TECHNISCHE ANFORDERUNGEN. für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Berlin. Bau und Betrieb von Übergabestationen

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1 TECHNISCHE ANFORDERUNGEN für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Berlin Bau und Betrieb von Übergabestationen

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3 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 5 1 GELTUNGSBEREICH 6 2 ALLGEMEINES 7 3 VORARBEITEN UND PLANUNG 8 4 BAULICHER TEIL Allgemeine Festlegungen Einzelheiten zur baulichen Ausführung Elektrische und elektromagnetische Felder ELEKTRISCHER TEIL Isolation Kurzschlussfestigkeit Schutz gegen Störlichtbögen Überspannungsableiter Schaltanlagen Schaltung und Aufbau Ausführung Metallgekapselte Schaltanlagen Luftisolierte Schaltanlagen Gasisolierte Schaltanlagen Kennzeichnung und Beschriftung Betriebsmittel Schaltgeräte Transformatoren Sternpunktbehandlung Schutzeinrichtungen Schutzerdung Zubehör 16 6 ABRECHNUNGSZÄHLUNG UND DATENBEREITSTELLUNG Allgemeines Niederspannungsseitige Zählung Mittelspannungsseitige Zählung Einrichtungen zur Datenfernübertragung 1 9 7BAUDURCHFÜHRUNG UND INBETRIEBSETZUNG 20 8 BETRIEB Allgemeines Betriebsvereinbarungen Zugang Bedienung Instandhaltung Störungen 21 3

4 9 RÜCKWIRKUNGEN DURCH KUNDENANLAGEN Rückwirkungen auf das Netz des VNB Spannungsänderungen Oberschwingungen und Zwischenharmonische Spannungsunsymmetrien Blindstromkompensation Parallelbetrieb Vorkehrungen gegen die Folgen von Spannungsabsenkungen und -unterbrechungen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Rundsteueranlagen Betrieb von Anlagen zur trägerfrequenten Nutzung des Kundennetzes ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN, AUßERBETRIEBNAHMEN, DEMONTAGE HINWEISE AUF VORSCHRIFTEN DIN VDE Bestimmungen und Normen mit VDE-Klassifikation DIN-Normen VDEW / VDN - Richtlinien und Druckschriften Gesetze und Verordnungen Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.v. 3 1 ANHANG 32 Netz des VNB und Bemessung der elektrischen Anlagen im Netz des VNB Übersichtsschaltpläne für die gebräuchlichsten Übergabestationen Zähleinrichtungen Anordnung von Endverschlüssen und Anschaltung von elektronischen Kurzschlussweisern Fernsteuerung Fußboden - Doppelboden Kabelführung Schutz- und Betriebserdung Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Checklisten für Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation Fertigmeldung der elektrischen Anlage 4

5 VORWORT Diese Technischen Anforderungen setzen sich zusammen aus: VDN-Druckschrift Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz herausgegeben 2003 vom VDN sowie Ergänzungen und Änderungen des VNB zur VDN-Druckschrift. Diese sind aufgrund spezifischer Besonderheiten des VNB erforderlich. Diese technischen Anforderungen sollen eine sinnvolle Einfügung der Kundenanlage in den Betrieb des Verteilungsnetzes des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) gewährleisten. Sie beinhaltet die wesentlichsten Punkte, die sich aus der Praxis heraus für die Planung, den Bau, den Anschluss und den Betrieb von Übergabestationen als typisch ergeben haben. Diese Technischen Anforderungen sind Bestandteil der Netzverträge. Dem VNB sowie Kunden und Firmen, die sich mit der Projektierung, Errichtung, Änderung und dem Betrieb von Übergabestationen befassen, soll damit eine Planungs- und Arbeitshilfe vermittelt werden, um Fragen, die im Zusammenhang mit Übergabestationen auftreten, zu lösen. Diesem Ziel soll insbesondere auch die im Kapitel 11 beigefügte Auflistung der wichtigsten hierfür geltenden Vorschriften, Bestimmungen, Richtlinien und anderen Veröffentlichungen dienen. Die im Anhang aufgeführten Checklisten sollen eine Orientierungshilfe geben für Fragen, die im Zusammenhang mit der Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation von Übergabestationen stehen. Die Verantwortlichkeit für die technische Ausführung richtet sich dabei nach den Eigentumsgrenzen. Diese Technischen Anforderungen ersetzen die Technischen Anforderungen Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz vom Mai 2003 und die Ergänzenden technischen Anforderungen vom September 2004 der Bewag. Diese Technischen Anforderungen gelten ab dem Tag der Veröffentlichung. Für bereits schriftlich genehmigte Ausführungszeichnungen gilt jedoch noch eine Übergangszeit von 6 Monaten. 5

6 1 GELTUNGSBEREICH Die vorliegenden Technischen Anforderungen gelten für Neubau, Änderung, Erweiterung, Betrieb, Außerbetriebnahme und Entsorgung von Übergabestationen, die an Mittelspannungsnetze angeschlossen werden bzw. sind, im Interesse eines störungsfreien Zusammenwirkens der Kundenanlagen mit dem Netz des VNB. Kunde im Sinne dieser Technischen Anforderungen ist der Eigentümer der elektrischen Anlage, in der Regel der Grundstückseigentümer und der Nutzer der Anlage. Diese Technischen Anforderungen sind sinngemäß auch für die der Übergabestation nachgeschalteten Mittelspannungsanlagen (z. B. Unterstationen) des Kunden anwendbar. Errichter im Sinne dieser Technischen Anforderungen ist die vom Kunden beauftragte Elektrofachfirma. Diese Technischen Anforderungen gelten sinngemäß auch für den 10 [6]-kV-Teil von Kundenanlagen, die an ein Verteilungsnetz des VNB mit höherer Nennspannung angeschlossen werden oder sind. Zusätzlich gelten für diese Anlagen besondere Bedingungen, die bei Bedarf beim VNB erfragt werden können. Stehen Teile der Übergabestation im Eigentum oder in der Betriebsverantwortung des VNB, so gelten besondere Bestimmungen nach Maßgabe des VNB. Ungeachtet der Eigentumsverhältnisse gehören im Wesentlichen zur Übergabestation: der bauliche Teil die Mittelspannungs-Schaltanlage die Transformatoren die Schutz- und Steuereinrichtungen die Einrichtungen zur Abrechnungszählung das Zubehör Unzulässige Rückwirkungen auf das Netz des VNB vermeiden Kunde und Errichter durch geeignete technische Maßnahmen. Im Einzelfall sind gesonderte Vereinbarungen mit dem VNB zu treffen. Für parallel zum VNB-Netz betriebene Eigenerzeugungsanlagen muss die VDEW-Richtlinie /52/ beachtet werden. Für Übergabestationen, die dem zeitlich begrenzten Anschluss an das Netz des VNB dienen, z. B. Baustromstationen, ist sie "sinngemäß" zu beachten. 6

