DEGLO PREISLISTE 2019 ANNAHMEBEDINGUNGEN & BETRIEBSREGLEMENT

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1 DEGLO deponierts, PREISLISTE 2019 ANNAHMEBEDINGUNGEN & BETRIEBSREGLEMENT

2 LAGEPLAN Anfahrtsskizze DEPONIE Typ B GLOTEN Deglo AG Dreibrunnenstrasse 8370 Sirnach TG T F Kreuzlingen DEGLO deponierts, A7 Frauenfeld Weinfelden Winterthur Richtung Münchwilen Richtung Sirnach Wiler Strasse Sirnach Wiler Strasse 1 DEGLO Münchwilen Wil Dreibrunnenstrasse Pilgerweg Wiler Strasse Pilgerweg Sirnacherstrasse A1 Richtung Wil St. Gallen Bodensee GLOTEN ÖFFNUNGSZEITEN Zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten sind wir für Sie da. Anlieferungen ausserhalb der Öffnungszeiten bitte telefonisch unter der Nummer oder vereinbaren. 1. April bis 31. Oktober: 06:45 12:00 und 13:00 17:15 1. November bis 31. März: 07:30 12:00 und 13:00 17:00

3 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS DEPONIE Typ B GLOTEN Seite 4 Entsorgungsgebühren ANNAHMEBEDINGUNGEN Seite 5 7 Materialanlieferungen 5 Grenz- und Richtwerte als Zulassungskriterien 6 Antrag zur Entsorgung von Abfallstoffen 7 GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Seite 8 Allgemeine Bedingungen 8 Pflichtenhefte des Deponiepersonals 8 Öffnungszeiten 8 Legende 9 Sperrliste 9 BETRIEBSREGLEMENT Seite Allgemeines 11 2 Annahme und Einbau der Abfälle Unterhaltsarbeiten 12 4 Emissionsüberwachung 12 5 Dokumentation 12 6 Deponiepersonal 13 7 Genehmigung und Inkrafttreten 13 Anhang 1 13 Anhang 2 14 Anhang 3 15

