Teilnahmebedingungen - Grundtvig
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- Britta Kirchner
- vor 8 Jahren
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1 Teilnahmebedingungen - Grundtvig Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, in dieser Erklärung finden Sie alle nötigen Informationen über die Dienstleistungen, die wir und die Gastorganisation Ihnen im Aufnahmeland anbieten und sonstige wichtige Hinweise. Inhalt 1. Allgemeine Teilnahmebedingungen 2. Transfer 3. Unterkunft 4. Sprachkurs 5. Kulturprogramm 6. Öffentliche Verkehrsmittel vor Ort 7. Verpflegungszuschuss 8. Einsatzstelle 9. Anwesenheit 10. Zertifikat 11. Versicherungen 12. Erforderliche Dokumente 13. Erwartungen an das soziale Verhalten 14. Abbruch des Programms 15. Einverständniserklärung 1. Allgemeine Teilnahmebedingungen Unser Wunsch ist, dass Sie bestmöglich von Ihrem Auslandsaufenthalt profitieren. Hier haben Sie die Gelegenheit, Ihre Kompetenzen einzusetzen, sie weiterzugeben, Neues zu erfahren, die Kultur und Sprache des Gastlandes kennenzulernen und einfach eine schöne Zeit zu verbringen. Es gilt zu beachten, dass einige der genannten Dienstleistungen möglicherweise aus finanziellen Gründen nicht in Ihrem Programm enthalten sind. 1
2 1.1 Betreuung vor Ort Während Ihres Aufenthalts im Gastland haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an die Aufnahmeorganisation zu wenden, wobei Ihnen insbesondere Ihr Programmkoordinator bei allen Fragen und Problemen zur Seite stehen wird. Im Gegenzug erwarten wir von Ihnen, dass Sie Eigeninitiative zeigen und uns bei Schwierigkeiten sofort informieren. Der Erfolg Ihres Auslandsaufenthalts hängt wesentlich von Ihnen selbst ab, da wir keinen All-Inclusive -Urlaub bieten. Halten Sie sich bitte vor Augen, dass eines der Ziele des Programms ist, Probleme in erster Instanz selbst zu lösen. 1.2 Terminvereinbarungen Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren möchten, senden Sie bitte eine an oder Sie können uns auch von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr telefonisch unter der 0049 (0) erreichen. Adresse: Gesellschaft für Europabildung, Petersburger Straße 92, Berlin 1.3 Bereitstellung Ihrer Kontaktdaten Falls Sie über eine Mobiltelefonnummer verfügen, sollten Sie diese möglichst umgehend der Gastorganisation mitteilen, damit diese die Möglichkeit hat, Sie zu kontaktieren. Wir raten allen Teilnehmern, sich eine SIM-Karte eines Telefonanbieters des Gastlandes zuzulegen. 2. Transfer Ein Vertreter der Gastorganisation wird Sie bei Ihrer Ankunft vor Ort erwarten und Sie zu Ihrer Unterkunft begleiten, wenn ein Transfer bei Ihrem Projekt enthalten ist. Eventuell wird es nötig sein, dass Sie vom Ankunftsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterfahren; das Fahrgeld wird Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Daher ist es wichtig, dass Sie die Quittung aufbewahren, um anschließend die Kosten zurückerstattet zu bekommen. Im Regelfall werden Sie bei Ihrer Ankunft Informationen zu Ihrer Unterkunft und einige andere nützliche Informationen erhalten. 2
3 3. Unterbringung 3.1 Art, Standard und Ausstattung der Unterkunft Die Unterkunft wird von der Gastorganisation gestellt. Während des Programms werden Sie in einem Einzelzimmer oder in einer Wohngemeinschaft auf Selbstverpflegungsbasis untergebracht sein. Sie werden die Wohnung zusammen mit anderen Teilnehmern oder mit dem Eigentümer der Unterkunft teilen. Obwohl die Unterbringung im Ausland mit großer Sorgfalt ausgesucht wird, entspricht der Lebensstandard des Gastlandes nicht unbedingt dem des eigenen Landes. Dennoch muss ihre Unterkunft sauber und ordentlich gehalten sein. Einen Telefon- oder Internetzugang können wir nicht garantieren und empfehlen Ihnen daher dringend, ein Mobiltelefon bei sich zu führen. Das Mitbringen von Decken oder Bettwäsche ist nicht erforderlich, diese werden vor Ort gestellt. Im Regelfall sind Möglichkeiten zum Wäschewaschen vorhanden. Sollten Sie Besuch bekommen, müssen Sie beim Vermieter bzw. der Vermieterin die Erlaubnis dafür einholen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume (Badezimmer, Küche) sauber zu halten. 