Geschäftsordnung des Koordinierungskreises der ILE-Region Zwickauer Land
|
|
- Karoline Stieber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 von 5 Auf der Grundlage insbesondere Geschäftsordnung des Koordinierungskreises der ILE-Region Zwickauer Land Präambel der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABI. EU Nr. L 277 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung und entsprechend dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung oder auf der Grundlage des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK-Gesetz-GAKG) vom 21. Juli 1988 (BGBl. I S. 1855), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. A 34) sowie des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung RL ILE in der jeweils geltenden Fassung) dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept Zwickauer Land in der jeweils geltenden Fassung wird ein Koordinierungskreis eingerichtet. 1 Erlass und Zuständigkeit (1) Die Geschäftsordnung wird vom Koordinierungskreis erlassen. (2) Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeit des Koordinierungskreises im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes Zwickauer Land. 2 Mitglieder (1) Dem Koordinierungskreis gehören derzeit folgende Verbände, Institutionen und Privatpersonen an: 13 ordentliche Mitglieder mit je einer Stimme sind: Vertreter der Kommunen (Anzahl 5) Vertreter Agrarwirtschaft (Anzahl 1) Sparkasse Zwickau (Anzahl 1) Vertreter Privatwirtschaft (Anzahl 5) Privatpersonen (Anzahl 1)
2 Seite 2 von 5 Dem Koordinierungskreis können bis zu 6 beratende Mitglieder, z. B. aus folgenden Bereichen angehören: Vertreter kultureller Institutionen Vertreter des Landkreises Zwickau Tourismusverbände, z. B. Tourismusregion Zwickau e. V. (2) Der Koordinierungskreis ist berechtigt zusätzlich beratende Mitglieder aus z. B. folgenden Bereichen zu benennen: Krankenkassen Jugend- und Sozialamt Jugendvereine oder Verbände Schulen, Kitas Wohlfahrtsverbände (3) Zusätzlich kann der Verein für den Koordinierungskreis Gaststatusmitglieder berufen. (4) Der Koordinierungskreisvorsitzende hat den Vorsitz. Im Vertretungsfall übernimmt den Vorsitz der Stellvertreter des Koordinierungskreises. 3 Ausscheiden von Mitgliedern Koordinierungskreismitglieder können auf eigenen Wunsch aus dem Koordinierungskreis ausscheiden. 4 Festlegungen zur Wahl (1) Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters a. Der Koordinierungskreis wählt den Vorsitzenden und den Stellvertreter. b. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmen auf sich vereint. 5 Aufgaben (1) Der Koordinierungskreis ist für den Vorschlag und die Bewertung von Projektideen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes der Region Zwickauer Land zuständig. Im Rahmen der Projektantragstellung entscheidet der Koordinierungskreis als Regionales Gremium anhand von Bewertungsbögen/ Kriterien über die Förderung von Projekten. Das Formular Bewertungsbogen der ILE-Region Zwickauer Land kann unter eingesehen werden. Ferner werden auf genannter Internetseite die jeweils zur nächsten Sitzung angedachten Projekte (Art der Maßnahme, Ort, Status des Antragstellers) veröffentlicht. Bei Erteilung eines negativen Votums (Ablehnung eines Projektes) wird der Antragsteller schriftlich unter Angabe der Begründung informiert. (2) Der Koordinierungskreis prüft die sachlichen und fachlichen Inhalte des Antrages für die Förderwürdigkeit der Projektidee im Rahmen einer Ermessensentscheidung. Bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit kommen die allgemein
