Dr. Med. was nun? Ein Leitfaden für die Zeit nach dem Studium Bewerbung Ausbildung Promotion und die Zeit danach

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1 Dr. Med. was nun? Ein Leitfaden für die Zeit nach dem Studium Promotion und die Zeit danach Bewerbung Ausbildung

2 Für dich erstellt: Inhalt inhalt Alle Broschüren und Unterlagen erhältst du auf der Universitätsvertretung Medizin. Vorwort 04 Referat für postgraduale Studien Graduierung 05 Bewerbungen 23 Inland...24 Ausland...31 USMLE Studienführer Humanmedizin Studienführer Zahnmedizin Broschüre Go International Broschüre Dr. Med was nun? Broschüre Welcome to Vienna Sozialbroschüre Broschüre Diplomarbeit Famulaturbroschüre Skriptum Block 8 Skriptum Block 9 Skriptum Block 17 Skriptum Medizinische Terminologie Biochemieskript für Block 1,2 und 4 Sponsion/Promotion Berufstitel Vor der letzten Prüfung Abschluss Diplomarbeit...07 Wissenschaftliche Ausbildung 08 Doktoratsstudien Doktoratsprogramme Universitätslehrgänge...12 Information/Beratung/ Service 16 Ärztekammer...17 AMS Arbeitslosengeld Krankenversicherung...20 Bundesheer...21 Zivildienst...21 Impressum Klinische Ausbildung 34 Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin Turnus Zahnarztausbildung...43 Facharztausbildung...46 Forschungsförderung 61 Internetportale für Förderprogramme...62 Förderungen aus Österreich...62 Wien-spezifische Förderungen...63 Internationale Projekte Anhang 64 Ärzte Links Nützliche Links...65 Quellennachweis Medieninhaber und Herausgeber: Universitätsvertretung an der Medizinischen Universität Wien, AKH, Leitstelle 6M,Währinger Gürtel 18 20, 1090 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Martin Andreas, Dr. Amadea Martischnig Mitarbeit: Simon Awad, Johannes Forster, Dr. Thomas Rausch Gestaltung & Layout: Cornelia Zelinka Druck: Facultas AG 2. Auflage 2008 Alle Angaben ohne Gewähr. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

3 Vorwort PROMOTION Liebe Kollegin, lieber Kollege, Wir gratulieren dir ganz herzlich zum Abschluss deines Studiums! Nun hast du es geschafft, ein neuer und spannender Lebensabschnitt beginnt. Doch gerade in der Zeit direkt nach dem Studium fallen wichtige Entscheidungen für deine Zukunft. Grund genug also, sich genau über alle Möglichkeiten, Risiken und Nebenwirkungen zu informieren. Wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite, nutze einfach unser vielfältiges Beratungsangebot. Diese Broschüre stellt ein Kernstück unserer Beratung dar, da sie alle wesentlichen Informationen kurz und übersichtlich zusammenfasst. Ein besonderer Dank gilt auch den Mitarbeitern der Servicestelle für arbeitslose Ärzte und Jungmediziner der Ärztekammer für Wien, die mit ihrem Wissen aktiv zur Erstellung dieser Broschüre beigetragen haben. Für weiterführende Fragen stehen wir dir gerne persönlich oder per zur Verfügung! Dr. Martin Andreas Referent für postgraduale Studien ÖH Medizin Wien Referent für Jungmediziner Ärztekammer für Wien Referat für postgraduale Studien und Lehrgänge Das Referat für postgraduale Studien und Lehrgänge wurde eingerichtet, um Studierende in diesen Studien zu unterstützen. Wesentlicher Focus liegt dabei auf der persönlichen Beratung. Die Studiengänge sind relativ neu und es kommt immer noch zur Umstellung von einigen Rahmenbedingungen. Gerade deshalb ist die Entwicklung individueller Lösungen in diesem Bereich besonders wichtig. Uns ist es aber auch ein Anliegen, Studierende der Medizin, die nach ihrem Abschluss ein wissenschaftliches Studium beginnen möchten, rechtzeitig über ihre Möglichkeiten in diesem Bereich zu informieren. Diese Broschüre stellt einen wesentlichen Beitrag dazu dar. In regelmäßigen Abständen werden Podiumsdiskussionen und thematische Veranstaltungen von uns organisiert, um den Diskussionsprozess rund um die neuen Doktoratsstudien voranzutreiben und somit Probleme im Studium direkt anzusprechen. Dazu sind wir aber auch auf deine Hilfe angewiesen! Bitte wende dich an uns, wenn du Verbesserungsoder Erneuerungsmöglichkeiten in deinem Studium siehst. Als aktuelles Projekt rufen wir eine neue Doktoratszeitung ins Leben, um einen intensiven Kommunikationsprozess unter den Studierenden auszulösen. Wenn du diese Zeitung gemeinsam mit uns gestalten willst, dann melde dich einfach bei uns! Wenn Du Fragen hast, dann zögere nicht und komm bei uns vorbei! Graduierung Sponsion (N202) 06 Promotion (N201) 06 Berufstitel 06 Vor der letzten Prüfung 06 Abschluss Diplomarbeit 07 Dr. Amadea Martischnig Vorsitzende Studienvertretung Doktoratsstudien ÖH Medizin Wien Tel: 01/ Fax: 01/ /16 Öffnungszeiten: Mo Uhr, AKH Ebene 6M 4 5

4 PROMOTION PROMOTION Sponsion (N202) Mit der erfolgreichen Absolvierung aller Tertiale und Lineelemente des 6.Studienjahres und der SIP 6 ist das Diplomstudium N202 erfolgreich abgeschlossen und kann im Rahmen der Graduiertenfeier zelebriert werden. Zu dieser Feier kann man sich in der Studien- und Prüfungsabteilung anmelden. Promotion (N201) Vor der letzten Prüfung Wenn sich nach langen Jahren das Studium seinem Ende nähert, kommt zur Aufregung und zum Stress vor der letzten Prüfung auch noch ein bisschen bürokratischer Aufwand auf einen zu. So muss man 2 Wochen vor der letzten Prüfung auf die Studien- und Prüfungsabteilung des Rektorats gehen und einige Dokumente bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorlegen: Staatsbürgerschaftsnachweis Kolloquiumszeugnisse aus Medizinischer Psychologie und Zahn-Mund-Kieferheilkunde Praktikumsnachweis des 3. Abschnitts Alle Famulaturzeugnisse mit dem Formular zum Gesamtnachweis der 16 Wochen Wahlfachzeugnis oder Dissertationsbestätigung Je nachdem ob man ein Wahlfach gemacht oder eine Dissertation angemeldet hat, muss man das entsprechende Zeugnis oder zumindest die Bestätigung, dass eine Dissertation angemeldet und genehmigt wurde, vorlegen. Wenn du alle Prüfungen erfüllt hast und nur mehr deine Dissertation schreibst, kannst du dich bereits mit einer entsprechenden Bestätigung, die du auch am Rektorat erhältst, in die Turnusplatzliste des KAV (oder einem anderen Bundesland) eintragen lassen. Promotionsbescheid Wenn man ein Wahlfach eingereicht oder die Dissertation bereits vor der letzten Prüfung approbiert wurde, kann man ungefähr 10 Tage nach der letzten Prüfung wieder auf die Studienabteilung gehen und sich den Promotionsbescheid holen. Stellt man die Dissertation später fertig, erhält man den Bescheid, wenn die Arbeit endgültig approbiert ist. Akademische Feier Gleichzeitig kann man sich auch zur akademischen Feier, dem festlichen Abschluss des Studiums, anmelden. Die möglichen Termine erfährt man ebenfalls auf der Studienabteilung, die Feier findet auch weiterhin im großen Festsaal der Universität Wien statt. Für die Urkunde und den Musikbeitrag ist ein kleiner Beitrag im vorhinein zu entrichten. Berufstitel Nach der Sponsion bzw. Promotion bekommt man den akademischen Titel Dr. med. univ. verliehen. Anders als nach N201 handelt es sich aber um ein Magister-Studium. Für eine wissenschaftliche Karriere ist dann noch ein Doktoratstudium erforderlich. Als selbststän- diger Arzt arbeiten darf man erst nach der Approbation, die man entweder nach der 3-jährigen Turnus-Ausbildung oder nach 6 Jahren Facharztausbildung bekommt. Vor der letzten Prüfung Bei den Meisten wird die SIP 6 die letzte Prüfung sein. Davor gibts auch bei der neuen Studienordnung noch einige Formalitäten zu erledigen. Parallel zur Onlineanmeldung für die SIP 6 muß man persönlich in die Studien-und Prüfungsabteilung gehen und folgende Dokumente mitbringen: Studentenausweis Staatsbürgerschaftsnachweis im Original und eine Kopie (als Ersatz Reisepass) Sozialversicherungsnummer ev. Heiratsurkunde Nachweis(e) über etwaige(n) akademische(n) Titel Nachweise aller abgelegten Famulaturen (falls noch nicht im univis online evident; es müssen alle 18 Wochen abgegeben sein) Nachweis der freien Wahlfächer (falls noch nicht im univis-online evident) Für einen fristgerechten Studienabschluss müssen bis zum Antritt zur SIP 6 die kommissionelle Prüfung zur Diplomarbeit (Anmeldung dafür bis spätestens Mai!) sowie alle Pflichtfamulaturen absolviert sein. Eine abgeschlossene Diplomarbeit ist zwar keine Voraussetzung zur Teilnahme an der SIP 6, jedoch empfohlen, da ansonsten eine Studienverzögerung unvermeidlich ist. Abschluss Diplomarbeit Die Erstellung einer Diplomarbeit ist in der neuen Studienordnung Pflicht. Dazu muß man sich nach Absolvierung der im SSM3 vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen anmelden. Themen und Betreuer können in der online-themenbörse gefunden werden. Die fertige Diplomarbeit muß auf der Studienabteilung in zweifacher, gebundenen Form zur Begutachtung eingereicht werden. Danach muß der Diplomarbeitsbetreuer die Arbeit innherhalb von längstens 6 Wochen ab der Einreichung beurteilen. Nach der Approbation der Diplomarbeit ist die Anmeldung an der Studienabteilung für den zweiten Teil der dritten Diplomprüfung möglich. Dieser besteht aus einer mündlichen kommissionellen Prüfung aus dem wissenschaftlichen Fachgebiet der Diplomarbeit. Die Prüfungskommission besteht aus dem Betreuer, der zum Vorsitzenden wird und vom Betreuer bestellten Prüfern, wobei einer ein Vertreter aus einem nicht-klinischen und einer aus einem klinischen Fach sein soll. Der Prüfungstermin kann ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung für in frühestens 4 Wochen von der Prüfungskommission) festgelegt werden

