Recht und Rechtspflege im 5. Jh.
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- Annegret Vogel
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2 Recht und Rechtspflege im 5. Jh. 421: Theodosius II heiratet Athenaïs / Aelia Eudocia 425: Stiftung von Professuren in Konstantinopel, erste Professur für Recht 426: Zitiergesetz im Westen (Schriften von 5 Juristen ohne Prüfung vorm Gericht zugelassen) Die Juristenschriften gelten jetzt als ius vetus, altes Recht das gültig ist 429: Erlass zum Codex Theodosianus 437: Veröffentlichung eines kleinen Codex Theodosianus 5. Jh.: (Neue) Tradition von Rechtsunterricht und Rechtswissenschaft in Konstantinopel und Beirut (Berytus)
3 Durchdringen des römischen Rechts im Osten Ägypten: in den (griechischen) Urkunden trifft man mehr und mehr Übersetzungen von römischrechtlichen Termini, z.b. bona fides wird kalei pistei Scholia Sinaïtica: griechischer Kommentar zu Ulpian (ad Sabinum) Syrisch römisches Rechtsbuch: ursprünglich in griechischer Sprache, Ende 5. Jh. dann ins Syrische übersetzt. Aus dem Schulunterricht stammend Die justinianische Kodifikation und die byzantinische Staatsorganisation lassen Vulgarrecht gar nicht bzw. kaum zu
4 Germanenreiche Westgoten: plündern 410 Rom, in Süd Gallien , in Süd West Gallien und Spanien bis ins 8. Jh. Italien: 476 wird der Kaiser von General Odoaker abgesetzt, Odoaker (thürings/skirisch) herrscht als rex Italiae, 493 von Theoderich getötet Ostgoten: erst im Balkan, Valens wird 378 bei Adrianopel (Edirne) erschlagen; Anastasius bittet 488 darum, Italien für ihn zu erobern; Theoderich herrscht 493 bis 526; 535 erobert Belisar Italien 568 erobern die Langobarden große Teile Italiens Vandalen: 429 in Africa, bis 534 erobert Belisar Africa
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6 Recht in den Germanenreichen In den Germanenreichen Kompilationen für Römer (leges Romanae barbarorum) und ggf. für die Barbaren; keine Erneuerung hier, eher Recht auf provinzieller Ebene Lex Romana Visigothorum = Breviarium von Alarich (506) (Auszug aus dem Theodosianus, Pauli Sententiae, Gai Epitome) Lex Romana Burgundionum (516, 523?) Edictum von Theoderich (460? 500?)
7 Justinianus ( ) In Illyrien geboren als Petrus Sabbatius, arm, Onkel Justinus macht Karriere in der Armee Justinus wird 518 Kaiser Nimmt seinen Neffe mit und adoptiert ihn: Justinianus 527 wird Justinian Mitkaiser, später alleiniger Kaiser 524/525 heiratet er Theodora (Schauspielerin) 532: Nika Aufstand 541: Ausbruch der Pest
8 Wiederherstellung des römischen Reiches Justinian ( ) Justinians Traum: altes Reich wiederherstellen = Westen rückerobern Eroberung von Afrika (534), Sizilien (535), Italien (535) und Teilen Spaniens Rest Spaniens, Gallien, Teile Afrikas: konnten nicht erobert werden Rom ist Provinzstadt, Ravenna ist Verwaltungszentrum Byzanz bleibt das Zentrum, Reich ist orthodox christlich Sprache ist Griechisch, Latein nur in Gesetzen bis ca. 535 Kodifikation des Rechts, 528 Kommission einberufen
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10 Das Kodifizierungsprojekt Justinians Tribonian q.s.p., Theophilos, Dorotheus, Anatolius u.a. 528: Codex angeordnet und 529 fertig 530: Digesten angeordnet: 6 Herausgeber über 3 Kommissionen (Drei) Massentheorie von Bluhme 533: Digesten fertig, Institutionen angeordnet und fertig 534: Neuedition des Codex fertig Die Novellen sind privat gesammelt Einführung 529 (Codex), 533 (Digesten, Inst.) und 534 (2. Codex), in Italien erst 554; Novellen abgeschlossen 565, erweitert mit späteren Novellen