3 Seite 3 von 5 üblichen Kriterien zur Anwendung. Speziell gelten die Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung RL ILE in der jeweils geltenden Fassung des SMUL sowie ggf. weitere Förderrichtlinien (z. B. Richtlinien mit ILE-Vorrang) und das Gebietskonzept als wichtigste Entscheidungsgrundlagen. Grundlage für die Entscheidung über die Projektanträge ist das Ergebnis der Vorabstimmung mit dem LRA Zwickau, Amt für ländliche Entwicklung und Flurneuordnung (ALE) bzw. der jeweilig zuständigen Bewilligungsstelle. (3) Der Koordinierungskreis legt in Abstimmung mit dem LRA Zwickau, ALE/SMUL und dem Verein Zukunftsregion Zwickau e. V. Zeitabläufe zur Abwicklung der regionalen Mittelbudgetierung fest. Die Prüfung der haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bedingungen und Bewilligung der Mittel wird vom LRA Zwickau, ALE bzw. der jeweilig zuständigen Bewilligungsbehörde vorgenommen. (4) Die Mitglieder des Koordinierungskreises sind ehrenamtlich tätig. (5) Der Koordinierungskreis wird in seiner Arbeit vom Regionalmanagement unterstützt. 6 Geschäftsgang (1) Die Einreichung der Projektanträge muss spätestens 14 Tage vor Einberufung des Koordinierungskreises beim Regionalmanagement des Vereines Zukunftsregion Zwickau e. V. erfolgen. In der Zusammenarbeit mit der Bewilligungsbehörde ggf. Bewilligungsbehörden werden die Projektanträge auf ihre Förderfähigkeit hin geprüft. (2) Die Mitwirkung der Bewilligungsbehörde dient der inhaltlichen Qualifizierung der Projekte und deren Auswahl im Koordinierungskreis und stellt keine Verwaltungskontrolle sowie keinen Vorgriff einer Verwaltungsentscheidung der Bewilligungsbehörde dar. (3) Der Koordinierungskreis kann nur zu einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. (4) Die Sitzungen des Koordinierungskreises sind nicht öffentlich. Auf Antrag eines Mitgliedes können Zuhörer und Gäste zugelassen werden, wenn die Anwesenden mehrheitlich zustimmen. Außerdem können zu einzelnen Tagesordnungspunkten Gäste geladen werden. Im Weiteren ist die Ladung von sachverständigen Bürgern zur Beratung einzelner Projekte möglich. Den Projektantragstellern ist nach Möglichkeit die Gelegenheit einer kurzen Darstellung ihres Projekts im Rahmen der Koordinierungskreisberatung zu geben. Es ist sicherzustellen, dass während der Entscheidungsfindung bzgl. der Förderwürdigkeit des Projektes sowie zur Abstimmung selbst die Antragsteller nicht anwesend sind. (5) Der Koordinierungskreis tagt je nach Erfordernis, jedoch in der Regel mindestens einmal im Quartal. Die Sitzungstermine werden im Internet unter veröffentlicht.
4 Seite 4 von 5 (6) Das Regionalmanagement lädt die Mitglieder schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung ein. In Eilfällen kann der Koordinierungskreis ohne Frist, formlos und nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden. Bei Eilfällen kann auch im Umlaufverfahren als virtueller Ausschuss entschieden werden. Alle Fristen, Termine, Abläufe sind soweit sie nicht in dieser Geschäftsordnung geregelt sind gemeinschaftlich festzulegen und vom Koordinierungskreis zu bestätigen. (7) Der Projektbewertungsbogen/Projektdatenblatt ist den Mitgliedern des Koordinierungskreises sieben Tage vor dem Sitzungstermin zu übersenden. (8) Die Sitzungen werden von dem Vorsitzenden und im Vertretungsfall von dem Stellvertreter geleitet. (9) Der Ablauf der Koordinierungskreissitzungen verläuft regelmäßig wie folgt: 1. Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden 2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit, Bekanntgabe der vorliegenden Entschuldigungen 3. Feststellen der Beschlussfähigkeit 4. Informationen über den derzeitigen Arbeitsstand 5. Ergebnis der Projektbewertungsbögen 6. Vorstellung von Projektideen und Anträgen 7. Beratung und Beschlussfassung 8. Schließung der Sitzung durch den Vorsitzenden (10) Der Koordinierungskreisvorsitzende bzw. im Vertretungsfall der Stellvertreter ist für die Richtigkeit der Protokollierung des wesentlichen Sitzungsinhaltes und der Beschlussfassung verantwortlich. Das Protokoll wird von einem Mitglied des Regionalmanagements erstellt. Es ist vom Koordinierungskreisvorsitzenden bzw. Stellvertreter und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Der Koordinierungskreisvorsitzende bzw. Stellvertreter organisiert, dass das Protokoll den Mitgliedern des Koordinierungskreises zugeht. Das Protokoll wird den Mitgliedern innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung weitergeleitet. Anmerkungen zum Inhalt des Protokolls sind eine Woche nach Zugang an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten. Nach diesem Zeitpunkt gilt der Inhalt des Protokolls als verbindlich. Das Protokoll mit den Ergebnissen der Abstimmung wird der Bewilligungsbehörde erst nach dem Zeitpunkt der Verbindlichkeit übersandt. 