7 2 ALLGEMEINES Für die Planung, den Bau und den Betrieb der Übergabestationen sind die jeweils gültigen DIN-VDE-Bestimmungen, DIN-Normen, europäischen und internationalen Normen zu beachten. Die behördlichen Vorschriften, z.b. der zuständigen Baubehörden, der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften sowie einschlägige Verordnungen und Empfehlungen sind zu berücksichtigen. Die wichtigsten sind im Kapitel 11 aufgeführt. Daneben sind die ergänzenden Richtlinien des örtlichen VNB verbindlich. Jeder Kunde wird über eine Übergabestation versorgt. Abweichungen von dieser grundsätzlichen Regelung erfordern eine gesonderte Vereinbarung mit dem VNB. Übergabestationen sind autark zu betreiben. Netzkupplungen sind nicht zulässig. Fragen zur Anwendung dieser Technischen Anforderungen müssen vor Beginn der Arbeiten mit dem VNB geklärt werden. Dies gilt auch für Änderungen und Erweiterungen der Übergabestation und eventuell nachgeschalteter Unterstationen. Vor Beginn der Baumaßnahmen klären Kunde und VNB folgende Punkte: Anschlussart und Anschlusspunkt Trasse des VNB auf Privatgrund Versorgungsqualität / -zuverlässigkeit Spannungsebene Abrechnungszählung Eigentumsverhältnisse aktueller Grundbuchauszug Bereitstellung von Grundstücken, Räumlichkeiten und Kabeltrassen Einbeziehung in das Netzschutzkonzept des vorgeordneten Mittelspannungsnetzes Betriebsmittel mit zu erwartenden Netzrückwirkungen Netzverträge, z. B. (Netz-)Anschlussvertrag Mit der Errichtung dürfen nur Fachfirmen beauftragt werden, die eine Eintragung im Installateurverzeichnis des VNB haben, in dessen Netzgebiet die Anlage errichtet wird (auch Gasteintragung möglich). Dieser Errichter ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Anlagen verantwortlich. Vor der Inbetriebnahme der kundeneigenen Übergabestation ist eine schriftliche Fertigmeldung der verantwortlichen Fachkraft erforderlich (gemäß Vordruck des VNB; siehe Anhang). Der Eigentümer der Übergabestation muss den ordnungsgemäßen Betriebszustand der Gesamtanlage nach den einschlägigen Richtlinien, Normen und Instandhaltungsanforderungen gewährleisten. Der Eigentümer ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der in seinem Verfügungsbereich stehenden Anlagenteile verantwortlich im Sinne von DIN VDE /4/. Der Eigentümer kann auch Dritte mit der Betriebsführung der Übergabestation beauftragen. Die Eigentumsverhältnisse der Übergabestation werden im (Netz-)Anschlussvertrag beschrieben. Sie sind in den Übersichtsplan der Station einzutragen. Der Kunde ist für sämtliche behördlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und Anzeige (z. B. 26. BImSchV /72/) zuständig. Für die im Rahmen dieser Technischen Anforderungen vom VNB vorgenommenen Abnahmen, Genehmigungen oder Mitwirkungen übernimmt der VNB keine Haftung. 7

8 3 VORARBEITEN UND PLANUNG Damit der VNB den Anschluss der Übergabestation an das Mittelspannungsnetz planen kann, sind Angaben des Kunden oder seines Beauftragten über die örtliche Lage des anzuschließenden Grundstücks (Plan im Maßstab mindestens 1 : 1.000) mit Vorschlägen zu möglichen Stationsstandorten den voraussichtlichen Leistungsbedarf die Art der Belastung und deren Charakteristik die terminlichen Vorstellungen erforderlich. Anschlussrelevante Änderungen der Planung durch den VNB, die durch den Kunden verursacht werden, sind ab der 2. Änderung kostenpflichtig. Danach legt der VNB, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, die Art des Anschlusses fest. Der VNB und der Kunde vereinbaren gemeinsam den Standort der Übergabestation und die Leitungstrasse des VNB den Aufbau der Mittelspannungs-Schaltanlage die erforderlichen Netzschutzeinrichtungen für die Einspeise- und Übergabefelder die Art und die Anordnung der Abrechnungs- Zähleinrichtung die Eigentumsgrenze die eventuelle Mitbenutzung der Übergabestation durch den VNB den Liefer- und Leistungsumfang des Kunden und des VNB und Mindestausführungszeitraum. Rechtzeitig vor Baubeginn und vor Bestellung der wesentlichen Komponenten der Übergabestation überreicht der Kunde dem VNB folgende Unterlagen in mindestens zweifacher Ausfertigung, davon mindestens einmal in elektronischer Form (pdf-format): maßstäblichen Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Übergabestation, der Trasse des VNB sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsanlage einschließlich Transformatoren, Abrechnungszählung, Schutz- und Steuereinrichtungen; Die technischen Kennwerte sind anzugeben (Beispiele siehe Anhang). Zeichnungen aller Mittelspannungs-Schaltfelder mit Anordnung der Geräte (Montagezeichnungen). Anordnung der Abrechnungszählung mit Einrichtungen zur Datenfernübertragung. Grundrisse und Schnittzeichnungen der elektrischen Betriebsräume (möglichst im Maßstab 1 : 50) sind für die Mittelspannungs-Schaltanlage und Transformatoren einzureichen. Aus diesen Zeichnungen müssen auch die Trassenführung der Leitungen und der Zugang zur Schaltanlage ersichtlich sein. einvernehmliche Regelung bezüglich des Standortes und Betriebes der Übergabestation und der VNB-Kabeltrasse zwischen dem Haus- und Grundeigentümer und dem Errichter bzw. dem Betreiber der Übergabestation, wenn dies unterschiedliche Personen sind Datenblatt für Betriebsmittel wenn Netzrückwirkungen zu erwarten sind (siehe Anhang) Bescheinigung über die durchgeführte Druckbelastungsberechnung beim inneren Fehler in der Schaltanlage für den konkreten Stationsraum Eine mit dem Sichtvermerk des VNB versehene Ausfertigung der Unterlagen erhält der Kunde bzw. sein Beauftragter wieder zurück. Der Sichtvermerk hat eine befristete Gültigkeit von sechs Monaten und bestätigt nur die Belange des VNB. Eintragungen des VNB werden bei der Ausführung vom Errichter der Anlage berücksichtigt. Mit den Bau- und Montagearbeiten darf erst begonnen werden, wenn die mit VNB-Sichtvermerk versehenen Unterlagen beim Kunden bzw. seinem Beauftragten vorliegen. 8