11 Aufbau der Digesten 50 Bücher Jedes Buch aufgeteilt in Titel Jeder Titel aufgebaut aus Fragmenten juristischer Schriften Ein Fragment kann aufgeteilt sein in Paragraphen Der erste Paragraph heißt dann principium (pr) Vor dem Fragment wird der Jurist und das exzerpierte Werk erwähnt D. 29,3,2pr 1 Ulp. 50 ad edictum = Digesten Buch 29, Titel 3, Fragment 2, principium und Paragraph 1, Ulpian im 50. Buch zum Edikt D. 29,3,11 Gaius 11 ad legem Iuliam et Papiam = Digesten Buch 29, Titel 3, Fragment 11, Gaius im 11. Buch zum Julischen und Papianischen Gesetz
12 Digesten: aus 2000 Büchern (nach Just.) Massentheorie von Bluhme: Ediktsmasse Sabinianmasse Papinianmasse Jede Masse 2 Bearbeiter, Ulpians Schriften als Leitfaden Die Bücher und Titeleinteilung: prätorisch Edikt, mit Zusätzen des Codex Prädigestentheorie: Abzulehnen, aber im Unterricht wohl schon eine Auswahl
13 Die Kodifikation In der Praxis: Die Digesten in einem Jahr bei allen Gerichten eingeführt Autoritative Textfassung und Auswahl des ius vetus (alten Rechts) Im Unterricht: 1. Jahr: Institute (Lehrbuch, basierend auf Gaius Institutionen) Jahr: Digesten (altes Recht) 5. Jahr: Codex (späteres Recht)
14 Im Unterricht Lateinische Texte für Griechischsprachige! Professor übersetzt das Fragment Kommentiert es Stellt Fragen und gibt Antworten Diese griechischen Texte bilden dann Grundlage und werden um 900 in den Basilika gesammelt Theophilos erstellt 535 eine Paraphrasis der Institutionen
15 Vorteile der Kodifikation Die Kodifikation stellte eine Auswahl der wichtigsten Texte der klassischen Juristen dar Verdoppelungen ausgelassen Dadurch wurde der Kern des Rechts übersichtlich und bequem zugänglich Bereinigter Text: textuell und frei von Widersprüchen Z.T. Modernisierung der Texte (Interpolationen) Z.B. Abschaffung der mancipatio, überall ersetzt durch traditio Z.B. keine res mancipi mehr
16 Nachwirkung der just. Kodifikation Im Osten: Fortsetzung der byzantinischen Rechtswissenschaft um 900 Neukodifizierung der Übersetzungen und Kommentare in den Basilica, Neubelebung des Rechtsunterrichts und der Rechtswissenschaft 1345 Hexabiblos (ein Kompendium des byzantinischen Rechts) bis 1945 gültig in Griechenland
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19 Die just. Kodifikation im Westen Beibehalten in Ravenna (byz. Verwaltungssitz) und Rom (die Kirche verwendet sie immer im kanonischen Recht) In Pavia im 7./8. Jh. bekannt (Gericht, Rechtsschule für Longobardisches Recht) In Italien um 1000 Interesse an den Handschriften, um 1100 Unterricht in Bologna, dann Aufschwung des Unterrichts im römischen Recht anhand der just. Kodifikation (Klimaverbesserung führt zu wirtschaftlichem Wohlstand, es entstehen Städte und mit ihnen eine Bürgerschaft)
20 Niveau des Rechts im 6. Jh. in Gallien Anfang eines Schuldanerkenntnisses, bezüglich eines Mannes. Dem geehrten Herrn Bruder so und so. Es steht fest, dass ich angenommen habe, und so mittels dieser Kaution von Ihnen eine geleistete Gunst [= Darlehen] angenommen habe, die aus so vielen Unzen Silber besteht. An Stelle eines Pfandes gebe ich Ihnen meinen halben Status, damit ich so viele Tage in jeden sieben [= in jeder Woche] machen muss, an denen Sie mir jedes beliebige erlaubte Werk auferlegen dürfen. Wenn sie ein Jahr erfüllt haben, müsse Sie Ihre Sachen [= Geld] zurückbekommen und ich mache, dass ich meine Kaution zurückerlange. Und falls ich bezüglich jener Werke oder der Gegenständen dieses Vertrages nachlässig oder säumig bin, oder Ihr Wohlwollen daher nicht haben werde, dann steht es fest dass ich Ihre Sachen doppelt zurückgeben muss, entweder Ihnen, oder demjenigen, dem Sie diese Kaution gegeben haben werden, damit sie eingetrieben wird.
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