7 Vertraulichkeitsvereinbarung (1) Die Koordinierungskreismitglieder verpflichten sich, alle ihnen direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen Informationen bzgl. Daten/Angaben von Projekten - sei es durch das Regionalmanagement, die Bewilligungsbehörde o. a. - strikt vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an.
5 Seite 5 von 5 8 Beschlussfassung (1) Jedes ordentliche Koordinierungskreismitglied hat eine Stimme. Beschlussfähigkeit ist nur gegeben, wenn mindestens 50 % der Koordinierungskreismitglieder anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, ist der Koordinierungskreis mit einer Frist von einer Woche erneut einzuberufen, wobei die Beschlussfähigkeit dann auch bei geringer Beteiligung gegeben ist. (2) Im Umlaufverfahren als virtueller Ausschuss geben die Koordinierungskreismitglieder ihre Stimme innerhalb einer Woche per oder Fax ab. (3) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder bzw. der zugesandten Stimmen im Umlaufverfahren gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen werden für die Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt. (4) Wenn ein Mitglied befangen ist (z. B. Antragsteller, Auftragnehmer, nahe Verwandten von Antragstellern), ist dieses vor der Diskussion und Abstimmung zu diesem Projektvorschlag auszuschließen und es ist sicherzustellen, dass dieses nicht anwesend ist. Ferner sollte jedes Mitglied der Arbeitsgruppen mit einem Interesse an einem Projekt dieses Interesse vor Abstimmung des Projektes mündlich oder schriftlich in einer Erklärung offenlegen und an der Abstimmung nicht mitwirken. Dies ist unaufgefordert dem Vorsitzenden anzuzeigen. Beschlüsse über Projekte, an denen Antragsteller oder Befangene im Koordinierungskreis mitgewirkt haben, führen zur Ablehnung des Projektantrages. (5) Im Falle der nachträglichen Kostenerhöhung eines von den Mitgliedern des Koordinierungskreises im ordnungsgemäßen Beschlussverfahren bewilligten Projektantrages entscheidet das LRA Zwickau, ALE im Benehmen mit dem Regionalmanagement über die Bewilligung der nachträglichen Kostenerhöhung. Die Koordinierungskreismitglieder sind in der nächsten Koordinierungskreissitzung oder per Anschreiben bzw. über die nachträgliche Bewilligung einer Kostenerhöhung in Kenntnis zu setzen. 9 Schlussbestimmungen Über Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsordnung entscheidet der Koordinierungskreis mit Zweidrittelmehrheit. 10 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Beschlossen: Zwickau, 03. März 2008 Geändert: Zwickau, 10. Oktober 2011 Geändert: Zwickau, 26. März 2012 Geändert: Zwickau, 14. Oktober 2013
Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben
Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben
MehrLokale Aktionsgruppe Anhalt
Anlage 5 Geschäftsordnung LAG Anhalt Ausgewählte Rechtsgrundlagen Verordnung (EG) Nr. 1698 / 2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen
MehrGeschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"
Neufassung der Geschäftsordnung für das Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TUD Nr. 8/1994 vom 26.09.1994) Das Rektoratskollegium
MehrGeschäftsordnung der Entscheidergruppe
Geschäftsordnung der Entscheidergruppe Präambel (1) Diese Geschäftsordnung gilt für die Entscheidergruppe der LAG Sagenhaftes Vogtland Regionalentwicklung, Tourismus- und Marketing e.v.. Sie regelt die
MehrGeschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe Schönburger Land
Geschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe Schönburger Land Präambel Die Region Schönburger Land hat im Rahmen der Erarbeitung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) gebildet.
MehrLandesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung
Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung (in der Fassung der Änderung vom 17. September 2007) Geschäftsordnung für den Landesausschuss für Berufsbildung des Landes
MehrGeschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.
Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis
MehrGeschäftsordnung der lokalen Aktionsgruppe (LAG) Hümmling
Geschäftsordnung der lokalen Aktionsgruppe (LAG) Hümmling 1 Name, Sitz Die LAG führt den Namen LAG Hümmling, sie soll nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Die LAG hat ihren Sitz in Sögel. 2
MehrUNIVERSITÄT HOHENHEIM
UNIVERSITÄT HOHENHEIM FAKULTÄT AGRARWISSENSCHAFTEN Geschäftsordnung für den Fakultätsvorstand der Fakultät Agrarwissenschaften Beschluss des Fakultätsvorstands am 07.04.2015 Stand der Änderung des Anhangs
MehrGeschäftsordnung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2016
Geschäftsordnung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2016 Aufgrund des 12 Abs. 4 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 16. Dezember
MehrGeschäfts- und Verfahrensordnung des Sportbeirats vom 10. Oktober 2012
Geschäfts- und Verfahrensordnung des Sportbeirats vom 10. Oktober 2012 Der Sportbeirat führt seine Geschäfte nach Maßgabe der Vorschriften des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag
MehrGeschäftsordnung des Beirats verpackvkonkret
Geschäftsordnung des Beirats verpackvkonkret Seite 1 von 8 Präambel Die Arbeitsgemeinschaft VerpackV konkret hat das Ziel, ein gemeinsames Verständnis der Inhalte der Verpackungsverordnung (VerpackV) zu
MehrDiese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand nach 10 der Satzung des Turnverein Bitburg 1911 e. V. und regelt dessen interne Arbeitsweise.
Geschäftsordnung für den Vorstand A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand nach 10 der Satzung des Turnverein Bitburg 1911 e. V. und regelt dessen interne Arbeitsweise. B. Verfahrensfragen
MehrGeschäftsordnung des Landesdenkmalrates. 1 Aufgaben
Gemäß 7 Absatz 5 des Gesetzes zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin DSchG Bln) in der Fassung vom 24. April 1995 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, S. 274) wird bestimmt: Geschäftsordnung
MehrGeschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC
Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC 1 Allgemeines 1. Die Bundeskommission Ultraleichtflug ist für alle sportlichen Belange und Regeln der Ultraleichtfliegerei innerhalb des DAeC
MehrGeschäftsordnung des Vorstandes der Stiftung Kind und Jugend des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.v. 1 Allgemeines
1 Geschäftsordnung des Vorstandes der Stiftung Kind und Jugend des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.v. 1 Allgemeines 1. Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, den Geschäftsverlauf
MehrGeschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg hat
MehrGeschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums
Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei
MehrZusammensetzung und Leitung
Geschäftsordnung des Hochschulrats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 26.06.2008 unter Berücksichtigung der Änderungen vom 01.07.2010, vom 10.01.2014 und vom 12.08.2015 1 Zusammensetzung und Leitung
MehrSatzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v.
Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. 1 Name und Sitz Der in der Mitgliederversammlung am 30.10.1982 gegründete Verein führt den Namen Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. Er hat
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016
GESCHÄFTSORDNUNG des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) vom 30. Mai 2016 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2016 folgende Geschäftsordnung
MehrGeschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11.