9 4 BAULICHER TEIL Die Auslegung des baulichen Teils der Übergabestation unter Berücksichtigung eventueller Erweiterungen veranlasst der Kunde im Einvernehmen mit dem VNB. Sie ist hauptsächlich abhängig von der Bauart und dem Umfang der Mittelspannungs-Schaltanlage, der Art der Anschlussleitungen (Kabel oder Freileitungen) sowie der örtlichen Lage auf dem Grundstück bzw. in einem Gebäude. Die Schaltanlagen- und Transformatorräume sind als "abgeschlossene elektrische Betriebsstätten" entsprechend DIN VDE 0101 /2/ zu planen und zu errichten. 4.1 ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN Bei separaten Gebäuden empfiehlt sich der Einsatz von fabrikfertigen Stationen gemäß DIN VDE 0670, Teil 611 /22/ (Nachfolgeregelung DIN EN /25/ ). Übergabestationen, die in ein vorhandenes Gebäude integriert werden, sollen möglichst ebenerdig an Außenwänden erstellt werden. Damit werden in der Regel niedrige Bau- und Betriebskosten erreicht, da u. a. Schleusen, künstliche Belüftungsanlagen und besondere Brandschutzmaßnahmen im allgemeinen nicht erforderlich sind sowie die Betriebsführung erheblich erleichtert wird. Die Übergabestation und der Raum, in dem sich die Abrechnungszählung befindet, müssen den Beauftragten des VNB jederzeit - auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gefahrlos zugänglich sein. Den Fahrzeugen des VNB muss die Zufahrt zur Station jederzeit möglich sein. Der unmittelbare Zugang und Transportweg von einer öffentlichen Straße ist anzustreben. Zur Vermeidung von Störungen muss die Übergabestation gegen das Eindringen von Kleintieren (mindestens 10*10 mm - Gitter), Fremdkörpern und Feuchtigkeit zuverlässig geschützt werden, insbesondere an Belüftungsöffnungen, Kabeleinführungen und Türen. Rohre und Leitungen, die nicht für den Betrieb der Übergabestation benötigt werden, dürfen durch den elektrischen Betriebsraum nicht hindurchgeführt werden. 4.2 EINZELHEITEN ZUR BAULICHEN AUSFÜHRUNG Die folgenden Ausführungen gelten für alle Stationsbautypen, soweit sie auf die gewählte Stationsart anwendbar sind. Es sind korrosionsbeständige bzw. korrosionsgeschützte Bauteile zu verwenden. Zugang und Türen Türen müssen nach außen aufschlagen und sind, sofern sie sich nicht innerhalb eines Gebäudes befinden, mit einem Türfeststeller auszurüsten. Türen müssen so beschaffen sein, dass sie von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden können (z. B. feststehender Knauf), Personen aber die Anlage ohne Benutzung eines Schlüssels verlassen können (Antipanikfunktion). An den Türen für Mittelspannungs- und Transformatorräume sind Warnschilder D-W008 (Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung) mit Zusatzschildern D-S002 ("Hochspannung, Lebensgefahr") nach DIN /40/ anzubringen. Der Zugang zum Niederspannungsraum ist mit dem Warnschild D-W008 zu kennzeichnen. Das Schließsystem der Zugangstüren ist mit dem VNB abzustimmen. Sämtliche Türen im Verlauf des Stationszuganges sollen möglichst mit Schlössern für zwei Schließzylinder ausgerüstet werden. Der VNB stellt für jedes Schloss einen Schließzylinder mit seiner Schließung zur Verfügung. Für den Fall, dass der Einbau solcher Schlösser nicht möglich ist, muss mit dem VNB eine gleichwertige Lösung vereinbart werden. Fenster Die Räume der Übergabestation sollen aus Sicherheitsgründen fensterlos sein. Sind/werden dennoch Fenster eingebaut, so ist DIN VDE 0101 /2/ zu beachten. 9

10 Klimabeanspruchung, Belüftung und Druckentlastung Eine ausreichende Be- und Entlüftung sowie gegebenenfalls eine Druckentlastung müssen vorgesehen werden. Die in DIN VDE 0101 /2/ angegebenen Werte für die Klimabeanspruchung (Innenraumklima) sind einzuhalten. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind folgende Klimaklassen einzuhalten: Die tiefste Umgebungstemperatur beträgt -5 C (Klasse "Minus 5 Innenraum"). Der Mittelwert der relativen Luftfeuchte überschreitet in einem Zeitraum von 24 h nicht den Wert 70 % (Klasse "Luftfeuchte 70 %"). Die Bildung von Schwitzwasser wird durch geeignete Maßnahmen (Heizung und Lüftung) vermieden. Die Belüftung der Transformatorräume ist für die zu erwartende Verlustwärme der Summe der Transformatoren auszulegen, wobei später mögliche Erhöhungen der Transformatorleistungen zu berücksichtigen sind. Die Zu- und Abluft ist unmittelbar ins Freie zu führen. Der Schutz gegen das Eindringen von Regenwasser und Fremdkörpern und die Stochersicherheit müssen dem Schutzgrad von mindestens IP 23-DH nach DIN EN /16/ entsprechen. Der Insektenschutz ist zu gewährleisten. Die Druckentlastungsöffnungen werden so gestaltet, dass bei einem Störlichtbogen in der Schaltanlage keine über die Bemessung des Baukörpers entsprechend der geforderten Bescheinigung hinausgehende Druckbeanspruchung auftritt. Der Schutz von Passanten und des Bedienpersonals ist zu gewährleisten. Fußböden Wenn Mittelspannungs-Schaltanlagen auf Zwischenböden gestellt werden, sind die Tragkonstruktion des Zwischenbodens einschließlich der Stützen mit dem Baukörper stabil und dauerhaft zu verbinden. Die Zwischenbodenplatten müssen den Anforderungen der EltBauVO /62/ genügen. Sie müssen mindestens der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 (schwer entflammbare Baustoffe) /38/ entsprechen. Der Aufbau ist entsprechend des Anhanges auszuführen. Die Verwendung von Gitterrosten ist nicht zulässig. Schallschutzmaßnahmen und Auffangwannen Bei der Bauplanung werden die Schallemissionen der Transformatoren (Luft- und Körperschall) berücksichtigt. Der Einsatz von geräuscharmen Transformatoren wird empfohlen. Bei flüssigkeitsgefüllten Transformatoren muss eventuell austretende Isolierflüssigkeit aufgefangen werden. Die Auffangwannen werden nach DIN VDE 0101 /2/ und nach dem Wasserhaushaltsgesetz /60/ bzw. den zugehörigen Anlagenverordnungen /70/ der jeweiligen Bundesländer ausgeführt. Kabelführung der VNB-Kabel Der Bereich der Kabeltrassen darf nicht überbaut werden und es dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein /64/. Für die Störungsbeseitigung müssen die Kabel jederzeit zugänglich sein. Zur Einführung der VNB-Kabel in das Gebäude werden bauseitig Wanddurchlässe in ausreichender Zahl nach Angabe des VNB vorgesehen. Gegebenenfalls sind spezielle Konstruktionen der Kabeleinführungen einzusetzen. Ebenso ist die Ausführung von Kabelkanälen, -schutzrohren, -pritschen und -kellern, die VNB-Kabel aufnehmen sollen, mit dem VNB abzustimmen, wobei u. a. auf die Biegeradien der Kabel zu achten ist. Es soll grundsätzlich die kürzeste Kabelverbindung von der Einführung bis zur Mittelspannungs-Schaltanlage realisiert werden. 10

11 Beleuchtung, Steckdosen Steckdosen zum Anschluss ortsveränderlicher Verbraucher sind vorzusehen. In begehbaren Stationsräumen einer Übergabestation sind Beleuchtung und Steckdosen mit getrennten Stromkreisen erforderlich. Die Beleuchtung ist so anzubringen, dass die Leuchtmittel gefahrlos ausgewechselt werden können und eine ausreichende Lichtstärke vorhanden ist. Näheres ist den "Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder Bundes-Immissionsschutzverordnung" /72/ zu entnehmen. Fundamenterder In vor Ort gefertigte Fundamente ist ein Fundamenterder einzubringen, wobei eine Anschlussfahne in der Übergabestation herausgeführt sein muss. Hierzu wird auf DIN /39/ verwiesen. 4.3 ELEKTRISCHE UND ELEKTROMAGNETISCHE FELDER Der Eigentümer der Übergabestation und ggf. Unterstationen ist verantwortlich für die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder 26. BImSchV /72/). In dieser Verordnung sind Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte von Niederfrequenzanlagen mit einer Betriebsspannung über 1 kv festgelegt. Schon bei der Planung und Projektierung muss auf eine emissionsarme Anordnung und Ausführung der einzelnen Komponenten einer Übergabestation und ggf. von Unterstationen geachtet werden. Die Grenzwerte müssen an Orten, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen gedacht sind und an schutzwürdigen Einrichtungen wie z. B. Wohngebäuden, Kindergärten, Krankenhäusern und Schulen, eingehalten werden. Der Nachweis ist rechnerisch oder über eine Messung zu erbringen. Die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage ist der zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen. 11