4 ENTSORGUNGSGEBÜHREN Deglo AG, DEPONIE TypB GLOTEN ENTSORGUNGSGEBÜHREN 2019 Preise exkl. MwSt. und exkl. * VASA Gebühren Pos. Materialbezeichnung CHF/ to Abfallcode Einstufung VeVA Entsorgungswegweiser Kanton TG Beschreibung 4! 1005 Mineralische Bauabfälle vermischt ak 404 Mineralische Verputze, Blähton, Gasbetonsteine, Leca, Lecabeton, Schaumbeton etc., gemischt mit Aushub 1010 Betonabbruch, unverschmutzt unverschmutzter Betonabbruch aus Rückbauten unverschmutzter Mischabbruch aus Rückbauten, ohne Gips, ohne 1015 Mischabbruch, unverschmutzt Keramik 1020 Aushub- und Ausbruchmaterial unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ( 3.1) trocken, unverschmutzt auf Anfrage Anforderung an Aushub- und Ausbruchmat. gem. Anh. 3, ZIff. 1 VVEA 1025 Aushub- und Ausbruchmaterial auf Anfrage + unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ( 3.1) nass, unverschmutzt Nasszuschlag Anforderung an Aushub- und Ausbruchmat. gem. Anh. 3, ZIff. 1 VVEA 1026 Oberboden trocken, unbelastet auf Anfrage unbelastetes, abgetragenes Ober - oder Unterbodenmaterial ( RW) Richtwert für Bodenaushub; Wegleitung Bodenaushub / VBBO 1027 Unterboden trocken, unbelastet auf Anfrage unbelastetes, abgetragenes Ober - oder Unterbodenmaterial ( RW) Richtwert für Bodenaushub; Wegleitung Bodenaushub / VBBO 1028 Oberboden nass, unbelastet auf Anfrage + Nasszuschlag unbelastetes, abgetragenes Ober - oder Unterbodenmaterial ( RW) Richtwert für Bodenaushub; Wegleitung Bodenaushub / VBBO 1029 Unterboden nass, unbelastet auf Anfrage + Nasszuschlag unbelastetes, abgetragenes Ober - oder Unterbodenmaterial ( RW) Richtwert für Bodenaushub; Wegleitung Bodenaushub / VBBO 1030 Tonwaren und Keramik Dachziegel, Steinzeug, Plättli, Lavabo, WC-Schüsseln etc Leichtbaustoffe Gasbeton, Blähbeton, sauber sortiert 1035 Gipswaren (auch schwach verschmutzt) Gipsplatten, Gipsabfälle (ohne Gebinde) 1041 Eternit feste Eternitwaren ohne freie Asbestfasern (kein Spritzasbest) Anlieferung und Annahme nur in Big-Bags 1042 Big-Bag für Eternit, Rost- und Kesselasche / pro Stk Rost- und Kesselasche Inertqualität (mit Analytik Qualitätsnachweis) von naturbelassenem Holz aus Sägereien Anlieferung und Annahme nur in Big-Bags 1045 Glaswaren Fenster-, Flach-, Isolier- und Verbundglas, Glasbausteine, Glasziegel 1050 Mineralisches Dämmmaterial Mineralfaserplatten, Steinwolle, Schaumglasplatten, Glasfaserwolle, ohne Asbest oder gefährliche Stoffe 1055 Tondachziegel, sauber Dachziegel ohne Moos und dergleichen 1060 Wurzelstöcke Wurzelstöcke ab 10 cm Stammdurchmesser 2010 Betonabbruch, schwach verschmutzt ak Mischabbruch, schwach verschmutzt ak Aushub- und Ausbruchmaterial trocken, schwach verschmutzt Aushub- und Ausbruchmaterial nass, schwach verschmutzt Oberboden trocken, schwach belastet Unterboden trocken, schwach belastet Oberboden nass, schwach belastet ak Unterboden nass, schwach belastet ak Betonabbruch, wenig verschmutzt ak Mischabbruch, wenig verschmutzt ak Aushub- und Ausbruchmaterial trocken, wenig verschmutzt ak Aushub- und Ausbruchmaterial nass, wenig verschmutzt ak Oberboden trocken, wenig belastet ak Unterboden trocken, wenig belastet ak Oberboden nass, wenig belastet ak Unterboden nass, wenig belastet ak schwach verschmutzter Betonabbruch ( 3.1, 3.2) Anforderung an Aushub- und Ausbruchmat. gem. Anh. 3, Ziff. 2 VVEA schwach verschmutzter Betonabbruch ( 3.1, 3.2) Anforderung an Aushub- und Ausbruchmat. gem. Anh. 3, Ziff. 2 VVEA schwach verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ( 3.1, 3.2) Anforderung an Aushub- und Ausbruchmat. gem. Anh. 3, Ziff. 2 VVEA schwach verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ( 3.1, 3.2) Anforderung an Aushub- und Ausbruchmat. gem. Anh. 3, Ziff. 2 VVEA schwach belasteter, abgetragener Oberboden ( RW, B) Prüfwert, Wegleitung Bodenaushub / VBBO, Grenzwerte für Deponie Typ B nach VVEA schwach belasteter, abgetragener Unterboden ( RW, B) Prüfwert, Wegleitung Bodenaushub / VBBO, Grenzwerte für Deponie Typ B nach VVEA schwach belasteter, abgetragener Oberboden ( RW, B) Prüfwert, Wegleitung Bodenaushub / VBBO, Grenzwerte für Deponie Typ B nach VVEA schwach belasteter, abgetragener Unterboden ( RW, B) Prüfwert, Wegleitung Bodenaushub / VBBO, Grenzwerte für Deponie Typ B nach VVEA wenig verschmutzter Betonabbruch ( 3.2, B) Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA wenig verschmutzter Betonabbruch ( 3.2, B) Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ( 3.2, B) Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ( 3.2, B) Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA wenig belasteter, abgetragener Oberboden ( RW, B) Prüfwert, Wegleitung Bodenaushub / VBBO, Grenzwerte für Deponie Typ B nach VVEA wenig belasteter, abgetragener Unterboden ( RW, B) Prüfwert, Wegleitung Bodenaushub / VBBO, Grenzwerte für Deponie Typ B nach VVEA wenig belasteter, abgetragener Oberboden ( RW, B) Prüfwert, Wegleitung Bodenaushub / VBBO, Grenzwerte für Deponie Typ B nach VVEA 409 wenig belasteter, abgetragener Unterboden ( RW, B) Prüfwert, Wegleitung Bodenaushub / VBBO, Grenzwerte für Deponie Typ B nach VVEA 3895 Leerwägung pro Waagschein Waaggebühren ohne Materialanlieferung oder -abholung 3900 Mindestgebühren Mindestfakturabetrag bei Anlieferung von Kleinmengen 3905 Schlechtwetterzuschlag 7.00 Auf sämtliches angeliefertes Material wird nach starken Regenfällen und nach Ermessen des Deponiewartes über den Schlechtwetterzuschlag entschieden. Der Schlechtwetterzuschlag wird vor der Deponiezufahrt angebracht. = ZUZÜGLICH VASA GEBÜHREN: ABGABEN ZUR SANIERUNG VON ALTLASTEN GEMÄSS VASA + CHF 5. / to = Die Deglo AG behält sich vor, Stichproben zu analysieren. Nasszuschlag Beurteilung gemäss Einbaufähigkeit des angelieferten Materials. Schlechtwetterzuschlag - Beurteilung nach Ermessen Deponiebetrieb Neophytenbelastetes Bodenmaterial auf Anfrage