K E K Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 zuletzt geändert am 11. Februar 2014 Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration
MehrGeschäftsordnung des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln
Amtliche Mitteilung 25/2015 der Technischen Hochschule Köln vom 8. Juni 2015 Herausgegeben am 11. Juni 2015 Technology Arts Sciences TH Köln 3 Inhaltsübersicht 1 Zusammensetzung und Leitung des Gremiums;
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule
MehrGeschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Kirchhain. Einleitungsformel
Geschäftsordnung für den Ausländerbeirat der Stadt Kirchhain Einleitungsformel Aufgrund des 87 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. II 1992, S. 534), zuletzt
MehrSATZUNG DES SENIORENBEIRATES der Gemeinde Gemünden (Felda)
SATZUNG DES SENIORENBEIRATES der Gemeinde Gemünden (Felda) Aufgrund des 8 c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz
MehrKinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee
Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee Geschäftsordnung Die Kinder- und Jugendvertretung gibt sich aufgrund 6 Abs. 1 der Satzung für die Kinder- und Jugendvertretung beim Markt Murnau
MehrDer Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in 1 bleibt hiervon unberührt:
Geschäftsordnung für den Vorstand des Förderverein Kita Calden Naseweis e.v. Präambel Diese Geschäftsordnung nach 16 der Satzung ist die Richtlinie für den Vorstand nach 12 der Satzung. Sie regelt die
MehrSatzung des Deutschen Adelsrechtsausschusses
1 Wesen und Zusammensetzung 1) Der Deutsche Adelsrechtsausschuß, getragen von den deutschen Adelsverbänden, ist der Rechtsnachfolger der von 1918 bis 1945 bestehenden Spruchorganisationen des deutschen
MehrGeschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v
Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG Bezug: Bek. d. MI v. 24.03.2009 (Nds. MBL. S. 523) Bek. des MI v. 16.11.2016 35.22 41576-10-13 In der Anlage wird die Geschäftsordnung
MehrGeschäftsordnung des Kreisschülerrates Zwickau
Präambel Geschäftsordnung des Kreisschülerrates Zwickau Die Schülervertretung des Landkreises Zwickau ist die demokratische Vertretung der Schülerschaft im Landkreis. Sie strebt im Sinne der vertretenden
MehrAnlage 2 zur Vereinbarung über die Bildung des Schlichtungsausschusses nach 17c Abs. 3 KHG vom Geschäftsordnung
Geschäftsordnung für den Schlichtungsausschuss nach 17c Abs. 3 KHG 1 Anrufung des Schlichtungsausschusses (1) Der Schlichtungsausschuss wird durch einen Antrag angerufen. Er kann neben den Vertragsparteien
MehrGeschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock
Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock vom 07.02.2005 Inhaltsübersicht 1 Gewählte Mitglieder 2 Vorsitz 3 Beratende Teilnehmer 4
MehrGeschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Münchhausen
Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Münchhausen Gültig ab: 01.04.2017 029.4 I n h a l t s v e r z e i c h n i s I. Der Kinder- und Jugendbeirat und seine Funktionen 1 Aufgaben
MehrTennisclub Sinzheim e.v.
Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr
MehrGeschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom
Geschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom 23.03.2009 1 Mitglieder (1) Dem Fakultätsrat gehören neben dem Fakultätsvorstand die in der Grundordnung der Hochschule
MehrGeschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt
Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt Der gemäß 77 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes von der Industrie- und Handelskammer Erfurt errichtete Berufsbildungsausschuss
MehrSatzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow
Satzung der Schülervertretung der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL 3 1. KLASSENSPRECHERVOLLVERSAMMLUNG 3 1 [ZUSAMMENSETZUNG, EINBERUFUNG, LEITUNG]
MehrGeschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm vom 19.03.2016 Der Inklusionsbeirat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.ilm hat sich auf seiner
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert
MehrGESCHÄFTSORDNUNG Stand: Januar 2018
GESCHÄFTSORDNUNG Stand: Januar 2018 1 Geltungsbereich... 3 2 Öffentlichkeit... 3 3 Einberufung... 3 4 Beschlussfähigkeit... 3 5 Versammlungsleitung... 4 6 Worterteilung/Rednerfolge/Wortentziehung... 4
MehrSportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom
Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Erdweg 1 a, 50769 Köln-Worringen Tel. : 0221/97844-0, Fax: 0221/97844-20, Mail: sgworringen@t-online.de Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen
MehrGESCHÄFTSORDNUNG SBSV
GESCHÄFTSORDNUNG SBSV Stand: 06. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 4 2 Vorsitz... 5 3 Sitzungen... 6 4 Tagesordnung... 7 5 Protokoll... 8 6 Sitzungsleitung... 9 7 Redeordnung... 10 8
MehrGeschäftsordnung des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg. I. Vorsitz und Stellvertretung
Geschäftsordnung des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg in der Fassung vom 15. März 2007 Gemäß 15 Abs. 3 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder
MehrSatzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze
Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Seelze Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Seelze in seiner
MehrJugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V.
Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V. I. Allgemeines 1 Name und Wesen Die Sportjugend Kreis Steinburg ist die Jugendorganisation im Sportverband Kreis Steinburg
MehrStudierendenvertretungsordnung (StuVO) der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Studierendenvertretungsordnung (StuVO) der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit vom 19.11.2014 Auf Grundlage von 6 Abs. 6 Nr. 5 der Grundordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit vom 21.11.2012
MehrSatzung für das Kreisjugendamt Bayreuth
Satzung für das Kreisjugendamt Bayreuth Der Landkreis Bayreuth erlässt aufgrund des Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8.12.2006 (GVBl. S. 942), zuletzt geändert durch
MehrGESCHÄFTSORDNUNG der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes
GO 1 2 ( 1-3 ) GESCHÄFTSORDNUNG der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 17. Juni 2009, veröffentlicht in
MehrGeschäftsordnung für Mitgliederversammlungen
Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese
MehrGeschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln
Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.
MehrGeschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark
881-02 Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark Neufassung Magistrats-Beschluss v. 09.02.2009 In Kraft seit 10.02.2009 1. Änderung Magistrats-Beschluss
MehrGeschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand
MehrZu TOP 8: Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung
Zu TOP 8: Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung Aktuelle Allgemeine Geschäftsordnung Allgemeine Geschäftsordnung des KreisSport- Bundes Hochsauerlandkreis e.v. beschlossen von der Mitgliederversammlung
MehrGeschäftsordnung für DBV-Ausschüsse und Kommissionen
Geschäftsordnung für DBV-Ausschüsse und Kommissionen Beschlossen durch die Bundesversammlung vom 15.03.1992 in Ladenburg Geändert durch die Bundesversammlung vom 28.11.1992 in Fulda Geändert durch die
MehrSatzung. 1 Zusammensetzung
1 4. 31 02 Satzung über den Beirat für Naturschutz und den Kreisbeauftragten für Naturschutz beim Kreis Plön (Naturschutzbeiratssatzung Plön) vom 28. April 2011 Aufgrund des 44 Abs. 2 des Gesetzes zum
MehrJugendordnung. Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V.