12 5 ELEKTRISCHER TEIL Übersichtsschaltpläne für die gebräuchlichsten Übergabestationen sind im Anhang dargestellt. 5.1 ISOLATION Übergabestationen sind in der Regel entsprechend den höheren Werten der Tabelle 1 nach DIN VDE 0101 /2/ zu isolieren. 5.2 KURZSCHLUSSFESTIGKEIT Die Übergabestationen sind mindestens für die vom VNB angegebenen Kurzschlusswerte auszulegen. Alle Betriebsmittel müssen für die durch den Kurzschlussstrom am Einbauort auftretenden thermischen und dynamischen Beanspruchungen bemessen sein. 5.3 SCHUTZ GEGEN STÖRLICHTBÖGEN Die Schaltanlagen müssen so errichtet werden, dass Personen gegen die Auswirkungen von Störlichtbögen geschützt sind. Hierbei müssen DIN VDE 0101 /2/ und DIN EN /31/ eingehalten werden. Störlichtbogenprüfungen beziehen sich auf konkrete Nachbildungen von Räumen. Die gewählten Schaltanlagen werden nur in entsprechenden Räumen aufgestellt. Bei Anlagen und Betriebsräumen, die hinsichtlich der Konstruktion und/oder den räumlichen Gegebenheiten von den Prüfbedingungen abweichen, ist der VNB berechtigt, weitere Nachweise der Störlichtbogenfestigkeit zu fordern. 5.4 ÜBERSPANNUNGSABLEITER Überspannungsableiter sind entsprechend /26/ einzusetzen. 5.5 SCHALTANLAGEN Schaltung und Aufbau Schaltung und Aufbau der Übergabestation richten sich nach dem Leistungsbedarf und den Betriebserfordernissen des Kunden sowie den Netzverhältnissen des VNB an der Anschlussstelle und sind mit diesem abzustimmen. Es sind nur vom VNB zugelassene Schaltanlagen einzusetzen. Noch nicht zugelassene Mittelspannungs- Schaltanlagentypen dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung des VNB verwendet werden. In diesem Fall sind bei dem VNB u. a. die Unterlagen über die erfolgreich durchgeführte Störlichtbogenprüfung entsprechend den Netzkenndaten des VNB sowie Ansichts- und Schnittzeichnungen der Schaltanlage einzureichen. Die erfolgreich durchgeführte Störlichtbogenprüfung muss durch ein deutschsprachiges Prüfprotokoll eines unabhängigen, zertifizierten Prüfinstitutes nachgewiesen werden. Die Erstzulassung ist rechtzeitig vor dem Ersteinsatz zu beantragen. Eine Übersicht über die Mittelspannungs- Schaltanlagen, die bei abgestimmten Einbaubedingungen die Anforderungen des VNB erfüllen und die beim VNB für Übergabestationen im Einsatz sind, ist auf Nachfrage erhältlich. In der Regel werden für den Anschluss an das VNB-Netz zwei Eingangsschaltfelder mit je einem Lasttrennschalter vorgesehen. Wenn die Betriebsbedingungen des Kunden oder die Netzverhältnisse des VNB es erfordern, werden Leistungsschalter mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen notwendig. Bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite ist in der Regel ein Übergabeschalter entsprechend Anhang vorzusehen. In jedem Schaltfeld muss ein gefahrloses Erden und Kurzschließen möglich sein. 12

13 Hierzu werden Erdungsschalter eingesetzt. Falls dies nicht möglich ist, werden Festpunkte für die Erdung vorgesehen. Die Auslegung erfolgt nach den im jeweiligen VNB-Netz auftretenden Kurzschlussströmen. Festpunkte in Anlagenteilen im Verfügungsbereich des VNB sind nach Angabe des VNB auszuführen. Die Anbringung muss so erfolgen, dass die Befestigung der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung mit Hilfe einer Erdungsstange ungehindert möglich ist Ausführung Im Hinblick auf den Betrieb und den Personenschutz sind bei der Ausführung der Schaltanlagen u.a. folgende Punkte zu gewährleisten: Durchführen eines Phasenvergleiches und Feststellen der Spannungsfreiheit in Abstimmung mit dem VNB, Anschlussmöglichkeit für Geräte zur Kabelfehlerortung, Möglichkeit zur Anbringung von Kurzschlussanzeigern je Einspeisefeld, Möglichkeit der Messung des Summenstromes im Erdschlussfall, gegebenenfalls durch Einbau von Kabelumbauwandlern. Die Bedienungs- und Montagegänge für die Schaltanlagen werden unter Beachtung der Fluchtwege nach DIN VDE 0101 /2/ bemessen. Geöffnete Türen der Schaltfelder sowie ggf. von Fernwirk- und Batterieschränken dürfen den Fluchtweg nicht beeinträchtigen und müssen in Fluchtrichtung zuschlagen. Werden für die Bedienung und den Betrieb der Schaltanlage spezielle Hilfsmittel erforderlich, z.b. Rollwagen zum Herausziehen des Leistungsschalters, werden diese vom Kunden bereitgestellt (siehe auch Punkt 5.10). Für die im Verfügungsbereich des VNB stehenden Felder müssen Maßnahmen gegen unbefugtes Betätigen der Schalter und Öffnen der Türen getroffen werden können Metallgekapselte Schaltanlagen nach DIN VDE 0101 /2/ bzw. DIN EN /31/ Luftisolierte Schaltanlagen Bei luftisolierten Schaltanlagen sind die einzelnen Schaltfelder durch Zwischenwände konstruktiv getrennt. Alle Schaltgeräte müssen bei geschlossenen Schaltfeldtüren betätigt werden können. Die Schalterstellung muss von außen zuverlässig erkennbar sein. Die Felder sind so herzurichten, dass isolierende Schutzplatten in Führungsschienen zwischen den geöffneten Schaltkontakten der Schaltgeräte über die volle Feldbreite bei geschlossener Schaltfeldtür eingeschoben werden können. Die Schaltfeldtüren müssen bei eingelegter Schutzplatte sich öffnen und schließen lassen. Abstände zu spannungsführenden Teilen und zulässige Berührungsschutzgrade müssen den für die Anlagenbauform geltenden Bestimmungen DIN EN /31/ bzw. DIN VDE /27/ entsprechen. Schaltanlagen mit herausnehmbaren Schaltgeräten sind gemäß DIN EN /31/ zu errichten. Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen: Der Berührungsschutz darf auch in Trennstellung der Schaltgeräte nicht aufgehoben werden. Befinden sich die Schaltgeräte in Außen-/ Wartungsstellung, ist mindestens der Schutzgrad IP2X (z. B. mit Hilfe von isolierenden Schutzplatten) einzuhalten. Messwandler des VNB müssen im feststehenden Schaltfeldteil eingebaut werden Gasisolierte Schaltanlagen Bei gasisolierten Schaltanlagen ist neben der DIN EN /31/ auch die VDEW-Empfehlung "Betriebliche Anforderungen an gasisolierte metallgekapselte Lasttrennschalteranlagen" /50/ oder "Betriebliche Anforderungen an gasisolierte metallgekapselte Leistungsschalteranlagen" /51/ zu beachten. 13