3.2 Schadensfall in der Unterkunft Sollte ein Schaden am Eigentum des Besitzers entstehen oder sollten andere zusätzliche Kosten verursacht werden, muss dies dem Vermieter bzw. der Vermieterin mitgeteilt werden. In diesem Fall liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, die entstandenen Kosten vor Beendigung des Programms zu begleichen. Weder die Entsendeorganisation noch die Gastorganisation übernimmt die Haftung für entstandene Schäden oder zusätzliche Kosten, die durch die Teilnehmer entstehen. Die Wohnräume müssen so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurden. Um dies zu garantieren, ist es in einigen Ländern üblich, eine Kaution zu hinterlegen. Diese muss gezahlt werden. Weder die Entsendeorganisation noch die Gastorganisation wird die Kosten der Kaution übernehmen. 3.3 Wechsel der Unterkunft Die jeweilige Hausordnung muss von allen Teilnehmern genau eingehalten werden. Falls ein Teilnehmer vom Vermieter der Unterkunft verwiesen wird, besteht für ihn kein Recht auf eine neue Unterbringung, es sei denn, es gibt dafür einen speziellen Grund, den sie oder er nicht schuldhaft zu vertreten hat. Ein Wechsel der Unterbringung ist nur in Ausnahmefällen und mit der Zustimmung der Gastorganisation möglich. 3
4 Qualitätsunterschiede zwischen den Unterkünften der Teilnehmer (z. B. Entfernung zum Stadtkern oder Ausstattung mit Telefon, Fernseher, Internet usw.) sind kein Grund für einen Wechsel der Unterkunft. 4. Sprachkurs Der Sprachkurs (falls im Projekt enthalten) findet entweder an einer privaten Sprachschule, an der Universität oder in Form privaten Unterrichts im Gastland statt. Es ist unvermeidbar, dass sich das Sprachniveau innerhalb der Teilnehmergruppe unterscheidet und dass daher schwächere Teilnehmer bereit sein müssen, intensiver zu lernen, um ihre Sprachfähigkeiten zu steigern. Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit, dass sich Teilnehmer mit hohem Sprachniveau unterfordert fühlen. Diese Punkte sollte sich jeder Teilnehmer vergegenwärtigen und versuchen, die Gegebenheiten zu akzeptieren. Mit Abschluss des Kurses erhalten Sie ein Zertifikat. Für uns ist es wichtig, dass möglichst viel Zeit und Mühe in das Erlernen der Sprache des Gastlandes investiert werden. Denken Sie bitte daran, dass von der Beherrschung der Gastsprache auch die Qualität Ihrer Ergebnisse am Arbeitsplatz abhängt. 5. Kulturprogramm (Kann-Leistung) Kulturelle Aktivitäten werden von der Gastorganisation organisiert und finden im Regelfall innerhalb der ersten Wochen statt. Der Umfang des Kulturprogramms ist abhängig vom jeweiligen Gastland. 6. Öffentliche Verkehrsmittel vor Ort Alle Teilnehmer erhalten von der Gastorganisation eine Fahrkarte zur Benutzung der lokalen öffentlichen Verkehrsmittel. In Nordirland muss jeden Tag ein Tagesfahrschein gekauft werden. Die Kosten hierfür werden alle zwei Wochen von der Gastorganisation zurückerstattet. Es ist daher wichtig, die Quittung aufzubewahren und sie der Gastorganisation zu übergeben, da ansonsten keinerlei Kosten rückerstattet werden. 7. Verpflegungszuschuss (Kann-Leistung) Mit Ausnahme von Teilnehmern in Gastfamilien in Nordirland, trägt jeder Teilnehmer selbst Verantwortung für seine Verpflegung. Die Höhe des Verpflegungsgeldes, falls im Projekt enthalten, liegt bei 50 Euro pro Woche. Die GEB empfiehlt allen Teilnehmern dringend, im Falle eines Notfalls die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Weder die GEB noch die Gastorganisation wird von der Europäischen Union mit Geldern für eventuelle Notfälle ausgestattet und kann folglich im 4
5 Falle eines nötigen Rücktransports (Krankheit, Todesfall in der Familie etc.) keine finanzielle Unterstützung leisten. Einige Fälle werden jedoch durch die Versicherung abgedeckt. 8. Einsatzstelle In der Regel wird jedem Teilnehmer die Einsatzstelle zwei Wochen vor Abreise mitgeteilt und ist abhängig von den bisherigen Erfahrungen, dem Lebenslauf und den allgemeinen und sprachlichen Fähigkeiten des Teilnehmers. 