben bewittert, 1 Probe unbewittert ) Anforderungen (Zustand/Veränderung nach 12monatiger Freibewitterung): Produktegruppe gemäss Oberflächenbehandlung Behandlung nicht filmbildend transparent farbig deckend farbig - Anforderungen müssen vorgängig systemabhängig festgelegt werden. Existieren anerkannte Prüfverfahren, ist prioritär auf diese zurückzugreifen. - in Anlehnung an EN beschränkt masshaltig - Vergleich zu unbehandelt Beispiele: - Hydrophobierung Kontaktwinkel 90 - UV-Schutz Farbänderung E*ab (sce) 10 - Vorvergrauung Farbänderung E*ab (sce) 10 - Fungizid Pilzbewuchs 1 (EN 927-3) 2) Definition: glatt gehobelt oder geschliffen Oberfläche: gehobelt 2) feingesägt 3) Blasenbildung 1) 0,8 0,8 Rissbildung 1) 1,8 1,8 Abblättern 1) 0,8 0,8 Haftfestigkeit 1 1,0 1,5 Max. Summe 1) Max. Differenz 1) 3 3 1) Anpassung an 5 Proben 3) Definition: Strukturiert: feingesägt, gebürstet, sägeroh Der Schimmelbefall wird durch eine visuelle Bewertung (Stufe 0-5) im Prüfbericht bewertet. Er ist aber kein Prüfkriterium. Mögliche weitere Beurteilungen: Verfärbung der Äste. A 6.6 Berichterstattung Prüfberichte gemäss Vorgaben in Prüfnormen

21 Gütezeichen "Fassadenschalungen in Holz" I Anhänge 20/21 Anhang 7 Wichtige Adressen = LIGNUM (Geschäftsstelle) Holzwirtschaft Schweiz I Mühlebachstrasse 8 I 8008 Zürich Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I info@lignum.ch LIGNUM Office romand (Kontaktstelle für Holzschutz und Holzschutzkommission) Economie suisse du bois I En Budron H6 I 1052 Le Mont-sur-Lausanne Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I info@cedotec.ch BFH-AHB ( Kompetenzbereich Holz- und Oberflächenbehandlung ) Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau I Solothurnstrasse 102 I 2500 Biel Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I thomas.volkmer@bfh.ch EMPA Swiss federal Laboratories for Materials Science and Technology Angewandte Holztechnologie I Überlandstrasse 129 I 8600 Dübendorf Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I holz@empa.ch FRECEM Fédération Romande des Entreprises de Charpenterie, d'ebénisterie et de Menuiserie I Case postale 193 I En Budron H6 I 1052 Le Mont-sur-Lausanne Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I info@frecem.ch Holzbau Schweiz Verband Schweizer Holzbau-Unternehmungen I Schaffhauserstrasgse 315 I 8050 Zürich Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I info@holzbau-schweiz.ch Gebäudehülle Schweiz Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen I Lindenstrasse 4 I 9240 Uzwil Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I info@gh-schweiz.ch VSH Verband Schweizerischer Hobelwerke I Hauptstrasse 34a I 5502 Hunzenschwil Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I info@vsh.ch VSHI Verein Schweizerischer Holzimprägnierwerke I c / o Imprägnierwerk AG I 6130 Willisau Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I info@impraegnierwerk.ch VSLF Verband Schweizerischer Lack- und Farbenfabrikanten I Rudolfstrasse 13 I 8400 Winterthur Tel. +41 (0) I Fax +41 (0) I I info@vslf.ch

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