14 Unter anderem müssen folgende grundlegende Kriterien eingehalten werden: Alle betriebsmäßigen Prüfungen und Messungen an der Schaltanlage und an den Kabeln müssen ohne Demontage von Anlagen- und Kabelsteckteilen durchführbar sein. Gegebenenfalls müssen Prüfadapter vorhanden sein. HH-Sicherungen müssen so gekapselt sein, dass sie auch unter ungünstigen Umweltbedingungen (Verschmutzungen und hohe Luftfeuchte) ein den übrigen Teilen der gasisolierten Schaltanlage angemessenes Betriebsverhalten aufweisen. An der hermetischen Kapselung der Schaltanlage dürfen Schilder nicht unmittelbar angeschraubt werden. Durch das Aufstellen der Schaltanlage darf die Wirksamkeit der Druckentlastungsöffnungen nicht beeinträchtigt werden. Die Angaben der Schaltanlagenhersteller (z.b. Abstand zu Wänden, Decken, Leitblechen) müssen beachtet werden Kennzeichnung und Beschriftung In den Mittelspannungs-Schaltanlagen des Kunden sind die Leiter ebenso zu kennzeichnen wie im Anlagenteil des VNB. Im Übrigen wird auf die DIN EN /37/ verwiesen. Alle Schalt- und Messfelder sowie Transformatorenräume sind gut lesbar, eindeutig und dauerhaft zu bezeichnen. Dies betrifft auch evtl. vorhandene Kabelböden oder Kabelkeller. Die Reihenfolge der Feldbezeichnungen beginnt grundsätzlich bei den Einspeisefeldern. Bei Freileitungsabgängen sind die Bezeichnungen auch unterhalb der Leitung an der Außenseite der Station anzubringen. Die Eigentumsgrenze und Verfügungsbereiche zwischen Kundenanlage und Anlage des VNB sollten gekennzeichnet werden. Die Schaltstellung und die Bewegungsrichtung der Handantriebe der Schaltgeräte müssen eindeutig erkennbar und gleichartig sein. Die Betätigungssymbolik soll nach DIN /45/ dargestellt werden. Erdungsschalter sowie deren Antriebe und Bedienhebel sind entsprechend Anhang zu kennzeichnen. 5.6 BETRIEBSMITTEL Schaltgeräte Die Schaltgeräte in den Einspeiseschaltfeldern und gegebenenfalls im Übergabeschaltfeld müssen vor Ort zu betätigen sein. Eine Fernsteuerung dieser Felder ist entsprechend Anhang auszuführen. Die in den Einspeiseschaltfeldern und Übergabeschaltfeldern einzusetzenden Schaltgeräte (ggf. mit Schutz) sind mit dem VNB abzustimmen. Werden in den Abgangsschaltfeldern Lasttrennschalter mit HH-Sicherungen verwendet, so sind die Sicherungen von der Speiseseite aus gesehen hinter dem Lasttrennschalter anzuordnen. Die Lasttrennschalter müssen Mehrzweck- Lastschalter im Sinne der DIN EN /32/ sein. Der VNB fordert eine dreipolige Freiauslösung, die durch die Schlagstiftbetätigung eine allpolige Ausschaltung des Lasttrennschalters beim Ansprechen einer Sicherung bewirkt. Der Ausschaltkraftspeicher muss beim Einschalten zwangsweise gespannt werden. In bestimmten Netzsituationen - isoliertes Kabelnetz, schlecht einsehbare Kabellage oder längere Kabelwege - kann der Einsatz von Vollbereichssicherungen sinnvoll sein. Erdungsschalter müssen ein ausreichendes Kurzschlusseinschaltvermögen haben. Die Verriegelung zum Lasttrennschalter ist mit dem VNB abzustimmen. Bei Leistungsschaltern mit Kraftantrieben muss der Zustand des Energiespeichers von außen erkennbar sein. Leistungsschalter, besonders in den Eingangsfeldern, müssen bei Bedarf des VNB in der Lage sein, einen automatischen Wiedereinschaltzyklus (AWE) zu schalten. Motorantrieb ist erforderlich, wenn der Federspeicher nicht im eingefahrenen Zustand bei geschlossener Schaltfeldtür aufgezogen werden kann. 14

15 5.6.2 Transformatoren Transformatoren müssen DIN VDE 0532 /18/ entsprechen und nach folgenden DIN-Normen ausgewählt werden: Öl-Transformatoren DIN /42/ Trockentransformatoren DIN /43/ Die Transformatoren sind entsprechend ihres spezifischen Einsatzortes (z.b. Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Gewässerschutz) auszuwählen. Die einschlägigen Festlegungen (z.b. DIN VDE 0108 /6/) sind hierbei zu berücksichtigen. Die Gefahrstoffverordnung /66/ und die Chemikalien- Verbotsverordnung /67/ sowie die TA Lärm /73/ sind zu beachten. Nennspannungen und Übersetzungsverhältnisse sind beim VNB zu erfragen. Zur besseren Anpassung an die vorhandene Betriebsspannung sollen Transformatoren mit Anzapfungen, die von außen umzustellen sind, eingesetzt werden. Ein Einstellbereich von 2 x +/- 2,5 % wird empfohlen. In den Netzen, für die eine Spannungsumstellung vorgesehen ist, sind die Transformatoren von der bisherigen auf die neue Spannung von außen umschaltbar auszuführen. Verlustarme Ausführungen von Transformatoren sollen bevorzugt eingesetzt werden. 5.7 STERNPUNKTBEHANDLUNG Maßnahmen, die sich aus der Behandlung des Sternpunktes ergeben, sind mit dem VNB abzustimmen (z.b. Schutzeinrichtungen). In allen Netzen kann im Kurzschluss- bzw. Erdkurzschlussfall eine bis zu Wurzel 3- fach erhöhten Leiter-Erdspannung auftreten. Das ist bei der Auswahl der Betriebsmittel zu berücksichtigen. 5.8 SCHUTZEINRICHTUNGEN Auswahl und Einstellung der Schutz- und gegebenenfalls erforderlichen Erdschlusserfassungseinrichtungen der Einspeise- und Übergabefelder der Übergabestation erfolgen nach Vorgabe des VNB. Der Platzbedarf für Schutz- und Hilfseinrichtungen wird ausreichend vom Kunden berücksichtigt. Zu den Hilfseinrichtungen zählen eventuell erforderliche Batterieanlagen, Fernwirkgeräte u. ä. Der Anbringungsort muss erschütterungsfrei und vor Schmutz-, Witterungs- und Temperatureinflüssen (zur Betauung führende Temperaturwechsel) sowie gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein. Der Bemessungsstrom der HH-Sicherungen ist entsprechend DIN VDE /21/ zu wählen. Mit Rücksicht auf die Selektivität zum vorgelagerten Schutz können vom VNB maximal zulässige Bemessungsströme oder Kennlinienbereiche angegeben werden. Sicherungen müssen leicht und gefahrlos ausgewechselt werden können. Lastschalter-Sicherungskombinationen müssen die Anforderungen gemäß DIN EN /24/ erfüllen. Sind für die Einspeiseschaltfelder bzw. die Übergabeschaltfelder Schutzeinrichtungen erforderlich, so werden vom Kunden Strom- und gegebenenfalls Spannungswandler nach Maßgabe des VNB vorgesehen. Schutzeinrichtungen und die dazugehörigen Prüfklemmenleisten und / oder Prüfsteckdosen müssen wartungsfreundlich montiert werden. Schaltung, Verdrahtung und Festlegung der Sekundärleitungen sowie der Aufbau der Klemmenleisten an den Einspeise-, Übergabe- und / oder Abgangsleistungsschaltern sind rechtzeitig vor der Inbetriebnahme mit dem VNB abzustimmen. Für alle Abgangsschaltfelder ist ein selektiv zum VNB- Schutz wirkender Kurzschlussschutz erforderlich. Sofern mehrere Transformatoren parallel geschaltet werden, muss das Ausschalten des Mittelspannungsschalters durch eine Mitnahmeschaltung das Öffnen des zugeordneten Niederspannungs-Leistungsschalters zur Folge haben. 15