5 Annahmebedingungen Materialanlieferungen MATERIALANLIEFERUNGEN ohne schriftlichen Antrag Material Beschreibung Abfallcode Einstufung VeVA Entsorgungswegweiser Abfälle gemäss Anhang 5 Ziff. 1 VVEA nach VVEA Betonabbruch, unverschmutzt unverschmutzter Betonabbruch aus Rückbauten Mischabbruch, unverschmutzt unverschmutzter Mischabbruch aus Rückbauten; ohne Gips, ohne Keramik Übriger mineralischer Bauschutt (vermischt) Mineralische Verputze, Blähton, Gasbetonsteine, Leca, Lecabeton, Schaumbeton ak 404 Tonwaren und Keramik Dachziegel, Steinzeug, Plättli, Lavabo, WC-Schüsseln etc Gipswaren Gipsplatten, Gipsabfälle (ohne Gebinde) Eternit feste Eternitwaren (kein Spritzasbest) Glaswaren Fenster-, Flach-, Isolier-, Verbundglas, Glasbausteine, Glasziegel Mineralisches Dämmmaterial Mineralfaserplatten, Steinwolle, Schaumglasplatten, Glasfaserwolle Aushub- und Ausbruchmaterial unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial trocken, unverschmutzt Anforderung an Aushub- und Ausbruchmaterial gemäss Anhang 3, Ziff. 1 VVEA Aushub- und Ausbruchmaterial unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial nass (wassergesättigt), unverschmutzt Anforderung an Aushub- und Ausbruchmaterial gemäss Anhang 3, Ziff. 1 VVEA MATERIALANLIEFERUNGEN mit schriftlichem Antrag Material Beschreibung Abfallcode Einstufung VeVA Entsorgungswegweiser 5 Betonabbruch, schwach verschmutzt Mischabbruch, schwach verschmutzt Aushub- und Ausbruchmaterial trocken, schwach verschmutzt Aushub- und Ausbruchmaterial schwach verschmutzt, nass (wassergesättigt) Betonabbruch, wenig verschmutzt Mischabbruch, wenig verschmutzt Aushub- und Ausbruchmaterial trocken, wenig verschmutzt Aushub- und Ausbruchmaterial nass (wassergesättigt), wenig verschmutzt Boden (Ober- und Unterboden), schwach belastet Boden (Ober- und Unterboden), wenig belastet schwach verschmutzter Betonabbruch aus Rückbauten Anforderung an Aushub- und Ausbruchmaterial gemäss Anhang 3, Ziff. 2 VVEA ak 404 schwach verschmutzter Mischabbruch aus Rückbauten; ohne Gips, ohne Keramik Anforderung an Aushub- und Ausbruchmaterial gemäss Anhang 3, Ziff. 2 VVEA schwach verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial Anforderung an Aushub- und Ausbruchmaterial gemäss Anhang 3, Ziff. 2 VVEA schwach verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial Anforderung an Aushub- und Ausbruchmaterial gemäss Anhang 3, Ziff. 2 VVEA wenig verschmutzter Betonabbruch aus Rückbauten Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA wenig verschmutzter Mischabbruch aus Rückbauten Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA ak 410 wenig verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial Grenzwert für Deponie Typ B nach VVEA ak 410 schwach belasteter, abgetragener Ober- und Unterboden Prüfwert für Bodenaushub, Wegleitung Bodenaushub / VBBO wenig belasteter, abgetragener Ober- und Unterboden Prüfwert für Bodenaushub, Wegleitung Bodenaushub / VBBO ak 409

6 Annahmebedingungen Grenz- und Richtwerte als Zulassungskriterien GRENZ- UND RICHTWERTE ALS ZULASSUNGSKRITERIEN Totalgehalte in mg/kg bei trockenem Abfall Eluate in mg/l VVEA 3.1 VVEA 3.2 VVEA DEPONIE Typ B Einheit Chemisches Zeichen Richtw. mg/kg Richtw. mg/kg Grenzw. mg/kg Eluat mg/l Anorganika Aluminium Al 1 Antimon Sb Arsen As ,01 Barium Ba 0,5 Blei Pb ,1 Cadmium Cd ,01 Chrom gesamt Cr Chrom lli Cr 0,05 Chrom (VI) Cr 0,05 0,05 0,1 0,01 Cyanid total CN AWEL 0,01 Cyanid, leicht freisetzbar CN 0,05 0,1 0,01 Kobalt Co 0,05 Kupfer Cu ,2 Nickel Ni ,2 Quecksilber Hg 0, ,005 6 Zink Zn Zinn Sn 0,2 Organika Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) 0,1 0,2 1 0,01 mg Cl/l Polychlorierte Biphenyle (PCB) 0,1 0,1 1 0,01 Aliphatische Kohlenwasserstoffe C5 C Aliphatische Kohlenwasserstoffe C10 C Monocyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) Benzol 0,1 0,5 1 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe Benzo(a)pyren 0,1 1 3 TOC Weitere Stoffe und Parameter Ammoniak/Ammonium 0,5 mg N/I 0,5 mg N/l Fluoride 2,0 mg/l F 2 mg/l Nitrite 1,0 mg/l N 10 1 mg/l Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) 20,0 mg C/l 20 mg C/l Cyanid (frei) 0,02 mg CN-/l 0,02 CN-/l

7 DEGLO deponierts, ANTRAG ZUR ENTSORGUNG VON ABFALLSTOFFEN Antragsteller: (Rechnungsadresse) Firma: Kontaktperson: Strasse: PLZ / Ort Tel. Fax Herkunft des Abfalls: Baustelle: PLZ / Ort: Baustellen-Nr.: Kat.-Nr. bzw. Parzellen-Nr.: Material und Menge: ak Mineralische Bauabfälle vermischt Menge: m3 lose Tonnen ak Aushub- und Ausbruchmaterial schwach verschmutzt schwach belasteter Ober- oder Unterboden Aushub- und Ausbruchmaterial trocken, wenig verschmutzt Menge: m3 lose Tonnen Menge: m3 lose Tonnen Menge: m3 lose Tonnen anderes Material: Menge: m3 lose Tonnen 7 Konsistenz des Abfalls: trocken nass Schlamm Schadstoffgehalte: KW Cd Hg Zn PAK Cr Ni DOC PCB Cu Pb Datum der Anlieferung: oder Zeitraum der Anlieferung: Bermerkungen: Beilagen: Analysenbericht Seiten Bestätigung über die Richtigkeit der obigen Angaben: Ort / Datum Firmenstempel / Unterschrift Annahmebestätigung Nr.: Material kann angenommen werden Material kann nicht angenommen werden Auflagen: Begründung: Datum Es gelten die allgemeinen Bestimmungen auf Seite 8. Unterschrift:

8 Geschäftsbedingungen Allgemeine Bedingungen / Pflichtenhefte des Deponiepersonals ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Ausgabe 2019 mit Gültigkeit ab (ersetzt alle bisherigen Ausgaben) Die DEGLO AG veröffentlicht eine Liste derjenigen Abfälle, die ohne schriftlichen Antrag entgegengenommen werden. Chargen über 100 m3 pro Baustelle und Tag müssen der DEGLO AG bis um 12:00 Uhr am Vortag angemeldet werden. Die DEGLO AG veröffentlicht eine Liste derjenigen Abfälle, die nur mit schriftlicher Bewilligung der DEGLO AG angenommen werden können. Die Anmeldung der Abfälle erfolgt mit dem Formular Antrag zur Entsorgung von Abfallstoffen, welches vom Kunden vollständig ausgefüllt und unter Beilage der Analyseresultate der DEGLO AG eingereicht wird. Die DEGLO AG prüft, ob die Abfallstoffe angenommen werden können und stellt dem Kunden eine Abnahmebestätigung aus. Chargen über 100 m3 pro Baustelle und Tag müssen der DEGLO AG bis um 12:00 Uhr am Vortag angemeldet werden. Der Kunde haftet in jedem Fall für die korrekte Deklaration des angelieferten Materials und ist in jedem Fall verantwortlich für alle Kosten der Identifikation, Klassierung und Entsorgung falsch deklarierter oder verschmutzter Abfälle. Er haftet auch für alle Schäden durch unsachgemäss deklarierte Abfälle in der Inertstoffdeponie und in Aufbereitungs- und Entsorgungsanlagen. Die DEGLO AG ist ausdrücklich berechtigt, im Zweifelsfall Analysen anzuordnen. Die DEGLO AG ist berechtigt, beim Fehlen von Analysen deklarationspflichtiger Abfälle solche anzuordnen. Die Kosten der Analysen falsch oder unvollständig deklarierter Materialien trägt in jedem Fall der Kunde. Die Abrechnung erfolgt nach Waagscheinen (Abrechnung nach Gewicht). Der Kunde akzeptiert den Waagschein der amtlich geeichten Waage als Beleg für die Materialanlieferung. Die Gebühr für die Erstellung eines Waagscheines ohne Materialanlieferung oder Materialabholung beträgt CHF pro Waagschein. Der Mindestfakturabetrag bei Anlieferungen von Kleinmengen beträgt CHF Preise brutto exkl. sämtlicher gesetzlicher Abgaben, insbesondere CHF 5.00 / to Abgabe zur Sanierung von Altlasten gemäss dem Vollzug der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA). Preise exkl. Mehrwertsteuer Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.b. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten: Generell 30 Tage netto Andere schriftliche Abmachungen vorbehalten. Der Verzugszins wird mit 7 % verrechnet. PFLICHTENHEFT DES DEPONIEPERSONALS 8 Betriebsleiter Ist für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Deponiebetriebes gemäss Betriebsreglement verantwortlich. Ist für den Personaleinsatz und die Organisation von Stellvertretungen verantwortlich. Stellt die Ausbildung des Betriebspersonals sicher. Stellt sicher, dass das gesamte Betriebspersonal das Betriebsreglement und die Auflagen der Betriebsbewilligung kennt und richtig anwendet. Setzt die Vorschriften für die Arbeitsplatzsicherheit durch. Überprüft die entgegengenommenen, nicht zugelassenen Abfälle und sorgt für deren gesetzeskonforme Weiterbehandlung. Organisiert den Unterhalt und die Überwachung der Deponieanlage: Umzäunung, Zufahrt zur Deponie, Betriebsgebäude, Entwässerungssystem, Emissionsüberwachung, Vermessung. Stellt die Weiterleitung und Archivierung der notwendigen Daten sicher. Deponiewart / Stellvertreter Ist für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Deponiebetriebes gemäss Betriebsreglement verantwortlich. Prüft jede Anlieferung auf ihre Zulässigkeit hin (Grobkontrolle, Detailkontrolle) Führt die Mengenerfassung durch. Führt den Abfalleinbau im Sinne der geplanten Deponieendgestaltung durch. Setzt die Vorschriften für die Arbeitsplatzsicherheit durch. Führt den regelmässigen Unterhalt der Zufahrtsstrassen und der Umzäunung durch und entfernt Abfälle, die innerhalb und ausserhalb des Deponieareals herumliegen. Führt das Betriebsjournal. Trägt bei seiner Arbeit immer ein Telefon mit sich. ÖFFNUNGSZEITEN Zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten sind wir für Sie da. Anlieferungen ausserhalb der Öffnungszeiten bitte telefonisch unter der Nummer oder vereinbaren. 1. April bis 31. Oktober: 06:45 12:00 und 13:00 17:15 1. November bis 31. März: 07:30 12:00 und 13:00 17:00