5 WISSENSCHAFTLICHE AUSBILDUNG WISSENSCHAFTLICHE AUSBILDUNG Wissenschaftliche Ausbildung Doktoratsstudien 09 Programme 11 Universitätslehrgänge 12 Doktoratsstudien Doktoratsstudien an der medizinischen Universität Wien Mit der Einführung des neuen Studienplans im Grundcurriculum N 202 wurde auch das erste medizinisch-wissenschaftliche Doktoratsstudium an der MUW geschaffen. Es wurde damals nötig, da das neue Curriculum trotz Doktortitel auf der Urkunde an sich ein Magisterstudium ist. Der Wert eines postgradualen medizinischen Studiums wurde aber bald erkannt. Nachdem sich der Gesetzgeber 2006 dazu entschlossen hat, die Doktoratsstudien zu vereinheitlichen und das zweijährige Doktorat auslaufen zu lassen, hat die MUW nun als erste medizinische Universität die Weichen gestellt und das Angebot der Doktoratsstudien umgestellt. Es gibt jetzt also ein dreijähriges PhD Studium und ein dreijähriges professionelles Doktoratsstudium. N090 ein Studium ohne Zukunft? Das zweijährige N090 Studium, das als erstes Doktoratsstudium an der MUW zugelassen wurde, wird ab WS 07 nicht mehr angeboten. Studierende, die davor schon N090 inskribiert waren, können dieses Studium bis 2017 abschließen. Diese vom Gesetzgeber festgelegte Frist ermöglicht allen Studierenden ihr Studium auch wirklich nach dem ursprünglichen Studienplan N090 abzuschließen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, in das PhD Studium bzw. in das dreijährige professionelle Doktoratsstudium (N790) zu wechseln. Das PhD Studium N094 Das PhD Studium wurde an der MUW im Oktober 2005 erstmals offiziell angeboten. Inzwischen studieren über 200 Studierende in diesem Studienplan. (offizielle Kennzahl N094). Wenn du dich für ein PhD Studium entscheidest willst, solltest du dir davor einen genauen Überblick über die Voraussetzungen und die Studiendauer machen. Danach sind vor allem auch das für dich passende Thema und die damit verbundenen finanziellen Erfordernisse zu beachten (Förderungen). Die Mindeststudiendauer konnten wir schon vor einiger Zeit von 4 auf 3 Jahre reduzieren, um eine flexiblere Studienplanung zu ermöglichen. Allerdings solltest du bedenken, dass es sich bei einem PhD Projekt auf jeden Fall um ein sehr zeitaufwendiges Projekt handelt. Das bedeutet, dass die Studiendauer sehr von der Projektgestaltung abhängen wird, denn ohne fertige Dissertation ist dieses Studium selbstverständlich nicht abzuschließen. Erste Schritte zur Dissertation: An der MUW werden zu unterschiedlichen Themengebieten PhD Programme angeboten. Diese sind nicht immer identisch mit den Programmen im professionellen Doktorat (N790). Die Unterrichtseinheiten, die du aus dem Studienplan entnehmen kannst, werden ausschließlich in Englisch abgehalten. Wesentliches Kriterium für das PhD Studium ist die Anstellung auf diesem Projekt als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Dabei soll die Anstellung über wissenschaftliche Fördergelder erfolgen, die von einer Forschungsförderungsstelle nach einem internationalen Evaluierungsprozess vergeben wurden. Sollte zwar Geld 8 9

6 WISSENSCHAFTLICHE AUSBILDUNG WISSENSCHAFTLICHE AUSBILDUNG vorhanden sein, dieses aber nicht von so einer Förderstelle kommen, dann wird das von dir geplante Projekt über die Curriculumsdirektion an internationale Gutachter zur Evaluierung ausgeschickt und danach beurteilt. Der Weg zur Förderung ist unterschiedlich und nicht leicht. Am Ende dieser Broschüre findest du einen Überblick über die entsprechenden österreichischen und internationalen Institutionen. Im Idealfall wird eine freie PhD Stelle von einem Betreuer angeboten, der schon Fördergelder eingeworben hat. So kann man, wenn man schließlich für diese Stelle genommen wird, gleich mit der Arbeit beginnen. Kompliziert ist es, wenn noch keine Förderung für dieses Projekt vorliegt. Dann muss man gemeinsam mit einem Betreuer einen Antrag an eine Forschungsförder ungsinstitution aussenden. Dabei ist zu bedenken, dass die Erfolgsrate bei solchen Anträgen zwischen 20 % und 30 % liegt. Wesentlich ist dann auch die Auswahl des Betreuers. Nur Personen mit der venia docendi, also der Berechtigung, auf einer Universität zu lehren, werden als Betreuer zugelassen. Oft kennt man eine geeignete Person schon von der Diplomarbeit. Wenn man sich für ein spezielles Programm interessiert aber noch keinen Betreuer kennt, dann kann möglicherweise der jeweilige Programmkoordinator gute Ratschläge geben. Nachdem du die Auswahl des Themas abgeschlossen hast und die Förderung zugesichert wurde musst du dieses Thema noch einmal öffentlich verteidigen und die wissenschaftliche Intention klar darlegen. Wenn du hier positiv bestehst, dann kann es an die Arbeit gehen. Beim PhD Studium ist zu beachten, dass es nicht gleichzeitig mit einer Facharztausbildung absolviert werden kann, da ja bereits eine Anstellung auf diesem Projekt besteht und damit keine weitere Anstellung als Arzt in Ausbildung möglich ist. Dieses Studium schließt mit dem Titel PhD (dem Namen nachgestellt) ab. Das neue dreijährige Doktoratsstudium an der MUW N790 (Doctoral Program of Applied Medical Science) Der Studienplan für das neue Doktoratsstudium trat im Wintersemester 2007 in Kraft. Dieses Doktoratsstudium wird parallel zum PhD Studium angeboten. Ziel dieses Studiums ist es, ein strukturelles Erlernen der wissenschaftlichen Tätigkeit an der MUW anzubieten und nicht von externer Forschungsförderung abhängig zu sein. Denn anders als beim PhD Studium ist eine Anstellung an der MUW (und dazu ein gefördertes Projekt) zwar erwünscht, aber nicht verpflichtend. Die Dauer des Studiums ist ebenfalls auf drei Jahre festgelegt. Weiters ist es nicht verpflichtend, dass die Dissertation nach drei Jahren als Publikation in einem peer-reviewed Journal veröffentlicht werden muss, obwohl das selbstverständlich das Ziel ist. Der Abschluss des Studiums wird aber auch möglich sein, wenn eine Publikation nicht möglich ist. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist, dass dieses Studium auch neben einer Facharztausbildung möglich ist, da eine Anstellung nicht verpflichtend ist. Dieses Studium schließt mit dem Titel Dr. scient. med. ab, wobei ein bereits vorhandener Dr. der Humanmedizin lediglich ergänzt wird: Dr.med.univ. et scient.med. Schon länger war abzusehen, dass bei weitem nicht entsprechend viele PhD- Studienplätze zur Verfügung stehen werden, um den Bedarf zu decken. Denn schon jetzt haben sehr viele Studierende ihr Interesse an den Doktoratsstudien der MUW angekündigt. Mit dem neuen Doktoratsstudium wurde die Möglichkeit geschaffen, ein dem PhD gleichwertiges Studium zu inskripieren und nicht an der fehlenden Förderung, die ein großes Problem darstellt, zu scheitern. Ständige Weiterentwicklung Die Doktoratsstudien an der MUW haben eine sehr kurze Geschichte und befinden sich noch immer in einem starken Veränderungsprozess. So werden laufend neue Programme sowohl im N094 als auch im N790 Studium zugelassen. Da jetzt erst die ersten Absolventen diese Studien beenden kann es natürlich sein, dass aufgrund der neu gewonnenen Erfahrungen Änderungen auch am Studienplan notwendig sind. Gerade in der Entwicklungsphase sind wir besonders auf dein Feedback angewiesen, um notwendige Änderungen rechtzeitig in den entsprechenden Kommissionen vorbringen zu können. Zwei weitere große Knackpunkte an denen wir laufend arbeiten sind die Vereinbarkeit von PhD und Facharztausbildung sowie die Implementierung eines MD-PhD Programms. Wir halten dich über die aktuellen Geschehnisse selbstverständlich auf den Laufenden. Eine detaillierte Übersicht über die angebotenen Programme findest du unter Für persönliche Beratung und detaillierte Information kontaktiere einfach unser Referat für postgraduale Studien, wir stehen dir gerne zur Verfügung! Programme Molecular Signal Transduction Programmkoordinator: Prof. Dr. Stefan Böhm stefan.boehm@meduniwien.ac.at Das Verständnis der Molekularphysiologie der zellulären Signaltransduktion und das therapeutische Eingreifen in diese wird interdisziplinär vermittelt. Besonderen Wert wir auch auf die klinische Anwendbarkeit (translational science) gelegt. Molecular Mechanism of Cell Biology Programmkoordinator: Ao.Prof. Dr. Johannes Nimpf johannes.nimpf@meduniwien.ac.at Unterschiedliche Aspekte im Lebenszyklus einer Zelle wie Proliferation, Wachstum, Differenzierung und Tod sind die Hauptinteressen dieses postgraualen Studiums und werden anhand unterschiedlicher Zelltypen und Zelllinien mit diversen Techniken untersucht. Medical Physics Programmkoordinator: Ao.Prof. Dr. Christoph Hitzenberger christoph.hitzenberger@meduniwien.ac.at Die Entwicklung neuer diagnostischer und therapeutische Technologien im Bereich der angewandten Physik Neuroscience Programmkoordinator: Prof. Dr. Johannes Berger regina.hirnschall@meduniwien.ac.at Die normale Funktion des Nervensytems sowie die Entdeckung neuer pathologischer Molekularmechanismen diverser Erkrankungen im Berech der Neurologie und Psychatrie