16 Dieser soll sich bei ausgeschaltetem Mittelspannungsschalter auch kurzzeitig nicht einschalten lassen (tippsicher). Für den Betrieb der Schutzeinrichtungen und die Auslösung der Leistungsschalter durch die Schutzeinrichtungen ist eine von der Netzspannung unabhängige Hilfsenergiequelle (z. B. Batterie, Kondensator, Wandlerstrom) zu nutzen. Deren Funktionstüchtigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen dauerhaft sicher zu stellen. 5.9 SCHUTZERDUNG Die Erdungsanlage ist unter Berücksichtigung der VNB-Netzdaten entsprechend DIN VDE 0101 /2/ aufzubauen. Hinweise dazu gibt auch die VDEW- Broschüre "Erdungen in Starkstromnetzen" /54/. Der einzuhaltende Erdungswiderstandswert muss beim VNB erfragt werden. Der Bau der Erdungsanlage obliegt dem Kunden und muss mit dem VNB abgestimmt werden. Die Prüfprotokolle sind dem VNB rechtzeitig vor der Inbetriebnahme zu übergeben. Eine Verbindung von Bahnerdungsanlagen mit dem Erdungssystem des VNB ist gemäß DIN EN /8/ nicht zulässig. Berührbare, nicht zum Betriebsstromkreis gehörende Metallteile von elektrischen Betriebsmitteln (Körper), die Teil des elektrischen Netzes sind, müssen geerdet werden. Metallteile, die nicht zu elektrischen Betriebsmitteln gehören, sind zu erden, wenn an diesen im Fehlerfall, z. B. durch Störlichtbögen, Gefährdungsspannungen auftreten können. Dazu gehören z. B. metallene Leitern, Türzargen, Lüftungsgitter, metallene Flansche von Durchführungen, metallene Schaltgerüste und Schutzgitter. Alle Erder sind innerhalb der Station an der Erdungssammelleitung lösbar anzuschließen. Die einzelnen Anschlüsse sind zu beschriften. Erdungs- und Außenleiterfestpunkte müssen z. B. als Kugelfestpunkte entsprechend der maximal auftretenden Kurzschlussströme des VNB-Netzes bemessen sein und dürfen nicht als Schraubverbindung benutzt werden. Transformatoren müssen ober- und unterspannungsseitig geerdet werden können. Die eingesetzten Erdungsgarnituren entsprechen DIN EN /29/. Der Ausbreitungswiderstand des Erders muss an gut zugänglicher Stelle zwischen Erder und Potentialausgleichsschiene gemessen werden können ZUBEHÖR In der Übergabestation müssen die für den Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Aushänge vorhanden sein. Hierzu gehören je nach Bauart: Antriebshebel für die Schaltgeräte Schaltstange gemäß DIN VDE /27/ Erdungs- und Kurzschließvorrichtung mit Erdungsstange gemäß DIN EN /29/. Anzahl und Querschnitt nach VNB-Angabe Isolierende Schutzplatten entsprechend DIN VDE /28/ in ausreichender Anzahl Ggf. HH-Reservesicherungen je Bemessungsstromstärke ggf. Rollwagen zum Herausziehen des Leistungsschalters Schaltfeldtür-Schlüssel Sicherheitsschilder und Verbotsschilder gemäß DIN 4844 /40/ als Piktogramm jeweils mindestens 3 Stück - "Nicht schalten / Es wird gearbeitet" (V1) - Spannungspfeil mit Zusatz Vorsicht Hochspannung (W1) "geerdet und kurzgeschlossen" - Im Bedarfsfall: "Vorsicht Rückspannung" Wandhalter für die vorgenannten Zubehörteile 16

17 Aushänge - Merkblätter der Berufsgenossenschaft "Erste Hilfe bei Unfällen durch den elektrischen Strom" und "Brandschutz" - Gebotsschild "5 Sicherheitsregeln" - Übersichtsschaltplan der Mittelspannungsanlage mit Angabe der Betriebs- und Bemessungsspannung Technische Dokumentation der eingebauten Betriebsmittel Je nach Größe und Ausführung der Übergabestation kann dieses Zubehör mehrfach und weiteres Zubehör erforderlich sein. Die Befestigung für Warn- und Verbotsschilder sind in der Nähe der Antriebe vorzusehen. 17

18 6 ABRECHNUNGSZÄHLUNG UND DATENBEREITSTELLUNG 6.1 ALLGEMEINES Der Aufbau der Zähleinrichtungen erfordert eine frühzeitige Abstimmung mit dem VNB. Grundsätzliche Festlegungen, die über die folgenden Erläuterungen hinausgehen, können in der VDEW-Richtlinie "Abrechnungszählung und Datenbereitstellung - MeteringCode -" /57/ nachgelesen werden. Die Art der Messung wird vom VNB vorgegeben (siehe Anhang). Nur bei Anlagen mit einem Transformator bis 630 kva, die zeitlich befristet am Netz angeschlossen sind, wie z.b. Baustromstationen, kann in Gebieten ohne mehrstrangig vermaschte Niederspannungsnetze die Zählung nach Rücksprache mit dem VNB auf der Niederspannungsseite erfolgen. Die Zähleinrichtung wird vom VNB bereitgestellt und bleibt in dessen Eigentum. Über Bauform und Maße der Geräte gibt der VNB Auskunft. Die Geräte müssen eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Zähleinrichtungen, Zwischenklemmen und Sicherungen müssen plombierbar ausgeführt werden. Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch die Beauftragten des VNB angebracht oder entfernt. Sie dürfen durch Dritte nicht geöffnet werden. Die Zähleinrichtungen und zugehörige Steuergeräte werden in einen vom VNB vorgeschriebenen Schrank, ggf. mit fertig verdrahteter Zählertafel und beides möglichst aus Isolierstoff, eingebaut. Die auf einer Messsatztafel befindlichen Zähler und Steuergeräte werden vom VNB geliefert und angeschlossen. Messwandler und Zählerschränke werden im Auftrag des Kunden von der Installationsfirma beim VNB abgeholt und ohne Veränderungen eingebaut. Die Spannungswandler sind vom VNB-Netz aus gesehen vor den Messstromwandlern anzuschließen. Die Wandler müssen übersichtlich angeordnet und die Anschlüsse im ausgeschalteten Zustand gut zugänglich sein, damit im Störungsfall die Strom- und Spannungswandler einzeln auswechselbar sind. Schaltpläne zum Aufbau der Messeinrichtungen sind im Anhang dargestellt. Für die Zähleinrichtungen ist in begehbaren Stationen die Einbauhöhe von 1,10-1,85 m vom Fußboden einzuhalten. Der Kunde sorgt dafür, dass der Anbringungsort erschütterungsfrei, vor Schmutz, Witterungs- und Temperatureinflüssen und gegen mechanische Beschädigungen geschützt sowie ausreichend beleuchtet ist. Er ist im Einvernehmen mit dem VNB festzulegen und in die Planungsunterlagen einzutragen. Für den Anschluss von Zähleinrichtungen in Freiluftschränken gelten sinngemäß die "Richtlinien für den Anschluss ortsfester Schalt- und Steuerschränke im Freien an das Niederspannungsnetz des VNB" der VDEW /49/. Die Umgebungstemperatur am Anbringungsort der Zähler soll nicht unter -5 C absinken und nicht über + 40 C ansteigen, um die Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten. Im Rahmen der zunehmenden Verwendung von gasisolierten Anlagen zur Versorgung von Mittelspannungskunden gibt es für den Einbau der Abrechnungswandler mehrere Varianten, die mit dem VNB vorab abzustimmen sind. Bei der Ausführung des Messfeldes ist die Einhaltung der Phasenfolge L1 L2 L3 von links nach rechts erforderlich. Die einzelnen Leiter müssen erd- und kurzschlusssicher nach Angabe des VNB gelegt und gekennzeichnet werden. Die Sekundärleitungen von Stromund Spannungswandlern werden jeweils in getrennter Umhüllung geführt. An die Zählerwicklung der Stromwandler dürfen keine Betriebsgeräte angeschlossen werden und an die Zählerwicklung der Spannungswandler nur im Einvernehmen mit dem VNB. Der Anschluss von kundeneigenen Betriebsmessgeräten darf nur im Ausnahmefall und bei vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den VNB erfolgen. 18