9 Geschäftsbedingungen Allgemeine Bedingungen / Legende / Sperrliste LEGENDE SPERRLISTE AHR VVEA VASA VeVA AFU TG U T I : Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von mineralischem Aushub, Abraum- und Ausbruchmaterial (Aus hubrichtlinie) : Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen : Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten : Verordnung über den Verkehr mit Abfällen : Richtlinien für die Abgabe und die Annahme von Abfällen auf Deponien im Kanton Thurgau : Qualität bis 2016 U = unverschmutzt ab , unverschmutzt / unbelastet VVEA : Qualität bis 2016 T = leicht belastet ab , 3.2, schwach verschmutzt / belastet VVEA : Qualität bis 2016 I = inert belastet ab , B, wenig verschmutzt / belastet VVEA Annahme wird verweigert für: Sonderabfälle oder mit Sonderabfällen vermischte Bauabfälle mit Bausperrgut vermischte Inertstoffe Klärschlamm brennbare Abfälle wie Holz, Kunststoffe etc. Brandschutt, verkohltes Holz, Aschen organisch verrottbare Abfälle wie Küchenabfälle, Gartenabfälle für die Verwertung geeignete Metalle wie Rohre, Schrott, Kupferdraht Textilien Schlachtabfälle, Tierkadaver Flüssigkeiten aller Art lose Eternitmaterialien 9

10 Betriebsreglement Betriebsreglement BETRIEBSREGLEMENT Ausgabe 2019 mit Gültigkeit ab (ersetzt alle bisherigen Ausgaben) INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines Zweck und Geltungsbereich Führung des Deponiepersonals Unfallverhütung und Alarmorganisation 11 2 Annahme und Einbau der Abfälle Zugelassene Abfälle Annahme der Abfälle Visuelle Kontrolle, chemische Analysen & Abfallstichproben Einbau der Abfälle Unterhaltsarbeiten Unterhalt der Entwässerungssysteme Unterhalt der Probenahmestellen Unterhalt Deponieareal und Umgebung 12 4 Emissionsüberwachung Organisation Monitoringprogramm Dokumentation Vermessung Resultate Emissionsüberwachung Resultate Abfallstichproben Plangrundlagen und Fotos Betriebsjournal Jahresbericht Archivierung 12 6 Deponiepersonal Ausbildung Pflichtenheft Betriebsleiter Pflichtenheft Anlagenwart / Stellvertreter 13 7 Genehmigung und Inkrafttreten 13 Anhang Anhang 1 Übersicht Monitoringprogramm 13 Anhang 2 Übersicht Arbeitsablauf Anmeldung und Kontrolle 14 Anhang 3 Übersicht Arbeitsablauf Annahme und Stichproben 15