8.1 Vorbereitungen für das Vorstellungsgespräch Grundsätzlich findet innerhalb der ersten Tage ein persönliches Gespräch mit dem Koordinator statt. Es gibt dann eine weitere Begegnung mit dem Tutor bei der Einsatzstelle, sofern Ihnen jemand zugeteilt worden ist. Im Regelfall werden Sie bei diesem Gespräch von Ihrem Koordinator begleitet. Von ihm erhalten Sie auch alle nötigen Informationen bezüglich Zeitpunkt und Ort des Treffens. Bitte bedenken Sie, dass Selbstvertrauen und Eigeninitiative großen Einfluss auf die Ergebnisse dieser Begegnung haben, da der Tutor bereits vorab Ihre Unterlagen vorab Ihre Unterlagen einsehen kann. Daher ist das Wichtigste ein freundliches, selbstbewusstes und flexibles Auftreten. Auch ein gepflegtes Äußeres und angemessene Kleidung beim Einstellungsgespräch sind von Bedeutung. Falls Sie nach dem Vorstellungsgespräch nicht angenommen werden sollten, wird es wahrscheinlich einige Tage dauern, bis Ihr Koordinator einen weiteren Termin für Sie vereinbaren kann. Dies verzögert unter Umständen den Beginn des Volontariats ein wenig. 8.2 Arbeitsbedingungen Im Regelfall umfasst eine normale Arbeitswoche etwa 30 Stunden. In einigen Bereichen wird es unvermeidlich sein in Schichten zu arbeiten (z.b. im Bereich Tourismus). Vor allem zu Beginn Ihrer Tätigkeit ist es wichtig, eine realistische Vorstellung von den Möglichkeiten an Ihrer Einsatzstelle zu haben, da Sie eine Fremdsprache benutzen und völlig neue Erfahrungen auf Sie zukommen. Deshalb sind Aufgeschlossenheit und Ehrgeiz besonders wichtig, um an Ihrem Arbeitsplatz erfolgreich zu sein. Teilnehmer mit einem niedrigen Sprachniveau des Gastlandes können nicht mit einer verantwortungsvollen Position rechnen, es sei denn, sie zeigen, dass sie ehrgeizig und motiviert genug für diese Stelle sind. 5
6 8.3 Wechsel der Einsatzstelle Es braucht Zeit, bis ein objektives Urteil gefällt werden kann, ob die Einsatzstelle für Sie geeignet ist oder nicht. Die Entsendeorganisation und die Gastorganisation werden keinem Wechsel der Einsatzstelle zustimmen, solange nicht genügend Zeit zur Eingewöhnung an Ihrem Platz verstrichen ist (mindestens 2 Wochen). Sollte ein Wechsel jedoch nötig sein, muss dies zunächst mit der Gastorganisation besprochen werden, bevor der Teilnehmer selbst etwas unternimmt. Sollte ein Teilnehmer seine Stelle aufgeben, bevor eine neue gefunden wird, kann dies zum Verlust des Stipendiums bzw. der Betreuung durch die Gastorganisation führen. Wir bitten Sie daher besonders, sich vor Augen zu führen, dass Sie an der Einsatzstelle auch als Vertreter Ihres Landes auftreten. 9. Anwesenheit Zu den vorgegebenen Zeiten besteht Anwesenheitspflicht sowohl im Sprachkurs, als auch an der Einsatzstelle. Anwesenheit und Pünktlichkeit sind obligatorisch; Abwesenheit kann zum Ausschluss aus dem Programm führen. Im Falle von Krankheit muss dies direkt dem Tutor sowie der Gastorganisation mitgeteilt werden. Sollten Sie länger als zwei Tage ausfallen, muss ein Krankenschein eingereicht werden. Falls Sie nicht an den verpflichteten Aktivitäten teilnehmen können (Sprachkurs, soziokulturelle Aktivitäten, informelle Treffen, Evaluationen und das tägliche Volontariat), muss die Gastorganisation darüber sofort unterrichtet werden. Sollte ein Wechsel der Einsatzstelle nötig sein, sind Sie dennoch verpflichtet, solange bei der alten Stelle zu bleiben, bis eine neue für Sie gefunden ist. Anderenfalls kann es zum Ausschluss aus dem Programm kommen (siehe auch Punkt 8.3). 10. Zertifikat Alle Teilnehmer erhalten ein Europasszertifikat, daher müssen alle erforderlichen Dokumente wie der ausgefüllte Europassfragebogen spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Projektes bei der GEB eingereicht werden. 11. Versicherungen Alle Praktikanten müssen, um sich gegen Risiken abzusichern, folgende Auslandsversicherungen im Heimatland abschließen: Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und eine Krankenversicherung. Die GEB schließt entsprechende Versicherungen für alle Teilnehmer während der Praktikumsperiode ab. Wir bitten Sie, sich die Informationen bezüglich der Versicherung im Anhang durchzulesen. 6
