Verordnung zum Wasserreglement der Gemeinde Muttenz Nr Seite 1/8

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1 Seite /8 Der Gemeinderat beschliesst gemäss, 8, 9,,,, 5, 7, 9, 0, und des Wasserreglementes folgende Ansätze, Gebühren und Grundsätze: Der Gemeinderat beschliesst gemäss, 8, 9,,, 8,,, 5, 6, 7, 9, 0, und des Wasserreglements folgende Ansätze, Gebühren und Grundsätze: Vervollständigung der Aufzählung. JÄHRLICHE WASSERBEZUGSGEBÜHREN. JÄHRLICHE WASSERBEZUGSGEBÜHREN Die Wasserbezugsgebühr beträgt für alle Bezüge (temporär und stationär) CHF.0/m³. ) ) 5) 6) Bei der Wasserbezugsgebühr wird keine Reduktion gewährt. Die Wasserbezugsgebühr beträgt für alle Bezüge (temporär und stationär) CHF.0/m³. ) ) 5) 6) 7) Bei der Wasserbezugsgebühr wird keine Reduktion gewährt. Noch zu beschliessen gemäss GRB 5 zur Finanzplanung vom.7.0 Der Verzugszins für geschuldete Wasserbezugsgebühren beträgt 5 %. Der Verzugszins für geschuldete Wasserbezugsgebühren beträgt 5 %.. VORTEILSBEITRÄGE Der Verzugszins für geschuldete Vorteilsbeiträge beträgt 5 %.. VORTEILSBEITRÄGE Der Verzugszins für geschuldete Vorteilsbeiträge beträgt 5 %. Departement Tiefbau und Werke

2 Seite /8. JÄHRLICHE GRUNDGEBÜHREN. JÄHRLICHE GRUNDGEBÜHREN Die Grundgebühren der stationären Wasserbezugsstellen richten sich nach den Grössen der installierten Wassermesser: NW 0 mm bis 0 mm CHF NW 50 mm bis 80 mm CHF NW 00 mm CHF NW 50 mm CHF NW 00 mm CHF NW 50 mm CHF NW 00 mm CHF ) ) ) ) Die Ansätze sind indexiert. Als Basis dient der Zürcher Baukostenindex, Stand. Oktober 997, 85 Indexpunkte (Basis 99). Die Anpassung erfolgt bei Änderungen des Indexes um mindestens 0 Punkte. Die Grundgebühren der stationären Wasserbezugsstellen richten sich nach der maximal möglichen Durchflussmenge pro Stunde (Qmax m/h) der installierten Wassermesser: Zählergrösse Qmax/h Ansatz Total CHF pro m 0 mm 5 m mm 7 m mm m mm 0 m mm 0 m mm 0 m mm 00 m mm 00 m mm 600 m mm 00 m ) ) ) ) 5)7) Für das Bereitstellen von Löschwasser für Sprinkleranlagen wird eine jährliche Grundgebühr von CHF 0.-/m/h erhoben. Auf das im Ereignisfall bezogene Löschwasser wird keine zusätzliche Wasserbezugsgebühr erhoben. Die Ansätze sind indexiert. Als Basis dient der Zürcher Baukostenindex, Stand April 0, 059,8 Indexpunkte (Basis 99). Die Anpassung erfolgt bei Änderungen des Indexes um mindestens 0 Punkte. Anpassung der Grundgebühren nach Belastungswerten, damit ergibt sich eine detailliertere Abstufung, welche besser die zur Verfügung gestellten Leistungen im Verteilnetz und die entsprechenden Aufwände berücksichtigt. Entspricht den Empfehlungen des SVGW und gemäss GRB 5 zur Finanzplanung vom Die Aufwände für die Vorhalteleistung Löschwasser werden neu den Verursachern überbunden. Aktualisierung des Index Stands Departement Tiefbau und Werke

3 Seite /8. VORÜBERGEHENDER WASSERBEZUG. VORÜBERGEHENDER WASSERBEZUG Für temporären Wasserbezug kann auf Gesuch hin eine Bewilligung durch den Brunnmeister erteilt werden. Für temporären Wasserbezug kann auf Gesuch hin eine Bewilligung durch die Wasserversorgung erteilt werden. Formulierung Die Bewilligung ist auf Verlangen vorzuweisen. Die Bewilligung ist auf Verlangen vorzuweisen. Der mit der Bewilligung abgegebene, mobile Wassermesser ist bei jedem Wasserbezug einzubauen. Der mit der Bewilligung abgegebene, mobile Wassermesser ist bei jedem Wasserbezug einzubauen. Die Bedienungsvorschriften, insbesondere diejenigen über die Hydrantenbedienung, und Anweisungen des Werkes sind strikte einzuhalten. Für allfällige Schäden, welche auf den vorübergehenden Wasserbezug zurückzuführen sind, haftet der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin. Die Bedienungsvorschriften, insbesondere diejenigen über die Hydrantenbedienung, und Anweisungen der Wasserversorgung sind strikte einzuhalten. Für allfällige Schäden, welche auf den vorübergehenden Wasserbezug zurückzuführen sind, haftet der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin. Formulierung 5 Für den vorübergehenden Wasserbezug werden fol gende Gebühren erhoben: 5 Für den vorübergehenden Wasserbezug werden folgende Gebühren erhoben: Grundgebühr für Bewilligung und Verwaltungsaufwand CHF Grundgebühr für Bewilligung und Verwaltungsaufwand CHF Miete Wassermesser inkl. Bedienungsmaterial für jeden vollen oder angebrochenen Monat CHF 5.-- Miete Wassermesser inkl. Bedienungsmaterial für jeden vollen oder angebrochenen Monat CHF 5.-- Für Feldbewässerungen in der Landwirtschaft kann der Gemeinderat für eine längerfristige Benützung auf Anfrage eine Reduktion der Miete beschliessen. Für Feldbewässerungen in der Landwirtschaft kann der Gemeinderat für eine längerfristige Benützung auf Anfrage eine Reduktion der Miete beschliessen. Departement Tiefbau und Werke