11 Betriebsreglement Betriebsreglement 1 Allgemeines 1.1 Zweck und Geltungsbereich 1 Das vorliegende Betriebsreglement regelt den Betrieb der Inertstoffdeponie Gloten in Sirnach. Die Deponie wird durch die Firma Deglo AG, Dreibrunnenstrasse in Sirnach betrieben. 2 Grundlage dieses Reglements bilden die Vorschriften der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990 (Stand am 1. Januar 2009) sowie Bewilligungen und Verfügungen des Amtes für Umwelt des Kantons Thurgau (AFU). 3 Das vorliegende Reglement konkretisiert die Anforderungen der TVA an den Betrieb einer Inertstoffdeponie und enthält darüber hinaus Angaben zur Emissionsüberwachung sowie die Pflichtenhefte des Betriebspersonals. 1.2 Führung des Deponiepersonals 1 Der Deponiebetreiber ist verpflichtet, die Deponie so zu führen, dass das vorliegende Betriebsreglement eingehalten wird. Die durch den Deponiebetrieb verursachten Emissionen (Staub, Gerüche, Lärm) sind so gering wie möglich zu halten. 2 Es ist sicherzustellen, dass ausserhalb der Öffnungszeiten keine Abfälle abgelagert werden. 3 Für den ordentlichen Deponiebetrieb sind der Betriebsleiter sowie ein Anlagenwart zuständig. Für Stellvertretungen steht ein weiterer ausgebildeter Anlagenwart zur Verfügung. 4 Der Deponiebetreiber sorgt dafür, dass das Deponiepersonal den Inhalt des Reglements und die Auflagen der Betriebsbewilligung kennt und anwendet. 5 Der Anlagenwart oder sein Stellvertreter sind während der gesamten Öffnungszeiten der Deponie anwesend. 6 Die Pflichtenhefte des Deponiepersonals sind im Kapitel 6 auf Seite 12 und 13 aufgeführt. 1.3 Unfallverhütung und Arbeitssicherheit 1 Es werden alle nötigen Vorkehrungen getroffen, um die Sicherheit des Deponiepersonals und von Drittpersonen zu gewährleisten. Dafür sind die Vorschriften des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes mit den zugehörigen Verordnungen und Richtlinien zu beachten. Insbesondere sind dies folgende Schriften der SUVA: Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei der Gewinnung und Aufbereitung von Gestein, Mineralien, Kies, Sand, Lehm, Torf und ähnlichen Materialen über Tag (SUVA D D) Verordnung über die Unfallverhütung beim Graben- und Schachtbau sowie bei ähnlichen Arbeiten (SUVA D D) Richtlinien über brennbare Flüssigkeiten, Lagern und Umgang (SUVA D D) Richtlinien für die Benutzung von Erdbewegungsmaschinen und Transportfahrzeugen (SUVA D D) Grundsätze des Explosionsschutzes/Ex-Zonen (SUVA D D) Informationsschrift: Allein arbeitende Personen (SUVA D-SBA 150.D) Informationsschrift: Der persönliche Gehörschutz (SUVA D-SBA 147.D) Informationsschrift: Sicheres Einsteigen und Arbeiten in Schächten, Gruben und Kanälen (SUVA D D) Merkblatt: Gift und was man darüber wissen muss (SUVA D D) 2 Insbesondere bei Grabarbeiten, beim Einstieg in Schächte oder dem Aufstellen von Gebäuden ist die Gefahr, die von allfälligen Gasen ausgeht, zu beachten. Es sind die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu tref fen. 3 Der Anlagenwart verfügt über ein Mobiltelefon. Er muss dieses bei der Arbeit immer mit sich tragen. 4 Die für den Deponiebetrieb wichtigen Telefonnummern sind im Bürocontainer gut sichtbar angeschlagen. Bei Unfällen erfolgt die Alarmierung über den Polizei-Notruf (Tel-Nr. 117) oder die Sanität (Tel-Nr. 144), bei Bränden über den Feuerwehr-Notruf (Tel-Nr. 118). 2 Annahme und Einbau der Abfälle 2.1 Zugelassene Abfälle 1 Es dürfen nur Abfälle eingebaut werden, welche neben den Bedingungen des Anhanges 1 Ziffern 1, 11, 12 und 13 TVA, insbesondere die Kriterien für Inertstoffdeponien gemäss Merkblatt TG 21 (Deponien, Stand 01.10) des Abfallhandbuchs Thurgau 2009 erfüllen. 2 Die zugelassenen Abfälle sind in Anhang 1 der abfallrechtlichen Bewilligung abschliessend aufgelistet. Dieser Anhang kann im gegenseitigen Einverständnis von Kanton und Deponiebetreiber jederzeit angepasst werden. 3 Abfälle, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist, respektive welche nicht zugelassen sind, werden abgewiesen oder entgegengenommen und zwischengelagert. Bei Bedarf werden Laboranalysen durchgeführt. Die sachgerechte Entsorgung erfolgt gemäss den Weisungen des kantonalen Amtes für Umwelt. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Anlieferers. 2.2 Annahme der Abfälle 1 Die Abgeber der Abfälle müssen vor der Anlieferung nachweisen, dass die Abfälle den Zulassungskriterien (vgl. Kapitel 2.1) entsprechen. Der Nachweis entfällt für inerte Bauabfälle von nicht mit Abfällen belasteten Standorten, welche eine Menge von 500 Tonnen nicht überschreiten. 2 Für angemeldete Abfälle gibt der Deponiebetreiber gemäss Ablaufschema in Anhang 2 seine Zustimmung zur Annahme. Für direkt angelieferte Abfälle erfolgt die Annahme gemäss Ablaufschema in Anhang 3. 3 Das Deponiepersonal prüft jede Anlieferung auf ihre Zulässigkeit hin. Die Prüfung erfolgt durch eine visuelle Grobkontrolle bei der Mengenerfassung oder beim Einbau der Abfälle in den Deponiekörper (Details vgl. Kapitel 2.3). 4 Für jede Anlieferung wird ein Waagschein erstellt, der im Minimum die folgenden Angaben enthält: Datum und Zeit der Anlieferung Name und Adresse des Kunden Name und Adresse des Transporteurs Abfallart (Deklaration) Herkunftsort (Entstehungsort) des Abfalls Menge in Tonnen Mit seiner Unterschrift bestätigt der Chauffeur, dass die Anlieferung den Angaben des Lieferscheins entspricht. 5 Die Mengenerfassung erfolgt über eine amtlich geeichte Waage bis 60 Tonnen. 2.3 Visuelle Kontrolle, chemische Analysen & Abfallstichproben 1 Bei der Mengenerfassung oder dem Einbau jeder Charge wird vom Anlagenwart eine visuelle Kontrolle des angelieferten Materials vorgenommen. 2 Gemäss Kapitel 2.2 sind mit klar definierten Ausnahmen durch den Abgeber vorgängig chemische Analyseresultate zu liefern. 3 Der Deponiebetreiber zieht so genannte Abfallstichproben und lässt diese auf eigene Kosten chemisch analysieren. Die Stichproben werden in losem zeitlichem Abstand durch den Anlagenwart ohne Aufforderung des Betriebsleiters vorgenommen. 2.4 Einbau der Abfälle 1 Der Einbau der Abfälle erfolgt im Sinne der geplanten Deponieendgestaltung. 11