7 WISSENSCHAFTLICHE AUSBILDUNG WISSENSCHAFTLICHE AUSBILDUNG Malignant Diseases Programmkoordinator: Ao.Prof. Dr. Brigitte Marian Die Verbindung von profunder theoretischer Ausbildung und das Erlernen praktischer Fähigkeiten in Bereichen der Tumorbiologie, translational und klinischer Onkologie und Hämatologie. Endocrinology and Metabolism Programmkoordinator: Ao.Prof. Dr. Thomas Stulnig Multidisziplinär untersucht dieses Programm die unterschiedlichen Aspekte der Endokrinologie und zielt auf die Erforschung von Grundlagenwissenschaften, Diagnostik und auf die Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze ab. Vascular Biology Programmkoordinator: Ao.Prof. Dr. Margarethe Geiger Die Interaktion innerhalb und mit der Gefäßwand diverser Zellen wie Endothelzellen, Fibroblasten, Entzündungszellen und Thrombozyten sind Grundinteressen dieses Programms. Inflammation and Immunity Programmkoordinator: Prof. Dr. Maria Sibilia Die Erforschung unterschiedlicher Kontrollmechnismen in der Entwickung von Entzündungszellen bei Gesunden und Kranken. Cell Communication in Health and Disease (CCHD) Das Studium soll die Fächer Neurobiologie, Inflammation, vaskuläre Biologie und Inflammation kombinieren. Universitätslehrgänge Universitätslehrgang für Health Care Management Leitung: Prof. Dr. Marianne Winkler Interdisziplinär werden Lösungsansätze für diverse Problemstellungen in den Bereichen Organisation- und Managementwesen im Gesundheitsbereich praxisnah erarbeitet. Durch die Kooperation mit der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin können einzelne Kurse auch in Berlin absolviert werden. Zielgruppe: alle im Gesundheitswesen Beschäftigte Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium, Berufserfahrung, gute Englischkenntnisse Dauer: 4 Semester (11x 5 Tage) Titel: Master of Business Administration (MBA) Kosten: Euro Universitätslehrgang Public Health Leitung: Prof. Dr. Norbert Bachl und Prof. Dr. Anita Rieder Dieser Lehrgang, der gemeinsam von der Universität Wien und der medizinischen Universität Wien veranstaltet wird, soll Fähigkeiten auf dem Gebiet der integrativen Prävention und Lebensstilmedzin vermitteln. Zielgruppe: alle im Gesundheitswesen Beschäftigte Voraussetzungen: Hochschulabschluß (Fachhochschule), mind. 5 Jahre Berufs- erfahrung im Bereich Public Health, Krankenpflege,ect. Dauer: 4 Semester Titel: Master of Public Health (MPh) Kosten: Euro health Universitätslehrgang Toxikologie für Postgraduierte Leitung: Prof.Dr.Rolf Schulte-Hermann Vorrangig geht es um die Vermittlung und Risikoabschätzung der schädliche Wirkungen einzelner chemischer Substanzen auf den Menschen sowie um Präventionsmaßnahmen für die Zukunft. Zielgruppe: Doktoranden und Berufstätige im Bereich Medizin, Veterinärmedizin und Naturwissenschaften Voraussetzungen: Hochschulabschluß Medizin, Veterinärmedizin und Naturwissenschaften Dauer: 6 Semester Titel: Master of Science (Toxicology) der Medizinischen Universität Wien Kosten: Euro krebsforschung/user/lehre/toxikologie/ toxikologie.htm Universitätslehrgang für Pflegepädagogik Leitung: whr Mag. Marianne Kriegl, Direktorin der NÖ Landesakademie Dieser in Zusammenarbeit mit der medizinischen Universität Wien und der Landesakademie Niederösterreich entwickelte Lehrgang befähigt Absolventen den theoretischen und praktischen Unterricht in der Gesundheits- und Krankenpflege an Schulen und Ausbildungsstätten für Gesundeheitsberufe oder anderen Schulen durchzuführen. Zielgruppe: diplomiertes Pflegepersonal Voraussetzungen: Diplom des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege Dauer: 4 Semester Titel: akademischer Pflegepädagoge Kosten: 7100 Euro Universitätslehrgang für Pflegemanagement Leitung: whr Mag. Marianne Kriegl, Direktorin der NÖ Landesakademie Die medizinische Universität Wien und die Landesakademie Niederösterreich bieten diesen Lehrgang zur Vermittlung von organisatorischem, pflegerischem und ökonomischen Wissen an, um die Leitung des Pflegedienstes übernehmen zu können. Zielgruppe: diplomiertes Pflegepersonal das schon Erfahrung in Führungspositionen gesammelt hat Voraussetzungen: Diplom des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, sowie eine positiv absolvierte Weiterbildung für Führungsaufgaben oder eine Sonderausbildung für Führungsaufgaben

8 WISSENSCHAFTLICHE AUSBILDUNG WISSENSCHAFTLICHE AUSBILDUNG Dauer: 4 Semester Titel: Akademischer Pflegemanager Kosten: Euro Universitätslehrgang Orale Chriurgie Leitung: Akademie für orale Implantologie, Fürhauser, Haas, Mailath-Pokorny und Watzek OHG Zielgruppe: fertige Zahnmediziner Voraussetzungen: Abschluß des Zahnmedizinstudiums Dauer: 4 Semester Titel: Master of Dental Science Kosten: Euro Universitätslehrgang Klinischer Studienleiter Veranstalter: Universität Wien (Univ. Klinik für Klinische Pharmakologie) in Kooperation mit der Vienna School of Clinical Research Voraussetzungen: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin bzw. anderer Naturwissenschaften sowie profunde Englischkenntnisse. Zielsetzung: Ziel des Lehrganges ist die Qualifizierung von Ärzten und anderen Naturwissenschaftern hinsichtlich der Planung, Durchführung, Analyse, Interpretation und Präsentation klinischer Studien zur Verbesserung der Qualität der klinischen Forschung. Die Absolvent/ inn/en erwerben das notwendige Wissen, um klinisch-wissenschaftlich auf internationalem Niveau kompetitiv tätig sein zu können. Dauer: 2 Semester, berufsbegleitend Titel: Akademischer Klinischer Studienleiter/Akademische Klinische Studienleiterin Kosten: Euro Adresse und weitere Information: Medizinische Universität Wien Allgemeines Krankenhaus, Department of Clinical Pharmacology Währinger Gürtel Vienna / Austria Tel. (+43/1) klin-pharmakologie@meduniwien.ac.at Universitätslehrgang Paradontologie Leitung: Univ.Prof.DrDr.Michael Matejka Kenntnisse im Bereich der klinischen Parodontologie, sowie Diagnose, Behandlung aber auch Grundlagenkenntnisse sollen in diesem Lehrgang vermittelt werden. Zielgruppe: Zahnärzte (vorzugsweise mit Berufserfahrung) Voraussetzungen: Fertige Fachärzte im Bereich der Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde oder abgeschlossenes Diplomstudium der Zahnmedizin Dauer: 4 Semester Titel: Master of Science in Periodontology Kosten: Euro Universitätslehrgänge Prothetik Leitung: Univ.Prof. DrDr.E Piehslinger Fachkenntnisse sowohl theoretisch und klinisch im Bereich der festsitzenden und abnehmebaren Prothetik. Zielgruppe: fertige Zahnärzte Voraussetzungen: Fertige Fachärzte im Bereich der Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde oder abgeschlossenes Diplomstudium der Zahnmedizin Dauer: 4 Semester Titel: Master of dental science Kosten: Euro index.php?id=43&content_id2005/ 08post_prothetik.php Universitätslehrgang Interdisziplinäre Schmerzmedizin Leitung: Univ.Prof.Dr. Burkhard Gustorff Die Studierenden werden im Bereich der speziellen Schmerztherapie umfassend und interdiziplinär unterrichtet um komplexe schmerztherapeutische Aufgabenstellungen lösen zu können. Zielgruppe: Mediziner Dauer 4 Semester Titel: Master of Science Kosten: Euro Universitätslehrgang Zahnmedizinische Hypnose Leitung: Prof.Walter Tschugguel Der Einsatz der Hypnose zur Schmerz-und Angstminderung sowie das Erstellen einer positiven Arzt-Patientenbeziehung sind die Hauptinterressen dieses Lehrgangs Zielgruppe: Mediziner und Psychologen Voraussetzungen: Absolvierung eines Doktorats-, oder Diplomstudiums der Medizin oder der Psychologie Dauer: 2 Semster Kosten: 4575 Euro (inkl.prüfungsgebühren und 24 Stunden Supervision) Universitätslehrgang Medizinische Hypnose Leitung: Prof.Henriette Walter Das Erlernen der Technik der medizinischen Hypnose und durch gezielte verbale und nonverbale Kommunikation Angstminderung, und Entspannung beim Patienten hervorzurufen sind die Ziele dieses postgradualen Lehrgangs. Zielgruppe: Mediziner und Psychologen Voraussetzungen: Absolvierung eines Doktorats-, oder Diplomstudiums der Medizin oder der Psychologie Dauer: 2 Semester Kosten: Euro (inkl.prüfungsgebühren und 24 Stunden Supervision)