Jugendordnung Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V. Inhaltsverzeichnis über die Jugendordnung des Landesverbandes Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e.v. Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ziffer 1. Name,
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften FAKULTÄTSORDNUNG
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften FAKULTÄTSORDNUNG Vom 30.04.2011 3 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SächsHSG) vom 10. 12. 2008 und der Grundordnung
MehrGeschäftsordnung. für den Zuwahlausschuss. der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) auf Basis der jeweils gültigen Satzung
Geschäftsordnung für den Zuwahlausschuss der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) auf Basis der jeweils gültigen Satzung (Fassung vom 01.01.2016) 1 Ziele der Akademie Zweck und Aufgaben
MehrV e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den
V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den 17.02.2010 Ordnung für die Durchführung von Senatssitzungen (SenatsGeschO) der Folkwang Hochschule vom 08.02.2010 Aufgrund des
MehrAbteilungsordnung der Turnabteilung
der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen
Mehr- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung
MehrGeschäftsordnung für den. "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche. Kommunikationsnetze und dienste"
Geschäftsordnung für den "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und dienste" 1 Gliederung 1 Name und rechtliche Einordnung 2 Zweck des Arbeitskreises 3 Mitglieder des
Mehr1 Rechtsform und Sitz. (1) Die Regionale Planungsgemeinschaft...thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr zur Erstellung einer Satzung nach 4 Abs. 5 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. 45) 1 Rechtsform und Sitz (1)
Mehrfür den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V.
Geschäftsordnung für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V. A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt nur für das Präsidium nach 13 (2) der Satzung (Fassung vom 27.02 2009) und regelt
MehrSatzung für das Jugendamt des Landkreises Ammerland
Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ammerland Aufgrund des 7 der Nds. Landkreisordnung (NLO) in Verbindung mit dem 8. Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII, im folgenden KJHG),
MehrGeschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Fassung vom 22. September 2017 1 Sitzungen der Vertreterversammlung (1) In jedem Jahr findet eine Sitzung der Vertreterversammlung
MehrGeschäftsordnung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss
Geschäftsordnung Umlegungsausschuß 23/02 56. Erg. Lief. 3/95 HdO Geschäftsordnung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss Der Umlegungsausschuß der Stadt Neuss, der aufgrund der Verordnung zur Durchführung
MehrGeschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck
Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen
MehrGeschäftsordnung für die Sparte Angeln
Geschäftsordnung für die Sparte Angeln Inhalt A. Allgemeines 1 Zweck der Sparte Angeln B. Spartenmitgliedschaft 2 Erwerb der Mitgliedschaft 3 Arten der Mitgliedschaft C. Die Organe der Sparte Angeln 4
MehrI. Wahl und Sitzungen
Geschäftsordnung zur Wahl von Elternbeiräten und Bildung eines Gesamtelternbeirat für die Waldkindergärten der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Obertshausen e.v. Hinweis: Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Obertshausen
MehrTourismusverein Bergstadt Sayda/ Erzgebirge und Umgebung e. V.
Tourismusverein Bergstadt Sayda/ Erzgebirge und Umgebung e. V. - S A T Z U N G - 1 Der Tourismusverein, nachfolgend TVS genannt, führt den Namen Bergstadt Sayda/ Erzgebirge und Umgebung e. V. (1) Er ist
MehrTostedter Schützenverein von 1854 e.v. Geschäftsordnung 1 Vorstand und geschäftsführender Vorstand Stand:
Geschäftsordnung 1 Vorstand und geschäftsführender Vorstand Stand: 13.04.2005 Seite 1 von 6 1 Zusammensetzung Die Mitglieder des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes sind bestimmte Funktionsträger
MehrFörderverein Satzung
Förderverein Satzung SATZUNG des Fördervereins der Brüder Grimm Grundschule 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Brüder-Grimm-Grundschule". 2. Er hat seinen Sitz in
MehrGeschäftsordnung Fachkonferenz Rennsport und MTB
Radsportverband Niedersachsen e. V. Geschäftsordnung Fachkonferenz Rennsport und MTB Ausgabe 01/2012 RSVN-Geschäftsordnung-Fachkonferenz-Rennsport und MTB Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeine
MehrSatzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze
Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen
MehrFreundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
Mehr1 Aufgaben, Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten zur Berichterstattung
Niedersachsen Geschäftsordnung für den Beirat für den gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (Verbraucherschutzbeirat
MehrGeschäftsordnung. für das Kuratorium der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Geschäftsordnung für das Kuratorium der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Beschluss N 203/2010 des Kuratoriums vom 12.10.2010) Das Kuratorium der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
MehrGeschäftsordnung für den AfD- Kreisvorstand Kassel-Stadt
Geschäftsordnung für den AfD- Kreisvorstand Kassel-Stadt A. Präambel Der Kreisverband ist die kleinste selbstständige organisatorische Einheit der AfD mit Satzung und selbstständiger Kassenführung gemäß
Mehr1 Vorsitz im Verwaltungsrat
Studentenwerk Anstalt des öffentlichen Rechts Max-Horkheimer-Straße 15 (Studentenhaus) 42119 Wuppertal Der Geschäftsführer Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des -s Wuppertal - Studentenwerk - Anstalt
MehrG E S C H Ä F T S O R D N U N G
G E S C H Ä F T S O R D N U N G DES MAGISTRATS DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Vorsitz und Stellvertretung 2 - Geschäftsverteilung und Ermächtigung der Dezernenten
MehrS a t z u n g. des Tourismusverbandes Vogtland e.v.