12 Betriebsreglement Betriebsreglement 12 2 Im Deponiekörper müssen die Abfälle gemäss dem jeweiligen Stand der Technik eingebaut werden. 3 Die offene Betriebsfläche ist möglichst gering zu halten. 3 Unterhaltsarbeiten 3.1 Unterhalt der Entwässerungssysteme 1 Die Sickerleitungen, Schächte und weitere Bauten (beispielsweise Schönungsteich) werden regelmässig kontrolliert und periodisch unterhalten. 3.2 Unterhalt der Probenahmestellen 1 Die Probenahmestellen für die Kontrolle des Sickerwassers und des Grundwasser sind in Stand zu halten. 3.3 Unterhalt Deponieareal und Umgebung 1 Innerhalb und ausserhalb des Deponieareals ist für Ordnung zu sorgen. 2 Die Deponieinfrastruktur (Umzäunung, Barrieren, Einfahrtsbereich, Deponiestrassen, etc.) sind in Stand zu halten. 3 Die Deponiezufahrt ist sauber zu halten. Verschmutzungen der öffentlichen Zufahrtsstrasse und der Strassenentwässerung durch den Deponieverkehr müssen umgehend beseitigt werden. 4 Emissionsüberwachung 4.1 Organisation 1 Der Deponiebetreiber erstellt im Sinne von Art. 34 TVA ein Konzept zur Emissionsüberwachung und sorgt für die Durchführung des Messprogramms. 2 Die Resultate werden durch den Deponiebetreiber innert zwei Monaten im DEMIS erfasst. Gleichzeitig wird dort auch der Untersuchungsbericht des mit den Analysen beauftragten Labors abgelegt. 3 Es erfolgt eine regelmässige Auswertung der Messresultate, welche normalerweise im Rahmen des Jahresberichtes kommuniziert werden. Bei ausserordentlichen Messresultaten wird die zuständige kantonale Fachstelle durch den Deponiebetreiber umgehend informiert. 4.2 Monitoringprogramm 1 Die Emissionsüberwachung beschränkt sich auf das Medium Wasser. Untersucht werden sowohl das im Deponiekörper gefasste Sickerwasser als auch das Grundwasser im Zuström- und im Abströmbereich. 2 Die Messstellen, die zu analysierenden Parameter und Inhaltsstoffe sowie die Probenahmeintervalle sind im detaillierten Monitoringprogramm in Anhang 1 aufgeführt. Dieses bildet einen integrierenden Bestandteil des Betriebsreglements. 3 Das Monitoringprogramm wurde durch das Amt für Umwelt des Kantons Thurgaus am 19. November 2009 bewilligt. 5 Dokumentation 5.1 Vermessung 1 Die Deponiebasis wird direkt nach der Erstellung und vor dem Einbringen von Abfällen kontrolliert und vermessen. 2 Die Oberfläche des Deponiekörpers wird einmal jährlich vermessen. 5.2 Resultate Emissionsüberwachung 1 Die Resultate der Emissionsüberwachung werden spätestens zwei Monate nach der Probenahme ins DEMIS importiert. 2 Neben den Messwerten werden auch die Untersuchungsberichte im DEMIS abgelegt. 3 Die zuständige Stelle beim Amt für Umwelt wird vom Deponiebetreiber nach erfolgter Dateneingabe informiert, dass neue Daten abrufbar sind. 5.3 Resultate Abfallstichproben 1 Die Untersuchungsberichte der Abfallstichproben werden spätestens drei Monate nach der Probenahme im DEMIS abgelegt. 2 Die zuständige Stelle beim Amt für Umwelt wird vom Deponiebetreiber nach erfolgter Dateneingabe informiert, dass neue Daten abrufbar sind. 5.4 Plangrundlagen und Fotos 1 Von allen Anlagen und Bauten werden Ausführungspläne erstellt. 2 Wichtige Bauteile werden zusätzlich fotografiert. 5.5 Betriebsjournal 1 Bei der Annahmestelle der Deponie wird ein Betriebsjournal geführt. Es kann von den kantonalen Behörden und den Behörden der Standortgemeinde jederzeit eingesehen werden. 2 Im Betriebsjournal werden folgende Informationen festgehalten Sicherstellung von angelieferten, nicht zugelassenen Abfällen Durchführung von Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten Besondere Ereignisse (Geruchsprobleme, Reklamationen, Besuche, etc.) 3 Die Betriebsleitung nimmt regelmässig Einsicht in das Betriebsjournal und visiert die Eintragungen. Die relevanten Informationen werden in das elektronische Journal im DEMIS übertragen. 5.6 Jahresbericht 1 Das Amt für Umwelt wird bis spätestens Ende März mit einem kurzen Jahresbericht über das vergangene Betriebsjahr informiert. 2 Der Jahresbericht enthält Angaben zu Güter- und Stoffflüssen Materialstatistik (Menge und Art der deponierten Abfälle, aufgeschlüsselt nach Abfallarten) Auswertung der durchgeführten Messungen und Beobachtungen im Rahmen der Emissionsüberwachung Angaben zu durchgeführten Unterhalts- und Reinigungsarbeiten Stand der Verfüllung 3 Für die Materialstatistik und die Erstellung des Jahresberichtes wird DEMIS eingesetzt. 5.7 Archivierung 1 Sämtliche Unterlagen, welche für verschiedene Fragestellungen nach dem Abschluss der Deponie wichtig sind, müssen vom Deponiebetreiber archiviert werden. Dabei handelt es sich um: Unterlagen der bewilligten Bauprojekte Ausführungspläne (insbesondere auch Erweiterungsarbeiten und Reparaturen während der Betriebsphase und beim Abschluss inklusive Fotos) Jahresberichte Protokolle der durchgeführten Laboranalysen Betriebsjournal 6 Deponiepersonal 6.1 Ausbildung 1 Der Betreiber sorgt dafür, dass alle auf der Deponie tätigen Personen die Ausbildung gemäss den Ausbildungsrichtlinien des VBSA/ARV absolvieren. 6.2 Pflichtenheft Betriebsleiter 1 Der Betriebsleiter ist für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Deponiebetriebs gemäss Betriebsreglement verantwortlich, ist für den Personaleinsatz und die Organisation von Stellvertretungen verantwortlich,