9 INFORMATION/BERATUNG/SERVICE INFORMATION/BERATUNG/SERVICE Information/Beratung/Service Ärztekammer 17 AMS 19 Arbeitslosengeld 19 Krankenversicherung 20 Bundesheer 21 Zivildienst 21 Ärztekammer Aufgaben Die Ärztekammern der einzelnen Bundesländer sind als gesetzliche Interessensvertretungen durch Bundesgesetz, nämlich das Ärztegesetz 1984, BGBi.Nr.373/84, eingerichtet. Die Ärztekammern sind dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärzte wahrzunehmen und zu fördern. Ärzte sind hierbei alle jene Kolleginnen und Kollegen, die ihren Beruf tatsächlich ausüben und in die Ärzteliste eingetragen sind, d.h. ordentliche Kammerangehörige sind. Zu den wichtigsten Aufgaben der Ärztekammern gehören die Betreuung des Wohlfahrtsfonds, der die Pension der Ärzte sichert, die Mitwirkung an der ständigen ärztlichen Fortbildung sowie das Abschließen entsprechender Verträge mit den Sozialversicherungsträgern. Da die Ärzte als Berufsgruppe nicht einheitlich in einer Gewerkschaft organisiert sind ist die Ärztekammer die größte einheitliche Interessensvertretung gegenüber dem Staat, anderer Berufsgruppen sowie den Arbeitgebern. Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Pflichtmitgliedschaft. Eine erlaubte ärztliche Tätigkeit darf nur dann aufgenommen werden, wenn eine Anmeldung bei der örtlich zuständigen Ärztekammer mit der damit verbundenen Eintragung in die Ärzteliste erfolgt ist. Eintragung in die Ärzteliste Aufgrund der Bestimmungen des Ärztegesetzes seid Ihr im Fall einer ärztlichen Tätigkeit (Turnusausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt) verpflichtet, Euch in die Ärzteliste eintragen zu lassen. Damit erhält man auch einen Ärzteausweis und die damit verbundenen Rechte. Wenn ein Dienstverhältnis beendet wird, so ist dies binnen einer Woche der Ärztekammerabteilung Ärzte- Info-Service (Telefon /26o) mitzuteilen. Ihr werdet dann als außerordentliches Mitglied geführt. Diese Eintragung ist Mo., Di., Mi. von Uhr, Do. von Uhr und Fr. von Uhr in der Standesführung der Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10 12, möglich. Zur Eintragung sind folgende Dokumente im Original und gegebenenfalls in deutscher beglaubigter Übersetzung erforderlich: Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis (Dokument erforderlich nicht der Reisepass!) Im Falle der Einbürgerung ist weiters die Verleihungsurkunde der Österreichischen Staatsbürgerschaft erforderlich Heiratsurkunde gegebenenfalls Promotionsurkunde/Nostrifikation gegebenenfalls Auszug aus dem Österreichischen Strafregister (zuständiges Polizeikommissariat)* Bestätigung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit (eines Arztes für Allgemeinmedizin oder eines Facharztes)* Dienstvertrag / Bestätigung des Dienstgebers / Dienstantrittsbestätigung / Lehrpraxisbestätigung 2 Paßfotos

10 INFORMATION/BERATUNG/SERVICE INFORMATION/BERATUNG/SERVICE Anmeldegebühr: 27,, Bundesabgabe 2 x 13, insges. 53, in bar, Bankomat oder Kreditkarte Sozialversicherungsnummer Angabe des Wohnsitzes und der Post- Zustelladresse (die Zustelladresse ist öffentlich) * Bestätigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein. Originale werden einbehalten. Servicestelle für Jungmediziner und arbeitslose Ärzte Wer sind wir? Unser Referat kümmert sich um die Anliegen der Jungpromoventen, der Turnuskollegen und auch der arbeitslosen Ärzte. Wir beantworten Fragen rund um den Turnus und helfen Lösungen zu finden, um den frisch promovierten Ärzten eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit zwischen Promotion und Ausbildungsplatz zu ermöglichen. Die Aufgaben unseres Referates sehen wir weit gesteckt; so wollen wir nicht ausschließlich Jobbörse sein, sondern Jungpromoventen und Turnusärzten vor und während der Ausbildung verschiedene Serviceleistungen anbieten. Von den bereits bekannten Jobangeboten und Lehrpraxisstellen über Hilfeleistungen bei Auslandsaufenthalten bis hin zu Fortbildungsveranstaltungen für Turnuseinsteiger und Fortgeschrittene. Gleichzeitig unterstützt unser Team auch arbeitslose Ärzte und vermittelt freie Stellen. Dabei ist neben kompetenter Beratung unsere täglich aktualisierte Jobbörse ein zentraler Punkt. Tipps zu Bewerbungen und jede Menge Informationsmaterial erhalten Sie bei unseren Mitarbeiterinnen direkt in der Servicestelle. Natürlich nehmen wir gerne Anregungen und Vorschläge entgegen, die Sie am Besten per an unsere Servicestelle schicken. stellenboerse@aekwien.at Was tun wir? Von der Ärztekammer geförderte Fortbi ldungsveranstaltungen Alle wichtigen Informationen zur Turnusausbildung Hilfestellung bei den ersten Bewerbungen Erstinformation zur Lehrpraxis Infos zur Zusatzausbildung in der Wartezeit auf den Turnus Junge Mediziner Eine Zeitschrift, die mehrmals jährlich erscheint und gratis an alle Jungpromoventen versandt wird Alle aktuellen Informationen für Jungmediziner und Ärzte direkt auf unserer Homepage Eine ständig aktuelle Jobbörse Informationen zum Ausbildungsstättenverzeichnis und zur Ausbildungsordnung Guidelines für den Turnus im Ausland Evaluation von Lehrpraxen Zweimal monatlich Außenstelle im AKH / ÖH-Medizin Spezielle Serviceleistungen für arbeitlose Ärzte: Persönliche und telefonische Beratung der Kolleginnen und Kollegen Kontaktaufnahme mit potentiellen Arbeitgebern Aktuelle Informationsbroschüren Online-Stellenbörse Aktive Requirierung von freien Stellen für ÄrztInnen mit Berufsberechtigung und JungmedizinerInnen. Regelmäßige Durchforstung von Internetdatenbanken (Jobbörsen im In- und Ausland) und Stellenanzeigen in den Printmedien. Referent Dr. Martin Andreas Telefon: / 1276 Fax: / stellenboerse@aekwien.at Es betreuen Sie: Simon Awad Dr. Thomas Rausch Ärztekammer für Wien Weihburgg , 1010 Wien Mezzanin, im Gang rechts, 1. Türe rechts Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi: Uhr Do: Uhr, bzw Uhr* Freitag: Uhr * jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat bis Uhr, und von bis Uhr in der UV Medizin, Ebene 6M, AKH NEWSLETTER FÜR JUNGMEDIZINER BESTELLEN: Einfach ein Mail an stellenbörse@aekwien. at mit Betreff Newsletter senden. Inhalt: Fr./Hr. Titel Vorname Nachname und Ihre Adresse. Der Newsletter kann jederzeit wieder abgemeldet werden! Arbeitsmarktservice Wichtig für alle Promovierten ist es, sich möglichst bald post promotionem arbeitslos zu melden. Dies gilt nicht nur für alle jene, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Natürlich ist es über das Arbeitsamt kaum möglich, eine Ausbildungsstelle zu bekommen (obwohl manche nichtklinischen Sonderfächer Ausbildungsstätten über das Arbeitsamt vergeben). Aber es werden häufig Stellen für promovierte Mediziner vergeben, die zumindest eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit mit einem halbwegs angemessenen Honorar ermöglichen. Zuständige Stelle: Arbeitsmarktservice des jeweiligen Wohnortes Tel.: (aus ganz Österreich) Arbeitslosengeld Anspruch hat, wer während des Studiums eine arbeitslosenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat (d.h. mit Lohnsteuerkarte). Voraussetzung: Bei erstmaligem Antrag, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung 52 Wochen gearbeitet wurde. Wurde bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen, dann besteht ab dem zweiten Antrag Anspruch wenn innerhalb des letzten Jahres 28 Wochen gearbeitet wurde. Beantragt man das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres, genügt

11 INFORMATION/BERATUNG/SERVICE INFORMATION/BERATUNG/SERVICE auch bei erstmaliger Geltendmachung des Anspruchs das Vorliegen von 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate, um den Anspruch zu begründen. Der Anspruch muss beim Arbeitsmarktservice des jeweiligen Wohnortes persönlich geltend gemacht werden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes und Bezugsdauer werden individuell errechnet, danach kann Notstandshilfe beansprucht werden, diese bezieht man ebenfalls vom Arbeitsmarktservice. Krankenversicherung Kinder sind bei ihren Eltern beitragsfrei mitversichert! Als Kind gilt, wer sich nach dem 19. Geburtstag in einer Schuloder Berufsausbildung befindet, längstens aber bis zum 28ten Geburtstag. Seit Herbst 2003 führt der Bezug von Familienbeihilfe automatisch zu einem Anspruch auf Mitversicherung. Wird keine Familienbeihilfe bezogen, müssen die Studierenden entweder 8 Wochenstunden nachweisen, oder das 1. Diplomprüfungszeugnis samt Inskriptionsbestätigung vorlegen. Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung haben Kinder, die seit dem 19ten Geburtstag oder seit Beendigung der Ausbildung arbeitslos sind. In diesem Fall bleibt die Angehörigeneigenschaft längstens für die weitere Dauer von 24 Monaten ab den genannten Zeitpunkten gewahrt. Die beitragsfreie Mitversicherung ist bei pflichtversicherten Eltern (eventuell auch bei Großeltern) möglich. Danach müssen sich die Studiosi selbstversichern (monatlich 20,38). Die Selbstversicherung ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu beantragen. Nach dem 27. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, sich als Studierender freiwillig zu versichern. Voraussetzungen: Die vorgeschriebene Studiendauer wird nicht mehr als vier Semester pro Abschnitt überschritten. Die Studienrichtung wird nicht mehr als zweimal gewechselt Ein allfälliges Einkommen ist nicht höher als 5814, pro Studienjahr bei nicht ausschließlich unselbständigen Einkommen; für Bezieher/innen ausschließlich unselbständiger Einkommen gilt eine Grenze von 7.195, Regelung bei Ehepartnern: Solange sie/ er nicht Mitglied der Ärztekammer ist, kann sie/er beim Ehepartner(in) mitversichert sein. Kommt die studentische Selbstversicherung nicht mehr in Frage, kann man sich auch selbst versichern, aber zu einem höheren Tarif. Zunächst wird man mit einem Höchstsatz von 333,59 eingestuft, man kann aber gleichzeitig mit dem Antrag auf Selbstversicherung einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen. Regelung bei der KFA Studierende ohne eigenes Einkommen sind bis zum 27. Geburtstag bei den Eltern mitversichert. Es gibt aber keine Möglichkeit zur Selbstversicherung, daher siehe Gebietskrankenkasse. Bundesheer Ausbildung zum Militäranästhesisten Bei einer Verpflichtung zum 18-montigen Militärdienst besteht die beschränkte Möglichkeit, folgende Fächer an einem Gemeindespital zu absolvieren: Nach 2 monatiger Grundausbildung: 5 Monate Interne 5 Monate Chirurgie 3 Monate Anästhesie Es ist aber auch möglich, länger als 18 Monate eingezogen zu werden. Pro Einrückungstermin werden 4 Plätze frei. Diese Stellen stehen aber nur jenen Kollegen zur Verfügung, die den Präsenzdienst noch nicht abgeleistet bzw. begonnen haben. Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin ist derzeit sehr umständlich (auch die Abschaffung dieser Möglichkeit aufgrund des Sparpaketes ist nicht auszugießen), und kann grundsätzlich im Heeresspital Stammersdorf begonnen werden. Anrechenbar auf den Turnus sind derzeit aber nur: Regelung bei der BVA Studierende ohne eigenes Einkommen sind bis zum 27. Geburtstag bei den Eltern mitversichert. jedoch besteht die Möglichkeit zur Verlängerung auf ein Jahr. Besteht danach noch kein eigenes Einkommen, so kann noch einmal auf ein Jahr verlängert werden. Danach kann man sich nur über die Gebietskrankenkasse versichern. 2 Monate HNO 2 Monate Haut 2 Monate Augen (nur für das Wahlfach) 3 Monate Chirurgie + 1 Monat Unfallchirurgie 6 Monate Interne 2 Monate Anästhesie (nur für das Wahlfach)