S a t z u n g des Tourismusverbandes Vogtland e.v. 1 Name und Sitz 1) Der Verband führt den Namen Tourismusverband Vogtland e. V. Er hat seinen Sitz in Plauen. 2 Zweck des Verbandes 1) Der Zweck des Verbandes
MehrGeschäftsordnung des Senats. der Hochschule Reutlingen
Hochschule Reuttingen Reutlingen University Geschäftsordnung des Senats der Hochschule Reutlingen vom 21.01.2016 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der vorliegenden Satzung weibliche Formen
Mehr(1) Der Berufsbildungsausschuss ist im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes für die Aufgaben der Berufsbildung zuständig.
Muster-Entwurf einer Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses bei den Industrie- und Handelskammern (vom 15.05.2006) -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Mehr1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen 3
Übersicht: Ortsrecht der Stadt Karben Seite I. Das Kinder- und Jugendforum und seine Funktionen 1 Aufgaben und Rechte des Kinder- und Jugendforums 2 2 Zusammensetzung und Bildung 2 3 Pflicht zur Teilnahme
MehrGeschäftsordnung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss
Geschäftsordnung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss, der aufgrund der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW S. 220) in der jeweils
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis:
GESCHÄFTSORDNUNG der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode Inhaltsverzeichnis: 1 Mitgliedschaft 2 Organe 3 Fraktionsversammlung 4 Aufgaben der Fraktionsversammlung 5 Vorsitzender
Mehr1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2
Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 5 1 - Einberufung von Versammlungen... 2 2 - Leitung von Versammlungen... 2 3 - Tagesordnung Verbandstag/Jugendvollversammlung/Vollversammlungen der Fachsparten... 2 4 -
MehrGeschäftsordnung des Fakultätsrates der. Fakultät III Medien, Information und Design der. Hochschule Hannover. Einberufung, Termine, Vertretung
Geschäftsordnung des Fakultätsrates der Fakultät III Medien, Information und Design der Hochschule Hannover 1 Einberufung, Termine, Vertretung (1) Der Fakultätsrat wird während der Vorlesungszeit in der
MehrGeschäftsordnung DiAG-Mitgliederversammlung , Seite 1 von 5
Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im verfassten Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart, DiAG-MAV Die Mitgliederversammlung (MV)
Mehr-Satzung- (vom 17. August 1994) geändert aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 29. März 2004 und vom 20.
-Satzung- (vom 17. August 1994) geändert aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 29. März 2004 und vom 20. März 2007 Verein zur Förderung des Norddeutschen Wasserzentrums Moorbeerenweg
Mehr3 Geschäftsordnung 3
3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten
MehrGeschäftsordnung für den Vorstand. 1 Erlass und Änderung dieser Geschäftsordnung. C. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
Geschäftsordnung für den Vorstand A. Präambel B. Verfahrensfragen 1 Erlass und Änderung dieser Geschäftsordnung C. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung 2 Grundsatz 3 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
MehrSatzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.
Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den
MehrSatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)
Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) Aufgrund der 4 und 42 a) und b) der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der
Mehr