19 Die Messeinrichtung, mit Ausnahme der Zähleinrichtungen und zugehöriger Steuergeräte, ist vom Errichter der Anlage rechtzeitig anzufordern, einzubauen und gemäß Schaltplan zu verdrahten. Die Prüfung und die Inbetriebnahme erfolgen durch den VNB. In Sonderfällen kann eine erweiterte Messeinrichtung erforderlich werden. Auch dann sind alle Zähleinrichtungen möglichst an einem gemeinsamen Platz unterzubringen. 6.2 NIEDERSPANNUNGSSEITIGE ZÄHLUNG Entsprechend den Angaben des VNB sind je Abrechnungsmesssatz drei Stromwandler an gut zugänglicher Stelle einzubauen. Die Spannungsmessleitungen sind an der Netzseite der Primärschiene (Stromwandlereingang) anzuschließen. Die Stromwandler und die vom VNB-Netz aus gesehen davor befindlichen Anschlüsse für den Spannungsabgriff werden in einem plombierbaren Gehäuse oder hinter einer plombierbaren Abdeckung untergebracht. Die Verbindungen zu den Messspannungssicherungen müssen kurzschlussfest sein und im Anschlussbereich plombierbar ausgeführt werden. Es kommen grundsätzlich Schienenstromwandler zum Einsatz. Die Messleitungen verlegt der Errichter so, dass sie von den Stromwandler-Sekundärklemmen einerseits und den Abgangsklemmen der Überstromschutzeinrichtungen andererseits bis zur Klemmenleiste im Zählerschrank auf der ganzen Länge mechanisch geschützt sind und sich auswechseln lassen. Die in den Zählerschrank eingeführten und abgesetzten Leitungsenden sollen ca. 1 m lang sein. Der Anschluss an die Reihenklemmen erfolgt durch Mitarbeiter des VNB. Die Querschnitte der Spannungsmessleitungen zwischen dem Anschluss vor den Stromwandlern und den Reihenklemmen betragen mindestens 2,5 mm 2 Cu. Die Querschnitte der Strommessleitungen zwischen den Wandlern und den Reihenklemmen betragen bei Leitungslängen bis 12 m 4 mm 2 Cu, bei Leitungslängen bis 18 m 6 mm 2 Cu (soweit nicht näher spezifiziert). 6.3 MITTELSPANNUNGSSEITIGE ZÄHLUNG Die Zahl der einzubauenden Strom- und Spannungswandler, deren technische Daten und die Einbauweise legt der VNB fest. Detailangaben sind im Anhang beschrieben. Der VNB und der Kunde vereinbaren gemeinsam die Zähleinrichtungen / Zählübertragungen bei größeren Erzeugungsanlagen. 6.4 EINRICHTUNGEN ZUR DATENFERNÜBERTRAGUNG Der VNB stellt die Zählerstände mit einer Einrichtung zur Datenfernübertragung fest. Hierzu ist dem VNB vom Kunden in unmittelbarer Nähe (bis 0,5 m) der auslesenden Zähleinrichtung ein direkt anwählbarer exklusiver analoger TAE- Telefonanschluss zur Verfügung zu stellen. Dieser muss zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Anlage aktiv sein. Der VNB benötigt vor der Inbetriebsetzung der Anlage die Telefonnummer des zur auslesenden Zähleinrichtung gehörenden TAE-Anschlusses. Die Spannungsmessleitungen werden generell abgesichert. 19

20 7BAUDURCHFÜHRUNG UND INBETRIEBSETZUNG Der Beginn der Bauarbeiten und der voraussichtliche Fertigstellungstermin werden dem VNB mitgeteilt. Der VNB ist berechtigt, sich jederzeit über den Stand der Bau- und Montagearbeiten zu informieren, sowie die Anlage vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Der VNB macht den Kunden auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam und kann deren Beseitigung verlangen. Die Fertigstellung der Übergabestation muss dem VNB mindestens zwei Wochen vor der gewünschten Inbetriebnahme angezeigt werden. Der VNB behält sich vor, gemeinsam mit einem Beauftragten des Kunden eine Sichtkontrolle vorzunehmen, ob die Anlage vorschriftsmäßig ausgeführt ist. Werden Mängel festgestellt, so kann der VNB die Inbetriebsetzung bis zur Mängelbeseitigung aussetzen. Der VNB übernimmt mit der Inbetriebnahme ausdrücklich keine Verantwortung oder Haftung für die Betriebssicherheit der kundeneigenen Anlage. Auf Anforderung des VNB sind nach der Fertigstellung der Anlage, spätestens zur technischen Abnahme eine einheitliche Fertigstellungsmeldung (siehe Anhang), eine Anlagendokumentation einschließlich erforderlicher Revisionszeichnungen, ein Messprotokoll über die Erdungsanlage und wenn vorhanden, die Einstellwerte der eingesetzten Schutzeinrichtungen zu übergeben. Als Voraussetzung zur Inbetriebnahme müssen ein gefahrloser Zugang und die Verschließbarkeit der elektrischen Betriebsräume gegeben sowie ein ordnungsgemäßer Fluchtweg gewährleistet sein. Vor der Inbetriebnahme besichtigt der VNB die Anlage im Beisein des Errichters. Stellt der VNB gravierende Mängel fest, so wird die Inbetriebnahme bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt. Die Anlage wird in Anwesenheit des VNB in Betrieb genommen. Als Hilfsmittel für die Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation wird die im Anhang aufgeführte Checkliste verwendet werden. 20