12 INFORMATION/BERATUNG/SERVICE BEWERBUNGEN Die Erlangung des ius practicandi ist nicht mehr möglich. Auch jene Mediziner, die den normalen Präsenzdienst ableisten, werden nach Möglichkeit im Gesundheitswesen des Heeres eingesetzt. Weiterhin ist es seit der Einrichtung einer eigenen arbeitsmedizinischen Betreuung beim Heer auch möglich, eine Ausbildung zum Arbeitsmediziner zu machen. Informationen/Ansprechpartner Kommando Einsatzunterstützung Abteilung militärisches Gesundheitswesen Oberstarzt Dr. Harald Harbich Oberstarzt Dr. Gerhard Fürnsinn Amtsgebäude Schwenkgasse Wien Tel.: oder Zivildienst Nachdem man bei der Stellungskommission für tauglich befunden wurde, sollte man sobald als möglich den Antrag auf Ableistung des Zivildienstes stellen. Das Recht, eine Zivildiensterklärung abzugeben besteht innerhalb von 6 Monate nach der ersten Tauglichkeitsfeststellung und darüber hinaus bis VOR dem 2. Tag vor einer Einberufung zum Präsenzdienst. Das Formular Zivildiensterklärung ist direkt bei der Stellungskommission abzugeben, oder an das zuständige Militärkommando zu senden (am besten eingeschrieben, um einen Beleg zu haben, Kopie für sich selbst anfertigen). Spätere, neuerliche Stellungsverfahren führen zu keinem neuen Fristenlauf. Dem Zivildienst wird man grundsätzlich zum frühestmöglichen Termin nach bescheidmäßiger Feststellung der Zivildienstpflicht zugewiesen. Deshalb empfiehlt es sich, einen Zuweisungswunsch für so einen Termin anzugeben, von dem man sich sicher ist, die Ausbildung abgeschlossen zu haben. Um einen Aufschub des Zivildienstantritts zu erwirken, muss bei der Zivildienstserviceagentur ein begründeter Antrag auf Aufschub (z.b. wegen noch nicht abgeschlossener Ausbildung) gestellt werden. Bestätigungen wie z.b. Lehrvertrag, Schul- oder Inskriptionsbestätigung sind beizulegen. Aufschub kann nur bis zum Abschluss der begonnenen Ausbildung oder Berufsvorbereitung, längstens jedoch bis zum Ablauf des 15. September des Kalenderjahres, in dem der Zivildienstpflichtige das 28. Lebensjahr vollendet, gewährt werden. Der ordentliche Zivildienst dauert derzeit 9 Monate. Nähere Informationen: Zivildienstserviceagentur Paulanergasse 7 9, 1040 Wien Telefon: +43-(0) Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 Postfach 100 A-1014 Wien Tel.: Fax: post@bmi.gv.at Bewerbungen Inland 24 Ausland3 1 USMLE

13 BEWERBUNGEN BEWERBUNGEN Inland Universitätskliniken Auf der Homepage der jeweiligen Medizinischen Universität wird regelmäßig ein Personalmitteilungsblatt/Mitteilungsblatt veröffentlicht. Darin finden sich sämtliche aktuell ausgeschriebenen Stellen Anmeldung zum Turnus bei der Gemeinde Wien Die Anmeldung erfolgt persönlich beim Wiener Krankenanstaltenverbund Generaldirektion Geschäftsbereich Personal Ärztereferat Thomas-Klestil-Platz 7/1/3/Top CB Wien (U3/Schlachthausgasse) Montag bis Freitag 8.00 bis Uhr Wenn ein Anruf essenziell ist: /DW od. DW Die Anmeldung sollte möglichst schnell nach der Promotion bzw. Sponsion erfolgen, da nach dem Anmeldedatum, nicht nach dem Promotionsdatum gereiht wird. Wenn man eine Dissertation schreibt, kann man nach der letzten Prüfung vom Rektorat eine Bestätigung erbitten, dass man alle erforderlichen Prüfungen abgelegt hat und das Medizinstudium mit einer Dissertation abschließen wird und sich schon mit dieser Bestätigung anmelden. Wenn man sub auspiciis praesidentis promovieren wird, genügt für die Anmeldung schon der Bescheid über die Entscheidung des Akademischen Senates. Man ist damit für alle Gemeinde-Wien Spitäler vorgemerkt. Die Wartezeit kann nicht vorausgesagt werden, sie beträgt derzeit (Juni 2008) 2,5 3 Jahre. Vom KAV werden verschiedene Dienstverträge angeboten, die alle in der angegebenen Zeit zum ius practicandi führen. a) Normaler Turnus: Dauer derzeit drei Jahre. Sollte während dieser Zeit von einem Primar eine freie Facharztausbildungsstelle zugesichert werden, ist eine Vertragsverlängerung möglich. b) Arzt im Pflegedienst: Dauer 1 Jahr, als Stationsgehilfe mit Bezahlung. Anschließend besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen. Die sofortige Weiteranstellung als Turnusarzt wurde gestrichen. BerwerberInnen, die nicht aus Wien, NÖ oder Burgenland stammen (maßgebend sind Ort der Geburt oder der Matura) kann keine Anstellung zur Ärzteausbildung zugesagt werden. Wenn man mit dem Turnus in einem Nicht-Gemeinde-Wien Spital begonnen hat, kann man nicht auf eine Turnusstelle der Stadt Wien wechseln. Am Ende der Wartezeit hat man mittels Sozialversicherungsauszug nachzuweisen, dass man nicht schon anderweitig einen Turnusvertrag hat. Der KAV empfiehlt dringend, die in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin vorgeschriebenen 6 Monate Allgemeinmedizin in einer Lehrpraxis bei einem praktischen Arzt zu absolvieren, da dieser Teil der Ausbildung vom KAV nicht zugesichert werden kann! Bewerbung in Niederösterreich Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin ist in Niederösterreich in den Landeskliniken möglich. Anmeldung für die Warteliste folgender Landeskliniken: LK St. Pölten, LK Krems, LK Donauregion Klosterneuburg, LK Donauregion Tulln, LK Voralpen Lilienfeld, LK Mostviertel Amstetten, LK Mostviertel Melk, LK Mostviertel Scheibbs, LK Mostviertel Waidhofen/Ybbs, LK Waldviertel Gmünd, LK Waldviertel Horn, LK Waldviertel Waidhofen/Thaya, LK Waldviertel Zwettl, LK Weinviertel Hollabrunn, LK Weinviertel Korneuburg, LK Weinviertel Mistelbach, LK Weinviertel Stockerau, LK Thermenregion Baden, LK Wiener Neustadt, LK Thermenregion Hainburg, LK Thermenregion Mödling, LK Thermenregion Neunkirchen Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Personalangelegenheiten, Herr Buxbaum Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Tel / Bewerbung@noel.gv.at (elektronische Unterlagen im doc, jpg oder pdf-format) Parteienverkehr Di Uhr (nach tel. Vereinbarung) Folgende Unterlagen werden benötigt: Bewerbungsschreiben Telefonnummer und Adresse tabellarischer Lebenslauf (mit Angabe der Famulaturen) aktuelles Foto Kopie der Promotionsurkunde Kopie der aktuellen Meldebestätigung Angabe der in Betracht kommenden Landeskliniken Die Reihung orientiert sich nach dem Promotionsdatum. Zu Facharzt-Ausbildungsstellen gelangt man fast ausschließlich über den Turnus. Wichtige Information der NÖ Landeskliniken-Holding: Der Hauptwohnsitz in NÖ ist keine Bedingung mehr, um sich als Turnusärztin oder Turnusarzt in den NÖ Landeskliniken bewerben zu können. Das Land Niederösterreich lädt somit nachdrücklich alle Jungmediziner zur Bewerbung ein. Weiters wird darauf hinweisen, dass nur für die Häuser in unmittelbarer Wiennähe Wartezeiten von mehr als einem Jahr bestehen. Sollte ein Absolvent jedoch bereit sein, in ein peripheres Haus (v.a. im Most- und Waldviertel) zu gehen, ist mit kürzeren Wartezeiten zu rechnen! Nähere Informationen gibt es unter:

14 BEWERBUNGEN BEWERBUNGEN Bewerbung im Burgenland Anmeldung für die Warteliste folgender Krankenhäuser: LKH Kittsee, LKH Oberwart, LKH Güssing, LKH Oberpullendorf Burgenländische Krankenanstaltenbetriebs GmbH Frau Pascher Hyrtlplatz 4, 7000 Eisenstadt Tel Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen notwendig: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopie der Copia, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reifezeugnis, gegebenenfalls Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder. Sofern keine Absage erteilt wird, wird man dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Chancen hat vor allem, wer mit dem Haus und seinen Gepflogenheiten vertraut ist, zum Beispiel durch mehrere Famulaturen. Das Absolvieren von Gegenfächern ist ebenso wie der Turnus von der Vertrautheit mit dem Haus abhängig. Bewerbung in Oberösterreich Die Krankenhausverwaltung für Oberösterreich liegt nun nicht mehr beim Land selbst sondern wurde von der GESPAG übernommen. Alle Informationen findet man auf der Homepage der GESPAG: Es ist auch eine Online-Bewerbung möglich. Nicht zu den Landeskrankenhäusern gehören die Ordenskrankenhäuser sowie das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Linz. Hier musst man an jedes eine extra Bewerbung schicken. Bewerbung in Salzburg 1) Wie und wo kann ich mich bewerben? In folgenden Krankenhäusern kann man sich (am besten nach einem vorherigen Telefonat mit dem Sekretariat der ärztlichen Direktion) direkt bewerben, wobei derzeit die kompletten 36 Ausbildungsmonate nur im KH Schwarzach und im Krankenhaus Zell am See angeboten werden: Unfallkrankenhaus Salzburg KH Barmherzigen Brüder Salzburg KH Hallein Diakonissenkrankenhaus Salzburg KH Oberndorf Das Unfallkrankenhaus Salzburg und das KH der Barmherzigen Brüder Salzburg bieten also sowohl Turnusplätze innerhalb des Ausbildungsverbundes Nord ( d.h. Bewerbung nur über das Hearing = gesamte Turnusausbildung im Ausbildungsverbund wird garantiert) als auch außerhalb des Ausbildungsverbundes ( d.h. Bewerbung direkt an das Krankenhaus, später erfolgt jedoch keine automatische Übernahme zur Komplettierung der Ausbildung durch die Landeskliniken, es sei denn, man präsentiert sich beim Hearing) Es genügen unbeglaubigte Kopien. Wehrdienst/ZVD ist nicht Voraussetzung, bei Einberufung wird der Dienstvertrag entsprechend verlängert. Nichtburgenländern sind die Landeskrankenhäuser offen, wenn ein Hang zum Land angegeben werden kann. Die zweite Möglichkeit für eine Turnusausbildung im Burgenland besteht im öffentlichen Krankenhaus der Barmherzigen Brüder. Ein entsprechendes Bewerbungsschreiben ist zu richten an Prior und Krankenhausvorstand. Dieses hat zu beinhalten: einen formlosen Brief, Lebenslauf, Kopie der Promotionsurkunde, Lichtbild. Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt Esterhazystraße 26, 7000 Eisenstadt Telefon: /0 Fax: /199 Anmeldung für die Warteliste folgender Krankenhäuser: Bad Ischl, Kirchdorf, Gmunden, Kirchdorf, Rohrbach, Schärding, Vöcklabruck, Steyr, Landesfrauen- und Kinderklinik, Landesnervenklinik Wagner-Jauregg Auf der Homepage findet man die notwendigen Formulare für die Turnusanmeldung, diese schickt man zusammen mit einem Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Reifeprüfungszeugnis, Promotionsbescheid und Präsenz-/ Zivildienstbestätigung an die Landes Nervenklinik Wagner-Jauregg Personalstelle, Frau Etzelsdorfer Wagner-Jauregg-Weg Linz Tel. 0732/ / KH Mittersill KH Schwarzach KH Tamsweg KH Zell am See AUVA Unfallkrankenhaus Salzburg KH Barmherzige Brüder Salzburg Für die Aufnahme als Turnusarzt/Turnusärztin in einem der Spitäler des sogenannten Ausbildungsverbundes Nord ist ein Hearing zu absolvieren, welches derzeit einmal im Jahr stattfindet. Der Termin wird zeitgerecht auf der Homepage der SALK ( bzw. in den Salzburger Nachrichten angekündigt. Nach einem erfolgreichen Hearing kann dann die gesamte Turnusausbildung absolviert werden. Folgende Häuser haben sich zum Ausbildungsverbund Nord zusammengeschlossen: Landeskrankenhaus Salzburg Christian-Doppler-Klinik Salzburg Landesklinik St. Veit Eine kleine Lücke gibt es noch: Das so genannte Landesobjektivierungsgesetz erlaubt den Salzburger Landeskliniken in Ausnahmefällen einen kurzen Arbeitsvertrag bis max. 9 Monate Dauer auch ohne ein Hearing zu vergeben diese Option ist vor allem für Kollegen /innen interessant, denen nur noch wenige Fächer zur Erlangung des Jus Practicandi fehlen! 2) Information und Tipps zum Hearing Das Hearing ist ein kurzes Bewerbungsgespräch mit der Hearingkommission. Diese besteht aus einem Vorsitzenden aus der ärztlichen Direktion der SALK, einem Turnusärztevertreter (Turnusärztesprecher der SALK), einem Gleichberechtigungsbeauftragten (meist eine Ärztin oder Juristin der SALK), einem Mitarbeiter der Personalabteilung (SALK) sowie mindestens einem Vertreter aus den restlichen Krankenhäusern des Ausbildungsverbundes. Ziel des Hearings ist es, folgende Eigenschaften der Kan

15 BEWERBUNGEN BEWERBUNGEN didaten und Kandidatinnen zu beurteilen und nach diesen Kriterien die geeignetesten auszuwählen: Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Engagement, Kommunikationsfähigkeit, Zielstrebigkeit und Patientenorientierung Fachliche Fragen mit dem Ziel medizinisches Wissen zu prüfen werden sicherlich nicht Gegenstand des Bewerbungsgespräches sein! Einige Tipps (aus persönlicher Erfahrung) für eine erfolgreiche Bewerbung: Pünktlichkeit, komplette Bewerbungsunterlagen und ein gepflegtes Äußeres sind beim Hearing nicht von Nachteil. Wissenschaftliche Tätigkeit in der Vergangenheit und Interesse an derselben in der Zukunft werden sehr begrüßt, zumal Sie sich an einer universitären Institution bewerben. Dennoch sind wissenschaftliche Publikationen zum Beispiel für einen zukünftigen niedergelassenen Allgemeinmediziner / in nicht unbedingt ein Muss! Wer klare und konkrete Berufspläne präsentieren kann, erweckt den Eindruck der Zielstrebigkeit. Persönliches Engagement im Lebenslauf (medizinisch, wissenschaftlich, organisatorisch, karitativ, sportlich etc ) lenkt das Gespräch für den Bewerber meist in eine günstige Richtung. Informieren Sie sich vor dem Hearing etwas über das Krankenhaus (Spektrum, Schwerpunkte, geographische Lage etc ) zumindest auf der Homepage. Überlegen Sie sich gute Gründe, warum Sie den Turnus ausgerechnet an diesem Krankenhaus absolvieren möchten. Gibt es bereits ein Naheverhältnis zur Institution? (Famulatur, frühere Anstellung in der Pflege, Dissertation, wissenschaftl. Projekte ) Versetzen Sie sich vor dem Gespräch kurz in die Lage Ihres Gegenübers welche Fragen würden Sie stellen, um eine(n) Kandidaten / in auszuwählen? Mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Bewerbung, Dr. Roman Szlauer (Turnusärztereferent der Salzburger Ärztekammer) Berwerbung in der Steiermark Wenn man den Turnus zum Arzt für Allgemeinmedizin in einem der Landeskrankenhäuser der KAGes absolvieren möchten, ist folgendes zu beachten: Stellenbewerbung richtet man ausschließlich schriftlich an die: Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.h. Personalabteilung Postfach 6 Stiftingtalstr. 4 / Graz Auskunft Frau Mally Telefonnummer: 0316/ Auf dieser Stellenbewerbung soll angeführt werden: Wohnadresse, Telefonnummer Handy bzw. Festnetz (auch die der Eltern), Wünsche geographischer Natur. Weiters werden folgende Unterlagen benötigt: Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Maturazeugnis, Promotionsbescheid, sowie bei Zutreffen: Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder Für alle diese Urkunden genügt eine Kopie, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich! Adress- bzw. Telefonnummernänderungen sind der KAGes möglichst bald mitzuteilen. Der Zeitpunkt ihrer Bewerbung ist nicht von Belang, die Reihung erfolgt ausschließlich nach dem Promotionstermin. Ausland Die Chancen auf Aus- und Weiterbildung im EU-Ausland für Ärztinnen und Ärzte nach dem Studium Junge Ärztinnen und Ärzte wollen nach dem Medizinstudiums nicht zwei bis drei Jahre warten, bis sie endlich mit ihrer Berufsweiterbildung beginnen können. Viele haben dabei schon konkrete Vorstellungen, in welchem Fachgebiet sie sich spezialisieren werden. Wenn es endlich soweit ist und sie eine Anstellung erhalten, müssen sie meist zuerst mit dem sogenannten Turnus beginnen. Der Turnus ist aber der Ausbildungsweg zur praktischen Ärztin/zum praktischen Arzt und bedeutet für diejenigen, die eine Facharztausbildung anstreben einen weiteren Zeitverlust und Karrierenachteil von 3 Jahren, weil ein direkter Einstieg in die Ausbildung zum Facharzt in Österreich kaum ermöglicht wird. Die Ärztekammer für Wien hat als erste Länderkammer schon 1990 (5 Jahre vor dem EU-Beitritt Österreichs) ein Auslandsbüro zur Beratung und Information für Ärztinnen und Ärzte eingerichtet, wenn diese einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren wollen. Das Referat für arbeitslose Ärzte & Jungmediziner und das Auslandsbüro arbeiten Auslandsbüro eng zusammen. JungmedizinerInnen können sich in den Sprechstunden persönlich beraten lassen und bei entsprechenden Veranstaltungen und Jobbörsen Information von Experten einholen. Arbeiten im EU-Ausland, die Anerkennung von Berufsqualifiktation durch die neue EU-Richtlinie 2005/36/EG. Seit dem Jahr 2007 hat die Europäische Union 27 Mitgliedstaaten mit insgesamt 485,5 Mio. Einwohnern. Die nationalen Gesundheitssysteme der einzelnen EU-Staaten weisen große Unterschiede auf hinsichtlich der Finanzierung ihrer Gesundheitsausgaben und der Leistungsangebote Ihrer (sozialen) Versicherungssysteme auf. Auch bei den Bildungssystemen (Universitäten und Institutionen für höhere Bildung) gibt es zum Teil noch große Unterschiede zwischen den einzelnen EU- Staaten. Daher gilt für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht das Studium sondern das jeweilige Berufsdiplom. Für Ärztinnen und Ärzte eröffnen sich im EU-Ausland vielfältige Möglichkeiten zur Ausübung ihres Berufes (Maastricht Vertrag 1992). Die EU fördert und unterstützt die Mobilität von Ärzten durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird ab 20. Okt durch die neue EU-Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Sie ist die maßgebliche Richtlinie für die Migration von Ärzten im europäischen Wirtschaftsraum und sieht die automatische Anerkennung der in der Richtlinie aufgeführten Facharztbezeichnungen in den EU-Mitgliedstaaten vor