4 Seite /8 6 Der Wasserbezug wird gemäss Ziffer dieser Verordnung verrechnet. 6 Der Wasserbezug wird gemäss Ziffer dieser Verordnung verrechnet. 7 Jeder Wasserverbrauch aus einer vorübergehenden Bezugsquelle ist gemäss Verordnung zum Kanalisationsreglement ebenfalls ARA-Gebühren-pflichtig. 7 Jeder Wasserverbrauch aus einer vorübergehenden Bezugsquelle ist gemäss Verordnung zum Kanalisationsreglement ebenfalls ARA-Gebühren-pflichtig. Departement Tiefbau und Werke

5 Seite 5/8 5. BEWILLIGUNGSVERFAHREN 5. BEWILLIGUNGSVERFAHREN Für die Erstellung oder Änderung eines bestehenden Anschlusses am öffentlichen Wasserleitungsnetz muss ein Gesuch eingereicht werden. Für die Erstellung oder Änderung eines bestehenden Anschlusses am öffentlichen Wasserleitungsnetz muss ein Gesuch eingereicht werden. Die Bauverwaltung erstellt Formulare für das Wasseranschlussgesuch. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen: Das Formular für das Wasseranschlussgesuch kann bei der Bauverwaltung bezogen werden. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen: Formulierung - Expl. Situationsplan (:00), durch Bauherr/- in, Grundeigentümer/-in und Projektverfasser/-in unterzeichnet, mit der projektierten Wasserleitung- und den übrigen Werkleitungsführung eingetragen - Expl. Kellergrundriss (:50 oder :00) - Expl. Längsschnitt (ab Hauptleitung bis Haupthahn, mit eingetragenem Abtrag oder Auffüllung sowie gewachsenem Boden) - Expl. Erdgeschossgrundriss (:50 oder :00) - Volumenberechnung nach SIA - Für Durchleitungsrechte ist der entsprechende Grundbucheintrag beizulegen. - Expl. Situationsplan (:00), durch Bauherr/-in, Grundeigentümer/-in und Projektverfasser/-in unterzeichnet, mit der projektierten Wasserleitungund den übrigen Werkleitungsführung eingetragen - Expl. Kellergrundriss (:50 oder :00) - Expl. Längsschnitt (ab Hauptleitung bis Haupthahn, mit eingetragenem Abtrag oder Auffüllung sowie gewachsenem Boden) - Expl. Erdgeschossgrundriss (:50 oder :00) - Volumenberechnung nach SIA - Für Durchleitungsrechte ist der entsprechende Grundbucheintrag beizulegen. Die Anschluss-Bewilligung wird durch die Bauverwaltung erteilt. Die Anschluss-Bewilligung wird durch die Bauverwaltung erteilt. Gegen die Bedingungen in der Wasseranschlussbewilligung kann innert 0 Tagen vom Datum der Zustellung an gerechnet beim Gemeinderat schriftlich Gegen die Bedingungen in der Wasseranschlussbewilligung kann innert 0 Tagen vom Datum der Zustellung an gerechnet beim Gemeinderat schriftlich und be- Departement Tiefbau und Werke