21 8 BETRIEB 8.1 ALLGEMEINES Zur Vermeidung der bei unsachgemäßem Betrieb möglichen folgenschweren Auswirkungen auf Personen, Sachwerte und die Umwelt sind neben DIN VDE 0105 /4/ und BGV A3 /76/ die nachstehenden Hinweise zu beachten. 8.2 BETRIEBSVEREINBARUNGEN Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten kann zwischen dem Kunden und dem VNB eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. In der Betriebsvereinbarung können Schaltberechtigte und Ansprechpartner des Anlagenverantwortlichen mit entsprechenden Telefonnummern hinterlegt werden. 8.3 ZUGANG Die Übergabestation muss stets verschlossen gehalten werden. Sie darf nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen bzw. von anderen Personen nur unter Aufsicht von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen betreten werden (siehe DIN VDE /4/). Den Beauftragten des VNB, die sich auf Verlangen ausweisen müssen, ist jederzeit auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der ungehinderte Zugang (räumlich und zeitlich) zur Übergabestation zu gewähren. 8.4 BEDIENUNG Die im Eigentum oder im Verfügungsbereich des VNB stehenden Anlagenteile werden ausschließlich durch Beauftragte des VNB bedient (siehe Anhang). Die übrigen Anlagenteile dürfen im Auftrag des Kunden nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen bedient werden. 8.5 INSTANDHALTUNG Dem Kunden obliegt die Instandhaltung der in seinem Eigentum stehenden oder ihm zur Nutzung überlassenen Anlagen- und Gebäudeteile, auch wenn sie unter Verschluss oder Schaltzuständigkeit des VNB stehen. Der Turnus zur Überprüfung der Netz- Schutzeinrichtungen ist mit dem VNB abzustimmen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und auf Anforderung dem VNB zu übergeben. Der Kunde hat nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 /76/ dafür zu sorgen, dass in bestimmten Zeitabständen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (z.b. Schalter, Schutzeinrichtungen, Hilfsspannungsversorgung) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Diese Forderung ist bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen erfüllt, wenn eine ständige Überwachung durch eine Elektrofachkraft gewährleistet ist oder die in der BGV A3, Tabelle 1 /76/ genannten Prüffristen in der Regel höchstens vier Jahre - eingehalten werden. Stellt der VNB schwerwiegende Mängel in der Übergabestation fest, so ist er berechtigt, diese Anlagenteile bis zur Behebung der Mängel vom Netz zu trennen. Freischaltungen im Verfügungsbereich des VNB wird der Kunde oder sein Beauftragter rechtzeitig mit diesem vereinbaren. 8.6 STÖRUNGEN Störungen oder Unregelmäßigkeiten in der Übergabestation, den angeschlossenen Leitungen, Unterstationen und an Transformatoren der Übergabestation werden dem VNB unverzüglich vom Kunden oder seinem Beauftragten gemeldet. Nach Ausschaltung eines Schalters durch eine Schutzauslösung in einem Übergabe-/Kundenabgangsfeld darf eine Wiedereinschaltung nur nach sachgerechter Klärung der Störungsursache und nach Rücksprache mit dem VNB erfolgen. 21

22 9 RÜCKWIRKUNGEN DURCH KUNDENANLAGEN 9.1 RÜCKWIRKUNGEN AUF DAS NETZ DES VNB Die der Übergabestation nachgeschalteten elektrischen Einrichtungen des Kunden sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Rückwirkungen auf das Netz des VNB und die Anlagen anderer Kunden auf ein zulässiges Maß begrenzt werden. Hierbei sind insbesondere die Grenzwerte nach DIN EN (DIN VDE ) /34/ einzuhalten. Zum Betrieb der notwendigen Einrichtungen gehört auch die Erneuerung bzw. der Ersatz abgängiger oder von einer Störung betroffener Einrichtungen, z.b. I S -Begrenzereinsätzen. Sind störende Rückwirkungen auf das VNB-Netz zu erwarten oder vorhanden, so hat der Kunde selbst in seiner Anlage Maßnahmen zu treffen, die mit dem VNB abzustimmen sind. Richtwerte für zulässige Netzrückwirkungen sind in der VDEW-Druckschrift "Grundsätze für die Beurteilung von Netzrückwirkungen" /53/ festgelegt. Daraus sind im Folgenden wesentliche Zusammenhänge aufgeführt Spannungsänderungen Starke oder häufig wiederkehrende Laständerungen, z.b. hervorgerufen durch das Einschalten großer Motoren, durch Schweißanlagen oder Lichtbogenöfen, führen zu Spannungsänderungen, deren Störeinwirkung abhängig ist von ihrer Häufigkeit und Amplitude. Einzelne Spannungsänderungen dürfen am Verknüpfungspunkt der Kundenanlage mit dem öffentlichen Netz 2 % der Nennspannung nicht überschreiten. Spannungsänderungen mit einer Häufigkeit von 18 Änderungen pro Sekunde können bereits ab 0,3 % der Nennspannung unzulässig sein. Gegenmaßnahmen bei unzulässigen Spannungsänderungen sind z.b. die Verwendung von Motoren mit höherer Anlaufreaktanz, Änderungen der Taktfolge, Verwendung von Sanftanlaufeinrichtungen und gegenseitige Verriegelungen zwischen mehreren Geräten oder deren gestaffelte Anläufe, dynamische Blindstromkompensationsanlagen oder der Anschluss an Netzpunkte mit höherer Kurzschlussleistung Oberschwingungen und Zwischenharmonische Oberschwingungserzeuger sind vor allem Betriebsmittel der Leistungselektronik (Stromrichter, Netzteile für elektronische Geräte, Beleuchtungssteller) sowie Entladungslampen. Diese Geräte prägen dem Netz Oberschwingungsströme ein, die an den vorgeschalteten Netzimpedanzen Oberschwingungsspannungen hervorrufen. Diese Oberschwingungsspannungen sind an den Anschlusspunkten aller am Netz betriebenen Geräte vorhanden und dürfen bestimmte Werte nicht überschreiten. Um störende Rückwirkungen durch die Summenwirkung der Oberschwingungseinspeisungen in den VNB-Netzen zu vermeiden, werden vom VNB - abhängig vom Leistungsbezug der Kundenanlage - Obergrenzen für die Einspeisung von Oberschwingungsströmen vorgegeben. Die in das Netz eingespeisten Oberschwingungsströme lassen sich z.b. durch höherpulsige Stromrichterschaltungen, zeitliche Verriegelung verschiedener Oberschwingungserzeuger gegeneinander und / oder durch Filter herabsetzen. Derartige Maßnahmen - insbesondere der Einbau von Filterkreisen - müssen in Absprache mit dem VNB erfolgen. Wegen der begrenzten Aufnahmefähigkeit der VNB- Netze für Oberschwingungen sollten oberschwingungserzeugende Betriebsmittel nur dort Anwendung finden, wo ein eindeutiges technisches Erfordernis besteht, z.b. bei der Drehzahlregelung von Antrieben. Für alle anderen Anlagen, insbesondere Elektrowärmeanlagen mit großen Zeitkonstanten, für die auch andere Steuerungsarten möglich sind, sollen Stromrichterschaltungen und Anschnittsteuerungen vermieden werden. Besonders beachtet werden müssen Zwischenkreisund Direktumrichter, da diese nicht nur Harmonische, sondern auch Zwischenharmonische erzeugen. Fallen diese Frequenzen mit der Steuerfrequenz der vom VNB verwendeten Tonfrequenz-Rundsteuerung zusammen, müssen die durch einzelne Kundenanlagen erzeugten Spannungen dieser Zwischenharmonischen auf 0,1 % der Nennspannung begrenzt werden. 22

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