16 BEWERBUNGEN BEWERBUNGEN Chancen zur Aus- und Weiterbildung im EU-Ausland für Ärztinnen und Ärzte ohne EU-Berufsqualifikation Wie ist nun die Situation für junge Ärztinnen und Ärzte, die eine zeitlich begrenzte Weiterbildung in einem EU- Staat anstreben und noch keine EU- Berufsberechtigung entsprechend der EU-Richtlinie 2005/36/EC haben? Das österreichische Medizinstudium schließt, wie schon erwähnt nicht mit einer selbstständigen Berufsberechtigung ab. Das Studium alleine stellt daher für sich kein automatisch anzuerkennendes Diplom im Sinne der EU-Richtlinie dar. Ein solches Berufsdiplom liegt erst vor, wenn zusätzlich zu dem österreichischen Studienabschluß zum Beispiel die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin (s.o. der sogenannte Turnus) oder die Ausbildung zum Facharzt in Österreich abgeschlossen wurde. Jobchancen im Vereinigten Königreich, Deutschland und Schweden Gute Chancen auf einen raschen Berufseinstieg unmittelbar nach dem Studium gibt es derzeit in EU-Staaten mit einem hohen Ärztebedarf den diese sie selbst nicht mit eigenem, nationalen Personal decken können. Das Vereinigte Königreich, Deutschland und Schweden haben derzeit einen sehr großen Ärztebedarf, und bieten daher auch jungen Ärztinnen und Ärzten (ohne Berufsdiplom) die Möglichkeit ihre Weiterbildung zu beginnen, ohne daß Sie eine vorab eine Nostrifikations- oder Anerkennungsprüfung absolvieren müssen. Die Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten in Österreich: Erfolgreich absolvierte Ausbildungszeiten werden an die Ausbildungskommission der zuständigen Landesärztekammer eingereicht. Zur Einreichung benötigen sie entweder einen offiziellen Ausbildungsnachweis des Spitals, oder sie benutzen das Zeugnis für ausländische Ausbildungszeiten der ÖÄK-Homepage zu finden unter Downloads. Speziell für die Situation für junger Ärztinnen und Ärzte, die eine zeitlich begrenzte Weiterbildung in einem EU- Staat anstreben und noch keine EU- Berufsberechtigung haben, hat der österreichische Gesetzgeber auf Initiative der ÖÄK die Anerkennung von kombinierter Ausbildungen in Österreich wesentlich erleichtert. Unter kombinierter Ausbildung sind Weiterbildungen zu verstehen, die sich aus einem österreichischen Medizinstudium und der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt aus einem anderen EU- Staat zusammensetzen. Die Regelung ermächtigt die Ausbildungskommission der Österreichischen für bestimmte Fälle kombinierter Ausbildungen eine de facto automatische Anerkennung der Diplome zu ermöglichen und das österreichische Arztdiplom auszustellen. Wann kontaktieren Sie das Auslandsbüro? Wenn Sie konkrete Fragen zu Bewerbung, Jobsuche und Anrechenbarkeit in den EU- Ländern haben. Schreiben Sie uns ein E- Mail: oder rufen Sie uns an unter Tel. 01/ Wir beraten Sie persönlich oder leiten Ihre Anfrage wenn diese eine juristische Bearbeitung erfordert an das Internationale Büro der ÖÄK weiter. Nach vorheriger Rücksprache können Sie Ihre Jobbewerbungen (Bewerbungsschreiben und Curriculum Vitae) an uns senden, wir unterstützen Sie gerne. von Dr. Gerhard Polak, Auslandsreferent Interessante weiterführende Webseiten: c11065.htm Die die neue EU-Richtlinie 2005/36/ EG (ab 20. Okt. 2007), über die Reform der Anerkennung von Berufsqualifikationen, und die automatische gegenseitige Anerkennung von Diplomen Ärzte, Fachpflegeberufe, Dentisten, Tierärzte, Hebammen und Pharmazeuten. Auslandsdienst/index.html Bundesärztekammer Deutschland/Auslandsdienst: Arztservice für Ärzte im Ausland oder Ärzte, die ins Ausland wollen, Internationale Gesundheitspolitik, Weltärztebund, WHO, EU. Eine Datenbank mit weltweit Kliniken und Spitälern. Bildungsportal für postgraduierte Lehrgänge, Kurse, Summerschool, Kurskatalog medicine & health, Jobangebote und Newsletter Im EURES-Netzwerk finden Sie Jobangebote aus 31 Europäischen Staaten aus Medizin- und Klinkbereich, weiters präzise Information über Arbeiten und Leben im EU-Ausland. USMLE United States Medical Licensing Examination Wer als Absolvent einer ausländischen medizinischen Hochschule in den USA ärztlich tätig sein will, muss eine Zertifizierung durch die ECFMG (Educational Commission for Foreign Medical Graduates) über sich ergehen lassen. Aufgrund unterschiedlicher Standards in der Ausbildung von Medizinern weltweit, sieht die ECFMG eine dreistufige Überprüfung der Kenntnisse der Bewerber sowohl im Bereich der Grundlagenwissenschaften als auch der klinischen Fertigkeiten vor. Weiters hat der Nachweis der notwendigen Sprachkenntnisse mittels TOEFL (Test On English as a Foreign Language) zu erfolgen. Erst nach Erhalt der Zertifizierung ist es möglich an einem Residency Programm oder ein Fellowship in den USA teilzunehmen. Informationen, Anmeldung Alle notwendigen Informationen über die rechtlichen Grundlagen, Anmeldeprozeduren und Prüfungen finden sich auf der Homepage der ECFMG. Die Anmeldung kann sowohl über Internet, als auch schriftlich per Brief und ausgefülltem Anmeldebogen erfolgen. Genauere Informationen zum Test, geprüftem Wissen sowie Probetests findet man auf der Homepage der USMLE. Weitere Informationen zu diesem Thema findet man auf den beiden bereits genannten Homepages und

17 KLINISCHE AUSBILDUNG KLINISCHE AUSBILDUNG Klinische Ausbildung Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin Turnus3 5 Zahnarztausbildung 43 Facharztausbildung 46 Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin Turnus Es folgen nun einige relevante Auszüge aus der Ärzteausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin. Um eine genaue Übersicht über Inhalt und Umfang der für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, möchte ich darauf hinweisen, dass eine gedruckte Fassung der kompletten Ärzte-Ausbildungsordnung bei der Österreichischen Ärztekammer erhältlich ist. Dauer der Ausbildung Wer die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt für Allgemeinmedizin beabsichtigt, hat eine Ausbildung in der Gesamtdauer von zumindest drei Jahren im Rahmen von Arbeitsverhältnissen (Turnus zum Arzt für Allgemeinmedizin) zu absolvieren. Der Turnus dauert jedoch meist noch länger als die vorgeschriebenen 3 Jahre, da oft so genannte Stehmonate dazukommen. Definition des Aufgabengebietes Was ist der Turnus oder was sollte er sein? Der Turnus ist die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin. Nach dem Abschluss des Turnus ist man zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt. Während des Turnus sollte man sich die Fähigkeiten aneignen (eigentlich sollten dir diese Fähigkeiten angeeignet werden) die man braucht, um Patienten auch wirklich gut zu therapieren. Aufgabengebiet Das Aufgabengebiet des Arztes für Allgemeinmedizin umfasst den gesamten menschlichen Lebensbereich, die Krankheitserkennung und Krankenbehandlung sowie die Gesundheitsförderung aller Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Gesundheitsstörung. Art, Umfang und Ziel der Ausbildung Ziel der allgemeinärztlichen Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Ausübung der Allgemeinmedizin durch den geregelten Erwerb und Nachweis von für die gewissenhafte Betreuung von Patientinnen/Patienten notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere in 01. Diagnostik und Krankenbehandlung unter Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Besonderheiten, 02. medizinischer Basisversorgung, 03. Gesundheitsförderung, 04. Vorsorge- und Nachsorgemedizin, 05. Information und Kommunikation mit Patientinnen/Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risken von Untersuchungen und Behandlungen, 06. Koordination medizinischer Maßnahmen,

18 Dr. Judith Böhm Referentin für Wirtschafts- und Vermögensangelegenheiten Lorenz Geidl Referat für Projektmanagement Claudius Dörr Referent für Öffentlichkeitsarbeit Deine Hauptansprechpartner Das Team der ÖH Medizin Johannes Forster stv. Vorsitzender ÖH Medizin Stefan Konrad stv. Vorsitzender ÖH Medizin Julia Straub Vorsitzende ÖH Medizin Stephanie Plefka Referentin für Gleichbehandlungsfragen Christina Marterer Referentin für ausländische Studierende und Internationales Dr. Martin Andreas Referent für Postgraduate- Studien und Lehrgänge