7 Sollten Sie bereits versichert sein, raten wir Ihnen eine European Health Insurance Card ( zu beantragen, da Ihnen diese den Zugang zur medizinischen Versorgung in den meisten Gastländern erleichtert. Die durch die Krankenversicherung abgedeckte Versorgung ist entsprechend der Gesetzgebung des jeweiligen Gastlandes unterschiedlich (beispielsweise erhält man in manchen Ländern freie Gesundheitsversorgung). Bitte seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie in staatlichen Kliniken eine verpflichtende Gebühr bezahlen müssen, um medizinische Hilfe zu bekommen. Bei diesen oder anderen Zahlungen im Voraus müssen die Zahlungsbelege dringend aufbewahrt werden, um die Kosten später im Heimatland zurückerstattet zu bekommen. 12. Erforderliche Dokumente 12.1 Visum Alle nicht EU-Bürger verpflichten sich dazu, ein Visum für das Vereinigte Königreich für den entsprechenden Zeitraum des Auslandsaufenthaltes zu beantragen. Für die Beantragung des Visums bis zum Erhalt desselben sollten etwa drei Monate eingeplant werden. Die Kosten für die Bearbeitung werden nicht vom Projektträger übernommen Polizeiliches Führungszeugnis Für einige Praktikumsstellen, insbesondere wenn es sich um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen handelt, ist ein persönliches Führungszeugnis vorzulegen. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig zu informieren und sich im gegebenen Falle darum zu kümmern. Auch hier kann der Projektträger keine Bearbeitungsgebühren übernehmen. 13. Erwartungen an das soziale Verhalten Von jedem Teilnehmer wird erwartet, eventuellen Anpassungsschwierigkeiten in einem fremden Land zu begegnen und sie zu überwinden, unvoreingenommen gegenüber neuen Erfahrungen und Situationen zu sein, Interesse an anderen Lebenswegen und einem neuen Umfeld zu haben sowie Ehrgeiz zum Lernen zu zeigen und sich in einem fremden Umfeld anzupassen. Leider haben wir in der Vergangenheit im Rahmen ähnlicher Programme auch Beschwerden über das Verhalten von Teilnehmern erhalten. Es ist außerordentlich wichtig, dass Gruppenmitglieder sich angemessen und maßvoll verhalten und Respekt gegenüber den Bräuchen und religiösen Gepflogenheiten des Gastlandes zeigen. Jegliches unsoziales Verhalten, Alkohol- und Drogenmissbrauch eingeschlossen, wird nicht toleriert und kann zum Ausschluss aus dem Programm führen. 7
8 Wenn Teilnehmer ein derartiges Verhalten an den Tag legen, hat die GEB gemeinsam mit der Gastorganisation die Befugnis, sie aus dem Programm auszuschließen. Sollte dieser Fall eintreten, liegt es in der Verantwortlichkeit des Teilnehmers, für die entstehenden Rückreisekosten aufzukommen. Weder die GEB noch die Partnerorganisation im Gastland sind bei schuldhaftem Verhalten verpflichtet, Hilfe zur Rückreise zu leisten oder für entstehende Kosten aufzukommen. 14. Abbruch des Programms Es wird von jedem Teilnehmer erwartet, das Programm in seiner gesamten Dauer zu durchlaufen. Ein Abbruch ohne triftigen Grund und ohne das Einverständnis der GEB sowie der Gastorganisation wird als Verzicht aufgefasst. In diesem Fall verfügt der Teilnehmer über keinerlei Berechtigung, entstandene Kosten erstattet zu bekommen. Außerdem haben die GEB und die Gastorganisation die Berechtigung, die bis dahin infolge von Ausgaben innerhalb des Programms entstandenen Kosten zurück zu verlangen. Ein Abbruch auf Grund von Krankheit, die mit einem Krankenschein belegt werden kann, oder auf Grund von anderen Umständen, die sachlich begründet sind, wird nicht als Verzicht betrachtet. In diesem Fall werden beide Organisationen alles Erforderliche tun, um Ihnen bei der Rückkehr in Ihr Heimatland zu helfen. 15. Einverständniserklärungen 15.1 Veröffentlichung von Daten Hiermit willige ich ein, dass während des gesamten Projektzeitraums von mir aufgenommene Fotos, sowie verfasste Berichte für öffentliche Dokumente und Eigenwerbung der GEB und ihrer lokalen Partner verwendet werden Newsletter Hiermit willige ich ein, dass ich mir regelmäßig per der GEB-Newsletter zugesandt wird. 8
9 15.3 Einverständniserklärung Hiermit erkläre ich, dass ich die Bedingungen und Konditionen dieses Projekts gelesen habe und mit ihnen einverstanden bin. Ich akzeptiere die Bedingungen und gebe der Entsendeorganisation sowie der koordinierenden Organisation die Befugnis, das Stipendium in meinem Namen auszustellen. Teilnehmer (Vor- und Nachname): Land des Auslandsaufenthalts: Zeitraum des Aufenthalts (von - bis): Unterschrift: Wir hoffen, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt genießen werden! 9
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