13 Betriebsreglement Betriebsreglement stellt die Ausbildung des Betriebspersonals sicher, stellt sicher, dass das gesamte Betriebspersonal das Betriebsreglement und die Auflagen der Betriebsbewilligung kennt und richtig anwendet, setzt die Vorschriften für die Arbeitssicherheit durch, überprüft die entgegengenommenen, nicht zugelassenen Abfälle und sorgt für deren sachgerechte Entsorgung in Absprache mit dem AFU, organisiert den Unterhalt der Deponieanlage (Umzäunung, Zufahrt, Betriebsgebäude, Entwässerungssystem, Emissionsüberwachung, Vermessung) und die Emissionsüberwachung, stellt die Weiterleitung und Archivierung der notwendigen Daten sicher. führt das Betriebsjournal, trägt bei seiner Arbeit immer ein Mobiltelefon mit sich. 7 Genehmigung und Inkrafttreten 1 Das vorliegende Betriebsreglement wurde von der zuständigen kantonalen Fachstelle im Dezember 2009 genehmigt. 2 Das vorliegende Betriebsreglement tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Es ersetzt das Betriebsreglement vom Mai Pflichtenheft Anlagenwart / Stellvertreter 1 Der Anlagenwart bzw. sein Stellvertreter prüft jede Anlieferung auf ihre Zulässigkeit hin und ist für die Mengenerfassung mit Waagscheinen verantwortlich, führt den Abfalleinbau im Sinne der geplanten Deponieendgestaltung durch, sorgt innerhalb und ausserhalb des Deponieareals für Ordnung, hält die Deponieinfrastruktur in Stand, hält die Deponiezufahrt sauber und veranlasst bei Bedarf die Beseitigung von Verschmutzungen der öffentlichen Zufahrtsstrasse und der Strassenentwässerung, Anhang 1 Übersicht Monitoringprogramm Das Monitoring wird grundsätzlich halbjährlich (jeweils im Frühjahr und im Herbst) durch-geführt. Dabei wird zwischen den drei folgenden Untersuchungen unterschieden: Untersuchungsumfang Standard: Parameter gemäss Bachema Programm Nr. 1 Wasser (Stand 2009) Beprobungsintervall Messstellen halbjährlich Zustrom (ohne KB 3/01), Abstrom, Sickerwasser Untersuchungsumfang Erweitert 1: Parameter gemäss Bachema Programm Nr. 2 Wasser (Stand 2009) Beprobungsintervall alle 2 Jahre Messstellen Zustrom, Abstrom, Sickerwasser Zusätzlich Schwermetalle und Purge and Trap im Sickerwasser Untersuchungsumfang Erweitert 2: Parameter gemäss Bachema Programm Nr. 1 Wasser (Stand 2009) Beprobungsintervall alle 5 Jahre Messstellen Zustrom (ohne KB 3/01), Abstrom, Sickerwasser Zusätzlich Schwermetalle und Purge and Trap im Zustrom und Abstrom Das Monitoringprogramm ist in der folgenden Grafik zusammengefasst. Die Lage der Messstellen kann wie die bisherigen Resultate im DEMIS abgerufen werden. 13 Zustrom Abstrom Sickerwasser KB 1/10 KB 3/01 KB 1/06 KB 2/06 Vor Teich Nach Teich 1 2 SM PuT 1 2 SM PuT 1 2 SM PuT 1 2 SM PuT 1 2 SM PuT 1 2 SM PuT Untersuchungsumfang Standard halbjährlich x x x x x Untersuchungsumfang Erweitert 1 alle 2 Jahre x x x x x x x x x x Untersuchungsumfang Erweitert 2 alle 5 Jahre x x x x x x x x x x x

14 Betriebsreglement Betriebsreglement Anhang 2 Übersicht Arbeitsablauf Anmeldung und Kontrolle 14 Grau = Anlieferer Gelb = Betriebsleiter Orange = Anlagenwart Blau = Betriebsingenieur

15 Betriebsreglement Betriebsreglement Anhang 3 Übersicht Arbeitsablauf Anlieferung und Abfallstichproben 15 Grau = Anlieferer Gelb = Betriebsleiter Orange = Anlagenwart Blau = Betriebsingenieur Orange = Anlagenwart Blau = Betriebsingenieur

16 Betriebsreglement Betriebsreglement 16

17 Notizen 17

18 troisidesign DEGLO deponierts, Inertstoffdeponie Geschäftsadresse Werkstatt / Steinhandel Spezialtransporte Recyclingcenter Entsorgungstreffpunkt Deglo AG Dreibrunnenstrasse Sirnach TG info@degloag.ch T F Zürcher Kies und Transport AG Henauerstrasse Zuzwil SG info@zuercherzuzwil.ch T F Zürcher Kies und Transport AG Gewerbestrasse Zuzwil SG info@zuercherzuzwil.ch T F Zürcher Kies und Transport AG Steinackerstrasse Urdorf ZH info@zuercherzuzwil.ch T F Zürcher Kies und Transport AG Salen Niederstetten SG info@zuercherzuzwil.ch T F ReTra Zuzwil AG Henauerstrasse Zuzwil SG info@retra-zuzwil.ch T F

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