19 KLINISCHE AUSBILDUNG KLINISCHE AUSBILDUNG 07. Sozialmedizin, 08. Geriatrie, 09. Schmerztherapie, 10. allgemeinmedizinischer Betreuung behinderter Menschen sowie 11. palliativmedizinischer Versorgung. Die Ärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin (Turnusärzte) sind zur persönlichen Mitarbeit heranzuziehen und haben entsprechend ihrem Ausbildungsstand auch Mitverantwortung zu übernehmen. Der Ausbildungsteil, der in Einrichtungen, die der medizinischen Erstversorgung dienen, insbesondere in anerkannten Lehrpraxen, in anerkannten Lehrambulatorien sowie in Ambulanzen von als Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anerkannten Krankenanstalten oder in vergleichbaren Einrichtungen, absolviert werden kann, hat die Ausbildung durch das Kennenlernen vor altem von außerklinischen, unselektierten Krankheitsfällen im Rahmen der ärztlichen Primärversorgung praxis- und patientenorientiert zu ergänzen. Die Ausbildung ist in anerkannten Ausbildungsstätten, anerkannten Lehrambulatorien und anerkannten Lehrpraxen sowie sonstigen Einrichtungen, die der medizinischen Erstversorgung dienen, zu absolvieren. Urlaubs-, Erkrankungs- und sonstige Verhinderungszeiten während der Ausbildung sind auf den Turnus zum Arzt für Allgemeinmedizin nur soweit anrechenbar, als sie insgesamt nicht mehr als höchstens den sechsten Teil genannten jeweiligen Ausbildungszeiten betragen. Inhalt der Ausbildung Die Ausbildung hat jedenfalls folgende Ausbildungsfächer zu beinhalten: Allgemeinmedizin = Ambulanzmonate 6 Monate Chirurgie 4 Monate Frauenheilkunde/Geburtshilfe 4 Monate (davon zumindest 2 Monate Geburtshilfe) HNO 2 Monate Haut- & Geschlechtskrankheiten 2 Monate Innere Medizin 12 Monate Kinder- und Jugendheilkunde 4 Monate Neurologie oder Psychiatrie 2 Monate Bei Innerer Medizin kann eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Lungenkrankheiten, Nuklearmedizin, Radiologie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin, Strahlentherapie- Radioonkologie oder Urologie angerechnet werden. Die Ausbildung in den Ausbildungsfächern Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten sowie Haut und Geschlechtskrankheiten kann in der Dauer von jeweils zumindest drei Monaten auch in einer anerkannten Lehrpraxis eines entsprechenden Facharztes oder in einem entsprechend anerkannten Lehrambulatorium absolviert werden. Die Ausbildung in den Ausbildungsfächern Neurologie oder Psychiatrie kann in der Dauer von jeweils zumindest drei Monaten auch in einer anerkannten Lehrpraxis eines entsprechenden Facharztes oder in einem entsprechend anerkannten Lehrambulatorium absolviert werden. Die Ausbildung im Ausbildungsfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe kann auch in der Dauer von zumindest zwei Monaten in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe in einer anerkannten Ausbildungsstätte und zusätzlich in der Dauer von zumindest drei Monaten in einer anerkannten Lehrpraxis eines entsprechenden Facharztes oder in einem entsprechend anerkannten Lehrambulatorium absolviert werden. Die Ausbildung in den Ausbildungsfächern Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Haut und Geschlechtskrankheiten oder Kinder- und Jugendheilkunde, die als Ausbildungsstätten anerkannten Krankenanstalten, die über keine entsprechenden Krankenabteilungen verfügen, absolviert wird, hat sowohl in diesen Ausbildungsstätten durch Fachärzte als Konsiliarärzte als auch in anerkannten Lehrpraxen dieser Fachärzte unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zum Träger der Krankenanstalt zu erfolgen. Ausbildungsstätten Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin sind jene Krankenanstalten einschließlich der Universitätskliniken, die als Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anerkannt worden sind. Als anerkannte Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin gelten auch Krankenanstalten bei Fehlen von Abteilungen oder Organisationseinheiten auf den Gebieten Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Hautund Geschlechtskrankheiten, Kinderund Jugendheilkunde sowie Neurologie oder Psychiatrie, sofern eine praktische Ausbildung auf diesen Gebieten durch Fachärzte als Konsiliarärzte im Rahmen der Krankenanstalt oder, unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zur Krankenanstalt, im Rahmen von anerkannten fachärztlichen Lehrpraxen gewährleistet ist. Als anerkannte Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin gelten hinsichtlich der Ausbildung in den Wahlfächern auch die entsprechenden für die Ausbildung zum Facharzt anerkannten Ausbildungsstätten. Als anerkannte Ausbildungsstätten für die Ausbildung im Wahlfach Anästhesiologie und Intensivmedizin gelten alle Krankenanstalten, an denen zumindest ein Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin tätig ist. Lehrpraxen Lehrpraxen sind die für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anerkannten Ordinationen von Ärzten für Allgemeinmedizin und von Fachärzten eines Sonderfaches. Die erforderliche Berufserfahrung hat der Lehrpraxisinhaber durch eine zumindest dreijährige freiberufliche Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin oder als Facharzt nachzuweisen. Die Ausbildung hat im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum Lehrpraxisinhaber zu erfolgen und eine Kernarbeitszeit von zumindest 35 Wochenstunden untertags, sofern nicht Teilzeitbeschäftigung vereinbart worden ist, jedenfalls aber die Ordinationszeiten, zu umfassen. In einer anerkannten Lehr

20 KLINISCHE AUSBILDUNG KLINISCHE AUSBILDUNG praxis darf jeweils nur ein Turnusarzt ausgebildet werden. Der Lehrpraxisinhaber hat den Turnusarzt mit dem Ziel der selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Arzt für Allgemeinmedizin auszubilden. Die Ausbildung hat vor allem der Vorbereitung auf die freiberufliche Tätigkeit als niedergelassener Arzt zu dienen. Der Lehrpraxisinhaber hat den Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen laufend zu überprüfen und dabei zu beurteilen, inwieweit dem Turnusarzt die Ausbildung in dem für die jeweiligen Ausbildungsfächer angeführten Umfang tatsächlich vermittelt worden ist. Alle Ärzte, die mit der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nach dem begonnen haben, müssen eine Lehrpraxis absolvieren. Diese Lehrpraxis dauert mindestens sechs Monate und muss in einer als Lehrpraxis anerkannten Ordination eines Arztes für Allgemeinmedizin oder in einem Lehrambulatorium dazu zählen auch verschiedene Spitalsambulanzen absolviert werden. Zusätzlich ist es möglich, auch andere Teile des Turnus in der Lehrpraxis (in einer anerkannten Ordination eines Facharztes oder einem entsprechendem Lehrambulatorium) zu absolvieren. Nicht anrechenbar sind jedoch eine Lehrpraxis für Chirurgie, Innere Medizin, Kinderheilkunde und Geburtshilfe. Diese Fächer müssen in einem Krankenhaus absolviert werden. Insgesamt sind 12 Monate Lehrpraxis für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin anrechenbar, d.h. 6 Monate Allgemeinmedizin und jeweils 2 kleine Fächer. Um eine Anrechenbarkeit zu gewährleisten, ist ein Angestelltenverhältnis mit mindestens 35 Wochenstunden, also eine Vollzeitbeschäftigung, vorgesehen. Ausbildungsziel Facharzt Auch im Rahmen der Facharztausbildung kann eine Lehrpraxis absolviert werden und zwar in einer für die Ausbildung zum Facharzt eines Sonderfaches anerkannten Lehrpraxis oder einem Lehrambulatorium. Angerechnet werden hier bis zu insgesamt 12 Monate. Die Lehrpraxis ist sowohl im Hauptfach als auch in den Nebenfächern (Pflicht- und Wahlnebenfächer) anrechenbar. Finanzierung Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen stellt Geld zur Verfügung. Diese Förderung beträgt zur Zeit Euro pro Monat. Um diese Förderung zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Wenn das nicht der Fall ist oder die Mittel erschöpft sind, ist die Lehrpraxis zwar anrechenbar, aber der Lehrpraxisinhaber muss den Lehrpraktikanten selbst bezahlen mindestens 350 Euro. Im Falle einer Förderung erhält der Lehrpraxisinhaber das Geld für die Bezahlung des Lehrpraktikanten vom Bundesministerium, und es entstehen ihm damit keine Unkosten. Förderung Allgemeinmedizin Eine Förderung der Lehrpraxis in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin wird vor dem Turnus, also postpromotionell, nur gewährt, wenn sie in einer Lehrpraxis für Allgemeinmedizin stattfindet. Alle anderen Fächer werden erst nach dem Krankenhaus gefördert. Förderung Facharzt Im Falle einer Ausbildung zum Facharzt wird die Förderung nur in den letzen 6 Monaten der Ausbildung gewährt. Förderungsansuchen Das Förderungsansuchen muss sieben Wochen vor Antritt der Lehrpraxisstelle vom Lehrpraxisbetreiber an das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen gestellt werden. Geld für die geförderte Lehrpraxis gibt es, solange welches im Topf ist! Unbedingt sofort ansuchen! Liste der Lehrpraxen Das Ausbildungsstätten- und Lehrpraxenverzeichnis für Gesamt Österreich finden Sie auf der Homepage der österreichischen Ärztekammer. Lehrambulatorien Lehrambulatorien für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin sind die für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt eines Sonderfaches anerkannten Krankenanstalten in der Betriebsform selbständiger Ambulatorien. Die Anerkennung als Lehrambulatorium für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin darf nur erteilt werden, wenn auf Grund von Beurteilungskriterien, wie insbesondere Zahl der ausbildenden Ärzte, apparative Ausstattung, Patientenfrequenz, Diagnosestatistik und Leistungsstatistik, gewährleistet ist, dass die Turnusärzte die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in ambulanten Untersuchungen und Behandlungen erwerben können. Der für die Ausbildung im Ausbildungsfach Allgemeinmedizin bzw. im betreffenden Sonderfach zur Verfügung stehende Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharzt (Ausbildungsverantwortliche) hat die Turnusärzte mit dem Ziel der selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als praktischer Arzt auszubilden. Der Ausbildungsverantwortliche hat den Erwerb von Kenntnissen und Erfahrungen laufend zu überprüfen und dabei zu beurteilen, inwieweit dem Turnusarzt die Ausbildung in dem für die jeweiligen Ausbildungsfächer angeführte Umfang tatsächlich vermittelt worden ist. Rasterzeugnisse Die Ausbildungsverantwortlichen und Lehrpraxisinhaber haben über Verlangen des Turnusarztes nach Zurücklegung der jeweiligen Mindestausbildungszeit unverzüglich die entsprechenden Rasterzeugnisse auszustellen und dem Turnusarzt Gelegenheit zu geben, den Empfang der Rasterzeugnisse schriftlich zu bestätigen. Die Rasterzeugnisse haben Inhalt, Umfang, Art und Dauer der Ausbildung anzugeben sowie die Feststellung zu enthalten, ob die Ausbildung mit Erfolg oder ohne Erfolg zurückgelegt worden ist. Diese Feststellung hat die Beurteilung des fachlichen Wissens und der praktischen Fähigkeiten des

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