6 Seite 6/8 und begründet Beschwerde erhoben werden. 6. BEWILLIGUNGEN, KONTROLLEN UND BESON- DERE DIENSTLEISTUNGEN gründet Beschwerde erhoben werden. 6. BEWILLIGUNGEN, KONTROLLEN UND BESON- DERE DIENSTLEISTUNGEN Die Gebühr der Wasseranschlussbewilligung beträgt /5 der Baubewilligung, sofern diese mit einem Baugesuch verbunden ist. Die Gebühr der Wasseranschlussbewilligung beträgt /5 der Baubewilligungsgebühr, sofern diese mit einem Baugesuch verbunden ist. Präzisierung Für eine unüberbaute Parzelle beträgt die Bewilligungsgebühr CHF Für eine unbebaute Parzelle beträgt die Bewilligungsgebühr CHF Vor dem Eindecken der Anschlussleitung ist das Werk mindestens zwei Tage im Voraus zur Abnahme aufzufordern, sofern die Leitung durch einen Drittunternehmer erstellt worden ist. Vor dem Eindecken der Anschlussleitung ist die Wasserversorgung mindestens Stunden im Voraus zur Abnahme aufzufordern, sofern die Leitung durch einen Drittunternehmer erstellt worden ist. Präzisierung und Anpassung der Frist Ausserordentliche Kontrollen werden nach dem Kostendeckungsprinzip mit einem Stundenansatz von CHF verrechnet. Die zuständige Stelle für die Einmessung der Leitung (Leitungskataster) ist an Werktagen mindestens Std. vor dem Eindecken der Anschlussleitung zu benachrichtigen. Nicht eingemessene Leitungen müssen zu Lasten des Gesuchstellers wieder freigelegt werden. Werden bei Kontrollen der Hausinstallation Mängel festgestellt, so werden die entsprechenden Kosten dem/der Liegenschaftseigentümer/-in gemäss Aufwand in Rechnung gestellt Ausserordentliche Kontrollen werden nach dem Kostendeckungsprinzip nach den gültigen Ansätzen des Regietarifs des Baumeisterverbands Basellandschaft gemäss Position.. verrechnet. Die zuständige Stelle für die Einmessung der Leitung (Leitungskataster) ist an Werktagen mindestens Std. vor dem Eindecken der Anschlussleitung zu benachrichtigen. Nicht abgenommene und eingemessene Leitungen müssen zu Lasten des Gesuchstellers wieder freigelegt werden. Werden bei Kontrollen der Hausinstallation Mängel festgestellt, so werden die entsprechenden Kosten dem/der Präzisierung analog Ziffer 8 Präzisierung Departement Tiefbau und Werke

7 Seite 7/8 8 Die Aufwendungen des Wasserwerkes für die Erstellung eines Anschlusses werden weiterverrechnet. Die Stundenansätze werden nach den gültigen Ansätzen des Regietarifes des Baumeisterverbandes Basellandschaft festgelegt: - Brunnmeister gemäss Pos... - Monteur gemäss Pos Hilfsmonteur gemäss Pos Liegenschaftseigentümer/-in gemäss Aufwand in Rechnung gestellt. Die Aufwendungen der Wasserversorgung für die Erstellung eines Anschlusses werden in Rechnung gestellt. Die Stundenansätze werden nach den gültigen Ansätzen des Regietarifes des Baumeisterverbandes Basellandschaft festgelegt: Brunnmeister gemäss Pos... - Monteur gemäss Pos Hilfsmonteur gemäss Pos..5. Formulierung 7. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN 7. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Zur Ausführung von Anschlussleitungen an das Hauptwasserleitungsnetz sind nur Unternehmungen zugelassen, welche den Nachweis erbringen können, das mindestens ein Angestellter oder Mitarbeiter im Besitz der Sanitär-Meisterprüfung ist. Zur Ausführung von Anschlussleitungen an das Hauptwasserleitungsnetz sind nur Unternehmungen zugelassen, welche den Nachweis erbringen können, dass mindestens eine angestellte Person über das eidg. Sanitärmeister-Diplom verfügt. Rechtschreibung und Präzisierung Die Hausanschlussanleitung muss mit PE-Material ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann auch Guss verwendet werden. Beim PE-Material sind nur Elektroschweissmuffen zugelassen. Die Hausanschlussanleitung muss mit PE-Material gemäss SVGW Richtlinien ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann auch Guss verwendet werden. Beim PE-Material sind nur Elektroschweissmuffen zugelassen. Präzisierung Departement Tiefbau und Werke

8 Seite 8/8 8. AUFHEBUNG BISHERIGER AUSFÜHRUNGSBE- STIMMUNGEN, INKRAFTSETZUNG 8. AUFHEBUNG BISHERIGER AUSFÜHRUNGSBE- STIMMUNGEN, INKRAFTSETZUNG Die Ausführungsbestimmungen vom. August 99 zum Reglement über die Wasserversorgung werden aufgehoben. Die Ausführungsbestimmungen vom. August 99 zum Reglement über die Wasserversorgung werden aufgehoben. Diese Verordnung tritt auf den. Januar 000 in Kraft. Diese Verordnung tritt auf den. Januar 000 in Kraft. Muttenz,. Dezember 999 IM NAMEN DES GEMEINDERATES Muttenz,. Dezember 999 IM NAMEN DES GEMEINDERATES Der Präsident Der Verwalter Der Präsident Der Verwalter Eros Toscanelli Urs Girod Eros Toscanelli Urs Girod ) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom..00, in Kraft rückwirkend per..00. ) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom.9.00, in Kraft ab..00. ) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom , in Kraft rückwirkend per ) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom..0, in Kraft per..0. 5) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom.9.0, in Kraft per..0. 6) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom 7..0, in Kraft per..0. ) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom..00, in Kraft rückwirkend per..00. ) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom.9.00, in Kraft ab..00. ) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom , in Kraft rückwirkend per ) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom..0, in Kraft per..0. 5) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom.9.0, in Kraft per..0. 6) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom 7..0, in Kraft per..0. 7) Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom xx.xx.xxxx, in Kraft per..06 Departement Tiefbau und Werke

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